Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

(Jürgen Gansel, NPD: Das haben Sie von der SPD seit 20 Jahren nicht geschafft!)

und dort junge Menschen zu verführen.

Ich will auf das Thema „Rechtsrock“ und auf die Bemerkungen von Herrn Ulbig zu den Neonazikonzerten nicht weiter eingehen. Es hat mich allerdings auch erschöpft, äh, entsetzt.

(Staatsminister Markus Ulbig: Erschöpft?)

Auch erschöpft. Es ist manchmal erschöpfend, Ihnen bei Ihren Pseudorückschlüssen zuzuhören; das ist richtig. Danke für den Hinweis.

Aber man muss feststellen, dass diese Szene bei uns genau eines der Mittel ist, wenn es um die Durchdringung der Alltagskultur geht. Richtigerweise wird festgestellt, dass die Musik als zentrales Kommunikationsmittel dient und dass sich die Musikstile ausgeweitet haben. Am 11. Juni 2011 fand in Leipzig eines der ersten NeonaziHiphopkonzerte statt. Das ist ein riesengroßer Wirtschaftsfaktor – 3,5 Millionen Euro im Jahr! 30 bis 40 Beschäftige leben davon. All das muss man in diesem Land immer wieder klarmachen, weil es noch nicht alle kapiert haben.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Leider auch immer wieder erschreckend ist die Durchdringung beim Sport. Es gibt den gezielten Versuch der Neonazis, die Hooliganszene zu durchdringen. 13 % beträgt der Anteil an den gewaltbereiten Fußballfans. Die „JN“ versucht, Mitgliederstrukturen über Sportveranstaltungen aufzubauen. Da findet ein großer Propagandaeinsatz statt. Zu all diesen Erscheinungen sehe ich in Sachsen Fortschritte bei der Bearbeitung. Das sage ich ganz ehrlich. Aber die entsprechenden Schritte kommen meiner Einschätzung nach viel zu spät und sind bei weitem noch nicht ausreichend.

Für Augenwischerei halte ich die Ausführungen der Staatsregierung zum Thema Strafverfolgung. Es wird aufgelistet, dass in den letzten Jahren die Bearbeitungsdauer der Anträge, Strafanzeigen und Gerichtsverfahren gegen Rechtsextremisten rückläufig ist. Die Zahlen sind auf den ersten Blick beeindruckend. Die Realität zeigt jedoch, dass der Durchschnittswert – wir sind bei 2,9 Monaten – gerade durch kleinere Verfahren künstlich abgesenkt wird, während die großen Verfahren, bei denen es wirklich mal um etwas geht, lange dauern – und das mit Konsequenzen.

Nehmen wir das Beispiel „Sturm 34“: Die Verfahrensdauer hat Oberbürgermeister Matthias Damm – von der CDU! – zu Recht als Justizskandal verurteilt. Es kann nicht sein, dass bis zum Finden eines Urteils fünf Jahre vergehen. Lange Verfahrensdauern bedeuten zum einen eine große psychologische Belastung für die Opfer. Es kommt auch immer wieder dazu, dass Strafen gegenüber Neonazis abgesenkt werden unter Verweis darauf, dass die Begehung der Tat zu lange her sei. Das kann nicht sein, gerade in den großen, wichtigen Verfahren. Der Volksmund sagt: Die Strafe muss auf dem Fuße folgen! – Das gilt auch in diesem Fall.

Ich sehe eine weitere Schwäche: Die Staatsregierung und gerade das Landesamt für Verfassungsschutz beleuchten offenbar zu wenig die Schnittstellen zwischen Rechtsextremismus, Rechtskonservatismus und Rechtspopulismus. Wir haben in Sachsen inzwischen eine ganze Reihe von entsprechenden Gruppierungen, zum Beispiel das „Bündnis Arbeit – Familie – Vaterland“. Ich kann verstehen, dass die CDU nicht so gern darüber redet. Weitere Beispiele: „Pro Chemnitz“, Sächsische Volkspartei, Republikaner. Das alles sind Gruppierungen, die nicht im Verfas

sungsschutzbericht auftauchen. Schon deswegen ist es wichtig, dort genauer hinzuschauen; denn das sind wichtige Schnittstellen. Es sind genau die Schnittstellen, über die auch rechtsextreme, rassistische, antisemitische Inhalte in die Mitte der Gesellschaft transportiert werden. Wir müssen dort genauer hinschauen, weil alle Umfragen uns sagen, dass fremdenfeindliche, menschenfeindliche Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft eine der Ursachen dafür sind, dass wir solche Leute hier sitzen haben. Das ist ein Punkt, auf den wir in Zukunft genauer eingehen müssen.

