Monika Runge
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann einigermaßen nachvollziehen, dass dieser Antrag von einigen Abgeordneten nicht sofort verstanden wird. Auch mir ging es so.
Der wichtigste, entscheidende Punkt besteht doch darin, Herr Meyer, und Sie haben das heute wiederum bestätigt: Sie wissen alles, Sie können alles und es geht alles in
Ordnung. Es geht alles seinen CDU-Gang in der Lausitz, natürlich mit einer rosigen Zukunft für die Menschen dort. Die CDU hat alles im Griff.
Genau das ist der Punkt: der mentale Punkt, dass Sie Ignoranten sind, den Sand in den Kopf stecken
und nicht wahrnehmen wollen, welcher Wandel sich nicht nur global, sondern auch regional vollzieht.
Unser Antrag will unter I. zunächst weiter nichts als die Anerkennung der Tatsache, dass es ein Energiekonzept der Bundesregierung gibt, die den Umbau des Energiesystems bis 2050 auf der Basis erneuerbarer Energien beschlossen hat.
Nein, danke.
Auch Sachsen ist Teil der Bundesrepublik Deutschland, und es ist nicht unerheblich – damit hat Frau Hermenau völlig recht –, wann wir aus der Braunkohlenverstromung aussteigen. Dass es schneller kommen kann, beweist Folgendes: dass bereits im Hause des Wirtschaftsministers Gabriel Überlegungen angestellt werden, wie per Gesetz alte Braunkohlenmeiler vom Markt genommen werden können.
Eine Möglichkeit ist über eine Normenvorgabe für den CO2-Ausstoß, wie es in Großbritannien geschehen ist. Gabriel favorisiert aber ein sogenanntes Flexibilisierungsgesetz im Zusammenhang mit einem Kapazitätsmechanismus und einem Kapazitätsmarkt, der als Reservekraftwerk quasi für die Stabilisierung des Netzes vorgesehen wird. In der Tat ist es so, dass es sich gerüchtehalber herumgesprochen hat, dass diese Reservekapazitäten von Kraftwerken Geld kosten werden, und die Frage ist, ob diese Kraftwerke weiter von den Privatunternehmen betrieben werden – denn diese wollen das nicht und stellen permanent Anträge zur Stilllegung – oder ob das der Staat übernimmt. Das ist die Frage, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird.
Aber das ist nicht unser Problem. Unser Problem ist folgendes: Wie sagt der bekannte und berühmte Fußballtrainer Pep Guardiola in einem Werbespot für Audi: „Nichts ist so alt wie der Status quo.“ Und Sie verfallen mental genau diesem in der Forschung beschriebenen Lock-in-Effekt, indem Sie an den vorhandenen energiewirtschaftlichen Strukturen in der Lausitz festhalten, koste es was es wolle, egal, was rundherum passiert.
Genau das ist der Punkt: dass wir als LINKE parallel zu einem Ausstiegspfad aus der Braunkohlenverstromung einen Strukturwandel wissenschaftlich und per Forschung begleiten wollen;
denn weder Herr Krauß noch die Initiative in der Lausitz noch wir haben ein Patentrezept, wie dieser Strukturwandel erfolgreich für die Zukunft gestaltet werden kann. Sie sind nicht einmal offen dafür, Ideen aus Bergbauregionen in anderen Teilen der Welt oder aus dem Rhein-RuhrGebiet aufzunehmen,
die sich über solche Forschungsprogramme, die natürlich die regionalen Akteure, Initiativen, die es dort gibt – –
Niemand bestreitet doch, dass es dort Initiativen und organisatorische Zusammenschlüsse gibt. Diese sollen im Grunde genommen in einem solchen Reallabor, angebunden an die Hochschule und nicht als ABM-Maßnahme –
das ist nun wirklich eine billige Unterstellung –, angesiedelt werden, wie es zum Beispiel das Land BadenWürttemberg in einer anderen Hinsicht zum wirtschaftlichen Strukturwandel tut.
Wir sollten vielleicht offen sein und aus anderen Weltregionen lernen, wie wirtschaftlicher Strukturwandel durch ein solches Forschungsprogramm mit dem Ziel, ein integriertes Gesamtkonzept zu entwickeln, unter Beteiligung der Akteure vor Ort gestaltet werden kann. Darum geht es in diesem Antrag.
Es ist ein völliges Missverständnis, dass wir damit den Strukturwandel bereits fest vorgeben würden, ganz im Gegenteil. Die Zukunft der Lausitz ist offen. Weil die Bruttowertschöpfung, bedingt durch den Bergbau und durch die Braunkohlenindustrie, sehr hoch ist, stellt sich doch die Frage: Wenn das wegbricht, welchen Ersatz für Beschäftigung, für Bruttowertschöpfung gibt es in dieser Region? Natürlich kann man die gesamte Lausitz nicht auf die Braunkohlenwirtschaft reduzieren. Das ist doch völlig unbenommen, Herr Krauß.
Wir wollen bei Ihnen sozusagen ein Umdenken, eine Öffnung mental erreichen. Wir wollen, dass die Zukunft offen ist. Wir wollen, dass diese Zukunft mit den Beteiligten vor Ort und mit der Staatsregierung gestaltet wird.
Das sollte durch ein Forschungsprogramm begleitet werden, wie das in anderen Bergbauregionen der Welt geschieht – nicht mehr und nicht weniger.
Ich möchte mich heute mit dieser Rede nach fast 20 Jahren aus dem Sächsischen Landtag verabschieden und wünsche den verbleibenden Abgeordneten künftig weniger ideologisch gefärbte Debatten, mehr Offenheit und mehr sachliche Argumente in der Diskussion.
Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag und um punktweise Abstimmung.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich das Thema der Aktuellen Debatte aufgreifen. Herr Breitenbuch hat ja ausführlich reflektiert, was die sächsischen Interessen in der Energiepolitik eigentlich sind.
Dabei ist ihm ein Trick gelungen, da er von angeblichen gemeinsamen sächsischen Interessen in der Energiepolitik spricht, wovon man tatsächlich nicht ausgehen kann; denn es gibt sehr unterschiedliche Interessen zur Energiepolitik in der sächsischen Bevölkerung. Wenn es sich um sächsische Interessen handelt, von denen die Koalitionsfraktionen sprechen, dann sind diese Interessen auf die des Konzerns Vattenfall und dessen Beschäftigte reduziert. Das sei gesagt, damit wir zunächst Klarheit hineinbekommen, worüber wir hier reden.
Wenn immer wieder für die angeblichen gemeinsamen sächsischen Interessen zu Felde gezogen wird und sogar der Ministerpräsident, gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ministerpräsidenten, in der Nacht einen Protestbrief an die Bundesregierung schickt,
dann empfehle ich Herrn Tillich und vor allem der Staatskanzlei, statt aus dem Bauch heraus zu protestieren, erst einmal gründlich nachzudenken,
wenn sie behaupten, dass die Braunkohle gegenüber der Steinkohle benachteiligt würde. Das ist natürlich nicht der Fall.
Die Sachlage ist doch jene: Bisher bestand eine Überprivilegierung der Braunkohleverstromung in Deutschland; denn wir haben es nicht umsonst in den letzten drei Jahren mit einer Renaissance der Braunkohleverstromung zu tun, die die Energiewendeziele mit zusätzlichem CO2-Ausstoß und anderen umweltschädlichen Gasen konterkariert.
Das Problem besteht genau darin, dass Vattenfall bisher in den Genuss riesiger Ökostromrabatte und der Befreiung von Netzentgelten gekommen ist.
Das hat etwas damit zu tun, dass es keine eigenen Stromleitungen zwischen den Tagebauen und den Kraftwerken in der Lausitz – im Unterschied zum Braunkohlenrevier im Rheinland – gibt.
