Es kann mir niemand sagen – das leugnen auch Sie von der Koalition nicht –, dass guter Unterricht mit 16 oder 24 Schülern in der Klasse nicht gemacht werden kann. Die FDP ist stolz auf ihr Mittelschulmoratorium. Da wird sogar von einzügigen Mittelschulen mit 20 Schülern in der Eingangsklasse gesprochen. Das ist alles machbar – ohne Qualitätsabbruch,
Herr Bienst, auch wenn Sie neu im Amt sind: Das Schulgesetz ist nicht in Stein gemeißelt. Das Schulgesetz kann man ändern.
Und wenn wir hier so oft den ländlichen Raum beschwören – Seifhennersdorf gehört nun weiß Gott in den ländlichen Raum –, dann sollten wir endlich Konsequenzen ziehen und Schluss machen mit den Schulschließungen,
und zwar mindestens bis zum Jahre 2020. Auch wenn ich Herrn Wöller manchmal nicht ganz verstanden habe, wenn er gesagt hat, es solle endlich Ruhe in die Schulen einziehen, und er möchte am liebsten an jedes Klassenzimmer Schilder mit der Aufschrift „Ruhe! Bitte nicht stören“ hängen, dann wird mir jetzt allmählich klar, was
er gemeint hat. Er hat nicht uns als Opposition gemeint, sondern er hat die Schulverwaltung gemeint, die nämlich ständig in die Ruhe und die notwendige pädagogische Arbeit der Schulen eingreift, indem sie Klassen auseinanderreißt und Schulstandorte schließt.
Geben Sie endlich den Schulen, den Lehrern und den Schülerinnen und Schülern die Ruhe, gerade im ländlichen Raum, um das Bestmögliche aus den Kindern herauszuholen. Wir brauchen jeden einzelnen, und zwar nicht in 28er-Klassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, noch eines zu sagen: Seifhennersdorf ist für mich das klassische Beispiel dafür, warum wir uns als SPD immer für die Gemeinschaftsschule eingesetzt haben.
Und, meine Damen und Herren von der CDU: Es war der Bürgermeister in Cunewalde, der die Gemeinschaftsschule verteidigt. Und es sind Bürgermeister der CDU in Schleswig-Holstein, die die Gemeinschaftsschule verteidigt haben.
Genau aus dem Grund: Weil sie die Schüler ihres Ortes im Ort beschult haben wollen, und zwar mit einer guten Schule. Deshalb haben sie die Gemeinschaftsschule eingeführt. Seifhennersdorf ist das beste Beispiel dafür, dass man damit die Kinder im Ort beschulen könnte, und zwar sehr gut.
Ich möchte dem Antrag der LINKEN zustimmen, auch wenn ich weiß, dass die Koalitionsfraktionen in dem Fall leider eigentlich nur Vasallen der Exekutive sind und dem Antrag sicherlich nicht zustimmen werden.
Aber vielleicht denken Sie ja einmal darüber nach. Es sind lebende Menschen und nicht Schachfiguren, die wir hin- und herschieben.
Es sind Kinder, die jetzt nicht nach Oderwitz können, weil in Oderwitz grundsaniert werden muss. Das wissen Sie genauso gut wie wir.
Dann lassen Sie die Kinder doch bitte in Seifhennersdorf. Lassen Sie sie dort in der Schule und stellen Sie die Schule unter Beobachtung. Wenn Ihre Zahlen stimmen, Herr Bienst, dann kann der Landkreis natürlich die Schulnetzplanung anpassen. Aber jetzt, zum aktuellen Zeitpunkt – das wird wahrscheinlich noch die nächsten zwei, drei Jahre dauern, denn Oderwitz ist nicht morgen saniert –, muss Seifhennersdorf Stabilität bekommen. Geben Sie den Kindern endlich die Ruhe! Geben Sie endlich den Eltern eine Sicherheit in diesem Ort! Sie haben es in der Hand und nicht die Gerichte und nicht die Schulverwaltung. Es ist Ihre Aufgabe als Parlamentarier.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns als FDPFraktion im Sächsischen Landtag ist jede Schulschließung eine zu viel.
