Mike Hauschild

Sitzungen

5/7 5/9 5/11 5/16 5/17 5/22 5/23 5/31 5/33 5/36 5/40 5/44 5/49 5/51 5/52 5/54 5/55 5/58 5/60 5/63 5/64 5/67 5/68 5/69 5/70 5/72 5/73 5/74 5/76 5/77 5/78 5/79 5/80 5/81 5/82 5/83 5/84 5/86 5/87 5/88 5/90 5/91 5/92 5/93 5/94 5/95 5/96 5/97 5/98

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kleingartenwesen genießt in Sachsen eine ganz besondere Bedeutung und ein sehr hohes Ansehen. Die Entstehung der Schrebergärten ist eine ursächsische Erfolgsgeschichte. Namentlich ist sie auf den Leipziger Arzt Moritz Schreber zurückzuführen.
Die Schrebergartenbewegung in Deutschland nahm ihre Anfänge gar beim Grimmaer Schuldirektor Ernst Hauschild. Es ist daher geradezu selbstverständlich, dass ich gern die Rede zum vorliegenden Antrag der Fraktion übernehmen werde – trotz Zwischenrufen.
DIE LINKE hat einen Antrag vorgelegt, der in gleicher Form bereits 2010 im Bundestag eingebracht wurde und jüngst Gegenstand der Beratung im Bundesrat war. Mit der Beschlussfassung des Bundesrates am vergangenen Freitag hat sich die weitere parlamentarische Befassung in Sachsen zwar nicht erledigt, der Inhalt des Antrages ist im Grunde aber überholt. Sie sprechen mit dem Antrag ein sehr wichtiges Thema an, nämlich die Weiterentwicklung der Voraussetzung in der Zukunft des Kleingartenwesens in unserem Land.
Als Liberale haben wir uns stets für eine Zukunft des Kleingartenwesens eingesetzt. Ich möchte an dieser Stelle nur beispielhaft auf die Änderung der Baumschutzordnung verweisen. Ich möchte deshalb auch ausdrücklich betonen, dass wir die Sorgen der derzeitigen Nutzer verstehen, die glauben, dass sie mit einer Änderung ab 2015 nicht nur ihre liebgewonnenen Gärten verlieren werden, sondern auch mit Kosten durch den Rückbau kämpfen müssen. Nur ist das durch die Übergangsfristen und die Modalitäten schon heute nicht der Fall. Außerdem schlagen wir nicht aus Ängsten der Bevölkerung politischen Profit, wie Sie es hier tun. Wir setzen auf Ausgleich und Gerechtigkeit sowohl für die Grundstücksnutzer als auch für die Eigentümer.
Der Interessenausgleich in problematischen Fällen ist ein Anliegen, das die FDP-Fraktion auf jeden Fall unterstützt und das vom Freistaat in der genannten letzten Bundesratssitzung so auch unterstützt wurde. Es ist nur verwunderlich, dass gerade Sie, die LINKEN, mit diesem Antrag von einem gerechten und nachhaltigen Interessenausgleich sprechen, obgleich Sie in Ihrem Verständnis sehr weit davon entfernt sind; denn ebenso wie das Vertrauen
der Nutzer von Erholungsgrundstücken, die in der DDR begründet wurden, ist auch das Vertrauen der Grundstückseigentümer in die bereits seit 1995 geltenden Übergangsfristen zu bewerten. Es sind nicht nur Investitionen in die sogenannten Datschengrundstücke und daraus folgend Entschädigungsregelungen, die hier eine Rolle spielen. Es sind ebenso eingeschränkte Nutzungsrechte der Eigentümer über 20 Jahre hinweg und deren rechtlicher Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, wie er im BGB formuliert wird.
In Ihren Forderungen zur zeitlich unbegrenzten Entschädigungsregelung und bei der Kostenbeteiligung bei Beräumungsarbeiten gehen Sie über den Gesetzantrag des Landes Brandenburg weit hinaus. Die Eigentumsfragen im Kleingartenwesen müssen im möglichst fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Eigentümern gelöst werden. Das ist nicht die Frage. Dass DIE LINKE aber hier kurz vor der Landtagswahl einen solchen Antrag einbringt, dessen Inhalt bereits zeitgleich Gegenstand eines Bundesratsgesetzgebungsverfahrens ist, kann man durchaus als ein Sich-Aufspielen verstehen.
Der auf Bundesebene gefasste Beschluss zum Gesetzantrag des Landes Brandenburg geht über Ihren Antrag hinaus – nicht in den Forderungen, die Sie hier aufstellen, wohl aber in der Herangehensweise, die dieser Thematik deutlich angemessener ist.
Aufgrund der genannten Beschlussfassung vom vergangenen Freitag und weil wir die Eigentumsproblematik im Kleingartenwesen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angehen, werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wir haben uns bereits im Rahmen der Regierungserklärung zum EPLR mit den Problemen und den Lösungsansätzen für den ländlichen Raum intensiv auseinandergesetzt. Demografieaspekte spielten dabei bereits eine Rolle. Der Antrag hätte insoweit ein Anschluss an die Debatte sein können.
Doch das, was in Ihrem Antrag steht, kann – uns jedenfalls – nicht überzeugen. Was Sie hier fordern, geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen völlig vorbei. Wenn wir über Demografie sprechen, gibt es drei zentrale, wichtige Punkte: die Bedingungen für den Zuzug von Menschen, Gesundheit und Pflege. Diese wirklich wichtigen Punkte fehlen in Ihrem Antrag. Der „Kümmerer“, wie Sie ihn nennen, ist eine lustige Idee, mehr aber nicht. Damit schaffen Sie keine Fakten, die für die Menschen tatsächlich wichtig sind.
Wenn Sie dem demografischen Wandel entgegentreten wollen, dann müssen Sie für den Zuzug junger Menschen entsprechende Gegebenheiten schaffen. Wichtig ist es, Schulen zu erhalten. Wenn wir die Familien im ländlichen Raum halten wollen, wenn wir die Attraktivität des ländlichen Raums an sich erhalten wollen, dann müssen wir uns Gedanken darüber machen, was wir den Familien bieten können. Dazu gehört es, die Lebensqualität in den Dörfern zu erhöhen, indem wir zum Beispiel die Schulen sanieren.
Aber das ist nicht der einzige Aspekt. Noch wichtiger ist es, dass die Familien Sicherheit und eine Perspektive für ihre Kinder bis in das Erwachsenenalter hinein haben. Deswegen hat sich die FDP für das Schulschließungsmoratorium eingesetzt.
Bis zur Novellierung des Schulgesetzes werden keine Grund- und Oberschulen geschlossen, wenn die Eingangsklasse 20 Schüler zählt. Seit die FDP mitregiert, haben Familien im ländlichen Raum die Sicherheit, dass die Schulen ihrer Kinder nicht in der Existenz bedroht sind. Wir sind der Meinung: Ein Schulschließungsstopp hilft uns wirklich, den ländlichen Raum als Lebensstätte für Familien zu erhalten.
In Ihrem Vorschlag für ein Programm zur sozialen Dorferneuerung steht nichts zur Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Das ist aber das A und O für die Menschen dort. Darüber machen sich die Menschen Gedanken. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sichern. Wenn wir über demografische Probleme im ländlichen Raum reden, dann müssen wir immer die Gesundheitsversorgung im Blick haben.
Wir müssen den ländlichen Raum in einem Gesamtkonzept bedenken. Das Landärztestipendium ist hierzu eine Maßnahme, Investitionszuschüsse für den Erhalt und den Neubau von Praxen eine weiter. Es gilt, eine ganzheitliche Versorgungsstruktur für ältere Menschen, aber ebenso für junge Familien zu schaffen. Die Ärzteversorgung im ländlichen Raum ist hierfür ein wichtiger Pfeiler. Medizinische Versorgungszentren bieten hierfür einen Ansatz.
Die Pflege der Menschen im ländlichen Raum ist ohne Zweifel das Wichtigste, dem wir uns widmen müssen. Wenn wir über Demografie sprechen, müssen wir auch über Pflege reden. Doch dazu steht im Punkt 2 erst einmal gar nichts. Wir brauchen niedrigschwellige Angebote, um die Menschen vor Ort zu unterstützen. Dafür sind zum Beispiel die Alltagsbegleiter da. Es fanden sich überwiegend Seniorinnen im Alter zwischen 71 und 90 Jahren, die das Angebot regelmäßig in Anspruch nehmen. Die Senioren nehmen die Projektangebote gut an und bewältigen ihren Alltag damit selbstständiger. Die Idee des Alltagsbegleiters fand guten Anklang. Viele Teilnehmer der Befragung sprachen sich für die Schaffung weiterer ähnlich strukturierter Projekte aus. Einige Träger konnten aus ihrem Alltagsbegleiterprogramm bereits jetzt eigene neue Initiativen entwickeln. Dazu zählen Begleitdienste, Seniorenzentren sowie die Fortführung des Alltagsbegleiterprogramms ohne die Förderung.
Mehrgenerationenhäuser sind ein weiterer Ansatz, um ein Wohnumfeld zu schaffen, mit dem pflegebedürftige Menschen – bis zu einem gewissen Pflegebedarf natürlich – unterstützt werden können. Mehrgenerationenhäuser dienen als Versorgungsangebot in Verbindung von Wohnen und Pflege. Sie bieten außerdem ein soziales Umfeld und Zusammenhalt für deren Bewohner.
