Elke Herrmann
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es hier übernehmen, die ablehnende Haltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu erläutern.
Zuerst möchte ich mich allerdings dem Dank von Dagmar Neukirch anschließen. Der Dank geht ans Ministerium. Geschuldet dem Verfahren, dass es nicht nur in einem engen Korsett war, sondern auch die Einbeziehung von Betroffenen nicht zuließ, war es trotzdem möglich, umfangreich Fragen zu stellen. Diese wurden vom Ministerium auch beantwortet und konnten eine Rolle bei unseren Beratungen spielen. Der Kollege ist schon darauf eingegangen.
Im Februar letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlage, die in Sachsen eine Behandlung gegen den natürlichen Willen, zum Beispiel durch eine zwangsweise Gabe von Medikamenten, ermöglichte, für nichtig erklärt. Warum das? Das Bundesverfassungsgericht hielt es für nicht hinnehmbar, dass bei einem derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff wichtige Verfahrensgrundsätze nicht rechtlich normiert waren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatte sich schon früh abgezeichnet – auch bei Urteilen zu Gesetzen anderer Länder. Auch Sachsen musste sich schon zu diesem Zeitpunkt darauf einstellen, dass das sächsische Gesetz dem nicht standhalten würde.
Seitdem mussten die psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen neue Wege gehen bzw. schmale Pfade alternativer Methoden oder Verfahren, die es zu diesem Zeitpunkt schon gab, zu gangbaren Wegen ausbauen; denn der Zwang war fortan nicht mehr erlaubt. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden Erfahrungen gemacht, die zusammen mit denen anderer Bundesländer dazu führen können, eine Zwang reduzierende therapeutische Kultur zu entwickeln.
Wenn wir diese Entwicklung aufgreifen würden, könnten wir mit der Novellierung des PsychKG zwei Ziele verfolgen: erstens, diese Erfahrungen einer zwangsfreien Behandlung und der entsprechenden Verfahren. – Ich nenne zum Beispiel die Behandlungsvereinbarung. Zugegebenermaßen sind diese Verfahren in der Regel gesprächsintensiv und die Budgetierung, die die Psychiatrie demnächst treffen wird, wird das nicht unbedingt erleichtern. – Also: Entsprechende Verfahren bei der Novellierung des Gesetzes zu würdigen und die notwendigen Rahmenbedingungen für diesen Weg zu schaffen – es ist klar, dass es notwendiger Rahmenbedingungen bedarf – können Sie im Bericht der Besuchskommission nachlesen. Es ist auch hier schon Thema gewesen. Also: Es ist wichtig, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Weg zu schaffen. Das ist die eine Seite.
Zum anderen können wir durch die Novellierung Regelungen schaffen, die eine Behandlung gegen den Willen als Ultima Ratio rechtssicher ermöglichen. Es geht nicht darum, das auszuschließen.
Mein Eindruck vom Verfahren war, dass diese beiden Wege nicht wirklich zur Debatte standen. Die Staatsregierung hatte nur ein Ziel: Sie wollte Zwangsbehandlungen ermöglichen. Damit wurde allerdings eine Chance vertan, nämlich aus den Erfahrungen einer Psychiatrie, die zwangsweise ohne Zwang auskommen musste, zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung entsprechend weiterzuentwickeln. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nur dann gelingen, wenn die ambulante psychiatrische Versorgung und die niedrigschwelligen Angebote so ausgebaut werden, dass eine frühzeitige Krisenintervention erfolgen kann. Eine funktionierende Komplementärversorgung hat das Potenzial, schweren Krisen und Notfällen, die dann potenziell zwangsbehandlungsanfällig sind, vorzubeugen.
In diesem Zusammenhang ist lobend zu erwähnen, dass die Leitung der Sozialpsychiatrischen Dienste im Gesetz geändert wurde. Dazu hat mein Kollege schon etwas gesagt.
In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde mehr als einmal kritisiert, dass sich die Staatsregierung zunehmend aus der psychiatrischen Komplementärversorgung zurückzieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist fatal für die Betroffenen. Leider war das Verfahren nicht so angelegt, dass Betroffene ausreichend einbezogen wurden. Das kann mit dem Psychiatriebeirat nicht abgedeckt werden. Dort ist nur ein Betroffener drin, und dieser spricht auch nicht für einen Verband. Ein ausreichendes Verfahren beinhaltet auch, dass Betroffene ausreichend Zeit für ihre Stellungnahme bekommen. Das war nicht gegeben.
Das ist ein weiterer Grund für unsere Ablehnung des Gesetzentwurfes. Ich persönlich habe große Zweifel, ob der vorliegende Gesetzentwurf im Einklang mit der UNBehindertenrechtskonvention steht. Im Zusammenhang mit der psychiatrischen Versorgung im Allgemeinem und mit dem PsychKG im Besonderen werden die Rechte einer Reihe von Menschen im Sinne der UN-Konvention tangiert, die es zu berücksichtigen gilt. Ich verzichte darauf, die Rechte im Einzelnen zu nennen, kann sie Ihnen aber bei Bedarf gern nennen.
Eine systematische Überprüfung dahin gehend hat jedenfalls nicht stattgefunden. Vielmehr geht das Sozialministerium – so ist uns auf Nachfrage geantwortet worden – davon aus, dass die UN-BRK beachtet wurde. Durch welche konkreten Maßnahmen und Verfahren das erfolgte, ist dabei überhaupt nicht klar.
Drittens, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich die Normen im Gesetz für zu unbestimmt. Ein Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts lautete: „Die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung bedürfen klarer und bestimmter gesetzlicher
Regelungen.“ Das gilt auch für die Anforderungen an das Verfahren.
Praktiker und Praktikerinnen aus den Kliniken kritisieren genau diesen Mangel an Klarheit und Bestimmtheit der Normen zur Zwangsbehandlung, der ihre Arbeit und ihre rechtssichere Entscheidung im Alltag erschwert.
Der Gesetzestext muss insgesamt klarer und bestimmter formuliert werden, sodass alle Rechtsanwendenden – die Patienten und Patientinnen, die Untergebrachten, die Angehörigen, die Verfahrenspfleger und Verfahrenspflegerinnen, Ärzte und Ärztinnen, Pfleger, Krankenschwestern in den Klinken –, die in der Regel über keine juristische Ausbildung verfügen, sehr genau wissen, welche Rechte und Pflichten aus dem PsychKG resultieren, zum Ergreifen welcher Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen das Gesetz wen ermächtigt und welcher Voraussetzungen diese jeweils bedürfen und welche Rechtsschutzmöglichkeiten mithilfe welcher Unterstützung eröffnet werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf formuliert keine ausreichenden rechtssicheren und menschenrechtskonformen Lösungen und lässt zentrale Fragen in einem Bereich, der mit massiven Grundrechtseingriffen verbunden ist, unbeantwortet, und vor allem: Das Bemühen der Staatsregierung, Zwangsmaßnahmen wirklich nur als Ultima Ratio zuzulassen und stattdessen alternative Methoden und ambulante Angebote zu stärken, ist nicht zu erkennen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte im Zusammenhang mit dieser Debatte zum Gesetzentwurf, aber auch sonst den Eindruck, dass für manche von Ihnen die von mir immer wieder zitierten Menschenrechtskonventionen eher eine Last als eine Errungenschaft sind. Die Würde des Menschen wird sich nicht automatisch als Grundlage unseres Handelns einstellen. Bedenken Sie bitte: Wir sind weder zeitlich noch räumlich weit von Gräueln entfernt. Ich halte es für eine wesentliche Aufgabe der Parlamente und des demokratischen Diskurses, die Menschenwürde immer wieder bewusst als Grundlage unseres Handelns zu zitieren und damit auch weiterzutragen und zu schützen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Es ist mir in der Redezeit nicht gelungen, auf das, was Frau Ministerin jetzt angesprochen hat, nämlich die Psychiatrieberichterstattung, einzugehen. Manche von Ihnen erinnern sich wahrscheinlich an die Novellierung des PsychKG in der letzten Legislatur. Damals wurde die Psychiatrieberichterstattung, die damals schon mit dem Gesetz eingeführt werden sollte, zurückgezogen, weil der Datenschutzbeauftragte dort zu Recht Bedenken hatte. Es ist dem Staatsministerium nicht gelungen, bei der Vorlage des Gesetzentwurfs der Psychiatrieberichterstattung
Rechnung zu tragen. Insofern war es dem Engagement des Datenschutzbeauftragten zu verdanken, dass dieses Mal das Gesetz mit der Psychiatrieberichterstattung verabschiedet werden konnte und dass noch Regelungen eingefügt werden konnten, die diese datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt haben. Dafür möchte ich ihm noch einmal ausdrücklich danken.
