Protokoll der Sitzung vom 30.01.2013

Tagesordnungspunkt 17

Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Sächsischen Landtags gemäß § 73 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit

Anlage 6 zur Geschäftsordnung (Schreiben des Sächsischen

Staatsministeriums der Justiz und für Europa vom

29. Oktober 2012, Az.: 4110E-III.2-3202/12)

Drucksache 5/11066, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten

Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht einstimmig ergangen ist, ist die Behandlung und Entscheidung der Angelegenheit im Plenum erforderlich. Gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung im Plenum ohne Aussprache.

Ich stelle nun die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/11066 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir haben die 69. Sitzung abgearbeitet. Der Termin der 70. Sitzung ist auf morgen, Donnerstag, den 31. Januar, 10 Uhr, festgelegt worden. Die Einladung liegt Ihnen vor.

Ich beende diese Sitzung und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.