Es liegt ein vertrauliches Dokument der Bundesregierung vor, wonach die Ökostromrabatte und die Entgeltrabatte für Vattenfall von 45 auf 67 Millionen Euro innerhalb eines Jahres angestiegen sind. Hier haben wir es mit einem Phänomen zu tun, als ob die klimaschädlichsten Autos von der Mineralölsteuer befreit werden würden. Das, was hier eingetreten ist, ist natürlich ein absurdes Phänomen.
Gabriel hatte mit Almunia abgesprochen, dass diese umfangreichen Befreiungen von Netzentgelten und der EEG-Umlage bei Vattenfall unterbunden werden sollen. Vattenfall überlegt nun, ob das Unternehmen eigene Stromleitungen zwischen Tagebauen und Kraftwerken baut, um dem Problem der künftigen Zahlungen zu entgehen, und wird das in diesem Jahr noch entscheiden. Allerdings würde der Bau dieser eigenen Stromleitungen circa fünf Jahre dauern.
Die Bundesnetzagentur hat Anfang 2014 die Reißleine gegenüber Vattenfall gezogen und ebendiese Rabatte und Befreiungen nicht mehr genehmigt, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Hört, hört!
Wir haben es also nach wie vor mit einer hoch subventionierten Braunkohleverstromung zu tun.
Ja, und ich komme zum Schluss. – Es ist höchste Zeit, dass diese ungesetzlichen Subventionen unterbunden werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte annehmen, dass Große Koalitionen mit ihrer Zweidrittelmehrheit zu großen Reformen fähig wären. Aber das ist ein offensichtlicher Irrtum.
Die Absicht der Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes bestand doch darin, die Dynamik des Strompreisanstiegs zu dämpfen. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor – zu dem es auch Berechnungen gibt –, bei dem absehbar ist, dass im Laufe der Legislaturperiode der Bundesregierung bis zum Jahr 2017 nur ein geringer Anstieg von circa 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die EEG-Umlage vorausgesagt werden kann. Weil diese Berechnungen dem „Spiegel“ zugespielt und auch im neuen „Spiegel“ abgedruckt wurden, kann man dort an der Kurve einen sehr steilen Anstieg ab 2017 bis 2020 erkennen. Das heißt, dass zusätzlich weitere 10 Milliarden Euro für die EEG-Umlage insgesamt von der Gesellschaft aufgewendet werden müssen.
Es ist klar: Wir wollen die Energiewende. Nun geht es darum, diese Kosten einigermaßen gerecht zu verteilen. Dabei kommen natürlich sehr verschiedene Interessen ins Spiel: Industrieinteressen, aber auch die Interessen der Ökoindustrie, die Windkraftanlagen und Fotovoltaikanlagen, die Solarindustrie etc. Es kommen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die kleinen und mittelständischen Unternehmen ins Spiel. Es ist tatsächlich so, dass dies fast die Quadratur des Kreises bedeutet. Es sozusagen allen recht zu machen – ich glaube, das ist nicht möglich.
Was aber jetzt Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegt hat, auch was die Absprachen mit der EU-Kommission angeht und die Befreiung von der EEG-Umlage für die energieintensive Industrie betrifft, dass rund 500 Unternehmen weniger als bisher in den Genuss dieser Befreiung kommen werden, ist zunächst richtig. Aber natürlich hatten alle mehr und größere Erwartungen, dass dieser Schnitt härter ausfällt. Das ist ganz klar. Hier hat sich die Industrielobby durchgesetzt. Gestern Abend hat der BDIPräsident, Herr Grillo, kundgetan, dass er sehr zufrieden mit der Gesetzesnovelle ist. Das heißt also, die anderen werden es bezahlen müssen. Das sind die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher und die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Nun haben wir es, was vor allem die einkommensschwache Bevölkerung angeht, mit einer Zuspitzung als soziale Frage zu tun. Daran können wir einfach nicht vorbeigehen. Das heißt, wir müssen für Transferempfänger die Regelsätze für den Stromverbrauch den wirklichen Kostenentwicklungen anpassen. In Sachsen sind das allein in den drei Großstädten über 20 000 Haushalte, die jährlich mit Stromsperren zu kämpfen haben. Ich finde, bei einem solchen Überangebot von Strom in Deutschland ist es ein Irrsinn, dass ein wachsender Teil der Bevölkerung von einer zuverlässigen und sicheren, vor allem bezahlbaren Stromversorgung ausgeschlossen wird.
Eines ist noch im Zusammenhang mit dem kleinen Reförmchen des EEG zu sagen: Das Hauptproblem dieses EEG ist der Konstruktionsfehler zur Berechnungsmethode der EEG-Umlage.
Die muss angefasst werden. Es gibt bereits konstruktive Vorschläge, wie man die Berechnungsmethode für die EEG-Umlage so ändern kann, dass sie nicht in dieser Art und Weise dramatisch anwächst.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein das Verfahren – dazu hat Frau Kallenbach gesprochen – genügt nicht im Mindesten demokratischen Standards. Man kann nur froh und dankbar sein, dass dem Europaabgeordneten Giegold das Verhandlungsmandat zugespielt worden ist; es kann im Internet nachgelesen werden.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren – vor allem den Herrn, der bisher dazu gesprochen hat –, sich dieses Verhandlungsmandat genauer anzusehen. Herr
Modschiedler, wie Sie in Ihrer Rede gezeigt haben, erliegen Sie genauso wie alle Befürworterinnen und Befürworter der offiziellen Propaganda.
Darin wird von großem Wachstum schwadroniert. In der Pressekonferenz musste Handelskommissar de Gucht zugeben, dass laut einer Studie für die EU-Kommission von 0,5 % Wachstum im Gesamtzeitraum von fünf Jahren – sprich: von 0,1 % pro Jahr – auszugehen sei. Die Wahrheit ist also: verschwindend gering!
Sie verschweigen ferner – Frau Kallenbach hat dazu ausgeführt –, dass 600 Industrie- und Wirtschaftslobbyisten direkten Zugang zu diesen Verhandlungen haben, während zivilgesellschaftliche Organisationen, Umwelt
verbände, Sozialverbände und Gewerkschaften keinerlei direkten Zugang haben und erst im Ergebnis des öffentlichen Drucks jetzt von der Kommission hin und wieder gehört werden. Das ist doch wohl kein Zustand!
Kanzlerin Merkel und Herr Barroso haben die Idee für diese Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft ausgeheckt.
Frau Kallenbach hat ein weiteres wichtiges Thema angesprochen, den Investitionsschutz. Die Verhandlungen darüber sind zu Recht auf Eis gelegt worden. Geplant ist die Einführung einer Rechtsprechung parallel zu den staatlichen Gerichten. Investoren sollen Staaten verklagen können, wenn ihnen irgendein Gesetz, irgendeine Norm nicht passt. Schiedsgerichte, von Anwälten bestückt, würden dann das Urteil sprechen – am staatlichen Rechtssystem vorbei.
Es soll eine parallele Rechtsordnung etabliert werden. Dieses Vorhaben greift den demokratischen Rechtsstaat in der Substanz an. Deshalb muss es verhindert werden.
Oder will die Kanzlerin, die diese Idee zwar ausgeheckt hat, sich jetzt aber wegduckt, –
über diesen Weg still und leise, also heimlich, ihre „marktkonforme Demokratie“ einführen, von der sie in ihren Reden immer wieder gesprochen hat?
Frau Hendricks, die neue Umweltministerin, hat völlig recht, wenn sie darauf hinweist, dass die Errungenschaften von 150 Jahren Arbeiterbewegung, 100 Jahren Frauenbewegung und 50 Jahren Umweltbewegung mit einem Federstrich zerstört würden, wenn dieses Abkommen so abgeschlossen würde, wie es in den – geheimen! – Leitlinien festgelegt ist.