Auch an dieser Stelle eine Kurzintervention. Zum einen habe ich dargelegt, warum wir keinen Änderungsantrag vorgebracht haben: weil wir schon das Verfahren für nicht geeignet halten, also für nicht rechtskonform im Sinne der UN-Konvention. Das ist der ganz entscheidende Punkt.
Ich habe – davor verwahre ich mich – auch nicht davon gesprochen, dass die UN-Konvention ein Freifahrtschein sei. Die UN-Konvention formuliert Rechte, die bindend sind – auch für Sachsen. Es gilt, diese Rechte zu wahren. Ich sehe in der Novellierung diese Rechte als nicht gewahrt.
Wir haben gestern vom UN-Ausschuss gesprochen, dem Fachausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention begleitet. Er hat eine allgemeine Bemerkung getroffen, und zwar zu § 12, der unter anderem auch betroffen ist. Ich zitiere daraus: „Der Ausschuss geht davon aus, dass ein generelles Missverständnis vorliegt. Insbesondere hätten die Staaten nicht verstanden, dass ein Paradigmenwechsel von einer ersetzenden zu einer unterstützenden Entscheidung erfolgen müsse.“ – Da geht es – das habe ich vorhin gesagt – nicht darum, Zwangsbehandlungen grundsätzlich auszuschließen, sondern alle unterstützenden Möglichkeiten vorher auszuschöpfen. Das ist insbesondere durch die mangelhafte ambulante Versorgung nicht der Fall.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr
Prof. Martin Gillo, vielen Dank an Sie und an Ihr Team für Ihre in dieser Legislaturperiode geleistete Arbeit als Ausländerbeauftragter. Vielen Dank auch für das Hinschauen im Rahmen des Heim-TÜVs, denn es lohnt sich wirklich.
Mit den ersten strukturierten Besuchen von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge vor vier Jahren haben Sie ein Monitoring eingeführt, das beispielgebend für die gesamte Bundesrepublik ist. Vor Ihnen taten das vor allem die NGOs, wie der Sächsische Flüchtlingsrat „Pro Asyl“, Amnesty International, einige Wohlfahrtsverbände und andere lokale oder regionale Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft. Deren Stimmen wurden jedoch nicht ernst genommen, nicht gehört oder einfach abgetan. So leicht ging es dann mit den mit Drucksachennummern versehenen Berichten aus Ihrem Haus nicht mehr.
Mit einem ausgeklügelten und transparenten Bewertungssystem zur Situation in den Gemeinschaftsunterkünften haben Sie sich einen Namen gemacht. Sie provozierten eine öffentliche politische Debatte darüber, wie wir mit Menschen, die bei uns um Asyl ersuchen, umgehen. Es ging Ihnen um eine menschenwürdige Unterkunft. Ich bin mir sicher, dass Sie sich mit diesem Engagement viele Freunde gemacht haben, aber eben auch nicht nur Freunde.
Indem Sie die zum Teil lebensunwürdigen Wohnbedingungen öffentlich gemacht haben und zugleich konstruktive Vorschläge zur Verbesserung lieferten, trugen Sie wesentlich dazu bei, die Unterbringung von Flüchtlingen zu verbessern. Dabei ging es nicht nur um Mindeststandards wie funktionstüchtige Betten, Stühle oder nach Geschlechtern getrennte Sanitärbereiche, sondern Sie beleuchteten auch Faktoren wie die Lage der Unterkunft, die Infrastruktur der Umgebung, die Teilhabe der Kinder an Schule und Kita. Das war Ihnen ganz besonders wichtig.
Auch die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Gemeinden haben Sie angesprochen. Dass das Engagement der Gemeinden vor Ort in letzter Zeit zugenommen hat, ist auch Ihrem Wirken geschuldet.
Wir empfehlen unbedingt, dieses Monitoring, diesen Heim-TÜV, zu verstetigen und eine unabhängige Stelle mit der Durchführung der Besuche und der Erstellung des Heim-TÜVs zu beauftragen. Dieser Heim-TÜV ist ein Qualitätsmerkmal für Sachsen. Daneben ist es allerdings auch an der Zeit, Herr Staatsminister Ulbig, dass Sie Farbe bekennen und Ihre Führungsaufgabe in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen wahrnehmen.
Schließlich ist die Unterbringung von Flüchtlingen eine Pflichtaufgabe nach Weisung mit vollem Weisungsrecht.
Die im Heim-TÜV sowie im Unterbringungskonzept formulierten Mindeststandards, wie die soziale Betreuung und die infrastrukturelle Anbindung, sollten im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt werden. Damit werden gleiche Verhältnisse in ganz Sachsen gesichert, und es obliegt nicht länger nur den unteren Unterbringungsbehörden, selbst zu entscheiden, ob sie nun das Unterbringungskonzept und die im Heim-TÜV genannten Standards umsetzen oder nicht. Dazu gehört selbstverständlich auch die Anhebung der in § 10 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Unterbringungsbehörden zu erbringenden Pauschale.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Fraktion und auch in meinem Namen bleibt mir noch eines zu sagen: Vielen Dank, Martin Gillo, für Ihren Einsatz. Vielen Dank, dass Sie stets unbequem, aber zugleich konstruktiv waren. Wir wünschen Ihnen alles Gute für die nächste Zeit.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass wir heute im letzten Plenum zu so später Stunde zum Kinder- und Jugendbericht sprechen. Er war bereits für Anfang 2014 angekündigt. Die Aussprache dazu ist nun ans Ende dieser Legislaturperiode gerückt.
Ich schließe mich der Kritik von Annekatrin Klepsch, was die Vergabe und die wissenschaftliche Grundlage des Berichts betrifft, vollumfänglich an. Wir haben im Ausschuss unsere Kritik vorgebracht. Aufgrund der Zeit werde ich sie jetzt nicht wiederholen.
Die Stellungnahme des Landesjugendamtes zum Bericht hat Qualität und kann eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in der nächsten Legislaturperiode sein, speziell auch, um Haushaltsansätze zu finden. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Jugendpauschale wieder auf den Stand von vor 2010 angehoben wird, und diese Forderung erhalten wir auch aufrecht.
Es wird auch ganz deutlich, dass genau durch diese Kürzung, die die Staatsregierung damals vorgenommen hat, Probleme vor allem bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum aufgetreten sind. Wenn Herr Krauß sagt, dass die Ausgaben gestiegen sind, muss man schon genauer hinschauen, wofür sie gestiegen sind. Ich nenne nur ein paar Stichpunkte: Prävention, Intervention, Hilfen zur Erziehung und offene Kinder- und Jugendarbeit. Daran wird schon deutlich, dass, wenn man an der einen Stelle spart, die Ausgaben an einer anderen Stelle umso höher werden.
Immerhin wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass eine stärkere Orientierung auf die Lebensphase Jugend wichtig ist und dass mehr Teilhabe- und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und mehr Freizeitorte im unmittelbaren Lebensumfeld nötig sind. Wenn Sie sich daran erinnern, wissen Sie, dass wir darauf hingewiesen haben. Wir hatten auch einen Gesetzentwurf, der die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken sollte.
Wir sind froh, dass die Staatsregierung immerhin unsere Initiative, eine unabhängige Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen, aufgreifen wird und eine Konzeption dazu erarbeitet werden soll.
Was die beiden Anträge angeht, werden wir ihnen heute zustimmen, obwohl wir an einzelnen Punkten Kritik üben. Bei dem Antrag der SPD betrifft das insbesondere das wissenschaftsbasierte Kompetenzzentrum. Ich denke, wenn wir die Aufgaben an das Statistische Landesamt genauer formulieren – und dass das notwendig ist, zeigt der Bericht –, können wir darauf verzichten.
Auch die Forderung nach einer flächendeckenden Schulsozialarbeit sehen wir kritisch. Wichtiger als Flächendeckung ist uns Nachhaltigkeit. Mit einer halben Stelle für drei Schulen werden die Probleme nicht zu lösen sein. Auch da sind einzelne Schritte vorzusehen, und ich hoffe, dass die Schulsozialarbeit auch im nächsten Haushalt einen stärkeren Niederschlag finden wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist das die letzte Rede hier im Parlament. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und möchte mich mit einem Zitat von Jeremias Gotthelf von Ihnen verabschieden: „Schwer ist es, die richtige Mitte zu treffen, das Herz zu härten für das Leben und es weich zu halten für das Lieben.“
Ich werde mich in Zukunft mehr darum bemühen. All denen von Ihnen, denen das ein Anliegen ist, wünsche ich, es möge Ihnen auch gelingen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um auf den Vorredner einzugehen: Mich würde schon interessieren, welche Instrumente das genau sind. Das Bundesgesetz heißt ja – die Vorredner sind darauf eingegangen – nicht mehr „Tierseuchengesetz“, sondern „Tiergesundheitsgesetz“. Mit dieser Änderung des Gesetzestitels ist auch ein neuer Anspruch einhergegangen.
