Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

Mir geht es um die Sanierung von Steinkohlebergbau-Altstandorten.

Seit vielen Jahren arbeiten Kommunen der ehemaligen Steinkohlereviere Zwickau-Lugau-Oelsnitz zusammen, um gemeinsam die Folgen des Steinkohlebergbaus zu bewältigen. Diese Aktivitäten wurden im Rahmen der FLOEZ-Region unter Beteiligung von neun Städten und Gemeinden sowie von zwei Landkreisen gebündelt. Nachdem für den Zeitraum von 2011 bis 2014 unter Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 12,7 Millionen Euro für die ehemaligen Steinkohlereviere des Freistaates Sachsen zur Umsetzung von Projekten zur Verfügung stehen, erhofft man sich in der FLOEZ-Region eine langfristig angelegte und verlässliche Finanzierungsgrundlage über das Jahr 2014 hinaus. Der durch Standortsanierungskonzepte ermittelte Finanzierungsbedarf zur Bergbaunachsorge liegt um ein Vielfaches über dem derzeitigen Budget.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wird die Fortführung von Maßnahmen zur Sanierung und Entwicklung von ehemaligen Steinkohlerevieren Aufnahme in das Operationelle Programm des EFRE für die kommende Strukturfondsperiode finden?

2. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten plant die Staatsregierung darüber hinaus, um die Bergbaunachsorge in der FLOEZ-Region zu gewährleisten?

Vielen Dank, Herr Jurk. – Meine Damen und Herren, für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Jurk, wir hatten gestern im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Gelegenheit, den Stand der Diskussion des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union ausführlich zu diskutieren. Sie haben selbst in der Debatte angeführt, dass in diesem Zusammenhang noch viele Fragen offen sind. Entsprechend fehlen auch die Rahmenrichtlinien der Europäischen Union für diesen mehrjährigen Finanzrahmen.

Das ist nämlich Voraussetzung dafür, dass wir Operationelle Programme schreiben und bei der EU einreichen können. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihre erste Frage – ob dies Aufnahme in die Operationellen Programme finden wird – heute nicht beantworten kann; denn ich kenne nicht die entsprechenden Rahmenrichtlinien der EU.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Staatsregierung bestrebt ist, dies in die Operationellen Programme aufzunehmen, sofern die entsprechenden Rahmenrichtlinien der EU das zulassen. Mehr kann ich zum jetzigen Stand nicht sagen.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten stehen für die FLOEZ-Region zur Verfügung. Über die Programme der Städtebauförderung können entsprechende Maßnahmen dargestellt werden. Genauso können Programme zur Brachflächenrevitalisierung genutzt werden. Ob und in welchem Umfang über das Jahr 2014 hinaus, also in den Jahren 2015/2016 ff., Finanzmittel bereitgestellt werden, bleibt der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt

2015/2016 vorbehalten.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Herr Jurk, sind die Fragen beantwortet?

Ich würde gern nachfragen. – Mir ist natürlich bekannt, dass Operationelle Programme erst verabschiedet werden können, wenn die Finanzmittel zur Verfügung stehen und die EU-Kommission zugestimmt hat. Für mich stellt sich aber die Frage – eingedenk der Tatsache, dass wir am kommenden Mittwoch im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa einen Tagesordnungspunkt haben werden, unter dem das SMWA über den Entwurf der Operationellen Programme für die nächste Strukturfondsperiode informieren wird –, ob in dem Entwurf, der uns dann vorgestellt wird – vielleicht halten Sie ihn bis Mittwoch noch geheim –, ein solcher Programmpunkt Aufnahme finden wird.

Herr Staatsminister.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich den Entwurf nicht parat habe. Hätten Sie mich ausdrück

lich gefragt, ob das im Entwurf enthalten ist, hätte ich ihn mir vorher angeschaut. Dann hätte ich Ihnen eine konkrete Auskunft geben können.

Allgemein kann ich sagen, dass wir als Staatsregierung uns darauf verständigt haben, es aufzunehmen. Ob das in dem Papier, das dem Ausschuss in der nächsten Woche vorgelegt wird, drinsteht, kann ich nicht beantworten. Das würde ich gern nachreichen.