Ich zitiere aus Punkt 15 der geheimen Leitlinien, da wird nämlich die Katze aus dem Sack gelassen. Dort heißt es wörtlich, „dass im Dienstleistungshandel das Ziel verfolgt wird, die in den USA und der EU bestehende autonome Liberalisierung auf das höchste Liberalisierungsniveau anzuheben“. Dabei geht es weniger um den Abbau von Zöllen – sie sind nämlich gering, bei circa 3 % im Durchschnitt –, als vielmehr um die sogenannten nichttarifären Handelshindernisse. Es geht nämlich dabei um technische Standards, um Löhne, um Arbeitsbedingungen, um ökologische und soziale Standards.
Zum Beispiel sind in den USA nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert. In den USA sind die Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit teilweise beträchtlich einge
schränkt und dadurch die Arbeit der Gewerkschaften erheblich erschwert. Vorgaben im Mandat für den verhandlungsbevollmächtigten Kommissar zur Harmonisierung der Normen und Standards würden sich im Angleichungsprozess mit den USA nicht an den höheren Normen der Europäischen Union orientieren, sondern sich natürlich irgendwo in der Mitte treffen und damit zu einer Absenkung in Europa führen.
Kurz und gut, es steht mit diesem Handelsabkommen tatsächlich der sozial geprägte und demokratische Rechtsstaat in den europäischen Mitgliedsländern auf dem Spiel. Hier treffen unterschiedliche Kulturen zwischen den USA und Europa aufeinander. Aus diesem Grunde unterstützen wir den Antrag der GRÜNEN, der den sofortigen Stopp dieser Verhandlungen, das Aushandeln eines neuen Verhandlungsmandates und die Zulassung vollkommener Transparenz dieser Verhandlungen sowie die Zulassung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Verhandlungsprozess, zum Inhalt hat.
Werter Herr Patt, wie erklären Sie sich, dass es etwa bei gleich umfänglichen Ausgaben zur Familienförderung in Deutschland im Vergleich zu Schweden dort ein deutlich besseres Ergebnis bezüglich der Schulleistungen in den PISA-Rankings gibt, die Schulabbrecherquoten nicht so hoch sind etc.? Auch die Geburtenrate ist höher als in Deutschland. Dort
geht man den Weg der institutionellen Förderung, während Sie hier wieder ein Hohelied auf die individuelle Subjektförderung gelegt haben. Wie erklären Sie sich dann diese gravierenden Unterschiede in der Familienpolitik?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist dringend überfällig. Ich denke, darin sind wir uns alle einig.
Sieht man sich aber einmal die Reformen an, die dieses Gesetz in den letzten Jahren unter Schwarz-Gelb erfahren hat, vor allem den Teil „Besondere Ausnahmeregelungen für die Industrie“, dann können wir feststellen, dass dort die Ausnahmeregelungen exorbitant ausgeweitet wurden. Nicht nur, dass man beim jährlichen Stromverbrauch das Limit von 10 auf 1 Gigawatt heruntergeschraubt hat, sondern man hat auch das Verhältnis von Lohn- und Energiekosten von Unternehmen in der Proportion in Anschlag gebracht, sodass statt ursprünglich 400 letztlich circa 3 000 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit wurden.
Nun haben wir zu Recht ein Beihilfeverfahren, das die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet hat. Deshalb sind zuallererst natürlich diese Ausnahmeregelungen unter die Lupe zu nehmen, und, Herr Flath, es stimmt einfach nicht, was Sie behauptet haben: dass die Industrie unter diesen hohen Energiekosten leidet, sondern vor allem Großverbraucher, die bei sehr niedrigen Großhandelspreisen an der Börse billigen Strom für
4 Cent pro Kilowattstunde und darunter einkaufen können, unglaubliche Vorteile haben und dann noch von der EEG-Umlage und von Netzentgelten befreit, also dreifach privilegiert sind, sodass mittlerweile die wirtschaftlichen Unternehmen in den Niederlanden stöhnen.
Ich habe gerade gelesen, dass eine Aluminiumhütte in den Niederlanden dichtmacht, weil bereits dort für die Industrie die Strompreise um 20 % höher sind als in Deutschland.
Ja. – Das Problem ist aber, dass die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland die Zeche aufgrund dieser Befreiung der großen Unternehmen zahlen müssen und natürlich alle privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier haben wir also ein Gerechtigkeitsproblem in der Verteilung der Gesamtkosten. Das geht Gabriel mit seinen Eckpunkten und Reformvorhaben zunächst einmal an, und das ist richtig so. Dies muss europarechtskonform korrigiert werden. Das bringt schon einmal eine Entlastung.
Der zweite Anknüpfungspunkt, den Gabriel in seinen Eckpunkten vorschlägt, ist die Absenkung der durchschnittlichen Vergütungssätze für erneuerbare Energien. Auch das ist ein richtiger Weg.
Der dritte Weg, den Gabriel vorschlägt, ist, dass es in Zukunft durch die Pflicht zur Direktvermarktung sowie Ausschreibungsmodelle eine stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien geben soll. Auch das ist ein möglicher Weg, der die Kosten begrenzen wird.
Ohne Zweifel ist das Reformvorhaben so, wie es jetzt in den Eckpunkten deutlich wird, ein Beitrag, um einen kurzfristigen Effekt in der Belastung und bei der Verteilung der Gesamtenergiekosten zu erreichen.
Aber es ist in der Tat keine langfristig angelegte Lösung darin enthalten, sodass das Thema und die große Herausforderung darin besteht, ab 2017/2018 mindestens in dieser Phase ein vollkommen neues Marktdesign in Deutschland zu etablieren, und das ist die größere Herausforderung, da dies ein sehr komplexer und schwieriger Vorgang sein wird, und es wird kein Weg daran vorbeiführen, Herr Tillich, dass es so etwas wie einen Kapazitätsmarkt geben muss, den auch Herr Seehofer und Herr Kretschmann in ihrem Papier fordern.
Daran wird kein Weg vorbeiführen; und ob dann die Braunkohlenkraftwerke als Reservekapazitäten kompatibel zu den erneuerbaren Energien sein werden, ist stark zu bezweifeln.
Ich möchte eine Kurzintervention betreffs des Bestandsschutzes für Altanlagen vornehmen.
In der Tat ist es so: In dem veröffentlichten Eckpunktepapier ist etwas nicht enthalten, was aber offensichtlich in einer Anlage enthalten ist: dass Altanlagen nicht ganz davon ausgenommen werden. In dem alten Gesetz war enthalten, 2014 eine Evaluierung vorzunehmen, und in dem Zusatz, in dem möglicherweise Altanlagen in eine Mindestzahlung einbezogen werden sollen, steht, dass man die EEGUmlage von 2013 nimmt, als sie 5,2 Cent pro Kilowattstunde betrug, im Vergleich zu 6,2 Cent in diesem Jahr; und die Differenz von einem Cent soll den Altanlagenbetreibern zum Verbrauch aufgebürdet werden, um damit alle solidarisch an der Verteilung der Kosten zu beteiligen.
Ein zweites Wort zu Wirtschaftsminister Christoffers in Brandenburg: Da sind sicherlich noch nicht alle Messen gesungen. Bei aller Liebe und Kritik, die ich auch habe, muss man natürlich sehen, dass man im Ernstfall über eine staatliche Beteiligung von 25 % durchaus auf die
Unternehmensstrategie von Vattenfall bei einer tatsächlichen Beteiligung Einfluss nehmen und den Ausstiegspfad aus der Braunkohleverstromung –
– selbst mitbestimmen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr von Breitenbuch, ich möchte Sie in einer wichtigen Sache korrigieren. Sprechen Sie nicht weiter davon, dass der Braunkohlestrom der Grundlaststrom sei. Wenn Sie das Eckpunktepapier genau angesehen haben, dann fungiert der Braunkohlestrom wie Strom aus Gaskraftwerken, Atomkraftwerken unter dem Spektrum konventionelle Energien und dem systematischen Oberbegriff Residuallast.
