Kristin Schütz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder- und Jugendpolitik ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt des Fundaments unserer Gesellschaft. Die Bedeutung der Jugendpolitik lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Ja, Kinder sind unsere Zukunft.
Wenn ich auf die politischen Erfolge der letzten Jahre schaue, kann ich es gleich vorwegnehmen: Wir als FDPFraktion stimmen keinem Antrag zu, der von einem „gravierenden sozialräumlichen Mangel an Jugendarbeit“ spricht. Das Gegenteil ist richtig. Die Jugendarbeit in den Kommunen und das flexible Jugendmanagement im ländlichen Raum wurden punktuell ausgebaut. Wir haben den präventiven Kinderschutz gestärkt. Die Besuche in Kultureinrichtungen sind familienfreundlicher gestaltet worden. Mit dem Familienpass ermöglicht der Freistaat zudem freien Eintritt in Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser des Freistaates.
Der Vierte Sächsische Kinder- und Jugendbericht hält genau diese Anstrengungen, die in den letzten Jahren unternommen worden sind, auf Papier geschrieben fest. Es gibt unter anderem mehr Beratungsleistungen für die Erziehungs- und Jugendberatung.
Den Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung wurde mehr Personal zur Verfügung gestellt, die Ausgaben für die Unterstützung seelisch behinderter Kinder haben sich um ein Drittel erhöht, und, sehr geehrte Damen und Herren, die Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ermöglichen eine umfassende Betreuung. Wir haben Betreuungsquoten von 46 % im Krippenbereich, 96 % im Kindergartenbereich und 76 % im Hort.
Die Anzahl der Einrichtungen zur Jugendsozialarbeit ist von 2006 bis 2010 um 60 % gestiegen. Das dort tätige Personal ist um 20 % aufgestockt worden. Über alle Landkreise und kreisfreien Städte hinweg sind die Bruttoausgaben für Jugend- und Jugendsozialarbeit – Herr Krauß hat es bereits genannt – um knapp 30 % gestiegen.
Mit den Kooperationsvereinbarungen von Grundschulen und Horten ist die Finanzierung des Mittagessens über das Bildungs- und Teilhabepaket sichergestellt worden. All diese vielfältigen Beispiele verdeutlichen, wie wir uns Jugendarbeit vorstellen.
Sie muss sich in konkreten und innovativen Angeboten für die Jugendlichen ausdrücken. Wir können nicht allein abstrakt über Jugendsozialarbeit ohne Inhalte sprechen. Nein, sie muss mit Leben erfüllt werden. Deswegen können wir auch nicht allein auf die eingesetzten Mittel
abstellen, sondern müssen die Forderung nach Jugendsozialarbeit mit konkreten Angeboten füllen.
Das, sehr geehrte Damen und Herren der einbringenden Fraktionen, fehlt mir da ein ganzes Stück. Teilweise sind die aufgemachten Forderungen nach Jugendarbeit auch noch mit so einem Touch Bemutterung gefüllt worden. Das geht unserer Ansicht nach in eine völlig falsche Richtung.
Wir werden uns in diesem Zusammenhang deswegen für eine stärkere finanzielle Förderung des „Girls‘ and Boys‘ Days“ einsetzen. Das ist eine moderne und erfolgreiche Veranstaltung für junge Menschen. Das Potenzial für solche Veranstaltungen müssen wir noch viel mehr nutzen. Wir führen die Jugendlichen damit an die zukünftigen Herausforderungen heran und geben ihnen die Möglichkeit, dass sie für sich einen Weg und eine Perspektive in ihrem Leben finden können.
Wenn wir von Jugendhilfe reden, dann sprechen wir von Angeboten, um die Jugendlichen in die Gesellschaft zu integrieren. Dort sind wir erfolgreich gewesen. Ich denke nur an den Führerschein mit 17, auch an Jugendangelscheine, die wir bei der letzten Gesetzesänderung verankert haben, und auch an den umfassenden Breitensport oder an die Verdienstmöglichkeiten ohne Abzüge für Ferienjobs. Es ist noch nicht so lange her, dass Jugendliche, die in ihren Ferien Geld dazuverdienen wollten, dieses mehr oder weniger als Abgabe im Bereich des SGB II wieder abgezogen bekommen haben.
Ein wichtiger Aspekt, wenn wir von der beruflichen Orientierung sprechen, besteht darin, dass gerade im Bereich der Pflegeberufe keine neuen Hürden aufgebaut worden sind, damit sich auch junge Menschen ohne Abitur für einen Pflegeberuf entscheiden können.
Wir werden uns auch in Zukunft für die Teilhabe von jungen Menschen engagieren – ich denke da an das Wahlrecht mit 16 –, denn das alles integriert Jugendliche in unsere Zeit, in unsere Gesellschaft. Das gibt ihnen eine Perspektive und macht sie zu mündigen Bürgern, die den Platz in unserer, in ihrer Gesellschaft gern einnehmen möchten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte dem Sozialministerium für die Erstellung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts danken. Ausdrücklich danke ich für die Stellungnahme, die Sie dem Bericht vorangestellt haben. Er bietet eine gute Datengrundlage für die Weiterentwicklung der bisherigen Strukturen und steckt neue Ziele ab.
Einige Stichpunkte möchte ich hier nennen. Es ist von Bildungsplanung die Rede, von der Möglichkeit, in den Kreisen nicht nur Schulnetzplanung und Kinderjugendhilfeplanung zu vollziehen, sondern dies gegebenenfalls zusammenzuführen. Ein wichtiger Aspekt!
Die interkulturelle Öffnung unserer Kinder- und Jugendeinrichtungen ist ebenso ein Aspekt für die Zukunft. Ein
sicheres und gesundes Aufwachsen ist mehr in den Blick zu nehmen. Das gilt gerade für den Bereich des Drogenkonsums. Crystal sei hier nur als Stichwort genannt.
Ich denke, mit diesen Hinweisen und Handlungsempfehlungen sind wir auf einem guten Weg. Die Anträge, die hier eingebracht wurden, brauchen wir dafür nicht.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Rede voranstellen möchte ich, dass wir stolz darauf sein können: Sachsen ist in Vergleichen mit anderen Bundesländern stets spitze, was Bildung insgesamt angeht. Auch hinsichtlich der Qualität und der Anzahl der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen im frühkindlichen wie auch im schulischen Bereich schneiden wir
immer wieder hervorragend ab. Um die Anzahl und die Qualität der Angebote in der Ganztagsbetreuung an Schulen beneiden uns zahlreiche andere Bundesländer. Dabei spielen nicht nur die Kindertageseinrichtungen inklusive der Horte eine herausragende Rolle, sondern letzten Endes auch die pädagogischen Ganztagsangebote an unseren sächsischen Grundschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schule und Hort tragen gemeinsam mit den Eltern die Verantwortung für Bildung und Erziehung unserer Kinder. Gerade die Grundschule schafft mit der Vermittlung grundlegender Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen die Grundlagen für ein erfolgreiches weiterführendes Lernen. Sie ist leistungsorientiert und richtet sich nach den Fähigkeiten des einzelnen Schülers. Gerade die ersten Jahre sind eine große Herausforderung. Das ist nicht nur bei der Schule so, sondern letzten Endes auch bei dem Übergang in den Hort.
Deswegen brauchen wir die hochwertige Hortbetreuung, die uns in der großen Anfrage auch bescheinigt ist. Dabei ist die enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, der Grundschule und den Eltern erforderlich. Neben der organisatorischen Vernetzung von Horteinrichtung und Grundschule muss auch die inhaltliche Zusammenarbeit zukünftig weiter gestärkt werden. Denn Grundlage für die erfolgreiche Arbeit mit dem Kind muss neben der pädagogischen Professionalität ein kooperatives Miteinander aller an der Bildung und Erziehung unserer Kinder beteiligten Personen und Einrichtungen sein.
An dieser Stelle muss ich leider konstatieren, dass die Möglichkeiten zur Kooperation, zum Zusammenwirken von Lehrerinnen und Erzieherinnen im Hort verbesserungswürdig sind; denn noch immer begegnen sich nicht alle Akteure im Bildungsprozess der Kinder auf Augenhöhe. Hier müssen die Bemühungen der Staatsregierung noch viel stärker ansetzen. Nur durch die verbesserte Zusammenarbeit der Einrichtungen wird es möglich sein, die Qualität der Bildung und der Erziehung weiter zu verbessern. Man kann zwar die Bemühungen der Staatsregierung in den letzten Jahren als sehr groß bezeichnen, aber wir dürfen an dieser Stelle nicht nachlassen und müssen die Kooperation zwischen Schule und Hort weiter verbessern.
Frau Kurth, gestatten Sie mir auch im Namen meiner Kollegen zu sagen, dass wir uns an dieser Stelle von der Neuressortierung des Kitabereiches in das Kultusministerium tatsächlich mehr versprochen haben, mehr Engagement und Wertschätzung der Kindertageseinrichtung als Bildungseinrichtung, und zwar auch mit finanzieller Untersetzung.
Der Hort ist Lebens- und Lernort für die Kinder. Mit ihrer täglichen Arbeit entwickeln die Erzieherinnen in Sachsen die Persönlichkeiten unserer Kinder mit. Diese Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen kann man an dieser Stelle gar nicht hoch genug schätzen.
