Alle formellen Pläne werden auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen miteinander abgestimmt; dafür ist unser aktueller Landesentwicklungsplan ein aktuelles Beispiel. Es gibt eine Vielzahl fachlicher Kontakte, Gremien und Arbeitsgruppen, in denen eine Bundes- und Landesgrenzen überschreitende Abstimmung erfolgt, und auch, wenn ich mich mit Bürgermeistern unterhalte, läuft dort eine ganze Menge.
Herr Stange, wenn Sie das Beispiel der Klassenfahrt ansprechen: Natürlich könnte sich noch die eine oder andere Klasse mehr dafür entscheiden, nicht so weit weg zu fahren, sondern in die unmittelbare Nachbarschaft. Aber wenn wir sehen, was in Görlitz, Zittau, Sebnitz oder in meiner Heimatstadt Pirna geschieht – zum Beispiel das binationale Gymnasium, in dem regelmäßig 15 Tschechen und 15 Deutsche gemeinsam miteinander in eine Klasse gehen und am Ende nicht nur das deutsche Abitur, sondern auch die tschechische Matura bekommen –, so ist das schon eine bemerkenswerte Sache, und dass es dann Absolventen gibt, die ihr Auslandspraktikum beispielsweise an der Karlsuniversität in Prag machen – ich denke, solche Beispiele sollte man auch sehen, weil sie bemerkenswert sind und das entsprechend ausdeuten.
Als sehr fruchtbar hat sich auch der Personalaustausch zwischen den deutschen, polnischen und tschechischen Raumplanungsbehörden herausgestellt. Wir wollen diesen Austausch daher auch weiter intensivieren.
Deshalb kann man zusammenfassend sagen: Es gibt ausreichend rechtliche Grundlagen als Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Raumordnung. Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit in allen wichtigen Bereichen. Für die Umsetzung bedarf es teilweise eines langen Atems. Das ist aber dort, wo viele Akteure mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Interessen beteiligt sind, ganz normal. Die länderübergreifende, grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist vor allem auch deshalb eine Herausforderung, weil sehr unterschiedliche Planungssysteme, rechtliche Grundlagen, Begrifflichkeiten und Datengrundlagen vorliegen.
Insgesamt kann ich aber sagen: Wir sind auf einem guten Weg, und wir haben ehrgeizige Ziele. Wir wollen diesen Teil in der Mitte Europas zu einer führenden Wirtschafts-
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, bevor ich diesen Tagesordnungspunkt beende, haben wir noch über einen Entschließungsantrag abzustimmen. Dieser liegt Ihnen als Drucksache 5/11760 vor. Herr Stange, wenn ich Ihre Rede vorhin aufmerksam verfolgt habe, meinten Sie, dass Sie ihn jetzt noch einbringen wollen. Ist das so? Der schon viel diskutierte Entschließungsantrag soll noch eingebracht werden? Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Es geht überhaupt nicht darum, die Beispiele wegzureden. Es waren eine Kindergartengruppe und ein Gymnasium, vollkommen richtig. Es geht darum, festzustellen, dass es noch nicht ausreicht, was da gewachsen ist, sondern dass wir wesentlich stärker die menschlichen Kontakte zueinander fördern müssen.
Zum Entschließungsantrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben ihn schon hinreichend kritisiert. Gestatten Sie mir also, ihn zumindest erst einmal formal einzubringen. Es geht uns darum, unsere Kritikpunkte aufzugreifen und der Staatsregierung diesen Willen des Landtages mit an die Hand zu geben, wenn es darum geht – dazu schlagen wir einmal die Seite 2 auf –, die Grenzraumstudie zu veröffentlichen und eine deutsch-polnische Grenzraumstudie in Auftrag zu geben, sodass wir entsprechende Datengrundlagen haben. Auch das Projekt CROSS-DATA wäre übertragbar, und ich denke, die Erfahrungen aus dem deutsch-tschechischen CROSSDATA sind hilfreich, um einzuschätzen, welchen Vorteil wir mit einem deutsch-polnischen CROSS-DATA hätten.
Ganz kurz noch zur Metropolregion. Wie gesagt, im Moment fleddert sie ein wenig auseinander, deshalb sind wir fest davon überzeugt, dass die Metropolregion auf den Prüfstand gestellt und in die nachbarschaftlichen Verbindungen nach Sachsen-Anhalt und Thüringen eingebunden werden muss. Das heißt, auch die bestehenden Staatsverträge müssen überprüft werden.
