Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Ich bin sehr froh darüber, dass wir beim Bund noch einmal eine Verlängerung für die Verwendung dieser Mittel zur Umsetzung besonders nachhaltiger Vorhaben erreichen konnten, da wir, wie Sie wissen, seit 2002 weitere Hochwasserereignisse mit Schäden hatten, die auch beseitigt werden müssen.

Viele der bereits umgesetzten Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, zum Hochwasserschutz und zum Rückhaltemanagement haben sich bei den nachfolgenden Hochwassern gut bewährt, zum Beispiel im Jahr 2010 in Chemnitz oder an der Talsperre Bautzen, wo Rückhaltemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Auch während der jüngsten Hochwasser vor einer Woche hat sich gezeigt, dass durch ein gutes Talsperrenmanagement an der Talsperre Quitzdorf der Hochwasserscheitel deutlich reduziert wurde und verzögert werden konnte.

Ich habe mir das selber angesehen. Herr Fritze von der Landestalsperrenverwaltung, mit dem ich unterwegs war, hat über den Daumen abgeschätzt, dass wir beim Eingang ein HQ 80 und beim Ausgang noch ein HQ 25 hatten. Das sind sicherlich nicht belastbare Zahlen, aber das zeigt die Tendenz und es zeigt, dass dieses Talsperrenmanagement durchaus Erfolge gebracht hat.

Eine Voraussetzung dafür waren die Hochwasserwarnungen für die Spree und den Weißen und den Schwarzen Schöps, mit denen der Hochwasserverlauf, so gut wie bei plötzlichen lokalen Starkregenereignissen machbar,

prognostiziert wurde. Diese Vorhersagen wären auch mit mehr Pegeln im Einzugsgebiet nicht besser möglich gewesen. Wer etwas anderes behauptet, der sollte das bitte auch fachlich belegen.

Seit dem Augusthochwasser von 2002 ist der Hochwasserschutz ein herausragender Schwerpunkt unserer Umweltpolitik geworden. Wir haben weit über 100 Millionen Euro jährlich in Hochwasserschadensbeseitigung und Hochwasserprävention investiert. Insgesamt wurden die Hochwasservorsorge, der Hochwasserschutz und die Gefahrenabwehr ganz entscheidend vorangebracht. Das fängt bei den Rechtsgrundlagen, vor allem beim Sächsischen Wassergesetz und bei den Vorschriften zum Hochwassernachrichtendienst, an, die wesentlich verbessert wurden, und es geht bei den Fachgrundlagen wie den Hochwasserschutzkonzepten für die Elbe und die Gewässer I. Ordnung weiter. Die Konzepte enthalten Gefahrenkarten für verschiedene Hochwasserfälle und über 1 600 Vorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen. Das, meine Damen und Herren, ist eine gigantische planerische Leistung, die die Fachleute innerhalb von zwei Jahren erarbeitet und veröffentlicht haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nicht umsonst hat auch die Europäische Kommission die sächsischen Erfahrungen bei der Entwicklung ihrer Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement genutzt, die sie 2007 veröffentlicht hat. Auch dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes von 2009 haben wir mit unseren Rechts- und Fachgrundlagen in vielerlei Hinsicht vorgegriffen. Man kann mit Stolz sagen, dass wir auch hier wieder ein Beispiel für vorausschauende sächsische Landespolitik haben.

Meine Damen und Herren, hier die Säulen des öffentlichen Hochwasserschutzes und der sächsischen Hochwasserschutzstrategie, die seit 2002 entwickelt und konse

quent umgesetzt worden sind: erstens die planerische Vorsorge in der Fläche, zweitens der Rückhalt des Wasserabflusses in der Fläche und drittens der technische Hochwasserschutz.

Es ist selbstverständlich, dass diese drei Elemente ineinandergreifen. Das heißt, je mehr bei der planerischen Vorsorge oder der Flächenvorsorge erreicht werden kann, desto weniger technischer Hochwasserschutz ist notwendig. Das heißt aber umgekehrt auch: Dort, wo eine nachträgliche planerische Vorsorge nicht mehr möglich ist, weil zum Beispiel im Überschwemmungsgebiet bereits gesiedelt wurde, kann nur durch technische Maßnahmen ein Hochwasserschutz erreicht werden. Wo dieser nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, muss im Einzelfall auch darüber nachgedacht werden, Siedlungen zurückzubauen, wie das nach 2002 am Beispiel Röderau-Süd und in Einzelfällen entlang der Müglitz und der Weißeritz geschehen ist.