Sachsen hat in den vergangenen Jahren landesweit ein Pflegenetz aufgebaut, das zum Ziel hat, Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassend zu beraten, zu betreuen und zu versorgen. Diese Netzwerkarbeit hat sich bewährt.
Außerdem setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur ein. Bürgerschaftliche Initiativen und Selbsthilfenetzwerke sollten zukünftig stärker in das Pflegenetz integriert werden.
Ich möchte es noch einmal wiederholen: Der demografische Wandel erfordert Anstrengungen im Schulwesen, in der Gesundheitsversorgung und in der Pflege. Dafür gibt es gute Konzepte. Mit den Vorschlägen Ihres Antrages hingegen werden wir den Herausforderungen des demografischen Wandels nicht begegnen können. Wir lehnen ihn deswegen ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Frau Apostel, lassen Sie sich das von Ihren Kollegen nicht einreden. Wir sind keine Klimawandelleugner. Das machen wir nicht.
Alles andere zum Umweltbericht gebe ich zu Protokoll.
Bei allen Unterschieden in der Interpretation der Ergebnisse des Umweltberichtes 2012 kann man allerdings einhellig feststellen, dass er zahlreiche Informationen enthält, die geeignet sind, die bisherigen umweltpolitischen Maßnahmen zu bewerten und Aspekte zu erkennen, die zukünftig im Mittelpunkt der staatlichen Anstrengungen stehen müssen.
Für diese Zusammenstellung möchte ich Ihnen Herr Staatsminister Kupfer, stellvertretend für Ihr Haus, danken. Der Umweltbericht enthält zahlreiche Erfolge ebenso wie einige kritische Punkte, denen wir uns in den kommenden Jahren widmen müssen.
Alles in allem können wir jedoch konstatieren, dass die sächsischen Anstrengungen in den Jahren seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung mittlerweile
deutliche Früchte tragen. Wenn ich mir allein die Entwicklung der altlastverdächtigen Flächen anschaue, dann können wir hier eine sehr positive Entwicklung feststellen. Schauen wir doch in einige Regionen der Oberlausitz oder des Leipziger Neuseenlandes. Was sich dort an Naherholungsgebieten entwickelt hat, wo einst quasi eine „Wüstenlandschaft“ zu erblicken war – diese Entwicklung kann man als äußerst positiv betrachten.
Aber auch bei Betrachtung der Schadstoffkonzentrationen können wir in den vergangenen zehn bis 15 Jahren eine deutliche Verbesserung feststellen. Vor allem ist dies umso mehr zu betonen, wenn man berücksichtigt, dass viele Unternehmen in Sachsen nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer stärker in Maßnahmen des Um
weltschutzes investieren, sondern dies aus eigenem Antrieb heraus tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Anzeichen dafür, dass sich ein gesellschaftliches Bewusstsein für Umweltschutz entwickelt hat. Diesen Ansatz müssen wir auch weiter stärken. Denn Umweltschutz, der durch die Sachsen selbst initiiert ist, ist tausend Mal sinnvoller als ein staatlich verordneter Umweltschutz. Deshalb finde ich es umso bemerkenswerter, dass mittlerweile etwa 1 150 Ehrenamtler die sächsische Umweltverwaltung unterstützen. Diesen Menschen gilt unser Dank und unser Respekt.
Aufgrund gezielter, intensiver Naturschutzmaßnahmen und der allgemeinen Verbesserung von Umweltbedingungen, zum Bespiel der Gewässerqualität, werden für einige Arten, die wir seit langer Zeit nicht mehr in der sächsischen Fauna erblicken konnten, die Bedingungen günstiger. Hoffen wir nur, dass die Bemühungen, auch wieder Arten in Sachsen anzusiedeln, Früchte tragen werden.
Umweltminister Frank Kupfer hat erst vor Kurzem rund 10 000 Junglachse in den Fluss Polenz bei Hohnstein ausgesetzt. Hoffentlich können wir uns in fünf Jahren daran erfreuen, dass einige dieser Lachse den Weg zurück ins sächsische Gefilde gefunden haben. Im Freistaat Sachsen wurden in den letzten Jahren deutliche Erfolge dabei erzielt, den Zustand der Gewässer zu verbessern. Dies macht mich zumindest hoffnungsfroh, dass zumindest einer dieser Lachse den Weg zurück nach Sachsen findet.
Wenn wir die bisherige Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen können, dann freue ich mich bereits jetzt auf den Umweltbericht 2017.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Frau Kagelmann, Sie wünschen sich, hier ein einheitliches Meinungsbild zu bekommen.
Ich wünsche mir, eine ehrliche Debatte zu bekommen. Dafür ist die eine Aktuelle Debatte sicherlich nicht das geeignete Instrument; denn die paar fünf Minuten, die wir hier haben, reichen nicht aus, damit man tatsächlich fundiert darüber diskutieren kann.
Es ist immer das Gleiche. Auch Herr Mann hat zum Beispiel wieder das Gespenst mitgenommen, die Bienen werden alle sterben, weil ein Imker gesagt hat, es wird jetzt alles ganz schlimm. Ich habe noch nicht gehört, dass in Südamerika oder in Nordamerika die Bienen ausgestorben sind, ganz im Gegenteil.
In Sachsen werden die Bienen auch nicht aussterben.
Wenn man das sachlich sieht, Frau Dr. Pinka, dann ist es immer so, dass jedes Jahr ein paar Bienenvölker sterben. Das ist richtig. Es liegt aber nicht an irgendwelchen genmanipulierten Pflanzen. Das ist eben so. Der Bestand der Bienenvölker ist so hoch wie in den letzten Jahren nicht. Das wissen Sie selbst, denn Sie sind doch im Umweltausschuss.
Was ich mir wünschen würde, wäre eine sachliche Debatte. Dazu gehören auch sachliche Studien; denn die meisten Studien zur Gentechnik sind immer wieder von der einen oder von der anderen Seite finanziert und „überraschenderweise“ kommt es dann dazu, dass sie sehr gegensätzliche Ergebnisse haben. Wir sollten dazu übergehen, dass es vielleicht unabhängig finanzierte, vernünftige Studien gibt, damit die Grundlagen wirklich richtig betrachtet werden können und nicht immer nur Gespenster an die Wand gemalt werden – weder von der einen noch von der anderen Seite.
Aufklärung und Information wären der richtige Weg, der nächste Schritt, den wir gehen sollten, und nicht Angst schüren vor Dingen, die man immer nur vermutet.
Darauf sollten wir Wert legen: Die Chancen für die Bevölkerung – nicht nur in Sachsen, sondern weltweit – durch die Genforschung sollten wir nicht unterschätzen.
Folgendes Beispiel aus der Vergangenheit finde ich sehr interessant: Als der Kunstdünger erfunden wurde, war die Gefahr von Hungerkatastrophen infolge von Missernten quasi ausgeschlossen. Es lag nicht mehr an diesen Dingen, dass es zu Katastrophen kam. Ja, es gab weiterhin Krieg, und es gab andere Sachen. Aber dass man infolge von Missernten zu solchen Katastrophen kam, das war vorbei.
Der Kunstdünger wurde in Deutschland erfunden. Das ist auch wieder interessant: Die Technik ist nicht gute und schlechte Technik, denn die gleiche Technik für den Kunstdünger hat auch dazu geführt, dass Deutschland im Ersten Weltkrieg Sprengstoff sehr preiswert herstellen konnte und damit den Weltkrieg verlängert hat. Es ist also nicht die Sache der Technik, sondern es ist die Sache, wie wir es anwenden.
Deshalb komme ich noch einmal zu dem Ziel. Unser Ziel bei der Diskussion sollte sein, sachlich und gründlich zu diskutieren. Unser Ziel sollte sein, das Wohl der Allgemeinheit ganz oben hinzustellen.
Es wäre schön, wenn wir bessere Erträge und Resistenzen gegen verschiedene Umwelteinflüsse und Schädlinge hätten, wenn wir chemischen Keulen, die wir ja doch immer wieder brauchen, reduzieren könnten, was ja auch zu einer gesünderen Ernährung führen würde. Das, denke ich, sollte das Ziel der ganzen Sache sein. Wir sollten keine Scheuklappen in unserem Denken haben und uns bei der Forschung nicht ausschließen. Das würde uns irgendwann auf die Füße fallen. BASF hat seine Genforschung bereits aus Deutschland abgezogen. Dort spielt die Musik längst schon in anderen Ländern. Wir können nicht gewinnen, wenn wir uns immer nur einigeln. Insofern, denke ich, ist es immer noch so: Diese Aktuelle Debatte ist nicht der richtige Ort für ein solches Thema.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wenn ich so ins Rund schaue, sehe ich, dass der Anteil der anwesenden Abgeordneten ungefähr so hoch ist wie auch der Anteil der Handwerker an der Gesamtanzahl der arbeitenden Bevölkerung. Insofern kann ich das gar nicht so schlecht finden.
Ja, das ist richtig. Die Wichtigen, die tatsächlich für das Handwerk einstehen, sind anwesend. Frau Köpping, damit gebe ich Ihnen recht.