Das ist der systemisch systematisch adäquate Begriff für die Braunkohleverstromung. Wenn Sie das nicht lernen, dass sich das System verändert, indem nämlich mit 25 % erneuerbarem Energieanteil die kritische systemische Masse erreicht worden ist, dann müssen Sie künftig bitte alle Ableitungen von dieser systematischen Überlegung aus machen, und alle traditionellen Bezeichnungen sind Schall und Rauch.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns als Linksfraktion ist selbstverständlich bewusst, dass das Energiesystem und vor allem die treibenden Kosten in diesem Energiesystem mit der Energiewende verschiedenste Ursachen haben und ein sehr komplexes Thema sind. Deshalb haben wir uns mit unserem Antrag, Frau Herrmann, zunächst bewusst auf das Strompreisthema und auch speziell auf eine Personengruppe fokussiert, die in besonderer Weise schutzbedürftig ist. Ich gehe so weit, dass diese Schutzbedürftigkeit sogar in einer europäischen Richtlinie festgehalten wurde, der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie. Und zwar wird im Artikel 3 Abs. 7 und 8 ausdrücklich auf diese schutzbedürftigen Personengruppen Bezug genommen und Folgendes als Norm festgestellt: „Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, schutzbedürftige Kunden nicht von der Energieversorgung auszuschließen und mit Leistungen der sozialen Sicherungssysteme die notwendige Stromversorgung für diese Kunden zu gewährleisten.“
Nun zieht sich Herr Wirtschaftsminister Morlok in der Stellungnahme zu unserem Antrag genau darauf zurück und sagt, dass wir ja nach den Sozialgesetzbüchern Instrumente haben, die bestimmte Regelleistungsanpassungen immer wieder nach sich ziehen. Weiß Gott, dann muss man sich schon fragen, wenn das alles so wunderbar funktioniert, warum wir es in den letzten Jahren mit einer stetig steigenden Zahl von Stromabschaltungen zu tun haben, und zwar nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit. Die Instrumente reichen offenbar nicht aus, um dieses Problem zu lösen.
Schauen wir auf das Saarland. Nach einer Brandkatastrophe mit vier toten Kindern hat die saarländische Regierung Konsequenzen gezogen. Es wurde eine Vereinbarung zwischen Energieversorgern und Sozialverbänden unterzeichnet, um Stromabschaltungen bei einkommensschwachen Familien zu vermeiden. Die Regierung wirbt für Abtretungserklärungen von Kunden an Sozialbehörden, damit die Stromkosten direkt von den Sozialleistungen abgezogen werden können. Sie setzt auf Prepaidzähler.
Ja, das Verbot von Stromabschaltungen würde nicht zum sparsamen Umgang mit Strom anreizen. Der Prepaidzähler würde den Verbrauch stärker regulieren. Aber das wäre nur eine mildere Variante der Stromabschaltungen. Wenn das Guthaben für den Strombezug nicht ausreicht, dann ist eben auch Schluss.
Nordrhein-Westfalen hat ein Modellprojekt gestartet, das sich ganz besonders mit der Bekämpfung von Energiearmut befasst. Dort werden in Zusammenarbeit mit den Verbraucherschutzzentralen kostenfreie Beratungsleistungen angeboten und bestimmte bürokratische Aktivitäten unternommen, um die Zahlungsrückstände von Betroffenen auf andere Art und Weise abzubauen. Das ist natürlich mit einem unglaublichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Wir müssen zu einer Lösung für diese einkommensschwachen Personengruppen kommen. Sozialverbände schätzen, dass es sich in Deutschland insgesamt um rund 12 Millionen Personen handelt. Das ist keine kleine Gruppe mehr. Wir müssen uns Instrumente überlegen, mit denen wir dieser stillen sozialen Katastrophe begegnen können.
Nach Durchsicht des ausgehandelten Koalitionsvertrages lese ich zu dieser Thematik lediglich, dass unsere Forderung nach kostenloser Beratung von einkommensschwachen Familien und bestimmten Investitionszuschüssen zur Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte aufgenommen wurde. Im Text der Koalitionsvereinbarung steht aber, dass wir es in den nächsten Jahren weiter mit Preis- und Kostensteigerungen zu tun haben werden. Auch wenn Sie im Koalitionsvertrag versprechen, dass die Dynamik der Preissteigerung abgebremst werden soll, wird es aber langfristig weitere Steigerungen geben. Im Koalitionsvertragstext ist auch schon eine neue Umlage enthalten,
und zwar die Umlage, die Versicherungsprämie, die für die Vorhaltung von Reservekraftwerken gezahlt werden muss.
Natürlich geht es um eine gerechte Verteilung der Gesamtkosten. Ich gebe zu: Wenn man unseren Antragstext liest, dann ist er nicht ganz genau formuliert. Stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nach meiner Auffassung natürlich von der EEG-Umlage befreit werden. Aber unter dem FDPWirtschaftsminister Rösler wurde die Befreiung von Unternehmen exorbitant ausgedehnt. Mittlerweile sind über 2 000 Unternehmen von der Zahlung der EEGUmlage befreit. Ich glaube, das kann nicht der Weg sein.
Zum Schluss möchte ich noch erklären, warum wir unbedingt die staatliche Preisgenehmigungspflicht wieder eingeführt wissen wollen.
Gerade ist ein Musterprozess der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Ende gegangen. In diesem Prozess ging es um die Vertragsklauseln, die bei Sondervertragskunden, aber eben auch in Grundversorgungsverträgen enthalten sind. Sowohl der Europäische Gerichts
hof als auch der BGH haben diese Verträge für nicht rechtens erklärt. Das gilt nicht nur für die zukünftigen Verträge, sondern eben auch für Altverträge. Rund 60 % aller Kunden haben Sonderverträge mit diesen Klauseln. Diese Klauseln sind zum Teil auch in den Grundversorgungstarifen enthalten.
Wenn seit Jahren sinkende Börsenpreise nicht bei den Kunden ankommen, ist davon auszugehen, dass die Gewinnmargen vor allem in der Grundversorgung die höchsten in der Branche sind. Da aber insbesondere schutzbedürftige Haushalte in der Grundversorgung gefangen sind, ist die Wiedereinführung der Ex-antePreisgenehmigungspflicht für Grundversorgungsangebote unverzichtbar. Wir brauchen nicht nur eine effiziente Preishöhenkontrolle durch die Landeskartellbehörden, sondern wie bis 2007 auch die staatliche Preisgenehmigungspflicht für Energie bei privaten Kunden. Wir brauchen eine einheitliche Tarifstruktur und lineare Tarife.
Das sind einige Vorschläge, wie man Strompreissteigerungen erstens sozial auffangen und zweitens in der Zukunft stärker begrenzen kann. Ohne diese Maßnahmen werden wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiewende verlieren. Bei einem so reichen Land wie der Bundesrepublik mit solchen Überkapazitäten an Strom und Energie ist es ein Anachronismus, dass immer mehr Menschen davon ausgeschlossen bleiben.
Danke.