Im Bereich der planerischen Vorsorge wurde in den vergangenen zehn Jahren viel erreicht. So haben wir circa 65 000 Hektar Überschwemmungsgebiete nach sächsischem Wasserrecht ausgewiesen. Dort dürfen zum Beispiel keine neuen Baugebiete ausgewiesen und keine wassergefährdenden Stoffe ausgebracht oder gelagert werden. Ebenso wenig darf der Abfluss des Hochwassers behindert werden. Außerdem ist es verboten, Grünland in Ackerland umzuwandeln.

Seit 2004 wurde damit begonnen, Hochwasserentstehungsgebiete auszuweisen. Dort ist das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen zu

erhalten und zu verbessern. Die Wasserbehörde muss zustimmen, sofern mehr als 1 000 Quadratmeter versiegelt werden, neue Straßen geplant sind oder Grünland in Ackerland umgewandelt werden soll.

Damit, meine Damen und Herren, hat Sachsen schon frühzeitig im Wassergesetz deutlich gemacht, dass es dem Hochwasserrückhalt in der Fläche große Bedeutung beimisst. Wir haben außerdem aus den Erfahrungen der Hochwasserereignisse 2010 und 2011 heraus entschieden, im gerade jetzt zur Anhörung freigegebenen Entwurf des Sächsischen Wassergesetzes sogenannte überschwemmungsgefährdete Gebiete einzuführen. Damit soll der Grundsatz der planerischen Vorsorge weiterentwickelt werden. Zusammengefasst gilt für diese Gebiete, dass hochwasserangepasst gebaut werden muss.

Die zweite Säule beim öffentlichen Hochwasserschutz ist die Flächenvorsorge. Hier sind die Landwirte unsere wichtigsten Partner. Indem sie ihre Böden konservierend bearbeiten bzw. Direktsaatverfahren anwenden, wird der Wasserrückhalt der Böden deutlich verbessert. Aktuell werden 55 % unserer Ackerflächen so bewirtschaftet. 2002 lag der Anteil noch bei 24 %. Dank unserer AgrarUmwelt-Maßnahmen wird ein Drittel aller Ackerflächen sogar dauerhaft schon so bestellt.

Des Weiteren sind die Forstwirte und die Waldbesitzer bedeutende Verbündete beim Hochwasserschutz. Untersuchungen haben gezeigt, dass durch eine angepasste

forstwirtschaftliche Nutzung in den Hochwasserentstehungsgebieten zumindest bei kleineren Hochwasserereignissen der Hochwasserscheitel deutlich gesenkt werden kann. Auch deshalb unterstützen wir die Waldmehrung sowie den Waldumbau im Freistaat Sachsen sehr intensiv, denn Mischwälder sind nicht nur stabiler, meine Damen und Herren, sondern auch wesentlich aufnahmefähiger für Wasser. Insgesamt wurden in Sachsen bis 2011 27 100 Hektar Wald umgebaut, ein Viertel davon gefördert in Privat- und Körperschaftswald.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal klarstellen: Die Verbesserung des Hochwasserrückhaltes in der Fläche ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns erfolgreich gestellt haben. Sie allein kann jedoch den von uns angestrebten Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser nicht leisten. Wer etwas anderes behauptet, ist unseriös und schürt falsche Hoffnungen in der Bevölkerung, die nicht umsetzbar sind.

Ein wesentlicher Punkt in der Hochwasservorsorge ist die Verbesserung des Abflussverhaltens unserer Fließgewässer. Dazu trägt ein guter Unterhaltungszustand der Gewässer ebenso bei wie die Beseitigung von Abflusshindernissen in den Gewässern oder eine angemessene Sedimentberäumung.

Die Staatsregierung legt großen Wert auf eine vernünftige und angemessene Gewässerunterhaltung. Auch viele Gemeinden bemühen sich, ihrer Unterhaltungsverantwortung gerecht zu werden. Es gibt jedoch gerade in der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung noch einiges zu verbessern. Dies ist, meine Damen und Herren, eine kommunale Pflichtaufgabe, aus der ich die Kommunen nicht entlassen will und auch nicht entlassen darf.

Im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes wollen wir den Kommunen erleichtern, diese Aufgabe gemeinsam zu erfüllen. Ich werde später noch kurz darauf eingehen.

Eine der Schlussfolgerungen, die wir aus dem Hochwasser 2002 gezogen haben, war auch das Postulat, den Flüssen mehr Raum zu geben. Wo immer möglich, ist die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung diesem Prinzip gefolgt. So wurden durch die Landestalsperrenverwaltung seit 2002 über mehr als 1000 Maßnahmen zur Strukturverbesserung von Gewässern umgesetzt, zum Beispiel durch Gewässeraufweitungen wie an der Roten Weißeritz, durch Renaturierung von Gewässerabschnitten wie in Mühlau an der Göltzsch, am Schwarzwasser in Aue oder am Lungwitzbach in St. Egidien.

