Protokoll der Sitzung vom 18.04.2013

Deshalb muss man diese Voraussetzungen dafür prüfen. Wenn wir jetzt einen Zeitraum hatten – zugegebenermaßen, wir reden über den Zeitraum von 2006 bis 2010 –, wo wir nur 11,2 % Anstieg hatten, ist an dieser Stelle die Voraussetzung nicht gegeben. Aber vielleicht lassen Sie mich den Satz noch sagen, um eventuell ein Stück das Problem deutlich zu machen; denn wir nehmen das Thema der Mietengerechtigkeit sehr ernst. Deshalb wollen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch eine genauere Prognose haben, Herr Gerstenberg, und vielleicht kommen wir an dieser Stelle ein Stück weit dem Problem näher.

Denn wir wollen wissen, wo im Freistaat eine vom Bundesgesetzgeber definierte Gefährdung eintreten

könnte. Deshalb haben wir den SSG gebeten, im Auftrag der Staatsregierung jetzt eine landesweite Umfrage durchzuführen. Jede Kommune soll dort die einschlägigen Kriterien prüfen. Danach können wir schon viel eher sagen, ob das ein reales Problem ist oder eben nicht.

Gut, das war jetzt die Zwischenfrage von Herrn Stange. Hören wir erst einmal die nächste Zwischenfrage von Herrn Gerstenberg? – Herr Kollege Gerstenberg, Ihre Zwischenfrage, bitte.

An dieser Stelle kommen wir sicher zusammen, Herr Innenminister. Aber meine Frage geht in eine andere Richtung. Sie wissen wie ich, dass die Mieten bundesweit in den letzten zwei bis drei Jahren einen steilen Anstieg genommen haben. Stehen Sie vor diesem Hintergrund zu Ihrer Aussage, dass in ganz Sachsen eine entspannte Mietwohnungssituation vorhanden ist und dass es in den nächsten Jahren in keiner Gemeinde und in keinem Gemeindeteil Schwierigkeiten geben wird, Mieterinnen und Mieter mit angemessenem Wohnraum zu versorgen? Das war in der Rede eben noch einmal Ihre Aussage. Stehen Sie dazu?

Wir haben die Diskussion mehrfach geführt, und ich will es gerne noch einmal sagen. Wir haben grundsätzlich aus der Perspektive des Freistaates Sachsen einen entspannten Wohnungsmarkt. Wir haben in Städten und Gemeinden – das trifft im Übrigen für alle Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen zu – noch Leerstand. Der ist unterschiedlich groß und in den Stadtteilen unterschiedlich verteilt. Natürlich gibt es innerhalb von Städten, ganz besonders in den großen Städten, Stadtteile, die ein besonderes Interesse von Mietern auf sich ziehen. Das führt aufgrund des Marktmechanismus, der an dieser Stelle wirkt,

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

natürlich dazu, dass die Mieten steigen und höher sind als in anderen Stadtteilen. Trotz alledem kann ich sagen, dass im Freistaat Sachsen der Mietwohnungsmarkt entspannt ist.

(Zuruf der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Es gibt einzelne Punkte, einzelne Stadtteile, aber ich kann das doch nicht für die gesamten Städte oder für den Freistaat Sachsen insgesamt gelten lassen.

Darf ich noch einmal nachfragen?

Wen lasse ich zuerst nachfragen?

Lassen Sie den Kollegen Gerstenberg zuerst nachfragen.

Diese Suche nach Gerechtigkeit – – Herr Stange lässt den Vortritt. Bitte, Kollege Gerstenberg. Sie haben die nächste Frage.

Herr Staatsminister, ist es dann nicht so, dass die von Ihnen beschriebenen Stadtteile gerade die Gemeindeteile sind, für die die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, also genau das, was der Bundesgesetzgeber als Grundlage für eine solche Rechtsverordnung, wie wir sie vorschlagen, gefordert hat?

Aber Herr Gerstenberg, ob das so ist oder nicht, werden wir doch erst wissen, wenn der SSG im Auftrag von uns in allen Städten und Gemeinden die Umfrage durchgeführt hat, die Ergebnisse vorliegen, wir dann aktuelle Zahlen haben und das an den Kriterien des Mietrechtsänderungsgesetzes gemessen werden kann. Dann haben wir die dafür notwendigen Informationen und sind in der Lage, auf der Grundlage von belastbaren Zahlen entsprechend zu entscheiden, ob die Voraussetzungen gegeben sind oder nicht.

Jetzt die Nachfrage von Herrn Kollege Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Würden Sie mir in Bezug auf die Volksweisheit, dass die Kuh im Durchschnitt bei 80 Zentimetern Wassertiefe ertrunken ist, recht geben, dass es sich dabei im Wesentlichen darum handelt, dass aus einer Wassertiefe von null Zentimetern und einer Wassertiefe von 1,60 Meter der Durchschnitt gebildet wurde?