Danke, Herr Präsident. – Ich möchte zum Redebeitrag von Herrn Krauß, CDU, Folgendes bemerken: Ich möchte mich deutlich gegen die immer wieder falsche Behauptung wenden, dass allein die EEG-Umlage für die steigenden Strompreise verantwortlich ist. Das ist nur zu einem sehr geringen Teil der Fall. Es hängt damit zusammen, dass das wachsende Angebot erneuerbarer Energien an der Strombörse zu niedrigen Strompreisen führt, die mittlerweile unter 5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Zweitens gibt es in Deutschland von Anfang an keinen funktionierenden Energiemarkt. Statt der vier Gebietsmonopole – durch die Liberalisierung wurden diese Gebietsmonopole nicht wirklich aufgehoben – geht die Tendenz zum Oligopol. Das heißt, wir haben es mit Monopolpreisen zu tun. Deshalb sind die großen Konzerne zurzeit in der Lage, keine Strompreiserhöhung vorzunehmen, weil sie in den letzten Jahren unglaubliche Gewinne gemacht und unglaubliche Rückstellungen gebildet haben, während Stadtwerke, denen es im Moment nicht sehr gut geht – das ist wohl wahr – ihren Kunden bereits angekündigt haben, die Preise zu erhöhen, zum Beispiel die DREWAG.
Wir haben es also nur mit einem kleinen Segment von 20 % innerhalb des Strommarktes zu tun.
Durch die Wiederholung falscher Behauptungen wird diese falsche Behauptung nicht wahrer.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Zur Richtigstellung der Bemerkung von Herrn Brangs zu Herrn Lichdi, dass es sich in dem Falle wirklich nicht um Vertreibung handelt, weil dieser Begriff natürlich historisch in der Bedeutung besetzt ist: Es handelt sich um eine mehr oder weniger zwanghaft angewandte Umsiedlung. Ich habe das im Näheren am Fall Heuersdorf über die Jahre ihres Widerstandes gegen die Umsiedlung verfolgt. Zunächst haben sie sich erfolgreich mit Klagen gewehrt, bis letztendlich die zweite Klage beim Verfassungsgericht gescheitert war. Einzelne Familien wurden dann gegen Geld herausgekauft. Selbstverständlich ist das heutzutage möglich. Der Rest, der bleiben wollte, konnte unter den nunmehr gegebenen Lebensbedingungen nicht mehr in diesem Ort weiterleben. Das ist auch eine zwanghaft verursachte Umsiedlung.
Ja, natürlich, den Begriff Vertreibung lehne ich auch ab.
Zweitens. Zu der ganzen Debatte, Herr von Breitenbuch und Herr Hauschild, fällt mir auf, dass Sie immer noch eine Diskussion führen, die vor fünf oder zehn Jahren so vielleicht sogar richtig war; aber mittlerweile, wenn Sie die vielen Gutachten und Vorschläge zur Kenntnis nehmen, wie die Reform der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Energiewende aussehen soll, müssten Sie doch endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich ein Konfliktpotenzial im bisherigen Energiesystem ergibt,
welches aufgelöst werden muss, wenn die Energiewende erfolgreich sein soll. Wir müssten alle ein Interesse daran haben, dass die Energiewende erfolgreich ist. Das aber höre ich weder bei Herrn Hauschild noch bei Herrn von Breitenbuch heraus.
Das Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen empfiehlt Folgendes: Im bisherigen Energiesystem war es so, dass die konventionellen Erzeugeranlagen im Mittelpunkt des Systems standen und die erneuerbaren Energien in Funktion auf diese konventionellen Kraftwerke definiert wurden – trotz Vorrangeinspeisung. Mittlerweile haben wir das Problem, Herr Hauschild, dass die Energieerzeuger 28 Anträge bei der Bundesnetzagentur zur Stilllegung ihrer Kraftwerke gestellt haben. Selbstverständlich müssen diese auch genehmigt werden, aber Fakt ist, dass die gegenwärtige Situation genau darin besteht, dass diese Braunkohlenkraftwerke und selbst modernste Gaskraftwerke nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind, weil sie einfach nicht mehr auf ihre Betriebszeiten kommen.
Das heißt, wir haben in verschiedensten Regionen Deutschlands riesige Überkapazitäten. Dazu zählen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, eigentlich der gesamte Osten Deutschlands. Überkapazitäten! Weil wir so große Überkapazitäten haben, müssen wir Braunkohlestrom in Polens und Tschechiens Netze einspeisen, die sich sehr dafür bedanken. Oder aber wir zwingen die Anlagen mit erneuerbaren Energien zur Abschaltung. Deshalb hat das Forschungsinstitut Bonn errechnet, dass in Brandenburg und in Sachsen aufgrund des hohen Braunkohlestromanteils bundesweit als Teil des Preises die höchsten Netzentgelte auftreten. Von wegen billiger Braunkohlestrom. Nichts von billigem Braunkohlestrom ist zu sehen und zu hören.
Drittens. Alle Gutachten weisen darauf hin – das vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft, vom Verband der kommunalen Unternehmen und vom Sachverständigenrat für Umweltfragen –, dass im künftigen Energiesystem im Zentrum die erneuerbaren Energie stehen müssen und ringsum entweder, wie der Verband es fordert, ein Kapazitätsmarkt entsteht oder eben Reservekraftwerke bereitgehalten werden müssen oder aber, wie es der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert, ein mengengesteuertes Modell zur verpflichtenden Direktvermarktung eingeführt werden muss, um so eine bessere Marktintegration zu erreichen.
Fest steht eines, Herr Hauschild, da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen – –
Nein, danke.
Die Energiewende wird weitergeführt werden. Deutschland kann es sich überhaupt nicht leisten, jetzt den Rückwärtsgang einzulegen und zu sagen, das war alles nur Spaß. Wenn Sie aufmerksam die Verlautbarungen des Vorstandes von RWE vernommen haben – was gleich wieder dementiert wurde, weil sie erst abwarten wollen, welche Koalitionsregierung sich in Berlin bildet und wie die politischen Rahmenbedingungen letztlich aussehen werden –, dann wollen sie Garzweiler II per 2017/2018 dichtmachen und keine neuen Braunkohlenkraftwerke mehr bauen.
Oder haben Sie nicht vernommen, dass Vattenfall Lippendorf verkaufen will, aber es findet sich kein Käufer? Sie werden sehr schnell überrascht werden, dass Vattenfall Sie in Sachsen oder in Brandenburg vor vollendete Tatsachen stellen und sich aus der Braunkohleverstromung in Deutschland zurückziehen wird. Davon bin ich fest überzeugt.
Und Sie? Sie stehen tatenlos da und schauen zu. Das wäre eine Tragödie für die Region, weil es keine Alternativen – weder industrielle noch Arbeitsplatzalternativen – in diesen Regionen geben wird. Sie verpassen eine einmalige Chance, sich auf die neueste Entwicklung einzulassen und mit den Unternehmen, Beschäftigten und Gewerkschaftsvertretern einen Ausstiegsplan auf den Tisch zu legen,
um tatsächliche Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.
Insgesamt sehen wir den Antrag der GRÜNEN mit Wohlwollen, weil wir seit Langem ein solches Ausstiegsszenario von der Staatsregierung fordern. Allerdings unterscheiden wir uns etwas im Zeithorizont. Ich bin mir nicht sicher, es kann tatsächlich viel rascher kommen, als wir mit 2040 annehmen. Da gebe ich Herrn Lichdi jetzt nach und nach recht. Das kann sogar sehr rasch passieren, nämlich in den nächsten zehn Jahren, dass wir vor vollendeten Tatsachen stehen. Die staatstragenden Fraktionen waren völlig unfähig, diese Entwicklungsdynamik zu erkennen und gestalterisch in diesen Prozess im Sinne der Regionenb, der Beschäftigten und der Unternehmen, einzugreifen.
Insofern enthalten wir uns an zwei Positionen beim Antrag der GRÜNEN, weil nämlich die Landesentwicklungsplanung jetzt erst einmal wiederum, wenn sich die politischen Mehrheitsverhältnisse in Sachsen nicht ändern, auf absehbare Zeit bleiben wird.
