Zum Schluss, Herr Meyer: Ich warne Sie vor einem China-Chauvinismus. Stellen Sie sich einmal vor, wie die Ausgangsbedingung für den Kopenhagener Klimagipfel ist: 4,6 Tonnen pro Kopf CO2-Ausstoß in China, 19,8 Tonnen in den USA und –
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/701 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE bei zahlreichen Zustimmungen doch mehrheitlich abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen – die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion der SPD als Einreicherin das Wort. Frau Dr. Stange, Sie bringen den Antrag der Fraktion ein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht für diejenigen, die gerade noch mit dem Laptop beschäftigt sind, das Halbzeitergebnis Slowenien gegen Deutschland: in der Halbzeit 16 : 11, leider für Slowenien zum jetzigen Zeitpunkt.
Zum Antrag. Sehr geehrter Herr Präsident, ich würde gern den Änderungsantrag in Drucksache 5/1079 einbeziehen, da es sich lediglich um eine redaktionelle Veränderung handelt.
Worum geht es? Bei den im Herbst 2009 begonnenen laufenden Verhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder einerseits und den Gewerkschaften GEW und der Tarifunion des Beamtenbundes andererseits geht es um die erstmaligen Verhandlungen einer tarifvertraglich vereinbarten Eingruppierung für Lehrkräfte, erstmalig in der Bundesrepublik. Ziel ist ein eigenes tarifvertragliches Entgeltsystem für mehr als 200 000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Deutschland.
Es geht nicht um eine kurzfristige tarifvertragliche Steigerung der Einkommen, wie sie von den Tarifpartnern
regelmäßig für den öffentlichen Dienst verhandelt werden. Bei diesen Verhandlungen geht es um mehr, und deswegen war es uns wichtig, das in die Debatte einzubringen: Es geht um eine grundsätzliche und eine langfristige Entscheidung auch für den Freistaat.
Die SPD unterstützt die Forderung der Gewerkschaften nach einer Eingruppierung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte in die Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages der Länder und nicht – wie fälschlicherweise im Ursprungsantrag geschrieben – des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes und damit um eine dauerhafte Gleichbehandlung aller Lehrämter.
Gleichzeitig – das ist ein zweiter Punkt – geht es 20 Jahre nach der Wende um die Überwindung der immer noch nicht vollwertigen Anerkennung der Lehrerausbildung zum Beispiel für Grundschullehrkräfte in der ehemaligen DDR und damit auch die Manifestierung der Unterschiede zwischen Ost und West.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sieht es in Sachsen aus? Seit Anfang der Neunzigerjahre sind sächsische Lehrkräfte – anders als in anderen Bundesländern – nicht verbeamtet, und das ist auch gut so. Aber: Bisher wird die Eingruppierung von circa 35 000 Lehrkräften in Sachsen ausschließlich einseitig durch eine Richtlinie des Finanzministeriums geregelt.
Das ist in der Bundesrepublik und im öffentlichen Dienst einmalig. Das entsprach dem politischen Staatsverständnis des damaligen Finanzministers Prof. Georg Milbradt
und der damaligen Landesregierung: keine Verbeamtung einerseits, aber auch keine tarifvertraglich ausgehandelten Regelungen andererseits, also faktisch politische Willkür gegenüber den Lehrkräften als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ich betone nochmals: als einzige Gruppe im öffentlichen Dienst.
Die Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen und Hochschulen war und ist bis heute nicht tarifvertraglich geregelt. Das war, solange nur wenige Lehrkräfte nicht verbeamtet waren, in den westlichen Bundesländern sogenannte Nichterfüller, auch nicht das große Problem, denn es reichte der Verweis auf das Beamtenrecht für die wenigen Ausnahmefälle. Aber was ist, wenn gar keine vergleichbaren Beamten, wie zum Beispiel in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, vorhanden sind und faktisch alle 35 000 Lehrkräfte davon betroffen sind?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht nicht nur um Tarifrecht. Lehrkräfte werden heute in Sachsen und in den meisten Bundesländern vollständig an Universitäten ausgebildet. Das ist eine Errungenschaft der ersten großen Bildungsreform in den Siebzigerjahren. Mit den Ergebnissen der PISA-Studie Anfang der Neunzigerjahre kam zu Recht eine breite Diskussion über die Qualität und die Bedeutung der Lehrerausbildung, insbesondere für die Grundschulen und die Schulen der Sekundarstufe I, in Sachsen die Mittelschule, auf. So wurden die allgemeine Studienreform, auch bekannt als Bologna-Reform, und die gleichzeitig notwendigen Veränderungen der Lehramtsausbildung in allen Bundesländern auch dazu genutzt, mit dem alten Prinzip – kleine Kinder gleich kurze Ausbildung und kleines Gehalt, große Kinder gleich lange Ausbildung und hohes Gehalt – endlich zu brechen.