Die anderen Punkte haben Sie bereits nachgewiesen und sich teilweise auch schon darauf bezogen. Wir bitten Sie an dieser Stelle, dies als Landtag gemeinsam auf den Weg zu bringen, es mit der Staatsregierung zu vertiefen und diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Stange. – Meine Damen und Herren, gibt es noch Wortmeldungen zum Entschließungsantrag? – Ich sehe keine Wortmeldungen. Ich lasse über die Drucksache 5/11760 abstimmen.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Drucksache 5/11760 nicht zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie noch einen Hinweis zu den Diskussionen, die wir geführt haben. Die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung haben vorgelegen. Die Fraktion hat rechtzeitig
beantragt, die Behandlung der Großen Anfrage auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Dem ist das Präsidium gefolgt. Ob eine weitere Besprechung in dem zuständigen Ausschuss möglich ist, sollten Sie im Ausschuss entscheiden. Vielleicht ist die folgende Aussage aber insoweit auch von Bedeutung, wenn ich Ihnen mitteile, dass die Behandlung der Großen Anfrage beendet ist. Der Tagesordnungspunkt 3 ist abgeschlossen.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD sowie die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU eröffnet sie Frau Abg. Fiedler. Sie haben das Wort; bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die positive Wirkung von Musik ist vielfach belegt, und sicher könnte jeder von uns ein gutes Beispiel dazu beisteuern. Kindern schon frühzeitig diese Erlebnisse zu ermöglichen, dazu dient das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“. Das Besondere ist, dass es sich nicht auf Musikhören beschränkt, sondern Kinder selbst Musik machen können. Durch das spielerische Ausprobieren verschiedener kindgerechter Instrumente lernen die Erst- und Zweitklässler nicht nur die gesamte Bandbreite kennen, sondern auch das Instrument, welches ihnen am meisten liegt. Sie bekommen ein Gefühl für Takt und Rhythmus, machen Erfahrungen im Zusammenspiel mit anderen Kindern und lernen, aufeinander zu hören und aufeinander einzugehen, aber auch, wie viel Geduld und Mühe das Lernen benötigt.
Nicht jedes Kind, welches mit dem Projekt in Berührung kommt, wird später Mitglied der Staatskapelle, aber die Freude und Begeisterung für Musik wird sie die nächsten Jahre – vielleicht sogar ein Leben lang – begleiten.
Unsere Musikschulen haben hohe Anmeldezahlen, vor allem von Familien, in denen Musizieren selbstverständlich ist. Deshalb ist es ein weiterer Pluspunkt des Projektes, dass es Kinder unabhängig vom Vorhandensein der musikalischen Neigung der Eltern und vom finanziellen Hintergrund anspricht. Das 2009 auf CDU-Initiative eingeführte Modellprojekt hat sich mittlerweile erfolgreich etabliert und ist aus dem Kulturangebot des Freistaates nicht mehr wegzudenken.
Zunächst mit 350 000 Euro pro Jahr gefördert, hat sich die Unterstützung nunmehr auf 425 000 Euro erhöht.
Etwa 2 200 Kinder aus der 1. und 2. Klasse an 51 Schulen nehmen derzeit an diesem Projekt teil. Nach dreieinhalb Jahren Projekterfahrung liegt nun seit Kurzem der erste Evaluationsbericht von Frau Prof. Ines Mainz von der Hochschule für Musik Leipzig vor – eine gute Gelegenheit, sich im Landtag damit auseinanderzusetzen und über die Zukunft des Projektes nachzudenken. Dafür gibt uns der Bericht eine gute Vorlage. Zunächst ist er eine Ermunterung für die Fortführung des Projektes. Es gibt eine große Zustimmung bei Lehrern und Eltern. Das Projekt weckt nachweisbar die Begeisterung der Kinder für Musik und wirkt sich positiv auf das Lernklima aus. Besonders erfreulich ist, dass die Mehrheit der Eltern den Unterricht auch nach Beendigung des Projektes fortsetzen möchte.
Aber es geht noch besser, und auch dafür gibt der Evaluationsbericht konkrete Anregungen und Hinweise. Diese wollen wir gern für die zukünftige Diskussion aufnehmen. Das betrifft die Fragen der Weiterbildung, wofür besonders die Erfahrungen der Musikhochschulen wichtig sind, aber auch die Koordination zwischen den Kooperationspartnern, insbesondere zwischen den beteiligten Musikschulen, den Grundschulen und den Musikvereinen.