Ansonsten stimmen wir dem Anliegen Ihres Antrages zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist es ärgerlich, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ab 1. Januar 2014 von heute knapp 5,3 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen wird. Insofern ist das ärgerlich, weil den größten Teil dieser Lasten die privaten Haushalte, private Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine sowie mittelständische Unternehmen tragen müssen, während ein wachsender Teil von Industrie- und Gewerbeunternehmen durch eine unsägliche Reform des EEG vor zwei Jahren von diesen Kosten entlastet wird.
Nein. – Nun möchte die sächsische Regierung glauben machen, dass der Hauptverursacher dieser Steigerung der Zubau aus den Erneuerbare-Energien-Anlagen sei.
Das ist nicht so!
Richtig ist vielmehr, dass die Steigerung der Ökostromumlage sich zur Hälfte – nämlich mit 50 % – aus dem gesunkenen Börsenpreis im Großhandel ergibt und zu 25 % aus den exzessiven Ausnahmeregelungen für die Unternehmen. Der Rest von 25 % ergibt sich aus dem Zubau erneuerbarer Energien.
Verwundert reibt sich der interessierte Beobachter die Augen: Die FDP hat plötzlich vor den Bundestagswahlen ihr soziales Gewissen entdeckt.
Wer es glaubt, wird selig. Im Grunde genommen ist die Aktuelle Debatte – die Sie, verehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, heute auf die Tagesordnung gesetzt haben – eine massive Kritik an der Energiepolitik Ihrer eigenen Bundesregierung.
Jetzt zeigt sich: Es waren lediglich machttaktische Gründe für FDP und CDU, die Energiewende der Kanzlerin mit Zähneknirschen zu akzeptieren. Gleichzeitig geben CDU und FDP dem Dauerbeschuss der traditionellen Wirtschaft und ihrer Lobbyisten nach, Ziele der Energiewende zu relativieren, den Prozess zu verlangsamen und schließlich ganz zu stoppen; denn die traditionelle Energiewirtschaft hat Marktanteile durch die erneuerbaren Energien in der Tat verloren.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg hat sie es doch selbst versäumt, die Energiewende so zu steuern, um den Netzausbau mit dem Ausbau von Speichern und dem Ausbau erneuerbarer Energieanlagen zu koordinieren. Stattdessen lieferten sich FDP
Wirtschaftsminister Rösler und CDU-Umweltminister – ob Röttgen oder Altmaier – bei der Steuerung dieser Energiewende permanente Scharmützel. – So viel zur guten Regierungsführung von Angela Merkel.
Die wechselseitigen Blockaden zwischen Wirtschafts- und Umweltminister in der Bundesregierung bei der Begrenzung der Ausnahmeregelung für Unternehmen, bei der Strompreisbremse Altmaiers wie auch bei der Reform des CO2-Emmissionshandels in Brüssel legt darüber ein beredtes Zeugnis ab.
Gleichzeitig malt nun die schwarz-gelbe Regierung aus Sachsen den Teufel an die Wand: Explodierende Strompreise bedrohten den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland. – Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Seit der Energiewende sinken die Strompreise für die Industrie, weil andere kleine und mittlere Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger –
den Löwenanteil zahlen.
Nein.
Der Strompreisanstieg spiegelt immer weniger die Kosten der Energiewende wider, sondern hat ganz andere Ursachen. Der Preis steigt wegen des paradoxen Effektes an der Börse, den die kleinen Stromverbraucher zahlen müssen, –
– wenn gleichzeitig der Börsenpreis sinkt. Die Börsenpreise sind sowohl im Spot- wie im Terminhandel enorm gesunken. Davon profitieren die Stromversorger selbst.
Okay, ich komme zum Schluss.
Diese Stromversorger profitieren von den sinkenden Einkaufspreisen an der Börse, geben sie aber nicht an die Kunden weiter. Genau darin besteht das Hauptproblem.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte meinen ersten Redebeitrag mit dem Thema Abzockbremse beendet, dass die stark gesunkenen Großhandelspreise an der Börse nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.
Nun hat Greenpeace bekanntlich Anträge an die 16 Landeskartellämter gestellt, die marktbeherrschende Stellung, vor allem in den Grundversorgungstarifen, überprüfen zu lassen. Dieser Antrag müsste bei Herrn Morlok eingegangen sein, und ich werde demnächst nachfragen, wie weit er in der Überprüfung und im Vergleich dieser Grundversorgungstarife in Sachsen gekommen ist. Denn ohne Zweifel hat ein Unternehmen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine marktbeherrschende Stellung inne, wenn mindestens 40 % der Kunden von der Lieferung in diesem Bereich abhängig sind. Deshalb muss laut Kartellrecht auch der Vorsteher des Landeskartellamtes von Amts wegen tätig werden – was er bisher immer abgelehnt hat und nun aber auf Antrag von Greenpeace tun sollte. Darauf bin ich sehr gespannt.
Ein weiteres Thema, welches mich umtreibt: Vorhin erwähnte Torsten Herbst kurz, dass Sachsen in der Tat bundesweit die höchsten Netzentgelte hat und Brandenburg die zweithöchsten. Nun ist aber die spannende Frage: Warum ist das so? Es gibt eine interessante Analyse eines wissenschaftlichen Forschungsinstitutes aus Bonn. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die bundesweit höchsten Netzentgelte in Sachsen und Brandenburg mit dem hohen Anteil des Braunkohlestromes in den Netzen zu tun haben, weil dadurch andere Anlagen – tatsächlich haben wir riesige Überkapazitäten, vor allem in Ostdeutschland – abgeschaltet, abgeregelt werden müssen und vom Netzbetreiber Entschädigungszahlungen bekommen. Diese Entschädigungszahlungen werden über das Netzentgelt auf den Preis umgeschlagen. Es ist doch völlig klar, dass mit dem Ausbau erneuerbarer Energien neue Kapazitäten aufgebaut werden und damit aber der Rückbau der konventionellen Energieerzeugung einhergehen muss,
sonst wird der Plan niemals aufgehen.
Sofort. – Das heißt, der Ausbau der erneuerbaren Energien muss endlich auch in Sachsen mit dem Rückbau der Braunkohlenverstromung verbunden werden,
ansonsten wird die Energiewende in Sachsen niemals gelingen. – Bitte schön.
Genau, und jetzt sind wir gerade an diesem Punkt, jetzt haben Sie sich nämlich verraten;
denn Sie wollen in der konventionellen Energiewirtschaft weitermachen. Sie wollen den Umbau des Energiesystems
zu erneuerbaren Energien überhaupt nicht. Jetzt haben Sie sich ertappen lassen.
Das unterscheidet uns. Sie wollen sozusagen den Status quo weiter forcieren und vorantreiben, und alles andere ist von Übel.
Wir haben aber die einmalige Chance in Deutschland, den Umbau des Energiesystems auch mit unseren ingenieurwissenschaftlichen bzw. ingenieurtechnischen Möglichkeiten hinzubekommen, was uns langfristig eine stabile, sichere, umweltfreundliche Energieversorgung garantieren wird und Vorbild für viele andere Länder ist.
Ja.
Ich möchte darauf antworten. Natürlich ist die Opposition nicht so bescheuert und sagt, Windkraftanlagen können irgendwo hingebaut werden. Dafür gibt es nach dem Baugesetzbuch klare Regeln,
und die Gesetzesinitiative Sachsens und Bayerns wurde zunächst einmal von Bayern im Bundesrat zurückgezogen und auf Eis gelegt. Wir werden einmal sehen, was daraus wird.
Erstens. Es gibt klare Regelungen für den Bau von Windkraftanlagen.
Zweitens. Wer die Energiewende will, der muss selbstverständlich die unterschiedlichen Erzeugungskapazitäten zwischen konventioneller und erneuerbarer Energiewirt
schaft miteinander koordinieren. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Ich weiß nicht, welche Schwierigkeiten Sie dabei haben, das miteinander zu denken.