Diese Hierarchien, wie wir sie heute noch in unserem Schulsystem vorfinden, stammen aus dem 19. Jahrhundert. Sie stammen aus einem Schulsystem und einer Ausbildung, die nicht vordergründig auf die Bildung aller Kinder setzte, sondern sich von der höheren Bildung weniger leiten ließ.
So werden noch heute Grund- und Hauptschullehrer in Baden-Württemberg wie ehedem in Pädagogischen Hochschulen ausgebildet, die keinen universitären Status haben, also anders, als das in der ehemaligen DDR der Fall war. Sachsen hat sich wie andere Landesregierungen nach der PISA-Diskussion, zum Beispiel NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz, auch dazu entschieden, die Ausbildungen für Grundschullehrer, für Mittelschullehrer und Gymnasiallehrer inhaltlich aufzuwerten und nicht nur durch mehr und frühere Praxiserfahrungen, sondern auch durch die Angleichung der Ausbildungsdauer eine bessere Ausbildung zu organisieren. Das ist eine gute Entscheidung, wenn auch leider bei der Überwindung der Trennung nach Schularten nicht ganz konsequent umgesetzt.
Lehrkräfte durchlaufen heute in der Regel eine fünfjährige universitäre Ausbildung und daran anschließend noch eine zweijährige Referendariatsausbildung. Diese Ausbildungsanforderungen unterscheiden sich heute in Sachsen
weder nach Schularten – das habe ich gerade erwähnt – noch nach den Schulstufen Grundschule, Mittelschule oder Oberstufe. Somit ist die Forderung der Gewerkschaften nach gleicher Entgeltgruppe für gleichwertige Ausbildung und Tätigkeit vollkommen berechtigt und entspricht der Systematik der Eingruppierung im öffentlichen Dienst, wie wir sie heute an anderen Stellen vorfinden.
Sachsen sollte deshalb nicht über die zukünftig fehlenden Lehrkräfte gerade in den Mittelschulen jammern. Warum sollte sich ein Abiturient für die Grund- oder Mittelschule entscheiden, wenn er anschließend schlechter eingruppiert ist als sein ehemaliger Kommilitone, der am Gymnasium arbeitet.
Doch noch schlimmer für Sachsen sind die gravierenden Unterschiede in den Eingruppierungen bei der Länge der Arbeitszeit und dem Status zwischen Ost und West. Es geht darum, die Abwerbung von Lehrkräften von anderen, meist reicheren westlichen Bundesländern – ich erinnere an die Abwerbekampagne von Baden-Württemberg – zu verhindern und die Attraktivität des Lehrerberufs gerade für die Grundschulen und Mittelschulen zu steigern. Lehrkräfte in Sachsen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Einbußen durch Teilzeitregelungen in Kauf genommen, einerseits sicherlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen, andererseits aber auch zur Sicherung der Kontinuität in den Schulen und zur Entlastung des Arbeitsmarktes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundeseinheitliche Tarifregelungen in der Vergütung von Lehrkräften könnten auch ein Mittel sein – das richte ich ganz bewusst an den Finanzminister –, um dem Auseinanderdriften der Besoldung der Lehrkräfte zwischen den Bundesländern in den kommenden Jahren entgegenzuwirken. Nach der Föderalismusreform haben die Länder die Hoheit über das Besoldungsrecht und damit über die verbeamteten Lehrkräfte, und die reichen Länder wie Baden-Württemberg, Bayern, aber auch Nordrhein-Westfalen werden sehr schnell ihre Vorteile ausnutzen und durch veränderte besoldungsrechtliche Regelungen im Lehrkräftebereich die Abwerbung verstärken. Sachsen sollte daher ein großes Eigeninteresse an erfolgreichen Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder zu einheitlichen tarifvertraglichen Regelungen im Lehrerbereich haben, die damit auch ein Auseinanderdriften im Besoldungsbereich verhindern könnten.
