Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir als Abgeordnete selbst andere Maßstäbe gesetzt haben. Unsere eigenen Diäten sind seit 2009, also in knapp vier Jahren, um 13,4 % gestiegen, seit 1994 gar um reichliche 50 %, also um mehr als 5 % gegenüber dem öffentlichen Dienst. Wenn wir diese Maßstäbe selber für uns setzen, dann müssen wir natürlich über entsprechende Maßstäbe für den öffentlichen Dienst nachdenken, und das umso mehr, als ja erneut in der Haushaltsberatung beim Weihnachtsgeld erheblich gespart worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben den monetären Anreizen, die die Beschäftigten im Dienst brauchen, die den öffentlichen Dienst für das Fachpersonal, was wir brauchen, und für die jungen Leute, die unsere überalterte Verwaltung braucht, attraktiv machen, benötigen wir in Sachsen endlich ein Personalkonzept. Nur wenn der Freistaat als Arbeitgeber jetzt endlich auf eine ausgewogene Altersstruktur seiner Bediensteten achtet und regelmäßig junge, qualifizierte Fachkräfte ausbildet, einstellt und wirbt, in die Verwaltung zu kommen, kann er die Leistungsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft gewährleisten. Was nützt den Bediensteten denn ein um 5,6 % höheres Gehalt, wenn er oder sie nach und nach die

Aufgaben der in den Ruhestand gehenden Kolleginnen und Kollegen zusätzlich übernehmen muss?

Meine Damen und Herren von der Regierungsbank! Zusätzlich zur Frage der Tarifeinigung muss ich erneut sagen: Personalpolitik ist bei Ihnen immer noch ein Totalausfall. Ein Personalentwicklungskonzept fehlt, und mit dem immer noch geplanten Stellenabbau bis 2020 ist es Ihnen nicht möglich, außer den 300 Polizeibediensteten andere Fachkräfte einzustellen. Da ich aber weiß, dass Lehrer und Finanzbeamte eingestellt werden, vermute ich, dass Sie sich schon längst von den Stellenabbauplänen verabschiedet haben, die öffentlich deklariert wurden.

Gut, aber dann stehen Sie endlich dazu! Sprechen Sie Klartext auch bei den Zahlen und stehen Sie zu Ihrer Fürsorge- und Alimentationspflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten! Widmen Sie den Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes endlich die notwendige Aufmerksamkeit!

Wir tun es und werden deshalb dem SPD-Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Nun die NPD-Fraktion. Herr Abg. Schimmer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist, wie so viele andere Anträge dieser Fraktion auch, nicht besonders aufregend.

Der empörte Duktus dieses Antrages, in dem suggeriert wird, die Staatsregierung verschleppe absichtlich eine gebotene Übernahme der im März erfolgten Tarifeinigung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für die sächsischen Beamten, ist schlichtweg überflüssig, da ja die Erklärungsfrist der Gewerkschaften zu ebenjener Tarifeinigung erst an diesem Montag ausgelaufen ist und deshalb bislang eine auf diese Frage bezogene Entscheidung der Staatsregierung gar nicht gefällt werden konnte.

Aber auch rein sachlich befindet sich dieser Antrag nach Auffassung der NPD-Fraktion einfach auf einer schiefen Ebene; denn Beamte sind nun einmal keine Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Eines zur Klarstellung von der NPD vorweg: Die NPD lehnt das vielerorts betriebene Beamten-Bashing ab. Gerade wegen der Sparpolitik der öffentlichen Haushalte müssen viele Beamte mittlerweile mit einer sehr hohen Arbeitsbelastung zurechtkommen und Überstunden und eine hohe Zahl an nicht in Anspruch genommenen Resturlaubstagen sind in vielen Behörden mittlerweile keine Ausnahme mehr.

Das ändert aber, wie gesagt, nichts daran, dass die im SPD-Antrag vorgenommene Gleichsetzung eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst, das sich nun mal nach dem privaten Arbeitsrecht richtet, mit dem Beamtenstatus schlichtweg falsch ist. Der Beamte steht

gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis und genießt im Gegenzug diverse Beamtenprivilegien – nicht nur, dass Beamte faktisch so gut wie unkündbar sind, sie haben auch die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung und sie beziehen Pensionen statt Renten.

Gerade Letzteres wird den deutschen Staat noch vor eine finanzpolitische Zerreißprobe stellen; denn nach einer im Jahr 2010 erarbeiteten Studie der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer summieren sich die ausstehenden Pensionslasten für die deutschen Beamten auf eine knappe Billion Euro, was fast 50 % der aktuellen deutschen Staatsverschuldung entspricht. Wenn man den Status eines Beamten mit dem Status eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleicht, dann kommt es an vielen Stellen zu Ungerechtigkeiten, und nicht immer sind es die Beamten, die dabei diskriminiert werden.

