Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

Dass der Senat bisher ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Rektors der Polizeifachhochschule hat, kann ja wohl nicht der Grund dafür gewesen sein, dass die Stelle so lange unbesetzt war. Ich habe in drei Jahren Landtag jedenfalls keinen Besetzungsversuch erlebt.

Meine Damen und Herren, kommen wir gleich zur Ausschreibung: Natürlich ist eine Ausschreibungspflicht gut. Sie sollte aus der Sicht unserer Fraktion aber mit einem Vorschlagsrecht des Senats verbunden werden. Was

bedeuten soll: „Grundsätzlich ist auszuschreiben“, hat uns noch keiner erklären können. Wenn nur auszuschreiben wäre, falls der Innenminister, der jetzt das Vorschlagsrecht bekommen soll, meint, einen Ausschreibungsvorschlag nicht zu haben, müsste es heißten: „Es kann ausgeschrieben werden.“ Das wäre ein Entscheidungsermessen des Vorschlagsberechtigten. „Es ist auszuschreiben“ heißt juristisch: Es muss ausgeschrieben werden. Wenn es aber heißen soll: „Es muss grundsätzlich ausgeschrieben werden“, wird das im Zweifel – im Konflikt um eine Stellenbesetzung im öffentlichen Wettbewerbsverfahren vor solchen Besetzungen – große juristische Probleme und möglicherweise ein Hickhack nach sich ziehen. Ich kann davor nur noch einmal warnen.

Wir haben ebenso wie DIE LINKE zu diesem Punkt einen Antrag gestellt. Beide Anträge sind abgelehnt worden. Auch ich habe angesichts dieser leider festgefahrenen Diskussion heute auf weitere Anträge verzichtet und kann meiner Fraktion leider nur die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs empfehlen.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Nun die NPD-Fraktion; Herr Abg. Storr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie heute bereits des Öfteren vernommen, verfolgt diese Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes im Wesentlichen das Ziel, eine Konzentration der Aufgaben der Hochschule der Sächsischen Polizei, ihrer Organe und ihres Personals durchzuführen und – darüber hinaus – Synergieeffekte zu erzielen, indem das Fortbildungszentrum des Aus- und Fortbildungszentrums der sächsischen Polizei in Bautzen in die Fachhochschule in Rothenburg integriert wird.

Für die NPD-Fraktion stellt sich zunächst einmal die generelle Frage nach dem Sinn der Akademisierung der Weiterbildung des Polizeivollzugsdienstes, insbesondere wenn der Abschluss durch einen Bachelor „gekrönt“ werden soll. Eine Reihe von Kritikpunkten ist bereits genannt worden. Wir, die NPD-Fraktion, halten diesen Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen heraus für verfehlt:

Die aus der demografischen Katastrophe resultierende manische Suche nach sogenannten „Synergieeffekten“ – hier: in der Lehre – kommt nicht zum Tragen, weil die Reduzierung der Anzahl der Senatsmitglieder nicht dazu führen wird, dass diese Kapazitäten für die Lehre umgewandelt werden können; denn die Senatssitzungen stellen eine nicht anrechnungsfähige ehrenamtliche Tätigkeit dar. Auch aus dem demnächst in Rothenburg angesiedelten Fortbildungszentrum können keine weiteren Synergieeffekte erzielt werden, da dem dortigen Lehrpersonal fast in Gänze die adäquate Qualifikation für Hochschuldozenten fehlt.

Man kann sich zudem fragen, ob eine an den Erfordernissen des Polizeivollzugsdienstes orientierte Lehre unbe

dingt auch noch anwendungsorientierte Forschung erbringen muss. Die verwaltungsinterne Einrichtung und der damit verbundene Sonderstatus dieser Hochschule lassen ohnehin kaum Forschungstätigkeiten zu, da dafür nur geringfügige Forschungsmittel – wenn überhaupt – zur Verfügung stehen, von den rechtlichen Besonderheiten dieser verwaltungsinternen Einrichtung einmal ganz abgesehen, sodass dies als akademisches Feigenblatt zu bewerten ist.

Auch die von Ihnen vorgesehenen Juniorprofessuren können an einer solchen Fachhochschule ohne Promotionsrecht nicht bestellt werden, da sich der Juniorprofessor während der Zeit seiner Professur durch eine habilitationsgleiche Leistung, also durch Forschung, qualifizieren soll. Da hilft auch nicht der Verweis der Staatsregierung, dass man sich mit der Hochschule der Polizei, die aus der Polizeiführungsakademie hervorgegangen ist, ins Benehmen setzen möchte, um über deren Akkreditierungsverfahren die eigene Fachhochschule zu akademisieren.

Wir lehnen daher diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung ab.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der Aussprache. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Herr Bandmann, bitte, Sie haben das Wort.

(Volker Bandmann, CDU, begibt sich zum Saalmikrofon.)

Von dort?

Herr Präsident, wenn Sie gestatten, spreche ich gleich von hier aus. – Ich möchte auf einige Punkte, die soeben vorgetragen wurden, noch einmal eingehen.

In Bezug auf die Frage der Urheberschaft, die der Vertreter der LINKEN hier aufgeworfen hat, will ich deutlich sagen, dass die Anhörung im Innenausschuss – in diesem Saal – am 13. September 2012 durchgeführt wurde. Die CDU-Fraktion, vertreten durch mich, hatte von Anfang an verdeutlicht, dass wir den Namen der Hochschule beibehalten werden. Es kommt also nicht zu einer Änderung, sondern der Name der Hochschule in Rothenburg wird beibehalten.

Dann war es in der Tat DIE LINKE, die den Änderungsantrag schneller beigebracht hat. Aber in Gänze kann man sagen: Es handelt sich letztlich nur um Trittbrettfahrerei.

(Lachen bei den LINKEN)

Zu den Einlassungen aus der SPD-Fraktion, insbesondere was die Entfernung zwischen den Standorten Rothenburg und Bautzen angeht, ist Folgendes zu sagen: In der Anhörung ist deutlich geworden, dass es sich um einen Abwesenheitsvertreter handelt. Die Vertretung durch den Prorektor kommt dann zustande, wenn er die Abwesenheitsvertretung übernimmt. Ansonsten ist in Bezug auf die

Mitbestimmungsrechte in den zahllosen Veranstaltungen, die wir, auch mit meinem Kollegen Schowtka, der heute durch dienstliche Verhinderung nicht anwesend sein kann – –

(Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD – Christian Piwarz, CDU: Er ist für den Sächsischen Landtag in Brüssel!)

Er ist in Brüssel. Ansonsten versuchen Sie doch immer, deutlich zu machen, dass die Brüsseler Termine wichtig sind. Daher würde ich das vonseiten der SPD durch Zwischenrufe nicht so herabsetzen. Ich denke, es ist gut, dass wir in Brüssel ausreichend vertreten sind.

Jedenfalls hat Kollege Schowtka bei seinen zahlreichen Gremienbesuchen deutlich gemacht, dass derlei Dinge, die von Ihnen vorgetragen worden sind, uns gegenüber von der studentischen Vertretung nicht geäußert worden sind. Bei der kürzlich stattgefundenen Verabschiedung der Absolventen ist im Gegenteil vom studentischen Vertreter deutlich geworden, dass die Lage am Rande des Freistaates Sachsen, die die vergangenen Jahrgänge immer wieder thematisiert hatten, diesmal ausdrücklich nicht thematisiert wurde, sondern der studentische Vertreter sogar darauf hingewiesen hat, dass die Rahmenbedingungen für die Lehre und die polizeiliche Ausbildung ausgezeichnet sind. So habe ich es jedenfalls mitgenommen.

Frau Jähnigen, wenn Sie auf den Sachverständigen verweisen – jetzt ist sie leider gerade nicht da, aber ich werde es dennoch erwähnen, sie wird mich möglicherweise draußen irgendwo hören –, der zwar eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, aber durch Ihre Kritik für die Nachfrage nicht zur Verfügung stand, dann halte ich dieses von Ihnen eingebrachte Stichwort für wenig tragfähig, legen Sie als Fraktion doch immer ausdrücklich Wert darauf, dass keine schriftlichen Stellungnahmen zugelassen werden, wenn wir als Fraktion aus Verfahrensfragen heraus mal auf eine schriftliche Stellungnahme zur Sachbeschleunigung hinweisen. Sie zitierten eine schriftliche Stellungnahme, bei der wir keine Möglichkeit hatten, den Vertreter aus Rothenburg durch tatsächliche Befragung in der Anhörung auf diese Behauptung anzusprechen. Von daher ist Ihre Einlassung wenig tragfähig.