Mit den guten Nachrichten geht es auch weiter; denn in der vergangenen Woche erreichte uns die Nachricht des Statistischen Landesamtes, dass das sächsische Handwerk mit fast 24 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2011 – und damit über 9 % mehr als im Vorjahr – abgeschlossen hat. Das ist doch eine Zahl, die sich sehen lassen kann. Die guten Rahmenbedingungen in Sachsen haben dazu sicherlich maßgeblich beigetragen.
Sachsen, meine Damen und Herren, ist Handwerkerland. Unser sächsisches Handwerk ist mit rund 59 000 Betrieben und circa 320 000 Beschäftigten ein sehr wichtiger Motor für Wachstum und Wohlstand in unserem Freistaat. Die Handwerksunternehmen schaffen Arbeitsplätze und beteiligen sich mit hohem Engagement an der Berufsausbildung und der Nachwuchsgewinnung. Die Betriebsinhaber tragen persönlich Verantwortung, sind regional verankert und prägen so ihr eigenes Unternehmen. Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmensformen haften die Inhaber der Handwerksbetriebe in der Regel mit ihrem persönlichen Vermögen – wie es so schön heißt: mit ihrem Haus und Hof für das Unternehmen.
Der Anteil des Handwerks an der Gesamtwirtschaft liegt bundesweit bei nur 15,9 %, in Sachsen sind es 22,2 %. Eine weitere positive Besonderheit finden wir in Sachsen: Der Anteil des produzierenden Gewerbes liegt gegenüber dem Dienstleistungsanteil bei erstaunlichen 70,9 %.
Wir als FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag haben uns in Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner in den letzten Jahren für die weitere Stärkung der Leistungsfähigkeit des sächsischen Handwerkes eingesetzt, und zwar durch den Abbau von Bürokratie, den Einsatz für ein faires Steuersystem – auch die Stromsteuer gehört dazu –, die Unterstützung bei Innovationen, bei der Fachkräftegewinnung und der überregionalen Markterschließung und bei der Überprüfung der Förderpolitik in Sachsen mit Blick auf übersichtlichere Gestaltung von Förderangeboten. Bei all den genannten Punkten sind wir in den zurückliegenden Jahren entscheidend vorangekommen.
So haben wir beispielsweise ein – wie ich finde – grandioses neues Vergabegesetz mit schlanken und transparenten Regelungen verabschiedet. Es beinhaltet statt den bisherigen 23 nur noch elf Paragrafen. Wenn ich richtig informiert bin, hat NRW – als Vergleich, dort sind wir gerade nicht in der Regierung – darin 60 Paragrafen.
Unser Gesetz ist kurz, klar, regelt nur das Nötige, enthält keine auftragsfremden Regelungen und schreibt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten und nicht an den billigsten Anbieter vor.
Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen wurde eine unkomplizierte Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung zusätzlich eingeführt und bereits von 8 800 Teilnehmern in Anspruch genommen. Die Innovationsprämie ermöglicht Kleinbetrieben, Dienstleistungen für Forschung und Entwicklung zusätzlich zu finanzieren.
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz enthält weniger Vorschriften und ist konsequent auch auf Handwerkerlä
den ausgerichtet; denn es erlaubt beispielsweise vor allem den Bäckern, den Fleischern, den Kunsthandwerkern und eben nicht den Discountern und den Großanbietern, ihre Geschäfte bei Ortsfesten am Sonntag zu öffnen.
Die Mittelstandsrichtlinie wurde durch den Wegfall von Auflagen und die Zusammenführung von bestehenden Richtlinien vereinfacht und entbürokratisiert. Unternehmensnachfolgen und -gründungen sind zwei der wichtigsten Punkte aus dieser Richtlinie, die den Handwerkern direkt helfen.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs unterstützen wir bisher mit einer Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung in Höhe von 3 Millionen Euro jährlich. Die Anzahl der Ausbildung zum Meister blieb in den letzten Jahren konstant und wurde ebenfalls mit dem MeisterBAföG unterstützt. Dies bedeutet eine Förderung von 6 650 Euro bei einer Vollzeitqualifikation.
In dieser Legislatur hatten wir beinahe 1 600 mehr Anmeldungen als Betriebsschließungen. Die Anzahl der Insolvenzen sank von 335 im Jahr 2009 auf 185 im letzten Jahr. Das zeigt, dass unser Handwerk nicht nur stabil ist, sondern eine funktionierende Wachstumsbranche darstellt.
Wir haben die Mittelschule zur Oberschule weiterentwickelt und damit die wichtigste Nachwuchsquelle des Handwerks aufgewertet und ihr neue Instrumente für die Berufsorientierung dazugegeben.
Hätten Sie mal gejubelt, das wäre berechtigt.
Das sächsische Handwerk brummt. Kaum ein Betrieb klagt derzeit über mangelnde Aufträge. Mehr noch: Es wird wieder schwieriger, ausgezeichnete Handwerker zu bekommen. Das zeigt auch der Geschäftsklimaindex, der derzeit nur eine Richtung kennt, und zwar vorwärts. Damit dies auch so bleibt, werden wir uns weiterhin für das Handwerk und damit unseren Freistaat starkmachen.
So hat Sachsen im Bundesrat nicht für die Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes gestimmt. Die Höhe der Löhne soll von den Inhabern der Handwerksunternehmen und ihren Mitarbeitern ausgehandelt werden. Nur so können regionale Besonderheiten wirklich berücksichtigt werden.
Wir Liberale scheuen uns nicht, weiterhin auf die Gefahren eines flächendeckenden Mindestlohnes für Sachsen und gerade auch für das Handwerk hinzuweisen. Was bringt der Mindestlohn, wenn dadurch Handwerksleistungen verteuert werden, während auf der anderen Seite die sozialdemokratische Koalition in Berlin den Mittelstand langsam, aber stetig ausblutet?
Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument, durch den Mindestlohn hätten alle mehr Geld, und damit würden auch mehr Handwerksleistungen nachgefragt werden. Das ist Unsinn. Handwerksleistungen werden beispiels
weise beim Eigenheimbau vom Mittelstand nachgefragt. Diese Bürger haben jetzt schon oft einen deutlich höheren Mindestlohn als 8,50 Euro. Sie haben also nicht mehr Geld in der Tasche, aber sie müssen mehr bezahlen.
Auch beim Lebensmittelhandwerk wird sich Ihr Wunschdenken ins Gegenteil verkehren. Der Großbäcker kann den Mindestlohn sicherlich verkraften; er kauft sich auch viele Sachen außerhalb dazu. Der Bäcker um die Ecke muss dagegen die Preise erhöhen. Lassen Sie uns einmal überlegen, wohin die Bürger dann ihr Brötchengeld bringen. Der Mindestlohn ist eine scharfe Waffe, die Sie der Industrie gegen das Handwerk in die Hand geben. Sie ist zutiefst handwerkerfeindlich, ob Sie es einsehen oder noch nicht.
Die sarkastische Frage müssen Sie mir noch erlauben: Wenn der Mindestlohn für Sie das Allheilmittel gegen Armut darstellt, warum dann 8,50 Euro? Warum führen Sie nicht gleich 20 Euro ein? Nach Ihrer Logik müsste damit das Elend der Welt mit einem Schlag beendet sein.
Oder ist Wirtschaft und Arbeitsmarkt vielleicht doch nicht ganz so einfach, Herr Brangs?
Ähnlich sieht es mit den Rundfunkgebühren aus. Wir wollen uns nicht damit zufrieden geben, dass Handwerksbetriebe durch die Berechnungsmethoden Mehrfachbelastungen tragen müssen, die einem überteuerten und nicht mehr zeitgemäßen öffentlichen Rundfunk zugutekommen und den Sie nie in dem Umfang nutzen können, wie er zu bezahlen ist. Das müssen wir mit Blick auf die finanzielle Ausstattung der Betriebe einfach angehen.
Auch im Handwerk sind noch Spielräume für mehr Wettbewerb. Das betrifft weniger die Handwerksbetriebe selbst. Sie sind schon immer im Wettbewerb geprüft und gereift. Aber gerade in Bezug auf die Sozialkassen sehen wir Entwicklungschancen, wie man Kosten senken kann, ohne Leistungen abzubauen. Man muss nur offen für neue Ideen sein und nicht an alten Zöpfen festhalten.
Für das produzierende Handwerk im Besonderen und auch für alle anderen wirtschaftlichen Bereiche stellt das EEG eine besondere finanzielle Belastung dar. Der Freistaat Sachsen hat bereits 2012 ein mengengesteuertes Quotenmodell der erneuerbaren Energien vorgelegt und einen entsprechenden Gesetzesantrag über den Bundesrat eingebracht. Auch das 2013 für Sachsen beschlossene Förderprogramm für Investitionen in dezentrale Speicher und Stromerzeugungstechnologien bremst den Anstieg der EEG-Umlage, wenn es denn auch von anderen Ländern übertragen werden würde.
Der sächsische Vorschlag zur Einführung eines sogenannten Netz-Soli, mit dem die Betreiber von erneuerbaren Energien-Anlagen sich an den Ausbaukosten der Energiewende beteiligen, stieß auch auf Interesse beim Bund, aber es wird dort nicht weiter verfolgt.
Mit dem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage setzen wir uns weiter für die Entbürokratisierung, den Abbau von steuerlichen Belastungen und den Erhalt bestehender Regelungen, wie der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen, ein.
