Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

1. In welcher Höhe und für welche Berufs-/Laufbahngruppen plant die Staatsregierung einen Stellenabbau im Bereich Inneres (EP 03) und Justiz (EP 06) in jeweils welchen Kapiteln (inklusive den Ministerien)?

2. In welcher Höhe sieht die Staatsregierung Einstellungskorridore a) für Polizei, b) für Richter und Staatsanwälte und c) für Justizvollzugsbedienstete vor?

Zu den Fragen 1 und 2 können für den Bereich Justiz und Inneres aufgrund der noch nicht erfolgten Kabinettsbefassung keine Auskünfte zum Inhalt des Regierungsentwurfs erteilt werden. Die Erstellung des Regierungsentwurfs gehört zum geschützten Kernbereich des Regierungshandelns. Die erfragten Daten können – soweit enthalten – dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden, sobald diesem vom Kabinett zugestimmt und er dem Landtag zugeleitet wurde.

Meldedatenhandel (Frage Nr. 9)

Am Freitag, dem 29.06.2012, wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ verabschiedet. Dies wurde in einer Pressemeldung unter der Überschrift „Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht“ wie folgt kommentiert: „Wer nicht will, dass Meldeämter seine Daten an Adresshändler und Werbetreibende herausgeben, hat Pech gehabt. Selbst ausdrücklicher Widerspruch nutzt künftig nichts mehr.“ Quelle:

http://www.zeit.de/ digital/datenschutz/2012-07/gesetz

meldewesen-weitergabe-daten). Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Stimmt/stimmte die Staatsregierung im Bundesrat dem Gesetzentwurf, insbesondere den Änderungen zur Datenweitergabe zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels, in der Fassung der Beschlussempfehlung des BTInnenausschusses (BT-Drs. 17/10158) zu? (Bitte Antwort begründen)

2. Inwiefern hält die Staatsregierung die Regelung für datenschutzkonform, wonach entgegen der im ursprünglichen Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/7746/ BR-Drs. 524/11) vorgesehenen Opt-in-Lösung (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG-E),

nun eine Datenweitergabe zu Werbezwecken oder des Adresshandels nur dann nicht zulässig sein soll, wenn Widerspruch eingelegt wurde (Opt-out-Lösung) und darüber hinaus dieser Widerspruch dann nicht gilt, wenn „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“ (§ 44 Abs. 4 BMG in der vom Bundestag beschlossenen Fas- sung)?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Sitzung des Bundesrates findet voraussichtlich im September statt. Das Stimmverhalten wird – wie üblich – erst vor der Bundesratssitzung im Kabinett festgelegt. Schon jetzt steht jedoch fest, dass das neue Meldegesetz korrigiert werden muss. Der Schutz der persönlichen Daten der Bürger ist ein hohes Gut und muss gewährleistet bleiben. Der Staat hat hier eine besondere Verantwortung.

Insofern ist § 44 Abs. 4 Satz 2 des vom Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossenen Bundesmeldegesetzes mit Blick auf allgemeine datenschutzrechtliche Grundsätze problematisch. Der Datenschutz muss an dieser sensiblen Stelle gestärkt und nicht geschwächt werden. Wir werden uns im Bundesrat für entsprechende Änderungen stark machen. Ich darf zudem feststellen, dass auch in der Bundesregierung ein Nachdenken eingesetzt hat, was ich sehr begrüße.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen – jedenfalls die, die es noch bis zuletzt ausgehalten haben! Wir haben ja in diesem dritten Jahr unserer Legislaturperiode einiges an Gesetzgebungsarbeit geleistet. Ich erinnere nur an unser Blaulicht-Gesetz oder den Landesentwicklungsplan und anderes mehr. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, 34 Gesetzentwürfe befinden sich im Geschäftsgang, 166 Anträge liegen noch auf Halde und wurden noch nie behandelt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke – das hat auch der heutige Tag gezeigt –, dass wir eigentlich Prioritäten setzen müssen und uns auf Wesentliches konzentrieren sollten.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir die Behandlung des Landesrechnungshofberichtes in den Herbst verschieben und uns dafür mit der Situation der Tierheime beschäftigen, weiß ich nicht, ob das die richtigen Prioritäten sind. Aber wir können diese Prioritäten setzen, und zwar im Herbst, wenn wir mit der Behandlung des Doppelhaushaltes 2013/2014 unser Königsrecht wahrnehmen und wirklich sichtbar die Zukunft unseres Freistaates gestalten. Und das, bin ich mir ganz sicher, wird uns auch die gebührende Aufmerksamkeit der Sachsen einbringen.

Aber jetzt kommt erst einmal die Sommerpause. Mein Dank geht an unsere Familien und Mitarbeiter,

(Beifall des ganzen Hauses)

an die Staatsregierung – mal sehen, wer jetzt noch klatscht –

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

und die Mitarbeiter der Ressorts sowie die unzähligen Sachverständigen – die will ich heute einfach nicht vergessen –, die uns in den immer zahlreicheren Anhörungen zur Seite stehen.

Ich danke auch dem Rechnungshof und dem Datenschutzbeauftragten für zahlreiche Hinweise. Ich freue mich auf die Gespräche, die uns gleich draußen in der Lobby erwarten. Sie sind alle herzlich eingeladen.

Vorher aber noch der Hinweis, dass das Präsidium die nächste planmäßige Sitzung für Freitag, den 7. September 2012, 10:00 Uhr, festgelegt hat. Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen rechtzeitig zu.

Die 60. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen eine wunderbare Sommerpause.

(Allgemeiner Beifall)