Hier ist es insbesondere durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Wasserbauer, des Naturschutzes, des Städtebaus, aber auch durch die Mitwirkung der Kommunen – gelungen, beispielgebende Akzente zu setzen und auch altbekannte Bauweisen – wie zum Beispiel die Ingenieurbiologie – wieder zur Geltung zu bringen.

Allerdings haben wir auch sehr deutlich die Grenzen erfahren müssen. In allererster Linie fehlen die notwendi

gen Grundstücke, und um es gleich vorwegzunehmen: Selbst wenn das Vorkaufsrecht diesbezüglich nicht abgeschafft worden wäre, würde es die Situation nicht verbessern; denn ein Vorkaufsrecht kann man selbstverständlich nur dort ausüben, wo das Grundstück auch zum Verkauf angeboten wird.

Ungeachtet dessen werden wir verstärkt Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Flächen im Wege von Flächentauschverfahren oder im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erlangen.

Meine Damen und Herren! Das Augusthochwasser 2002, aber auch die Tornado- und Hochwasserereignisse der Jahre 2010 und 2011 haben uns deutlich gemacht, dass auch eine dringende Sanierung unserer teilweise über 80 Jahre alten Deiche notwendig wurde. Eine Vielzahl von Deichen musste ohnehin angefasst werden, da sie in verschiedenen Formen geschädigt waren. Aber auch die, die nicht vom Hochwasser betroffen waren, wurden im Rahmen einer umfassenden Deichzustandsanalyse bewertet.

Ergebnis war, dass circa 60 % unserer 650 Deichkilometer zu sanieren sind. Die Hälfte der zu sanierenden Deiche ist inzwischen grundhaft instandgesetzt bzw. im Bau. Der Rest ist in Planung. Letztlich bestätigen die Untersuchungen auch das, meine Damen und Herren, was spätestens seit 1819 rechtlich umgesetzt wurde: Bäume gehören nicht auf Deiche; sie gefährden deren Standsicherheit und damit die Menschen, die hinter den Deichen leben.

Weil dem so ist und bereits vor 200 Jahren als richtig anerkannt wurde, hat mein Haus mit einem Erlass klar darauf hingewiesen, welche gesetzlichen Regelungen hier bestehen und unter welchen Voraussetzungen die Bäume von den Deichen entfernt werden müssen und dürfen. Dabei sind auch naturschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen sowie erforderlichenfalls Ausgleichsmaßnahmen einzuplanen. Wenn Gehölzbewuchs auf Deichen entfernt wird, dann nicht, um der Natur eins auszuwischen, sondern um den Hochwasserschutz zu sichern und Menschen zu schützen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Deshalb, meine Damen und Herren, bekräftige ich hier ausdrücklich noch einmal das bisherige Verwaltungshandeln, sowohl auf der kommunalen als auch auf der staatlichen Ebene.

Meine Damen und Herren! Die dritte Säule des staatlichen Hochwasserschutzes ist der sogenannte technische Hochwasserschutz. Dazu gehört die Schaffung von Stauraum ebenso wie die Umsetzung baulicher und technischer Hochwasserschutzmaßnahmen. Ich habe schon erwähnt, dass dieser Bereich des staatlichen Hochwasserschutzes nur dort zum Tragen kommt, wo die Maßnahmen der Planungsvorsorge oder der Flächenvorsorge nicht möglich oder nicht ausreichend sind, um den angestrebten Hochwasserschutz zu erreichen.

Seit 2002 sind für 50 Millionen Kubikmeter mehr an Hochwasserrückhalteräume geschaffen worden, und dies insbesondere durch eine geänderte Bewirtschaftung der Trinkwassertalsperren, aber auch durch den Neubau der Hochwasserrückhaltebecken in Lauenstein und in Glashütte.

2005 haben wir die Grundlage der Hochwasserschutzkonzepte mit der Umsetzung unseres staatlichen Hochwasserschutzinvestitionsprogrammes begonnen. Es enthält

gegenwärtig 351 komplexe Vorhaben. Davon sind 80 abgeschlossen wie in Eilenburg, Torgau oder Ostritz, 55 im Bau und 216 im Genehmigungsverfahren oder in der Planung. Dazu kommen noch einmal über 30 kommunale Hochwasserschutzkonzepte bzw. Risikomanagementpläne sowie mittlerweile fast 100 Hochwasserschutzmaßnahmen in den Kommunen, die mit insgesamt 27 Millionen Euro gefördert wurden.