Dann lasse ich mich am Mittwoch überraschen. – Danke.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Vielen Dank, Herr Jurk – seien Sie gespannt!

Die sechste Anfrage stellt Frau Abg. Jähnigen. Sie haben jetzt Gelegenheit dazu, Frau Jähnigen; Frage Nr. 6.

Das Thema lautet: Windkraftanlagen und Wetterradar im Einzugsbereich sächsischer Flughäfen.

Frage 1: Welche Bedenken oder Einwendungen der Bundesregierung gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Einzugsbereich der sächsischen Flughäfen sind der Landesregierung ab wann bekannt geworden?

Frage 2: Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Landesentwicklungsplanung und das sächsische Klima- und Energiekonzept daraus, dass die Bundesregierung laut der Tagespresse in einer Verordnung die Errichtung von Windkraftanlagen im Umfeld sächsischer Flughäfen wegen der Wetterradaranlagen ausgeschlossen haben soll oder ausschließen will?

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung antwortet erneut Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Frau Kollegin Jähnigen, bevor ich zur Beantwortung Ihrer beiden Fragen komme, möchte ich die Darstellung des Sachverhalts in den Medien etwas korrigieren. Die Medienberichterstattung hat sicherlich dazu geführt, dass die Dinge vermischt werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Zusammenhang mit Flughäfen die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes einschlägig sind. Im Umkreis von 1,5 Kilometern darf gar nichts gebaut werden. Die entsprechenden Regelungen für diesen Umkreis und für das weitere Umfeld finden Sie in §§ 12, 14 und 8a des Luftverkehrsgesetzes. Diese Regelungen sind der Staatsregierung bekannt; sie sind uns aber von der Bundesregierung nicht aktuell mitgeteilt worden. Das sind Dinge, die wir „kennen“.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns jedoch über eine Regelung informiert, die im Zusammenhang mit Wetterradaranlagen Anwendung findet, aber mit Flughäfen nichts zu tun hat. Ein

Beispiel: Eine dieser Wetterradaranlagen steht auf dem Feldberg im Schwarzwald, also in Baden-Württemberg. Wie Sie wissen, gibt es im näheren Umfeld des Feldbergs keinen Flughafen. Dennoch gelten die Regelungen zu den Abstandsflächen auch für Anlagen auf dem Feldberg. Die Regelung gilt aber – trotz des Flughafens – nicht für Leipzig, weil es dort keine Wetterradaranlage gibt. Ich betone: Wir reden von Regelungen, die im Zusammenhang mit Wetterradaranlagen zu berücksichtigen sind.

Auf internationaler Ebene hat die Weltorganisation für Meteorologie Regelungen getroffen, die im Zusammenhang mit Wetterradaranlagen einzuhalten sind. Die konkrete Regelung, um die es hier geht, ist auf der 15. Sitzung der Commission for Instruments and Methods of Observation beschlossen worden und auf der Homepage der WMO einsehbar.

Die auf internationaler Ebene vereinbarten Regelungen hat der Deutsche Wetterdienst in einem Papier zusammengefasst, weil er bei der Errichtung von Gebäuden im Umfang dieser Wetterradaranlagen als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen ist. Er hat entsprechend der internationalen Übereinkunft aufgeschrieben, wie er sich verhält, wenn ein solcher Antrag im Zusammenhang mit Wetterradaranlagen in diesen Gebieten gestellt würde. Das hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 20. Februar dieses Jahres allen Bundesländern, also auch uns, mitgeteilt. Daraus ergeben sich bestimmte Regularien zu Abstandsflächen im Zusammenhang mit Wetterradaranlagen.

Nach dieser Vorbemerkung komme ich jetzt zur Antwort auf Ihre Fragen:

Erstens soll ich beantworten, welche Bedenken oder Einwendungen bekannt geworden sind. Sie verstehen sicherlich, dass ich mit „keine“ antworte. In meinen Vorbemerkungen habe ich erläutert, warum ich auf diese Frage so antworte.

