Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

Herr Staatsminister, wie Sie sicherlich wissen, war Bischofswerda Kreisstadt. Sie hat diesen Status bei der ersten Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen Anfang der Neunzigerjahre verloren. In der Diskussion vor Ort spielen immer wieder Versprechungen und Zusagen eine Rolle, die ehemaligen Kreisstädten, was ihre Zukunft betrifft, gemacht worden sind.

Wie steht das Vorgehen der Staatsregierung bezüglich der Stadt Bischofswerda im LEP im Einklang oder nicht im Einklang mit diesen seinerzeit gemachten politischen Versprechungen und Zusagen?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich muss sagen: Mir sind seinerzeit gemachte politische Versprechen nicht bekannt. Insofern kann ich diese Frage jetzt nicht beantworten.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Frage Nr. 2 wird ebenfalls vom Kollegen Kosel gestellt. Sie betrifft die Verkehrssituation in der Stadt Bischofswerda. Bitte, Sie haben das Wort.

Diese Frage bezieht sich auf die Verkehrssituation im Raum der Stadt Bischofswerda im Landkreis Bautzen. Die Bundesregierung hat die Bundesländer aufgefordert, bis Frühjahr 2013 ihre Meldungen für den Bundesverkehrswegeplan abzugeben. Dabei ist es nach meinen Erkenntnissen zum Beispiel im Bundesland Hessen üblich, die Kommunen – als direkt Betroffene – bei dieser Planung einzubeziehen.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Festlegungen für 2013 hat die Sächsische Staatsregierung und/oder nachgeordnete Behörden in Bezug auf die Meldung des Freistaates Sachsen zum Bundesverkehrswegeplan explizit getroffen und welche Absprachen oder Festlegungen gibt es für die zukünftige Entwicklung und Planung in Bezug auf das Gebiet der Großen Kreisstadt Bischofswerda?

2. Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über die konkreten Bedürfnisse der Großen Kreisstadt Bischofswerda hinsichtlich der Anbindung der Ortsumfahrung der B6 im nördlichen Stadtgebiet zur Anbindung der dortigen Gewerbegebiete und Ortsteile, und gedenkt die Staatsregierung diese Bedürfnisse bei

ihren Überlegungen zu berücksichtigen und die Fortschreibung des Umfahrungsvorhabens B6 im Bereich Bischofswerda im Bundesverkehrswegeplan zu unterstützen?

Vielen Dank für die Frage. Sie wird beantwortet von Herrn Staatsminister Morlok. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kosel, Ihre erste Frage bezieht sich auf Festlegungen im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan allgemein und die zweite Frage im Speziellen auf die Kreisstadt Bischofswerda.

Dazu möchte ich Ihnen sagen: Wir haben als Staatsregierung bereits im Zusammenhang mit dem Landesverkehrswegeplan mit der regionalen Ebene entsprechende Projekte im Bundesfernstraßenbereich diskutiert und dazu Abstimmungsgespräche geführt. Wir haben uns hinsichtlich der Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan dazu auf der Arbeitsebene eine entsprechende Meinung gebildet. Bezüglich der Bundesfernstraßen haben wir diese Anmeldungen veröffentlicht und ins Internet gestellt, um in diesem Zusammenhang noch einmal Stellungnahmen der Beteiligten und der kommunalen Ebene einzuholen.

Im Rahmen eines solchen Prozesses bezüglich des Bundesverkehrswegeplanes gibt es auch sukzessive Festlegungen der Staatsregierung. Ich möchte Ihnen jetzt aber nicht alle Festlegungen, die wir in diesem Zusammenhang getroffen haben, vortragen, sondern nur ein Beispiel nennen, nämlich dass wir die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz – Leipzig zum Bundesverkehrswegeplan anmelden wollen.

Hier hat sich die Staatsregierung bereits festgelegt. Wir haben zum Beispiel in der Region Leipzig die Städte Leipzig und Markkleeberg gebeten, eine Stellungnahme hinsichtlich des Ausbaus der A72 in das Stadtzentrum hinein, also innerhalb des Autobahnrings um Leipzig, abzugeben. Hier gab es negative Stellungnahmen beider Städte. Hier haben wir uns beispielsweise festgelegt, dieses Projekt nicht erneut zum Bundesverkehrswegeplan anzumelden; zwei Beispiele für konkrete Festlegungen, die wir bereits getroffen haben.

Hinsichtlich der anderen Dinge, gerade der von Ihnen angesprochenen B6 im Bereich der Stadt Bischofswerda, gibt es noch keine Festlegung der Staatsregierung, weil wir gerade eben die Dinge ins Internet gestellt haben, um entsprechende Stellungnahmen einzuholen.

Hinsichtlich der Erkenntnisse zu diesem Projekt kann ich Ihnen sagen, dass wir im Rahmen der Gespräche, die wir im Zusammenhang mit dem Landesverkehrsplan, mit der regionalen Ebene geführt haben, den Wunsch hinsichtlich der Umfahrung der Stadt Bischofswerda bei der B6 nicht genannt bekommen haben. Also im Rahmen der Gespräche zum Landesverkehrsplan hat uns die Region dieses

Signal nicht gegeben, dass man dort eine entsprechende Umfahrung haben möchte. Dies ist uns jetzt durch einen entsprechenden Wunsch der Stadt Bischofswerda im Februar 2013 bekannt geworden. Da ist das also erstmals von der kommunalen Ebene vorgetragen worden.