Ziel ist in der Regel der Schutz von Siedlungsgebieten vor 100-jährlichen Hochwasserereignissen, der unter Beachtung der Einzelfälle auch nach oben oder unten angepasst werden kann.

Es liegt, meine Damen und Herren, in der Natur der Sache, dass bei der Planung komplexer Hochwasserschutzmaßnahmen verschiedenste Betroffenheiten und Konflikte entstehen. Die Landestalsperrenverwaltung – dafür bin ich sehr dankbar – ist jedoch stets aufs Neue bemüht, mit den Betroffenen gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden; denn Hochwasserschutz – das sage ich auch ganz deutlich – gegen mehrheitlichen Bürgerwillen soll es nicht geben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Dass dies gut gelingen kann, zeigen Beispiele wie der Planungsprozess für Grimma, aber auch die Kompromisse für ein abgesenktes Schutzziel wie in Döbeln.

Leider behindern immer wieder durchaus nicht mehrheitliche Interessengruppen lautstark und oft sehr unsachlich wichtige Hochwasserschutzvorhaben. In den Genehmigungsverfahren werden zunehmend überzogene Forderungen gestellt mit der Folge, dass sich die Genehmigungsprozesse in die Länge ziehen und die Maßnahmen so weit verteuern, dass sie wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind. Ich will es deutlich sagen: Der Freistaat betreibt Hochwasserschutzmaßnahmen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Schutz der Städte und Gemeinden und zum Schutz der Bürger.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Mitunter scheint es, als hätten die zehn Jahre seit dem Augusthochwasser 2002 die Erinnerung an die Hochwasserfolgen schon ausgelöscht. Ich möchte nicht, meine Damen und Herren, dass erst wieder eine Hochwasserkatastrophe kommen muss, damit die Menschen wachgerüttelt werden. Ich hoffe deshalb auch auf Ihre Unterstützung in den Diskussionen vor Ort.

Gut vorangekommen sind wir bei den Wasserwehren. Mittlerweile hat jede hochwassergefährdete Gemeinde in Sachsen eine Wasserwehr, um ihre gesetzliche Pflicht zur Gefahrenabwehr zu erfüllen. Zur Ausstattung der Wasserwehren erhielten bedürftige Kommunen auch Zuschüsse des Freistaates. Auch Schulungen wurden gefördert. So hat im vergangenen Jahr die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. sogar erstmals – von uns gefördert – gemeinsame deutsch-polnischtschechische Wasserwehrschulungen organisiert. Das, meine Damen und Herren, ist deutschlandweit einmalig.

Außerdem wurde für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz bei Hochwasser die Zusammenarbeit mit den Ressorts, den Katastrophenschutzbehörden der Landkreise und mit der Bundeswehr intensiviert.

Unsere Hochwasserbilanz wäre nicht vollständig ohne Abrechnung der wertvollen Empfehlungen externer Sachverständiger, vor allem von Herrn General a. D. Kirchbach nach dem Augusthochwasser 2002, aber auch vom ehemaligen Abteilungsleiter Wasser Herrn

Dr. Jeschke nach dem Augusthochwasser 2010.

Nach den Empfehlungen der Kommissionen wurden die Informations- und Meldewege verbessert und der Hochwassernachrichtendienst komplett neu aufgestellt und kontinuierlich ausgebaut. Ein Ergebnis ist unser neues leistungsfähiges Landeshochwasserzentrum, das heute auch ein bevorzugtes Besuchsziel ausländischer Delegationen ist, um zu lernen, wie wir in Sachsen mit Hochwasser und den Folgen umgehen.

Die Meldewege vom Landeshochwasserzentrum bis zu den Kommunen, Unternehmen und Bürgern wurden deutlich gestrafft. Darüber hinaus sind die Daten von 105 Hochwassermeldepegeln in Sachsen und die Hochwasserwarnungen des Landeshochwasserzentrums nun ebenso wie die Niederschlagsdaten automatischer Messnetze des Freistaates Sachsen, des Deutschen Wetterdienstes und der Meteomedia im Internet verfügbar. Seit dem Jahr 2004 erhalten im Hochwasserfall jeweils circa 800 Empfänger Eilbenachrichtigungen per SMS auf ihr Handy bzw. Hochwasserwarnungen per Fax. Nach dem Hochwasser 2010 wurde der Internetauftritt unseres Landeshochwasserzentrums noch einmal weiterentwickelt. Unter anderem sind jetzt alle Hochwassermeldezentralen unserer Nachbarländer direkt von dieser Seite aus erreichbar.

Derzeit werden neue Hochwassermeldepegel an der Lausitzer Neiße in Podrosche oberhalb von Bad Muskau, in Hagenwerder südlich von Görlitz sowie in Rosenthal bei Zittau eingerichtet.