Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

Wir haben zum einen Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Reduzierung der Fachbereiche und zum anderen sind wir aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine Beschränkung der Mitbestimmung durch die Studierenden. Das ist für uns ein Demokratieabbau, den wir ablehnen. Deshalb haben wir im Innenausschuss auch einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt.

Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf beinhaltet alles in allem gut drei Dutzend mehr oder weniger gravierende Korrekturen am geltenden Gesetz. Manche davon finden durchaus unsere Zustimmung, einige sehen wir skeptisch und bei wenigen, aber durchaus nicht unwichtigen Punkten haben wir eine dezidiert andere Auffassung als die Staatsregierung.

Da die allermeisten unserer Änderungsanträge schon im Ausschuss abgelehnt wurden und ein Umdenken bei CDU und FDP nicht erkennbar ist, verzichten wir auf die erneute Einbringung hier im Plenum und werden uns in der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Hahn. – Die SPD-Fraktion; Herr Abg. Mann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition legt uns die Gesetzesnovelle des Polizeifachhochschulgesetzes vor. Im Kern – das wurde hier schon gesagt – enthält dieser die Integration des Fortbildungszentrums der sächsischen Polizei in die Hochschule, eine Reduzierung der Fachbereiche von sieben auf zwei und die Einführung eines

Bachelorstudienganges. Soweit zur Pflicht und zum zustimmungsfähigen Teil.

Dennoch bleibt der Gesetzentwurf weit hinter dem Möglichen und, wie wir finden, Notwendigen zurück. So sind die kommenden Führungs- und Mitbestimmungsstrukturen nicht durchdacht. Der Stellvertreter des Rektors soll an der 50 Kilometer entfernten Außenstelle in Bautzen sitzen und zugleich als Leiter des Fortbildungszentrums fungieren.

Die Sachverständigen und wir halten dies nicht für sinnvoll und schlugen deshalb vor, dass den Rektor in Verwaltungsangelegenheiten der Kanzler und in allen anderen Hochschulangelegenheiten ein Fachbereichsleiter vertreten soll. Wir sehen auch die Gefahr, dass mit Ihrer Lösung der Dualismus zwischen den zwei Einrichtungen fortgeschrieben wird. Vor allen Dingen haben wir die Befürchtung, dass die Belastung, die auf die Prorektorstelle zukommen würde für diesen Fall, nicht zu leisten ist.

Man muss hier sicherlich auch fragen: Was ist die Intention dahinter? Geht es wirklich nur darum, Stellen oder Funktionen zu reduzieren?

(Volker Bandmann, CDU: Der soll doch nicht zu Fuß gehen!)

Es geht nicht ums Zufußgehen; in einer Bildungseinrichtung muss man schon vor Ort sein, um ihr vorsitzen zu können.

Der Rektor soll zudem – so der Entwurf der Koalition – bestimmt werden, anstatt ihn vom Senat wählen zu lassen. Zudem sind bei Neubesetzungen Rektor, Prorektor und Kanzler nicht zwingend auszuschreiben.

Das alles verträgt sich aus unserer Sicht nicht mit einer modernen Hochschule und auch nicht mit einer modernen Personalrekrutierung. Gerade Ihr Argument, Herr

Bandmann, dass wir in Sachsen vielleicht gar nicht viele Personen haben, die für so eine Funktion infrage kommen, spricht doch gerade dafür, so eine Stelle auszuschreiben und einmal zu schauen, ob man nicht jemanden übersehen hat oder es gar Personal in anderen Bundesländern gibt.

Ein zweiter Punkt, den wir kritisieren, ist die nicht im Gesetz enthaltene wenigstens Teilrechtsfähigkeit der Hochschule. Hier wäre mehr Freiheit möglich gewesen, nicht nur im Sinne des Hochschulrahmengesetzes; wir sehen auch einen Konflikt mit dem teilweise vorhandenen Satzungsrecht und hätten die Teilrechtsfähigkeit für sinnvoll gehalten.

