Erstens. Über die Austrittsoption wurde – auch aufgrund der Debatte, die wir hier im Plenum zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes ausführlich geführt haben – berichtet. Es ist aus unserer Sicht nun Sache der Hochschulen, der Studierendenwerke und der Studierendenvertretungen, das Rückmeldeverfahren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Das tun sie wohl auch nach Ansicht der Staatsregierung oder wie Sie den zahlreichen Antworten auf Kleine Anfragen und der Stellungnahme der Staatsregierung entnehmen können.
Zweitens – und damit zur inhaltlichen Begründung. Ich denke, es ist in diesem Haus kein Geheimnis, dass die Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Austrittsmöglichkeit für keinen Fortschritt halten und sie abgelehnt haben. Ich will kurz – nur für Sie – skizzieren, warum.
An den sächsischen Hochschulen engagieren sich laut Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage in der verfassten Studierendenschaft mehr als 3 000 Studierende und damit fast 3 % der in Sachsen Immatrikulierten. Gerechnet auf die Einwohnerzahl Sachsens würde dies bedeuten, dass sich weit über 100 000 Menschen in unserem Land in demokratischen Mitwirkungsgremien für ihre Belange einsetzen müssten oder, etwas anschaulicher: in jeder sächsischen Gemeinde fast 300 Menschen. Ich frage Sie: In wie vielen der über 400 sächsischen Gemeinden ist das so? Diese Tätigkeit in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung, also in den Studentenräten, Fachschaften, Prüfungs- und Studien
kommissionen, Senaten, Fakultätsräten – ich könnte diese Aufzählung weiterführen –, üben diese Studierenden fast ausschließlich ehrenamtlich aus.
Sie leisten also hiermit einen immensen Beitrag zur Qualität und Fortentwicklung des sächsischen Hochschulwesens. Ich versteige mich deshalb vor diesem Hohen Haus zu der Aussage, dass in keinem anderen öffentlichen Bereich eine so breit und demokratisch verfasste und durch ehrenamtliches Engagement getragene Interessenvertretung existiert. Auch deshalb halten wir Ihren Antrag für falsch und verzichtbar.
Werte Abgeordnete der NPD-Fraktion, wir wussten ja, dass Sie die Arbeit hier im Parlament nicht ernst nehmen und sie wohl nur als pseudodemokratisches Mäntelchen Ihrer Parteiorganisation und -finanzierung sehen. Dieser Antrag aber zeigt, dass Ihnen nichts, wirklich gar nichts mehr einfällt, mit dem Sie hier punkten können. Mir wäre es peinlich gewesen, mit diesem dahingerotzten Absatz vor das Hohe Haus zu treten. Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir diesen Antrag nur ablehnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für die erste Runde liegen mir aus den Fraktionen nicht vor. Wird eine zweite Runde gewünscht? – Herr Abg. Gansel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte, offen gesagt, nicht damit gerechnet, dass sich ein SPD-Vertreter in Reaktion auf meinen Redebeitrag überhaupt nach vorne bewegt. Der Umstand, dass es Herr Mann als hochschulpolitischer Sprecher der SPD überhaupt für nötig befunden hat, hier einige Worte zu sprechen, zeigt mir, dass wir mit unserem Anliegen sehr wohl richtig lagen. Ansonsten schweigen Sie sich ja zu vielen Anträgen von uns aus. Insofern haben wir Sie genötigt, Ihren sozialdemokratischen Hintern mal nach vorn zu bewegen, um zu einem NPD-Antrag zu sprechen.
Die von Ihnen genannte Zahl von 3 000 Studentenfunktionären ist in der Tat beeindruckend, aber für uns ist es ein Beweis für genau das, was wir beklagen: Dort engagieren sich dann offenkundig 3000 Studierende, weil es für sie sehr wohl auch finanziell einträglich und politisch lohnend ist,
über das Einfallstor der verfassten Studentenschaft beispielsweise semesterbeitragsfinanzierte Blockadetrainings an Unis durchzuführen oder einfach mal Anti-AtomAusflüge ins schöne Niedersachsen zu unternehmen.
Auch mit dieser Zahl, Herr Mann, haben Sie unsere Bedenken gegen diese Konstruktion studentischer Mitbestimmung nur noch bestärkt.
Aber jetzt zu meinem eigentlichen Wortsinn. Die NPDFraktion hat natürlich die dürftige Stellungnahme der Staatsministerin zu unserem Antrag zur Kenntnis genommen. Ein Informationsdefizit bei den austrittsberechtigten Studierenden scheint die Staatsregierung – das belegt auch die Einlassung von Herrn Mackenroth – allen Ernstes nicht zu sehen, und sie verweist ganz naiv darauf, dass der Gesetzestext im Internet verfügbar sei und die Presse im September letzten Jahres ausführlich über den Gesetzentwurf und die parlamentarische Debatte berichtet habe. Man sollte aber annehmen, dass Frau Prof. von Schorlemer klar ist, dass Studierende keine vor Jahren verabschiedeten Gesetzestexte lesen werden, um sich über ihre Rechte zu informieren. Genauso weltfremd ist es aus Sicht der NPD, zu glauben, dass Studierende etwa im Jahr 2015 Zeitungsmeldungen vom September 2012 googeln werden, um dort zu erfahren, dass sie das Recht zum Austritt aus der verfassten Studentenschaft haben. Wie naiv ist das denn?
