Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

(Thomas Jurk, SPD: Ist nicht oberhalb, sondern unterhalb! – Stefan Brangs, SPD: Ober sticht Unter!)

Ich streite mich jetzt nicht mit Ihnen.

Die Daten für Podrosche sollen noch in diesem Jahr – das ist jetzt die wichtige Information – und für die anderen beiden Pegel im nächsten Jahr im Internet abrufbar sein.

Nach dem Hochwasser von 2002 und noch einmal nach dem Hochwasser von 2010 haben wir auch in die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Hochwasserschutz auf allen Ebenen investiert. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass aus der ehemaligen bloßen Nachbarschaft eine echte Partnerschaft geworden ist.

Wer vor zweieinhalb Wochen hier im Plenarsaal bei der Abschlusskonferenz des Hochwasserschutzprojektes

LABEL dabei war, wird sicherlich gespürt haben, dass sich auch die Bilanz der zehnjährigen Zusammenarbeit mit unseren tschechischen und polnischen Nachbarn sehen lassen kann. Besonders möchte ich noch einmal die gute tschechisch-sächsische Zusammenarbeit beim

Havariemanagement und bei der Abstimmung der Hochwasserschadensbeseitigung an den Grenzgewässern

hervorheben. Das Miteinander funktioniert von der kommunalen bis zur Landesebene reibungslos. Mit den polnischen Partnern konnten wir uns in den letzten zwei Jahren auf einige wegweisende Projekte wie zum Beispiel den Rückbau von seit Jahrzehnten nicht genutzten Neißebrücken verständigen, die im Hochwasserfall nur ein Abflusshindernis bildeten.

Die gute Zusammenarbeit sowie das über die Jahre hinweg gewachsene Vertrauen zeigen sich auch bei der fachlich engen Zusammenarbeit der Hochwasserzentralen und Wasserwirtschaftsverwaltungen von Sachsen, Tschechien und Polen. Auch die Kolleginnen und Kollegen, die Sachsen in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe und der Oder sowie in den Grenzgewässerkommissionen vertreten, bestätigen, dass aus den einstmals bloßen Informationsgremien jetzt grenzübergreifende Arbeitsplattformen geworden sind.

Meine Damen und Herren! Vor allen staatlichen und kommunalen Aktivitäten ist der wichtigste Teil der Hochwasserstrategie die Eigenvorsorge. Erstens gibt es, wie gesagt, keinen Schutz vor jedem Extremhochwasser. Zweitens wird es auch auf Dauer Gebiete geben, die eben nicht mit vertretbarem Aufwand durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können. Jeder muss selbst Maßnahmen ergreifen, um sein eigenes Hochwasserrisiko zu verringern – sei es durch Bauvorsorge oder andere eigene Schutzmaßnahmen. Es soll natürlich auch jeder in die Lage versetzt werden, Risiken zu erkennen und zu bewerten. Das wiederum ist eine staatliche Aufgabe. Genau dafür haben wir seit dem Jahr 2002 das System der Hochwasservorhersage und der Gefahrenkarten ausgebaut.

Des Weiteren hat Sachsen auf Initiative unseres Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Verbraucherzentrale Sachsen und weiteren Partnern im März eine Elementarschadenskampagne gestartet. Teil dieser Kampagne ist die Schaffung eines Informationssystems für die Öffentlichkeit mit dem Namen „ZÜRS public“. Alle Sachsen können sich nun im Internet über die ganz spezielle Gefährdungslage ihrer Grundstücke durch Hochwasser informieren. Aber auch regional gibt es Informationen zu

anderen Naturgefahren wie Starkregen, Sturm oder Blitzschlag. Dass diese Internetplattform gut angenommen wird, zeigen die Besucherzahlen. Wir haben im letzten Vierteljahr über 31 400 Zugriffe verzeichnen können. Das sind pro Monat mehr als 10 000 Zugriffe.

Wer es nicht so mit dem Internet hält – das gibt es natürlich auch –, kann sich die Gefahrenkarten persönlich bei den Gemeinden, Wasserbehörden oder den Betrieben der Landestalsperrenverwaltung ansehen. Er hat auch die Gelegenheit, sich auf den vielen Veranstaltungen zum Hochwasserschutz zu informieren. Nachlesen kann man das auch in verschiedenen Schriften, die wir anbieten.