Die Große Anfrage hat uns in den Fragen 25 und 26 aber auch gezeigt, dass es auch im Schulalter nicht so einfach ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich zu leben; denn nur in Dresden und Leipzig bieten Horteinrichtungen eine Betreuung nach 17 Uhr an. Das ist eine große Schwierigkeit. Das mag für den Viertklässler im Übergang zur Oberschule sicherlich möglich sein. Einem Erst- oder Zweitklässler ist es aber nicht zumutbar, sich dort nach 17 Uhr allein bewegen zu müssen, da nun einmal die Berufstätigkeit unserer Mütter und Väter im Freistaat eine solch große Rolle spielt. Sie sind es, die in Form von Steuern Mehrwert für unseren Freistaat schaffen, um letzten Endes wieder Sozialausgaben tätigen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch auf das Thema Integration eingehen und nicht verschweigen, dass diese bei allen wirklich ernsthaften Bemühungen der Staatsregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter fortgesetzt und intensiviert werden muss. Inwiefern hier spezielle Weiterbildungsangebote des Freistaates für die sächsischen Erzieherinnen und Erzieher zu einer Verbesserung beitragen können, werden wir in den kommenden Jahren prüfen müssen.
Frau Stange, ich muss Ihnen an dieser Stelle leider wiedersprechen – wir haben die integrativen Horte, auch wenn wir sie jetzt nicht explizit plakativ aus der Großen Anfrage heraushören. Mein Sohn besucht eine Schule, in der eine Grundschule und das Förderschulzentrum Sprache integriert sind, und die Kinder begegnen sich am Nachmittag im Hort. Dort haben wir Synergien, die für beide Seiten sehr erfolgreich sind. Das Sozialgesetzbuch XI ist tatsächlich keine sächsische Angelegenheit, sondern eine Frage, die auf Bundesebene zu regeln ist. Dafür haben Sie jetzt die besten Voraussetzungen in der Regierungsverantwortung in Berlin.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt, den wir uns für die Zukunft mit vornehmen müssen. Es steht außer Frage, Kindertageseinrichtungen müssen von Bürokratie befreit werden. Es kann nicht sein, dass wir Berichtspflichten und andere bürokratische Aufwendungen haben, denen sich Erzieherinnen und Erzieher noch nebenbei widmen müssen, ohne ihren eigentlichen pädagogischen Auftrag erledigen zu können. Hier wollen und müssen wir mehr zeitliche Freiräume für unsere Kinder schaffen.
Bei allem, was sicherlich noch zu verbessern ist, sollten wir nicht vernachlässigen, dass die sächsischen Erzieherinnen und Erzieher einen tollen Job machen, denn es ist zum großen Teil ihr Verdienst, dass Sachsen bei den Bildungsvergleichen auf Spitzenplätzen abschneidet. Denn für PISA in der 6. Klasse wurden die Grundsteine bis zum sechsten Lebensjahr gelegt.
Für die ehrliche und sehr ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage möchte ich mich bei Ihnen, Frau Staatsministerin Kurth, noch einmal sehr ausdrücklich bedanken. Es gibt einen sehr guten Einblick und Überblick über die Situation in unseren sächsischen Horteinrichtungen.
Ich hoffe, dass wir auf diesem Weg erfolgreich weitergehen können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sind in Deutschland bis zu 1,4 Millionen Menschen von Demenz betroffen. Für das Jahr 2030 wird bereits jetzt mit einer knappen Verdoppelung der Anzahl Demenzkranker gerechnet. Nach Angaben der Alzheimer Gesellschaft
Sachsen trifft die Verdoppelung der Anzahl für unseren Freistaat genauso zu. Ich selbst, Jahrgang 1975, werde 2050 mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 : 7 an Demenz erkrankt sein.
Diese Zahlen allein verdeutlichen, welche Herausforderungen auf uns, auf die betroffenen Familien und auf Sachsen insgesamt zukommen. Gleichzeitig signalisiert es den zukünftigen überdurchschnittlichen Bedarf an benötigten examinierten und Laien-Pflegekräften.
Um hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, bedarf es verschiedener Instrumente. Die Hauptaufgabe jedoch besteht darin, die gesellschaftliche Verantwortung für Demenzkranke zu stärken. Deshalb ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Krankheit selbst, die Sensibilisierung über die Erscheinungsformen der Krankheit und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betroffenen dringend notwendig.
Des Weiteren ist es wesentlich für Kranke und Angehörige zu wissen, wo sie eine korrekte Diagnostik bekommen und welche Möglichkeiten es zur Unterstützung im Pflegebereich gibt. Nicht nur für professionelle Pflegedienste ist eine Aus- und Fortbildung unverzichtbar.
Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund der unterschiedlichsten Bedürfnisse und des Wunsches vieler, zu Hause versorgt zu werden, wird es zunehmend neue Modelle der Versorgung geben müssen. Die Einführung der Pflegestufe 0 zum 01.01.2013 durch die schwarzgelbe Bundesregierung war deshalb ein wichtiger und wesentlicher Punkt. Diese vor allem liberale Verantwortung für Menschen mit Demenz, aber ohne Pflegebedarf kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden.
Ebenso unstrittig ist, dass die Betreuung und Unterstützung von Betroffenen eine große finanzielle Belastung für das Solidarsystem Pflegeversicherung wie auch für Bund und Länder insgesamt darstellt. Im Freistaat Sachsen ist deshalb die schwarz-gelbe Landesregierung schon seit Jahren darum bemüht, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf durch qualifizierte Laien betreut werden. Dies ermöglicht den professionellen Pflegekräften, sich auf die pflegeintensiven Fälle zu konzentrieren. Mithilfe von engagierten Nachbarschaftshelfern ist die Beteiligung an der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen erstmals möglich. Diese Helfer werden durch den Freistaat und die Pflegekassen gefördert unter der Voraussetzung der gemeinsamen Organisation und Betreuung ihrer Betreuungstätigkeit.
Innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung tragen die Landkreise und kreisfreien Städte dafür Sorge, dass die notwendige Infrastruktur geschaffen bzw. vorgehalten wird. Sie legen die dafür benötigten Kriterien selbst fest. Unterstützt werden die Kommunen bei dieser Aufgabe von Bund und Land.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Detail sind die einzelnen Maßnahmen der Staatsregierung und hier besonders des Sozialministeriums in der Antwort auf den Antrag der SPD dargestellt. Ich möchte an dieser Stelle nur eine herausgreifen, die mir persönlich als eine der wichtigsten erscheint, nämlich Hilfe zur Selbsthilfe. Über das Bundesprojekt „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ wird die lokale Vernetzung von Partnern vor Ort gefördert. Diese Allianz nimmt auf kommunaler Ebene Einfluss und sorgt dafür, dass Demenzkranke sowie deren pflegende Angehörige nicht ausgegrenzt werden.
Ein konkretes Beispiel aus dem Programm möchte ich Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen. In Görlitz ist mit der SAPOS gemeinnützige GmbH ein Integrationsunternehmen ansässig. Es ist ein erfahrener Projektträger bei Netzwerken verschiedener Themen. Die Neisse Galerie der SAPOS gGmbH ist ein anerkanntes sozialkulturelles Zentrum für niederschwellige Publikation von Schwerpunktthemen unter anderem für Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung. Hier werden niederschwellige Betreuungsleistungen im Sinne des § 45b SGB XI angeboten und es erfolgt ein ehrenamtliches Engagement in der lokalen Allianz für Menschen mit Demenz in Görlitz.
Schwerpunkte in deren Arbeit finden sich in der Kooperation von Anbietern für die Betreuung von Menschen mit Demenz, indem Spezialisten anderer Netzwerke und letztlich auch die Sozialverwaltung einbegriffen sind, in der Erfassung von bestehenden Angeboten für Menschen mit Demenz, in der Entwicklung zusätzlicher, zum Beispiel niederschwelliger, Angebote – für Menschen mit beginnender Demenz eine schwer einzuschätzende Schwelle, die da beschritten wird –, in dem möglichst frühzeitigen Erkennen von Menschen mit demenzieller Veränderung durch die Betreffenden selbst, deren Angehörige und das Lebensumfeld und in Information und Schulung, zum Beispiel für Angehörige des sozialen Umfeldes und interessierte Berufsgruppen sowie Dienstleister.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Beispiel zeigt genau auf, was mit der Vernetzung unterschiedlicher Träger öffentlicher Hand, von Leistungserbringern und bürgerschaftlichen Initiativen gemeint ist. Dies ist auch der richtige Weg hin zur Bewältigung der vor unserer Gesellschaft stehenden Aufgaben.
In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, sind viele Punkte enthalten, die es wert sind, weiter verfolgt zu werden, aber auch viele, die bereits Bestandteil existierender Pläne sind. Als Beispiel möchte ich hier nur den Landespsychiatrieplan und das Geriatriekonzept im Freistaat nennen und auf die Expertise der Nationalen Demenzstrategie verweisen.