Wenn also die Koalitionsfraktionen das ureigene Anliegen der Staatsregierung, nämlich demokratische Wahlfreiheit, über Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur verfassten Studentenschaft nicht konterkarieren wollen, müssen sie dafür Sorge tragen, dass den Studierenden geeignete Informationsangebote gemacht werden, damit sie überhaupt von ihrer Austrittsoption erfahren. Wenn die Studierenden schon nicht, wie es ganz praktisch zum Beispiel in Sachsen-Anhalt geschieht, bei ihrer Rückmeldung von der Uni-Verwaltung gefragt werden, ob sie Mitglied bleiben wollen oder nicht, dann sollten wenigstens Informationsblätter ausgereicht werden. Das kann ganz praktisch geschehen, natürlich auch über das Internet. Aber wichtig ist, dass die Staatsregierung ihren Einfluss auf die Studentenwerke und die Universitätsleitungen geltend macht, um den Studenten bei Semesterrückmeldung klarzumachen, dass sie das Austrittsrecht haben. Um nicht mehr und nicht weniger geht es in unserem Antrag, und obwohl ich nicht sonderlich optimistisch bin, bitte ich dennoch um Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage: Wird noch das Wort für eine dritte Runde gewünscht? – Nein. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Damit kommen wir zum Schlusswort für die NPD-Fraktion. – Dies ist ebenfalls nicht erforderlich.
Dann stelle ich den Antrag in der Drucksache 5/11084 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, keinen Stimmenenthaltungen ist der Antrag nicht beschlossen.
Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Bei dem ausgereichten Material möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die laufenden Nummern 3 und 7, in der Reihenfolge die 3. und die 7. Frage, schriftlich beantwortet werden.
Meine Frage bezieht sich auf den konkreten Stand der Berücksichtigung der Stadt Bischofswerda im Landesentwicklungsplan. Die Sächsische Staatsregierung schreibt den Landesentwicklungsplan 2012 fort und berücksichtigt Einwände, Hinweise und Änderungswünsche der betroffenen Kommunen bei der weiteren Fortschreibung.
1. Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über die konkreten Bedürfnisse der Großen Kreisstadt Bischofswerda hinsichtlich der Einordnung als Mittelzentrum im LEP, und wie gedenkt die Staatsregierung diese Bedürfnisse bei ihren Überlegungen zu berücksichtigen und die Fortschreibung des LEP in diesem Sinne abzuändern?
2. Wie konkret spielt die Erfüllung der im LEP definierten Voraussetzungen für Mittelzentren, das heißt im Speziellen die im Ziel 1.3.7 vorgegebenen Standards, eine Rolle bei der Entscheidung und welche Unterschiede zu vergleichbaren Städten wie Dippoldiswalde, Delitzsch, Niesky und Weißwasser sind hier gegeben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel, ich möchte die Fragen 1 und 2 zusammengefasst wie folgt beantworten:
Die Stadt Bischofswerda ist gegenwärtig als Grundzentrum mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ im Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ausgewiesen. Es liegt eine Stellungnahme der Stadt Bischofswerda im Rahmen der Anhörung zum geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 vor, in der eine Höherstufung als Mittelzentrum gefordert wird, da die Stadt laut
eigener Einschätzung alle Kriterien für ein Mittelzentrum erfülle. Diese und einige wenige ähnliche Stellungnahmen werden derzeit von der Landesplanung geprüft und bewertet.
Die Abwägung über die Feststellung der Zentralen Orte, einschließlich der dieser Festlegung zugrunde zu legenden Kriterien unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen, erfolgt durch das Kabinett zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich Mitte dieses Jahres. Dieser Abwägungsentscheidung des Kabinetts – diesbezüglich bitte ich Sie um Verständnis – kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass sich laut dem zweiten Entwurf des LEP 2012 aus der Sicht der Landesplanung das schon im LEP 2003 etablierte dreistufige Konzept der Zentralen Orte und damit auch die bestehende Festlegung der Ober- und Mittelzentren grundsätzlich bewährt hat.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie hatten geschildert, wie der weitere Diskussions- und Entscheidungsprozess verlaufen wird. Meine Frage: Wie wird die Große Kreisstadt Bischofswerda in diesen Diskussions- und Entscheidungsprozess einbezogen?
So wie jede andere Stadt und wie jeder andere, der sich mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken im Rahmen des Planverfahrens geäußert hat. Jetzt ist die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden, so wie ich es geschildert habe. Jetzt ist es unsere Aufgabe, diese entsprechend zu bewerten und dem Kabinett einen Vorschlag zu unterbrei
Sie wissen, dass hierzu gerade die Diskussion im Landtag läuft. Der Landtag wird auch eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Damit will ich deutlich machen, dass noch viele Abwägungsvorgänge zu berücksichtigen sind.
Herr Staatsminister, wie Sie sicherlich wissen, war Bischofswerda Kreisstadt. Sie hat diesen Status bei der ersten Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen Anfang der Neunzigerjahre verloren. In der Diskussion vor Ort spielen immer wieder Versprechungen und Zusagen eine Rolle, die ehemaligen Kreisstädten, was ihre Zukunft betrifft, gemacht worden sind.