Aus diesem Grund haben wir gemeinsam als Regierungskoalition im Dezember 2010 mit einem Entschließungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 das sogenannte Schulschließungsmoratorium beschlossen.
Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, ab dem Schuljahr 2011/2012 aufgrund der zu erwartenden Veränderungen des Übergangsverhaltens von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen infolge der geänderten Bildungsempfehlung für vier Schuljahre von Mitwirkungsentzügen bei Mittelschulen im ländlichen Raum abzusehen, wenn 20 Kinder für die Eingangsklassenstufe angemeldet sind.
Dies gilt aber – das gehört der Ehrlichkeit halber dazu – nicht für die Schulen, deren Aufhebung oder Auslaufen bereits in den Schulnetzplänen der Landkreise beschlossen war. Ein Moratorium – das halte ich für wichtig – braucht in erster Linie auch Rechtssicherheit. Dabei war genau diese Einschränkung leider notwendig. Fünf Schulen fielen bereits damals unter diese Ausgrenzung – darunter auch die Mittelschule Seifhennersdorf. Für diese war bereits im Jahr 2005 im Altkreis Löbau-Zittau und im Jahr 2010 erneut im neuen Landkreis Görlitz in der Schulnetzplanung kein dauerhafter Bestand beschlossen worden. Sehr geehrte Frau Stange, wenn Sie hier sagen, das sei pro forma passiert, dann sage ich: Nein, die Schülerzahlen lagen zugrunde, nicht der Lehrerbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe viel Verständnis für die Bemühungen der Eltern, der Lehrer und auch der Bürgermeisterin von Seifhennersdorf, Frau Berndt, ihre Mittelschule im Bestand zu retten. Ein solches Engagement zeigt nämlich, dass wir mit dem
Denn Schule ist wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur eines jeden Ortes. Vor allem die Gemeinden im ländlichen Raum sind für ihre Entwicklung darauf angewiesen, dass die Schule im Ort bleibt. Das war der wesentliche Beweggrund für diesen Beschluss, das Schulschließungsmoratorium zu fassen. Seifhennersdorf ist – das ist hier auch schon der Ehrlichkeit halber gesagt worden – Grundschulstandort und Gymnasialstandort. Dass die Gemeinde Seifhennersdorf jeden Weg beschritten hat, um die Schließung der Mittelschule noch abzuwenden, findet meine, findet unsere volle Unterstützung.
Allerdings – das ist der Lauf – hat am 13. September 2012 das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Nichteinrichtung einer neuen 5. Klasse an der Mittelschule Seifhennersdorf bestätigt. Dieses Urteil ist für alle – ob Verwaltung oder Bürger – in einem Rechtsstaat bindend, und jeder hat sich aktuell daran zu halten. Jetzt muss also gelten, besonnen im Dialog mit allen Beteiligten dieses Urteil augenblicklich umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Wissen, Rechtssicherheit für das Schulschließungsmoratorium herzustellen, halte ich die Wirksamkeit des vorliegenden Antrags für problematisch. Die kommunale Selbstverwaltung und das Sächsische Schulgesetz überlassen es den Trägern der Schulnetzplanung, auch Schulen zu schließen.
Daran hat sich auch das Kultusministerium zu halten. Kommunale Selbstverwaltung wird von allen demokratischen Parteien hier im Hause sehr hochgehalten. Auch der Sächsische Landtag kann Festlegungen der Träger der Schulnetzplanung nicht einfach so wieder durch Beschluss aufheben – erst recht nicht, wenn die Judikative die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln festgestellt hat.
Vielen Dank. – Frau Schütz, ist Ihnen bekannt, dass die Schulnetzplanung durch das Kultusministerium genehmigt werden muss und dass auf diesem Weg das Kultusministerium in die Schulnetzplanung der Schulträger in erheblichem Maße eingreift und bestimmte Wünsche der Schulträger – zum Beispiel zum Erhalt einer Mittelschule – nicht zulässt,