Zu guter Letzt, drittens, der wichtigste Kritikpunkt: Die Mitbestimmungsstrukturen im Senat der zukünftigen Fachhochschule sind massiv beschnitten worden, insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Senats vor allem bei Stellenbesetzungen. Der Senat hat ferner nicht mehr die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Erlass von Verwaltungsvorschriften oder Anordnungen abzugeben. Das, was Sie hier mit Verschlankung des Senates beschreiben, ist letztendlich, Herr Bandmann, eine Aushöh

lung dieses Gremiums, das seine Funktion dann nicht mehr erfüllen könnte.

Zum anderen – das war hier auch schon Thema – haben Sie, für uns völlig unverständlich, die Mitbestimmungs- und teilweise Stimmrechte der Studierenden außer Kraft gesetzt. Hier müssen wir uns fragen, was für ein Menschenbild, ja welche Vorstellung von einem verantwortlich handelnden Polizisten dem zugrunde liegt.

(Beifall bei der SPD)

Wieso sollen Studierende an einer Polizeihochschule nicht mit darüber befinden können, wie ihre Ausbildung qualitativ fortentwickelt wird? Wieso sollen ausgerechnet denjenigen, denen wir später sehr viel Verantwortung auf die Schultern legen, diese Mitbestimmungsrechte verwehrt werden?

(Beifall bei der SPD)

Alles – damit fasse ich kurz zusammen, was Herr Hahn etwas länger ausgeführt hat –, was an sinnvollen und kritischen Hinweisen in der Anhörung gekommen ist und Sie hätten übernehmen können, haben Sie ignoriert – nehmen wir jetzt einmal den Namen der Hochschule aus. Auch dieses Polizeifachhochschulgesetz zeigt somit die Ideenlosigkeit und in Teilen Rückwärtsgewandtheit von Staatsregierung und Koalition. Vor allem aber scheinen Sie der jungen Generation kommender Polizisten zu misstrauen.

Wir lehnen deshalb heute Ihren Gesetzentwurf ab.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Nun die FDP-Fraktion; Herr Abg. Karabinski, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung können wir als FDP-Fraktion nur begrüßen. Erforderlich machten ihn zwei Punkte: erstens die Einführung des Bachelorstudienganges Polizeivollzugsdienst und zweitens die von der Staatsregierung beschlossene Eingliederung des Aus- und Fortbildungszentrums Bautzen in die Polizeifachhochschule Rothenburg.

Mithilfe des eben erwähnten Studienganges wird ein großer Schritt hin zu einer modernen Fachhochschule getan. Lehrkräfte aus verschiedenen Fachrichtungen führen hier sowohl gemeinsame Lehrveranstaltungen durch als auch Lehrveranstaltungen, die aufeinander aufbauen. Das Interdisziplinäre steht dabei im Vordergrund. Allgemein zieht sich das Ziel der Stärkung der Lehre an der Polizeifachhochschule wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf. Strukturen vor allem in der Verwaltung werden verschlankt und auf das Notwendige zurückgefahren.

Alle diese Änderungen – Reduzierung der Anzahl der Senatsmitglieder, künftig flexible Festlegung der Anzahl der Fachbereiche oder der Wegfall der Funktionen des

Leiters beim Aus- und Fortbildungszentrum – sorgen für eine Freisetzung von bisher gebundenen Kapazitäten zugunsten der Lehre.

Dieser Schritt ist konsequent vor dem Hintergrund des beschlossenen Feinkonzeptes „Polizei Sachsen 2020“. Bürokratie und Verwaltung werden so weit wie möglich abgebaut; die eigentlichen Aufgaben werden aber weiterhin ohne Abstriche erledigt.

Unangetastet – da muss ich vor allem der Kritik der Opposition widersprechen – bleibt jedoch die studentische Interessenvertretung an der Hochschule. Ja, klar, es wird künftig nur noch einen Vertreter der Studierendenschaft pro Studiengang im Senat geben. Die Gesamtzahl der Fachbereiche wird aber, wie bereits erwähnt, von derzeit sieben deutlich zurückgehen. In Zukunft wird es nur noch zwei im Gesetz festgeschriebene Fachbereiche geben.

Da also die Zahl der Vertreter der Fachbereiche, also die Gesamtzahl der Mitglieder des Senates, deutlich zurückgeht, ist es nur folgerichtig, dass künftig auch weniger Studenten im Senat sitzen. Schließlich ist eine angemessene Repräsentation aller zu gewährleisten.