Damit komme ich zu den Aufgaben für die nächsten Jahre, meine Damen und Herren. Wir haben eine neue Broschüre vorbereitet, die unter anderem über eine EURichtlinie informiert, die uns in den nächsten Jahren noch sehr viel Arbeit abverlangen wird. Ich rede von der EUHochwasserrisikomanagementrichtlinie. Sie fordert von jedem Mitgliedstaat eine Abschätzung des Hochwasserrisikos, die Anfertigung von Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie konkrete Pläne zum Umgang mit dem Hochwasserrisiko. Was sich auf den ersten Eindruck recht einfach und übersichtlich anhört, erfordert in Wirklichkeit sehr viel Zeit, Geld und sehr viel Personal, meine Damen und Herren. Zugute kommt uns, dass wir im Freistaat Sachsen auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen können, die wir nach dem Hochwasser im Jahr 2002 schon erledigt haben.

Wir wollen diese Richtlinie jedoch nicht nur formal umsetzen, sondern zum Beispiel mit der derzeitigen Novelle des Sächsischen Wassergesetzes auch eigene Handlungsschwerpunkte bei der Gewässerunterhaltung und der Hochwasservorsorge einbringen. Ich habe bereits im letzten Plenum bei der Diskussion um die Grundwasserstände auf die notwendige Gewässerunterhaltung hingewiesen. Selbstverständlich kommt ein schadloser Wasserabfluss auch dem Hochwasserschutz zugute. Deswegen soll mit dem novellierten Wassergesetz die Bildung von Unterhaltungsverbänden gestärkt werden, die diese Aufgaben gewässerbezogen und gemeindeübergreifend übernehmen sollen. Auf die Aufnahme von überschwemmungsgefährdeten Gebieten – als einen zentralen Bestandteil der Novellierung im Bereich des Hochwasserschutzes – habe ich bereits hingewiesen. Ebenso soll es künftig leichter möglich sein, natürlich veränderte Gewässerläufe zu erhalten und zu sichern. Schließlich sollen Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutzvorhaben beschleunigt durchgeführt werden können. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich hoffe bei der Umsetzung all der Vorhaben dieses Paketes auf Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Dranbleiben werden wir auch bei der weiteren Umsetzung der Empfehlungen der Jeschke-Kommission. Einige Punkte sind bereits genannt und schon umgesetzt worden. Andere stehen noch an. Insbesondere die Verkleinerung der Warngebiete und der

Ausbau eines Frühwarnsystems für Hochwasser in kleineren Einzugsgebieten stehen noch aus. Letztere haben uns besonders in den Hochwasserereignissen im August und September 2010 schwer zu schaffen gemacht – zum Beispiel bei der Sebnitz und der Chemnitz. Dafür werden wir im kommenden Doppelhaushalt entsprechende Ressourcen einplanen. Nach dessen Verabschiedung durch den Sächsischen Landtag, von der ich hoffentlich ausgehen darf, werden wir mit der Umsetzung beginnen können.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt wird die Vorsorge in der Fläche bleiben, vor allem die Vermeidung neuer Versiegelungen und der bau- und wasserrechtliche Vollzug der Behörden, um neues Schadenspotenzial in Überschwemmungsgebieten zu vermeiden.

Zur Flächenvorsorge gehören auch unsere jährlichen Ziele für Waldmehrung und für den Waldumbau. Mindestens 1 300 Hektar Waldumbau im Landeswald wollen wir weiterhin pro Jahr schaffen. Zudem wird mein Ressort weiterhin gemeinsam mit dem Sächsischen Immobilienmanagement versuchen, ausgeschriebene BVVG-Flächen für den Hochwasserschutz zu sichern.

Damit trägt der Freistaat Sachsen auch im Interesse der Landwirte dazu bei, dass diese möglichst wenig wertvolle Eigentumsfläche bereitstellen müssen. Unabhängig davon möchte ich unsere Landwirte dazu bringen, noch mehr Flächen für Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes bereitzustellen – dies auch unter den Aspekten des Klimawandels und des Schutzes vor Bodenerosion. Sachsen hat schon jetzt passfähige Förderprogramme, und wir werden versuchen, auch in der neuen Förderperiode ab 2014 entsprechende Angebote zu machen. Gleichzeitig wollen wir trotz schwieriger Flächenverfügbarkeit weitere Gewässerrenaturierungs- und Deichrückverlegungsprojekte auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie umsetzen. Die Landestalsperrenverwaltung hat hier unter anderem in Löbau, in Mühlau, in Flöha und in Chemnitz gute Beispiele vorgelegt. Auch an den Gewässern II. Ordnung gibt es gute Beispiele, unter anderem in Leipzig und in Dresden.

Diskutieren müssen wir auch, wie wir die Vorsorge jedes Einzelnen weiter stärken können. Daraus leite ich nicht nur die Verbesserung der staatlichen Hochwasserwarnsysteme ab. Ich rede von Eigenvorsorge im wahrsten Sinne des Wortes. Dazu muss das Thema Hochwasserschutz auch über den Sommer 2010 im Bewusstsein der Menschen bleiben. Auch hierzu können wir alle beitragen.

Wir werden staatlicherseits weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um immer besser auf Hochwasser vorbereitet zu sein. Dazu gibt es seit 2005 unser Hochwasserschutzinvestitionsprogramm. Dieses Programm gibt den Kurs vor. Diesen Kurs wollen wir beibehalten, und die vielen Nachfragen von Betroffenen geben uns durchaus recht. Das wird bei knapper werdenden Mitteln und Personal nicht einfacher, auch wenn wir gut vorgearbeitet haben.

Wir haben auch für die Zeit des neuen Doppelhaushaltes einen ordentlichen Planungsvorlauf bei staatlichen und kommunalen Projekten geschaffen, für dessen Umsetzung ich Sie schon jetzt um Ihre Unterstützung bitte.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen sollen nach ihrer Effizienz in einer zeitlichen Reihenfolge bis 2020 und darüber hinaus abgearbeitet werden. Das heißt allerdings auch, dass vorgeschlagene Hochwasserschutzprojekte, bei denen sich trotz aller Bemühungen bisher kein tragfähiger Konsens über die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes überhaupt oder die Art und den Umfang herstellen lässt, zeitlich neu eingeordnet oder eben nicht weiter verfolgt werden können. Wir können es uns, meine Damen und Herren, nicht leisten, dass wir uns an einzelnen Hochwasserschutzprojekten Ewigkeiten aufhalten und prozessieren und andere Maßnahmen, die in der Priorität zunächst weiter unten stehen, aus diesem Grund nicht umgesetzt werden können. Wenn es keinen Konsens gibt, dann müssen wir überlegen, von diesen Hochwasserschutzprojekten Abstand zu nehmen. Diese Diskussion – immer natürlich einschließlich des Suchens nach Kompromissen – wird Teil der Aufgaben sein, die es in den nächsten Jahren zu erledigen gilt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass uns diese Themen weiter fordern werden, dass es aber mit der in den letzten zehn Jahren erprobten Mannschaft gelingen wird, einen großen Teil abzuarbeiten. Mit Mannschaft meine ich sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden des Landes und der Kommunen, insbesondere natürlich der Landestalsperrenverwaltung, als auch die kommunalen Verantwortungsträger, die Verbände, die Ingenieurbüros, die Baufirmen und vor allem die vielen Bürger und Unternehmen vor Ort.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Sie alle haben sich in den letzten Jahren konstruktiv eingebracht. Sie haben dafür gesorgt, dass Hochwasserschutz mit einer ordentlichen Geschwindigkeit vorangebracht werden konnte.

Ich kann heute mit Fug und Recht sagen: Die Bilanz zehn Jahre nach der Flut stimmt. Dafür möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Ich danke auch insbesondere Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Sie haben mit Ihren Entscheidungen für unseren Landeshaushalt, aber auch bei gesetzgeberischen Vorlagen dem Hochwasserschutz freie Fahrt gegeben. Ganz besonders möchte ich mich auch bei unserem Ministerpräsidenten bedanken, der vor zehn Jahren als Chef der Sächsischen Staatskanzlei fungierte. Ich möchte mich bei Prof. Milbradt bedanken, der damals Ministerpräsident war, aber auch bei unserem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Flath, der die Aufgabe, die ich jetzt