Die Experten sind sich alle einig, dass von grundlastfähiger Energieerzeugung heute überhaupt nicht mehr zu sprechen ist, weil mit den Speichermöglichkeiten, die kommen werden – zum Beispiel Power to Gas –, die Grundlastversorgung natürlich kein Thema mehr sein wird. Das sagen alle Experten.
(Torsten Herbst, FDP: Das glauben Sie! – Uta Windisch, CDU: Wir haben den Energieerhaltungssatz noch in der Schule gelernt! – Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU)
Waren Sie zwei Tage auf dem Stadtwerkekongress? Die Reden hätten Sie sich mal anhören sollen. Aber daran nehmen natürlich FDP und CDU nicht teil. Die wissen ja immer schon alles, wie es richtig zu laufen hat.
Kurz und gut: Das Rechtsgutachten von Greenpeace fordert, was DIE LINKE, seitdem die Preisgenehmigungspflicht 2007 abgeschafft wurde, ebenfalls fordert: dass sie für eine gewisse Übergangsperiode wieder eingeführt werden sollte. Das wäre auch gesetzestechnisch mit einer Initiative im Bundesrat zum Energiewirtschaftsgesetz, mit einer Einfügung aus dem ehemaligen § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes und der entsprechenden Anpassung der Bundesentgelttarifordnung, ohne Weiteres hinzubekommen; denn eines steht fest: Die Grundversorger haben – das hat dieses Gutachten ebenfalls festgestellt – allein in den letzten drei Jahren ihre Gewinnmargen in den Grundversorgungstarifen um 70 % steigern können.
Das trifft vor allem die sozial und einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger, da sie wegen mangelnder Bonität keine Sonderverträge abschließen können. Das heißt also, hier liegt eine existenzielle soziale Frage vor, und wir bedürfen neben der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugleich einer Reform der Energiegrundversorgung.
Verehrter Herr Hauschild!
Verehrter Herr Hauschild!
Frau Hermenau! Liebe Frau Hermenau!
Es ist in der Tat so, dass natürlich die Kapazitäten und Überkapazitäten, vor allem regional, sehr verschieden verteilt sind.
Es ist das generelle Problem, dass wir eine bundesweit koordinierte Energiepolitik brauchen und nicht 16 verschiedene Energiestrategien in den Bundesländern. Das Hauptproblem besteht darin: Wir werden in Süddeutschland in zwei Jahren ein dramatisches Problem bekommen, wenn Grafenrheinfeld stillgelegt wird. Bis dahin muss die Stromtrasse, die durch Thüringen führt, nach Bayern fertig werden.
Ansonsten ist nach dem Prinzip zu verfahren, dass dort, wo Energie erzeugt wird, diese möglichst auch verbraucht wird
und dass nur in Ausnahmefällen große Stromtrassen von Nord nach Süd oder von Ost nach West gebaut werden müssen.
Entscheidend ist zunächst der Ausbau der Verteilernetze in den Regionen, die den Erneuerbare-Energien-Strom einsammeln. Das sagen uns alle Regionalversorger.
Meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu der von Herrn Morlok im Bundesrat eingebrachten Initiative zur Einführung eines Quotenmodells sagen,
was mittlerweile auch im Bericht der Monopolkomission an die Bundesregierung nach dem Vorbild Schwedens favorisiert wird. Mittlerweile sind sich alle – von den Stadtwerkeverbänden bis hin zum BDW und allen Energieexperten – einig, dass dieses schwedische Quotenmodell nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar ist, weil nämlich in Schweden die Energieversorgung zu 38 % aus Atomstrom, 42 % Wasserkraft, einem hohen Angebot an Biomasse und vielen guten OnshoreWindparks besteht und so nicht auf Deutschland übertragbar ist.
Zum anderen würde es einseitig die gerade günstigste Technologie – das wäre die Windkraft, die Sie hier in Sachsen beschneiden wollen – befördern und die Entfaltung von Technologievielfalt behindern. Aber genau das wollen wir: Technologievielfalt innerhalb der erneuerbaren Energien. Das aber kann sich ein Technologieexportland wie Deutschland überhaupt nicht leisten.
Es wäre für unsere technologische Weltführerschaft in diesem Bereich geradezu kontraproduktiv, wenn wir das Quotenmodell, das Herr Morlok vorgeschlagen hat, in Deutschland einführen würden. Ich bin der festen Überzeugung: Es wird weder im Bundesrat noch im Bundestag noch sonst wo die Mehrheit finden.
In Erwiderung auf Herrn Herbst ist ganz einfach Folgendes zu sagen: Wir hatten schon einmal einen Bundeskanzler – Schröder –, der versäumt hatte, der Automobilindustrie bestimmte Abgas- und Umweltnormen vorzugeben, und immer geglaubt hat: Sie werden das schon auf freiwilliger Basis tun.
Was hat sich herausgestellt? Innerhalb von wenigen – fünf – Jahren hatte Deutschland beim Hybridantrieb weltweit das Nachsehen. Es waren Japaner, die zuallererst alternative Antriebstechnologien in die Autos gebaut haben, und sie waren damit sehr erfolgreich.
Nun haben die Kanzlerin und ihr Wirtschaftsminister wieder eine strengere Abgasnorm in Brüssel für die Automobilindustrie verhindert. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit künftig Wettbewerbsvorteile in der Welt verlieren werden. Es hat bisher immer dazu geführt, wenn staatliche Umweltnormen eingeführt worden sind, dass das auch zu technologischer Innovation geführt
und uns letztlich Wettbewerbsvorsprünge in der Welt ermöglicht hat.
Diese Gutachter sind ja sozusagen vom FDP-Wirtschaftsminister berufen worden. Erstens: Ist Ihnen bekannt, dass in diesem Bericht der Monopolkommission gleichzeitig die Begrenzung und der Rückbau der Marktmacht der vier großen Konzerne nach wie vor gefordert wird?
Eine zweite Frage. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden: Sie sind der Meinung, dass Ihr eingebrachtes Quotenmodell die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedeuten würde, statt das Erneuerbare-Energien-Gesetz abzuschaffen und durch ein Quotenmodell zu ersetzen?
Herr Präsident! Herr Minister, folgende Frage: Haben Sie das Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Kenntnis genommen, das eine jährliche Unterfinanzierung der Investitionen für die Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland mit 15 Milliarden Euro beziffert? Haben Sie die Bewertung der OECD zur Kenntnis genommen, dass das, was Deutschland für Bildung im Verhältnis zu seinem Bruttoinlandsprodukt ausgibt, nach wie vor im unteren Feld der OECD-Länder liegt? Sehen Sie hier
nicht Investitionsbedarf, der auch, bitte schön, durch eine höhere Besteuerung der höchsten Einkommen und Vermögen zu finanzieren ist?
Ja. Danke, Herr Präsident. Ich möchte für die Fraktion DIE LINKE und für die seriöse Wissenschaftler-Community
der weltweiten Klimaforscher feststellen: Erstens sind sich über 95 % dieser Klimaforscher darüber einig, dass der Klimawandel natürliche Ursachen hat, aber seit der Industrialisierung zunehmend menschlich verursachte Bedingungen dazu führen. Das hat etwas mit dem CO2Ausstoß zu tun.
