Protokoll der Sitzung vom 18.04.2013

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Wird jetzt weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Staatsregierung. – Herr Minister Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst für die sehr sachlich geführte Debatte zu diesem Thema bedanken. Die Debatte hat deutlich gemacht, wie schwierig der Umgang mit diesem Thema ist.

Die Notwendigkeit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist in der Debatte deutlich geworden. Wir haben das Thema letzte Woche auch im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz diskutiert. Die Verkehrsministerkonferenz war mit 16 : 0 einstimmig der Auffassung, dass eine Straffung und eine Effizienzsteigerung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes richtig ist.

Die Verkehrsministerkonferenz war ebenso aber auch einmütig der Auffassung, dass die Art und Weise, wie dies vom Bund derzeit durchgeführt wird, aus Sicht der Länder nicht optimal ist. Der Weg eines Organisationserlasses, der rechtlich zulässig erscheint, ist sicherlich nicht der Weg, die Dinge mit den einzelnen Bundesländern vertrauensvoll zu besprechen. Wir haben daher als Freistaat Sachsen die jeweiligen Punkte in der Beschlussfassung der Verkehrsministerkonferenz unterstützt.

Wenn man sich die Situation im Einzelnen anschaut, stellt man fest, dass es aus Sicht der Staatsregierung zwei Problembereiche gibt. Das eine ist die Absicherung der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen, der laufenden

Baumaßnahmen im Bereich des Freistaates Sachsen – hier insbesondere an der Elbe. Für uns war es deshalb wichtig, in diesem Prozess abzusichern, dass die Dienststellen, die Mitarbeiter, die für diese Aufgaben zuständig sind, im Freistaat Sachsen erhalten bleiben. Wenn man das auf das Straßenwesen überträgt, dann hat man auf der einen Seite die Straßenbauverwaltung und auf der anderen Seite die Straßenmeistereien, die vor Ort sind und die laufende Arbeit machen, wenn es um den Zustand der Straßen geht. Ähnlich ist es bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auch.

Ich bin sehr froh, dass wir eine verbindliche Zusage des Bundes erhalten haben, dass diese circa 160 Mitarbeiter in den Außenstellen im Freistaat Sachsen erhalten bleiben, die genau diese Aufgaben für die Schiffbarerhaltung, die laufenden Tätigkeiten – Ausbaggern ist angesprochen worden – übernehmen. Das bleibt im Freistaat Sachsen erhalten. Insofern ist die Befürchtung, die man dem Antrag der SPD-Fraktion entnehmen kann, dass es diesbezüglich zukünftig Probleme geben könnte, aus Sicht der Staatsregierung nicht gegeben.

Eine ganz andere Frage ist: Was passiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung? Wir als

Staatsregierung sehen das weniger als politische Frage, ob das eine Amt als Amt hier im Freistaat Sachsen oder in einer anderen Struktur erhalten bleibt. Uns ist wichtig, dass die Aufgaben nach wie vor erfüllt werden, dass auch entsprechende Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass, wenn bestimmte Aufgaben verlagert werden, man sich moderner, zur Verfügung stehender Kommunikationstechniken bedient, damit nicht übernötig lange Wege im Verwaltungsbereich entstehen, wenn es um diese Verwaltungsaufgaben geht. Uns ist insbesondere wichtig, dass mit den Personen, mit den Mitarbeitern sozialverträglich umgegangen wird. Wir sind sehr froh, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht vorgesehen sind, dass also im Einzelfall mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen wird.

Wir müssen einfach feststellen, dass die Elbe ein wichtiger Verkehrsweg ist, insbesondere, wenn es um den Transport von sperrigen Gütern im Freistaat Sachsen geht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Zustand der Elbe überall wieder hergestellt wird, wie wir ihn vor dem großen Hochwasser hatten; das heißt also, dass an 345 Tagen im Jahr 50 Zentimeter oberhalb und 160 Zentimeter unterhalb von Dresden als entsprechende Wassertiefe erreicht wird.

Aber wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass, wenn wir uns zu Recht gegen einen darüber hinausgehenden Ausbau der Elbe einsetzen, die Argumente für die Erhaltung eines Amtes im Freistaat Sachsen nicht besonders stark ausgeprägt sind. Das ist die Schwierigkeit in dem gesamten Prozess.

Deswegen fasse ich zusammen: Ich bin froh, dass wir die Zusage des Bundes erhalten haben, dass die Außenstellen im Freistaat Sachsen mit ihren 160 Mitarbeitern erhalten bleiben. Ich appelliere an den Bund, dass im weiteren Verfahren insbesondere auf die Interessen der Mitarbeiter eingegangen und dafür gesorgt wird, dass wir auch zukünftig kurze Verwaltungswege in diesem Bereich auch in Sachsen haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Schlusswort hält Herr Pecher; bitte.