Jetzt zitiere ich Alois Gerig von der CDU, der auf Bundesebene bei der Novellierung des Gesetzes gesagt hat: „Das neue Tiergesundheitsgesetz zielt neben der Bekämp
fung von Krankheiten und Seuchen auch darauf ab, diesen wirksam vorzubeugen.“
Die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wächst in Anbetracht des gestiegenen Handels mit Tieren; Frau Kagelmann ist darauf eingegangen. Im Mai dieses Jahres wurde das Tiergesundheitsgesetz im Bund verabschiedet. Es hat einen eindeutig präventiven Charakter. Er drückt sich unter anderem darin aus, dass eine ständige Impfkommission für Veterinärmedizin eingesetzt wurde und unter anderem das Fritz-Löffler-Institut eine Beobachtung des weltweiten Seuchengeschehens vornehmen wird, um rechtzeitig Warnungen und eventuell auch Beratungen herauszugeben.
Genau das vermisse ich in dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wo sind die vorbeugenden Maßnahmen im Gesetzentwurf zu finden? Meiner Meinung nach haben Sie sich nicht die Mühe gemacht, die Intention des Bundesgesetzes überhaupt aufzugreifen. Da hätte die Chance bestanden, mit anderen Ministerien Synergieeffekte auszuloten; denn zum Tierwohl gehören neben der Tiergesundheit noch das Haltungssystem, das betriebliche Management und das Tierverhalten. Die Tiergesundheit spielt also auch eine Rolle bei Fragen der EU-Förderung.
Nach Cross Compliance kontrollieren heute schon die Veterinärämter auf Kreisebene das Tierwohl. Routinemäßig sind das weniger als 5 %. Häufiger jedoch wird anlassbezogen kontrolliert. Diese Kontrolle hätte die Chance zum ressortübergreifenden Denken und auch zum Bürokratieabbau gegeben.
Seit 1. Januar 2014 verpflichtet darüber hinaus § 11 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes die Nutztierhalter zur Eigenkontrolle. Abs. 8 lautet: „Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale, Tierschutzindikatoren, zu erheben und zu bewerten.“
Ich frage mich, wie die Tierhalter dieser Eigenkontrolle nachkommen. Hat das SMS bzw. das Landwirtschaftsministerium die Halter über diese neue Aufgabe überhaupt informiert, und wer überprüft das eigentlich? Prüfen also verschiedene Ministerien oder im Auftrag verschiedener Ministerien verschiedene Menschen die Einhaltung des Tierwohls?
Im Gesetz wurde die Möglichkeit, verpflichtende Kontrollen in Ställen und vor allen Dingen auch von Tiertransportern zu regeln, nicht genutzt. Es gibt immer mehr Faktorenerkrankungen. Das heißt, da kommen mehrere Faktoren zusammen, bis ein Krankheitsgeschehen sichtbar wird. Dem kann man mit verpflichtenden Kontrollen durchaus entgegentreten. Das sagt auch der 26. Deutsche Tierärztetag.
Aber dann hätten Sie sich ja die Frage stellen müssen, ob die personelle Ausstattung der Veterinärämter dafür überhaupt ausreichend ist. Meiner Meinung nach kann sich das Sozialministerium nicht damit herausreden, dass über die aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung stark differierende Personalausstattung der Veterinärämter in Sachsen keine genauen Zahlen vorliegen würden. Das war nämlich die Antwort auf eine der vielen Fragen, die im Rahmen der Ausschussberatungen die verschiedenen Fraktionen eingereicht haben.
Wenn Prävention, wie sie im Bundesgesetz an die erste Stelle getreten ist, ernst genommen wird, ist es die Pflicht des Ministeriums, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob die übertragenen Aufgaben überhaupt fachlich ausreichend auszuführen sind. Die stark differierende Ausstattung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter führt dazu, dass man beim Ausbruch einer Tierseuche, die bekanntlich nicht vor Kreis- oder Ländergrenzen haltmacht, zumindest den Umgang und die effiziente Bekämpfung erschwert.
Empfehlungen zum Personalbedarf, die es aus dem Ministerium immer wieder gegeben hat, sind nicht bindend, und damit kann auch die Angemessenheit der Ausstattung der Ämter nicht von der Fachaufsicht der Landesdirektion eingefordert werden. In diesem Fall hätte auch im Zusammenhang mit dem heute vorliegenden Gesetz durchaus das Gesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes novelliert werden können. Dort hätten konkrete Zahlen zur Angemessenheit der Ausstattung hineingeschrieben werden können.
Der zweite Kritikpunkt am heutigen Gesetz ist die Qualität bei der Umsetzung dieses Tiergesundheitsgesetzes. Hierzu gehört unter anderem die nicht erfolgte Regelung zu den Tiergesundheitskontrolleuren in § 4 Abs. 6. Der Gesetzentwurf hätte die Möglichkeit geboten, dort Mindestqualifikationen festzulegen. Diese gibt es nicht, und ich frage mich, warum das Ministerium diese Chance nicht genutzt hat, um auf eine qualitativ gute Ausführung der Aufgaben zu drängen.
Gleiches gilt für die Auswahlkriterien der Dienstleister, die im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche einzubeziehen sind. Hier bedarf es dringend einer Präzisierung hinsichtlich der Qualifikation des Personals und Einhaltung des Tierschutzes. Auch da kann man sich nicht damit herausreden, dass die Landkreise schon die entsprechenden Dienstleister binden werden. Wenn es die vor Ort nicht gibt, muss das Ministerium zum Beispiel über Weiterbildungsangebote dafür sorgen, dass eine angemessene qualitative Aufgabenausführung gewährleistet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sozialministerium hat keinen Paradigmenwechsel vorgenommen. Es ist in dem alten Muster geblieben. Damit bleibt die Prävention auf der Strecke.
Vielen Dank.
Ich möchte auch die Möglichkeit einer Kurzintervention nutzen.
Der Kollege Schreiber hat gesagt, dass alle Dinge gemeinsam berücksichtigt werden müssen und dass Frau Klepsch Anträge stellt, die sie finanziell nicht untersetzen kann. Ich finde es schade, dass es nicht möglich ist, Sachthemen zu diskutieren und gemeinsam eine Lösung für bestimmte Dinge zu finden, obwohl wir alle ganz genau wissen, dass zum Beispiel fehlende Angebote der Hortbetreuung für manche Kinder dazu führen, dass sie auf der Straße leben und dass uns das später sehr wohl Kosten verursacht, die sich aber in anderen Haushaltsstellen niederschlagen.
Deshalb bin ich der Meinung, dass man nicht alles, was man sich wünscht, sofort umsetzen kann, aber gemeinsam nach einer Strategie und Möglichkeiten suchen sollte, wie man die Situation verbessern kann und wie man zum Beispiel die fehlende Hortbetreuung oder die fehlende qualitative Betreuung in der Kita bei einem schlechten Personalschlüssel schrittweise verändern kann, und zwar
gemeinsam. Es muss unser gemeinsames Anliegen sein, das Geld später nicht in einer JVA oder anderswo auszugeben, sondern in der frühkindlichen Bildung, um den Kindern damit Chancen zu eröffnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meiner Kollegin Dagmar Neukirch außerordentlich dankbar, dass sie die kulturelle und gesellschaftliche Dimension von Demenz in den Mittelpunkt ihrer Rede gestellt hat.
Wenn wir hören, dass derzeit in Sachsen circa 80 000 Patientinnen und Patienten mit dieser Krankheit leben und dass die Alzheimer-Gesellschaft davon ausgeht, dass es im Jahr 2025 mindestens 100 000 Menschen sein werden, dann stellt sich in erster Linie die Frage, was diese Zahlen in uns auslösen. Zahlen, Pressemitteilungen oder Berichte in Medien führen oft dazu, dass Ängste geschürt werden und dass man sich der wirklichen Dimension nicht bewusst werden kann.
