Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Wir sind in der Tat in einem Dilemma. Nur die Lösung, die dafür angeboten wird, kann nicht wirklich adäquat sein, um jungen Menschen Bildung zuteilwerden zu lassen. Warum denkt man nicht darüber nach? An den Mittelschulen schaffen wir es momentan ohnehin nicht, die zweite Fremdsprache in Klasse 6 anzubieten, so wie wir es in der Vergangenheit gehandhabt haben, erst in Klasse 7 mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen. Vielleicht wären dann die Ressourcen ausreichend. Wir reden über ein Losverfahren bei den Gymnasien und über ein Zufallsprinzip des Sprachenlernens und diskutieren nicht darüber, dass wir die Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6 schon lange nicht mehr als Orientierungsstufe haben, weil die zweite Fremdsprache nach Einführung in Klasse 6 am Gymnasium nicht angeboten werden kann.

Nun kommen einige Kolleginnen und Kollegen aus der FDP auf die Idee und sagen, dass man das beheben könnte und Fremdsprachenlehrer einsetzt. Das ist sehr interessant, dann haben wir das Losverfahren an den Mittelschulen genauso wie an den Gymnasien, und der Mangel wird nur anders verteilt. Das ist keine Lösung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, auch wenn wir wissen, dass die Stimmung, wie sie heute hier existiert, nicht dazu geeignet ist, irgendwelche Kompromisse einzugehen. Wenn eine Schulordnung geändert werden soll, Herr Schreiber, dann braucht man dazu in der Verwaltung normalerweise kein Jahr, denn das Bertolt-BrechtGymnasium war das Problem im vergangenen Jahr. Die Schulordnung hätte im Laufe dieses Jahres genauso angepasst werden können, dass die Eltern mit Wahl der Schule genau wissen, was sie wählen.

Lassen Sie mich noch auf eine Sache hinweisen, die mich sehr stutzig macht und bei der ich darum bitte, darüber nachzudenken. Es muss bei der Sprachenwahl und bei dem Angebot der Schule geklärt werden, dass dieses Angebot in den nächsten fünf bzw. sechs Jahren aufrechterhalten bleiben kann.

Wir haben zurzeit überhaupt keine Planungsperspektive für die Lehrkräfteressourcen in den nächsten fünf bis sechs Jahren. Mir ist vollkommen schleierhaft, auf welcher Grundlage eine Schule derzeit eine Planungsperspektive für den Fremdsprachenunterricht von fünf bis sechs Jahren anbieten kann. Das ist aber die Voraussetzung dafür, eine bestimmte Sprache an dieser Schule anbieten zu können. – Vielleicht kann die Kultusministerin diesen Widerspruch, den wir derzeit haben, aufklären. Ich denke, das Verfahren, das wir zurzeit haben, ist nicht praktikabel, ist nicht bildungsadäquat und wir werden uns in wenigen Jahren wieder sprechen, wenn mein fiktives Zitat am Anfang Wirklichkeit geworden ist.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Nun die FDP-Fraktion; Herr Abg. Karabinski, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel Ihres Antrages, jedem Schüler die Teilnahme an dem Fremdsprachen- und Profilunterricht zu garantieren, die der jeweilige Schüler auf der Grundlage des Angebotes gewählt hat, ist sehr wünschenswert. Und doch wissen Sie, Frau Giegengack, genauso gut wie ich, dass das Problem nicht in erster Linie der derzeitige Fachlehrerbedarf ist, sondern in vielen Fällen eine Frage der Gruppenbildung.

In welche Situation würden wir denn das sächsische Schulsystem und die Schulverwaltung bringen, wenn der von Ihnen gewünschte Rechtsanspruch greifen würde? Es würde zu einer Klagewelle führen. Denn wie ist denn die derzeitige Situation, wenn bei der Wahl der Fremdsprache an einem Gymnasium im Fach Französisch zweieinhalb Gruppen zustande kämen und im Fach Russisch nur eine halbe Gruppe? Die Konsequenz wäre, dass ein Los entscheiden müsste, um die jeweiligen Gruppen aufzufüllen. Das ist unbefriedigend, aber leider notwendig.

Um verlässlich zu gewährleisten, dass die jeweilig angebotenen Sprachen oder Profile ununterbrochen bis Klassenstufe 10 bzw. bis zum Abitur angeboten werden können, sind an den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur große Koordinierungsleistungen notwendig. Auch das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden: Den Mitarbeitern an den Regionalstellen, die diese Organisation vornehmen, gehört deswegen auch großer Respekt.

