Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Demonstrieren und sich versammeln soll im Freistaat Sachsen nur noch derjenige dürfen, der glaubt, statt zu denken, der nickt, statt den Kopf zu schütteln, und der rund um die Uhr bereit ist, sich dem Diktat des Zentralrates der Juden und anderer Lobbyisten zu beugen.
Der Sachverständige Herr Bartel hat bereits richtigerweise festgestellt, dass es niemand anders als Herr Kramer vom Zentralrat gewesen ist, der ein solches Sondergesetz eingefordert hat, ein Gesetz, das gar keinen Hehl daraus macht, was es will.
20 Jahre, nachdem friedliche Kundgebungen das Ende der DDR herbeiführten, hat nun auch die Bundesrepublik Angst vor der organisierten Meinung Andersdenkender und greift zum letzten Strohhalm der Selbsterhaltung, dem Versammlungsverbot. Die Angst der Etablierten vor dem totalen Zusammenbruch dieses Staates wirft ihre Schatten voraus und macht die Grundrechte der Deutschen zur Verhandlungsmasse der BRD-Insolvenz. So soll das Versammlungsrecht nach dem Willen der Staatsregierung nur noch für diejenigen gelten, die sich der etablierten Politikdoktrin beugen und unreflektiert das nachäffen, was Sie und Ihresgleichen an ideologischen Glaubensbekenntnissen in die Welt setzen.
Volkstreue Deutsche aber sollen nicht mehr wie bisher des verbrecherischen Vernichtungsbombardements auf Dresden gedenken dürfen; volkstreue Deutsche sollen sich in ihre Wohnzimmer zurückziehen und die Innenstadt von Dresden gleichgeschalteten Gutmenschen überlassen, die Massenmord und Vernichtungsexzesse als Befreiung anbeten und bestialische Kriegsverbrechen in geradezu pathologischer Devotheit als ruhmreiche Heldentaten feiern.
Was, meine Damen und Herren, verdient mehr Verachtung als ein solches Gesetz? Was ist niederträchtiger, als Menschen das Recht zu nehmen, gemeinsam zu trauern und der Opfer zu gedenken, die unser Volk unter dem Zerstörungswahn hassgeifernder, entkultivierter Antimenschen erbringen musste?! 65 Jahre – –
65 Jahre nach diesem organisierten Verbrechen am deutschen Volk sind dessen Machthaber so tief gesunken, ein würdiges Trauern per Gesetz verbieten zu wollen. Es genügt ihnen nicht mehr, die wahre Zahl der Bombenopfer zu verschleiern und auf Bruchteile herunterzurechnen. Nein, die Dynamik ihres grenzenlosen Selbsthasses und ihres geradezu schizophrenen Masochismus hat inzwischen Auswüchse erreicht, die mit normalen sozialen Maßstäben nicht mehr zu erklären sind. Per Gesetz sollen ausgerechnet an jenem Tag bzw. an jenen Orten Versammlungsverbote möglich sein, die aufrechten Deutschen wegen ihres hohen Symbolgehaltes wichtig sind.
Was aber, meine Damen und Herren, ist ein Versammlungsgrundrecht wert, wenn es nicht gerade an jenen Tagen und Orten gelten soll, an denen es gebraucht wird? Man stelle sich vor, was in diesem Lande los wäre, würde man einem Juden sagen, du darfst deine Religion ausüben, aber ausgerechnet an deinem Feiertag nicht deine Synagoge betreten!
Tatsache ist: Der viel beschworene Meinungspluralismus ist eine leere Worthülse, die keine Rolle spielt, wenn es darum geht, den Kampf gegen deutsche Rechte nun auch gesetzlich zu manifestieren. Im angeblich freiesten Deutschland aller Zeiten wird damit das Pogrom zur politischen Maxime. Statt „Kauft nicht bei Juden!“ heißt es heute „Boykottiert die Rechten!“. Ich frage mich, – –
Ich frage mich, wann es so weit ist, dass Sie missliebigen Personen vielleicht auch noch vorschreiben werden, ein Kennzeichen tragen zu müssen.
Herr Apfel, ich bitte Sie jetzt das letzte Mal! Sonst erteile ich Ihnen noch einen Ordnungsruf und bei einem dritten können Sie Ihrer Rede nicht mehr nachkommen.
Die Macher des neuen Versammlungsgesetzes, meine Damen und Herren, schämen sich nicht einmal, ihr Trauerverbot auch noch damit zu begründen, angeblich die Menschenwürde schützen zu wollen. Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, sind es doch aber, die tagtäglich die Würde des Menschen verletzen, insbesondere und auch und gerade mit diesem Gesetz. Sie wollen aufrichtige Trauer verhindern, und das durch Sondergesetzgebung. Sie wollen verhindern, dass des hunderttausendfachen Leids der im Februar 1945 dahingemordeten Deutschen gedacht wird. Sie wollen sie für Ihre feige Unterdrückung der volkstreuen Opposition missbrauchen.
Mit Ihrem Versammlungsgesetz leisten Sie einen Offenbarungseid, der Sie nicht nur der Verfassungsfeindlichkeit überführt, sondern der Ihre Verachtung gegenüber allen Deutschen schonungslos zutage fördert. So gilt einmal mehr das Wort des Schauspielers und Schriftstellers Oliver Hassencamp, der davon sprach: „Wenn Argumente fehlen, kommt meist ein Verbot heraus“.