Wir sehen auch weiterhin unsere Prioritäten in der Unterstützung von Unternehmensnachfolgen, der Aus- und Weiterbildung und insbesondere der Meisterausbildung. Hier werden wir uns weiterhin für die Erhaltung des Meisterbriefes einsetzen. Er ist das Qualitätssiegel des sächsischen Handwerks. Die durch die EU beabsichtigte Änderung beim Zugang zu reglementierten Berufen ist für uns das falsche Signal. Auch deshalb werden wir die Förderung der Meisterausbildung in Sachsen fortführen.
Das duale Ausbildungssystem basiert auf der hohen Qualifikation der Meister. Dieses Ausbildungssystem werden wir weiter stärken. Die Schulnetzplanung der Berufsschulen, inklusive der Fachklassenstandorte, soll gemeinsam mit der kommunalen Ebene stärker als bisher durch den Freistaat Sachsen koordiniert werden,
Wir machen viele gute Dinge!
um damit eine flächendeckende Berufsschulausbildung besonders im ländlichen Bereich sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Wir wissen auch um die Gefahren, denen sich das sächsische Handwerk in den nächsten drei Jahren durch die sozialdemokratische Koalition im Bund stellen muss. Die dünne Kapitaldecke, die unsere kleinen Handwerksbetriebe zwangsläufig haben, und die starke Ausrichtung auf den regionalen Markt machen jedes Abwürgen der Binnennachfrage zu einem beständigen Angriff auf die Handwerkerschaft.
Wenn Lohnnebenkosten erhöht und Mautpläne erweitert werden sowie ständig neue Ideen aufkommen, wie man die Bürger zur Kasse bitten kann, fehlt dem Markt das Geld, um gut ausgebildete Handwerker zu bezahlen. Wir werden uns weiterhin dagegen wehren, dass unsere Maßnahmen, die wir in Regierungsverantwortung für das sächsische Handwerk gemeinsam mit unserem Koalitionspartner durchgesetzt haben, durch falsche Entscheidungen im Bund „verfressen“ werden. Hier in Sachsen, im Handwerkerland, machen wir Politik für ein starkes Handwerk mit starker Nachfrage in dieser Legislatur – heute und in Zukunft.
Vielen Dank.
Kollege Weichert, Sie sagten gerade, dass der Auftragnehmer die öffentliche Hand verlieren würde, wenn er nicht das billigste Angebot abgibt. Nun haben wir explizit den Satz drin, dass der niedrigste Preis allein nicht entscheidend ist. Seit über einem Jahr ist das Gesetz nun in Kraft. Ist Ihnen bekannt, dass es ein Widerspruchsverfahren im Unterschwellenbereich vor der Vergabekammer gegeben hat, da der billigste Anbieter nicht genommen und demzufolge die Entscheidung gekippt wurde? Mir persönlich ist dazu nichts bekannt. Ich hatte dazu auch nachgefragt. Ist Ihnen ein Fall bekannt, in dem es so ist, was Sie es gerade gesagt haben?
Ich möchte eine Kurzintervention machen.
Herr Weichert, Sie haben gerade gesagt, dass man die Stromsteuer gegenfinanzieren müsse und ein Gegenfinanzierungsvorschlag nicht vorliege. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Gegenfinanzierungsvorschlag sehr wohl vorliegt. Es ist so, dass die EEGUmlage als Nettobetrag in der Rechnung erscheint und darauf Umsatzsteuer zu zahlen ist. Unser Gegenfinanzierungsvorschlag war, dass es keine doppelte Bestrafung geben darf und die Stromsteuer zumindest in der Höhe gesenkt werden soll, wie sie die Menschen durch die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage zusätzlich belastet. Damit würde nämlich der Effekt, dass irgendwo das berechtigt eingenommene Geld im Staatssäckel fehlt, nicht eintreten. Wenn Sie das nachvollziehen können, was ich jetzt gesagt habe, würde ich gern wissen, ob ich richtig in der Annahme gehe, dass Sie uns dann zustimmen und eine Stromsteuerabsenkung in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer auch in Ihrem Interesse wäre.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einen Umstand kurz hinweisen. Es wurde gesagt, dass es ein wirklich wichtiges Thema ist, da es fraktionsübergreifend ist. Es ist auch für uns ein sehr wichtiges Thema.
Dann schaue ich mir die Fraktion der GRÜNEN an. Dort sitzt niemand mehr.
Es scheint also doch nicht so wichtig zu sein. Ich frage mich: Wo sind sie denn?
Ich erinnere an das Zitat von Herrn Weichert von vorhin: „Da werden die Kleinen doch nicht etwa spielen sein?“
Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum ist eine Verpflichtung. Wir verpflichten uns, weiterhin alles daranzusetzen, die ländliche Region attraktiv zu halten, Familien eine Heimat zu bieten, Arbeitsplätze zu sichern und das besondere Flair zu erhalten.
Es ist auch ein Bekenntnis. Der Freistaat bekennt sich zum Schutz der Ressourcen, zur biologischen Vielfalt und zur Hege aller Tiere und Arten, die hier heimisch sind und es durch viele weitere Anstrengungen auch wieder werden.
Aber schließlich ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum vor allem eine Zusage: Auch in Zukunft bleibt der ländliche Raum wichtiger Bestandteil in der Politik des Freistaates. Er ist nicht nur Erholungsgebiet und Rückzugsstätte. Die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Fischerei, der Ökolandbau und die Winzer sichern die Versorgung mit heimischen Produkten.
Der ländliche Raum ist nicht zuletzt Wirtschaftsfaktor. 38 % der Bevölkerung leben hier, und sie erwirtschaften dort fast 40 % des sächsischen Bruttoinlandsproduktes. Regionale Wertschöpfungsketten sorgen für Arbeitsplätze und für Einkommen. Einige der schönsten Städte finden sich im ländlichen Raum; Sie wissen ja, ich komme aus Bautzen.
Er bietet Lebensqualität abseits verdichteter Räume, ohne im Abseits zu stehen. Wer einmal die Ruhe erlebt hat, die man dort findet, kann verstehen, warum kaum jemand, der im ländlichen Raum lebt, seine Heimat verlassen will. Diese Lebensqualität zu erhalten ist uns wichtig. Heute sprechen wir über ein Programm, das genau das ermöglicht.
Doch lassen Sie uns ganz kurz einen Blick zurück werfen, einen Blick auf die vergangenen fünf Jahre und darauf, was die Politik für den ländlichen Raum tun konnte.
Über 180 Millionen Euro flossen in Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung. 5 Millionen Euro wurden an Zuschüssen für die pflanzliche Erzeugung ausgereicht. Knapp 7 Millionen Euro flossen in die Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen.
Die Zuschüsse zu den Investitionstätigkeiten in den Betrieben des ländlichen Raumes sind ein Hauptfaktor für die hohe Investitionsquote des Freistaates. Das Gesamtvolumen lag im Jahre 2013 bei über 280 Millionen Euro und wird 2014 wohl mehr als 330 Millionen Euro betragen.
Der Freistaat investiert nicht allein in Produktionsanlagen oder Technik; da ist mehr. Es sind Investitionen in die Wertschöpfung und damit in Arbeitsplätze vor Ort, für den Erhalt der schönsten Regionen Sachsens. Mit diesen Geldern werden die neuesten Anlagen errichtet, die alle Ansprüche an die Tiergesundheit erfüllen. Das Entwicklungsprogramm ist gleichzeitig ein Programm für den Tierschutz. Die Investitionsmittel fließen in die höchsten Standards. Manche Debatte um die Tiergesundheit könnte man einfach dadurch beenden, dass man einmal die Betriebe des ländlichen Raumes besucht. Abwertende Begriffe wie „Tierfabrik“ oder gar Kampagnen gegen industrielle Tierhaltung würde dann wohl niemand mehr führen.
Der Freistaat unterstützt die vielfältigen Produktionszweige der pflanzlichen Erzeugung ebenso wie die Landschaftspflegeverbände. Im Förderzeitraum 2009 bis 2013 erhielten die sächsischen Weinerzeuger für Umstrukturierung und Ernteversicherung Unterstützung in Höhe von 775 000 Euro. Ergänzt wurde diese Hilfe durch die Förderung der Instandsetzung von Weinbergstrockenmauern in den Steillagen besonders des Elbtales.
Im Zeitraum von 2007 bis 2013 konnten für diese Zwecke rund 7,5 Millionen Euro bewilligt werden. Diese Gelder fließen in den Landschaftsschutz. Sie sichern den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft. Sachsen hat eine wunderschöne Landschaft zu bieten. Die Raumplanung hat diese Bedeutung für Sachsen festgehalten, indem der Schutz und die Gestaltung der Kulturlandschaft als Ziele in den Landesentwicklungsplan aufgenommen wurden.
Wer sich moderne Betriebe im ländlichen Raum anschaut, sieht den hohen Grad an Technik, der Einzug gehalten hat. Im Agrarbereich hat eine Automatisierung Einzug gehalten, die überwältigend ist.
