Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen und Artikel 2 ist mehrheitlich nicht beschlossen.
Meine Damen und Herren! Damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wir beginnen mit der allgemeinen Aussprache zum Gesetzentwurf in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion der CDU beginnt Herr Abg. Bandmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Wir halten den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes für den richtigen Ansatz, um mit diesen Regelungen einen Bachelorstudiengang an der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg – der Name Rothenburg bleibt selbstverständlich erhalten – einzuführen sowie aufgrund dessen die von der Staatsregierung zur Staatsmodernisierung am 25. Januar 2011 beschlossene Integration des Fortbildungszentrums
Die getroffenen Regelungen sind geeignet, diese Ziele zu erreichen. Es geht in der Konsequenz der Neuregelungen um eine Zusammenfassung der Anzahl von Führungsfunktionen. Der Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg wird zugleich die Funktion und die Aufgabe des Leiters des Fortbildungszentrums als Organisationshoheit der Hochschule übernehmen.
Wir haben die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung sehr intensiv ausgewertet und sind der Auffassung, dass
Vorschläge zur Änderung des Verhältnisses Rektor – Prorektor nicht überzeugen. Schließlich geht es um eine Verzahnung von Aus- und Fortbildung und die Freisetzung von Ressourcen für die Lehre. Die Anbindung der Funktion des Prorektors als Leiter des Fortbildungszentrums setzt diese Zusammenführung von Aus- und Fortbildung personell um.
Der Prorektor bleibt Abwesenheitsvertreter des Rektors. Die unterschiedlichen Standorte erschweren oder behindern eine Abwesenheitsvertretung nicht. Die Entfernung zwischen Bautzen und Rothenburg ermöglicht unmittelbare Arbeitsbesprechungen zwischen Rektor und Prorektor zu jeder Zeit. Darüber hinaus gibt es den Informationsaustausch über die Nutzung moderner Kommunikationsmittel.
Es ist richtig, von einer grundsätzlichen Ausschreibungspflicht für die Bestellung des Rektors, des Prorektors und des Kanzlers auszugehen. „Grundsätzlich“ bedeutet „im Regelfall“ und dass Ausnahmen davon zu dokumentieren sind, wie wir im Innenausschuss gehört haben. Schließlich soll die Formulierung Flexibilität bei der Personalwahl gewährleisten. Es obliegt dem Organisationsermessen des Staatsministers, ob eine Führungsposition an einer Fachhochschule mit einem sogenannten Beförderungsbewerber oder ausschließlich aus dem Kreis sogenannter Versetzungsbewerber besetzt wird.
Soll beispielsweise eine Führungsposition aus dem Kreis der sächsischen Polizei besetzt werden, dann kommen unter Umständen nur wenige Personen in Betracht, die die Anforderungen erfüllen. Die Bewerber sind bekannt, und es bedarf dafür keiner Ausschreibung. Die Entscheidung wird unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen
Entscheidungen über Anzahl und Struktur von Fachbereichen oder die Struktur eines Fortbildungszentrums sind grundlegende Organisationsentscheidungen des zuständigen Ministeriums. Wir halten die getroffenen Regelungen für sehr sachdienlich und anspruchsvoll. Die Struktur von Fachbereichen oder die Struktur des Fortbildungszentrums stehen in einer unmittelbaren Wechselbeziehung unter anderem zu den Aufgaben einer Fachhochschule, der Anzahl der Studierenden sowie Personal- und Stellenausstattung einer Fachhochschule.
Dem gleichen Ressort, also dem Innenministerium, obliegt es auch, die Umsetzung für alle Behörden der sächsischen Polizei, was Zielvorstellung und -vorgaben angeht, also auch Neueinstellung und Stellenabbau oder laufende Anpassung an Aus- und Fortbildung, zu koordinieren und vor allem sicherzustellen. Insofern ist es nur konsequent, alle wesentlichen Grundentscheidungen, also auch die innere Struktur der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg, diesem Ressort, nämlich dem Innenministerium, zu überlassen.
Ich habe mich schon gefragt, wo ein Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit des hauptamtlichen Lehrpersonals der Fachhochschule liegen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Hochschullehrern an verwaltungsinternen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre nur nach Maßgabe des besonderen Bildungsauftrages dieser Fachhochschule anvertraut. Darin sehe ich überhaupt keinen Widerspruch, denn die Zulässigkeit einer weitergehenden staatlichen Reglementierung dieser Fachhochschulen im Vergleich zu anderen Fachhochschulen ist anerkannt. Diese staatlichen Reglementierungen umfassen aber auch grundlegende organisatorische Entscheidungen.