Ich denke, wir haben einen guten Gesetzentwurf eingebracht, der für die Bachelorausbildung die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, die beiden Standorte unter einem Dach vereinigt und vor allem den Namen Rothenburg beibehält, sodass keine Irritationen aufkommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Jetzt sehe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Fraktionen. Ich frage die Staatsregierung, ob zu dem Gesetzentwurf das Wort gewünscht wird, den die Staatsregierung selbst eingebracht hat. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Was wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen? Wir wollen Synergieeffekte erzielen, indem wir die Aus- und Fortbildung des Polizeivollzugsdienstes unter einem Dach bündeln und die Organisation entsprechend optimieren. Dabei werden Ressourcen für die Aus- und Fortbildung frei. Das kommt insbesondere dem Bachelorstudiengang zugute.

Ziel dieses Entwurfes ist es nicht – Herr Dr. Hahn, darüber hatten wir im Innenausschuss geredet –, die Zusammenlegung der Fachhochschulen Meißen und Rothenburg zu thematisieren, sondern die Synergiepotenziale zu heben. Sie sagten, ich hätte im Innenausschuss keine klare Antwort gehabt, deswegen will ich es vor dem Plenum noch einmal deutlich aussprechen. Das sind die Ziele gewesen und eben nicht die Zusammenlegung von anderen Fachhochschulen, die es im Freistaat Sachsen gibt.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Den Entwurf gab es mal!)

Ich bin gefragt worden, ob es Gegenstand dieses Entwurfes ist, ob es diesbezüglich entsprechende Vorstellungen gibt. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass die Vorstellungen, die jetzt im Mittelpunkt stehen, mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden sollen.

Zwei Dinge vorab. Worum es ganz klar nicht geht – auch das möchte ich noch einmal aussprechen –, ist eine Standortdebatte. Die Standorte Rothenburg und Bautzen bleiben erhalten. Etwas anderes ist nie vorgesehen gewesen. Die vorrangige Aufgabe unserer verwaltungsinternen Fachhochschule ist es, Nachwuchskräfte für die sächsische Polizei auszubilden. Hier gelten andere Bedingungen als an einer „ganz normalen“ Hochschule. Forschungsfreiräume, wie an Universitäten, sind naturgemäß an einer verwaltungsinternen Fachhochschule nicht möglich.

Dennoch legen wir großen Wert auf anwendungsorientierte Forschung an der Fachhochschule. Vieles läuft hier über externe Kooperationen. Im Übrigen wird die Entlastung des Hochschulpersonals von der Lehrverpflichtung, um angewandte Forschung betreiben zu können, weder bisher noch künftig im Gesetz geregelt. Regelungen hierzu gibt es in der Verwaltungsvorschrift meines Ministeriums. Es können für Juniorprofessuren entsprechende Freiräume geschaffen werden.

Bezüglich des Besetzungsverfahrens und des Themas Ausschreibung bzw. der Einfügung des Wortes „grundsätzlich“ hat der Abg. Bandmann sehr umfangreich vorgetragen. Deshalb würde ich mir an dieser Stelle die Wiederholung ersparen und bitte Sie aus der Perspektive der Staatsregierung um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes in der Drucksache 5/8359, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/10352.

Es liegt ein Änderungsantrag in der Drucksache 5/10391 der CDU- und der FDP-Fraktion vor. Herr Bandmann, ich habe Sie vorhin so verstanden, dass Sie ihn eingebracht haben. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. So lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dafür stimmt, der zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst rufe ich zur Abstimmung über die Überschrift auf. Wer stimmt zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt

es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen Artikel 2 mehrheitlich beschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 3. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dennoch die erforderliche Mehrheit für Artikel 3 erreicht worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Lesung beendet. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, der zeigt es an. – Danke. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen der Gesetzentwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum