Protokoll der Sitzung vom 20.01.2010

Wir alle haben vor dem Jahreswechsel die Weihnachtszeit hoffentlich genießen können. Aber gerade in dieser Zeit ist der Umgang mit offenem Feuer selbstverständlich. Elektrische Weihnachtsbaumbeleuchtungen haben nicht alle Christbäume und schon gar nicht die Adventskränze erhellt. Jedes Jahr gehen in dieser Zeit noch immer Wohnzimmer in Flammen auf. Aber auch Elektrogeräte sind Brandherde in unseren Wohnungen. Eine rechtzeitige Warnung ist deshalb für die Lebensrettung äußerst wichtig.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb der richtige Ansatz. Allerdings kommt er darüber nicht hinaus.

Die wirksame Rauchmeldung in Wohnzimmern, Küchen und in allen anderen zur Wohnung zählenden Räumen ist für die rechtzeitige Flucht und Meldung an Feuerwehr und Rettungskräfte unabdingbar. Lassen Sie es mich so formulieren: Wenn in der Nacht der Rauch durch geschlossene Türen im Schlafzimmer angekommen ist, ist es für die anderen Zimmer offenbar schon zu spät. Auch die Rettung könnte über die Fluchtwege mehr als schwierig werden.

Nicht nachzuvollziehen ist, dass Sie die Vorschriften auf Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie auf Rettungswege führende Flure beschränken wollen. Dazu ist es von Bauherren, die Wohngebäude für Eigentumswohnungen oder zur Vermietung errichten, schlichtweg nicht zu erwarten und auch kaum gewollt, den Mietern und Käufern die Nutzung der Räume in gewisser Folge vorzuschreiben. Wenn man die Sächsische Bauordnung hierzu anfassen möchte, dann sollte man einen in sich konsistenten und umfassenden Gesetzentwurf vorlegen.

Sehr geehrte Frau Friedel, im Innenausschuss habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns eine Zustimmung vorstellen könnten, wenn die erforderlichen Änderungen eingearbeitet werden. Auch im Ausschuss sind Sie

darauf hingewiesen worden, dass die Beschränkung auf den Neubau zu kurz greift und eine Ausweitung auf den Altbestand mit einer entsprechenden Übergangsfrist geboten ist. Allerdings – das muss ich an dieser Stelle sagen – greift der Änderungsantrag der GRÜNEN ebenfalls zu kurz, weil er ausschließlich auf diese Fassung in Ihrem Gesetzentwurf aufsattelt.

Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Mittelweg beschreiten, dann sagen Sie gleichzeitig: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! Das ist in diesem Fall, wenn man Leben retten will, einfach zu wenig. Bei allem Geschrei über die Gängelung von Investoren im Wohnungsneubau oder der Eigentümer von Wohnungen bei einer entsprechenden Regelung sind wir von der Notwendigkeit einer solchen Regelung generell überzeugt. In privaten Wohnungen Leben zu retten muss Vorrang haben. Die Investitionen sind selbst bei guten Rauchwarnmeldern, wie in der Broschüre des SMI angepriesen, wirtschaftlich nicht ruinös und durchaus vertretbar.

Bei Gefahrenbereichen generell hat der Gesetzgeber viele Zwangsvorschriften erlassen. Ich erinnere an den für uns Deutsche so wichtigen Straßenverkehr. Der ist mit Regelungen in gewisser Weise „vollgestellt“. Niemand könnte sich auch nur ansatzweise an die Zeit erinnern, als die Gurtpflicht nicht galt.

Meine Damen und Herren! Die Broschüre des SMI, eben auch von Herrn Fritzsche benannt, hat offenbar in den Köpfen der Sachsen noch zu wenig erforderlichen Widerhall gefunden. Kurzum: Wir wollen an dieser Stelle keine Schnellschüsse, sondern wir wollen mehr Sorgfalt für einen solchen Gesetzentwurf mit aller erforderlichen Umsicht. Deshalb werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf auch enthalten, ebenso zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Als Nächstes spricht die FDP-Fraktion. Ich erteile dem Abg. Hauschild das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Rund 90 % davon kommen nicht durch das Feuer selbst, sondern durch eine Rauchvergiftung zu Tode. Aufgrund des durchdringenden Signaltons von Rauchmeldern werden Hausbewohner auf das Feuer aufmerksam gemacht, häufig aus dem Schlaf geweckt und gewinnen damit wertvolle Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.

Der Nutzen von Rauchmeldern ist unumstritten. Ich denke, dass wir uns darüber alle einig sind.

(Beifall bei der FDP)

Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sind wir jedoch gegen eine Pflicht zum

Einbau von Rauchmeldern. Sie werden es von der FDP nicht anders erwarten, als dass wir für die freiwillige Lösung sind.

(Beifall bei der FDP)

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat im Juni 2009 eine Initiative zur freiwilligen Installation von Rauchmeldern gestartet. Es ist zu früh, um jetzt zu sagen, dass die Initiative keinen Erfolg hat und deshalb die Pflicht eingeführt werden muss. Wir sollten den Bemühungen der Staatsregierung noch etwas Zeit geben und uns zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die Notwendigkeit einer Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern unterhalten.

In diesem Zusammenhang ausdrücklich zu begrüßen ist das Handeln einiger Kommunen. Freiberg und Pausa beispielsweise schenken ihren neugeborenen Einwohnern einen Rauchmelder, damit Kleinkinder bei einem Brand schnell in Sicherheit gebracht werden können. In Sachsen-Anhalt haben die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sülzetal die Einwohner der Gemeinde in persönlichen Gesprächen über die besonders ernste Gefahr informiert, die bei einem Brand durch Rauch entstehen kann, und sie haben gleichzeitig den Erwerb der richtigen Rauchmelder ermöglicht. Das sind Beispiele, die Schule machen sollten.

Jeder von uns kann diese Denkanstöße in seine Heimatkommune und in die Kommunen seines Wahlkreises mitnehmen. Bei einem freiwilligen Einbau als bewusste Entscheidung der Hauseigentümer oder Wohnungsmieter werden die Rauchmelder regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet und gewartet. Bei einer Einbaupflicht sehe ich hingegen die Gefahr, dass die Geräte zwar eingebaut, aber dann vergessen werden. Im Ernstfall sind sie defekt oder die Batterie ist einfach entladen. Wer soll kontrollieren, ob die Rauchmelder auch tatsächlich eingebaut sind? Kontrollen sind zudem immer mit Kosten verbunden. In diesem Fall werden die Kontrollen wahrscheinlich teurer sein als die Rauchmelder selbst.

Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der SPD, fordert den zwingenden Einbau von Rauchmeldern für Neubauwohnungen. Gerade aber bei Altbauwohnungen besteht aus baulichen Gründen die größere Gefahr für die anderen Mitbewohner.

Wir sind jetzt gerade beim Thema Baustandards. Wir alle beklagen regelmäßig, wie teuer das Bauen in Deutschland ist. Der Grund dafür liegt vor Ihnen auf dem Tisch: immer neue Vorschläge für gesetzliche Vorgaben beim Bauen. Ich denke, wir sollten den Eigentümern und Mietern mehr Vertrauen schenken und auf Freiwilligkeit setzen. Deshalb wird die FDP-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Für die NPD-Fraktion ist kein Redner gemeldet. Möchte die

Staatsregierung das Wort ergreifen? – Zuerst jedoch Frau Jähnigen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unstreitig, dass Rauchwarnmelder Leben schützen können, und trotzdem verharrt die Diskussion auf einer ideologischen Grundsatzdiskussion über Freiwilligkeit. Das ist unbefriedigend. Mein Vorredner sagte, dass für Bauherren die Brandschutzmelder zu teuer seien. Wenn ich im Stadtrat von Dresden, einer geburtenreichen Stadt, beantragen würde, dass allen Neugeborenen Rauchwarnmelder auf Kosten der Stadt geschenkt würden, dann würde die FDPFraktion als erste aufschreien. So viel zu dieser angeblichen Freiwilligkeit. Es ist ja dann doch nicht klar, wer Ihr Modell bezahlen soll. Das ist sehr schade, denn Sie bleiben damit auf halber Strecke stehen.

Wenn man die Gurtpflicht im Straßenverkehr auf Freiwilligkeit belassen würde, was würde das für Ergebnisse haben? Hier gibt es ja einen viel größeren Kreis von Betroffenen. Durch Brände sind ganze Familien bzw. die Bewohner ganzer Häuser und ihr Eigentum betroffen. Wir müssen uns aber auch fragen, ob der Gesetzentwurf geeignet ist, das gewünschte Ziel zu erreichen. Einerseits ist im Innenausschuss beraten worden, wie man ein solches Gesetz kontrollieren kann. Das hängt von der Nutzung der Wohnung ab. Sicher kann man es nur sehr begrenzt kontrollieren. Es hängt von der Aufklärung und von der Eigenverantwortlichkeit der Mieter ab, die Pflichten der Eigentümer bzw. der Bauherren einzufordern und zu kontrollieren. Deshalb setzt eine solche Bauordnung auf eine Kombination von gesetzlicher Vorschrift und Eigenverantwortung und auf eine gute Aufklärung durch die Behörden.

Deshalb finden wir den Weg des Gesetzentwurfes als Ziel richtig. Er bleibt jedoch nicht einmal auf halber Strecke stehen, denn wenn wir diese Pflichten nur für die Neubauten einführen würden, dann würden wir verkennen, welche Anforderungen gerade im Altbaubereich bestehen. Gerade Altbauten sind ja von der Brandschutzsituation her eher schlechter gestellt. Oft gibt es keine tragenden Decken, keine klaren Fluchtwege. Gerade für Altbauten muss diese Pflicht eingeführt werden.

Wir haben nach der Diskussion im Ausschuss noch einmal recherchiert, wie sich andere Bundesländer dazu verhalten. Zum Beispiel hat Sachsen-Anhalt als letztes seine Bauordnung modifiziert. Ich bin ganz verwundert, dass Sie sich damit in der Diskussion nicht auseinandergesetzt haben. Wir greifen jetzt den Vorschlag aus Sachsen-Anhalt auf: Fünf Jahre Frist für die Nachrüstung von Altbauten für Rauchmelder. Die Investitionskosten sind nicht so hoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, als dass das durch die Eigentümer nicht tragbar sei. Dies ist natürlich mit einer guten Aufklärungskampagne zu koppeln.

Ich möchte an dieser Stelle noch bemerken, dass es bei reiner Freiwilligkeit auch schwer ist, diese Maßnahmen zu evaluieren. Das setzt eine Menge Behördenarbeit und

Dann werden wir sie ihnen in die Fächer legen.

Bürokratie voraus. Das sollte man lieber in den Vollzug eines konsequenten Gesetzes für Neu- und Altbauten setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP.

Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag „Nachrüstungspflicht für Altbauten, Pflicht für Neubauten“. So, aber auch nur so können wir dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt spricht die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nur wenige Aspekte aus der Diskussion aufgreifen, um die Position der Staatsregierung deutlich zu machen.

Ich denke, dass alle Redner klar und deutlich gezeigt haben, dass dies nicht die Sinnfälligkeit bzw. das Erfordernis des Einbaues von Rauchmeldern betrifft. Darin waren sich alle einig.

Frau Jähnigen, Sie stellten das Thema Kosten in den Mittelpunkt. Diese sollten jedoch nicht das Kriterium sein. Wichtig ist mir zu sagen, so wie es in dem Prospekt, den schon mehrere Redner gelobt haben, deutlich gemacht worden ist: Es sollte keine Unterscheidung zwischen den Neubauten und den Altbauten geben, denn gerade bei Altbauten ist die Problematik ganz besonders kritisch.

Vor diesem Hintergrund möchte ich das, was Sie, Frau Friedel sagen, aufgreifen: dass die Grenzen der Freiwilligkeit aus Ihrer Sicht erreicht wären. Wenn wir uns die Kampagne aus sächsischer Sicht ansehen – sie läuft seit Juni 2009; wir haben den Flyer aus Anlass dieser Debatte noch einmal auf die Startseite des SMI gestellt und wollen damit einen wirksamen Beitrag leisten, dieses Thema in das Blickfeld der Betroffenen zu rücken –, werben wir aus Sicht der Staatsregierung, diese Freiwilligkeitsphase mindestens ein Jahr laufen zu lassen, um auf dieser Grundlage der Erkenntnisse zu prüfen, ob wir die bisher angesprochenen Prozentzahlen nicht mit solch einer intensiven Kampagne nach oben bringen können. – Für all diejenigen, die diesen Flyer noch nicht – –

Herr Staatsminister, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie hier den Abgeordneten keine Flyer zur Kenntnis geben dürfen.

(Heiterkeit und Beifall)

Das können Sie gern tun.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wünscht ein Abgeordneter in einer zweiten Runde das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat die SPD-Fraktion das Schlusswort. – Auch nicht.

Damit kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Möchte Frau Jähnigen sprechen? – Auch nicht.

Damit kommen wir als Erstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Ich rufe den Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1089 auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen worden ist, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Das erkenne ich.

Wer insofern der Überschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überschrift mehrheitlich nicht zugestimmt.

Wer stimmt dem Artikel 1 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Artikel 1 mehrheitlich nicht zugestimmt.

Wer gibt seine Zustimmung zu Artikel 2? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist auch der Artikel 2 mehrheitlich nicht angenommen worden.