Sicher, in der Vergangenheit sind die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oft ganz ohne Abstriche auf die Beamtenschaft übertragen worden, aber einen diesbezüglichen Automatismus, wie von der SPD behauptet, gibt es nicht. Vielmehr wird in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer wegen der herrschenden Sparzwänge der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nur mit Abstrichen auf die Beamten übertragen werden. Bislang haben auch nur zwei Bundesländer, nämlich Bayern und Hamburg, angekündigt, die Tarifeinigung vom 9. März 2013 auch für die Beamten ihrer Länder voll übernehmen zu wollen.

Jetzt sollte vielleicht auch Herr Brangs zuhören: Ausgerechnet viele SPD-regierte Bundesländer wollen oder können den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes eben nicht für ihre Beamten übernehmen; denn bekanntermaßen sind eigentlich alle SPD-regierten Länder wegen der unverantwortlichen Haushaltspolitik der dortigen Landesregierung schlichtweg katastrophal überschuldet.

Herr Brangs, beispielsweise hat sich Rheinland-Pfalz bereits festgelegt, dass die Bezüge seiner Beamten generell nur um 1 % steigen sollen, und auch die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen hat schon angekündigt, nur einen Teil der dortigen Beamtenschaft an der vollen Erhöhung teilhaben zu lassen, da der hohe Personalkostenanteil am Landeshaushalt nun mal „schmerzliche, aber verkraftbare Einschnitte notwendig“ mache.

Gerade vor diesem Hintergrund des Verhaltens diverser SPD-geführter Landesregierungen, beispielsweise in Mainz und in Düsseldorf, kann man den heute von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag einfach nur als heuchlerisch und verlogen bezeichnen. Deshalb wird die NPDFraktion ihn ablehnen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Die erste Runde ist beendet. Gibt es Redebedarf

für eine zweite Runde? – Herr Brangs, bitte; Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einige Punkte eingehen, damit es klarer wird. Ich beginne mit Kollegen Michel.

In meinen Ausführungen habe ich das Beispiel Thüringen deshalb erwähnt und von der SPD gesprochen, weil ich wusste, dass die SPD-Fraktion für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses war und dass es gestern in der Kabinettssitzung am Willen der CDU scheiterte – das ist die Wahrheit –, dass es dazu gekommen ist.

Aber dass es gestern die CDU in Thüringen mit Finanzminister Voß hinbekommen hat, dass es eine zeitversetzte Übertragung gibt – nämlich 01.10.2013 oder 01.08.2014 –, zeigt zumindest eines: Die sind handlungsfähig, im Gegensatz zum Kabinett in Sachsen; denn die gleiche Möglichkeit hätten Sie auch gehabt, in Ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine klare Entscheidung für die Übertragung des Tarifergebnisses zu treffen. Aber bezogen auf meine Aussage war es die SPD, die ich gelobt habe, und nicht der Kabinettsbeschluss vom gestrigen Tag.

Das Zweite ist: Es ist schon – wie sage ich es mal? –, gelinde gesagt, eine Zumutung für die Beamtinnen und Beamten, dass sie hören müssen, dass eine Entscheidung über die Frage einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung von einer Dienstrechts- und Besoldungsreform abhängig gemacht wird, die für Mitte des Jahres angekündigt ist und von der keiner eigentlich weiß, in welche Richtung sie geht. Das ist schon starker Tobak, was da abgelassen wird.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Und dann so zu tun, als müsse man sich jetzt mit etwas beschäftigen, was scheinbar wie ein Erdbeben über einem zusammengebrochen sei, weil man ja nicht wisse, dass es Tarifverhandlungen gibt, und dass man Beamte hat, die besoldet werden, das ist doch ein Witz.

Natürlich kann es sein, dass es wirklich so ist, dann ist es dramatisch um diese Staatsregierung bestellt. Wenn es wirklich so sein sollte, dass Sie sich jetzt erst Zeit nehmen, darüber nachzudenken, dann sage ich: Armes Sachsen! Kollege Zastrow, Ihren Solidaritätsbegriff müssen Sie mir wirklich erklären. Von Solidarität zu sprechen, wenn Sie den Beamten das Weihnachtsgeld wegnehmen und sagen, das sei ein Solidaritätsakt zur Konsolidierung des Beitrages – Solidarität heißt nicht Einbahnstraße, sondern dass man zumindest einmal darüber spricht –, das war kein Solidaritätsakt, sondern Sie haben den Beamten in die Tasche gegriffen. Das ist die Wahrheit. Sprechen Sie bitte nicht von Solidarität!

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Deshalb gehe ich einmal davon aus, wenn Sie den Haushalt seriös aufgestellt haben – ich bin gespannt, was der

Finanzminister dazu sagt –, dann werden Sie natürlich eine Vorsorge getroffen haben, sowohl für die Angestellten als auch für die Beamten. Sie werden nicht mit null hineingegangen sein, also sprechen wir nicht über die Summe, die uns der Kollege Zastrow weismachen will, sondern wir sprechen über ein Delta. Dieses Delta müssen wir uns genauer anschauen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der hier behandelten Drucksache liegt ein Antrag vom 14. März 2013 vor, mit welchem die Staatsregierung aufgefordert werden soll, dem Landtag unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. März 2013 auf die Beamten, Richter und eine dritte Gruppe, die bisher vergessen wurde, nämlich die Versorgungsempfänger, vorsehen.

Am 9. April 2013 habe ich zu diesem Antrag Stellung genommen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zwischen den Tarifvertragsparteien am 9. März 2013 getroffenen Übereinkommen zunächst nur um eine Tarifeinigung handelt, welche erst mit der beiderseitigen Zustimmung zum verbindlichen Tarifergebnis wird. Die Zustimmung der Gewerkschaften liegt nun seit der letzten Woche, seit dem 11. April 2013, vor.

Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder sieht nun folgende wesentlichen Punkte vor, einige sind schon genannt worden: Die Tabellenentgelte steigen ab dem 1. Januar 2013 um 2,65 % und ab dem 1. Januar 2014 nochmals um weitere 2,95 %. Das ist bereits genannt worden.

Für die Ausbildungsentgelte gilt Folgendes: Ab dem 1. Januar 2013 – das ist eine weitere Gruppe, die geregelt worden ist – haben wir uns auf einen Festbetrag von 50 Euro pro Monat geeinigt und ab dem 1. Januar 2014 auf eine Erhöhung um weitere 2,95 %. Der Urlaub für die Beschäftigten ist einheitlich auf 30 Tage angehoben worden. Herr Zastrow hat darauf hingewiesen, dass es vorher eine Staffelung gab. Für die Auszubildenden gilt: 27 Tage. Interessant für Sie ist vielleicht noch die Mindestlaufzeit des Tarifvertrages. Sie ist auf Ende 2014 vereinbart worden.

Vorhin wurde angefragt, welche finanziellen Auswirkungen dies für den Freistaat Sachsen haben wird. Ich möchte Ihnen kurz die Zahlen nennen. Die Mehrkosten für die Arbeitnehmer und Auszubildenden gegenüber dem Jahr 2012 betragen – ich erspare mir die Zahlen hinter

dem Komma – für das Jahr 2013 circa 90 Millionen und für das Jahr 2014 190 Millionen Euro. Das ergibt in Summe circa 280 Millionen Euro für den jetzt gültigen Doppelhaushalt.

Wenn wir uns entscheiden, dieses zeit- und inhaltsgleich umzusetzen – sprich: es auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen –, bedeutet das eine finanzielle Auswirkung im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 von circa 49 Millionen Euro und für das Jahr 2014 105 Millionen Euro. Das heißt in Summe: circa 154 Millionen Euro. Wenn man die Rechnung von Herrn Zastrow einmal nicht einschließt – sprich: die Erhöhung der Urlaubstage nicht berücksichtigt –, sprechen wir in Summe von 435 Millionen Euro für den Doppelhaushalt.

Ich möchte auch darauf eingehen, dass das Vorgehen der Länder bisher nicht einheitlich war. Das ändert sich täglich, deshalb kann ich nur den Zustand von heute darlegen. Es gibt bisher zwei Länder, die eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung vorgesehen haben. Dazu kommt noch ein Land, welches bisher das Gleiche für das Jahr 2013 vorgesehen hat. Dieses Land – es ist Niedersachsen – hat sich noch nicht für das Jahr 2014 entschieden. Außerdem gibt es eine Gruppe, sieben Länder, die sich nicht für eine inhaltsgleiche und auch nicht für eine zeitlich identische Übertragung des Tarifergebnisses ausgesprochen haben. Es verbleiben also noch fünf Länder, die keine Entscheidung getroffen haben. Darunter befindet sich Sachsen. Es fehlt noch ein Land, das ist Hessen. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft, aber es hat erst – ich glaube, gestern oder vorgestern – mit den Gewerkschaften ein Ergebnis abgeschlossen.

Ich möchte kurz auf eine Bewertung dieses Ergebnisses eingehen. Es gibt nun gute Gründe sowohl gegen als auch für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses. Es gibt viele Gründe dafür, und Sie, verehrte Abgeordnete, haben das eine oder andere heute schon benannt. Ich möchte beispielhaft zwei Gründe nennen, warum es klug ist, eine Übernahme inhalts- und zeitgleich vorzunehmen.

Der erste Grund ist – dies wurde bereits angesprochen –: Mit der Streichung der Sonderzahlungen ist die Besoldung der Beamten bereits reduziert worden. Damit haben die Beamten unter anderem jährlich auch schon einen Beitrag zur Reduzierung der Personalausgaben geleistet. Ein zweiter Grund: Eine deutliche Verschiebung, noch mehr aber eine Absenkung gegenüber dem Tarifergebnis für die Beschäftigten dürfte von den Beamten als ungerecht empfunden werden. – Das ist ein Aspekt.

(Beifall des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Soweit keine gewichtigen Gründe vorliegen, ist dies nach meiner Ansicht auch leistungsfeindlich.

(Stefan Brangs, SPD: Dass da aber auch keiner klatscht!)

Die sächsischen Beamten und Richter leisten in meinen Augen eine ausgezeichnete Arbeit. Sie gewährleisten