Insofern werden wir heute Ihren Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ist „Guten Tag!“ zu sagen um diese Uhrzeit noch angebracht? – Ich hoffe doch.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am täglichen Leben ist der Staatsregierung und auch den demokratischen Fraktionen im Parlament ein sehr wichtiges Anliegen. Die Vorstellung des Fünften Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderung durch das Sozialministerium in der letzten Sitzung des Landtages hat die Ernsthaftigkeit der Anstrengungen noch einmal deutlich untermauert. Die wesentlichen Schritte hin zu einer Gesellschaft mit einer Teilhabe für alle Menschen wurden darin nachgezeichnet.
Aber ich möchte es noch einmal kurz in Erinnerung rufen: Dazu zählen der Trend zum eigenen Wohnen, zum ambulanten Wohnen, die Förderung in allen Altersklassen, allen Lebensaltersstufen. Das Initiativprogramm will Investitionen in die Barrierefreiheit. Dazu gehören darüber hinaus
auch der Schutz der Persönlichkeit, Beratungsmöglichkeiten und kulturelle Angebote. Ich möchte Ihnen auch sagen, warum ich das noch einmal so ausdrücklich betone: Es ist mir wichtig; denn aus der geforderten Zusammenstellung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs allein erwächst keine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Diese muss in jedem Gesetz einzeln erfolgen. Das neue E-Government-Gesetz setzt zum Beispiel die Vorgaben der Inklusion um, wenn es auf der Barrierefreiheit im Internet besteht. Das Integrationsgesetz schreibt nicht nur die Bestandsaufnahme, sondern auch den Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung vor. Er enthält darüber hinaus Vorschläge, wie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigt, ja auch grundsätzlich verhindert werden kann. Im Rahmen dieser Vorschläge wird konkret aufgezeigt, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft gewährleistet werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren! Uns alle eint das Ziel, dass wir allen Menschen in der Gesellschaft eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen wollen. Dieses Ziel ist in der Politik allgegenwärtig. Es ist in Artikel 7 der Sächsischen Verfassung festgeschrieben; denn darin bekennt sich der Freistaat dazu, Menschen mit Behinderung zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hinzuwirken. Dieses Ziel finden wir auch im Grundgesetz, ebenso in den Sozialgesetzbüchern, und es findet seinen Ausdruck im bereits erwähnten Integrationsgesetz.
Für den Freistaat ist es eine ressortübergreifende Aufgabe, diese Ziele umzusetzen. Das Sozialministerium arbeitet hier als Koordinierungsstelle. Es tauscht sich mit den staatlichen Anlaufstellen auf Bundesebene sowie mit den verantwortlichen Stellen in anderen Bundesländern aus, und es gewährleistet den Informationsaustausch mit den anderen Ministerien und die Koordinierung ressortübergreifender Aktivitäten. Es informiert die Öffentlichkeit und leitet die Anliegen von Bürgern an die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderung weiter.
Die Staatsregierung hat einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung eingesetzt. Diese Funktion halte ich für sehr wichtig. Er prüft bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, ob Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung behandelt werden, darin berührt sind, und er macht auch selbst seine Änderungsvorschläge. Das, was die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, wird an diesen Stellen umgesetzt, sicherlich noch nicht so allumfassend, wie wir es uns an vielen Stellen wünschen und vorstellen. Hier gibt es noch Möglichkeiten einer Verbesserung – wie in allen Lebensfragen. Hier gilt es, weiter daran zu arbeiten. Aber diesem Regelungsfeld der spezifischen Forderung nach Teilhabe kommen wir damit nach.
Aber Ihr Antrag, so sehr er jetzt schon gelobt wurde, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, liebe Elke Herrmann, schafft letztlich nur
Papier. Er bringt uns an der Stelle nicht weiter; denn Papier kann nicht handeln.
Das Parlament und die Regierung werden weiter alles daransetzen, diese Gesellschaft zu schaffen, die allen Menschen eine Teilhabe bietet. Dafür werden wir den bereits jetzt sehr erfolgreichen Weg weitergehen, nicht ohne die vor uns liegenden Aufgaben dabei fest im Blick zu haben.
Diesen Antrag werden wir jedoch ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde meine Rede für unsere Fraktion zu Protokoll geben, darf Ihnen aber auch – Frau Neukirch hat es angesprochen – die Handlungsempfehlungen des Berichtes zur Lektüre empfehlen. Ich kann für uns sagen, dass wir die Anstrengungen, die dort aufgezählt sind, weiterhin unterstützen. Wir sehen das als Herausforderung für unsere weitere politische Arbeit.
Herzlichen Dank.
Menschen mit Behinderung brauchen die Hilfe der Gesellschaft. Allerdings brauchen und wollen sie allein Hilfe zur Selbsthilfe. Was sie mit Sicherheit nicht wollen, sind Almosen und Bevormundung.
Deswegen muss es das Ziel der Politik sein, ein Angebot zu schaffen, das es den Menschen mit Behinderung/mit Beeinträchtigung ermöglicht, sich selbstbestimmt den Herausforderungen ihres Lebens zu stellen. Dafür ist Barrierefreiheit ein Baustein.
Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Infrastruktur oder Räumlichkeiten. Barrierefreiheit muss und wird von uns als FDP-Fraktion viel weiter begriffen werden. Sie umfasst zum Beispiel die Möglichkeit, alle Bücher in der Bibliothek in Blindenschrift lesen zu können. Barrierefreiheit bedeutet ebenso, über ein ausreichendes persönliches Budget zu verfügen, um beispielsweise problemlos Hilfen für die Elternassistenz in Anspruch nehmen zu können.
Allerdings ist die Barrierefreiheit nur der Anfang und auch nur ein Element einer Gesellschaft, die allen zugleich Teilhabe bietet. Wir können hier nicht allein als Politik die Inklusion vorantreiben – so wichtig diese auch ist. Wir müssen zugleich ein System der individuellen Förderung, zum Beispiel auch an einzelnen Förderschulen, erhalten. Denn eine allumfassende Inklusion ist nicht nur utopisch, sondern wird von vielen Menschen mit Beeinträchtigung im Kindes- und Jugendalter auch nicht immer gewünscht. Menschen mit Behinderung/mit Beeinträchtigung und/oder deren Eltern sollen selbst entscheiden können, ob sie in Förderschulen, Regelschulen oder Integrationsklassen gehen wollen. Dafür werden wir als FDP-Fraktion alle Voraussetzungen schaffen – das ist unser Ziel.
Inklusion ist wichtig. Aber genauso wichtig ist der geschützte Raum der Förderschulen. Er ermöglicht persönliche Erfolge und setzt Anreize, weiter lernen und sich anstrengen zu wollen.
Doch wir müssen noch einen Schritt weiter gehen. Es muss unsere Aufgabe sein, den Menschen mit Behinderung/mit Beeinträchtigung einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu geben. Wir brauchen Toleranz und Akzeptanz. Die Unterstützung für behinderte Menschen muss normal sein. Es muss so normal sein, wie verschiedene Toiletten für Männer und Frauen. Es gibt sie eben! So normal wie kleinere Stühle und Tische für Kinder. So normal wie Geländer und große Schrift für alte Menschen. Diese Normalität wünschen sich Menschen mit Behinderungen.
Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen zeigt, welche Anstrengungen der Freistaat übernimmt, um diese Normalität zu schaffen. Diese Anstrengungen gliedern sich entlang des Alters, entlang der verschiedenen Grundbedürfnisse und gelten ebenso der Entfaltung der Persönlichkeit. Von den Kindern im nicht schulpflichtigen Alter mit Bedarf erhalten über 97 % eine Förderung. Unter den Kindern im Schulalter ist die
Integrationsquote von 11 % im Jahr 2006/2007 auf 24 % im Jahr 2011/2012 gestiegen.
Besonders wichtig ist es im erwachsenen Alter, dass es einen Trend weg vom stationären und hin zum ambulanten Wohnen gibt. Durch das ambulante Wohnen fühlen sich die Menschen in ihrer Wohnung geborgen – mit diesem Konzept wird dem Prinzip der Inklusion Rechnung getragen. Es ist eine überaus positive Entwicklung, dass der Anteil der Plätze für ambulantes Wohnen von 19 % im Jahr 2000 auf knapp 35 % im Jahr 2012 angestiegen ist.
Die staatlichen Institutionen sind dem Ausbau einer barrierefreien Infrastruktur verpflichtet. Mit dem „Initiativprogramm Barrierefreiheit“ hat das SMS finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um bauliche und kommunikative Barrieren in öffentlichen Gebäuden zu beseitigen. Den Schutz der Persönlichkeit unterstützt der Freistaat im Rahmen der Entscheidungsfreiheit und der Abwehr von Diskriminierung und Gewalterfahrung. Die Zahl der Betreuungen stieg von 65 000 im Jahr 2004 auf knapp 75 000 im Jahr 2012. Gleichwohl sollte man nicht verschweigen, dass die Zahl der Betreuungen im Jahr 2011 noch etwas höher war.
Um Menschen mit Behinderungen zu beraten, stehen 120 Beratungsstellen der freien Träger und 20 gemeinsame Servicestellen zur Verfügung. Es gibt im Freistaat auf Inklusion ausgerichtete Freizeit- und kulturelle Angebote: In sächsischen Behinderten-und Rehabilitationssportvereinen sind über 32 000 Menschen organisiert.
Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen zeigt, wie sich das Angebot im Freistaat in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert hat. Wir werden diese Anstrengungen weiterhin unterstützen und sind zuversichtlich, den Menschen auch künftig die Angebote bieten zu können, die sie sich wünschen und die wir gemeinsam brauchen.
Wir stellen uns den Herausforderungen der nächsten Jahre in einer älter werdenden Gesellschaft. Wir werben für Normalität im Umgang mit dem Anderssein. Für uns Liberale ist das der Grundstein unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es wird ein Schwerpunkt in unserer weiteren politischen Verantwortung sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Regelungen zur Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention begleiten uns ständig; heute im vorgelegten Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch in den nächsten Jahren, wenn man an die überaus wichtigen Bereiche der Integration und Inklusion im Bildungswesen und am Arbeitsmarkt denkt und an die immer älter werdende Bevölkerung in Sachsen.
Auch wir als FDP-Fraktion sehen bei dem vorliegenden Gesetzentwurf beim Thema „Teilnahme an Wahlen“ Handlungs- und Verbesserungsbedarf. Allerdings überrascht es schon, wenn man beim Durcharbeiten des Gesetzentwurfs der GRÜNEN feststellt, dass es sich hierbei um eine wahre Wundertüte an Vorschlägen aus allen Bereichen des Wahlrechtes handelt. Neben Regelungsvorschlägen zur Barrierefreiheit im Wahlrecht finden sich auch Vorschriften über die Verfügbarkeit von öffentlichen Räumen zu Wahltagen, zum Wahltermin oder auch über den Zugang von Wählervereinigungen zu den Landtagswahlen. Zu Letzterem wurde von der GRÜNENFraktion bereits kurz vor der letzten Landtagswahl ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht.
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf möchten die GRÜNEN die Wahlrechtsausschlüsse im Wahl- und Kommunalwahlgesetz für Menschen, die unter einer vollumfassenden Betreuung stehen, und für solche, die nach einer Straftat im schuldunfähigen Zustand psychiatrisch untergebracht sind, beseitigen. Mit den Wahlrechtsausschlüssen für Betreute werden wir uns als FDP noch intensiv befassen, denn auch wir sehen hier Handlungsbedarf.
Jedoch wurde zu diesem Zweck bereits auf Bundesebene eine interdisziplinäre Forschungsgruppe aus Rechtswissenschaftlern, Politikwissenschaftlern, Psychologen und Pädagogen eingesetzt. Deren Expertise wollen wir auf alle Fälle abwarten. Denn es macht keinen Sinn, diese Materie jetzt auf Landesebene zu regeln und gegebenenfalls anders zu handhaben, als es dann auf Bundesebene bei Bundestags- oder Europawahlen vorgenommen wird; denn hier muss bei der Anpassung abgestimmt vorgegangen werden.
Eines ist jedoch auch klar: Es ist nicht so – hierauf hat beispielsweise Herr Prof. Dr. Strohmeier im Rahmen der öffentlichen Sachverständigenanhörung zu dem Gesetz am 8. Mai dieses Jahres hingewiesen –, dass Wahlausschlüsse per se unzulässig sind. In engen verfassungsrechtlichen Grenzen ist dies möglich. So stellen sich hierbei Fragen nach den konkreten Abgrenzungskriterien oder dem Umgang mit Personen, die nicht unter Betreuung stehen, da sie eine vollumfängliche Vollmacht besitzen. Im Gegensatz zu vollständig Betreuten sind diese nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Bei all diesen Fragen müssen wir auch immer die erheblichen Gefahren des Missbrauchs berücksichtigen, die bei der Ausgestaltung des Wahlrechts eine wichtige Rolle spielen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer großer Teil des Gesetzentwurfes widmet sich der Barrierefreiheit von Wahlverfahren und letztlich der Wahlhandlung selbst. Sicherlich muss hier für eine weitestgehende Barrierearmut – was etwa den Zugang zu Wahllokalen oder das Vorhandensein von Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte angeht – gesorgt werden.
Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang aber auch, dass diese Vorgaben von den Kommunen umgesetzt werden müssen. Wenn man sich die Ausführungen in der öffentlichen Anhörung nochmals in Erinnerung ruft, dann weiß man, dass von den anwesenden Vertretern der Kommunen anhand von Zahlenmaterial belegt wurde, dass es mittlerweile – was zum Beispiel den rollstuhlgerechten Zugang zu Wahlräumen angeht – eine sehr positive Entwicklung gegeben hat.
Eine Vorgabe zur Erreichbarkeit von Wahlräumen mit dem öffentlichen Personennahverkehr, meine sehr verehrten Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist jedoch abzulehnen. Diesbezüglich müssen wir einfach ehrlich sein: Dies ist in der Praxis nicht realisierbar. Viele Wahlräume befinden sich schon heute – das soll und muss auch so sein – in fußläufiger Distanz. Der öffentliche Nahverkehr erfüllt jedoch eine andere Rolle. In den Städten sind es vorrangig die stadtteilübergreifenden Verbindungen, und im ländlichen Raum ist es die Verbindung zwischen den verschiedenen Orten.
Abschließend noch kurz zu den Vorschlägen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Regelung des Wahltermins. Uns eint das Ziel, einen Wahltermin in der Ferienzeit zu vermeiden. Die Koalition wird heute hierzu noch einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, aus dem hervorgeht, wie diese Problematik künftig gelöst werden kann.
Während Sie jedoch in Ihrem Gesetzentwurf am bestehenden System festhalten und die Ferienzeit explizit als solche – also die Sommerferienzeit in Sachsen – ausschließen, schränken Sie damit die Flexibilität der Festlegung des Termins als solches ungemein ein – mit all den Konsequenzen, die meine Vorredner schon angesprochen haben. Es wäre dann gut möglich, dass die Neukonstituierung des Landtages, die innerhalb von 30 Tagen
stattfinden muss, innerhalb der Sommerferien vonstattengeht. Das kann man so machen, muss es aber nicht.
Hingegen ermöglichen wir als CDU/FDP mit unserem Gesetzentwurf, dass der zulässige Spielraum voll ausgeschöpft werden kann, also auch ein Wahltermin nach den Ferien möglich sein muss – auch mit dieser Fristenberechnung nach BGB und nicht mehr in dieser starren Haltung, wie wir sie bisher hatten. Verfassungsrechtlich – das ist uns in der Anhörung gesagt worden – ist das absolut zulässig. Das haben uns die Experten in der Anhörung bestätigt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Den vorgelegten Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
meine Fraktion ablehnen. Er ist nicht gut durchdacht und liefert keinen befriedigenden Ansatz für die Frage der Wahlrechtsausschlüsse. Im Übrigen lässt Ihre Übergangsfrist, die bis zum 31.12.2015 genannt ist, keinen realistischen Umsetzungswillen erkennen; denn reicht es, bis zum 31. Dezember 2015 einen barrierefreien Wahlraum im Wahlkreis zugänglich zu machen, würde es ab 01.01.2016 heißen, dass nach Ihren Vorgaben in diesem Gesetz circa 30 000 Wahlräume umzurüsten wären. Das ist unrealistisch und damit zum Scheitern verurteilt. Dafür ist unserer Fraktion das Thema der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention viel zu wichtig, als dass wir es an einem solchen Punkt scheitern lassen würden. Wir schlagen ein stufenweises Vorgehen vor. Auch aus diesem Grund werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bildung, Erziehung und Betreuung – in diesem Auftragskanon bewegen sich die Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kindertageseinrichtungen tagtäglich, und das mit hoher Qualität. Ich denke, an dieser Stelle ist es nur gerechtfertigt, ihnen für ihre Arbeit ein herzliches Dankeschön auszusprechen. Sonst könnten unsere Kinder heute bei PISA nicht so gut dastehen.
Wenn hier behauptet worden ist, dass doch zu den Finanzen schon alles gesagt worden sei, dann muss ich dem deutlich widersprechen. Ein Punkt wurde nicht angesprochen: 106 Millionen Euro sind in den vergangenen Jahren in den Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen gesteckt worden. Das gehört der Ehrlichkeit halber dazu. Wir freuen uns über jedes geborene Kind in Sachsen.
Wenn wir den Rechtsanspruch auf die Kindertagesbetreuung sicherstellen wollen, dann gehört es dazu, den Rahmen zu schaffen, also die Kita – oder, wie es von der Opposition auch gern genannt wird –, die „Investition in Beton“ zu tätigen. Für uns steht an erster Stelle die Qualitätssicherung. Das hat höchste Priorität. Dieser pauschalen Kritik, wenn immer von der Bertelsmann Stiftung gesprochen wird, möchte ich deutlich widersprechen.
Sehen wir uns doch einmal Hamburg an, dort ist der Betreuungsschlüssel 1 : 5, aber dort haben nicht einmal zwei Drittel der Betreuenden einen Fachschulabschluss. In Sachsen sind das 85 %.
Darauf bin ich sehr, sehr stolz. Im Bundesdurchschnitt sind es 72 % und – wie es auch schon von Patrick Schreiber genannt wurde – wir wollen an diesem hohen Qualitätsstandard in unseren Einrichtungen festhalten.