Frau Präsidentin! Ich möchte mich zum Schluss noch einmal zu drei Punkten äußern. Ich glaube, Frau Springer, es wäre schon schön, wenn man diese Chance ergreifen soll und kann, wenn der Haushaltsausschuss in seinem Punkt 4 der Tagesordnung sagt, wir müssen noch einmal prüfen, ob diese Trennung Infrastruktur und Verkehr Sinn macht, und damit die Chance gegeben ist, noch einmal die Priorität dieses Amtes für Sachsen und für die Elbe darzulegen.

(Ines Springer, CDU: Seit 20 Jahren!)

Herr Stange, Ihr Argument haut mich fast um, weil Sie wissen, dass ein umfangreicher Vergabekatalog erarbeitet

wurde. Natürlich stehen die Arbeitsplätze hier nicht zur Disposition; die haben gar nicht mehr genug Leute, die werden gar nicht mehr nachbesetzt. Die können ihre Aufgaben teilweise gar nicht mehr erfüllen. Die sind vollkommen überbelastet. Ganze Bereiche liegen brach. Natürlich sind die Jobs nicht in Gefahr. Sie werden einerseits abwandern und andererseits werden sie über die Vergabespirale, die angeregt wird und die sie im Übrigen kaum noch bearbeiten können, weil sie die Ausschreibung nicht mehr machen können, weil sie das Monitoring, das Controlling, die Qualitätskontrolle, das Management nicht mehr machen können, weiter Vergaben machen. Wozu führen Vergaben? Das ist der erste Schritt zur Privatisierung. Und wir wehren uns gegen Privatisierung von Aufgaben zur Daseinsvorsorge.

(Beifall des Abg. Stefan Brangs, SPD – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Diese Meinung hätten Sie zur Verwaltungsreform vertreten sollen!)

Das gilt im Übrigen auch für Herrn Morlok. Herr Morlok, wir glauben eben nicht – natürlich gibt es die Zusage, vollkommen richtig –, dass diese Stellen grundsätzlich bleiben. Nur werden diese letztendlich immer mehr aus Magdeburg heraus gesteuert, und dann dürfen sie zwei, drei Stunden lang hierherkommen, um irgendwelche Dinge zu machen. Eine Genehmigung, die sie hier für die Dampfschifffahrt brauchen, können sie sich dann auf dem langen Dienstweg in Magdeburg holen.

Ich glaube, dass es wert ist, darum zu kämpfen, dass dieses Amt hier in Dresden bleibt, und ich freue mich, dass wir dieses Alleinstellungsmerkmal haben, dass wir uns für die Beschäftigten und für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen.

(Unruhe und Zurufe von den LINKEN und der SPD)

Das sind doch nicht die Ängste, die ich oder die SPD hier schüren! Das sind die Ängste, die Argumente, die in dieser Personalversammlung glashart von den Beschäftigten auf den Tisch kamen.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Es wird mir ein Genuss sein, Ihre Redebeiträge jedem einzelnen Beschäftigten zukommen zu lassen, damit Sie einmal wissen, wie Sie hier argumentieren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD und des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 7

Konsequenzen aus der Mietrechtsänderung ziehen –

Kappungsgrenzen für Mietpreiserhöhungen in Sachsen

von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren absenken

Drucksache 5/11529, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnt Frau Abg. Kallenbach; danach folgen die CDU, LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Bitte, Frau Abg. Kallenbach.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wohnraum hat nicht nur dieses Haus in den letzten zehn Jahren des Öfteren beschäftigt, insbesondere wenn es um Leerstand oder Abriss ging. Auch das Europäische Parlament hat eine Charta für ein Grundrecht auf angemessenen Wohnraum verabschiedet. Schließlich braucht der Mensch neben Nahrung und Kleidung eine Wohnung zur Befriedigung seiner Grundbedürfnisse.

Nun wissen wir, dass sich die Ausstattung und Qualität der Wohnungen in unserem Land in den letzten beiden Jahrzehnten entscheidend verbessert haben und es ein durchaus befriedigendes Angebot in unterschiedlichen Preissegmenten gab. Das ist eine grundsätzlich positive Entwicklung.

