Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

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Tagesordnungspunkt 11

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu

über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 5/10316, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/10571, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/10572, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter, Herr Michel, das Wort? –

(Jens Michel, CDU: Nein, danke, Herr Präsident!)

Vielen Dank, Herr Michel. – Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/10572,

ab. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/10572, mehrheitlich angenommen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

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Tagesordnungspunkt 12

Vergabebericht 2011 des Freistaates Sachsen

Drucksache 5/9600, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/10596, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es kann, muss aber nicht gesprochen werden. Wünscht jemand das Wort? – Herr Pohle für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Vergabebericht des Freistaates Sachsen 2011 liegt uns heute zur Abstimmung vor. Es ist sicher nicht notwendig, auf jede einzelne Information des Berichtes einzugehen.

Augenfällig ist, dass das Vergabevolumen des Freistaates auch im Jahr 2011 gesunken ist, wohl auch im Ergebnis der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierungspolitik der Sächsischen Staatsregierung. Erwähnenswert ist hier im Übrigen, dass trotz des gesunkenen Auftragsvolumens der Freistaat Sachsen im Jahr 2011 im Ranking der deutschen Bundesländer mit einer Investitionsquote von 18,6 % ganze 6,6 % über dem Durchschnitt und damit auf Platz 1 lag. Im Ranking 2012 belegen wir bei einer Quote von 18,3 % einen auch hervorragenden 2. Platz, dicht hinter Sachsen-Anhalt.

In diesem Zusammenhang drücke ich als handwerkspolitischer Sprecher meiner Fraktion meine Erwartung aus, dass die Staatsregierung ihre zukunftsgerichtete Investitionspolitik gezielt fortsetzt – auch dann, wenn die Zuwei

sungen vom Bund und aus der EU weiter sinken – und dass sie dabei vor allem die Regionen weiter im Blick behält, die mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung noch nicht Schritt halten können.

Optimistisch stimmt mich dabei der gerade erst von uns beschlossene Doppelhaushalt. Die Investitionsquote von 18,3 % für das Jahr 2013 und 17,6 % im Jahr 2014 garantiert, dass der Freistaat das Seinige leistet, der heimischen Wirtschaft ausreichend Impulse zu verleihen.

Der Ihnen vorgelegte, von den Koalitionsfraktionen beschlossene Entschließungsantrag, Drucksache 5/9949, hat unter anderem den Fokus auf eine Verstetigung und Sicherung des investiven Anteils mit dem mit etwa 120 Millionen Euro ausgestatteten Zukunftssicherungsfonds gelegt. Damit sorgt der Freistaat verantwortungsbewusst dafür, dass auch über 2014 hinaus sinnvoll in die Infrastruktur Sachsens investiert werden kann. Allein 100 Millionen Euro werden dann in den Schulhausbau und 20 Millionen Euro in den Krankenhausbau fließen. So sieht verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik aus, meine Damen und Herren.

Die Summe des Auftragsvolumens in Höhe von 795 Millionen Euro im Jahr 2011 erscheint, gemessen am

Bruttoinlandsprodukt des Freistaates, in Höhe von 95,7 Milliarden Euro im gleichen Jahr zunächst gering. Berücksichtigt man aber die Vergaben der Landkreise, Kommunen und des Bundes – allein die Stadt Leipzig vergab 2011 Aufträge in Höhe von 157,5 Millionen Euro –, wird einem bewusst, welch immenser Impulsgeber die öffentliche Hand für das notwendige Wirtschaftswachstum ist.

Positiv zu bewerten ist durchaus, dass der Anteil des Auftragsvolumens, das an sächsische Unternehmen vergeben werden konnte, prozentual stabil geblieben ist. Das spricht für die Stärke und Konkurrenzfähigkeit unserer einheimischen Betriebe.

Dem Transparenzanspruch, den wir uns mit dem Erlass des ersten Landesvergabegesetzes im Jahr 2002 selbst stellten und der dem Bürger, der das auszugebende Geld zuerst einmal erwirtschaftet hat, auch zusteht, wird dieser Bericht vollkommen gerecht. Wer hier detailliertere Informationen erwartet, muss das höhere Maß an bürokratischem Aufwand kalkulieren und bereit sein, die damit verbundenen Kosten aufzubringen.

Die Zahl der Beschwerdeverfahren unterhalb der EUSchwellenwerte sank um mehr als 50 %. Die Zahl der Verfahren bei der Ersten Vergabekammer blieb konstant und die Anzahl der Beschwerdeverfahren beim Vergabesenat am Oberlandesgericht Dresden reduzierte sich zum Vorjahr um ein Drittel. Das spricht für die Professionalisierung und die Qualität der sächsischen Vergabestellen, aber auch für die gute Handhabbarkeit des von mir schon genannten Gesetzes. Gesetze haben eben nur dann Sinn, wenn sie handhabbar, einhaltbar und durchsetzbar sind.

An dieser Stelle erlauben Sie mir einen kurzen Bogen zu unserem noch im parlamentarischen Verfahren befindlichen neuen Vergabegesetz. Der von den Koalitionsfraktionen erarbeitete Gesetzentwurf wird genau dem gerecht. Er schöpft aus den Erfahrungen mit dem bisher geltenden hervorragenden Gesetz, entwickelt es fort und passt es den derzeit geltenden juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Das bestätigen uns alle, die mit der Vergabe zu tun haben und die wirtschaftlich verantwortungsbewusst denken können. Dem schon beschriebenen Verhältnis von Transparenz und vertretbarem bürokratischem Aufwand werden wir mit der zweijährigen Herausgabe des Vergabeberichtes zukünftig ebenfalls besser gerecht werden.

Was die Professionalität der Vergabestellen angeht, so lässt es – glaubt man dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes – gerade in unseren kleineren Kommunen noch etwas zu wünschen übrig. Gerade deshalb ist es wichtig, zum einen die Mitarbeiter auch dort weiter zu qualifizieren, was natürlich Aufgabe der Kommunen ist, und zum anderen ihnen ein solches, von mir schon beschriebenes Gesetz als Handlungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was diese Mitarbeiter an dem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zu tragen hätten, und nicht nur die Mitarbeiter der Kommunen, sondern viel mehr noch die der Unter

nehmen, die sich an unseren Ausschreibungen beteiligen sollen.

Aber darüber wird im kommenden Jahr an dieser Stelle noch zu reden sein. Ich empfehle gemäß dem einstimmigen Ergebnis im Ausschuss, den Vergabebericht 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Zais, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz, weil wir eigentlich gemeint haben, wir werden heute Abend keine Aussprache führen. Nun ist es doch gebrochen worden, deshalb einige wenige Worte.

Ich möchte hier denjenigen, die den Vergabebericht erstellen, einen Dank aussprechen. Der Bericht ist sehr detailliert. Die Vergaben sind aufgeschlüsselt entsprechend den Landkreisen, in Zahlen, Gesetze und Verordnungen, ob die Vergaben rechtmäßig waren, und die waren sie immer. In Summe und in Einzelaufträgen kann man sich ein Bild machen.

Das reicht uns aber nicht. 2010 hat DIE LINKE eine Anhörung zum Vergabebericht gemacht, wie er seit mehreren Jahren erstellt wird. Es gab viele Hinweise und Kritiken, dieses zu ändern. Dies ist im Jahr 2011 wieder nicht geschehen, sodass dieser Bericht am Ende nur von uns zur Kenntnis zu nehmen ist, weil er eines nicht macht, nämlich eine Schlussfolgerung zu ziehen, die ich hier ganz kurz ansprechen möchte.

Es wird öffentliche Vergabe gemacht. Da gibt es Angebote, das sind die Ist-Kosten, mit denen geplant wird, und dann wird eigentlich nicht vorgenommen, wie hoch die Kosten denn wirklich waren. Welche Kosten sind denn angefallen? Einen solchen Vergleich kann man ja zwei Jahre später noch machen, das wäre uns nicht so wichtig. Aber dieser Vergleich der Angebotskosten mit den wirklich entstandenen Kosten ist uns wichtig, weil das bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen doch ein wesentliches Qualitätsmerkmal ist. Hier sind wir, der Gesetzgeber, der Landtag gefordert. Wir werden auch mit dem neuen Vergabegesetz daran arbeiten, dies zu brechen, um endlich einmal solche Dinge wie den City-Tunnel auch im Vergabebericht mit erwähnen zu lassen.

Fazit: Wir nehmen ihn zur Kenntnis, aber nicht mit Ja.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich frage die SPD-Fraktion. Herr Brangs? – Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns entschieden haben, zu dem Vergabebericht doch zu sprechen, zunächst einmal

die Anerkennung für diejenigen, die ihn verfasst haben, um ihnen ein Dankeschön zuteilwerden zu lassen. Das musste einmal gesagt werden, nachdem wir uns zum letzten Vergabebericht kritisch damit auseinandergesetzt und angemerkt hatten, dass er nicht fristgemäß eingegangen ist. Der jetzt vorgelegte Bericht ist pünktlich eingegangen.

Er hat die Anzahl der Vergaben, sowohl was freihändige Vergaben als auch öffentliche Ausschreibungen anbelangt, detailliert aufgeführt. Wenn man 2011 2 276 öffentliche Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von

267 Millionen Euro hatte, muss man darüber nachdenken, zu welchen Standards diese Ausschreibungen erfolgt sind. Ich erinnere an die Debatten, die wir im Zusammenhang mit den vorliegenden Entwürfen der Vergabegesetze auch meiner Fraktion geführt haben.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der öffentlichen Hand eine besondere Bedeutung zukommt, was die Vorbildfunktion bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen anbelangt. Wir vermissen nach wie vor in der Vergabe soziale Standards, soziale Kriterien, ökologische Kriterien, die Grundlage einer Vergabe sein sollten. Wir vermissen nach wie vor ein Vergabegesetz, das die Lohnbedingungen derer beschreibt und auch festlegt, die die Vergabe zu erbringen haben, und auf dessen Grundlage die Vergabe erfolgt.

Deshalb lassen wir an diesem Punkt nicht locker. Wir sind unzufrieden mit der Regelung der schwarz-gelben Staatsregierung und auch der Koalition mit ihrem Gesetzentwurf, und wir werden notfalls auch in der kommenden Legislaturperiode erneut einen Anlauf unternehmen, weil wir der Auffassung sind, dass wir gerade bei einem solch großen Volumen an Vergaben bestimmte Standards einhalten müssen, die Vorbild sind.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass das Thema nicht mit diesem Vergabebericht vom Tisch ist. Wir werden das weiter diskutieren. Aber wir bedanken uns bei denen, die ihn verfasst haben. Das soll es gewesen sein.