Zweitens sind sich die Klimaforscher darüber einig, dass das Klima ein sehr komplexes Feld und Problemgebiet ist und dass es in der Tat keine linearen, monokausalen Zusammenhänge zwischen Wetterereignissen und Klimawandel gibt. Es gibt natürlich einen vermittelten Zusammenhang zwischen Klimawandel und extremen Wetterereignissen. Die Meteorologen sind sich heute einig
darüber, dass bei Zunahme dieser Vb-Wetterlagen bzw. Trogwetterlagen vor allem aus dem Mittelmeerraum feuchtigkeitsgesättigt unglaubliche Regenmassen in
unsere Regionen transportiert werden. Die regionale Klimaprognose für Sachsen bestätigt genau diese Vorhersage, dass diese Extremwetterlagen zunehmen, und zwar haben sie sich verdreifacht. Im Verhältnis zu vor 30 Jahren haben sich diese Vb-Wetterlagen für Mitteleuropa verdreifacht und sind um 300 % gestiegen.
Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach der kabarettistischen Einlage von Herrn Heidan
möchte ich noch einmal zur Nachhilfe und zum Notieren für Herrn Heidan, Herrn Herbst und Herrn von Breitenbuch zu Protokoll geben:
Erstens. Der Klimawandel hat selbstverständlich natürliche Ursachen, und wenn in den letzten zehn Jahren festgestellt wurde, dass diese Klimaerwärmung zumindest stagniert, hat das im Wesentlichen etwas mit der zurückgegangenen Sonnenintensität zu tun.
Zweitens. Das, was die Klimaforscher nun allerdings empirisch festgestellt haben, Herr Herbst, nämlich dass sich die Klimaerwärmung in den letzten 150, 160 Jahren beschleunigt hat – und zwar mit dem Eintritt der Menschheit in das industrielle Zeitalter –, ist eine Grunderkenntnis der Klimaforscher. Das heißt also, die von Menschen geschaffene Industrie hat Einfluss auf den beschleunigten Klimawandel.
Schließlich geht es darum – und es geht in der Klimaschutzpolitik nur noch darum –, etwas aus dieser Dynamik und Beschleunigung der Klimaerwärmung herauszunehmen.
Nein, danke. – Das ist schon schwer genug, weil das Nachfolgeprotokoll für Kyoto bis heute gescheitert ist. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, dass es tatsächlich noch zu einem internationalen Klimaschutzabkommen kommen kann, und zwar mit dem Ziel, die Erwärmung in diesem Jahrhundert auf 2 °C zu begrenzen, was aus heutiger Sicht schon nicht mehr zu halten sein wird. Darüber sind sich alle Klimaforscher einig.
Ich habe gesagt, es gibt keinen linearen, monokausalen Zusammenhang zwischen Klima und Wetter. Allerdings gibt es einen vermittelten Zusammenhang. Die Klimaforscher haben selbstverständlich noch weiße Flecken zu beackern, nämlich in diesem Zusammenhang die Rolle der großen Ozeane für das Klima und die Wetterereignisse näher zu ergründen. Die fehlenden Luftströmungen auf der Nordhalbkugel, die für diese langanhaltende Trogwetterlage in Mitteleuropa gesorgt haben, haben etwas damit zu tun, dass die Luftzirkulation auf der Nordhalbkugel faktisch ausgefallen ist.
Ja, dass sich das abgeschwächt hat und sich dadurch diese Wetterlage zwei, drei Wochen über Mitteleuropa halten konnte.
Das ist der Punkt. CO2 ist für die Forscher das wichtigste, relevanteste Klimagas. Und zwar hängt das damit zusammen, dass sich CO2 in der Atmosphäre am langsamsten abbaut und sich mehr als 100 Jahre, bis 200 Jahre, in der Atmosphäre befinden wird. Das heißt: Das, was wir heute ausstoßen, wird noch in 150 Jahren in der Atmosphäre sein. Was wir zusätzlich ausstoßen, kommt immer wieder obendrauf.
Nein, danke. – Herr Jurk, jetzt kommt der Punkt: Natürlich steht folgende Frage: Da jeder weiß, dass Braunkohle den schlechtesten technischen Richtwert bezüglich des CO2-Gehaltes, des Kohlenstoffgehaltes, hat, muss man dringend die Frage aufwerfen, wie lange wir überhaupt noch an der Braunkohlenverstromung festhalten wollen. Nach sächsischer Lesart der hiesigen Staatsregierung sollten wir möglichst
bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag an der Braunkohlenverstromung festhalten.
Aber das wird nicht gehen, wenn wir tatsächlich Vorbild für andere Länder auf der Erde sein wollen. Ich denke, alle Länder schauen gespannt auf Deutschland, ob dieser Umbau des Energiesystems tatsächlich gelingt. Ich wünsche und hoffe, dass er gelingt.
Danke.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir der Sächsischen Staatsregierung etwas Beine machen, sich für einen funktionierenden CO2-Emissionshandel sowohl in der Europäischen Union als auch bei der Bundesregierung starkzumachen; denn einen funktionierenden Emissionshandel setzt die Sächsische Staatsregierung in ihrem eigenen Energie- und Klimaprogramm voraus. Darin heißt es – ich zitiere –:
„Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung, die Treibhausgase zu mindern, betrifft nicht den Emissionshandelssektor, der die energieintensiven Industrien und die Energiewirtschaft umfasst. In diesem Bereich greift allein der EU-weite Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken.“
Mittlerweile greift aber dieses – vorausgesetzte – marktwirtschaftliche Instrument überhaupt nicht mehr. Ganz im Gegenteil! Die EU-Kommission musste feststellen, dass dieser Emissionshandel eben nicht so funktioniert wie ursprünglich angenommen; denn in der Zwischenzeit wurde der Ausbau der Kohleverstromung weiter vorangetrieben, und auch die CO2-Emissionen sind im vergangenen Jahr wieder – um über 2 % – angestiegen.
Hauptursache ist nach Auffassung der Kommission der Verfall der CO2-Zertifikatepreise auf zeitweilig 3 Euro pro Tonne CO2. Für einen funktionierenden Zertifikatehandel aber ist ein Preis von mindestens 30 Euro pro Tonne CO2 notwendig. Von diesem Preisverfall haben natürlich auch Firmen wie Vattenfall und die MIBRAG in Sachsen mit höheren verkauften Braunkohlestrommengen profitiert. Sie werden ermuntert, neue Braunkohletagebaue aufzuschließen. Der Unternehmenschef der
MIBRAG, Herr Joachim Geisler, feiert sich dafür, dass das Unternehmen von steigenden Kohlepreisen und sinkenden CO2-Zertifikatepreisen profitiert. So ist es kein Wunder, wenn Vattenfall neue Tagebaue – Nochten II und darüber hinaus in Brandenburg – aufschließen möchte;
hierzu wird meine Kollegin Kagelmann noch ausführlicher etwas sagen.
Als Ursache für den Verfall der Zertifikatepreise macht die Kommission zu Recht den strukturellen Überschuss an Zertifikaten verantwortlich, der in der laufenden Handelsperiode fast 2 Milliarden Zertifikate beträgt. Diese überschüssige Menge hat sich aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise in der Europäischen Union aufgehäuft. Das zeigt, dass eine politische Mengenregulierung kein flexibles Instrument ist, um kurzfristig und zielgenau die Menge der Zertifikate an die wirtschaftlichen Marktschwankungen anzupassen.
Die von der Politik abhängige Mengenregulierung wird so außerdem zum Spielball von Lobbyinteressen und politischen Mehrheiten. So ist es auch kein Wunder, wie der Reformvorschlag der EU-Kommission zur Wiederbelebung des Emissionshandels in den Mühlen der EUInstitutionen mit kräftigem Zutun der Lobbyisten zermahlen wurde. Zur Reform des Emissionshandels hatte nämlich die Kommission lediglich ein „Backloading“ vorgesehen, was nichts anderes als eine Verschiebung der Auktionierung von CO2-Zertifikaten bedeutet hätte, und zwar auf einen Zeitpunkt nach 2015, um kurzfristig den Preisverfall der CO2-Zertifikate zu stoppen.