Doch statt Statistiken einfach nur aufhübschen zu wollen, gehen wir in Sachsen in den letzten beiden Jahren seit dem letzten Doppelhaushalt einen anderen Weg. Wir entlasten unsere qualifizierten Pädagogen von Bürokratie; denn sie sollen sich ganz und gar den Kindern widmen können und nicht etwa Aktenstapel oder Dokumentationsbögen in Größenordnungen hin- und herschieben. Nein, Erzieher sollen endlich wieder ihre Bildungsaufgabe wahrnehmen und nicht Bürokratieaufgaben.
Wir haben deshalb unser Assistenzkräfteprogramm als Modellprojekt gestartet. Es sind insgesamt 5 Millionen Euro pro Haushaltsjahr, also 10 Millionen Euro insgesamt, eingesetzt worden. Dies zeigen wir, indem unsere pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zum Beispiel durch Sozialassistenten, aber auch durch staatlich anerkannte Erzieher oder Fachkräfte mit Bachelorabschlüssen oder andere Qualifikationen, die in den Kitas vor Ort gebraucht werden, unterstützt werden.
Nicht zuletzt gehört meiner Meinung nach zur Betreuungsqualität das Programm „Kita flex“.
Darüber kann man lachen, aber es ist ein Ansatz gewesen. Wenn wir heute die Frage stellen, wie viele Kindertageseinrichtungen sich tatsächlich dem Problem stellen, nämlich der Betreuung ab 6 Uhr oder der Betreuung nach 17 Uhr, dann ist das in Dresden schon gar kein Thema mehr, im ländlichen Raum aber sehr wohl. Hier haben wir einen wichtigen Baustein für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt.
Eines will ich an der Stelle auch nicht verschweigen. Wir werden um eine Senkung des Betreuungsschlüssels in den nächsten Jahren nicht herumkommen. Wie wir das schaffen, zum Beispiel durch das flächendeckende Assistenzkräfteprogramm oder durch die Einarbeitung von Urlaubs-, Krankheits- oder Fortbildungstagen, wie es bis 1996 im Gesetz gestanden hat, oder ob wir das mit der Erhöhung des Landeszuschusses als Anreiz neben einer eigenständigen Anstellung von mehr Personal in den Einrichtungen tun, das werden wir beim nächsten Doppelhaushalt zur Diskussion stellen müssen. Dass sich hier etwas tun muss, steht außer Frage!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das ist mir schon noch einmal wichtig. Sie wissen, ich habe zehn Jahre im Jugendamt gearbeitet. Ich habe den Bereich für Kindertageseinrichtungen in der damals kreisfreien Stadt Görlitz mit verantwortet. Ich habe dieses Berufsfeld mit hierher in die Politik genommen.
Frau Hermenau, wenn Sie hier einmal einen Deckungsvorschlag für 90 Millionen Euro machen mit der Erhöhung der Grunderwerbssteuer, haben Sie leider nur den Mehrbedarf der Kita-Pauschale gedeckt. Dann haben Sie noch nichts dazu gesagt, wie Sie Ihre Erhöhung des Personalschlüssels finanzieren wollen, der ebenfalls noch einmal 90 Millionen Euro kosten wird.
Frau Stange, zu Ihnen: Sich hier so mit schlankem Fuß vom Rednerpult zu entfernen, nach dem Motto: Ha, ha, 2006 haben wir zum letzten Mal die Kita-Pauschale erhöht – ja, da haben Sie das Vorvorschuljahr mit in die Kita-Pauschale eingerechnet. Das ist aller Ehren wert. Aber Sie haben bis 2009 regiert. Bis dahin ist nichts passiert. Trotz der hohen Steuereinnahmen, die dieser Freistaat, dieser Haushalt hatte, haben Sie nichts getan. Sie haben einen anderen Weg gewählt. Sie wollten das kostenfreie Vorschuljahr, was nichts, aber auch gar nichts mit Qualitätsverbesserung in der Tageseinrichtung zu tun hatte.
Wir von der FDP-Fraktion, sehr geehrte Damen und Herren, haben es in dieser Koalition überhaupt zum ersten Mal seit 1996 geschafft, mehr Personal mit Haushaltsmitteln aus dem sächsischen Haushalt fest für zwei Jahre in Kindertageseinrichtungen zu bringen. Das wissen die Einrichtungen sehr zu schätzen – wenn es auch nur 98 Einrichtungen sind –, weil es nicht nur ein Bundesprojekt von einem oder eineinhalb Jahren ist, sondern weil es ein Förderprojekt des Freistaates ist. Es ist auch gang und gäbe, dass Förderprogramme, die in diesem Freistaat in Anspruch genommen werden – so wie dieses mit 100 % Abfluss der Mittel –, sehr gute Chancen haben, verlängert zu werden. Dafür werden wir uns als FDP in der nächsten Koalition, im nächsten Doppelhaushalt einsetzen.
Im Gegensatz zu Patrick Schreiber von der CDU-Fraktion bin ich mit meinen Fraktionskollegen fest verbunden, die diese Ambition mittragen und sagen, jawohl, hier muss sich etwas tun. Hier werden wir uns ganz klar mit einsetzen.
Hier gibt es Rückhalt. An der Stelle ist es mir wirklich wichtig, diesen frühkindlichen Bereich weiterhin zu stärken und – das an die Haushälter und an die Schulpoli
tiker gerichtet – die Ergebnisse von PISA, für die wir uns loben, sind nicht in der Schule gemacht.
Die sind in den Jahren zuvor in unseren Kindertageseinrichtungen mit unseren Erziehern entstanden. Darauf gilt es, das Augenmerk zu richten. Es reicht nicht, nur ein Danke zu sagen, sondern hier mit Unterstützung, mit Qualitätsverbesserung und mehr Personal zu agieren.
Herzlichen Dank.
Genauso, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, dass wir hier nochmals die Möglichkeit haben zu sprechen. Ich möchte versuchen, die Wogen zu glätten. Ich glaube, kein Elternteil in Sachsen will sich entmündigen lassen oder sich grundsätzlich vor seiner Verantwortung drücken. Wir gehen in Sachsen gemeinsam einen lange gewachsenen Weg, der es den Eltern ermöglicht, berufstätig zu sein. Genauso haben wir in den Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher, die dies täglich mit einer hohen Qualität und einem hohen Anspruch an ihre Arbeit tun.
Kitas sind schließlich Orte in unserer Gesellschaft. Tun wir doch nicht so, als wären sie irgendwo außerhalb, als wären es Leute vom Mond, über die wir sprechen, sondern wir sind alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat. Das sollten wir bitte nicht vergessen.
Um noch einmal auf den Kern der heutigen Debatte zurückzukommen: Ja, es ging um den verbesserten KitaSchlüssel. Es ging auch grundsätzlich um das Geld und um die Frage, wie wir in Sachsen das Steuergeld unserer Bürgerinnen und Bürger, unserer Unternehmen verteilen, und hier wünsche ich Ihnen, Frau Staatsministerin Kurth, viel Kraft, vor allem viel Durchsetzungskraft, dass Sie dies bei der Haushaltsaufstellung beim Finanzminister durchbringen. Sie sehen, einige Ihrer Kabinettskollegen sind noch da: Herr Kupfer, Herr Morlok; Herr
Prof. Unland war bis vor Kurzem ebenfalls noch da, und die beiden finanzpolitischen Sprecher von CDU und FDP waren da.
Ich kann Ihnen also nur sagen – das hat, denke ich, auch die heutige Debatte gezeigt –: Zeigen Sie Ihr breites Kreuz, das Sie nicht körperlich, aber innerlich haben, das ich kenne, und wenn Sie noch Nachfragen haben, dann fragen Sie auch bei Frau Orosz – die den Bildungsplan damals auf den Weg gebracht und sich deutlich für die Verbesserung des Kita-Schlüssels ausgesprochen hat –, dort können Sie sich noch einmal Rückendeckung holen, auch in Ihrer CDU.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Vierteljahrhundert nach den Ereignissen der friedlichen Revolution 1989 ist die Aufarbeitung der düsteren Seiten der Zeit davor noch längst nicht abgeschlossen. Dominierten allerdings in den frühen Neunzigerjahren noch Fragen der beruflichen Neuorientierung, trat in den letzten Jahren vermehrt die Aufarbeitung der eigenen Geschichte und auch manches erlittene persönliche Unrecht in den Vordergrund.
Wir als CDU/FDP-Koalition haben den vorliegenden Antrag heute hier ins Plenum eingebracht, um zwei Gruppen der Opfer des SED-Unrechtssystems noch einmal deutlich ins Bewusstsein zu rücken: die politisch Verfolgten, die aus vielerlei Gründen eine Haftstrafe erdulden mussten, und die vielen Jugendlichen, die unter dem DDR-System der Heimerziehung und besonders der Jugendwerkhöfe leiden mussten.
Wir sind uns dessen bewusst, dass wir das erlittene Unrecht und die Demütigungen nicht durch Rehabilitierungsvorschriften oder Entschädigungszahlungen wiedergutmachen können. Aber es liegt an uns als Gemeinwesen insgesamt, den Betroffenen nach wie vor schnellstmögliche Hilfe, Unterstützung und Anerkennung ihres Leids zukommen zu lassen, die sie benötigen.