Herr Stange, die Volksweisheit ist mir durchaus vertraut. Insofern ist mir das Thema des Durchschnitts auch vertraut. Ich habe aber in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir einerseits das Problem ernst nehmen, an diesem Thema

arbeiten, aber der Sinn dieses Gesetzes – und das will ich dann sozusagen als Antwort auf Ihre Frage schon noch einmal sagen – eben auch nicht darin besteht, die Mieten in besonderen Wohngegenden künstlich niedrig zu halten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund möchte ich sagen, dass wir unsere Entscheidung auf eine solide Grundlage stellen wollen. Deswegen läuft derzeit die Abfrage mit dem SSG bei den sächsischen Städten und Gemeinden. Wenn diese Informationen vorliegen, haben wir eine solide Grundlage. Bis dahin gibt es aus unserer Sicht keinen Grund zur Annahme dieses Antrages. Deshalb empfehlen wir, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Innenminister Markus Ulbig sprach für die Staatsregierung. Wir sind jetzt am Ende der Aussprache angekommen. Wir kommen jetzt schon zu dem von Frau Kollegin Kallenbach begehrten Schlusswort. Dieses Schlusswort hat natürlich die einbringende Fraktion der GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja nicht überraschend, dass ein Antrag von uns abgelehnt wird. Immer wieder überraschend finde ich nur die Argumente, mit denen Sie begründen, dass das, was wir vorschlagen, natürlich völlig falsch ist, Sie gleichzeitig aber sagen: Okay, wir haben die ersten Schritte dazu eingeleitet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich will nach der detaillierten Erläuterung des Kollegen Stange noch einmal deutlich sagen: Herr Staatsminister, es geht nicht darum, die sachsenweiten Durchschnittsmieten zu bemühen. Es geht um die Spitzen, und es geht um bestimmte Stadtteile. Genau das hat der Bundesgesetzgeber vorgesehen. Es geht auch nicht um die Jahre 2006 bis 2010. Ich habe Ihnen in meiner Einbringung deutlich gemacht, dass sich in den letzten zwei Jahren ganz entscheidende Entwicklungen abgespielt haben. Wir wollen vorbeugen. Es geht nicht, dass Sie erst handeln, wenn das Kind im Brunnen liegt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Staatsminister Markus Ulbig: Wir handeln doch schon!)

Gut, dann freuen wir uns. Wir haben dann dazu beigetragen.

Herr Hauschild, Sie haben den Wert von 4,50 Euro pro Quadratmeter genannt. Dafür bekommen Sie weder in Leipzig noch in Dresden eine Wohnung.

Wenn Sie den Boom bei Neubauten – ich glaube, das war Herr Otto – anführen, dann ist das sicherlich richtig. Aber beachten Sie bitte die Mietpreise dazu.

Herr Otto, wenn Sie sagen, dass es sich lohnt, sich über einen theoretischen Anstieg allgemeine Gedanken zu machen, dann ist das nicht so. Wir haben den Nachweis. In den letzten Jahren ist der Anstieg im Vergleich zu den Löhnen, die die Leute in unserer Region leider immer noch bekommen, sehr hoch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb haben wir einen sehr konkreten Vorschlag gemacht. Ich wundere mich, wie gesagt, nicht über die Ablehnung, hoffe aber sehr, dass wir sehr bald einen Vorschlag für eine Rechtsverordnung in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden, also dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, von Ihnen bekommen. Das wäre für uns ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion, vorgetragen von Frau Kallenbach.

Bevor wir allerdings über den Antrag abstimmen können, kommen wir zunächst zu einem Änderungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 5/11761, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, vorliegt. Herr Kollege Stange, Sie hatten schon angekündigt, dass Sie diesen Änderungsantrag noch einmal begründen wollen.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich will es ganz kurzmachen.

Da Herr Staatsminister bereits gesagt hat, dass er den SSG gebeten hat, entsprechendes Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, ist es uns gemeinsam eine Herzensangelegenheit, die Situation so aufzulösen, dass Sie uns in Kenntnis setzen, welchen Stand wir in den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeteilen haben. Daher erwarte ich regelrecht die Zustimmung des Hohen Hauses in Gänze zu diesem Antrag.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle den in der Drucksache 5/11761 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 5/11529 zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dieser Änderungsantrag mit einer ganzen Anzahl von Jastimmen trotzdem abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle nun die Drucksache 5/11529 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/11529 nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Heimatlandprinzip statt Armutsimmigration: Deutschland ist nicht das Sozialamt Europas!

Drucksache 5/11680, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Staatsregierung, wenn gewünscht.

Für die einbringende Fraktion der NPD ergreift das Wort Herr Apfel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kürzlich schlug der Deutsche Städtetag in einem Positionspapier zur Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien Alarm. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Anzahl der Zuzügler aus Rumänien und Bulgarien seit dem EU-Beitritt beider Staaten kontinuierlich gestiegen und hat inzwischen solche Dimensionen erreicht, dass der Städtetag nicht nur die finanzielle Überforderung, sondern sogar den sozialen Frieden in unseren Städten massiv gefährdet sieht.

Kamen schon im Beitrittsjahr 2007 über 64 000 dieser sogenannten Armutsflüchtlinge aus Rumänien und Bulga