schulischen Ausbildungsmöglichkeiten betrifft eine ganze Reihe von Ausbildungsgängen, die Herr Seidel bereits erwähnte.
Bei den Berufsfachschulen für Sozialwesen, für Pflegehilfe und für medizinische Dokumentation ist die Situation eine völlig andere. Da es für die Berufsfachschule für Sozialwesen keine Entsprechung im dualen Ausbildungssystem gibt, besteht für diese Berufsfachschule weiterhin Bedarf. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Berufsabschluss „Sozialassistent“ den direkten Zugang zur Erzieherausbildung ermöglicht; ein Beruf, für den sich schon seit einiger Zeit eine große Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abzeichnet.
Der bildungspolitische Anspruch der Sächsischen Staatsregierung, durch entsprechende Rahmenbedingungen das lebenslange Lernen zu ermöglichen, erfordert auch Unterstützungssysteme im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Diese gliedern sich in drei große Bereiche, die ich hier nennen möchte.
Erstens, den Europäischen Sozialfonds – ich erwähne unter anderem den Weiterbildungscheck, einzelbetriebliche Förderverfahren –, zweitens, das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, das MeisterBAföG, und drittens die Fachschulen.
Neben den bundesrechtlich geregelten Fortbildungen bieten die Fachschulen Weiterbildungen auf Länderebene an. Damit ihr Qualifizierungsangebot möglichst marktorientiert und passgenau ist, wurde es im vergangenen Jahr umfassend und ergebnisoffen geprüft. Von September bis November 2012 gab es ein schriftliches Anhörungsverfahren, in dem 35 Einrichtungen, Verbände und Interessenvertretungen um eine Stellungnahme gebeten wurden. Im Ergebnis haben sich das SMK und das SMWA darauf verständigt, dass das Bildungsangebot an den Fachschulen derzeit nicht verändert werden soll und vollständig erhalten bleibt; denn die Fachschulen leisten mit ihren anerkannten und guten Angeboten von Fort- und Weiterbildungen einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs.
Die sächsische Wirtschaft benötigt die Absolventen der Fachschulen im Freistaat unter anderem für Aufgaben im mittleren Management. Das Angebot kann bei Bedarf und zu gegebener Zeit angepasst und ergänzt werden.
Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung setzt alle Hebel in Bewegung, um unseren Jugendlichen die bestmögliche Bildung zu ermöglichen. Wir haben ein sehr durchlässiges Bildungssystem im Freistaat Sachsen, in dem sowohl die besonders starken als auch die besonders schwachen Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden. Der beruflichen Bildung kommt dabei eine große Bedeutung zu.
Ich setze mich verstärkt dafür ein, dass es uns immer besser gelingt, unseren Jugendlichen zu zeigen, wie attraktiv und zukunftsträchtig eine berufliche Laufbahn im Handwerk, im Handel und in der Industrie ist.
Vielen Dank. Da ich davon ausgehe, dass Sie im Rahmen Ihrer Ausführungen nicht mehr dazu kommen, stelle ich an dieser Stelle die Zwischenfrage.
Sie haben die duale Ausbildung ausführlich dargestellt. Es gibt aber – das ist Ihnen sicherlich bekannt – im Bereich der vollzeitschulischen Ausbildung die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Pflegekräfte nicht nur in den Berufsfachschulen, sondern auch die bundesrechtlich geregelten Berufe. Was unternimmt die Landesregierung in diesem Bereich, um ausreichend staatliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, damit nicht drei Viertel der Auszubildenden an privaten Ausbildungseinrichtungen diese staatlich anerkannten Berufe, wie zum Beispiel der Erzieherinnen und Erzieher, erlernen müssen und damit auch schulgeldpflichtig sind?
Ich habe in meiner Rede gerade erwähnt, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher legen und an unseren staatlichen Berufsschulen die notwendigen Kapazitäten in den nächsten Jahren vorhalten werden, um diese Ausbildungskapazität, die benötigt wird, um in Kitas eingesetzt zu werden, zu ermöglichen.
Ich danke Ihnen für diese Antwort; weil das aus Ihrer Antwort nicht so klar hervorgegangen ist. Die Ausführungen vorweg betrafen die Berufsfachschulen.
Ich will nur noch einmal sichergehen: Habe ich das richtig wahrgenommen, dass Sie gesagt haben, dass die staatliche Ausbildung für die Erzieherinnen und Erzieher an den Berufsschulen, die in öffentlicher Hand sind, in den nächsten Jahren weiter ausgebaut wird und wir damit dort genügend Erzieherinnen und Erzieher ausbilden und nicht an den privaten Einrichtungen?
Wir werden unser Augenmerk – das habe ich gesagt – auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an öffentlichen Schulen legen, natürlich immer
im Einvernehmen mit dem Angebot im Privatschulbereich, weil wir im ständigen Gespräch sind, unsere Ausbildungskapazitäten aufeinander abstimmen und uns nicht in einer Konkurrenz zueinander Ausbildungsplätze streitig machen.