Viele betroffene SED-Opfer haben mittlerweile ein höheres Lebensalter erreicht. Es ist daher dringend an der Zeit, die einschlägigen Vorschriften, nämlich das strafrechtliche, das berufliche und das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, vollständig auf Wirksamkeit zu überprüfen, insbesondere zu prüfen, ob wirklich alle infrage kommenden Personengruppen von den Vorschriften erfasst worden sind.
Auch wenn ich betont habe, dass allein eine finanzielle Entschädigung die schmerzlichen Erfahrungen nicht rückgängig machen kann, so sind doch die finanziellen Ausgleichszahlungen, und hier insbesondere die SED
Opferrente, für die wirtschaftlich Bedürftigen in dieser Gruppe von hoher Bedeutung.
Die Novellierung aller Rehabilitierungsgesetze vom Dezember 2010 durch die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung war hier ein wichtiger Schritt.
So wurde unter anderem die erlittene Mindesthaftdauer einheitlich in allen drei Vorschriften auf 180 Tage festgelegt, und das Kindergeld wird nicht mehr beim Einkommen des Anspruchsberechtigten angerechnet. Auch eine zwangsweise Unterbringung in einem Kinder- und Jugendheim der DDR begründet nunmehr einen solchen Anspruch.
Seit 2007 erhalten die anerkannten Betroffenen eine monatliche Zuwendung von maximal 250 Euro. Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten – dabei denke ich insbesondere an den Energiebereich – ist eine Anhebung der Zuwendung dringend notwendig; denn viele der Opfer waren in ihrem Berufsleben erheblich beeinträchtigt und müssen noch heute an den finanziellen Folgen leiden.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Herbst des vergangenen Jahres hat sich ja auf Bundesebene ausdrücklich auf die Erhöhung der Opferrente und eine Verbesserung der medizinischen Begutachtung festgelegt. Hier hoffe ich, hier hoffen wir als FDP-Fraktion auf nunmehr baldige Umsetzung.
Hier in Sachsen ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass auch wirklich alle Anspruchsberechtigten ihre Chance auf den Erhalt der Leistungen nutzen können. Zwei Dinge sind für mich hier besonders wichtig: Es muss zum einen sichergestellt werden, dass die Antragsteller auf klare und verständliche Regelungen treffen, die zu einem zügigen Abschluss des Verfahrens führen, und zum anderen wollen wir die Antragsfrist letztmalig verlängern, nämlich bis zum 31.12.2025.
Auch der sogenannte Heimkinderfonds sollte gerade uns als sächsischen Landtagsabgeordneten besonders am Herzen liegen. Die Vorfälle in vielen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR sind ein besonders düsteres Kapitel in der Zeit bis 1989. Viele dieser ehemaligen Kinder sind bis in die heutige Zeit traumatisiert und körperlich oder seelisch beeinträchtigt. Die Errichtung des Fonds am 1. Juli 2012 war da ein wichtiges Zeichen.
Bis heute haben sich von geschätzt 120 000 ehemaligen Heimkindern im Freistaat Sachsen laut Sozialministerium 3 100 gemeldet. 937 Vereinbarungen sind bereits geschlossen worden. Aber – das gilt es ja auch zu nennen – 1 900 Betroffene warteten zum April 2014 noch auf ein Beratungsgespräch.
Zur Aufstockung dieses Fonds wurde zwischenzeitlich ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern erzielt. Hier
auch von unserer Seite ein herzlicher Dank für diese Lösung. Allerdings – darauf ist schon hingewiesen worden – sind die potenziellen Betroffenen nun aufgefordert, sich bis Ende September dieses Jahres, also bis Ende September 2014, zu melden, um belastbare Zahlen tatsächlich zu erhalten. Hier ist die Medienwirksamkeit an den verschiedenen Stellen ja bereits gegeben.
Ich bin der Auffassung, dass wir auch hier dringend gewährleisten müssen, dass alle ehemaligen Heimkinder die Chance erhalten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Dazu gehört neben einer angemessenen Frist aber auch ein einheitliches und verständliches Antragsverfahren.
Diese besonderen Themen der Aufarbeitung des SEDUnrechts müssen weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda bleiben. Dafür sprechen sich CDU und FDP mit diesem vorliegenden Antrag aus. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Vonseiten der FDP-Fraktion schließen wir uns ebenfalls den Vorrednern an, insbesondere den Ausführungen von Herrn Alexander Krauß.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da man sich offenbar
nicht nur in der Koalition, sondern auch innerhalb der SPD uneins darüber ist, möchte ich mit zwei Zitaten beginnen, denen ich mich voll und ganz anschließen kann. Das erste lautet wie folgt: „Die neue Regelung einer Rente mit 63 ist bizarr, und die ebenfalls geplante Lebensleistungsrente ist systemfremd.“ Das zweite Zitat lautet wie folgt: „Die von der jetzigen Großen Koalition dafür gefundene Formel von der Lebensleistungsrente ist vielleicht populistisch brauchbar, aber unehrlich, denn sie ignoriert das Prinzip unseres Rentensystems. Die Rente berechnet sich nicht nach Lebensleistung, sondern nach der Beteiligung an der Rentenversicherung.“ Dies sagte Franz Müntefering. Dem kann ich mich nur anschließen.
Hören wir vielleicht einmal mit einer Mär auf: Es gab die Mütterrente bereits vor dieser Großen Koalition. Vorher gab es nur Unterschiede. Es ist damals eine Regelung unter der SPD-geführten Bundesregierung verfasst worden, dass Erziehungszeiten für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, mit zwei Jahren und für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur mit einem Jahr anerkannt wurden. Jetzt wird unter dem Thema Mütterrente nachgebessert.
Im Nachhinein werden Lebensmodelle der Vergangenheit, die mit oder ohne Kinder geführt wurden, im Rentensystem berücksichtigt. Das halte ich für gefährlich. Es ist eine rückwärts gewandte Politik, in der wir eine Regelung für die Vergangenheit schaffen, in der Lebensmodelle anders bewertet wurden, und die für die Zukunft unberechenbare Belastungen für das System und zukünftige Beitragszahler mit sich bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mütterrente ist teuer. Sie ist wirkungslos. Sie ist ungerecht. Sie ist gleichzeitig auch noch gefährlich. Ich möchte Ihnen das mit Daten belegen. Bis zum Jahr 2030 wird uns diese neue Mütterrente zusätzlich 83 Milliarden Euro aus der Rentenkasse kosten. Die Mütterrente ist auch wirkungslos, weil sie rückwärtsgewandt ist. Die Mütterrente ist einmal eingeführt worden, um mehr Geburten zu erzielen.
Die Mütterrente ist aber auch ungerecht. Die Entgeltpunktbewertung Ost-West wurde bereits angesprochen. Darauf möchte ich nicht näher eingehen. Sie ist auch innerhalb des Rentensystems ungerecht. Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel gleicht die höheren Kosten der Mütterrente letzten Endes aus. Das wird zu geringeren Rentenanpassungen in der Zukunft führen. Irgendwoher muss das Geld schließlich kommen.
Ich habe ebenfalls gesagt, dass sie gefährlich ist. Warum? Sie schafft Unsicherheiten. Es schafft den Eindruck, so geht die Bundesregierung zurzeit vor, dass in Zeiten voller Kassen Geschenke wie die Mütterrente verteilt werden. Damit wird die öffentliche Wahrnehmung verstärkt, dass Rente nach Kassenlage gemacht wird. Was das für zukünftige Generationen und die Stabilität des Rentensystems bedeutet, mag ich mir nicht ausmalen.
Ich kann bis heute nicht verstehen, warum sich die sächsischen Kollegen der Bundestagsfraktionen der SPD und der CDU diese Neiddebatte aus Bayern in Bezug auf die Mütterrente haben aufzwingen lassen, in denen ostdeutsche Mütter als Ingenieure oder Facharbeiter mit Kindern gearbeitet haben und im Westen das Alleinverdienermodell bestand. Nur für diese wird diese Rente nämlich gerade eingeführt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der beiden Fraktionen SPD und DIE LINKE greift ein Thema auf, das unsere Gesellschaft heute und in Zukunft noch viel mehr beschäftigen muss und wird. Wie erreichen wir eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, in einer sehr wohl alternden Gesellschaft? Altern geht nun einmal auch mit Hör-, Seh- und Gehbehinderungen einher. Wie erreichen wir, wie gesagt, eine selbstbestimmte Teilhabe in allen relevanten Bereichen? Wie schaffen wir es, die im Jahre 2008 ratifizierte und damit in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention auch bei uns im Freistaat Sachsen vollumfänglich umzusetzen?
Sie werden hier im Sächsischen Landtag – vielleicht abgesehen von den Herrschaften ganz rechts außen – niemanden finden, der sich diesem wichtigen Anliegen verschließen wird.
Der umfangreiche Gesetzentwurf der beiden Oppositionsfraktionen versucht, die eingangs gestellten Fragen zu beantworten. Neben allgemeinen Vorschriften wie einem Gleichstellungsgebot und einem Diskriminierungsverbot enthält der vorgelegte Entwurf Regelungen für fast alle Teilbereiche des Lebens. Herausgegriffen seien erst einmal nur Wohnen, frühkindliche Bildung, schulische Bildung, Teilhabe an Beschäftigung und Arbeit.
Leider gehen die einbringenden Fraktionen augenscheinlich davon aus, dass sich in Sachsen seit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes und der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention auf diesem Gebiet nichts getan hätte. Dem möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich widersprechen.
Beispielsweise im Bereich Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung haben wir bereits seit Längerem eine erfolgreiche Zusammenarbeit von allen wichtigen Akteuren wie Gewerkschaften oder auch der Vereinigung sächsischer Wirtschaft etabliert. Gerade auf diesem Feld wissen wir, dass es ohne starke Partner allein dem Freistaat Sachsen nicht möglich sein kann, einen für Menschen mit Behinderung frei und gleichberechtigt zugänglichen Arbeitsmarkt hier in Sachsen zu schaffen. Dafür wird im Augenblick sehr viel Aufklärungsarbeit in den Unternehmen geleistet. Mitunter ist es nur die einfache Aufklärung, das Zeigen, was geht. Wir haben Probearbeiten. Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit den Werkstätten für Behinderung, um hier Übergänge schaffen zu können.
Letztendlich ist die Integration in Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren sehr, sehr weit vorangeschritten. Wir haben neu geschaffene, umgebaute Kindertageseinrichtungen, die so gestaltet wurden, dass sie Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung den Zugang erleichtern, ebenso auch für Eltern. Gleichzeitig wurde, was die Qualifizierung von Erzieherinnen betrifft, viel geleistet, zum Beispiel mit der Zusatzqualifikation im heilpädagogischen Bereich, sodass sie im integrativen Bereich arbeiten können. Hier sei ein Appell an die Tarifpartner gerichtet: Es ist nach wie vor nicht verständlich, warum Erzieherinnen im Bereich der Sondereinrichtungen einen höheren Verdienst haben als Erzieherinnen mit der gleichen Ausbildung, die integrativ arbeiten. Ich denke, hier haben wir gemeinsam in Sachsen noch einen Weg zu gehen.
Zurück zum Gesetzentwurf: Gut daran hätten Sie getan, wenn Sie die bestehenden Gesetze, Strukturen und Institutionen vorher überprüft hätten. Ich denke dabei an das Thema Denkmalschutz; alles Themen, bei denen wir fragen, wie die bereits bestehenden Regelungen bisher umgesetzt wurden bzw. zukünftig verändert werden müssen.
Beim Durcharbeiten des Gesetzentwurfes drängt sich einem besonders im Abschnitt 4 der Eindruck auf, dass das Prinzip „Neue Besen kehren gut.“ die Feder geführt hätte – frei nach dem Motto: Hauptsache neu.
In diesem Abschnitt geht es unter anderem um die unabhängige sächsische Inklusionsstelle, die sächsische Ombudsperson für Inklusion, den sächsischen Landesinklusionsrat sowie die kommunalen Beauftragten und Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderung. Die Liste der neu zu schaffenden Institutionen und Ansprechpartner klingt an dieser Stelle beeindruckend. Wäre nicht auch die entsprechende Stärkung der Funktion des bereits bestehenden Behindertenbeauftragten der Staatsregierung ein Weg gewesen?, drängt sich mir die Frage auf.
Zu Recht hat daher auch der Vertreter des Sächsischen Landkreistages in der öffentlichen Sachverständigenanhörung am 13. November 2013 darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit, Beauftragte für besondere Bereiche zu bestellen, für Landkreise nach § 60 der Sächsischen Landkreisordnung schon jetzt besteht, und für Gemeinden gilt dies nach § 64 der Sächsischen Gemeindeordnung.
Einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie Sie ihn hier in § 37 des Gesetzentwurfes bei den Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern und den Landkreisen mit über 100 000 Einwohnern planen, lehnen wir an dieser Stelle tatsächlich ab.
Einen weiteren wichtigen Gedanken, sehr geehrte Damen und Herren, habe ich aus der öffentlichen Anhörung zu dem Punkt „Schaffung von neuen Institutionen“ mitgenommen. Frau Bold vom Kommunalen Sozialverband Sachsen hatte diesen Gedanken geäußert.
Ist es beim Thema Inklusion nicht gerade unser Anliegen, den Betroffenen die gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft in allen Bereichen zu ermöglichen? Und ist es dann wirklich zielführend, wenn wir ihnen mit immer neuen Institutionen und Beauftragtenstellen immer wieder eine Sonderrolle oder – wie es Frau Bold ausdrückte – Sonderwelten schaffen?
Noch einen weiteren Punkt kann ich Ihnen in der heutigen Debatte leider nicht ersparen: die unklare Kostenkalkulation im Gesetzentwurf. Wir finden im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen noch die anteiligen Investitionssummen in Sachsen in Höhe von 2,7 Millionen Euro im Gesetzentwurf, jedoch konnte die Höhe der Mehrkosten im Bildungsbereich zum Beispiel noch nicht genau beziffert werden. Beispielsweise angesichts sehr weitreichender Kostenübernahmeregelungen für Kommunikationshilfen würde dies bei der Gesamtbeurteilung des Entwurfes allerdings sehr hilfreich sein.
Uns wäre es auch wichtig gewesen, dass dem Gesetzentwurf ein darstellbarer Zeitplan beigelegt wäre. Dieser wäre nach den Schwerpunkten, nach der Umsetzbarkeit abzuarbeiten gewesen. Denn der Gesetzentwurf sieht jetzt nur vor, dass sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes Rechtsansprüche geltend gemacht werden, das heißt, die Gemeinde, die Stadt, der Landkreis am Tag danach diese Rechtsansprüche zu erfüllen hätten. Dabei – darin müssen Sie uns einfach zustimmen – tragen wir eine Gesamtverantwortung für unser Land.
Die guten Ansätze, sehr geehrte Damen und Herren der einbringenden Fraktion, in Ihrem Vorhaben werden leider durch einen gewaltigen Aufwuchs von neuer Bürokratie überdeckt. Zusammen mit der unklaren Kostensituation ist Ihr Entwurf für uns so nicht zustimmungsfähig, sodass wir ihn ablehnen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Homann, ich darf Ihnen da ganz klar widersprechen. Die letzten vier Jahre sind in der Kinder- und Jugendarbeit nicht verlorene Jahre. Ich kann das aus persönlicher Einschätzung sagen. Mein Sohn ist im vergangenen Jahr in die Schule gekommen. Wir meistern gerade die Schuleingangsphase – und das mit viel Erfolg.
Wir reden im Bereich der Kinder und Jugendhilfe – da darf ich Sie, Herr Schreiber, korrigieren – insgesamt neben den Kita-Beträgen von Ausgaben von 450 Millionen Euro. Ich möchte nämlich mit meiner Rede auch zur Aufklärung an den verschiedensten Stellen beitragen.
Für die Jugendhilfe sachlich und örtlich zuständig sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Es ist richtig, dass zudem die Länder auf einen gleichmäßigen Ausbau von Einrichtungen und Angeboten hinzuwirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die das Sozialgesetzbuch VIII, also die Kinder- und Jugendhilfe, vorschreibt, zu unterstützen haben. Das tut der Freistaat, und das tut er sehr erfolgreich, wenn wir unsere Ausbildungssituation anschauen, wenn wir letztlich auch auf die verschiedenen Tests in der Schule – ich nenne da PISA und IGLU – schauen. Wir geben die Gelder dort sachgerecht aus.
Im Bereich der Jugendpauschale, der Weiterentwicklung der Jugendhilfe im überörtlichen Bereich und auch der Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen haben wir im vergangenen Jahr 28 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt. Ja, wir haben die Jugendpauschale als solche eingefroren. Wir haben den Haushaltstitel trotz der sinkenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen gesichert, und wir haben den Restbetrag genau in die Landkreise gegeben, die besonders von Abwanderung und geringen Geburtenzahlen betroffen sind. Das betrifft beispielsweise meinen Heimatkreis Görlitz, wo von den zusätzlichen über 400 000 Euro eine nicht unerhebliche Summe angekommen ist.
Wir befinden uns nach wie vor in einem gesellschaftlichen Wandel. Ich gebe dem Papier des Landkreistages natürlich auch dahin gehend recht, dass wir uns als Gesellschaft insgesamt diesen Aufgaben stellen müssen. Das tun wir sicherlich in wünschenswerter Weise an der einen oder anderen Stelle, gerade was die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe betrifft, noch nicht. Dort haben wir sicherlich noch größere Reserven, die wir vor Ort meistern können und müssen.
Wir müssen uns auch mit den steigenden Kosten, was die Hilfe zur Erziehung betrifft, auseinandersetzen. Wir sprechen immer mehr von nicht erziehungsfähigen Eltern. Also, wir sind in den Schulen schon in den frühen Jahren gefordert, auch Verantwortung in Familien insgesamt zu vermitteln, um dieser Problematik immer stärker entgegenzuwirken, denn trotz sinkender Kinderzahlen nehmen die Ausgaben an dieser Stelle zu. Das ist sicherlich nicht nur der Tatsache geschuldet, dass wir immer mehr erhöhte Qualitätsstandards einführen. Das geschieht sowohl beispielsweise durch das Landesjugendamt, das dazu nicht berechtigt ist, als auch von der Bundesebene her, wo, liebe Kollegin Klepsch, sicherlich dann auch die Kollegen Ihrer zukünftigen Koalition mit der SPD, diese auf Bundesebene entsprechend einwirken können, dass wir dies zukünftig nicht mehr in diesen Größenordnungen haben, um tatsächlich die Kosten vor Ort auch halten zu können.
Nichtsdestotrotz haben wir in den nächsten Jahren große Herausforderungen zu meistern. Ich ziehe nach wie vor den Hut vor den Entscheidungen, die wir vor vier Jahren getroffen haben, als wir Einschränkungen vorgenommen haben. Aber dank einer soliden Finanzpolitik und einer guten Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren hier im Freistaat Sachsen mit unserem liberalen Wirtschaftsminister Sven Morlok gilt es jetzt zu überlegen, inwieweit wir die Problematik der Jugendpauschale und letztlich auch der Kita-Pauschale angehen, um diese Problematiken vor Ort besser lösen zu können und auch der Verantwortung als Land dort zusätzlich mit gerecht zu werden. Dem wollen wir uns als FDP gar nicht verweigern und sind bereit, dort in die zukünftigen Gespräche und Überlegungen einzutreten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Nicht, dass hier eine Mär entsteht. Das, was die Kürzung der Jugendpauschale betrifft, so war es tatsächlich ein von der CDU bewirtschaftetes Ministerium, was dies nach vorn gebracht hat.
Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Ich glaube, wir haben heute die Frage noch nicht ausreichend beantwortet, wie wir uns der Verantwortung der Familien stellen. Es ist heute von mehr gesellschaftlicher Verantwortung gesprochen worden.
Für meinen Landkreis Görlitz kann ich sagen, wenn von den hohen Ausgaben gesprochen wird: 98,8 % der Familien im Landkreis Görlitz sind nicht von HzE, den Hilfen zur Erziehung, betroffen. Das heißt, in unserem Landkreis haben wir eine ganz solide Bevölkerungspolitik. Bei uns sind die Familien ganz normal aufgestellt. An der einen oder anderen Stelle haben wir ein wirtschaftliches, strukturelles Problem, wo wir mit erhöhten Ausgaben, gerade was Erlass und Ermäßigung an Beiträgen betrifft, zu tun haben.
Vielleicht ist an dieser Stelle die Frage aufzumachen, ob man immer nur nach dem Staat, nach der Verantwortung, nach mehr Geld rufen kann. Patrick Schreiber sagte es dankenswerterweise: Egal, wie viel Geld wir hineinpumpen, es kommt nicht automatisch weniger Leistung im HzE-Bereich dabei heraus. Nach wie vor haben wir uns mit einer Situation auseinanderzusetzen, die die Frage stellt, ob wir den Eltern nicht auch zu viel Verantwortung abnehmen, immer mit der Maßgabe, der Staat wird es schon richten.
Es ist auch die Frage zu stellen: Wir befinden uns in einer Leistungsgesellschaft. Um etwas zu bekommen, muss ich eine Gegenleistung erbringen. Je mehr ich mich von diesem Prinzip verabschiede, umso mehr steht die Maßgabe und die Forderung, dass der Staat immer mehr geben möge. Man verlässt sich immer mehr auf den Staat, und das ist meiner Meinung nach die falsche Sichtweise.
Wenn es mittlerweile so ist, dass die verschiedenen Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe nur noch Jugendlichen angeboten werden, die aus einem Bereich der Hilfen zur Erziehung kommen oder in einem anderen Förderbereich liegen, dann fragen sich schon Kinder aus ganz normalen Familien – ich nannte die 98 % –: Was muss ich denn tun, damit ich dort mitfahren kann und damit meine Familie, die knapp über den Grenzbeträgen liegt, daran teilhaben kann?
Zu dem, was jetzt auf Bundesebene mit der Regelung zur Kindergelderhöhung und zum Kinderfreibetrag passiert, ist zu sagen: Nehmen Sie mir es nicht übel, es mögen nur 2 Euro sein; keine Frage. Es mag dem einen oder anderen nicht zu großen Sprüngen verhelfen und trotzdem ist es ein Zeichen von Anerkennung und von Erziehungsleistung, nämlich für die Familien, die keine Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe, abgesehen von den Kindertageseinrichtungen, in Anspruch nehmen. Sie haben nämlich nie Kontakt mit Jugendämtern oder mit anderen Institutionen des Wächteramtes, die ansonsten wahrgenommen werden. Von daher muss ehrlich geschaut werden, wie wir auch die ganz normalen Familien, die sich nicht in diesen Randlagen befinden, ebenso unterstützen und wie wir uns – ich sagte es in meinem ersten Redebeitrag – auch um diese Familien kümmern können.
Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Leistungsträger, für die Mitte unserer Gesellschaft dürfen wir nicht aus den Augen verlieren.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat lange gewährt, und es ist ein gutes Gesetz geworden. Immerhin sind die wesentlichen Ände
rungen aus dem vergangenen Jahr gleich aufgegriffen worden.
Bereits im Jahr 2012 sind mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch den Bund die Grundlagen für die fortgesetzte Sicherstellung der sogenannten Hartz-IVLeistungen, also der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III, gelegt worden.
Die Problematik, dass die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den kommunalen Trägern der Sozialhilfe nicht regelkonform war, ist Ihnen wahrscheinlich noch bekannt. Auch das wird mit dem Gesetz bereinigt. Mit dem genannten Bundesgesetz wird die Erbringung der Leistungen aus einer Hand sichergestellt und auf Landesebene heruntergebrochen. Das erforderte die Anpassung des sächsischen Regelwerks entsprechend dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass bis Ende 2013 die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – das ist eine Leistung, die immer häufiger vor Ort gewährt werden muss – zu 75 % vom Bund getragen wurden. Seit dem 01.01.2014 erstattet der Bund die Kosten zu 100 %.
Die Länder müssen sich für den Erhalt der Mittel natürlich der Aufsicht des Bundes unterstellen. Da es für die entsprechende Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer Bundesauftragsverwaltung bisher keine Grundlage gab, brauchen wir dieses Gesetz.
Wir haben dazu in der Ausschusssitzung einige Diskussionen geführt. Im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz wurde die Frage aufgeworfen, ob diese Kontrolle der Mittelverwendung gerechtfertigt sei. – Ja, da der Bund die Kosten erstattet bzw. eigene Gelder weitergibt, erscheint es angemessen, dass er darüber wachen kann, wie dieses Geld eingesetzt wird bzw. was mit dem Geld passiert.
Die Kommunen haben die Mittel bisher nicht im Rahmen der Auftragsverwaltung weitergereicht, sondern letztlich selbst aufgebracht. Insofern hat sich durch das neue Bundesgesetz eine neue Sachlage ergeben. Da die Mittelverwendung ohnehin nachgewiesen werden muss – es sind nicht mehr eigene Gelder –, ist insoweit das Argument, mit dem Testat zur Rechnungsprüfung gehe eventuell Mehrarbeit einher – Frau Neukirch hat es noch einmal angesprochen –, sachlich nicht korrekt. Schließlich prüft der Rechnungshof heute schon einzelne Kommunen, die diese Leistungen bisher aus eigenen Haushaltsmitteln erbringen mussten.
Mit dem Gesetz werden viele Regelungen getroffen, die Rechtsklarheit herbeiführen; das begrüßen wir. Allerdings muss die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit den Ausführungsgesetzen zu den Sozialgesetzbüchern beobachtet werden. Die Erstattung der Kosten der Unterkunft ist bereits genannt worden. Der Gesetzentwurf lässt das nach wie vor offen. Dennoch müssen wir uns die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten im Freistaat Sachsen
anschauen. Die Mietkostenexplosion in Dresden – auch in anderen Städten sind Steigerungen zu verzeichnen – zeigt, dass es erhöhte Nachfrage gibt. Da ist es nach FDPAnsicht nicht die richtige Lösung, nach einer Mietpreisbremse auf Bundesebene zu suchen, sondern stattdessen Anreize zu schaffen, um mehr Wohnungen zu vernünftigen Preisen – auch hier in Dresden – zu schaffen.
Des Weiteren gehört die Übernahme der Kosten für Behinderte über 65 Jahren dazu. Im Freistaat ist eine unausgewogene Entwicklung der Kostenbelastung zu beobachten. Dieser Aufgabe müssen wir uns annehmen. Für diese Ungleichgewichte brauchen wir künftig eine stärkere Verantwortung der kommunalen Familie insgesamt. Ich kann nur an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag appellieren, sich dem Papier des Landkreistages in dieser Frage anzuschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde langwierig diskutiert und mit zahlreichen Stellungnahmen versehen. Es sind verschiedene Änderungsanträge eingearbeitet worden, unter anderem auch, dass es keine weitreichende Rückwirkung der jetzt zu beschließenden Regelungen gibt. Auch das ist ein wichtiger Verdienst, auch meinerseits. Ich kann Sie nur auffordern, lassen Sie uns das Verfahren dazu heute abschließen und stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff Gewalt und Familie sind eigentlich zwei Begriffe, die einander ausschließen sollten – und doch zeigt uns die Statistik immer wieder, dass diese Fälle vorkommen.