Darüber hinaus würde die Änderung der Schulordnung Gymnasium, wie von Ihnen gewünscht, einen weiteren gravierenden Nebeneffekt mit sich bringen. Denn ein Rechtsanspruch auf die gewünschte Fremdsprache und das gewünschte Profil hätte entgegen den Bestimmungen zur Klassen- und Gruppenbildung einen Anstieg des Unterrichtsbedarfes und damit eine beachtliche Ressourcenerhöhung zur Folge. Wenn eine Gruppe aufgrund des Rechtsanspruchs gebildet werden muss, obwohl die Grenze des Gruppenteilers nicht erreicht wird, würden deutlich mehr Lehrkräfte benötigt, als derzeit im sächsischen Schulsystem vorhanden sind. Da wir diesen Rechtsanspruch beim besten Willen nicht erfüllen können, werden wir den Antrag auch ablehnen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen um das Problem und wir handeln. Wie bereits heute Vormittag im Rahmen der Aktuellen Debatte von meinen Kollegen ausgeführt worden ist, wurden zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um diesem unbefriedigenden Zustand entgegenzuwirken. Die Studienplatzkapazitäten an den Universitäten werden deutlich ausgeweitet. Wir stellen ab dem Wintersemester 1 700 Studienplätze zur Verfügung. Die Universitäten sind gleichzeitig angehalten, diese nach dem entsprechenden Bedarf auszurichten.

Die Technische Universität Dresden erarbeitet derzeit ein Konzept für ein Seiteneinsteigerprogramm. Der im aktuellen Doppelhaushalt festgeschriebene Stellenabbau im Schulbereich wird ausgesetzt.

Auf die vielen weiteren Maßnahmen möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal gesondert eingehen. Das ist heute Vormittag bereits ausgiebig erörtert worden. Die Regierungskoalition und die Staatsregierung werden nichts unversucht lassen und die mit dem Lehrkräftebedarf verbundenen Herausforderungen meistern.

Sehr geehrte Damen und Herren der GRÜNEN! Natürlich wünschen wir uns ebenfalls ein Schulsystem, das einen Rechtsanspruch auf Erteilung der gewünschten Fremdsprache oder des Profils umsetzen kann. Allerdings verschließen wir nicht die Augen vor der Realität und nehmen die ohnehin bestehenden Herausforderungen zur Kenntnis. Priorität hat für uns die Absicherung des Regelunterrichts und die Vermeidung von Unterrichtsausfall. Das zulasten teurer Spielereien hintanzustellen kommt für uns nicht infrage.

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD: „Teure Spielereien“ …!)

Meine Damen und Herren, das war Herr Karabinski für die FDP-Fraktion. – Am Mikrofon 2 gibt es eine Wortmeldung. Frau Herrmann, bitte.

Danke, Herr Präsident. Ich möchte von dem Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.

Bitte.

Der Vorschlag der GRÜNEFraktion, einen Rechtsanspruch einzuführen für den Fall, dass Eltern und Kinder eine Sprache gewählt haben, die das entsprechende Gymnasium auch anbietet, schafft gleiche Voraussetzungen für alle Kinder, die diese Sprache bzw. Schule gewählt haben. Wie es im Moment läuft, führt es zu einer sozialen Schieflage, weil die Eltern der Kinder, die – der Rechtsanspruch ist nicht verankert – trotzdem den Weg zum Gericht suchen, offensichtlich in einigen Fällen Erfolg haben. Das sind Eltern, die sich a) das leisten können und sich b) auskennen.

Die Kinder der Eltern, die diese Motivation, diese Kenntnisse nicht haben, werden nicht in der Sprache unterrichtet werden, die sie sich wünschen. Das ist eine soziale Schieflage und eine Schande für das Schulsystem.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Meine Damen und Herren, in der Aussprache frage ich jetzt die NPD-Fraktion: Es ist kein Redebedarf angemeldet? – Es bleibt dabei.

Damit ist die erste Runde in der Aussprache beendet. Weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen liegen mir

nicht vor. – Herr Schreiber, bitte; selbstverständlich haben Sie noch die Gelegenheit. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eigentlich nur einige Sachen geradeziehen, denn wir sollten wirklich aufpassen, wie wir hier argumentieren.

Ich habe am Anfang auch immer gedacht, dass es an den Lehrern liegt, die nicht da sind. Aber ich habe mich dann aufklären lassen. Das Problem – man kann es als Problem sehen; man kann es auch kritisieren – liegt eben darin, dass ganz klar festgelegt ist, dass es nur entsprechend der Anzahl der Züge pro Klassenstufe entsprechend viele Sprachgruppen gibt. Wenn ich beispielsweise an einem Gymnasium drei Klassen habe, die in Klasse 5 eingeschult werden, und sie kommen in Klasse 6, und erst in Klasse 5 wird die Wahl über die zweite Fremdsprache getroffen, dann habe ich im Zweifel zweieinhalb Klassen, die sagen, sie wollen Französisch lernen, und eine halbe Klasse sagt, sie will Russisch lernen.

Dann liegt es nicht daran, dass wir nicht die Lehrer dafür haben, denn wir haben auch für dieses Schuljahr noch einige Fremdsprachenlehrer nicht eingestellt. In meinen Augen ist das sicher eine Frage von Ressourcen; aber wenn man das an einer Stelle macht – das muss einfach jedem klar sein, auch wenn man es vielleicht will und es sogar für eine Fremdsprache eine tolle Voraussetzung wäre, mit fünf Leuten Fremdsprachenunterricht zu machen; das wäre alles toll –, muss man es im Zweifel in ganz Sachsen machen, und erst recht, wenn Sie hier einen Rechtsanspruch formulieren.

Dann muss man deutlich dazusagen – da sind wir jetzt schon im Vorgriff auf das, was in den nächsten Wochen auf uns zukommt –, woher man das Geld dafür nehmen will.

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Das habe ich doch gesagt!)

Nein, Frau Stange, das haben Sie auch 2010 nicht gesagt, als Sie Ihre 400 Millionen Euro Mehrforderungen im Schulbereich formuliert haben.

Ich will hier noch einmal feststellen: Es geht nicht darum, dass die Lehrer nicht vorhanden sind – ich glaube daran, dass wir diese Lehrer künftig mehr ausbilden werden, damit wir sie zur Verfügung haben. Wir müssen – das halte ich für das Wichtigste – die Klarheit für die Eltern und vor allen Dingen auch für die Schulleiter in der Planung herstellen, und dafür kann es meines Erachtens nur einen Weg geben: indem ich bei der Klassenbildung zu Klasse 5 schon weiß, was mich in Klasse 6 verbindlich erwartet.

Ich will noch eines sagen, weil ich es sehr interessant finde. Wir haben schon im letzten Jahr sehr intensiv über das Thema diskutiert; der erste Tag, an dem das so aufschlug, war der 1. April 2011, als das Bertolt-BrechtGymnasium sich zu Recht so erhoben hat. Rolf Seidel und ich haben damals gesagt: Als ich damals die zweite

Fremdsprache erlernt habe, war ich in Klasse 7 am Gymnasium. Das wurde irgendwann auf Klasse 6 vorgezogen. Wir haben gefragt: Was ist denn eigentlich daran verkehrt, wenn man wieder erst ab Klasse 7 die zweite Fremdsprache einführt? Man hätte damit übrigens auch das Thema Oberschule geklärt, weil man dann parallel in Klasse 5 und 6 eine gleichlautende Orientierungsstufe hätte. Wissen Sie, was dazu als Argument kam – für mich auch nachvollziehbar –: Das halten wir politisch nicht durch.

Deswegen finde ich es hoch interessant, wenn jetzt die SPD kommt, Frau Stange, und vorschlägt, wir sollten doch die zweite Fremdsprache erst wieder ab Klasse 7 anbieten. Ich weiß jetzt nicht so richtig, wie ich damit umgehen soll, ob man das jetzt einmal ernsthaft diskutieren sollte, um sich dann hier im Plenum wieder die Prügel von Ihnen abzuholen – weil man mit der Qualität nach unten geht; frühes Fremdsprachenlernen ist wichtig, Englisch wird schon im Kindergarten gelernt, eigentlich müsste man die zweite Fremdsprache schon ab Klasse 1 oder eben ab Klasse 3 lernen etc. pp. Vielleicht habe ich es nur falsch verstanden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, weil ich darauf hoffe, dass Frau Dr. Stange eine Kurzintervention macht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Stange, Sie möchten davon Gebrauch machen?

Dann mache ich davon Gebrauch, wenn Herr Schreiber mich so nett bittet.

Herr Schreiber, vielleicht haben Sie mitbekommen, dass mein Vorschlag ein Vorschlag in einer Situation gewesen ist, in der es darum geht, die vorhandenen Ressourcen so einzusetzen, dass für die Kinder ein maximaler Bildungserfolg herauskommen kann. Das heißt nicht, dass das pädagogisch unbedingt das Sinnvollste ist. Da würde ich Ihnen jederzeit zustimmen. Das würde am besten im Kindergarten anfangen, weil: Da lernt man die Fremdsprache am besten. Nur dazu werden wir die Ressourcen nicht haben. Derzeit haben wir die Ressourcen im Gymnasium offenbar nicht. Das ist auch die Antwort des Ministeriums. Deswegen war mein Vorschlag, darüber nachzudenken, ob wir wieder ab der Klasse 7 anfangen. Dann hätten wir das zum jetzigen Zeitpunkt auch wieder gleichlaufend mit der Mittelschule. Aber dazu haben Sie wahrscheinlich nicht den Mut.

(Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Das war die Kurzintervention. – Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal in die Runde – Wortmeldungen liegen mir keine vor –: Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst noch einmal ganz kurz über den Sachstand im Zusammenhang mit der Wahl der zweiten Fremdsprache am Gymnasium informieren; etliche Passagen sind schon von meinen Vorrednern benannt worden.

Am Gymnasium sind zwei Fremdsprachen verbindlich. Bei uns im Freistaat Sachsen werden neben Englisch insgesamt acht weitere Sprachen – acht! – angeboten: Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch. Warum führe ich das auf? Jede Schule entwickelt ihr eigenes Fremdsprachenkonzept immer gemäß ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Ich habe die Entwicklung dieses Sprachenkonzepts in den Jahren 2001 bis 2004 als Referatsleiterin im Kultusministerium selbst mit begleitet.

Natürlich muss die Schule dabei die Ressourcenlage berücksichtigen, aber nicht den Ressourcenmangel. Außerdem wird das Sprachenangebot innerhalb der Region mit der Sächsischen Bildungsagentur abgestimmt. Auch das habe ich in meiner Funktion im Regionalschulamt und in der Sächsischen Bildungsagentur begleitet. Das gewährleistet nämlich, dass benachbarte Gymnasien möglichst unterschiedliche Sprachenfolgen anbieten und ein flächendeckendes Netz des differenzierten Fremdsprachenangebots im Freistaat Sachsen existiert.

Bei der Entscheidung für ein Sprachenangebot muss die einzelne Schule natürlich sicherstellen können – das haben Sie, Frau Dr. Stange, und auch Frau Falken gesagt –, dass die jeweiligen Sprachen an der Schule nicht nur in einem oder mehreren Schuljahren, sondern ununterbrochen bis zur Klassenstufe 10 und dann bis zum Abitur als Kurse angeboten werden können. Nur so kann beispielsweise vermieden werden, dass Schüler, die eine Klassenstufe wiederholen möchten oder müssen, nicht noch zusätzlich Schulwechsel in Kauf nehmen müssen, weil ihre Fremdsprache in der neuen Klassenstufe nicht mehr angeboten wird. Das war vor der Einführung des Fremdsprachenkonzepts, vor dem Jahr 2001, der Fall.

Es liegt also auf der Hand, dass bei dem Sprachenangebot einer Schule langfristige und verlässliche Planungen notwendig sind; da sind wir uns einig. Bei dieser Planung spielen die Stellensituationen sowie die vorhandenen Fachlehrer natürlich eine entscheidende Rolle im Rahmen des ausgereichten Stellenplans. Aber es spielt nicht der Fremdsprachenlehrermangel, wie von Herrn Schreiber bereits erwähnt, eine Rolle, weil es ausreichend Fremdsprachenlehrer gibt. Wir konnten 160 Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer in diesem Jahr leider keinen Arbeitsvertrag an einem Gymnasium geben.

Wenn nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, wird versucht, Schüler für das Erlernen einer anderen Fremdsprache zu gewinnen. Das haben Sie geschildert und bei Schulbesuchen erlebt. Wenn alle Möglichkeiten der Beratungen und Umlenkungen nicht fruchten, muss leider auf das Losverfahren zurückgegriffen werden. Natürlich,

meine Damen und Herren, wäre es besser, wenn es an jedem der 117 öffentlichen Gymnasien möglich wäre, alle angebotenen Fremdsprachen jedem Schüler zu ermöglichen. Aber das ist aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich. Wenn die Nachfrage bzw. der Wunsch nach einer bestimmten Fremdsprache die vorhandene Platzkapazität überschreitet, ist ein objektives Auswahlkriterium erforderlich. Ich kann es natürlich sehr gut verstehen, dass das für Eltern und Schüler unangenehm und vielleicht auch schwer nachvollziehbar ist.

Wir unterstützen und befördern die Transparenz in der Kommunikation mit den Eltern. Bei Informationsveranstaltungen an Grundschulen, Tagen der offenen Tür an Gymnasien und entsprechenden Publikationen wird die Fremdsprachenfolge der konkreten Einzelschule transparent dargestellt. Die Eltern werden zwei Mal schriftlich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Fremdsprache besteht. Unser Ziel ist es, die Abstimmungen zwischen Sächsischer Bildungsagentur, Schulleitung, Eltern und Schülern zur Fremdsprachenwahl nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen. Hier möchte ich den von Herrn Schreiber erwähnten Vorschlag aufgreifen, den wir bei uns im Haus schon diskutieren. Wir sind in der Pflicht, den Eltern und Kindern bereits beim Übertritt an das Gymnasium, bei der Wahl des Gymnasiums mehr Sicherheit und Transparenz bezüglich der Wahl der zweiten Fremdsprache zu geben, um gegebenenfalls noch die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, ein anderes Gymnasium mit dem Angebot der Wunschfremdsprache und freien Plätzen zu unterbreiten.