Die Situation der Hebammen – vor allem der freiberuflichen Hebammen – hat den Sächsischen Landtag schon wiederholt beschäftigt und ich begrüße es durchaus, dass wir uns heute diesem Thema zuwenden. Denn normalerweise hat man mit dieser Berufsgruppe relativ wenig zu tun, man schätzt aber deren Bedeutung dann ein, wenn man selber in die Situation gerät und deren Hilfe benötigt. Und zumindest aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass unsere Hebamme immer für uns da war und uns sehr geholfen hat. Ich möchte daher auch die Gelegenheit nutzen und den Hebammen im Freistaat Sachsen für ihre nicht immer leichte und verantwortungsvolle Arbeit danken.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag baut auf die letzten Geschehnisse im Bereich der Absicherung der Hebammen auf und fordert zum einen eine Entwicklung und zügige Umsetzung einer bundesweiten Lösung für die Problematik der Prämien für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen, die auch das Risiko von Geburtsschäden abdecken.
Ich stimme Ihnen zu, dass die hohen Prämien für die Hebammen ein Problem darstellen; der Bericht des IGESInstituts zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Geburtshilfe macht dies sehr deutlich. Die Forderung, eine Lösung herbeizuführen, verkennt aber zum einen die aktuelle Entwicklung.
So verständigten sich am 9. Juli 2012 der GKV-Spitzenverband und die drei maßgeblichen Hebammenverbände (Deutscher Hebammen Verband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, Netzwerk der Geburtshäuser) auf eine Anhebung der geburtshilflichen Vergütungspositionen freiberuflicher Hebammen um 15 % mit Wirkung zum 1. Juli 2012. Die Erhöhung soll als Ausgleich der
Zum Zweiten wird verkannt, dass seit dem Jahr 2007 durch die Neueinführung des § 134a des V. Sozialgesetzbuches die Hebammenverbände selbstständig für die Verhandlung ihrer Gebühren mit den Krankenkassen verantwortlich sind. Die Vereinbarung der Vergütungen ist Angelegenheit der originären Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkasse und Verhandlungssache
Zum Zweiten verlangt der Antrag eine umfangreiche Berichts- und Statistikpflicht. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Bericht des IGES-Instituts verwiesen, in welchem deutlich gemacht wird, dass die Datenlage im Bereich der Hebammenhilfe teilweise nicht sehr ergiebig ist. Auch sind die Anzeige- und Meldepflichten von Hebammen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Daraus aber gleich eine so wie im Antrag geforderte umfangreiche Berichts- und Meldepflicht zu fordern geht aus unserer Sicht aber zu weit.
Zum einen dürfte dies einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Mehraufwand nach sich ziehen, welcher nicht gerade zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes Hebamme oder Entbindungspflege führt.
Zum Zweiten ist auch die Notwendigkeit zur Berichtspflicht zu einzelnen Punkten nicht so ohne Weiteres nachvollziehbar. Der Punkt 2 des Antrages wäre daher ebenfalls abzulehnen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 6. September verkündete EZB-Präsident Draghi bei einer Pressekonferenz das Zauberwort, auf das alle Großbanken, Börsenspekulanten und südeuropäischen Pleitestaaten so sehnsüchtig gewartet haben, nämlich das Zauberwörtchen „unbegrenzt“. Unbegrenzt sollen künftig Staatsanleihen de facto bankrotter Staaten aufgekauft werden. Das heißt im Grunde nichts anderes, als dass nun die Notenpresse zur Staatsfinanzierung angeworfen wird.
Unbegrenzte Interventionen der Europäischen Zentralbank sind ein absolutes Novum und ein dramatischer Bruch mit der deutschen Stabilitätspolitik, wie sie seit 1945 betrieben wurde. Für Deutschland hat jetzt der Albtraum in dieser Eurokrise so richtig begonnen. Wolfram Weimer, der Gründer des Magazins „Cicero“, früherer Chefredakteur der Tageszeitung „Die Welt“ und des Nachrichtenmagazins „Focus“, brachte es in einer Kolumne für das „Handelsblatt“ auf den Punkt. Ich zitiere:
„EZB-Präsident Mario Draghi macht aus seinem Triumph keinen Hehl. Er hat mit dieser Entscheidung ganz Europa gezeigt, dass die Deutschen in Frankfurt zu Randfiguren degradiert worden sind. Weder die Bitten der Bundesregierung noch die Mahnungen deutscher Wirtschaftswissenschaftler, noch die dramatischen Einwände der Bundesbank spielten mehr eine Rolle. Die Stabilitätslinie der Bundesbank hingegen ist beendet, ja demonstrativ erniedrigt. Unter großem Gejohle der schuldentrunkenen Südstaaten ist die EZB jetzt auf Lira-Linie. Es ist, als ob der Vorsitzende der Anonymen Alkoholiker den Whiskykeller weit aufmacht und zum Gelage einlädt. Die Entscheidung der EZB zum massenhaften Ankauf von Staatsanleihen ist ein Fanal. Die Geldschöpfung eskaliert. Deutschland wird abgezockt und gedemütigt.“
In der Tat, während Mario Draghi noch davon faselt, er habe den Euro unumkehrbar gemacht, hat er in Wahrheit nur die Liraisierung des Euro unumkehrbar gemacht. Nun wird in der Eurozone genau jene Geldpolitik verfolgt, die im Italien der Siebziger- und Achtzigerjahre zu permanenten Regierungswechseln und Wirtschaftskrisen geführt hat, nämlich die Politik der unbegrenzten Staatsfinanzierung, die immer und zwingend in Inflation enden muss.
Haben Helmut Kohl und Theo Waigel den Deutschen vor der Einführung des Euro nicht hoch und heilig verspro
chen, dass die Europäische Zentralbank genau nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank konstruiert wird? Haben sie nicht versprochen, dass es vor allem keine direkte Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank geben wird? Einmal mehr, meine Damen und Herren, sind die Deutschen auf unfassbar schäbige Weise von ihrer politischen Klasse verraten worden, und es wird deutlich, dass die Ehrenworte von diesen Politikern keinen Pfifferling wert sind.
Selbst der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf sagt heute im Rückblick auf die Zeit vor der Einführung des Euro, dass Helmut Kohl das Volk bewusst, wissentlich und willentlich belogen hat. Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ gegenüber äußerte Herr Biedenkopf – ich zitiere –: „Schon während der Verhandlungen zum Stabilitätspakt war deutlich geworden, dass die meisten Länder eine strikte Sparpolitik und Haushaltsdisziplin als Einmischung in ihre politische Souveränität ablehnten. Kohl konnte nicht ernsthaft darauf hoffen, dass die Stabilitätskriterien eingehalten würden.“ – So weit der frühere Ministerpräsident.
Wenn man diese Einschätzung von Kurt Biedenkopf liest, fragt man sich, warum Sachsen im Bundesrat damals nicht gegen die Euro-Einführung gestimmt hat. Andererseits haben sich Biedenkopf und Milbradt wenigstens noch enthalten, während alle anderen Bundesländer für die verhängnisvolle Euro-Einführung gestimmt haben. Damit haben Herr Milbradt und Herr Biedenkopf im Gegensatz zu den willfährigen Abnickern Stanislaw Tillich und Holger Zastrow wenigstens noch ein wenig Charakter bewiesen.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich an die Einbringung des Haushalts, als Herr Zastrow larmoyant herumgejammert hat, dass der 6. September als schwarzer Tag in die Geschichte Deutschlands eingehen wird. Um wenigstens noch einen letzten Rest an finanz- und stabilitätspolitischer Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, wäre es endlich an der Zeit zu handeln.
Es gibt nur einen Weg, Draghis verbrecherische Inflationspolitik zu stoppen: Die Bundesrepublik Deutschland muss die Europäische Zentralbank vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg für ihre mandats- und rechtswidrige Anleihekaufpolitik verklagen. Ein anderer Weg ist nicht gangbar, da einzelne Bürger gegen die Entscheidungen von Institutionen der Europäischen Union nur dann klagen können, wenn diese sie unmittelbar und individuell betreffen. Der Kläger muss sich, wie es in der Rechtspre
chung heißt, aufgrund tatsächlicher Umstände aus dem Kreis aller übrigen Personen hervorheben. Da dies im Falle von EZB-Anleihekäufen nicht der Fall ist, könnte nur die Bundesrepublik Deutschland selbst klagen.
Inzwischen haben sich die Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch von der CDU, Frank Schäffler von der FDP und Peter Gauweiler von der CSU für eine solche Klage ausgesprochen, ebenso der stellvertretende hessische Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn. Letzterer sagte gegenüber dem „Handelsblatt“ – ich zitiere –: „Wir sehen, wie sich im Fall des Ankaufs von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank eine Allianz der Exekutive zulasten des Budgetrechts der Parlamente in Europa findet. Dies mag ökonomischen Zwängen folgen, hat jedoch mit rechtsstaatlichen Prinzipien nichts mehr zu tun. Wer dies toleriert, macht sich mitschuldig.“
Dies ist ebenso richtig wie die Aussage des CDUBundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch, der ebenfalls im „Handelsblatt“ äußerte: „Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass der handstreichartige Umbau der EZB gegen den entschiedenen und offen ausgesprochenen Widerstand des deutschen Bundesbankpräsidenten geschieht. Deutschland hat mit mehr als 27 % den größten Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank. Die Bundesregierung sollte möglichst gemeinsam mit den anderen Geberländern vor einer Klage vor dem EuGH nicht zurückschrecken, wenn die EZB nicht wieder entsprechend ihrem in den europäischen Verträgen festgelegten Mandat handelt. Die Geldpolitik darf nicht das Instrument zur Finanzierung defizitärer Staatshaushalte bleiben, das sind wir den deutschen Sparern, Steuerzahlern und unseren Kindern und Enkeln schuldig."
Mit dem unbegrenzten Anleihekaufprogramm, meine Damen und Herren, hat die unverschämte Ausplünderungs- und Enteignungspolitik der Europäischen Union gegenüber ihrem Hauptnettozahler Deutschland eine neue Dimension erreicht.
Noch einmal: Die NPD fordert, diese Ausplünderungspolitik endlich entschlossen zu bekämpfen und die Rechtsbrecher der Europäischen Zentralbank endlich konsequent vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag verwundert mich aus mehreren Gründen: Eine Zuständigkeit Sachsens für die betreffenden Sachverhalte ist nicht erkennbar, auch steht keine entsprechende Bundesratsentscheidung an. Es ist zudem
Zwar hat der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler eine Klage eingereicht, mit der er die Bundesregierung auffordert, die EZB wegen der geplanten Anleihekäufe vor dem EuGH zu verklagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, bis Dezember in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit der EZB-Pläne zu prüfen. Es erfolgt also eine Rechtsklärung. Auch insoweit ist aber nicht erkennbar, dass eine Initiative des Sächsischen Landtags angezeigt wäre.
Ob die EZB für die Anleihekäufe erfolgreich vor dem EuGH verklagt werden kann, ist im Übrigen genauso unklar. So entfalten etwaige Anleihekäufe als Realakte keine Rechtswirkung. Eine solche wird jedoch für eine Klage benötigt.
Außerdem ist es der EZB zwar untersagt, Anleihen direkt vom Emittenten zu erwerben. Der Kauf auf dem Sekundärmarkt ist der EZB hingegen nicht ausdrücklich untersagt. Die EZB ist nicht irgendeine Institution, sondern eine Einrichtung mit garantierter Unabhängigkeit. Das heißt ausdrücklich nicht, dass man die EZB nicht verklagen kann. Es heißt aber auch nicht, dass die Sinnhaftigkeit des Anleihekaufprogrammes nicht diskutiert werden sollte.
Auch die sächsische CDU-Fraktion beobachtet das mit einem gewissen Bauchschmerz. Die Unabhängigkeit der EZB gebietet es aber, das Thema sachlich und nicht derart polemisch, wie Ihr Antrag ist, anzugehen.
Zur Forderung, sich auf europäischer Ebene gegen eine Bankenunion einzusetzen: Bundeskanzlerin Angela
Merkel hat sich bereits gegen eine gemeinsame Einlagensicherung ausgesprochen. Ich sehe hier keine Notwendigkeit für weitere sächsische Initiativen.
Eine Bemerkung sei mir jedoch noch erlaubt. Historisch pikant ist der Satz, wonach das Anleihekaufprogramm – ich zitiere Ihren Antrag – „ein undemokratischer Akt der Selbstermächtigung“ sei, „mit dem alle nationalen Parlamente und Regierungen putschartig übergangen“ würden. Es wundert mich, einen solchen Satz ausgerechnet von der NPD zu hören.