Protokoll der Sitzung vom 18.04.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel, die Antwort zu Frage 1 lautet:

Truppenübungen, auch ausländischer Streitkräfte, werden von der Wehrbereichsverwaltung auf der Grundlage des Bundesleistungsgesetzes und der zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Bundesverteidigungsministerium geschlossenen Vereinbarung vom 18. November 1993 über Zuständigkeiten, Pflichten und Befugnisse bei Manövern und anderen Übungen der Bundeswehr angemeldet. Danach sind in der Anmeldung die Art der Übung, die Anzahl der beteiligten Soldaten und Fahrzeuge sowie das Übungsgebiet mitzuteilen. Übungen mit nicht mehr als 1 000 Teilnehmern werden bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, deren Gebiet von der Übung berührt wird, angemeldet. Übungen mit mehr als 1 000 bis 15 000 Teilnehmern sowie Übungen, die sich über mehrere Landkreise erstrecken, sind bei der Landesdirektion Sachsen, darüber hinausgehende Übungen beim Innenministerium anzumelden. Weiterhin ist festgelegt, dass die entgegennehmende Stelle die von der Übung gegebenenfalls betroffenen Behörden informiert und gegebenenfalls einschränkende Auflagen erteilen kann.

Bei der in der Anfrage angesprochenen Übung haben 100 niederländische Soldaten mit 23 Fahrzeugen teilgenommen. Die Übung hat in den Gebieten der Landkreise Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge stattgefunden. Die Wehrbereichsverwaltung Ost hat neben der Landesdirektion Sachsen auch das Sächsische Staatsministerium des Innern und den vom Fragesteller angesprochenen und von der Übung hauptsächlich betroffenen Landkreis Bautzen über die Übung informiert. Der Landkreis Bautzen hat diese Anmeldung an die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeleitet. Die Pressestelle des Landratsamtes Bautzen hat zudem vor der Übung eine Pressemitteilung herausgegeben. Während der Übung wurden darüber hinaus mehrere Anfragen regionaler und überregionaler Zeitungen sowie lokaler Rundfunksender beantwortet, die über den Verlauf der Übung berichtet haben.

Die Antwort zu Frage 2: Die vom Landeskommando Sachsen erteilte Übungsgenehmigung enthält bereits

20 Hinweise und Auflagen an den Leitenden der Übung. Unter anderem wurde keine Ausnahmeregelung für den Bereich Umweltschutz erteilt. Auf FFH-Gebiete wurde ausdrücklich hingewiesen. Eine Gefechtstätigkeit mit Ketten- oder Gefechtsfahrzeugen außerhalb befestigter Straßen und Wege wurde nicht erlaubt. Übungsteilnehmer mussten durch Dritte eindeutig als Angehörige der Streitkräfte erkannt werden. Der Einsatz von Übungs- und Darstellungsmunition wurde nicht genehmigt. Das Feuermachen in Wäldern außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle wurde untersagt. Darüber hinaus wurde das Befahren von Wald- und Feldwirtschaftswegen geregelt.

Mit Blick auf die Art und den Umfang der Übung und die bereits in der Übungsgenehmigung enthaltenen Auflagen und Hinweise haben die beteiligten Behörden vom Erlass weitergehender Auflagen abgesehen.

Haben Sie noch Nachfragen, Herr Kosel?

Ja, Frau Präsidentin, ich hätte zwei Nachfragen.

Bitte.

Herr Staatsminister, laut Presseberichten haben sich Panzer der übenden Militäreinheiten auf Privatgrundstücke in Ortschaften, wie zum Beispiel Panschwitz-Kuckau, Mohrsdorf im Hasselbachtal sowie in Neustädtel, „verirrt“, wie es in den Medienberichten heißt.

(Heiterkeit)

Das ist augenscheinlich entgegen der von Ihnen genannten Auflage bezüglich des Nichtbenutzens unbefestigter Straßen und Wege geschehen.