Eines muss in diesem Zusammenhang auch ganz klar gesagt werden, meine Damen und Herren: Bei der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg handelt es sich um eine verwaltungsinterne Einrichtung, und dies unterscheidet sie doch – wie auch die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen – von anderen Hochschulen.

(Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.)

Nein, Ihr Thema ist schon vorbei.

Ich brauche Sie gar nicht erst zu fragen, Herr Karabinski?

Nein, genau. – Begrüßenswert finden wir auch, dass mit der Eingliederung des Aus- und Fortbildungszentrums in Bautzen in die Fachhochschule eine klare Abgrenzung vorgenommen wurde. Die Fachbereiche der Polizeifachhochschule und ihr Fachpersonal sind zuständig für die Ausbildung des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes. Das Fortbildungszentrum ist mit dem dortigen Personal zuständig für die Fortbildung des Polizeivollzugsdienstes.

Einen sehr positiven Aspekt möchte ich zudem nicht unerwähnt lassen: die Einführung einer Juniorprofessur an der Hochschule der Sächsischen Polizei. Als FDP befürworten wir schon lange solche Instrumente und begrüßen es ausdrücklich, dass das jetzt auch in Rothenburg möglich wird. Selbstverständlich haben wir in unserem Änderungsantrag die notwendigen Anpassungen im Hinblick auf das vor Kurzem beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz vorgenommen.

Alles in allem ist der uns vorliegende Gesetzentwurf eine gute Grundlage, um weiterhin ein hohes Niveau der Aus- und Fortbildung im gesamten Polizeibereich sicherzustel

len. Daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich empfehle Ihnen allen, es uns gleichzutun.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abg. Jähnigen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf für die Polizeifachhochschule verbinden sich aus der Sicht unserer Fraktion drei recht grundlegende Probleme:

Das erste Problem sind die schon jetzt in der Polizeifachhochschule fehlenden Kapazitäten für anwendungsbezogene Forschung. Der Sachverständige Prof. Liebl – als Einziger der Sachverständigen selbst Lehrer an der Polizeifachhochschule – hat in seinem schriftlichen Statement zur Anhörung dargelegt, dass diese Kapazitäten schon heute nur zu sehr geringen Teilen bestehen, weil sie im Deputat der Lehrkräfte nicht enthalten sind und nur bei – ich zitiere – „außergewöhnlichen Belastungen der Lehrkräfte“ entgolten werden. Das wird sich mit der – an sich richtigen – Einführung der Juniorprofessuren und der Bachelorausbildung noch verschärfen.

Herr Kollege Karabinski, da wird angesichts der kwStellen im Verwaltungsbereich der beiden Schulen nicht viel freigesetzt. Das, was Sie dazu erzählt haben, ist Augenauswischerei. Diese Situation wird sich nicht verbessern. In der Anhörung hat auch der Chef der anderen Verwaltungshochschule, der Verwaltungshochschule Meißen, Herr Professor Musall, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherung der anwendungsbezogenen Forschung für die Polizeifachhochschule wichtig ist. Wir teilen diese Auffassung; denn wir möchten weiterhin auch von der Polizeifachhochschule fachliche Anregungen für die Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität in Sachsen sowie für eine gute Arbeit der Polizei bekommen.

Das zweite Problem, das wir haben, ist die Verkleinerung der Fachbereiche und die Entmachtung des Senats. Es gibt für eine verwaltungsinterne Fachhochschule keinen Grund, den Senat, also die eigene Vertretung der Schule, so zu entmachten und auch die Vertretung der Ausbildung dort zurückzunehmen. Es kann nur einen Grund geben: Es ist politisch nicht gewollt, weil man keine demokratischen Hochschulen will. Der Polizei hat die bisherige Regelung gutgetan, auch der Diskussion in der Hochschule.

Dass der Senat bisher ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Rektors der Polizeifachhochschule hat, kann ja wohl nicht der Grund dafür gewesen sein, dass die Stelle so lange unbesetzt war. Ich habe in drei Jahren Landtag jedenfalls keinen Besetzungsversuch erlebt.