Allerdings gibt es auch bei uns ernstzunehmende Anzeichen, dass sich die Lage in bestimmten Stadtteilen der Großstädte, aber auch in Mittelstädten ändert. Wohnraum wird knapper. In bestimmten bevorzugten Stadtteilen hat sich die Miete bei Neuvermietung in nur einem Jahr um circa 15 % erhöht, im Bestand um bis zu 8 %. Hartz-IVEmpfänger bekommen dort keinen Wohnraum mehr, weil die Preise durch die Kosten der Unterkunft nicht getragen werden.

Solche Meldungen kannten wir bisher nur aus westdeutschen Großstädten. Nun hören wir ja immer wieder – auch während dieser Plenumstage – zur Genüge: In Sachsen ist alles bestens und Änderungsbedarf wird nicht gesehen. Wir aber sagen: Wehret den Anfängen! Vorbeugen ist besser als Heilen.

Aus diesem Grund geben wir der Staatsregierung mit diesem Antrag das Signal zum Handeln. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die den Ländern aufgrund der Beschlusslage auf Bundesebene mit der zum 1. Mai 2013 in Kraft tretenden Mietrechtsänderung gegeben wurden. Danach kann im Einzelfall die Mieterhöhung im Bestand binnen drei Jahren auf maximal 15 statt der üblichen 20 % begrenzt werden.

Wir möchten, dass die Staatsregierung eine solche mögliche Rechtsverordnung für die Gebiete in Sachsen erlässt, in denen – ich zitiere aus dem Bundesgesetz – „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwoh

nungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist“.

Nochmals, sehr geehrter Staatsminister Ulbig: Es geht um vorausschauendes Handeln. Es ist mittlerweile auch in Sachsen nicht mehr so, dass es flächendeckend einen entspannten Wohnungsmarkt gibt. Daher empfehle ich einen differenzierten Blick in unsere sächsischen Groß- und Mittelstädte.

Die Stadt Leipzig geht von einer durchschnittlichen Kaltmiete von mittlerweile etwas über 5 Euro pro Quadratmeter aus. Bezogen auf das immer noch geringe Leipziger Durchschnittseinkommen kann ein solcher Mietpreis bereits schmerzen. In Leipzig-Plagwitz stieg die Kaltmiete im letzten Jahr um 13 % auf jetzt etwa 6 Euro pro Quadratmeter, in Leipzig-Reudnitz um 6 % auf mittlerweile 5,50 Euro. Für Menschen mit geringem und inzwischen auch mit mittlerem Einkommen wird es in diesen ehemaligen Arbeiterquartieren immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Laut dem Monitoringbericht 2011 der Stadt Leipzig beträgt der Anteil der Miete einschließlich der Nebenkosten mittlerweile mehr als ein Drittel der Haushaltsnettoeinkommen. Die Zahl der Haushalte, die mehr als 40 % ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen, steigt bedenklich an.

Schauen wir nach Dresden. Aufgrund verschiedener Bedingungen – Zuzug, gestiegene Geburtenrate und Rückbau von Wohnungen – sank die Leerstandsquote in den letzten acht Jahren um knapp 10 %. Bei den Wohnungsgenossenschaften kennt man praktisch keinen Leerstand mehr. Preiswerter Wohnraum ist Mangelware. Auch hier liegt die Durchschnittsmiete bei etwa 5,50 Euro pro Quadratmeter. Wer heute in Dresden eine Wohnung sucht, muss schon durchschnittlich 6,40 Euro pro Quadratmeter auf den Tisch legen. Wohlgemerkt: Das ist die Kaltmiete und bei Weitem nicht etwa in Luxusvierteln, sondern auch im Plattenbaugebiet Gorbitz-Süd oder in Löbtau-Süd. Aber auch in Chemnitz, zum Beispiel am Kaßberg, in Siegmar, Kleinolbersdorf, Altenhain und Rabenstein, herrschen ähnliche Bedingungen. In Chemnitz-Siegmar gab es 2012 eine Steigerungsrate von 6 %.

Die Steigerungen bei Neuvermietungen haben Folgen für den Mietspiegel und bringen daher auch Veränderungen bei den Bestandsmieten mit sich. Genau das ist das Problem.

Natürlich: Im Vergleich zu westdeutschen Großstädten mag die Höhe der Kaltmieten in unseren Städten noch moderat sein; das sind aber, freundlich formuliert, auch die hiesigen Einkommen. Wenn die Menschen, wie in Leipzig, über ein durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen von etwa 1 400 Euro verfügen, dann haben diese Mietsteigerungen leicht Räumungsklagen und Zwangsräumungen zur Folge. Ich denke, Sie alle haben das tragische Schicksal infolge einer Räumung in Berlin verfolgt. So etwas sollten wir hier bei uns unbedingt ausschließen.