Die SPD-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, die Tarifverhandlungen zügig zu einem positiven Abschluss zu bringen und damit eine weitere Abwanderung der Lehrkräfte zu verhindern, die wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht leisten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich an den Beginn meiner Ausführungen ein kurzes Zitat des Philologenverbandes vom Herbst vorigen Jahres stellen: „Einheitslohn, Einheitslehrer, Einheitsschule – nicht mit uns.“ Eigentlich drückt diese Schlagzeile schon alles Wesentliche aus, was es in diesem Zusammenhang zum vorliegenden Antrag zu sagen gibt.
Das Thema des vorliegenden Antrages ist recht gefällig und soll wohl auch die populistische Wirkung bei den Lehrkräften in Sachsen nicht verfehlen. Daran ändert auch die Relativierung, die Sie mit Ihrem Änderungsantrag vorgenommen haben, grundsätzlich nichts. Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, aus Ihrer Rolle als Koalitionspartner, die Sie bis voriges Jahr innehatten, sollten Sie aber wissen, wie unredlich es ist, Sachverhalte aus ihren Zusammenhängen herauszureißen und isoliert zur Diskussion bzw. in Anträge zu stellen. Außer den von Ihnen aufgegriffenen Anmerkungen findet sich im Koalitionsvertrag auch die Feststellung: „Wir wollen eine leistungsbezogene Vergütung für Lehrer und eine hohe Flexibilität beim Personaleinsatz zwischen den Schulformen.“ Die in diesem Zusammenhang stehende Feststellung lässt sich in Ihren Forderungen nicht wiederfinden. Das müssen Sie so konsequent durchziehen, wenn Ihnen in diesem Bereich die Gleichmacherei, die Sie sonst im Bildungswesen anstreben, am Herzen liegt.
Meine Damen und Herren! Wohlgemerkt, ich will an dieser Stelle keine Debatte über die Wertigkeit der pädagogischen Arbeit unserer Lehrer an den Schulen führen.
Es würde wohl auch schwierig sein, die Arbeit einer Grundschullehrerin im Schulvorbereitungsjahr mit den Aktivitäten bei der Umsetzung der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium objektiv auszuwerten und einzuschätzen.
Da sind Grundlagen wie etwa die konkrete Qualifikation bzw. auch die konkrete Beschäftigungssituation schon bewertbarere Aspekte, ohne dass es darum geht, die Arbeit der einzelnen Lehrkräfte höher oder geringer einzuschätzen. Im Gegenteil, diese Arbeit soll gewürdigt werden und sie wird gewürdigt. Auch der flexible Einsatz aller Lehrer in allen Schulformen muss wohl sehr differenziert diskutiert und geprüft werden. Ich erinnere hier noch einmal an das Zitat des Philologenverbandes.
Meine Damen und Herren! Abgesehen davon, dass das Konsequenzen für die Lehrerausbildung hat und insbesondere von den betroffenen Lehrkräften oftmals ganz anders gesehen wird als man im Antrag versucht deutlich zu machen – das sind zumindest Positionen, die von Lehrerverbänden kommen, die bei uns vorsprechen. Das ist nicht nur der Philologenverband, sondern sind auch andere Lehrerverbände, die diese Position mittragen.
Allein diese Anmerkungen, meine Damen und Herren, machen schon deutlich, dass es um komplexere Überlegungen geht, als sie der Antrag vermitteln will. Die Redlichkeit der vorgelegten Forderungen schließt natürlich auch Aussagen der Finanzierbarkeit dieses Vorhabens mit ein.
Liebe Freunde von der SPD! Gerade in den letzten Jahren waren Sie als Koalitionspartner in Fragen der Finanzpolitik verlässlich und verantwortungsvoll. Meine Damen und Herren, stellen Sie diese Solidität jetzt in der Opposition nicht gleich leichtfertig infrage.