gleichbaren Ländern durchaus üblich sind, also nicht etwa gegen das demokratische Prinzip verstoßen. Selbstverständlich ist auch für uns Nationaldemokraten klar, dass es in einem Staat Sicherheitsbehörden geben muss und dass es in keinem politischen System, das sich selbst ernst nimmt, eine schrankenlose Freiheit geben kann.
Der Maßstab – und damit komme ich auf die von unserem Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel bereits genannten Autoren Leggewie und Meier zurück – muss das Verhältnis zu Gewalt sein. Beide plädieren bereits 1995 in dem gleichnamigen Buch für einen sogenannten Republikschutz. Der Politologe Leggewie und der Jurist Meier orientieren sich dabei stark an der Weimarer Republik, die nicht etwa untergegangen ist, weil es noch keinen Verfassungsschutz gab, sondern weil am Ende dieses politische System handlungs- und entscheidungsunfähig wurde.
Das Konzept des Republikschutzes überträgt die Bekämpfung politischer Gegner allein der Polizei und auch nur dann, wenn diese Gewalt als Mittel der Politik einsetzen. Das leuchtet ein. Derjenige, der Gewalt anwendet, darf sich nicht wundern, wenn die Polizei gegen ihn vorgeht. Das ist aber etwas völlig anderes als die Vorfeldbeobachtung durch den Verfassungsschutz, dem kaum Schranken auferlegt sind, außer dem unmittelbaren Zugriff auf die zu beobachtenden Personen.
Auch das Konzept Republikschutz hat natürlich seine Schwächen. Dadurch wird die politische Polizei gestärkt, die ebenso wie der Verfassungsschutz der Führung durch eine politische Leitung, also durch die Innenminister, untersteht. Gleichwohl ist es besser als die derzeitige Situation. Es versteht sich von selbst, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes nicht einfach auf die Polizei übertragen werden sollen, sondern die Eingriffsschwelle eine wesentlich höhere sein muss als beim heutigen Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz.
Was sind die Alternativen zum Republikschutz, wie ihn Leggewie und Meier vorschlagen? – CDU/CSU, FDP und weite Teile der SPD wollen im Grunde ein „Weiter so!“, also den Verfassungsschutz als Instrument der Herrschaftssicherung beibehalten. Zumindest die Union will die Chance des NSU-Skandals nutzen, den Sicherheitsapparat weiter auszubauen und lästige Schranken wie die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst aufzuheben.
Am Horizont erscheint in absehbarer Zeit ein Bundessicherheitsdienst, der eine neue Qualität der Überwachung darstellen würde. Die FDP ist dagegen für einige kosmetische Operationen. Eventuell sollen VS-Ämter zusammengelegt werden, und sie drängt auf die Abschaffung des MAD. So, wie sich die Liberalen das vorstellen, läuft das aber auf eine Kompetenzerweiterung für den Verfassungsschutz hinaus. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Aber das ist für den politischen Liberalismus ja nichts Neues.
Was die GRÜNEN so richtig wollen, kann man noch nicht erkennen. Herr Trittin und Frau Roth wollen den Verfassungsschutz abschaffen, aber zu den Alternativen
äußert man sich nicht. DIE LINKE will den Verfassungsschutz auch abschaffen. So weit so gut. Aber was ist ihre Alternative? – Schon seit Jahren versuchen die LINKEN, in die Verfassungen der Länder eine sogenannte antifaschistische Klausel einzubauen, die der Ausgangspunkt für die Verfolgung aller werden soll, die nicht dem Weltbild der linken Menschheitsverbesserer entsprechen.
Auch hinter der verlangten Stärkung von sogenannten zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie sie nicht nur DIE LINKE fordert, steht in Wahrheit nicht mehr Freiheit, sondern die vollständige Legalisierung des Terrors der Antifa, wie wir ihn heute schon erleben.