Der Unterricht vor Ort ist entscheidend für die Qualität und die Annahme des Projektes. Begeisterung soll schließlich nicht nur geweckt, sondern gefördert und für die kommenden Jahre erhalten werden. Dafür ist es wichtig, in der zweijährigen Projektzeit sowohl die Kinder als auch die Eltern zu gewinnen. Hierfür ist die Unterstützung und Begleitung durch die jeweiligen Klassenleiter notwendig. Nach den zwei Jahren braucht es, wenn gewollt, eine Fortsetzungsmöglichkeit. Diese wird in den Musikschulen oder im Verein angeboten. Der Weg in die Musikschule oder zum Musikverein muss so unkompliziert wie möglich sein. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, in Zukunft die Anzahl von Musikschülern oder Musikvereinsmitgliedern aus dem Projekt zu erhöhen. Dafür sollen gemeinsam Ideen entwickelt werden.
Zweitens. Wir wollen eine stärkere Kooperation im Rahmen des Projektes zwischen der beteiligten Musikschule, der Grundschule und einem Musikverein – die Etablierung einer Art Triangel zwischen den drei Partnern, um in der Sprache der Musik zu bleiben.
Drittens. Wir wollen für die Fortschreibung des Gesamtkonzeptes eine breite Beteiligung der für Musik Zuständigen. Dazu gehören neben den Genannten auch die Kommunen und die Musikhochschulen, der Musikrat und die Musikverbände.
Viertens. Wir wollen, dass sich das Programm stärker im Schulalltag der daran beteiligten Schulen widerspiegelt. Die Hauptzuständigkeit bleibt natürlich beim Kultusministerium, nicht zuletzt ist auch der Haushaltstitel dort angesiedelt. Für den Erfolg braucht es aber auch die fachliche Unterstützung und Anregungen aus dem Kultusministerium, da das Projekt in der Schule stattfindet und der Erfolg wesentlich von der Verankerung in der Schule vor Ort abhängig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ hat sich nachweisbar erfolgreich in den letzten Jahren in Sachsen entwickelt. Es stößt auf große Resonanz und auf Interesse bei den Kindern und ihren Eltern.
Diese Begeisterung ist für uns eine schöne Ermutigung, kulturelle Bildung weiter zu fördern, das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ in Sachsen fortzuführen und mit den Anregungen des Antrags noch wirksamer zu gestalten. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Fiedler. – Für die Fraktion der FDP Herr Abg. Tippelt. Sie haben das Wort, Herr Tippelt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kulturelle Bildung ist einer der Pfeiler der sächsischen Kultur- und Bildungspolitik. Das ist nicht neu, und dennoch ist es immer wieder ein wichtiges Thema, welches fester Bestandteil unserer politischen Agenda ist.
Das große Feld der kulturellen Bildung und deren Aufgaben unterliegen einem Wandel, der vorrangig durch die Aspekte der demografischen Entwicklung, der neuen Medien, der interkulturellen und der frühkindlichen Bildung beeinflusst wird. Besonders bei der frühkindlichen Bildung spielt für mich als Diplommusikpädagoge
das Zusammenwirken der verschiedenen Bildungs- und Kultureinrichtungen eine immer wichtigere Rolle. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass sich sächsische Politik der Weiterentwicklung seiner kulturellen Bildungsangebote widmet, heute hier im Besonderen dem Projekt „Jedem Kind ein Instrument“. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen.
Auf Initiative der CDU/FDP-Koalition konnten im aktuellen Doppelhaushalt die Zuwendungen für Musikschulen wieder auf jährlich 5 Millionen Euro aufgestockt werden. Außerdem konnte die Fortführung des Projektes „Jedem Kind ein Instrument“ für mindestens weitere zwei Jahre gesichert werden.
Allen Unkenrufen zum Trotz ist dies in Zeiten sinkender Staatseinnahmen nicht selbstverständlich, sondern stellt eine enorme Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Musikschulen und die Bedeutung des Musizierens, unter anderem für die Entwicklung der sozialen Kompetenz, dar.
Umso mehr freue ich mich, heute hier um Zustimmung zu unserem Antrag „Jedem Kind ein Instrument – Weiterentwicklung des Projektes als fester Bestandteil der kulturellen Bildung“ zu werben. Der Antrag sieht vor, die Evaluierung des Projektes zu nutzen, um noch in diesem Jahr die Möglichkeiten auszuloten, wie das Projekt gezielt fortgeführt werden kann. Dabei sollen Schwachstellen minimiert und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verbessert werden. Denn gerade die Grundschulen, Musikschulen und Musikvereine vor Ort sind es, die hier über die musikalische Erziehung einen echten Mehrwert für unsere Gesellschaft generieren.