Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Der Sächsische Rechnungshof hat entsprechend seinem verfassungsmäßigen Auftrag in Artikel 100 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung auch im Jahr 2011 als unabhängige Staatsbehörde die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates geprüft. Im Namen der Staatsregierung bedanke ich mich beim Rechnungshof – stellvertretend bei seinem Präsidenten – für die intensive und konstruktive Begleitung unserer Tätigkeit.

Der Jahresbericht 2011 enthält wieder zahlreiche hilfreiche Anregungen und Impulse, unter anderem zur Effizienz des Verwaltungshandelns, die die Staatsregierung bei ihrer weiteren Arbeit unterstützen.

Der Jahresbericht 2011 stellt hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2009 eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag dar und beinhaltet eine Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen. Er enthält neben Ausführungen zu Einzelprüfungen – als Kernstück – die Darlegungen zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechung des Haushaltsjahres 2009. Trotz Beanstandungen in Einzelfällen wird der Staatsregierung für das Jahr 2009 eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal wichtige Kennzahlen des Haushaltsjahres 2009 ins Gedächtnis rufen: Das Haushaltsjahr 2009 war – im Gegensatz zum Jahr 2008 – von einer schwierigen Haushaltssituation geprägt. Den Istausgaben von

16,8 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 16,4 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2009

schloss mit einem kassenmäßigen Defizit in Höhe von 401,4 Millionen Euro ab. Grund hierfür war, dass der Rückgang der Konjunktur als Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu erheblichen Mindereinnahmen bei Steuern und steuerindizierten Einnahmen in Höhe von 623,7 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2008 führte.

Auch derzeit ist die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Sog der Probleme in Europa mit Unsicherheiten behaftet, worauf ich bereits bei der Einbringung des Haushalts hinwies. Trotzdem konnte die Verschuldung um weitere 79 Millionen Euro zurückgeführt werden.

Trotz der angespannten Haushaltslage und rückläufiger Bevölkerungszahlen haben wir die Pro-Kopf-Verschuldung auf dem seit 2005 bestehenden Stand von 2 849 Euro gehalten. Die Investitionsausgaben konnten trotz der erheblichen Steuerausfälle auf hohem Niveau, nämlich 20,7 %, weitergeführt werden. Sachsen war weiterhin Spitzenreiter im Ländervergleich, wo im Jahr 2009 die Investitionsquote von lediglich 8 % im Saarland bis 17,7 % in Brandenburg reichte. Die Mittel wurden im Freistaat unter anderem für den Straßenbau, die Wirtschaftsförderung, den Umweltbereich, die Leistungsfähigkeit der Flughäfen, die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen bis hin zu Klinik-, Schul-, Hochschul- und Kulturbauten eingesetzt. Dies macht Sachsen leistungsfähig, attraktiv und wettbewerbsfähig.

Insgesamt zeigt sich, dass die solide und nachhaltige Haushaltspolitik für Sachsen auch in im Jahr 2009 fortgesetzt wurde. An dieser Nachhaltigkeit halten wir fest, auch wenn uns die gegenwärtige und künftige haushaltswirtschaftliche Situation, unter anderem durch den Rückgang der Bevölkerung und durch die Verringerung der Solidarpakt- und EU-Mittel, vor außerordentliche finanzwirtschaftliche Herausforderungen stellt. Nur so können wir unsere finanzielle Handlungsfähigkeit und die der künftigen Generationen bewahren und stärken.

Mit einer sorgfältigen und überlegten Finanzpolitik hat Sachsen alle Chancen, seinen erfolgreichen Weg auch in

Zukunft weiterzugehen. Durch die Prüfung von unabhängiger Seite – den Blick von außen – erhalten wir wertvolle Anregungen, um den vom Parlament beschlossenen Haushaltsplan ordnungsgemäß zu vollziehen und richtig mit den vorhandenen Mitteln zu wirtschaften. Der Rechnungshof zeigt Einsparmöglichkeiten auf und gibt uns Hinweise für ein effizienteres Handeln der Verwaltung.

Im Namen der Staatsregierung möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses meinen herzlichen Dank für die gute

und konstruktive Zusammenarbeit in Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2011 zu richten. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung zu erteilen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Haushaltsrechnung 2009

Entlastung der Staatsregierung gem. § 114 Abs. 2 SHO

Drucksache 5/4556, Unterrichtung durch das Staatsminister der Finanzen

Drucksache 5/7244, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof – Teil I

Drucksache 5/9524, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer

großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dennoch der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

Der Tagesordnungspunkt ist damit auch beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16

Nachträgliche Genehmigung gemäß § Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu

über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Haushaltsvollzug 2012

Einwilligung gemäß § 38 Abs.2 in Verbindung mit § 37 Sächsische

Haushaltsordnung in eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

bei Kapitel 05 20 Titel 883 84 – Investitionsprogramm

„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“

Drucksache 5/9813,Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Haushaltsvollzug 2012

Einwilligung in eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

bei Kapitel 15 30 Titel 883 09

„Zuweisung für Investitionen an die Kommunen zur Sanierung

und Modernisierung von Kindertagesstätten“

Drucksache 5/10047, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/10095, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Stimmen dagegen? – Gibt es

Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung dennoch mehrheitlich zugestimmt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 17

Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des

Sächsischen Landtags gemäß § 73 Abs. 1 GO i. V. m. der Anlage 6

zur Geschäftsordnung (Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums

der Justiz und für Europa vom 30. Juli 2012, Az.411E-iii2-764/11)