Allerdings ist dieses Projekt, diese Idee nicht neu. Sie war schon Gegenstand des jetzigen Bundesverkehrswegeplanes, ist damals von der Staatsregierung auch zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden. Der Bund hat aber die Aufnahme dieses Projekts bereits im Jahre 2013 in den Bundesverkehrswegeplan abgelehnt. Daraus können Sie vielleicht ermessen, wie die Einschätzung der Staatsregierung am Ende aussehen wird.

Die Verkehrsbelastung ist in dieser Region zurückgegangen. Durch andere Straßenbauprojekte ist die Region gut erschlossen, sodass die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Aufnahme dieser Umgehung in den Bundesverkehrswegeplan äußerst gering sind, so unsere derzeitigen Einschätzungen. Da müssen wir uns noch einmal anschauen, welche konkreten Argumente von der Stadt Bischofswerda vorgetragen werden. Aber nach heutigem Kenntnisstand würde ich davon ausgehen, dass wir keine Chance auf die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan haben. Deswegen sollten wir uns gut überlegen, ob wir es tatsächlich anmelden.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Herr Abg. Kosel, die Fragen sind beantwortet?

Herr Präsident, ich hätte eine Nachfrage.

Herr Staatsminister?

Gerne.

Herr Kosel, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie deuteten zwar eine mögliche Tendenz der Entscheidung an, sagten aber gleichzeitig, dass Sie noch nicht gefallen ist.

Meine Frage lautet daher: Wann ist mit der Entscheidung in etwa zu rechnen? Wie wird die Große Kreisstadt Bischofswerda in diesen Entscheidungs- und Diskussionsprozess einbezogen werden?

Wir haben im Rahmen der Veröffentlichung im Internet gebeten, uns die entsprechenden Stellungnahmen bis zum 15. März zuzuleiten. Der 15. März ist morgen. Bis dahin werden wir die entsprechenden Stellungnahmen sichten und bewerten. Wenn die Bewertung abgeschlossen ist, werden denjenigen, die uns gegenüber Vorschläge unterbreitet haben, selbstverständlich Antwortschreiben oder gegebenenfalls auch im

Rahmen einer Beratung die Meinung der Staatsregierung kundgetan bekommen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur laufenden Nr. 5 der genannten Drucksache. Die Frage stellt Frau Abg. Jähnigen am Mikrofon 3. Frau Jähnigen, stellen Sie Ihre Frage.

Es geht um Rechtsaufsichtliche Verfahren zur Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für 2013/14 bzw. zu haushaltsrelevanten Entscheidungen Dresdens.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Gibt es derzeit seitens der Rechtsaufsichtsbehörden ein Genehmigungs- oder anderes Verfahren mit Bezug zur Haushaltssatzung 2013/14 der Landeshauptstadt Dresden oder zu Teilen oder Anlagen der Haushaltssatzung?

2. Gibt es derzeit seitens der Rechtsaufsichtsbehörden ein Genehmigungs- oder anderes Verfahren mit Bezug auf andere haushaltsrelevante Geschäfte, Vorhaben oder Entscheidungen der Landeshauptstadt Dresden bzw. ihrer Organe?

Vielen Dank für die Fragen. Diese beantwortet Herr Staatsminister Ulbig. Sie haben das Wort dazu.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg: Jähnigen, die Antwort zu Frage 1 lautet – falls Sie es nicht schon durch Veröffentlichungen aus anderen Quellen erfahren haben –:

Die Landesdirektion Dresden hat das Genehmigungsverfahren für die Haushaltssatzung 2013/14 der Landeshauptstadt Dresden mit Bescheid vom 13. März 2013 abgeschlossen.

Die Antwort zu Frage 2 lautet: Neben dem eigentlichen Verfahren zur Haushaltssatzung 2013/14 sind bei der Landesdirektion Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Kommunale Immobilien Dresden Verwaltung GmbH, zur Errichtung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG, zur Errichtung der Bäder GmbH und zur Übernahme von Ausfallbürgschaften im Zusammenhang mit der stillen Beteiligung der Sozialstiftung und der Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor an der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG anhängig.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, die Fragen sind beantwortet?

Nein, ich würde gern zwei Nachfragen stellen.

Herr Staatsminister?

Ja.

Sie lassen es zu. – Bitte, Frau Jähnigen.

Danke schön. – Die erste Nachfrage bezieht sich auf die erste Frage. Laut Pressemitteilung der Landesdirektion behält sich die Landesdirektion nachträgliche Auflagen zum Haushalt vor, den sie aber für genehmigungsfrei hält. Daher meine Frage: Welche nachträglichen Auflagen auf welcher Rechtsgrundlage sind das?

Zweitens: Wann ist mit den Genehmigungen für die Verfahren zu rechnen, die Sie jetzt in der Antwort auf Frage 2 freundlicherweise aufgezählt haben?

Die erste Frage würde ich Ihnen schriftlich beantworten, weil ich jetzt nicht unvollständig antworten möchte.

Ob die zweite Frage von mir so beantwortet werden kann, weiß ich nicht genau, denn ich kann nicht richtig erkennen, was jetzt bei der Landesdirektion noch an Notwendigkeiten da ist – vielleicht fehlen Unterlagen oder wie auch immer. Insofern weiß ich nicht, ob ich das als Staatsminister des Innern so richtig einschätzen kann. Das ist die Schwierigkeit, die ich dabei sehe.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, Sie wissen Bescheid. – Meine Damen und Herren, die vierte Anfrage der Drucksache 5/11430 stellt Herr Abg. Thomas Jurk von Mikrofon 2. Herr Jurk, bitte.

Mir geht es um die Sanierung von Steinkohlebergbau-Altstandorten.