Ich bin deshalb auch ganz froh, dass es Selbsthilfeorganisationen von Menschen, die von der Krankheit betroffen sind, gibt, die uns etwas darüber mitteilen können, wie sie diese Krankheit erleben und was für sie im Leben wichtig ist.
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung zu dem Thema Demenz spielt auch immer wieder eine Rolle, ob es eine Krankheit ist, die sich auf physiologische Veränderungen beziehen kann, oder ob es etwas damit zu tun hat, wie wir unsere Welt erfahren, wie wir Ruhepausen einlegen können. Stellen wir uns doch überhaupt mal die Frage, ob der Verlust von kognitiven Fähigkeiten im Alter, der Rückzug gewissermaßen in die Person selbst, eine Folge unseres Lebensstils sein könnte.
Wenn wir über dieses Thema sprechen, hat es etwas damit zu tun, dass wir nicht in erster Linie nur über Hilfe und Unterstützung sprechen sollten – das ist sicher auch wichtig, insbesondere für die Angehörigen –, sondern dass wir darüber sprechen müssen, was Betroffene – und damit meine ich die Erkrankten selbst – für ein Lebensgefühl haben und was sie sich für ihr Leben vorstellen, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben. Wir beurteilen mit unseren Möglichkeiten als gesunde Menschen eine Krankheit, von der wir in der Regel nicht viel Ahnung haben.
Die SPD schlägt eine Landesinitiative Demenz vor, die die Chance bietet, Ansätze, die es an den verschiedenen Stellen gibt, zu verbinden, neue Forschungsergebnisse einzubeziehen und aktuelle Diskussionen aufzugreifen, zum Beispiel zu Demenzdörfern als Möglichkeit für das Leben im Alter. Wir haben ja erlebt, dass mit dem BeWoG zum Teil die Chance verbaut worden ist, Wohnmöglichkeiten im Alter zu schaffen, die auch für Menschen mit Demenz andere Dimensionen eröffnen, weil das BeWoG bestimmte Kriterien, bestimmte Voraussetzungen hat, die dazu führen, dass man eine Bundesförderung dann nicht in Anspruch nehmen kann.
Ich finde, dass eine Servicestelle, wie sie in NordrheinWestfalen schon seit vielen Jahren eingerichtet ist, eine Möglichkeit sein kann, Wege zu finden, mit dieser Krankheit umzugehen, Betroffene dabei in den Mittelpunkt zu stellen, Angehörige zu unterstützen und auch Fachkräfte so weiterzubilden bzw. ihnen überhaupt die Chance zu geben, sich im Alltag dieser Krankheit zu stellen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es natürlich auch etwas mit dem Pflegebedürftigkeitsbegriff zu tun hat. Die Pflegestufe 0 wurde eingeführt, sodass auch Menschen mit demenzieller Erkrankung Leistungen erhalten können. Trotzdem wurde immer wieder angemahnt, dass wir einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff brauchen. In der vergangenen Woche ist bei der Diskussion im Bundestag beim Pflegestärkungsgesetz deutlich geworden, dass diese Reform wieder verschoben worden ist – auf 2015 – und dass durch diese zeitliche Verzögerung gerade auch für Menschen mit demenziellen Erkrankungen Verbesserungen, die im Alltag wirksam werden können, auf die lange Bank geschoben sind.
Auch für Menschen mit Demenz gilt: Die UN-BRK stellt die Menschen in den Mittelpunkt und fragt in erster Linie danach, was Menschen sich wünschen, wie ihr Leben aussehen sollte. Dafür sollten wir die Voraussetzungen schaffen.
Der Antrag ist eine gute Möglichkeit dazu; wir werden ihm zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern auch die Menschen, die an den Fernsehern diese Debatte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
Sachsen verfolgen wollen, die Möglichkeit dazu haben.
Ich gehe davon aus, dass wir alle hier im Hohen Haus die Erarbeitung und Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention begrüßen, dass wir uns nach Kräften bemühen, sie auch in Sachsen umzusetzen, und dass wir die Ratifizierung als Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland ansehen.
Trotzdem ist nicht zu übersehen, dass die durch die UNBRK anfänglich ausgelöste Euphorie sichtlich zurückgegangen ist – leider auch in Sachsen. Ich frage mich, warum dem so ist.
Eine Erklärung – zumindest für Sachsen – ist, dass die Staatsregierung offenbar nicht weiß, was es für einen Unterzeichnerstaat bedeutet, eine Konvention zu ratifizieren. Der Weltvertrag, den die UN-Konvention darstellt, erlangt den Rang eines einfachen Bundesrechts, also den Rang eines Gesetzes. An dieses Gesetz ist auch der Freistaat Sachsen gebunden, und das ohne Einschränkung.
In diesem Gesetz heißt es – jetzt komme ich zum Anliegen unseres Antrags –: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen und b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnun
gen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellen.“
Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, eine Expertise in Auftrag zu geben, in der das Landesrecht des Freistaates daraufhin untersucht wird, welcher gesetzgeberischer Handlungsbedarf, gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung, besteht.
Wenn Sie jetzt fragen, warum das notwendig ist, dann erinnern Sie sich an die Diskussion zur UN-BRK in dieser Legislaturperiode. Es ist notwendig, weil Sachsen geltendes Recht zum Teil einfach ignoriert.
Die Staatsregierung hat sich gegen die systematische Umsetzung der UN-Konvention mittels eines Aktions- und Maßnahmenplans entschieden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat eben auch zur Folge, dass bisher keine umfängliche Prüfung des Landesrechts hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der Konvention stattgefunden hat.
Diese systematische Prüfung ist jedoch erforderlich, da die Ursache von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung häufig auch in sächsischen Gesetzen liegt. Verwiesen werden kann exemplarisch auf das Schulgesetz, auf das Wahlgesetz oder auch auf das PsychKG, das wir morgen novellieren werden. Durch das Nichthandeln seitens der Staatsregierung wird Menschen mit Behinderung Teilhabe vorenthalten, und es wird jeweils dem oder der Einzelnen aufgebürdet, im Klageweg die Ansprüche durchzusetzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich nicht für hinnehmbar.
Würde die Staatsregierung die UN-BRK ernst nehmen, dann hätten wir sicher alle schon einmal etwas von unserer staatlichen Anlaufstelle für die UN-BRK, die beim SMS angesiedelt ist, gehört. Ich wusste nichts davon, und ich nehme an, das geht den allermeisten von Ihnen ganz genauso. Ich konnte aber im 5. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderung nachlesen, dass es diese Stelle bei der Staatsregierung gibt. Dort steht dann auch, dass im Freistaat Sachsen kein staatlicher Koordinierungsmechanismus eingerichtet worden ist.
Genau das ist das Problem.
Die Staatsregierung hat kein Konzept für eine strukturierte und koordinierte Umsetzung der UN-Konvention.
Bereits im Jahr 2010 hatten wir im Plenum mit einem Antrag die Erarbeitung eines Aktionsplanes gefordert. Ich erinnere mich noch ziemlich genau an die Worte der Ministerin damals: Wir brauchen keinen Aktionismus! – Aktionismus wollten auch wir nie. Uns ging es vielmehr um ein planvolles und abgestimmtes Handeln, und das ist das Gegenteil von Aktionismus.
Der Freistaat Sachsen ist mittlerweile das einzige Bundesland, in dem es einen solchen Plan nicht gibt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine eindeutige Fehlentscheidung.
Auch deshalb fragt aktuell der UN-Fachausschuss, vor dem die Bundesrepublik Deutschland zum Umsetzungsstand der UN-Konvention Rede und Antwort stehen wird, bei zahlreichen Themen nach, für die die Länder zuständig sind. Dieser Fachausschuss hat Aufklärungsbedarf signalisiert und 25 Fragen aufgelistet. Ich möchte zwei davon hier zitieren.
Der Fachausschuss hat Deutschland aufgefordert, für jedes der 16 Bundesländer „Informationen über das Verständnis und die Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Aktionspläne zur Umsetzung einschließlich darüber, wie den Menschenrechten der am stärksten marginalisierten Gruppen, zum Beispiel der in Einrichtungen lebenden Menschen, Rechnung getragen wird, zu geben.“ Das war eine Frage.
Eine weitere Frage war: „Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass sowohl bestehende als auch neue Rechtsvorschriften das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung einhalten. Wie haben die Bundesregierung und die Länderregierungen ihre bestehenden Gesetze und neuen Gesetzentwürfe mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in Einklang gebracht?“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antworten, die hierzu auch der Freistaat Sachsen liefern muss, werden sicherlich nicht glanzvoll sein. Ich möchte Ihnen das anhand einiger Beispiele verdeutlichen.