Er ist nicht etwa nur gegen die NPD gerichtet, sondern reicht bis zu Thilo Sarrazin und Rechtsabweichlern in der Union. Sie alle würden nichts mehr zu lachen haben, wenn DIE LINKE diktieren könnte, was noch erlaubt oder vielmehr was alles verboten ist zu sagen.
Das alles sind bedrohliche Tendenzen, denen es zu wehren gilt. Da manchen von Ihnen die Aufgabe jeglicher Beobachtung von vermeintlichen oder tatsächlichen Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung vermutlich undenkbar erscheint, sei zum Schluss noch eine Alternative zum heutigen Verfassungsschutz skizziert.
Da wir Nationaldemokraten aus gutem Grunde nicht auf die erwähnten zivilgesellschaftlichen Initiativen bauen, die auch nur der Bekämpfung nicht-linker Parteien und Organisationen dienen und deren staatliche Finanzierung zum Beispiel durch das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ hochproblematisch ist, sollte eine Institution geschaffen werden, die so weit wie möglich unabhängig ist. Ich denke da als Vorbild an den Rechnungshof, der keiner Kontrolle durch die Regierung unterliegt.
Diese Institution sollte Verfassungsschutz für alle betreiben, also die Entwicklung der politischen Landschaft und die Auseinandersetzung der politischen Akteure betreiben und auf Fehlentwicklungen in allen Parteien und sonstigen Gruppen hinweisen, selbstverständlich offen und ohne Einsatz von Spitzeln. Der Jurist Josef Schüßlburner und der Politologe Prof. Hans-Helmuth Knütter haben im Jahr 2007 beim Institut für Staatspolitik in einem hoch interessanten Sammelband unter dem Titel „Was der Verfassungsschutz verschweigt“ Bausteine für einen alternativen Verfassungsschutzbericht veröffentlicht.
Darin werden auf 579 Seiten akribisch Verstöße gegen die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes aufgeführt, also die tragenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von Parteien und Repräsentanten der sogenannten Mitte und der extremen LINKEN begangen wurden. Es würde sich zweifellos lohnen, diese Aufklärungsarbeit mit staatlichen Mitteln zu unterstützen und zu verstetigen.
Zuvor müssen aber das Landesamt für Verfassungsschutz und wegen der entsprechenden Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Bundes auch der Verfassungs
schutzverbund sowie der MAD aufgelöst werden. Diese Aufgaben will die NPD-Fraktion der Staatsregierung auf den Weg geben.
Meine Damen und Herren! Mir liegen aus den Reihen der Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage nun die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? Herr Staatsminister, wird das Wort gewünscht? – Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Es wundert mich nicht wirklich, dass ein solcher Antrag ausgerechnet von der NPD vorgelegt worden ist. Es war stellenweise schon bizarr, was hier geboten wurde, indem man sich wie mein Vorredner darüber Gedanken macht, wie man die Verfassung am besten schützen könnte. Alle hier im Saal wissen, was die NPD von der Verfassung und der freiheitlichdemokratischen Grundordnung hält.
Sie hält davon überhaupt nichts. Das war wieder ein Musterbeispiel an verlogener Agitation oder bisweilen auch einer durchscheinenden Paranoia, die Sie umtreibt.
Meine Damen und Herren, Sie wollen die freiheitlichdemokratische Grundordnung abschaffen. Dabei sind Sie nicht nur, wie Herr Apfel hier larmoyant ausführt, ein bisschen Opposition. Sie sind keine Opposition. Sie wollen diese gesamte Ordnung mit Stumpf und Stiel beseitigen und durch etwas anderes ersetzen. Das kannten wir schon.
Solange es Feinde der Demokratie gibt, muss die Demokratie vor ihnen geschützt werden. Das lehrt uns die Geschichte – in der Tat.
Der Verfassungsschutz ist als Frühwarnsystem dafür vielleicht sogar unverzichtbar. Im Zusammenhang mit der Mordserie um die Rechtsterroristen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ist das Vertrauen der Menschen in den Verfassungsschutz in der Tat erschüttert. Die Versäumnisse der Behörden werden derzeit aufgearbeitet. Wir werden das verlorene Vertrauen zurückgewinnen müssen. Das ist eine Aufgabe der betroffenen Stellen.
Wir werden aber auch in Zukunft über die Feinde der Demokratie Bescheid wissen müssen. Wenn es nicht der Verfassungsschutz tut, müsste es zwangsläufig die Polizei
tun. Das ist auch hier in diesem Antrag schon angesprochen worden. Insofern gilt das Zitat des GrünenAbgeordneten Wolfgang Wieland aus Berlin: „Wer den Verfassungsschutz abschafft, wird im Ergebnis eine Geheimpolizei haben.“ Meine Damen und Herren, das wird nicht das Ziel dieser Staatsregierung sein.
Die Frage lautet: Muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden? Nein, die Frage gilt nicht. Die Frage muss vielmehr lauten: Wie können wir den Verfassungsschutz besser machen? Das wird derzeit in einer Expertenkommission in Sachsen geprüft. Dem kann und will ich nicht vorgreifen. Ich glaube, dass durchaus sinnvolle und praktikable Vorschläge gemacht werden.
Ich möchte das Schlusswort nutzen, um noch einmal einige Dinge deutlich zu sagen, weil man sie offensichtlich nicht begreifen will. Es ist so, dass das Grundgesetz offenkundig ein Legitimationsproblem hat.
Es ist leider nicht der zeitliche Rahmen, um die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes noch einmal näher auszuleuchten – quasi eine Nachhilfestunde zu leisten. Dass es so ist, ist keine Hypothese der NPD. Das kann man im Grunde genommen im Grundgesetz nachlesen. Dort steht, dass sich das deutsche Volk, wenn es in freier Selbstbestimmung die Einheit vollendet hat, eine neue Verfassung gibt.
Die Forderung nach einer neuen Verfassung ist nicht etwa mit einer Verfassungsfeindlichkeit gleichzusetzen. Gegen die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wendet sich die NPD nämlich nicht.
Herr Martens, wenn Sie sich tatsächlich einmal nicht mit den Klischees, sondern mit den Tatsachen beschäftigen würden, würden Sie das vielleicht auch einmal begreifen.
Deshalb muss man das hier einmal sagen. Das ist tatsächlich ein Fakt, mit dem Sie sich leider nicht beschäftigt haben. Es ist übrigens nicht so, dass die NPD das Grund
gesetz abschafft. Es sind letztendlich die heute Regierenden, die die Bundesrepublik Deutschland letztendlich in seinem Bestand – nämlich in seinen Souveränitätsrechten – auflösen wollen und nach Europa transformieren werden. Insofern sind eigentlich eher Sie diejenigen, die gegen den Bestand der Verfassung verstoßen.
Wir sind der Meinung, dass ein Verfassungsschutz keine Waffe einer wehrhaften Demokratie ist. Der Verfassungsschutz ist ein Mittel einer schwachen Demokratie. Das demokratische Prinzip wird nicht dadurch erfüllt, dass man eine Oppositionspartei wie die NPD diffamiert und letztendlich ausgrenzt. Dem demokratischen Geist entsprechend wäre es eigentlich, wenn man sich tatsächlich mit Argumenten und nicht mit Endlosschleifen an Phrasen mit uns auseinandersetzen würde. Eine wehrhafte Demokratie ist eine Demokratie, die keine Angst vor Argumenten und keine Angst davor haben muss, dass politische Probleme beim Namen genannt werden, auch wenn sie unbequem sind und Lebenslügen herausstellen.
Deshalb sind wir der Meinung, dass der Verfassungsschutz im Übrigen ein Relikt des Kalten Krieges ist, als die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bestand noch gefährdet war, weil es nicht nur einen innenpolitischen Gegner – damals die Kommunisten –, sondern auch eine kommunistische Staatenwelt gab, die die westliche Welt infrage gestellt hat.