Ich finde, der Entschließungsantrag tut dies. Er greift Forderungen auf, die wir – in verschiedenen Zusammensetzungen – in der Opposition miteinander thematisiert haben. Ich kann mir vorstellen, dass der von mir zuletzt genannte Punkt – rechte Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft – von der Staatsregierung mit ihrem aktuellen Ideologiekonstrukt gar nicht erfasst werden kann. Es ist eine Schwäche des Extremismusansatzes, dass man keine Erklärungsmuster für den Rechtskonservatismus hat und somit Schwierigkeiten bekommt, mit einzelnen rechtsextremen Versatzstücken, die in der Mitte der Gesellschaft vorhanden sind, umzugehen.

Deshalb sind die Forderungen – auch in der Interpretation der Kollegin Köditz, für die ich sehr dankbar bin – richtig. Ich kündige hiermit an, dass meine Fraktion dem Entschließungsantrag der GRÜNEN beitreten wird.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Karabinski für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN hat der Staatsregierung eine Große Anfrage zum Themenkomplex Rechtsextremismus gestellt. Diese

Anfrage und deren Beantwortung durch die Staatsregierung hat die Fraktion als Punkt auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung setzen lassen.

Gerade vor dem Hintergrund der schrecklichen Mordserie der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund ist das eine gute Möglichkeit, sich von rechtsextremistischen Bestrebungen und Organisation im Freistaat Sachsen ein Bild zu machen. Den Ansatz der GRÜNEN-Fraktion können wir als Liberale, die Extremismus jedweder Art ablehnen – ob von rechts oder von links, ob politisch oder religiös motiviert –, gut nachvollziehen, und das gerade vor dem Hintergrund, dass angesichts des großen Medieninteresses am Thema NSU der alltägliche Rassismus aus dem Blick zu geraten droht.

An dieser Stelle enden aber die Gemeinsamkeiten. Die Antworten auf viele Fragen aus dem Fragenkatalog, vor allem auf diejenigen zu den Komplexen NPD oder Junge Nationaldemokraten, hätten Sie auch gut im kürzlich vorgestellten Verfassungsschutzbericht nachlesen können.

Fragen wie die nach den konkreten politischen Zielen, die die NPD in Sachsen verfolgt, können Sie sich doch durch aufmerksame Teilnahme an den Sitzungen von Plenum und Ausschüssen selbst beantworten.

Für die Beurteilung, ob ein Verein, eine Partei, ein Unternehmen, ein sonstiger Zusammenschluss von Personen oder ob Einzelpersonen als extremistisch und folglich als beobachtungswürdig eingeschätzt werden, braucht es nachvollziehbare Kriterien. Dies wird in der Antwort der Staatsregierung auch ausgeführt. Die Kriterien sind in § 2 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes ebenfalls aufgeführt.

Ebenso gut nachvollziehbar ist die Antwort der Staatsregierung auf alle Fragen, die die Tätigkeit von sogenannten V-Leuten betreffen. Hier stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen, und das sollte Sie auch nicht wundern. Ich möchte nicht, dass, wie von Ihnen nachgefragt, die Kriterien, mit denen das Landesamt für Verfassungsschutz über die Eignung von Personen als V-Leute entscheidet, in einer öffentlichen Antwort auf eine Große Anfrage von allen nachgelesen werden können, also auch von denen, die – zu Recht – vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dies hat nichts mit mangelnder Transparenz zu tun; Ihre Forderung ist schlichtweg gefährlich und unverantwortlich.

(Beifall bei der FDP – Johannes Lichdi, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Karabinski, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, die GRÜNEN haben noch genug Redezeit. – Unverständlich sind mir allgemein die Schlussfolgerungen, die Sie aus der Großen Anfrage ziehen. So benutzen Sie die Ihrer Ansicht nach mangelhaften Antworten der Staatsregierung dazu, um, wie in der letzten Woche geschehen, die Einrichtung eines Instituts zur Erforschung rechtsextremer Strukturen zu fordern. Der Verfassungsschutz soll sich, wenn es nach Ihnen geht, in Zukunft nur noch mit Terror- und Spionageabwehr beschäftigen; das haben Sie auf einem Parteitag im März beschlossen.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Dass wir sehr dringend Lehren aus den Versäumnissen der Behörden, was den Umgang mit dem NSU-Trio betraf, ziehen müssen und dass die Strukturen der Geheimdienste zumindest auf den Prüfstand gehören, ist unumstritten. Aber ein neues Forschungsprojekt ist nun wirklich der falsche Weg. Nach welchen Kriterien soll denn ein solches – wohlgemerkt: steuerfinanziertes – Institut vorgehen? Wer soll diese sogenannten Experten auswählen? Was ist mit V-Leuten? Wenn der Verfassungsschutz künftig nur noch für Terror- und Spionageabwehr zuständig sein soll und das neue Institut für Rechtsextremismus – wird dann die Beobachtung des Linksextremismus eingestellt?