Zum Schulgesetz und zur Schulintegrationsverordnung: Bis heute wird auf die diskriminierende Schulintegrationsverordnung und das Schulgesetz verwiesen, um Kindern mit Förderbedarf den Schulbesuch an einer Regelschule zu verweigern. Die Mitglieder des Petitionsausschusses wissen, dass uns erst kürzlich dazu wieder eine Petition erreichte. Ein Schüler, der bis zur 4. Klasse integrativ an einer Regelschule unterrichtet wurde, wollte ab der Klasse 5 gemeinsam mit seinen Freunden lernen. Die zuständige Behörde lehnte jedoch die Finanzierung eines Schulassistenten ab und die Sächsische Bildungs
agentur verwies den Schüler dann unter Hinweis auf die Schulintegrationsverordnung auf eine Förderschule. Auch die Bereitschaft der Mutter, selbst die Schulassistenz zu übernehmen, hat nicht zu einer Änderung geführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht länger hinnehmbar. Wir diskutieren seit zwei Legislaturperioden über Integration und Inklusion, und immer wieder erreichen uns solche Petitionen.
Das Landeswahlgesetz, das Kommunalwahlgesetz, die Landeswahlordnung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten dazu schon im letzten Plenum diskutiert. Die gegenwärtigen wahlrechtlichen Vorschriften, die insbesondere Menschen mit Behinderung die Wahlausübung ermöglichen sollen, greifen in Sachsen zu kurz. Die Vorschriften zur Barrierefreiheit der Wahlräume entfalten keine ausreichende Wirkung. Die gegenwärtigen Vorschriften, die zum Beispiel die Unterstützung durch Dritte beim Wahlvorgang vorsehen, sind restriktiv formuliert und berücksichtigen vor allem nicht, dass es über das Nicht-Lesen- bzw. Nicht-Schreiben-Können hinaus auch andere Verständnisprobleme geben kann, die eine weitere Unterstützung an der Wahlurne erforderlich machen.
Zu nennen wären auch noch das PsychKG – darüber werden wir uns morgen umfassend auseinandersetzen – und Vorschriften der Bauordnung. In § 50 sind die Regeln zur Barrierefreiheit festgelegt. Dort wird aber nach wie vor nicht ausreichend geprüft, sodass beispielsweise Anforderungen an Wohngebäude regelmäßig nicht eingehalten werden.
Zum Bauplanungsrecht: In Bauleitplanungen werden die Themen des Umweltschutzes sehr umfänglich behandelt, die Belange der Barrierefreiheit finden dagegen regelmäßig keine bzw. nur wenig Beachtung. Da Bebauungspläne zu vereinfachten Baugenehmigungsregeln führen, ist die Durchsetzung der Bauordnung nicht mehr möglich.
Beim Brandschutz existieren in Sachsen keine vertieften Regelungen zur Evakuierung von Rollstuhlbenutzern. Maßgebend ist allein die Bauordnung. Das führt dazu, dass dieses Thema in Brandschutzkonzepten regelmäßig zu kurz kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte hier noch viele andere Gesetze aufführen. Das sind nur einige Beispiele. Um den gesamten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu ermitteln, soll die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ein Gutachten für
Sachsen erstellen. Für diesen Weg hat sich auch das Land Berlin entschieden. Dann würden wir hier Bescheid wissen, an welcher Stelle Regelungsbedarf besteht, und wir könnten uns einen Aktionsplan vornehmen, wie wir diesem Regelungsbedarf nachkommen wollen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Redebeiträge einiger Abgeordneter möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei der UN-BRK um geltendes Recht handelt.
Nehmen wir diese UN-BRK ernst, dann kann das die Grundlage für eine neue Gesellschaftspolitik sein, weg von einer Politik der Fürsorge, wie sie aus den Beiträgen
der verschiedenen Abgeordneten vor allen Dingen der Koalition gesprochen hat – deshalb schaue ich dort hinüber –, hin zu einer Politik der Rechte.
Rechte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind in Gesetzen verbrieft. Deshalb müssen wir die sächsischen Gesetze daraufhin ansehen, ob sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in sächsisches Recht übersetzen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen den Brief einer Behindertenbeauftragten einer großen sächsischen Stadt vorlesen. Sie hat mir geschrieben: „Ich finde es sehr richtig, dass von gesetzgeberischer Seite über den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachgedacht werden soll und muss. Wir brauchen für unsere Städte und Gemeinden eine einheitliche Handlungsstrategie. Wir reden über Inklusion und haben teilweise noch nicht einmal die Integration erreicht. Einige Kommunen verfügen bereits über Inklusionspläne. Ich habe … den Versuch unternommen, über einen Inklusionsplan nachzudenken und mit der Erfassung der Istsituation begonnen. Da es aber keine Vorgaben des Gesetzgebers gibt, musste ich meinen Ansatz wieder in die Schublade legen. Ich glaube, um wirklich Inklusion zu erreichen, müssen wir neue Wege finden.“
Unser Antrag sollte dazu eine Möglichkeit bieten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern an dieser Stelle über den Gesetzentwurf der Koalition für einen Gedenktag für Opfer von Vertreibungen diskutiert. Dazu haben Sie ausgeführt: „Zur Erinnerung gehört auch das Handeln.“ Ich erinnere Sie heute, 25 Jahre nach der Wende, daran, dass die Bewegung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in den Kirchen der DDR einer der Ausgangspunkte war, die 1989 zur Wende geführt haben.
In diesem Prozess war es ein wichtiger Gedanke, Tiere als Mitgeschöpfe zu betrachten. Deshalb sehe ich auch einen Auftrag darin, dieses Thema weiter zu verfolgen. Das sollte auch ein Auftrag für dieses Parlament sein. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im deutschen Rechtssystem kann nur klagen oder einen Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen Interessen berührt ist. Das ist ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Tiere selbst sind davon naturgemäß ausgeschlossen.
Das bedeutet aber auch, es kann gegen ein vermeintliches Zuviel an Tierschutz, nicht aber gegen ein Zuwenig geklagt werden. Das ist ein Rechtsungleichgewicht, und dieses Ungleichgewicht hat eine Durchsetzungsschwäche des Tierschutzes in der Praxis zur Folge. Ein Klage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände ist deshalb eine notwendige Konsequenz, wenn wir im deutschen Recht einen wirkungsvollen Schutz für Tiere erreichen wollen. Genau das ist uns aber von Artikel 20 a des Grundgesetzes aufgegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns jetzt, über zehn Jahre nach Einführung des Tierschutzes als Staatsziel, endlich Entscheidungen und Verfahren, von denen Tiere betroffen sind, transparent und überprüfbar machen. Gestehen Sie den Tieren in unserer Haltung dieselben Rechte zu, wie sie Tiere in der Natur schon haben, nämlich über das Klagerecht der Naturschutzverbände.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz macht in seinem Artikel 20 a da keinen Unterschied. Zusätzlich können wir auch das Vertrauen der sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, denn durch die Möglichkeit der Verbandsklage profitiert nicht nur der Tierschutz, sondern auch der Verbraucherschutz.
Der Deutsche Tierschutzbund verwies bereits 2011 darauf, dass das Klagerecht für den Tierschutz eine
Schlüsselfunktion beim Vollzug des Tierschutzgesetzes sei. Denken Sie etwa an die dramatischen Missstände bei den Tiertransporten. Auch in Sachsen erfolgen Kontrollen eher sporadisch und bei Verstößen – in der Regel ohne ernsthafte Folgen.
Gleiches gilt für die Fleischproduktion. Das neue Arzneimittelgesetz, das seit April in Kraft ist und das umfassende Dokumentationspflichten der Mastbetriebe zur Antibiotikavergabe in einer staatlichen Datenbank vorsieht, kann dazu nur ein erster Schritt sein. Ob der Antibiotikaeinsatz dadurch wirklich entscheidend sinkt, bleibt abzuwarten. Hierzu braucht es wohl einer kompletten Trendwende hin zu einer artgerechten Tierhaltung. Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ist ein erster Schritt dahin, und das Verbandsklagerecht schafft den notwendigen Druck, die Gesetzeslage wirklich ernst zu nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierschutz ist also auch im Zusammenhang mit Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz zu sehen. Die Möglichkeit der Verbandsklage stärkt die Rechte der Verbraucher und unterstützt die Veterinärämter, die oft personell unterbesetzt sind und deshalb ihre Kontrollaufgaben nicht in ausreichendem Maße erfüllen können.
Ich erinnere Sie an das, was ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt habe, zum Beispiel Animal Hoarding. Genau in diesem Fall ist ein schnelles und nachhaltiges Handeln der Behörden, also der Veterinärämter, wichtig. Das bedeutet Kontrolle des angezeigten Sachverhalts, Erteilung von Auflagen, Kontrolle der Auflagen bis hin zur Untersagung der Tierhaltung. Bei Animal Hoarding, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind unsere Mitgeschöpfe betroffen, die unter unglaublichen Bedingungen gehalten werden.
Oder denken Sie an die nicht erlaubte Zucht oder besser die Vermehrung von Welpen zum Zwecke des Verkaufs an unbedarfte Tierfreunde. Ohne Sachkundenachweis und Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes werden Welpen vermehrt, und da wird wirklich gewissenlos gehandelt. Viele Menschen erwarten an dieser Stelle staatliches Handeln. Wir wollen dem „Welpenhandel aus dem Kofferraum“ einen Riegel vorschieben, indem wir Handeln auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes fordern und dies notfalls durch eine Klage erreichen wollen.
Das grüne Gesetz regelt das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen umfassend und sieht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen, von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und die Stellungnahmen anderer einzusehen. Damit können diese Vereine ihren Sachverstand frühzeitig in Verwaltungsverfahren einbringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist sehr entscheidend. Darüber hinaus wird
diesen anerkannten Verbänden die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt.
Ich weise hier nochmals darauf hin, dass das bundesweite Verbandsklagerecht im Bereich Naturschutz gezeigt hat, dass mit einem Verbandsklagerecht und den entsprechenden Mitwirkungsrechten dem Schutzgedanken des
Grundgesetzes erfolgreich Geltung verschafft werden kann, ohne dass eine Prozessflut zu erwarten ist.
Ja.
Wir haben in der Fraktion ausreichend über diesen Gesetzentwurf diskutiert, sodass ich davon ausgehe, dass meine Kolleginnen und Kollegen ihn kennen.
Nein, sie sind die Diskussion nicht leid. Aber die Überzeugungsarbeit, die ich hier zu leisten versuche, richtet sich eher an Sie, an die Koalition!
Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass das bundesweite Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände nicht zu einer Klageflut geführt hat, und das wird auch im Bereich Tierschutz nicht der Fall sein.
Klagen dürfen nur Tierschutzvereine, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und die seit mindestens drei Jahren bestehen. Keiner dieser Tierschutzvereine wird sich dem zeit- und kostenaufwendigen Verfahren einer Klage ohne Aussicht auf Erfolg aussetzen. Tierschutzvereine werden sich genau wie Naturschutzverbände auf wenige ausgewählte und besonders beispielgebende Fälle beschränken und müssen und werden vorher ihre Mitwirkungsrechte ausschöpfen. Viele Menschen arbeiten seit Jahren engagiert in Tierschutzvereinen mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trauen Sie ihnen einfach zu, verantwortungsvoll mit dem Rechtsmittel Verbandsklage umzugehen.
Ich fordere Sie auf, schließen wir uns anderen Bundesländern an, nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber Tieren ernst und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eben noch einmal nachgeschaut und geprüft, ob ich mich eventuell versprochen hatte. Ich habe weder von großen noch von kleinen Ställen gesprochen. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit, die das Arzneimittelgesetz eröffnet, habe ich lediglich von artgerechter Haltung gesprochen. Das kann sowohl in großen als auch in kleinen Ställen sein. Geben Sie mir recht, dass das meine Ausdrucksweise war?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, geben Sie mir recht, dass die Liste der Verbände bzw. der Vereine, die klagebefugt sein sollen, nach unserem Gesetz – das ist in den anderen Bundesländern nicht anders gemacht – von den jeweiligen Ministerien festgelegt wird? Deshalb kann ich Ihren Vorwurf nicht verstehen. Dieser richtet sich an ein Ministerium, in unserem Fall ist es derzeit CDU-regiert. Haben Sie die Befürchtung, dass Verbände auf die Liste kommen könnten, die sich nicht auf dem Boden des Rechts befinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion hat bereits im Sommer 2012 die Entwicklung eines Landessuchthilfeplanes gefordert. Frau Sozialministerin Clauß lehnte unsere Forderung damals mit der Begründung ab, dass der 2013 erscheinende 2. Sächsische Drogen- und Suchtbericht die weitere Suchthilfeplanung für Sachsen beinhalten werde.
Der nach Verzögerung im Januar 2014 vorgelegte Bericht konzentriert sich auf eine Bestandsanalyse des Hilfesystems für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen im Freistaat und bildet die aktuelle epidemiologische Entwicklung ab. Im Kapitel IX werden dann Weiterentwicklungsbedarfe kurz zusammengefasst. Deren Umsetzung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Finanzierung im jeweiligen Einzelplan sowie der Einhaltung der Schwellenpläne – Sie können das auf Seite 91 finden – und beinhaltet somit keine konkreten Maßnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser 2. Sächsische Drogen- und Suchtbericht bildet die Grundlage für unseren Antrag, der drei Ziele verfolgt:
Erstens – die Konkretisierung des 10-Punkte-Planes „Sachsen gegen Drogen“. Wir schlagen – zweitens – konkrete Maßnahmen vor, die sich aus den Ergebnissen des 2. Sächsischen Drogen- und Suchtberichts ableiten. Im Rahmen dieser Maßnahmen legen wir – drittens – einen besonderen Schwerpunkt auf die Prävention, indem
wir die Staatsregierung auffordern, ein landesweites Präventionskonzept zu erarbeiten.
Eine Konkretisierung des 10-Punkte-Planes „Sachsen gegen Drogen“ ist dringend notwendig, und wir hatten auch im letzten Plenum bereits darüber diskutiert. Das von der Staatsregierung vorgestellte Programm ist bisher weder finanziell und personell noch konzeptionell ausreichend untersetzt. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode – das heißt, bis zum 9. Juli – zu folgenden Punkten zu berichten:
Wir möchten wissen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum welche Staatsministerien in den nächsten Jahren vorhaben, finanzielle Mittel für die Umsetzung dieses 10Punkte-Planes bereitzustellen. In den Vorplanungen sind laut Antwort der Staatsregierung auf eine mündliche Anfrage unserer Fraktion im kommenden Doppelhaushalt Erhöhungen für das sächsische Suchthilfesystem von insgesamt 1,4 Millionen Euro enthalten. Bisher ist uns nicht bekannt, in welche Bereiche das Geld fließen soll.
Der vorgelegte 10-Punkte-Plan ist sehr ambitioniert. Dabei wird eine Erhöhung von 700 000 Euro jährlich für die im Programm formulierten Maßnahmen vermutlich nicht ausreichen. Wir stellen deshalb in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie der 10-Punkte-Plan „Sachsen gegen Drogen“ in den kommenden Jahren sowie in diesem Jahr, also 2014, 2015 und 2016, personell untersetzt wird. Welche finanziellen Mittel werden im Doppelhaushalt 2015/2016 eingeplant, um den empfohlenen Einwohner-Fachkraft-Schlüssel von 1 : 20 000 für Suchtberatung und -behandlung zu gewährleisten? Denn es gibt in Sachsen große regionale Unterschiede.
Von der Finanzierung der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen wird es aber letztlich abhängen, ob die
Soforthilfe für erstauffällige Konsumenten, wie unter Punkt 6 im 10-Punkte-Programm formuliert, überhaupt möglich ist; denn für eine schnelle Überführung in das bestehende sächsische Suchthilfesystem braucht Sachsen eine weitgehend flächendeckende Versorgung mit Suchtberatungs- und -behandlungsstellen. Wir wollen deshalb wissen, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des 10-Punkte-Planes „Sachsen gegen Drogen“ noch in diesem Jahr umgesetzt werden; denn ein zeitlicher Ablauf zur Umsetzung dieser 10 Punkte liegt bisher nicht vor und konnte auf die Mündliche Anfrage hin unserer Fraktion auch nicht genannt werden.
Wichtig ist darüber hinaus die Erarbeitung eines landesweiten Präventionskonzeptes in enger Kooperation mit den Kommunen, dem Landespräventionsrat, dem Fachausschuss Suchtprävention und den Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen. Die Präventionsarbeit darf sich nicht auf die schon angekündigte Informationskampagne in Form von Onlineplattformen beschränken. Das ist unter Umständen für Angehörige von CrystalKonsumenten, für Lehrer, Sozialpädagogen und andere Fachleute durchaus von Interesse, es ist aber kein wirksames Mittel bei Suchtgefährdeten oder bereits CrystalAbhängigen.
Präventionsarbeit muss direkt vor Ort stattfinden, deshalb fordern wir die Stärkung der Weiterbildungsarbeit in den drei Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen. Dadurch soll die suchtpräventive Arbeit in den Landkreisen und Kommunen, zum Beispiel an Schulen, in der Jugendhilfe und in Beratungsstellen, gezielt gefördert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunehmend greifen auch Frauen zu Crystal. Die Zahl der Kinder, die durch Entzugserscheinungen auffallen, nimmt in Sachsen zu. Auch im Dresdner Uniklinikum ist die Zahl der betroffenen Babys angestiegen. 2009 waren acht Neugeborene mit Entzugserscheinungen aufgefallen, 2012 20, 2013 24, und im I. Quartal 2014 sind es sieben. Darüber haben zum Beispiel die „DNN“ im März berichtet. Dieser Trend ist sachsenweit zu verzeichnen, wie die „Freie Presse“ in der letzten Woche berichtete, und das stellen Ärzte in der Geburtsmedizin auch schon länger fest. Die Mediziner nehmen an, dass die Dunkelziffer hoch ist. Beispielsweise fallen die Entzugserscheinungen bei ambulanten Geburten überhaupt nicht auf.
Liebe Frau Staatsministerin Clauß, Prävention und Kinderschutz sind uns allen ein Anliegen; Sie haben das hier oft betont. Es geht mir nicht darum, Ihnen etwa Untätigkeit vorzuwerfen. Ich möchte Sie vielmehr auffordern, gemeinsam Konzepte zu entwickeln, auch wenn klar ist, dass sie Geld kosten.
Was ist mit dem Handlungskonzept „Hinsehen – Erkennen – Handeln“ an der Uniklinik Dresden? Wir brauchen an den großen Kinderkliniken eine Kinderschutzambulanz, zum Beispiel nach dem Vorbild des pädiatrischen Kinderschutzzentrums in Freiburg oder des Kompetenzzentrums Kinderschutz an der Rechtsmedizin Hannover.
Wir brauchen sie sicher an allen, aber wir können ja bei den großen Kinderkliniken beginnen. Aber dafür, Frau Staatsministerin, müssen auch finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Weiterhin fordern wir die Staatsregierung auf, eine Handlungsempfehlung für die Landkreise und Kommunen zu erlassen, die verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, der Kinder- und Jugendhilfe und der Suchthilfe enthalten soll. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass es keine Zusammenarbeit bzw. keine Handlungsvereinbarung zwischen Suchtberatung, Ärzten und der Jugendhilfe bei Eltern gibt, die im Substitutionsprogramm sind. Außerdem sollen die Angebote für suchtbelastete Familien ausgebaut werden, indem dafür Gelder im kommenden Doppelhaushalt eingestellt werden. Diese Angebote müssen nach unserer Auffassung regelfinanziert werden.
Es ist gut, dass die Präventionsarbeit an den Schulen Bestandteil des 10-Punkte-Planes ist. Dies soll nach dem Willen der Staatsregierung verstärkt durch Beratungslehrer übernommen werden, indem – ich zitiere – „an allen weiterführenden Schulen ein kompetenter Ansprechpartner für rat- und hilfesuchende Lehrer, Eltern und Schüler zur Verfügung steht.“ Es ist wichtig und sinnvoll, verlässliche Ansprechpartner für Schüler, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen an den Schulen zu haben, die auch beim Thema Crystal sensibel und kompetent reagieren können.
Aber fragen wir uns einmal, ob die Beratungslehrer auch die Zeit dafür haben.
Die Beratungsstunden liegen im Entscheidungsrahmen der Schulen. Wenn Sie sich an die Debatte heute Morgen erinnern, dann wissen Sie, dass Lehrer knapp sind und demzufolge auch die Zeit, die Beratungslehrer für das Thema Crystal aufbringen können, wahrscheinlich sehr gering ist.
Deshalb sind wir der Meinung, dass die Staatsregierung die Aufgaben nicht nur an die Schule delegieren kann, sondern dass auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Das sind zum Beispiel Weiterbildungsangebote, aber auch Personal. Wenn wir nicht ausreichend Lehrer zur Verfügung haben, dann wäre die Forderung, dass an den Schulen Sozialarbeiter eingestellt werden müssen.
Wir fordern die Staatsregierung auf zu berichten, welche Weiterbildungsmaßnahmen in welchem Umfang und durch welche Träger für Beratungslehrerinnen und -lehrer im Rahmen des 10-Punkte-Plans „Sachsen gegen Drogen“ zur Verfügung stehen werden und wie sie darüber hinaus die personellen Voraussetzungen an den Schulen schaffen will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dialog mit den Kommunen und den Fachkräften vor Ort ist besonders bei weiteren Schritten zur Bekämpfung der Droge Crystal
dringend nötig. Um Präventions- und Suchthilfemaßnahmen zu entwickeln, muss die Staatsregierung die konkrete Problemlage in Sachsen kennen. Doch das ist nicht immer der Fall, wie sich bei einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen drogenabhängiger Eltern exemplarisch gezeigt hat.
Die Staatsregierung musste die Antwort schuldig bleiben, da ihr dazu keine vertieften Erkenntnisse vorliegen. Sie antwortete mit Blick auf von Crystal abhängige Eltern: Diese Daten werden von der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik bisher nicht erfasst und müssten demzufolge bei den Jugendämtern und in den Landkreisen und kreisfreien Städten abgefragt werden. Den dafür notwendigen Aufwand und die Recherchearbeit sieht die Staatsregierung als nicht gerechtfertigt an.
Demgegenüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, berichtete am 12.06.2014 die Diakonie in einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Integrierte familienorientierte Beratung der Diakonie in Sachsen bewährt sich“, dass in der Schwangerschaftskonfliktberatung ein hoher Bedarf an Unterstützung bestehe wobei immer mehr Schwangere mit Drogenproblemen in die Beratungsstellen kämen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein erstes Bekenntnis zum Handeln ist der 10-Punkte-Plan. Mit unserem Antrag machen wir Vorschläge, wie er auf der Grundlage des 2. Sächsischen Drogen- und Suchtberichts mit Leben erfüllt werden kann. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit ich es nicht vergesse, möchte ich zuerst punktweise Abstimmung über die Punkte I und II – unter Punkt I auch über die einzelnen Unterpunkte – beantragen.
Ich bin nicht der Meinung, dass es sich um Aktionismus handelt. Natürlich muss ein solcher Plan immer weiter fortgeschrieben werden, aber die ersten Schritte sollten wohl doch jetzt festgelegt werden. Immerhin wird über den Haushalt beraten. Es ist immer schwer, Geld, das dort nicht eingestellt ist, hinterher noch zu bekommen.
Ich möchte Genaueres zu Punkt 7 – erstauffällige Konsumenten – wissen. Darauf bin ich schon eingegangen. Wenn etwas in das Suchthilfesystem überführt werden soll, wir aber wissen, dass das Suchthilfesystem nicht mehr aufnahmefähig ist, müssen wir uns etwas einfallen lassen. Das kostet Geld. Gleiches gilt für Kooperation und Vernetzung; das ist Punkt 6 des Plans.
Wir haben in Vorbereitung auf diesen Antrag bzw. auf den Drogen- und Suchtbericht der Staatsregierung am 15. April ein Fachgespräch durchgeführt. Die Experten haben uns gesagt, dass die Kooperation mit der Jugendhilfe sehr viele Ressourcen binde. Das Verhältnis zwischen Alkohol und Crystal bei Kindern betrage 1 zu 9. Das sind Dimensionen, angesichts derer man nicht sagen kann: Das machen wir so nebenbei. – Dafür braucht es Ressourcen. Der schönste Plan nützt uns nichts, wenn dahinter nicht ausreichend Geld steht.
Herr Krauß hat argumentiert, wir würden die Prävention vorziehen und andere Punkte kämen nicht vor. Dann soll er sich den 10-Punkte-Plan noch einmal anschauen. Um Prävention geht es unter Punkt 1. Ich gehe davon aus, dass das Ausdruck einer gewissen Gewichtung ist. Wenn
Prävention so weit vorn steht, sollten wir uns auch zuvörderst damit beschäftigen, ohne aber das andere zu lassen.
Ganz konkret: Es gibt im Moment vier Projekte, die sich mit Kindern aus suchtbelasteten Familien beschäftigen. Alle laufen bis Ende dieses Jahres. Es ist nicht sichergestellt, dass es danach weitergeht. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie dazu Aussagen treffen, wenn Ihnen das wirklich wichtig ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich meine Rede ebenfalls zu Protokoll gebe, möchte ich anmerken, dass die schon erwähnten Handlungsempfehlungen nicht nur
guter Lektürestoff sind, sondern auch Anlass für Anträge sein können.
Vielen Dank.
Zunächst vielen Dank für die Vorlage des Fünften Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Im Fünften Bericht wird deutlich, dass mit Inkrafttreten der UN-BRK in Sachsen zwar noch kein Paradigmenwechsel, wie von den Müttern und Vätern der UN-BRK beabsichtigt, aber doch immerhin etwas Bewegung in die Politik von und für Menschen mit Behinderungen gekommen ist.
Leider ist die UN-BRK für die Staatsregierung noch nicht handlungsleitend, was auch im Bericht deutlich wird und was ich im Anschluss anhand einiger Beispiele illustrieren möchte. Einen Grund dafür sehe ich darin, dass die Staatsregierung keinen Aktions-und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbei
tet hat und stattdessen darauf vertraut hat, dass die UNBRK im Selbstlauf von den einzelnen Ministerien umgesetzt wird. Dass dem nicht so ist, beweist der vorgelegte Bericht. Ich erinnere mich noch ganz deutlich an die Worte der Ministerin Clauß hier im Plenum zu unserem Antrag „Aktionsplan UN-BRK“: „Wir brauchen keinen Aktionismus.“ Aktionismus wollten auch wir nie. Uns ging es vielmehr um planvolles und abgestimmtes Handeln. Der Freistaat Sachsen ist mittlerweile das einzige Bundesland, in dem es einen solchen Plan nicht gibt. Das war eine Fehlentscheidung, Frau Clauß.
Zunächst einmal möchte ich jedoch kurz auf die Struktur im Allgemeinen und Besonderen und auf das Zustandekommen des Berichts näher eingehen. Der Bericht ist der ausdifferenzierteste seit Beginn der Berichterstattung und versucht alle Lebensbereiche abzubilden. Das ist positiv. Das war im Vierten Bericht noch anders. Intransparent erscheint mir jedoch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Berichtsprozess.
Fanden im Rahmen der Erstellung des Vierten Lageberichts noch Fachgespräche und schriftliche Befragungen von immerhin 1 380 Menschen mit Behinderung statt, so wird im jetzt vorgelegten Bericht nur auf die Durchführung der Fachtagung „Wege zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ mit dem allgemeinen Hinweis „unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung“ und auf Stellungnahmen, die sich konkret auf die Erstellung des Berichts beziehen sollen, verwiesen. Wie sich der Teilnehmerkreis der Tagung zusammengesetzt hat und welche Stellungnahmen Berücksichtigung fanden, bleibt unklar.
Herausragend scheinen die Hinweise für die Erstellung des Berichts der „Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Familien Vogtland e. V.“ gewesen zu sein, denn nur auf diese nimmt der Bericht Bezug. Vielleicht ist es aber auch die einzige Stellungnahme, die in den Bericht eingeflossen ist. Ich konnte es nicht herausfinden.
Bei allem Wohlwollen: Unter einem partizipativen Prozess verstehe ich wirklich etwas anderes. Diesbezüglich stellt der Fünfte Bericht einen Rückschritt gegenüber dem Vierten Bericht dar.
Weiterhin wäre für mich als Parlamentarierin von Interesse gewesen, welche Vorschläge aus dem Vierten Bericht zur Verbesserung der Integration tatsächlich auch umgesetzt wurden und vor allem, inwiefern diese Maßnahmen positive Ergebnisse zeigen bzw. zeigten. Auch hierüber schweigt der Fünfte Bericht. Deshalb kann ich den im Fünften Bericht von der Staatsregierung vorgeschlagenen Maßnahmen gar keine große Bedeutung beimessen, da nicht zu erwarten ist, dass im Sechsten Bericht eine Überprüfung der Wirksamkeit stattfinden wird. Das ist nicht nur schade, sondern erscheint mir auch ineffektiv.
Auffallend war bei der Lektüre des Berichts auch, dass wenig sachsenspezifische Erkenntnisse – bis auf die Auswertung von statistischem Material – vorzuliegen scheinen, denn allzu häufig wird auf Bundesstudien verwiesen und die Erkenntnisse daraus werden dann
einfach auf Sachsen übertragen. Das gilt zum Beispiel für die rechtliche Betreuung oder auch für die Bewertung der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen. Das macht für mich deutlich: Die Staatsregierung schaut nicht genau hin, greift nicht gestaltend ein.
Jetzt möchte ich gern noch kurz auf einzelne Lebensbereiche eingehen. Eingehen möchte ich nur auf das Thema Bildung. Eine inklusive Schulbildung ist die Weichenstellung für alle weiteren Abschnitte im Leben: für die Partizipation in der Arbeitswelt, für das selbstbestimmte Wohnen und für den Radius der Freizeitgestaltung. Sie zu ermöglichen ist also absolut zentral und sollte das primäre Ziel der Staatsregierung sein. Auf die Arbeit des Expertengremiums und auf den ersten Aktions- und Maßnahmeplan wird im vorgelegten Bericht überproportional häufig verwiesen. Wenn ich das als Unwissende lese, kann ich zu dem Schluss kommen, hier passiert ja einiges.
Der Blick hinter die Kulissen macht jedoch deutlich, dass der Schein trügt. Die Vorlage des um die Empfehlungen des Expertengremiums fortgeschrieben Aktions- und Maßnahmeplanes wurde von der Ministerin Kurth bereits seit einem Jahr versprochen. Was ist passiert? Nichts! Stattdessen werden hier im Freistaat Sachsen weiterhin Kinder an der Teilnahme am Unterricht in einer Regelschule gehindert.
Erst kürzlich erreichte uns eine Petition. Ein Schüler wurde bis zur 4. Klasse integrativ an einer Regelschule unterrichtet. Er wollte auch in der 5. Klasse gemeinsam mit seinen Kumpels lernen. Die zuständige Behörde lehnte jedoch die Finanzierung eines Schulassistenten ab, die SBA verwies den Schüler dann auf eine Förderschule. Daraufhin erklärte sich die Mutter des Kindes bereit, die Schulassistenz zu übernehmen, was der Sächsischen Bildungsagentur nicht genügte. Das ist ein Skandal und vor allem hier in Sachsen kein Einzelfall! Eltern und Kinder müssen immer noch ihren Platz in einer Regelschule erkämpfen.
Missstände bei der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems hat auch der kürzlich vorgelegte Nationale Bildungsbericht benannt. Im Rahmen einer vertiefenden Analyse wird in ihm der Situation von Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem nachgegangen. Dass wir in diesem Bereich nicht vorankommen, liegt einzig und allein am mangelnden Engagement der Ministerin. Und dann trauen Sie sich auch noch, uns einen solchen Bericht vorzulegen! Das ist eine Frechheit!
Zum Bereich frühkindliche Bildung möchte ich nur kurz anmerken, dass ich mich frage, warum wir schon wieder ein Modellprojekt „Inklusion in Kindertageseinrichtungen“ durchführen, obwohl das letzte Projekt zum selben Thema im Jahr 1999 mit klaren Handlungsvorschlägen endete? Warum werden diese nicht einfach aufgegriffen und umgesetzt?
Zum Lebensbereich Arbeit: Ebenso wie der Aktions- und Maßnahmeplan im Bereich Bildung dominiert im Bereich Arbeit die vom SMS ins Leben gerufene Allianz für Beschäftigung den Bericht. Die Ergebnisse der Allianz
sind bescheiden und konzentrieren sich vor allem auf „Regelzugänge". Diskutiert wurden dort nicht zum Beispiel die Möglichkeiten des persönlichen Budgets oder auch die Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Förderung der Zuverdienstfirmen.
Erarbeitung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts (Frage Nr. 4)
Der am 27. Mai 2014 veröffentlichte Vierte Sächsische Kinder- und Jugendbericht wurde im Auftrag des sächsischen Sozialministeriums erstellt und in der Erarbeitung durch einen Beirat begleitet.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wer/welche Vertreter gehörte(n) dem Begleitbeirat an und wie oft hat sich der Beirat während der Erarbeitung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts getroffen?
2. In welcher Form wurden die Landkreise, kreisfreien Städte und Experten der Kinder- und Jugendhilfe bei der Erarbeitung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts darüber hinaus einbezogen?