Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Sächsischen Landtags gemäß § 73 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit
Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht einstimmig ergangen ist, ist die Behandlung und Entscheidung der Angelegenheit im Plenum erforderlich. Gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung im Plenum ohne Aussprache.
Ich stelle nun die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/11066 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir haben die 69. Sitzung abgearbeitet. Der Termin der 70. Sitzung ist auf morgen, Donnerstag, den 31. Januar, 10 Uhr, festgelegt worden. Die Einladung liegt Ihnen vor.