Ich habe gerade erwähnt, dass es mir am Herzen liegt, unseren Jugendlichen eine Ausbildung im Handwerk, im Handel und in der Industrie schmackhaft zu machen. An unseren Mittelschulen führen wir vielfältige Aktivitäten im Rahmen der Berufsorientierung in diesem Sinne durch. Angesichts der demografischen Entwicklung muss es uns mit den Unternehmen gemeinsam gelingen, die Absolventen der allgemeinbildenden Schulen für die entsprechenden Lehrstellen im Freistaat Sachsen zu gewinnen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aussprache zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD „Stand und Perspektiven der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen“ ist beendet. Es liegt dazu ein Entschließungsantrag in Drucksache 5/11172 vor. Frau Dr. Stange hat in ihrem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass sie den Antrag noch einbringen möchte. Dazu besteht jetzt Gelegenheit. Bitte, Frau Dr. Stange, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz nur eine Anmerkung in Bezug auf die Diskussion: Es gibt keine Selbstheilungskräfte für die Entwicklung der beruflichen Bildung, sondern es muss schon vonseiten der Landesregierung und der entsprechenden Gremien etwas getan werden, um die berufliche Bildung im Freistaat – auch mit den kritischen Anmerkungen, die hier gekommen sind – weiterzuentwickeln.
Es geht uns nicht darum, mit diesem Antrag ein Gegeneinander von dualer Ausbildung und vollzeitschulischer Ausbildung zu konstruieren. Natürlich ist die duale Ausbildung für uns eines der wichtigsten Standbeine. Es ging uns um ganz andere Fragen. Es ging uns auch nicht darum, eine Reduzierung der Berufe, welche durch die bundesweiten Berufsbildungsgremien zu gestalten sind, zu thematisieren, weil das nicht hier im Land zu entscheiden ist.
Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag nicht nur die kritischen Anmerkungen zum Tragen bringen, sondern vor allen Dingen nach vorn zeigen und Hinweise geben, wie ein zukünftiges Konzept für die Weiterentwicklung der Berufs- und Studienorientierung, der beruflichen Bildung und Weiterbildung, einschließlich nachholender Schul- und Berufsschulabschlüsse, also zweite und dritte Chance, aussehen könnte.
Wir fordern die Staatsregierung auf, ministerienübergreifend, und zwar mit dem Kollegium für Berufsbildung und Fachkräfte für Sachsen, ein entsprechendes Konzept bis
zum Ende des Jahres vorzulegen. Denn das, was hier dargestellt worden ist – auch an kritischen Bemerkungen aus der Koalition –, kann nicht durch Selbstheilungskräfte, also dadurch, dass uns die jungen Leute ausgehen und damit die Berufsausbildungsplätze freibleiben, gelöst werden.
Wir wollen deshalb, und zwar zuallererst, dass eine qualitativ hochwertige Bildungsinfrastruktur entsteht. 10 % der Jugendlichen ohne Schulabschluss und 10 % mit Hauptschulabschluss werden auf diesem hoch qualifizierten Berufsausbildungsmarkt keine Chance haben.
Das muss in das Gesamtkonzept einbezogen werden, weil das die Startvoraussetzungen sind, die wir brauchen.
Uns ist es auch wichtig – insofern war der Hinweis berechtigt –, dass wir für diejenigen, die schwierigere Startchancen haben, eine passgenaue individuelle Förderung benötigen, und zwar aus der Schule heraus. Schluss mit diesem Maßnahmenchaos, das Sie derzeit in den Schulen haben! Machen Sie es passgenau!
Wir wissen, was hilft, und wir wissen auch, wie die Jugendlichen in die Berufsausbildung überführt werden können. Dazu müssen aber Kontinuität und Nachhaltigkeit in der Förderung enthalten sein; aber nicht dergestalt wie vor 300 Jahren.
Das regionale Übergangsmanagement muss konzeptionell so aufgestellt sein, dass es nicht mit der ESF-Förderperiode endet, denn die Jugendlichen mit schwierigeren Startchancen werden auch dann noch da sein. Dazu gehört natürlich auch – Annekathrin Giegengack hat es angesprochen –, dass wir unseren Fokus auf die Migranten setzen, dass wir das Thema inklusive Berufsbildung endlich ernsthaft angehen und dass wir den Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben, Schulsozialarbeiter zur Seite stellen.
Deswegen erwarten wir auch, dass zwei Schulsozialarbeiter an jedem großen Berufsschulzentrum vertreten sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Bitte lesen Sie unseren Entschließungsantrag aufmerksam. Ich hoffe, dass das jetzt auch Eingang in eine Konzeption der Landesregierung findet.
Vielen Dank, Frau Dr. Stange. – Meine Damen und Herren, gibt es hierzu noch Wortmeldungen? – Herr Kind, bitte.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich möchte für unsere Fraktion zu dem Entschließungsantrag Stellung nehmen. Unsere Fraktion wird diesen Entschließungsantrag vollumfänglich unterstützen. Auf einige Punkte möchte ich eingehen, warum wir ihn unterstützen werden.
An der Quantität, dem Umfang, wurde offensichtlich, wo die Mängel im System der Berufsausbildung liegen. Ich beginne nur bei der Evaluierung, bei der Feststellung der Bedarfe für die Zukunft, wozu Aussagen des Wirtschaftsministeriums vorliegen: Man macht so etwas nicht und hat so etwas nicht vor, das macht die Wirtschaft allein. Das alles wird in dem Entschließungsantrag aufgegriffen. Ein Konzept für eine zweite und dritte Chance könnte in der Umsetzung beinhalten, dass man die Erstausbildung von Jugendlichen über 25 Jahre fördert. Das alles sind Dinge, die wir unterstützen, und deshalb unterstützen wir auch diesen Entschließungsantrag.
Vielen Dank, Herr Kind. – Ich wurde darauf aufmerksam gemacht: „Vollumfänglich“ bezieht sich auf den Inhalt, aber nicht auf die Anwesenheit der Fraktionsmitglieder. – Die CDUFraktion, bitte.