Ich frage daher als Erstes: Wo tauchten solche verirrten Militäreinheiten mit ihrer schweren Technik noch auf, welche konkreten Schäden wurden angerichtet und wie ist der Stand der Schadensregulierung?

Sehr geehrter Abg. Kosel, ob das von der Grundfrage noch gedeckt ist, weiß ich nicht. Zumindest kann ich Ihnen hier und heute keine Antwort auf diese sehr konkreten Fragen geben. Vor diesem Hintergrund werde ich zuerst prüfen und Ihnen dann gegebenenfalls die Antworten schriftlich nachreichen.

(Kristin Schütz, FDP: Es sind aber alle Panzer zurückgekommen!)

Ich werde der schriftlichen Beantwortung entgegensehen.

Die zweite Nachfrage bezieht sich darauf, dass einer dieser verirrten Panzer auch in Panschwitz-Kuckau, dem Wohnort des Ministerpräsidenten, aufgetaucht ist.

(Zuruf: In der Wohnung? – Heiterkeit)

Ich frage daher: War auch der Ministerpräsident gefährdet und wurde seinem Privatgrundstück oder ihm in sonstiger Weise Schaden zugefügt?

(Heiterkeit)

Herr Abg. Kosel, da sich der Ministerpräsident derzeit auf Auslandsreise befindet und ich ihn deshalb nicht fragen kann, werde ich zumindest bis zu seiner Rückkehr mit der Antwort warten.

Herr Kosel, Sie können gleich Ihre zweite Frage stellen, das ist die laufende Nr. 8.

Frau Präsidentin! Diese Frage bezieht sich auf die Stärkung der interkulturellen Kompetenz in der Judikative durch Einbeziehung polnischer und tschechischer Juristinnen und Juristen.

Im Land Brandenburg sind bereits mehrere polnische Juristinnen und Juristen in die dortigen Rechtspflegeorgane eingebunden. Unlängst wählte der dortige Richterwahlausschuss erneut einen polnischen Juristen. Dieser soll als Richter auf Probe im staatsanwaltlichen Dienst arbeiten. Damit sind nunmehr in Cottbus, Frankfurt/Oder und Neuruppin polnischsprachige

Juristinnen und Juristen tätig. Durch diese Maßnahmen soll auch die grenzübergreifende Kriminalität effektiver bekämpft werden.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher ergriffen, um hier in Sachsen die interkulturelle Kompetenz der Judikative zu stärken?

2. Plant die Staatregierung ähnliche Schritte wie die oben genannten des Landes Brandenburg?

Für die Staatsregierung Herr Minister Martens, bitte.

Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu der Frage, welche Maßnahmen die Staatsregierung bisher ergriffen hat, um die interkulturelle Kompetenz der Judikative zu stärken, kann ich folgende Antwort geben:

Hinzuweisen ist zunächst auf eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen mit internationalem Bezug, an denen sächsische Richter und Staatsanwälte teilnehmen. Sie werden regelmäßig von der Deutschen Richterakademie angeboten. Nachgefragt werden von sächsischen Richtern und Staatsanwälten auch die Projekte justizieller Zusammenarbeit im Rahmen der EJTN-Austauschprogramme.

Sächsische Rechtspfleger und Bedienstete des Justizvollzuges aller Laufbahngruppen können überdies regelmäßig an den von der Landeszentrale für politische Bildung ausgerichteten Seminaren teilnehmen. Ferner besteht

laufbahnübergreifend die Möglichkeit zur Teilnahme an den von der Akademie für Verwaltung in Meißen angebotenen Sprachkursen. Auch das SMJus bietet derzeit Sprachkurse, allerdings in Englisch, an.

