Wir haben, denke ich, auch einen klaren Auftrag für die Staatsregierung zu Neuverhandlungen gesetzt. Sie sagen, es muss geachtet werden usw. Das ist ja schön. Aber wir würden – denn das ist das Einzige, was wir als Landtag tun können – ein klares Signal an die Staatsregierung für einen Verhandlungsauftrag geben, wo diese Punkte eben besonders aufgeführt sind.
Wir denken auch, dass die Präsenz der Landesdatenschutzbeauftragten deutlicher und nicht in einer so leicht bittenden Form eingebracht und eingefordert werden sollte.
Ich bitte Sie also, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Aber wir werden auch dem Entschließungsan
trag der Koalition zustimmen und hoffen, dass wir dann wirklich ein Signal des ganzen Landtags Richtung Staatsregierung bekommen. Wir werden auch beobachten, ob sich das die Staatsregierung zu Herzen nimmt oder nicht.
(Der Abgeordnete blickt zu Staatsminister Dr. Martens auf der Regierungsbank. – Beifall bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren! Zu dem Entschließungsantrag mit Drucksachennummer 5/1064 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 5/1109 vor. Ich bitte um Einbringung. Frau Abg. Julia Bonk, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele der im Entschließungsantrag der GRÜNEN genannten Punkte können wir unterstützen. Darauf bin ich in meinem ersten Redebeitrag auch eingegangen. Gerade die Möglichkeit der Verwendung von Open Source Software, die dort genannt ist, findet unsere Unterstützung. Insofern wollen wir dem zustimmen, dies aber durch weitere inhaltliche Punkte ergänzen. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag zur Entschließung eingebracht, und zwar weil es uns wichtig ist, gerade auch das Demokratiedefizit dieses IT-Planungsrates deutlich zu machen, bei dem es darum geht, dass mit sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger im Kernbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehandelt wird. Es kann deswegen aus unserer Sicht nicht angehen, dass die Landesparlamente an der inhaltlichen Erarbeitung nicht beteiligt sind. Das möchten wir in die Entschließung mit aufgenommen wissen und bringen deswegen diesen Änderungsantrag ein.
Herr Brangs, Sie können vielleicht Ihr Gespräch einfach auch draußen weiterführen oder der Diskussion lauschen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch kurz zum Entschließungsantrag der Koalition Stellung nehmen. Und zwar ist erfreulich, dass auch Ihnen klar geworden ist, dass Marktstandards nicht die Rechtsnormen ersetzen und dass auch Sie darauf hinwirken wollen, dass gesetzliche Normen weiterhin das Kriterium der Datenschutzsicherheit sein müssen. Das allein reicht uns aber als Feststellung noch nicht aus. Wir konnten deshalb dem Staatsvertrag selbst nicht zustimmen. Wir finden auch nicht, dass es ausreicht, dass die Landesdatenschutzbeauftragten mit beratender Stimme an den Sitzungen des IT-Planungsrates teilnehmen sollen. Wir finden, dass dort eine beschließen
Sehr geehrter Herr Präsident! Da es ein Änderungsantrag zu unserem Entschließungsantrag ist, möchte ich noch etwas dazu sagen.
Liebe Julia Bonk, ich kann den Mehrwert im Vergleich zu unserem Antrag nicht erkennen. Ich sage es einmal so hart. Ich glaube, alle Punkte, die jetzt in eurem Antrag stehen, stehen auch in unserem. Deshalb enthalten wir uns einmal aus Freundlichkeit.
Sehr geehrter Kollege Lichdi! Wir haben aus Freundlichkeit einen Punkt eures Entschließungsantrages ergänzt, von dem wir meinen, dass er eben nicht in ausreichender Weise gewürdigt worden ist, nämlich das Problem des Demokratiedefizits, aber nicht gleich mit dem Argumentationshintergrund in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich finde, wir haben würdigend zum Ausdruck gebracht und nicht extra noch einmal aufgeschrieben, was seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als gut genannt worden ist. Wir bitten deshalb auch für unseren Änderungsantrag um Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Bonk. – Möchte noch jemand das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Linksfraktion mit Drucksachennummer 5/1109 abstimmen. Ich bitte um die Dafürstimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.
Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksachennummer 5/1064 abstimmen. Ich bitte um die Dafürstimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP mit der Drucksachennummer 5/1074. Kann ich davon ausgehen, dass er eingebracht war? – Nein; Herr Schiemann, Sie haben das Wort.
Er ist eingebracht. Vielen Dank! Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um die Dafürstimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist diesem Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 5/1074 zugestimmt worden.
Nun kommen wir zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der NPD mit der Drucksachennummer 5/1084. Ich bitte um Einbringung. Herr Schimmer, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt wohl niemanden, der bezweifeln würde, dass es aus Gründen der besseren Effizienz und Wirtschaftlichkeit grundsätzlich sinnvoll wäre, die Datenverarbeitung der Länder untereinander und die Datenverarbeitung der Länder mit der des Bundes zu vernetzen und sich auf gemeinsame Standards zu einigen. Andererseits geht mit dem Abschluss von Staatsverträgen generell die Gefahr der Aushöhlung der Kompetenzen der Länder, insbesondere ihrer Landtage, einher.
Entsprechendes gilt für den Bundestag im Verhältnis zur Europäischen Union. Gerade im Bereich der Europäischen Union bringt es die Exekutive über den Abschluss von Staatsverträgen bekanntlich schon längst fertig, ureigenste Gesetzgebungskompetenzen der Parlamente aus den Angeln zu heben und durch eine Art frühneuzeitliche Kabinettspolitik ohne Beteiligung des Volkes oder seiner gewählten Vertreter letztlich das gesamte staatsrechtliche Fundament ins Wanken zu bringen und somit ungefragt Brüsseler Vorgaben zu etablieren oder aber eine fragwürdige Form einer neuen Totalsouveränität des Regierungshandelns festzuschreiben.
Umso mehr Veranlassung haben wir als Fraktion der Nationaldemokratischen Partei, bei Staatsverträgen auf nationaler oder auf Landesebene, also bei Verträgen, bei denen wir als Sächsischer Landtag noch ein Mitspracherecht haben, auf die Einhaltung demokratischer Spielregeln zu achten. Wir als Nationaldemokraten sind der Auffassung, dass dies mit dem Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates nicht in vollem Umfang geschehen ist. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Obwohl der Staatsvertrag erhebliche Folgen für die sächsische Verwaltung und für die Möglichkeit sächsischer Bürger zur Wahrung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung haben dürfte und obwohl die Staatsregierung – –
Obwohl auch die Staatsregierung im Rahmen der Föderalismuskommission II an der Entstehung dieses Vertrages mitgewirkt haben dürfte, hat sie zu keinem Zeitpunkt –
weder vor noch nach der abschließenden Sitzung der Föderalismuskommission im Bundesrat am 5. März 2009 – den Landtag über den Inhalt des Gesetzes mit seinen möglichen Folgen informiert, geschweige denn die Meinung der Abgeordneten eingeholt.
Wir Nationaldemokraten und sicherlich auch Sie, meine Damen und Herren, fühlen uns bei dieser Vorgehensweise
als Gesetzgeber nicht ernst genommen. Wir hätten uns gewünscht, rechtzeitig über den Vertrag informiert und in die Überlegungen zu seiner Entstehung eingebunden zu werden.