Ebenso hat das Internet im ländlichen Raum eine genau so hohe Bedeutung wie in den Städten, und das nicht nur für die Vermarktung der Produkte und Kommunikationswege. Wichtig ist uns die Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Über ILE wurden von 2009 bis 2013 insgesamt 103 Breitbandanalysen von vier Landkreisen und 89 Gemeinden gefördert. Dort, wo durch Breitbandanbieter kein Ausbau vorgesehen war, wurden in einem zweiten Schritt 97 Projekte des Breitbandausbaus unterstützt. Darunter fallen Vorhaben von drei Landkreisen und 66 Gemeinden sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Insgesamt kommen mit dieser Förderung in Höhe von 46,8 Millionen Euro über 200 000 Haushalte, 1 800 öffentliche Einrichtungen sowie mehr als 32 000 Unternehmen im ländlichen Raum zu einer Breitbandversorgung. Mit einem Erschließungsgrad von 97,9 % ist die Grundversorgung in Sachsen weitgehend erreicht.
Wir wollen mit dem Ausbau der WLAN-Verbindung den Ansprüchen vieler Besucher an touristische Einrichtungen gerecht werden. Sachsen als Kulturreiseland Nummer eins soll sich durch die Einrichtung von Hotspots und WLAN an den entsprechenden Orten als modernes Reiseziel präsentieren.
Schließlich soll der Anreiz für Unternehmen des Gastgewerbes und touristischer Freizeiteinrichtungen geschaffen werden, um leistungsfähige Internetverbindungen für ihre Gäste und Besucher bereitzustellen. Auch der Zukunftssicherungsfonds stellt dafür entsprechende Gelder bereit.
Das heute im Rahmen der Fachregierungserklärung vorgestellte Programm zeigt, dass sich an dieser Politik auch in Zukunft nichts ändern wird. Im EPLR 2014 bis 2020 werden für diesen Zeitraum die Rahmenbedingungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen gesetzt. Es umfasst Maßnahmen für Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und ländliche Entwicklung, die aus dem ELER unterstützt werden. Den finanziell größten Anteil machen wieder Flächenmaßnahmen, die Investitionen in die landwirtschaftlichen Betriebe und das Programm LEADER aus.
Doch das Entwicklungsprogramm ist nur ein Aspekt für die Fortentwicklung des ländlichen Raumes. Nehmen wir das Beispiel Schulen. Wenn wir Familien im ländlichen Raum unterstützen wollen und wenn wir den ländlichen Raum weiterhin für Familien attraktiv halten wollen, dann müssen wir uns Gedanken machen, was wir ihnen bieten können. Die Sanierung der Schulen über das Entwicklungsprogramm ist vielleicht ein Aspekt. Doch wir müssen das um weitere Maßnahmen ergänzen. Was wirklich zählt, ist eine Planungssicherheit und Perspektive für die Erziehung bis in das Erwachsenenalter.
Deswegen ist unser Schulschließungsmoratorium, das wir Liberale 2010 auch gegen harte Widerstände erkämpft haben, sehr wichtig. Bis zur Novellierung des Schulgesetzes werden keine Grund- und Oberschulen geschlossen, wenn die Eingangsklassen 20 Schüler zählen.
Seit die FDP mitregiert, haben Familien im ländlichen Raum die Sicherheit, dass die Schulen ihrer Kinder nicht in ihrer Existenz bedroht sind. Dann bleiben die Familien vor Ort oder dann kommen sie wieder zurück. Das Schulschließungsmoratorium ist ein zentraler Entwicklungsimpuls für den ländlichen Raum. Wenn die Familien gehen, weil ihre Kinder keine Ausbildung erhalten, dann nutzt alles andere auch nichts.
Deswegen haben wir als Koalitionsfraktion das Schulschließungsmoratorium bereits Ende 2010 beschlossen.
Ebenso müssen wir die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sichern. Wenn wir über ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum reden, dann können wir nicht allein auf ÖPLR abstellen. Wir müssen den ländlichen Raum mit einem Gesamtkonzept bedenken. Das Landesärztestipendium ist hierzu eine Maßnahme, Investitionszuschüsse für den Erhalt und den Neubau von Praxen eine weitere. Es gilt, eine ganzheitliche Versorgungsstruktur für die Familien zu schaffen. Die Ärzteversorgung im ländlichen Raum ist hierfür ein wichtiger Pfeiler.
Auch der weitere Ausbau des flächendeckenden Breitbandinternets wird den ländlichen Raum attraktiv halten. Ab Mitte 2010 kommen die Haushaltsmittel des Freistaates aus der digitalen Offensive Sachsen zusätzlich zum Einsatz. Die Planung sieht hier einen Ansatz von zukünftig 20 Millionen Euro jährlich vor. Hinzu kommen EFRE-Mittel von noch einmal 80 Millionen Euro in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020.
Weitere Mittel stammen aus der GRW. Diese fließen in die Erschließung der Gewerbegebiete. Wenn wir den ländlichen Raum attraktiv halten wollen, wenn wir gemeinsam und mit großem Aufwand für seine Belange einstehen, dann müssen wir auch darauf achten, dass
der ländliche Raum nicht allein die Kosten der Energiewende trägt.
Wir reden hier von Landschaftsschutz, wir reden von Lebensqualität. Deswegen haben wir einen Windkrafterlass, der die Abstände zwischen den Windkraftanlagen zur Wohnbebauung regelt. Im Landesentwicklungsplan wurde der Bau von Windkraftanlagen im Wald verboten.
Um den ländlichen Raum zu unterstützen, ist es notwendig, den Hochwasserschutz auszubauen. Auch das ist ein Bekenntnis zum ländlichen Raum. Wir unterstützen die Menschen dort bei ihren Anstrengungen um den Wiederaufbau. Gleichzeitig erhalten wir die Strukturen. In den letzten Debatten wurden hierzu Vorschläge gemacht, etwa die Menschen umzusiedeln. Aber die Menschen wollen ihre Heimat nicht verlassen. Deswegen erhalten wir die Stadtkerne im ländlichen Raum und schützen sie.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurde dem Hochwasserschutz eine hohe Priorität eingeräumt: 240 Millionen Euro stehen insgesamt für Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Erstmals werden den Kommunen für diese Aufgaben ab 2013 entsprechende Mittel im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich bereitgestellt.
Die infrastrukturelle Anbindung des ländlichen Raumes ist ein weiterer Aspekt, dem wir Beachtung schenken müssen. Deswegen besitzt der Straßenbau im ländlichen Raum für uns eine hohe Priorität. Von insgesamt knapp 400 Millionen Euro, die 2013 und 2014 in den kommunalen Straßenbau fließen, profitiert auch der ländliche Raum. Ein weit verzweigtes Straßennetz mit flächendeckenden Verkehrsanbindungen ist dadurch entstanden. Diese Gelder sind für die Zwecke der Markterschließung für die Gewerbe- und Industriegebiete unerlässlich. Nehmen wir das Beispiel Erzgebirge: Für dessen Erschließung und Anbindung wurden seit 1993 über 250 Millionen Euro investiert.
Der ländliche Raum benötigt ein umfassendes Konzept. Die Investitionen in den Breitbandausbau und in den Straßenbau, aber ebenso der Erhalt der Kulturlandschaft sind darin wichtige Elemente. Nur dann, wenn wir die Ärzte in den Kommunen halten und wenn wir die Schulen erhalten, kann es uns gelingen, die schönsten Regionen Sachsens als attraktive Lebensstätte weiterzuentwickeln.
Vielen Dank.
Als Handwerker würde ich sagen, da könnte einmal Öl dran.
Vorsicht, wenn sie losgelassen, die Handwerker, würde ich sagen. Muss das vom SIB nicht ausgeschrieben werden? Nicht, dass wir etwas durcheinanderbringen.
Ja, im Vergabegesetz. Das stimmt. – Herr Präsident! Liebe Kollegen! Das Thema waren eigentlich die sächsischen Interessen in der Energiepolitik. Wenn ich mir eine Zahl anschaue, die ich mir herausgezogen habe, dann erschrecke ich doch; denn der Kaufkraftabfluss durch die EEG-Umlage betrug in Sachsen im Jahr 2013 271 Millionen Euro, Tendenz steigend.
Frau Hermenau, Vorsicht!
Wenn man sich anschaut, was die SPD und die GRÜNEN dazu sagen, dann kommt man ganz schnell zu der heute verabschiedeten Beihilfe-Leitlinie, die vom SPD-Wirtschaftsminister mit dem grünen Staatssekretär verhandelt wurde und zu der Sie gerade sagten: lächerlich. Gut, das müssen Sie intern auskämpfen.
Die Steinkohlenproduktion, die in Ostdeutschland überhaupt nicht vorhanden ist, wird weiterhin subventioniert, dagegen wird die Braunkohle nicht subventioniert, obwohl sie nur in Ostdeutschland in einem nennenswerten Ausmaß vorhanden ist. Dazu kann ich nur sagen: Danke schön, Herr Gabriel, danke schön, Herr Warke., danke schön, Frau Kraft, die es hinbekommen hat, dass das Geld bei ihr bleibt. Danke schön, SPD, als ehemalige Volkspartei, dass Sie das so mitmachen.
Wenn ich dann sehe, was die GRÜNEN dazu sagen, zum Beispiel ein Abgeordneter des Landtages Thüringen, der vor Kurzem verwundert fragte: Wieso denn diese Aufregung? Die EEG-Kosten werden doch gar nicht vom Staat bezahlt, es sind doch nur die Verbraucher, die das bezahlen. – Das entlarvt die Art, wie Sie denken und handeln.