erfüllen darf, damals erfüllt hat. Sie alle haben 2002 nicht nur die Hochwasserfolgen souverän gemanagt, nein, Sie haben ganz entscheidend die Weichen für den Wiederaufbau gestellt. Dafür ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Ich möchte auch noch einmal mit Dankbarkeit an die große Welle der Solidarität erinnern, die uns vor zehn Jahren erreicht hat, über Staatsgrenzen, über Ländergrenzen und über Behördengrenzen hinweg. Es tut gut erlebt zu haben, wie viel Hilfsbereitschaft, wie viel Menschlichkeit in uns allen steckt.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Sie alle, meine Damen und Herren, wissen, dass das Schiff noch eine weite Fahrt vor sich hat. Hochwasserschutz ist und bleibt eine Generationenaufgabe. Das haben wir schon 2002 gesagt. Es ist daher ziemlich wahrscheinlich, dass ein großer Teil von uns das Schiff von diesem Raum aus nicht mehr am Ziel ankommen sieht. Aber, meine Damen und Herren, wir, die wir hier sitzen, können dafür sorgen, dass das Tempo hält und dass wir auf Kurs bleiben. Lassen Sie uns unsere Zeit nutzen für dieses überaus komplexe, aber auch spannende, für dieses gigantische, aber auch kleinteilige, für dieses schwierige, aber auch durchaus lohnenswerte Thema.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Ich danke dem Herrn Staatsminister für seine Fachregierungserklärung. Wir kommen nun zur Aussprache. Folgende Redezeiten sind für die Fraktionen festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 14 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 12 Minuten, NPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Das Wort ergreift jetzt für die Fraktion DIE LINKE – sie ist schon unmittelbar vor dem Rednerpult – Frau Kollegin Pinka.

(Heiterkeit bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kupfer! Wasser und Hochwasser sind keine neuen Themen hier im Landtag. Ich möchte jetzt nicht unbedingt die Eigenlobrede des Ministers fortsetzen. Das hätten Sie wahrscheinlich auch nicht von mir erwartet.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Meine Fraktion hat mehrere Anträge gestellt, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, Defizite darstellen und mögliche Lösungswege zur positiven Problembewältigung vorschlagen.

Es gab und gibt im Grunde nur wenig Neues heute hier zu erwarten. Doch CDU und FDP haben auf diese Debatte gedrängt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ich sehe Sie bereits jetzt schon in Erwartung der Häppchen auf Ihren Stühlen unruhig hin und her rutschen, wenn es auf 19 Uhr zugeht. Ich bitte Sie darum jetzt schon herzlich, auch heute Nachmittag und heute Abend meine Kolleginnen und Kollegen ausreden zu lassen.

Was nach meinem Dafürhalten in der Regierungserklärung zu kurz gekommen ist, sind nicht die Ausführungen zu erfolgreichen Wegen der Staatsregierung zum Vergessen schlimmer Ereignisse oder der erforderlichen Eigenvorsorge, sondern der Klimaschutz. Wenn ich Klimaschutz sage, meine ich nicht allein Beobachten, Analysieren und Modellierung der Klimaentwicklung, wie Herr Kupfer. Das wäre richtigerweise unter dem Begriff Vorsorge und Anpassung zu erfassen.

Meine Damen und Herren! Freilich ist die Annahme falsch, dass, wenn die Sachsen ihre Treibhausgasemissionen in kurzer Zeit drastisch verringern würden, wir dann hier weniger Unwetter hätten. Aber das hat im Raum hoffentlich auch niemand angenommen. Worauf ich anspiele, ist die Allianz von Klimawandelleugnern, Weiter-so-Vertretern und Anpassungsfreunden, eine

Haltung, die etwas zwischen „Wir können ja doch nichts machen“ und „Nach mir die Sintflut“ darstellt.

An dieser Stelle sei mir ein Hinweis gestattet. Am 11. Oktober dieses Jahres geht der neue Block in Boxberg in Betrieb. Und produziert wird noch mehr klimaschädlicher Braunkohlestrom, der hier ohnehin nicht gebraucht, sondern exportiert wird. Sicher wird es da auch wieder Häppchen geben. – Damit genug zu diesem Thema.

Nicht vergessen werden sollte die Wettersituation der letzten Woche mit vielen Verletzten, drei Toten, tropischem Klima und nahezu allabendlichen Gewittern. Nach wie vor gab es Warnprobleme im Katastrophenschutz, und ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die Hochwassersituation, die sich erneut im Lausitzer Raum darstellte, stärker Gegenstand der Regierungserklärung gewesen wäre.