Verbote, meine Damen und Herren, sind der Kern der gesamten etablierten Gegenwartspolitik gegen nationale Deutsche. Erst sollte die NPD verboten werden – das ist misslungen. Seitdem verbietet man nationale Vereine und Organisationen, und nun wollen Sie verbieten, der Toten der vernichteten Stadt Dresden zu gedenken.
Verbote, meine Damen und Herren, sind das Einzige, was Etablierte seit Jahrzehnten wirklich bewerkstelligt haben – Verbote, Unterdrückung, Diskriminierung. Es ist möglich geworden mit einer Regierung, die neben der CDU auch von den sogenannten Liberalen der FDP getragen wird, denen also, die doch so gern das Wort Freiheit in ihrem Munde führen. Eine solche Liberalität steht nicht für Freiheit, sondern für Feigheit – Feigheit gegenüber Volk und Vaterland, Feigheit gegenüber politisch Andersdenkenden, Feigheit gegenüber jeder wirklichen Freiheit.
Natürlich lehnen wir die Änderung des Versammlungsgesetzes ab, genauso, wie wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen oder auch den Entwurf der Linken, die das Versammlungsrecht ebenfalls für ihre politischen Zwecke missbrauchen möchten, indem sie für einseitige Versammlungsverbote plädieren. Die GRÜNEN wie auch DIE LINKE zeigen in ihrem Gesetz eindrucksvoll, wes Geistes Kind sie sind; denn mit der angestrebte Streichung der Klausel, wonach auch Versammlungen zum Schutz von Opfern kommunistischer Gewaltherrschaft
verboten werden können, wollen sie, dass das Gedenken an die weltweit über 100 Millionen Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft der historischen Singularität des roten Holocaust weiter in den Dreck gezogen werden darf. Pfui Teufel, meine Damen und Herren der Linken!
Die NPD-Fraktion, meine Damen und Herren, ist die einzige Kraft im Landtag, die sich ohne Wenn und Aber hinter die Grundrechte aller Deutschen stellt. Die NPD bekennt sich unverbrüchlich zu wirklicher Versammlungsfreiheit. Ich darf daher mit Goethes Faust schließen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass man so einfach darüber hinweggehen kann, was der letzte Redner veranstaltet hat.
Ich bin sehr froh – das möchte ich mit Deutlichkeit sagen –, dass Sie 1989 keinen Anteil an der friedlichen Revolution in unserem Land gehabt haben.
Was Sie hier vorgetragen haben, das hätten Sie in Ihrer Heimat sagen müssen und nicht in einem Land, in dem Sie seit einigen Jahren Gast sind. Ich frage mich, wie Sie mit dieser Gastfreundschaft umgehen.
Sie haben in einem Zynismus hier dargelegt, dass Sie die Hüter der Versammlungsfreiheit sind. Wenn Sie die Nachfolger der NSDAP sind,
dann haben Sie in Deutschland bewiesen, wie Sie Versammlungsfreiheit, wie Sie Meinungsfreiheit mit Füßen getreten haben und wie Sie mit Menschen anderer Rassen umgegangen sind.
Sie stellen sich hier hin und sprechen darüber, wie Sie Meinungsfreiheit vertreten. Ich glaube, Zynismus ist nichts dagegen.
Wir haben uns zu diesem Gesetzentwurf sehr viel Gedanken gemacht. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf wenige Regelungsinhalte verständigt. Ich glaube, die FDP-Fraktion, aber auch ich als Redner der CDUFraktion haben den zentralen Regelungsgehalt, der sich auf die Menschenwürde der Opfer bezieht, hier dargelegt. Ich frage mich schon, wieso die anderen Fraktionen – Herr Bartl von der Linksfraktion, die SPD-Fraktion, Herr Lichdi von den GRÜNEN – das so wenig zur Kenntnis genommen haben. Herr Bartl, ich entschuldige mich jetzt. Ich hatte, als ich Ihnen zugehört habe, ein ganz komisches Bild vor Augen. Ich entschuldige mich jetzt schon dafür. Ich hatte den Eindruck, als ob Sie der Wolf sind und zu den sieben Geißlein im Saal sprechen. Ich empfand das als Zynismus, als Drohgebärde, die wir von Ihnen in den ersten Jahren der Neunzigerjahre gewohnt waren, als Sie uns immer gedroht haben. Das haben Sie heute wieder getan. Was Sie heute vorgetragen haben, spielte im Ausschuss lediglich beim Thema „postmortaler Opferschutz“ eine Rolle. Alle anderen Themen sind von Ihnen in der Ausschussdebatte, wo die fachliche Auseinandersetzung stattfindet, überhaupt nicht vorgetragen worden.
Ich frage mich, was derjenige der Diskussion entnehmen soll, der in der fachlichen Auseinandersetzung in der Ausschussberatung nicht dabei gewesen ist. Er wird sagen – so deutlich, wie Sie hier aufgetreten sind –: Na ja, man kann diesem Herrn eigentlich nur glauben. Ich kann Ihnen nur empfehlen, ihm nicht zu glauben. Es ist nicht die volle Wahrheit, die Sie dargelegt haben.
Der Zynismus, bezogen auf die Änderungen zum Versammlungsrecht des Bundes, weil man auf Bundesebene nicht D-Mark gestrichen und Euro eingesetzt hat, ist nicht unser Problem. Wir haben aber auch den Strafrahmen geändert. Jetzt sage ich einfach mal: Wir haben einen Fehler in unserem Entwurf gemacht. Ist es denn eine Schande, den Fehler noch im Beratungsgang zu korrigieren? Ist Ihnen das in Ihrem Leben noch nie passiert?