Wenn ich weiter sehe, was zum Beispiel die Wirtschaft dazu sagt – aktuell vorhin reingekommen über den Ticker ist eine Pressemitteilung des VSW –, zitiere ich wie folgt:
„EEG-Gesetzentwurf erfüllt nicht die Erwartungen an ein schlüssiges energiepolitisches Gesamtkonzept.“ Was sagt zum Beispiel die CDU dazu? Vorhin wurde schon Kurt Lauk, Chef des CDU-Wirtschaftsrates, zitiert. Er sagte: „Der jetzt gefundene Kompromiss stellt wieder nur eine Brückenlösung ohne strukturelle Änderungen dar.“
Das ist der Unterschied zwischen dem, was Sie machen, und dem, was wir machen. Der Kompromiss beim EEG ist, dass 500 Firmen von der Umlagebefreiung herausgenommen werden sollen. Das wird nur circa 0,02 Cent weniger an Umlage bringen, aber höhere Kosten – das haben wir schon gehört – zum Beispiel im ÖPNV verursachen, was wiederum die Bürger direkt zu spüren bekommen.
Was wird denn in den Jahren 2014/2015 passieren? Es wird im Verhältnis zum vergangenen Jahr wahrscheinlich doch mehr die Sonne scheinen und mehr Wind wehen. Das heißt, es wird automatisch eine höhere Umlage kommen. Diese prognostizierten eins Komma noch was Cent bis zum Jahr 2020 werden schon in diesem Jahr nicht mehr zu halten sein. Das werden wir in Sachsen direkt merken, weil wir dann noch mehr Millionen Euro in andere Bundesländer überweisen.
Es gibt auch hierzu weder von der SPD noch von den GRÜNEN eine Lösung für den propagierten sauberen, sicheren und vor allem bezahlbaren Strom. Die Ziele wurden jetzt nur der Realität angepasst: Der Windkraftausbau wird jetzt ein bisschen zurückgenommen, mehr können die sowieso nicht zubauen. Es ist ja kaum noch Fläche da.
Gerade in Sachsen ist keine Fläche mehr da, wenn das Windrad nicht direkt hinter dem Haus stehen soll. Wenn man ein bisschen Rücksicht auf die Menschen nimmt und einen gewissen Abstand zwischen der Windkraftanlage und den Häusern lässt, dann ist keine Fläche mehr da. Das ist der einzige Grund, weshalb nichts mehr zugebaut wird, nämlich weil wir darauf achten, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen und nicht das Geldverdienen von Einzelnen, Frau Hermenau.
Herr Panter, wenn Sie behaupten, dass wir in den letzten Wochen erst aktiv waren, dann muss ich sagen: Wir als FDP fordern schon seit Jahren eine Koordinierung und dass wir bei dieser Planwirtschaft wenigstens einen Plan bekommen; denn jetzt ist es eine planlose Planwirtschaft. Wir fordern den Wandel der Energieproduktion innerhalb des Bedarfes der Wirtschaft und nicht auf Teufel komm raus „einfach zubauen, zubauen, die werden sich schon irgendwie kümmern.“ Die einfachen Bürger werden es schon bezahlen. Das fordern wir nicht erst seit den letzten Wochen.
Was wir schon längere Zeit fordern – das habe ich auch schon vonseiten der SPD gehört –, ist, die Stromsteuer zu senken. Wo sind denn die Aussagen von Herrn Gabriel bezüglich der Senkung der Stromsteuer, die er vorher groß verkündet hat? Hat er das vergessen? Vielleicht können Sie ihm helfen.
Wir fordern die Beendigung der Subventionen, denn die Marktparität ist inzwischen erreicht. Es gibt keinen Grund, dass man das noch länger forciert, dass wir alle bezahlen, dass Sachsen sein Geld in die anderen Bundesländer schickt, nur weil einige wenige sich eine goldene Nase verdienen wollen.
Ja, das kann ich so nicht stehen lassen. Frau Hermenau, Sie sind aber auch eingeschränkt in Ihrem Gesichtsfeld.
Wenn Sie vom Fundament der Windkraftanlagen im Verhältnis zum Tagebau sprechen, dann ist Ihnen schon klar, dass man das Fundament nicht als Größe nehmen kann, weil der Umkreis doch deutlich größer ist.
Wenn ich pro Windrad einen Kilometer Abstand habe und das zusammenrechne, dann könnten aber noch viele Tagebaue eröffnet werden, was wir aber nicht wollen.
Nein, das ist nicht richtig. Es heißt zwar, Sie können Mathe, aber langsam habe ich meine Zweifel. Es ist auch nicht so, dass wir hier ideologisch in irgendeine Richtung wollen. Nein!
(Stefan Brangs, SPD: Nein, überhaupt nicht! – Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE, und bei einigen Abgeordneten der LINKEN – Weitere Zurufe von der SPD)
Gut, dass Sie mir recht geben; denn wir sind nicht die Ideologen, wir sind technologieoffen.
Für Zahlen sind wir auch offen, selbstverständlich, Herr Brangs. Aber ich möchte zurückkommen auf – –
Ich würde noch warten, bis sie mit ihren Zwischenrufen fertig sind.
Wenn ich das zusammenfasse, muss ich sagen: Frau Hermenau, Sie sind ideologisch in eine Richtung ausgerichtet. Wir sind das nicht. Wir sind offen für diese Sache.
Wir haben aber den Menschen im Mittelpunkt und nicht nur das Geldverdienen und die ideologische Geschichte von einer Seite. Deswegen sind Ihre Argumente haltlos und es ist schade darum, darüber zu diskutieren.
(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Stefan Brangs, SPD: Das war Überlebenskampf Teil 2! – Zurufe der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE, und Stefan Brangs, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Seit Längerem befinden sich der Freistaat Sachsen und Deutschland insgesamt im Prozess des demografischen Wandels. Unsere Bevölkerung wird im Durchschnitt älter. Insbesondere in den eher ländlich geprägten Regionen Sachsens fällt das auf. Wir werden uns in den nächsten Jahren noch viel mehr auf diese neuen Anforderungen der Gesellschaft einstellen müssen. Dies betrifft viele Bereiche, sei es die Infrastruktur, der öffentliche Personennahverkehr oder auch die medizinische Versorgung.
Im neuen Landesentwicklungsplan nimmt das Kriterium der Barrierefreiheit bereits einen hervorgehobenen Platz ein. Die zunehmend älter werdende Bevölkerung stellt auch völlig andere Anforderungen in Bezug auf Wohnraum. Ich denke, in unserer Gesellschaft besteht ein gemeinsamer Konsens darüber, dass es oftmals der beste Weg ist, wenn alte Menschen ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung verbringen können. Bei Ihrem Antrag habe ich mir jedoch die Frage gestellt, inwieweit hier nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe für das übliche Wahlkampfschaulaufen benutzt wird.
Ältere Menschen brauchen nicht zwangsläufig immer eine barrierefreie Wohnung. Die überwiegende Mehrheit kommt in einer barrierearmen Umgebung sehr gut zurecht. Das bestätigten uns auch die Wohnungsgenossen
schaften auf unsere Anfrage. Herr Stange, Ihre Behauptung, untermauert mit Verweis auf Ihr eigenes Zitat, spiegelt die Bedarfe am Nachfragemarkt nicht wider. Der Bedarf an barrierearmen Wohnungen ist von den Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften
erkannt, und sie haben auch schon verantwortungsvoll darauf reagiert.
Auch ohne Ihren Antrag werden schon jetzt seniorengerechte Umbauten vorgenommen, die man aber keineswegs mit den massiven Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz verwechseln darf, die der Bau barrierefreier Wohnungen bedeutet. Der Umbau einer nicht barrierefreien zu einer barrierefreien Wohnung bedeutet eben auch Mehrkosten zwischen 15 000 und 20 000 Euro für jede Wohnung. Diese Kosten – das betone ich ausdrücklich – werden heute schon zu einem großen Teil durch die Sozialkassen übernommen, und Ihre Schlussfolgerung, von der Lohnentwicklung zu den Baupreisen und dann auf Zuschüsse für Prognosebedarfe zu kommen, ist recht abenteuerlich. Ein bedeutender Anstieg des Bedarfes an barrierefreiem Wohnraum kann derzeit nicht festgestellt werden.
Damit komme ich zu dem nächsten Problem, das ich mit Ihrem Antrag habe. Prüfen Sie doch bitte, lieber Antragsteller, ob Ihr Wunsch nicht meilenweit an der Realität vorbeigeht. Es gibt eine Kostenübernahme, die maßgeschneidert im Einzelfall greift. Ein zusätzliches Landesprogramm ist absolut nicht nötig, denn in Sachsen haben wir bereits seit dem Jahr 2007 die „Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen“.
Mit dieser Richtlinie können investive Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Umbau von Wohnungen in bestehenden Gebäude gefördert werden. Zusätzlich haben wir auf Bundesebene das KfW-Förderprogramm zum altersgerechten Wohnen und hier insbesondere die geplante Wiedereinführung der Zuschussförderung. Alle Träger von Investitionsmaßnahmen – neben den privaten Eigentümern auch die Wohnungsgenossenschaften und die Gesellschaften – sind hier antragsberechtigt. Mittelbar kommt diese Unterstützung auch denjenigen Mitbürgern zugute, die aus akutem Anlass oder im Hinblick auf die Zukunft barrieregerechten Wohnraum anmieten möchten.