In Ihrer zweiten Frage geht es darum, welche Auswirkungen sich auf die Landesentwicklungsplanung und auf das Klima- und Energiekonzept ergeben. Ich nehme an, Sie meinen das Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung. Da Sie „Konzept“ geschrieben haben, ist nicht ganz klar, was Sie meinen. Ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass Sie das Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung meinen. Dieses hat das Kabinett am vergangenen Dienstag verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Wenn man sich vor Augen hält, wie gering die betreffende Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Freistaates Sachsen ist, stellt man fest, dass sich im Hinblick auf die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kein Einfluss ergibt.

Hinsichtlich der Landesentwicklungsplanung ist festzustellen, dass der Deutsche Wetterdienst als Träger öffentlicher Belange im Einzelfall – wenn in dem definierten Umkreis eine solche Anlage errichtet werden soll – anzuhören ist. Wie er wohl entscheiden wird, hat er durch Informationen kundgetan. Eine Anpassung der Landes

entwicklungsplanung aufgrund dieses Sachverhalts ist nicht erforderlich.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, die Fragen sind beantwortet?

Ich würde gern nachfragen. – Vor dem Hintergrund dessen, dass wir aus der Drucksache 15/2988 des Baden-Württembergischen Landtags wissen, dass die dortige Regierung mit dem Deutschen Wetterdienst zurzeit über eine wesentliche Verkleinerung der Abstandsflächen verhandelt, also auch innerhalb des 1,5-Kilometer-Radius Anlagen zulassen will, und dass die Regierung auch meint, dass man Störungen ausschließen könne, frage ich nach:

Erstens. Sehen Sie im Falle von Konflikten mit Wetterradaranlagen einen Verhandlungsspielraum für die Landesregierung?

Zweitens. Können Sie die benannte internationale Regelung dem Parlament noch einmal verständlich im Nachgang mitteilen? Das ging zu schnell, um das Englische zu verstehen und zitieren zu können.

Herr Staatsminister.

Wir können das gern schriftlich nachreichen einschließlich des Links zu der entsprechenden Homepage, wo diese Übereinkunft abgerufen werden kann.

Hinsichtlich der Frage der entsprechenden Abstandsflächen ist es nicht so, dass innerhalb dieses 1,5-KilometerRadius überhaupt keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, sondern es hängt davon ab, wie hoch die Nabe des Windrades ist. Das ist im Zusammenhang mit der Höhe der Wetterradaranlage zu sehen. Wenn die Wetterradaranlage oben auf dem Berg steht, ist es überhaupt kein Problem, weiter unten entsprechende Windkraftanlagen zu errichten.

Das Problem im Zusammenhang mit dem Dresdner Wetterradar besteht darin, dass es sich auf der gleichen Höhe befindet, wo überlegt wird, auch Windkraftanlagen zu errichten. Es gibt Abstände, die von der Höhe des Wetterradars eingehalten werden müssen. Wenn topografische Unterschiede vorhanden sind, ist es einfacher, als wenn Wetterradar und Windkraftanlage auf der gleichen Höhe stehen. Der Deutsche Wetterdienst hat mitgeteilt, in welcher Höhe und mit welchem Abstand, genau nach Kilometern ausgewiesen, eine entsprechende Windkraftanlage sein darf und wie hoch die Nabe über Normalnull zu stehen hat. Das ist öffentlich und ich kann es Ihnen gern zur Verfügung stellen. In dem Rahmen können Windkraftanlagen errichtet werden. Ob das sinnvoll ist, an dem Standort welche zu errichten, kann ich nicht ermessen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Schließung der Psychiatrischen Institutsambulanz am Kreiskrankenhaus Weißwasser interjection: (Frage Nr. 3)

Mit Wirkung vom 1. Februar 2013 wurde die Psychiatrische Institutsambulanz, betrieben durch das Psychiatrische Landeskrankenhaus Großschweidnitz, am Kreiskrankenhaus Weißwasser geschlossen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat mit welcher Begründung welches Gremium die Schließung der Psychiatrischen Institutsambulanz des Psychiatrischen

Landeskrankenhauses Großschweidnitz am Kreiskrankenhaus Weißwasser veranlasst?

2. Welchen rechtlichen und politischen Handlungsbedarf und welche rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung, gegen die Schließung vorzugehen und so die ambulante Versorgung psychiatrischer Patientinnen und Patienten in der gesamten Region Weißwasser zu gewährleisten?