Zweitens. Die sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften pflegen zahlreiche Auslandskontakte. Durch die geografische Lage Sachsens bedingt, sind dabei natürlich auch Kontakte nach Polen und Tschechien sehr ausgeprägt. Wir pflegen förmliche Gerichtspartnerschaften, die regelmäßig im Rahmen von Tagungen dem gegenseitigen Austausch zu aktuellen Themen des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts dienen. Sächsische Staatsanwaltschaften, die über keine förmlichen Partnerschaftsvereinbarungen verfügen, haben regelmäßig zahlreiche grenzüberschreitende Arbeitskontakte. Sie verfolgen das Ziel, die Kommunikation auf der Arbeitsebene zu erleichtern.

Ihre zweite Frage, ob die Staatsregierung ähnliche Schritte wie das Land Brandenburg plant, kann ich wie folgt beantworten:

Die Fülle der Kontakte und des Austauschs zwischen den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften mit internationalem Bezug macht deutlich, dass wir der interkulturellen Kompetenz – gerade mit Blick auf unsere Grenzlage zu den Nachbarländern Tschechien und Polen – ein hohes Maß an Aufmerksamkeit widmen. Allerdings setzt das Dienstrecht Grenzen. § 9 Nr. 1 des Deutschen Richtergesetzes normiert, dass in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit oder auf Probe oder kraft Auftrages nur berufen werden darf, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist. Eine Befreiung vom Erfordernis der Staatsangehörigkeit kann anders als für Beamte – § 7 des Beamtenstatusgesetzes – nicht zugelassen werden. Die Bedeutung des Richteramtes erfordert es, dass das Amt von einem Deutschen wahrgenommen wird.

EU-Ausländern steht damit der Zugang zum Richteramt leider nicht offen. Die Besonderheit ist insofern gerechtfertigt. Sie wurde als eindeutiger Fall eines Vorbehaltes nach Artikel 39 Abs. 4 EGV angesehen und von der EUKommission entsprechend beurteilt.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, haben Sie in Ihrem Haus einmal geprüft, auf welcher Grundlage es den Kollegen in Brandenburg möglich war, die entsprechenden personellen Schritte einzuleiten, die ja doch mehr als erforderlich sind, um die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung voranzubringen?

Dazu ist Folgendes zu sagen: Mir ist im Einzelnen nicht bekannt, in welcher Funktion und mit welchen Aufgaben die von Ihnen angesprochenen Kollegen aus Polen in der brandenburgischen Justiz tätig sind.

Die Frage war: Haben Sie abgeprüft, also einfach den Telefonhörer in die Hand genommen, in Potsdam angerufen, und gefragt, wie die Kollegen das dort machen?

Inwieweit es in unserem Haus solche Nachfragen gegeben hat, kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten. Das würde ich nachreichen.

In Ordnung. Danke.

Die nächste Frage stellt Herr Jurk.

(Thomas Jurk, SPD: Sie ist schriftlich beantwortet. Das war die Frage 1, oder?)

Ja, das ist die Frage Nr. 1. – Gut. Dann bitte Frau Jähnigen. Sie stellt die vierte Frage, lfd. Nr. 6; sie betrifft die Videoaufzeichnungen im Polizeigewahrsam. Bitte schön.

Es geht um die Videoaufzeichnungen im Polizeigewahrsam. Amnesty International empfiehlt die Einrichtung der Video- und Audioaufzeichnung in allen Bereichen der Polizeiwachen, in denen sich Inhaftierte aufhalten, sofern dies nicht das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf vertrauliche Gespräche verletzt. Die Aufzeichnungen sollen Ermittlern, Beschwerdeführern und im Todesfall auch den Familien der Opfer und ihren Vertretern zugänglich sein.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit sind in sächsischen Polizeirevieren Geräte zur Video- und Audioaufzeichnung in für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen der Reviere, in Gewahrsamszellen und Verhörräumen, insbesondere zur Prävention und Aufklärung von Gewaltmissbrauch, installiert?

2. Inwieweit werden polizeiliche In-Gewahrsam-Nahmen durch Video- und Audioaufzeichnungen dokumentiert?

Für die Staatsregierung Herr Minister Ulbig, bitte.