Dem Ziel der vermehrten Schaffung von alters- und behindertengerechtem Wohnraum in Sachsen müssen wir alle in den nächsten Jahren vermehrt unsere Aufmerksamkeit schenken. Ihren Antrag halte ich zu großen Teilen für nicht zielführend. Er zeigt nur wieder einmal Ihre überbordende Staatsgläubigkeit auf. Deswegen werden wir ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Freistaat letztes Jahr von dem Hochwasser schwer getroffen wurde, gab es für Staatsregierung und Landtag nie einen Zweifel, dass für die Zukunft weitere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Unmittelbar nach der Katastrophe hatte die Staatsregierung zügig Förderprogramme aufgelegt und die Menschen mit Soforthilfe unterstützt. Nach wenigen Wochen wurden an die betroffenen Wohneigentümer bereits 6,5 Millionen Euro Soforthilfe gezahlt.
Die Richtlinie Hochwasserschäden vom 12. Juli 2013 und die Mittel des Bundes erlauben nun den langfristigen Wiederaufbau. Wir haben darüber im Rahmen des Aufbauhilfefonds im Dezemberplenum gesprochen. Kein anderes Thema hat die Politik des Freistaates so bestimmt wie die Anstrengungen zum Wiederaufbau und die Verbesserung des Hochwasserschutzes.
Nach der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 19. Juni 2013 wurde der Kirchbach-Bericht erstellt. Der Landtag hat in seiner letzten Plenarsitzung die Staatsregierung aufgefordert, ihre Schlussfolgerungen zum Bericht der Kirchbach-Kommission vorzulegen. Das war übrigens die Intention des Antrages hier im Plenum im Januar und nicht allein die Vorstellung des Berichtes selbst. Manchmal muss man die Regierung halt an so etwas erinnern.
Das neue Wassergesetz eröffnet die Möglichkeit zur schnelleren Umsetzung der komplexen Hochwasserschutzmaßnahmen. Es hat sich in der Auswertung der katastrophalen Hochwasserereignisse des letzten Sommers gezeigt, dass die Langwierigkeit der Verfahren zum Hindernis werden kann. Als Beispiele gelten hier Roßwein, die Hochwasserschutzmaßnahmen in WilkauHaßlau und die verzögerten Vorkehrungen in Grimma. In Dresden gab es in Cossebaude Probleme mit mobilen Hochwasserschutzelementen. Das neue Wassergesetz reagiert auf die Erkenntnisse, die aus der Analyse gewonnen wurden.
Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz schließen wir die letzten offenen Flanken, die bei unseren zukünftigen Anstrengungen um den Hochwasserschutz noch auftreten könnten.
Das Wiederaufbauprogramm sieht vor, dass 80 % der Hochwasserschäden ersetzt werden. Dabei ist es nicht notwendig, erneut an der Schadensstelle zu bauen. Es steht den Betroffenen auch frei, einen anderen Wohnort zu suchen. Um diese Regelung umzusetzen, passen wir mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz die Gemeindeordnung an. Es wird jetzt ermöglicht, bei einem besonderen öffentlichen Interesse Grundstücke auch unter Wert zu veräußern. Diese Regelung dient der Realisierung von Umsiedelungen, sodass dem Wohnungs- und Grundstückseigentümer vergünstigte Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wird für die Raumordnung das Ziel des Hochwasserschutzes festgeschrieben.
Um die Landesplanung um die Belange des Hochwasserschutzes zu ergänzen, brauchen wir die Regelungen des Wiederaufbaubegleitgesetzes. Hier geht es im Konkreten um die entsprechende Gewichtung des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung der zukünftigen Raumordnungspläne. Schließlich nimmt das Wiederaufbaubegleitgesetz Veränderungen am Wassergesetz vor.
Wir haben über die Neuregelungen in den letzten Monaten wiederholt gesprochen. Das neue Wassergesetz ermöglicht zahlreiche Straffungen und Verfahrensbeschleunigungen. Abschließend soll nun die Durchführung neuer Planfeststellungsverfahren vermieden werden,
indem deren Geltungsdauer verlängert werden kann.
Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz messen wir, misst die Politik dem Hochwasserschutz die Bedeutung zu, die ihm gebührt. Die Vorrangstellung der Belange des Hochwasserschutzes gegenüber anderen gesetzlichen Zielen wird nun festgeschrieben. Das Gesetz bietet neben den vorhandenen gesetzlichen Regelungen und neben dem Wiederaufbaufonds eine solide Grundlage für den zukünftigen Umgang mit dem Hochwasser in Sachsen. Das sind wir dem Engagement und den Anstrengungen der Menschen schuldig.
Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Nein, ich finde das nicht gut. Aber man muss mal bei der Wahrheit bleiben und Sie streuen hier den Leuten einfach nur Traumsand in die Augen.
Denn die Wahrheit ist: Wir haben laut Herrn Reiner Meltzer, Amtsleiter für Abfallwirtschaft des Landratsamtes Bautzen, aktuell in Sachsen 527 000 Tonnen Siedlungsabfälle pro Jahr, die überhaupt anliegen, wenn wir eine Autarkieverordnung hätten, die wir nur nehmen könnten. Selbst das würde nur 64 % der Anlagen auslasten; eine Auslastung von 64 % erreichen, die eben nur theoretisch ist.
Wenn wir aber bedenken, dass die Demografie weiter zuschlägt und dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommt, das heißt Wertstofftrenner, getrennter Bioabfall, wird sich höchstwahrscheinlich der Siedlungsabfall noch weiter absenken auf 370 000 Tonnen pro Jahr. Das heißt, dass die jetzt installierte Leistung von Müllverwertungsanlagen nur zu 45 % ausgelastet wird.
Dazu muss man sagen: Das, was Sie hier bezwecken, würde bedeuten, dass mit einer Autarkieverordnung, wenn das alle Länder machen, keine Brandenburger oder Sachsen-Anhaltiner oder überhaupt keine anderen Müllmengen mehr zu uns nach Sachsen kommen würden und wir nur mit unserem eigenen Müll klarkommen müssten. Das bedeutet, dass wir über die Hälfte der Kapazität unserer Müllverwertungsanlagen in ganz Sachsen stilllegen müssten, damit der Rest überhaupt ausgelastet wird.
Da wir aber in Ostsachsen die höchsten Preise haben, wollen Sie also, dass alle Sachsen höhere Müllpreise bezahlen, weil in Ostsachsen eine falsche Entscheidung getroffen wurde. Das können wir so nicht mitmachen. Das ist auch unfair und unehrlich, was Sie sagen.
Insofern kann man diesem Antrag auch auf keinen Fall zustimmen.
Frau Kallenbach, ich bin ja nur Handwerker, das heißt, ich kann plus und minus rechnen – bei Mal wird es schon eng.
Aber die 115 Euro werden nicht besser, wenn die Müllmenge insgesamt weniger wird. Das heißt also, von dem jetzt wird es weniger, ist es minus. Wenn es weniger wird, wird es insgesamt nicht besser, auch wenn wir die Menge nur bei uns suchen. Es wird nicht besser. Seien Sie bitte ehrlich, versuchen Sie es zu verstehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Freistaat muss sich weiter auf die Gefahren zukünftiger Hochwasserereignisse vorbereiten.
Die Kirchbach-Kommission ist der Ausgangspunkt für die umfassende Analyse der Stärken und Schwächen unseres Hochwasserschutzsystems. Seit über einem Jahrzehnt verbessert der Freistaat seine Maßnahmen. Seit der Flutkatastrophe 2002 hat eine tief greifende Strukturveränderung im Hochwasserschutz stattgefunden. So war es im Vorfeld des Juni-Hochwassers letzten Jahres möglich, durch ein intelligentes Management der Talsperren mehr Staufläche für das Wasser zu schaffen. Auf die Gefahren des ansteigenden Wassers konnte regional mit unterschiedlichen und auch mit neuen Methoden reagiert werden. Mobile Elemente wie die Spundwände haben dabei ihre Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz verdeutlicht.
Die Meldewege des Hochwassernachrichtendienstes
wurden gestrafft. Die Datenbasis der Wettervorhersage wurde verbessert, das Pegelnetz ertüchtigt. Der Kirchbach-Bericht zeichnet hierzu ein genaues Bild. Es wird helfen, für die zukünftige Weiterentwicklung der Hochwasserschutzmaßnahmen eine Grundlage zu schaffen. Sie werden Eingang in die Schlussfolgerungen der Staatsregierung finden. Private Vorsorge in Kombination mit staatlichem Schutz ist das beste Mittel, um sich für die Gefahren des Hochwassers zu wappnen. Mit der Verbesserung der Vorwarnzeiten kann der Hausrat auch eher gesichert werden.
Hochwasserangepasstes Bauen mindert die Schäden an den Häusern und hilft, mit wiederkehrenden Ereignissen besser umgehen zu können. Der Freistaat wird hier auch in Zukunft entsprechende Angebote machen, um die Menschen zu unterstützen. Zu den Schlussfolgerungen muss gehören, ausreichend Mittel bereitzustellen, um hochwasserangepasstes Bauen in den betroffenen Gebieten zu ermöglichen.
Uns allen ist klar, dass sich die Gefahr des Hochwassers nicht ausschalten lässt. Wir müssen auch weiterhin in eine intelligente Kombination von natürlichem und technischem Hochwasserschutz investieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir müssen uns der Pflicht stellen, dass wir die Regionen, die vom Hochwasser bedroht sind, erhalten wollen. Im letzten Jahr wurden vielfältige Vorschläge gemacht, die Gebiete schlicht leerzuziehen und umzusiedeln. Ich finde, das kann man nicht so einfach hinnehmen. Das ist vielleicht eine Option für Häuser, die mit schöner Aussicht in wenig besiedelten Regionen gebaut wurden, vielleicht sogar in Flussauen oder trotz besseren Wissens, dass man sich im Überschwemmungsgebiet niedergelassen hat.
Doch es gibt Innenstädte, alte und traditionsreiche Stadtkerne und Regionen, in denen seit Jahrhunderten am Wasser gesiedelt wird. Hier lässt sich nicht einfach die Forderung aufstellen, mal eben umzusiedeln. Wir müssen uns der Herausforderung Hochwasser stellen, und wir müssen uns den Konsequenzen stellen, dass wir in Sachsen in einem dicht besiedelten Raum nicht einfach vor dem Wasser weglaufen können.
Wenn wir in den Bericht schauen und die Empfehlungen prüfen, dann finden wir vieles, was in den letzten Monaten bereits erfolgt ist oder als Gesetzesvorhaben begonnen wurde. Die Beschleunigung der Verfahren des Hochwasserschutzes findet sich im Wiederaufbaubegleitgesetz und im Wassergesetz. Im Meldesystem gibt es hingegen ebenso Verbesserungsbedarf wie in der Struktur der oberen Katastrophenschutzbehörden.
Vor dem Hintergrund der umfassenden Mitwirkung vieler Menschen in den sozialen Netzwerken ist auch die Empfehlung der Kommission, die Netzwerke in die zentrale Krisenkommunikation des Freistaates einzubeziehen, gerechtfertigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen steht weder am Anfang, noch ist sie am Ende angelangt. Wir befinden uns in einem ständigen Prozess. Der Landtag wird die Anstrengungen der Staatsregierung dabei voll und ganz unterstützen.
Herr Panter, Sie sagten gerade, das EEG sei ein großer Exportschlager. 65 Länder würden das EEG nutzen. Können Sie mir bitte ein einziges Land nennen, in dem das EEG angewendet wird, ohne dass es zurückgeschnitten wurde, wie es zum Beispiel in Spanien und Italien der Fall war? In welchem Land wird das EEG aktuell in dieser Sache unverändert betrieben?
Okay.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist schon einiges emotional gesagt worden. Ich möchte es etwas mehr versachlichen, aber trotzdem muss ich das eine oder andere etwas klarstellen; denn Herr Lichdi hatte gesagt, der deutsche Industriestrom sei der billigste in Europa. Das stimmt natürlich nicht.
Laut Statistischem Bundesamt ist es so, dass selbst, wenn an der Börse zwischen 3 und 4 Cent für die Kilowattstunde bezahlt werden, doch insgesamt über 10 Cent mit allen noch darauf liegenden Umlagen und Abgaben auch für den Industriestrom fällig werden. Damit sind wir nicht einmal mehr in der Spitzengruppe der billigsten Länder. Das muss man einfach mal so ehrlich sagen.
Herr Panter, Sie sind mir die Frage schuldig geblieben, in welchem Land denn das EEG-Recht noch funktioniert. Es wäre interessant zu fragen, welches Land denn für Herrn Gabriel das Beispielland ist und woran er sich orientiert. Oder ist er wieder der Meinung, dass er, der allein die Weisheit mit Löffeln gefuttert hat, jetzt alles neu machen kann?
Zurück zur Sachlichkeit. Wir wissen, dass Strom aus der Sonne und vom Wind für am Markt durchsetzbare Preise produziert werden kann. Wir wissen auch, dass die Biomasse, wenn man sie als Resteverwerter betrachtet, mit der Produktion von Strom und Wärme auch für am Markt vernünftige Preise produziert werden kann. Die KWKAnlagen können auch ohne Subventionen auskommen. Deshalb frage ich mich, wozu dieses Herumschnippeln am EEG von Herrn Gabriel dienen soll.
Es wird noch skurriler, wenn man sich vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung eine Pressemitteilung von gestern ansieht. Ich zitiere: „Die Regierungspläne würden einen in Deutschland einmaligen Förderkreislauf einführen. KWK-Anlagen erhalten im Durchschnitt einen Zuschlag von 2,4 Cent pro Kilowattstunde aus dem KWK-Gesetz und müssen gleichzeitig rund das Doppelte nach EEG abführen. Ein bürokratisches Monster ohne jeglichen volkswirtschaftlichen Nutzen!“ – So der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Da frage ich mich: Was soll das und wie kann man das noch unterstützen?
Wenn wir wirklich etwas machen wollen, damit die Strompreise in Zukunft nicht mehr steigen, dann müssten wir sofort den Stopp der Zwangsabnahme einführen. Wir müssten sofort die Zwangsabnahme stoppen und wir müssten die Luxusvergütung stoppen. Wir haben mit dem Quotenmodell und der Idee der Kapazitätsausschreibung Modelle, die funktionieren würden. Die Kapazitätsmärkte mit alten Kraftwerken, wie es sich Herr Gabriel wünscht, sind sicherlich der falsche Weg.
Wenn gesagt wird, dass die Stromsteuer, die gesenkt werden könnte – wie Herr Lichdi es sagte –, von dem Konzern eingesteckt wird, dann muss man nur ein einziges Mal auf seine eigene Stromrechnung schauen. Dort ist die Stromsteuer separat ausgewiesen. Wenn sie einfach gestrichen wird, wenn sie gesenkt oder halbiert wird – wie auch immer –, dann ist das dort separat ausgewiesen. Das kann sich kein Konzern irgendwie einstecken.
Nur durch diese Möglichkeiten wäre jetzt tatsächlich eine Absenkung der Stromkosten oder wenigstens der Stopp der Kostenexplosion zu machen. Deswegen ist das, was aus Berlin kommt, nicht wirklich sinnvoll. Wir können es nicht gut finden. Wenn Sie es machen wollen, dann hören Sie doch einfach mal auf uns.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag zeigt, wie die GRÜNEN wieder einmal der aktuellen Entwicklung hinterherlaufen und Dinge fordern, die längst auf der politischen Agenda stehen. Ich möchte zuerst auf den Landesentwicklungsplan verweisen, in dem genau diese Reduktion der Flächenneuversiegelung von zwei Hektar pro Tag unter den Grundsätzen für das Siedlungswesen aufgeführt ist.
Das oberste Ziel der Siedlungsentwicklung ist es, die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in allen Teilräumen Sachsens zu vermindern. Mit dem Verweis des Landesentwicklungsplanes auf die Kompensationsmaßnahmen ist der Weg zum neuen Naturschutzgesetz gewiesen. Dort ist geregelt, dass staatliche und kommunale Vorhabenträger vorrangig gebuchte Ökokontomaßnahmen oder durch die sächsische Ökoflächenagentur durchgeführte Kompensationsmaßnahmen nutzen sollen. Die Vorhabenträger wählen diese Maßnahmen dann bereits in der Planungsphase aus. Damit gewährleistet das neue Naturschutzrecht die viel gezieltere Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen als bisher. Es plant damit vorrangig, die Voraussetzung für die Flächensparstrategie und die Entsiegelung zu schaf
fen, denn darum geht es bei der Flächensparstrategie. Dabei geht es weniger darum, neue Instrumente oder Pläne zu entwickeln oder zusätzliche Fördermittel zur Verfügung zu stellen, sondern vorhandene sollen besser aufeinander abgestimmt und effektiver eingesetzt werden.
Gleichwohl ist das Ökokonto der falsche Adressat für das Vorhaben der Flächenentsiegelung. Das Ökokonto stellt von Maßnahmenträgern freiwillig realisierte Maßnahmen bereit, mit denen die Natur und Landschaft eine Aufwertung erfahren. Eine Entsiegelung kann diese Aufwertung bieten. Es gibt aber noch andere weitere Maßnahmen, und es kann den Trägern keine Pflicht auferlegt werden. Von der naturschutzfachlichen Seite her müssen wir diesen Antrag daher ablehnen.
Es gibt aber einen weiteren Grund, warum wir Ihrem Ansinnen nicht folgen können. Das ist das ideologische Fundament, mit dem Sie es begründen. Alles in allem ist Ihr Antrag überhaupt nicht stimmig. Entlarvend ist, dass Sie in Ihrer Begründung die Ursache für die Versiegelung beim Straßenneubau suchen. Die sächsische Wirtschaft braucht den Straßenausbau. Eine gute Infrastruktur ist eine wesentliche Standortentscheidung für Unternehmen. Das scheint für Sie kein Thema zu sein, aber Sie machen sowieso keine Vorschläge, wie man Wohlstand erwirtschaften und Arbeitsplätze sichern kann. Doch auch Ihre Staatssekretäre fahren gern Auto. Wie man hört, bevorzugen sie ganz groß diese mit Massagesitzen. Das passt doch nicht zusammen. Sie sollten nicht anderen das verwehren, was Sie selbst in Anspruch nehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem neuen Naturschutzgesetz, dem Landesentwicklungsplan und dem Handlungsprogramm zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme hat der Freistaat alle Instrumente zur Hand. Den Antrag brauchen wir nicht.