Einen solchen Vorschlag halten wir für absolut untauglich, wir lehnen ihn ab. Eine wirksame Bekämpfung von extremistischen Strukturen sieht anders aus.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Herr Schimmer für die NPD-Fraktion ist abschließender Redner in der ersten Runde. Herr Schimmer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war nur eine Frage der Zeit, wann eine der drei linken Oppositionsfraktionen die Aufdeckung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes zum Anlass nehmen würde, um bei der Staatsregierung den Wissensstand des Inlandsgeheimdienstes zum sogenannten Rechtsextremismus abzufragen. Diesmal waren es die GRÜNEN, die ihr Wissen auffrischen lassen wollten.

Mutmaßlich unter der Federführung von Herrn Jennerjahn, dessen Politologengeschwurbel wir ja heute gerade wieder einmal mehr erleben durften.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um auf das Denken einzugehen, das hinter dieser Großen Anfrage steht. Hinter dem gestelzten Wortsalat, in dem ständig das Wort „demokratisch“ im Munde geführt wird, verbirgt sich eben hinter der Maske des vermeintlichen Demokraten eine zutiefst totalitäre Haltung gegenüber Andersdenkenden.

(Beifall bei der NPD)

Das wird besonders dann deutlich, wenn sich die Mitglieder der Fraktion, die diese Große Anfrage gestellt haben, vom Parlament auf die Straße begeben. Wenn die GRÜNEN also systematisch gegen Andersdenkende vorgehen, dann tun sie das eben nicht mit wohlgesetzten Worten wie hier, sondern mit einem massiven Angriff auf demokratische Grundrechte, indem sie ihren Gegnern die Versammlungsfreiheit beschneiden, ja sie verhindern wollen. Und daran kann eben auch die jüngst erfolgte Einstellung eines Strafverfahrens gegen Frau Jähnigen nichts ändern.

Wer Augen im Kopf hatte, um das Treiben der GRÜNEN am 19. Februar 2011 zu beobachten, der konnte das sehen. Unter dem Deckmantel von sogenannten parlamentarischen Beobachtern wurde versucht, die Bemühungen der Polizei um die Eindämmung des Straßenterrors der Antifa zu behindern. Das Verhalten an diesem Tag war beileibe kein Einzelfall.

Wenn es um Rechtsextremismus geht, und das hat man an den bisherigen Wortbeiträgen deutlich gemerkt, brennen nicht nur bei den GRÜNEN alle Sicherungen durch. Den Geist – oder besser den Ungeist –, der hinter diesem antidemokratischen Denken und Handeln steht, charakterisierte unlängst der Berliner Publizist Manfred KleineHartlage in seinem Buch „Warum ich kein Linker mehr

bin“ wie folgt: „Der Geist, der den Kampf gegen rechts mit seinen unablässigen Rechtsbrüchen befeuert, ist derselbe, der Robespierre und Lenin bei ihren Massenmorden ein so gutes Gewissen gegeben hat.“

Meine Damen und Herren! Es lohnt sich nicht, auf alle Details in den Antworten auf diese Große Anfrage einzugehen, denn zu sehr werden hier Dinge vermengt, die wenig oder nichts miteinander zu tun haben. Bei vielen Angaben fragt man sich, worin die angebliche Gefährlichkeit dieser Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung besteht. Die Angst der Fragesteller, aber auch der Staatsregierung muss schon sehr, sehr groß sein, wenn man jedes noch so zarte Pflänzchen des Widerstands gegen die Vernichtung der nationalen Identität und Souveränität Deutschlands so akribisch beobachtet und bekämpft, wie das offensichtlich durch den Verfassungsschutz und die Antifa getan wird.

Dazu möchte ich noch einen weiteren früheren Linken zitieren, einen wichtigen Renegaten der 68er-Bewegung, einen früheren Freund von Habermas, nämlich den Frankfurter Publizisten und „Etappe“-Mitherausgeber Günter Maschke. Er charakterisiert in einem im vergangenen Jahr veröffentlichten Interview das paranoide Denken, das dem mittlerweile völlig hemmungslosen, verhetzten, differenzierungsunfähigen und völlig feindbildfixierten Kampf gegen rechts zugrunde liegt, wie folgt: „Der Feind ist klein, schmutzig, hässlich, historisch widerlegt, intellektuell bankrott, aber er ist ungeheuer gefährlich und teuflisch raffiniert.“ So werden heute rechte Bestrebungen von allen dargestellt. Das ist absurd. So wurden die Juden im Dritten Reich dargestellt.

Meine Damen und Herren! Nun noch einige Bemerkungen zu grundsätzlichen Aussagen der Staatsregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der GRÜNEN, insbesondere zur Frage 11 in Teil A. Was kennzeichnet rechtsextremistische Ideologien? Hier werden fünf Ideologiefragmente angeführt, die allerdings, glaubt man der Antwort der Staatsregierung eine Seite weiter, theoretisch nicht untersetzt sind. Als Erstes taucht immer wieder der Begriff der „Volksgemeinschaft“ auf, der insbesondere der NPD zum Vorwurf gemacht wird. So heißt es auf Seite 8: „Beobachtet werden kann, dass einzelne Organisationen in ihren ideologischen Bezugnahmen im Laufe der Zeit andere Schwerpunkte setzen. Dies gilt etwa für die NPD, die sich verstärkt in ihren Argumentationen an den Sprachgebrauch des historischen Nationalsozialismus anlehnt.“ Nachfolgend wird auf den Begriff der Volksgemeinschaft verwiesen.

„Volksgemeinschaft“ ist jedoch ein Begriff, der viel älter ist als der Nationalsozialismus und der beispielsweise noch völlig selbstverständlich von den prägenden Politikern der Weimarer Republik, wie Gustav Stresemann und Friedrich Ebert, verwendet wurde und der auch andere Deutungen zulässt als allein die politische Praxis im Deutschland der Dreißiger- und Vierzigerjahre.

Das NPD-Parteiprogramm von 2010, das eigenartigerweise nirgendwo in der Antwort zitiert wird, sagt ganz

klar im Abschnitt der sozialen Nationalstrategie: „Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft. Erst die Volksgemeinschaft garantiert die persönliche Freiheit. Diese endet dort, wo die Gemeinschaft Schaden nimmt.“ Ich bin mir sicher, dass dieses Zitat jedem Normalbürger einleuchtet, dass Freiheit eben nicht grenzenlos sein kann, sofern sie andere schädigt.

Ein weiterer Punkt, der immer wieder den sogenannten Rechtsextremisten vorgeworfen wird, ist die angebliche Fremdenfeindlichkeit. Als Beleg tauchen hier mehrfach die Aktivitäten der NPD sowie der von ihr unterstützten Bürgerinitiativen gegen die Unterbringung von immer mehr Asylbewerbern in Sachsen auf. So heißt es auf Seite 15: „Beispielsweise wird die Problematik der Unterbringung von Asylbewerbern, aber auch eine angebliche Gefährdung der Bevölkerung durch freigelassene Sexualstraftäter immer wieder öffentlichkeitswirksam aufgegriffen.“

Die Gefährdungen durch oftmals kriminelle und in aller Regel abgelehnte Asylbewerber und sogar durch Sexualstraftäter sind also nur eingebildet. Für diese Antwort ist die NPD-Fraktion der Staatsregierung dankbar. Wir werden sie gern betroffenen Bürgern, darunter Vergewaltigungsopfern, mitteilen.

Zum Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit schrieb übrigens der Historiker Prof. Dr. Ernst Nolte in seinem Buch „Späte Reflexionen“: „Unter der Flagge des scheinhumanistischen Kampfes gegen Fremdenfeindlichkeit vollzieht sich möglicherweise eines der großen Verbrechen der jüngsten Zeit, nämlich die Zulassung der ungeregelten Massen- und Armutsimmigration in dicht bevölkerte Gebiete. Dieser präzedenzlose Vorgang führt nicht einmal zu größerer Gerechtigkeit, sondern ganz im Gegenteil zu schlimmerer Ungerechtigkeit gegenüber den ganz Armen, die zurückbleiben.“

Als weitere Ideologiefragmente einer angeblichen radikalen Rechten werden von der Staatsregierung der Revisionismus und die positive Einstellung zum Nationalsozialismus des Dritten Reiches aufgeführt, ein Element, das bekanntermaßen in fast jeder Rede von Hinterbänklern der CDU-Fraktion hier im Hause auftaucht, wenn mal wieder eine Entgegnung gegen einen sachpolitischen Antrag der NPD-Fraktion zusammengeschustert werden muss. Inzwischen kann man auf die deplatzierten Einlagen schon regelrecht warten. Bei uns in der NPD-Fraktion löst die völlig ritualisierte Nazikeule, mit der sie auf unsere sachpolitischen Anträge reagieren, mittlerweile nur noch Heiterkeit aus.

Für die NPD-Fraktion ist klar: Der Nationalsozialismus und das Dritte Reich sind für uns Bestandteile der deutschen Geschichte, die eben unteilbar ist. Die Geschichte unserer Nation ist kompliziert, manchmal und sehr oft war sie auch tragisch. Sie verträgt auf jeden Fall keine Schwarz-Weiß-Malerei. Unser Partei- und Fraktionsvorsitzender Holger Apfel hat im Gespräch mit dem „Spiegel“ deutlich erklärt, dass er den Holocaust für ein Ver