Der Gesetzentwurf verfolgt auch das Ziel einer Verschlankung des Senates. Das wiederum hat zur Folge, dass es, wenn der Senat kleiner wird, zu keiner Überrepräsentation der studentischen Vertreter führen darf. Es muss ein ausgewogenes Verhältnis sein. Insofern sind die Änderungen, die jetzt vorgenommen wurden, konsequent.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich die neu aufgenommene Regelung für die Einstellung und Ernennung bzw. Berufung von Juniorprofessoren. Damit soll die Gewinnung wissenschaftlichen Personals verbessert, eine gezielte Personalentwicklung unterstützt und die Attraktivität der Sächsischen Hochschule der Polizei in Rothenburg erhöht werden. Die Möglichkeit, Juniorprofessoren zu berufen, stellt einen wesentlichen Baustein zu einer zielgerichteten Personalentwicklung an der Fachhochschule in Rothenburg dar.
Alles in allem, denke ich, liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der die Zukunftsfähigkeit der Fachhochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg und des Fortbildungszentrums eindeutig untermauert. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf, zum Änderungsantrag und gleichzeitig um Verständnis. Es handelt sich mit dem
Änderungsantrag in der Ausschussberatung um ein Missverständnis, dass über Punkt 2 des Änderungsantrages der Koalition, der dem Innenausschuss vorlag, nicht abgestimmt wurde. So etwas kann in der Eile des Gefechtes auch dem besten Ausschussvorsitzenden einmal passieren.
Danke auch den Kollegen der SPD für diesen Hinweis. Es geht redaktionell um rechtsförmige Anpassung an das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz. Damit hoffe ich, dass wir auch die letzte Anpassung an das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz hinter uns bringen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat im Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes
vorgelegt, dessen Novellierung seit Längerem überfällig und der entsprechende Gesetzesentwurf daher notwendig war.
Wenn man sich nun aber diesen Gesetzentwurf in der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung näher ansieht, dann wird er den Erwartungen, die daran geknüpft waren und die auch in der Anhörung am 13. September artikuliert wurden, nicht wirklich gerecht.
Die Staatsregierung selbst hat die Latte ziemlich hoch gehängt, als sie im Vorblatt zum Gesetzentwurf bei der Zielstellung formulierte, dass man im neuen Gesetz die Einführung des Bachelorstudienganges und die im Zuge der sogenannten Staatsmodernisierung beschlossene
Integration des Fortbildungszentrums der sächsischen Polizei in Bautzen verankern wollte und in diesem Zusammenhang eine weitgehende Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation und damit eine Konzentration der Aufgaben der Fachhochschule der Sächsischen Polizei auf die Aus- und Fortbildung erreichen wollte. Gemessen daran, ist das Ergebnis sehr ernüchternd.
Wir als LINKE haben im Ausschuss einen sieben Punkte umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, aus dem unsere Hauptkritikpunkte hervorgehen. Wir haben uns natürlich gefreut, dass im Innenausschuss zumindest einer unserer Änderungsanträge einstimmig angenommen wurde, denn so häufig passiert das ja bekanntermaßen hier im Sächsischen Landtag nicht. Es ging dabei um die Rücknahme der ursprünglich vorgesehenen Streichung der Ortsbezeichnung im Gesetz über die Fachhochschule der Polizei. Nach dem Ausschussvotum zu unserem Antrag wird nun der Standort Rothenburg weiterhin im Gesetz verankert bleiben, wie es nicht zuletzt auch mehrere Sachverständige in der Anhörung gefordert haben. Wir halten das für ein wichtiges Signal, und ich habe überhaupt kein Prob
lem damit, Herr Kollege Bandmann, hier noch einmal zu betonen, dass auch die CDU-Fraktion in diesem Punkt einen gleichlautenden Änderungsantrag vorgelegt hatte.
Doch die Annahme dieses einen Änderungsantrages kann für meine Fraktion natürlich kein Grund sein, die anderen Defizite des Gesetzentwurfes nun einfach auszublenden. Für uns ergeben sich aus dem Gesetzentwurf einige grundsätzliche und dann auch noch ganz konkrete Fragen: Welche Evaluationen zurückliegender Reformvorhaben wurden tatsächlich vorgenommen? Wo sind die entsprechenden Ergebnisse? Wie ist die Qualität der Ausbildung nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses denn jetzt tatsächlich zu bewerten? Und nicht zuletzt: Wie ernst meint es die Staatsregierung mit der weitgehenden Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation wirklich?
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es in der vierten Legislaturperiode nicht nur einen Kabinettsbeschluss, sondern sogar einen förmlichen Gesetzentwurf gab, der die Zusammenlegung der beiden internen Fachhochschulen, also der der Polizei und der für die Verwaltung, vorgesehen hatte. Davon ist heute offenbar keine Rede mehr. Meine entsprechenden Nachfragen im Ausschuss wurden eher ausweichend beantwortet. Ich persönlich bin gar nicht sicher, ob das wirklich der Königsweg wäre. Ich erwarte aber doch, dass die Regierung zumindest dazu Position bezieht. Der Innenminister war dazu im Ausschuss ganz offenkundig nicht in der Lage.
Auch zu anderen Themen haben wir klare Aussagen vermisst. Wir als LINKE bleiben dabei: Auch wenn die Fachhochschule der Polizei bestimmte Spezifika aufweist – da haben Sie recht, Herr Bandmann – und keine Hochschule im klassischen Sinne ist, so dürfen doch auch dort weder die Wissenschaftsfreiheit noch die Mitbestimmung eingeschränkt werden. Doch genau das plant die Staatsregierung mit dem vorliegenden Gesetz. Einem solchen Ansinnen kann und wird meine Fraktion nicht zustimmen.
Ich will Ihnen gern an drei Punkten verdeutlichen, was wir konkret kritisieren, und verweise diesbezüglich auch auf die in unserem Ausschuss behandelten Änderungsanträge.
Natürlich liegt der Schwerpunkt der Fachhochschule der Polizei unbestreitbar im Bereich der Lehre. Doch auch hier gilt dennoch die schrankenlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit des Artikels 5 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Deshalb unterstützen wir die in der Anhörung wiederholt vertretene Auffassung, dass die innere Gestaltung der Fachhochschule dem Satzungsgeber überlassen werden und eben nicht durch eine Anordnung des Staatsministeriums des Innern erfolgen sollte.
Im § 5 des Gesetzentwurfes geht es um die Bestellung von Rektor, Prorektor und Kanzler der Fachhochschule, die Beamte auf Lebenszeit sind bzw. werden sollen. In Abs. 4 ist geplant, eine neue Bestimmung einzuführen, in der es heißt: „Die Stellen sind grundsätzlich auszuschreiben.“ Wann, unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden kann, wird nicht geregelt, und wer
schon länger mit Gesetzestexten zu tun hat – und ich habe das bekanntlich –, der weiß, dass damit einer willkürlichen Verfahrensweise Tür und Tor geöffnet ist.
Das bestätigten auch die Antworten der Staatsregierung auf die hartnäckigen Nachfragen der Opposition im Innenausschuss. Sinngemäß wurde dort ausgeführt: Wenn man schon geeignete Kandidaten für die zu besetzenden Stellen im Blick habe, dann müsse man doch nicht erst ausschreiben. Dass das wohl eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte, ist absehbar, und dadurch wird der Grundsatz der Ausschreibung ausgehebelt.
Deshalb plädieren wir dafür, den Begriff „grundsätzlich“ im Gesetz zu streichen und damit sicherzustellen, dass für die genannten Posten in jedem Fall eine Ausschreibung stattfinden muss.
Ich will noch einen dritten Punkt erwähnen, nämlich die geplante Änderung bei der Zusammensetzung des Senats der Fachhochschule. Bislang gehören diesem Gremium jeweils zwei Studierende aus jedem Studiengang an. Dies soll jetzt drastisch reduziert werden – angeblich, weil auch die Zahl der Fachbereiche verringert werden soll.
Wir haben zum einen Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Reduzierung der Fachbereiche und zum anderen sind wir aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine Beschränkung der Mitbestimmung durch die Studierenden. Das ist für uns ein Demokratieabbau, den wir ablehnen. Deshalb haben wir im Innenausschuss auch einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt.