Ich mache noch einen kurzen Redebeitrag. Es ist eigentlich nicht Usus, auf derartige Anträge der NPD-Fraktion ausführlich einzugehen, aber ich will nicht, dass dieser Quatsch stehenbleibt. Herr Löffler, auch wenn Sie es noch einmal wiederholt haben, es war von der Substanz her nichts anderes, als Ihre Vorrednerin gesagt hat. Es erschließt sich nach wie vor nicht: Warum sollten wir einem Antrag wie dem Ihren zustimmen?
Ich möchte weit in die Geschichte der Verordnungsentwurfs zurückgehen. Am 2. März 2013 hat die Staatsregierung im Bundesrat dagegen votiert. Wenn sie bei der ersten Befassung am 30. März 2012 genauso gepennt hätte wie Sie bis jetzt, hätte der Binnenmarktausschuss den ersten Entwurf beschlossen. Der zweite Entwurf ist schon wesentlich entschärft. Ich sage es noch einmal: Diese Privatisierung, selbst wenn der jetzige Beratungsstand zugrunde gelegt wird, betrifft nur noch einen ganz kleinen Teil der Wasserversorgungsunternehmen; kein Privatisierungszwang besteht für öffentliche Dienstleistungsunternehmen im Wasserbereich, auch nach dem jetzigen Sachstand. Deshalb sage ich ja, Sie haben es überhaupt nicht verstanden: Auch künftig bleibt es jeder Gemeinde selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie Aufgaben selbst, durch Eigenbetriebe oder durch teilprivatisierte Unternehmen oder die freie Wirtschaft erledigen lässt.
Wie wichtig es der Staatsregierung und auch uns als Koalitionsfraktionen ist, die Wasserversorgung in kommunaler Hand zu behalten,
das zeigt auch die laufende Beratung zum Sächsischen Wassergesetz. Aber davon verstehen Sie ja auch nicht viel. Im bisher geltenden Gesetz steht in § 63 Abs. 4 immer noch die Option, dass Gemeinden die Pflichtaufgabe der Wasserversorgung auch an Private übertragen können. Bisher hat niemand davon Gebrauch gemacht. Um auch dieses Einfallstor wegzunehmen, kommt dieser § 63 Abs. 4 im neuen Wassergesetz gar nicht mehr vor. Daran sehen Sie, wie ernst es uns ist, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibt.
Letzte Bemerkung, Herr Löffler. Sie haben die hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Sachsen und in Deutschland gelobt. Jeder, der sich im Ausland aufhält und dabei überlegt, ob er dort das Wasser aus dem Wasserhahn trinkt oder gar in manchen Ländern nur die Zähne damit putzt, der weiß, auf welchem hohen Niveau die
Wasserversorgung in Deutschland ist. Um diese hohen Standards zu erreichen, haben wir nicht die NPD und auch nicht Ihren Antrag gebraucht. Das ist Ergebnis verantwortungsvoller Umweltpolitik in Sachsen.
Das war ein Debattenbeitrag. Was möchten Sie jetzt? – Eine Kurzintervention auf den Debattenbeitrag können Sie machen.
Sehr geehrte Frau Windisch! Wo die Liberalisierung hinführen kann, sehen wir ja in den Bereichen der Versorgung mit Gas und Strom. Wir sehen bestimmte Dinge unbedingt in der öffentlichen Daseinsvorsorge aufgehoben. Das möchten wir heute mit unserem Antrag ins Zentrum rücken. Ich sehe gerade bei Ihrem Redebeitrag und auch bei dem anderen Redebeitrag der Kollegin, dass
wir inhaltlich durchaus beieinander sind, wenn Sie sagen, die Wasserversorgung gehört in kommunale Hände. Ich frage mich deshalb, warum Sie sich so vehement dagegen wehren, einem Antrag, hinter dem Sie zum großen Teil inhaltlich stehen – wie Sie sagen, wir hätten den Inhalt verschlafen –, nicht zustimmen wollen. Mir erschließt sich das nicht. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, denn Sie sind hier Ihrem Gewissen und nichts anderem als Ihrem Gewissen verpflichtet, dem zuzustimmen, was Sie inhaltlich für richtig halten.
Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei sehr wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden und ich beende den Tagesordnungspunkt.
Das Präsidium hat dafür, falls gewünscht, eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Michel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss hat einstimmig die Kenntnisnahme der Beschlussvorlage vorgeschlagen. Ich bin der Meinung, wir sollten dem folgen und gebe meine Rede zu Protokoll.
Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE. – Das Wort wird nicht gewünscht. Ich frage die SPD-Fraktion. – Ebenfalls kein Redebeitrag. Ich frage die FDP-Fraktion. – Herr Prof. Schmalfuß, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor Sie jetzt Angst kriegen, dass ich Ihnen 10 Minuten lang einen Vortrag über das Garantiefondsgesetz halte – was es übrigens verdient hätte –, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich dieses Thema für zu wichtig halte, um es völlig aus der Tagesordnung unserer heutigen Sitzung auszuklammern, gebe ich meine Rede nicht zu Protokoll. Dem Plenum liegt auf zwei DIN-A-4-Seiten ein Bericht der Staatsregierung über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes im Jahr 2012 vor. Dargestellt sind auf der Ausgabenseite, die die Öffentlichkeit in erster Linie interessiert, folgende Beträge: die Garantieleistungen 2012, quartalsweise aufgeschlüsselt, insgesamt etwas über 220 Millionen Euro, die Sachverständigen- und Rechts
verfolgungskosten in Höhe von 8 420 218,55 Euro sowie die bis zum 6. März 2013, dem Datum des Berichts, insgesamt geleisteten Zahlungen. Letztere belaufen sich laut Bericht auf 500 313 969,23 Euro, also etwa eine halbe Milliarde Euro.
Eine halbe Milliarde Euro, das ist also nach dem heute zu beratenden Bericht der Stand. Dieser Bericht trägt das Datum 6. März 2013. Aber schon drei Wochen später, am 27. März 2013 – also immerhin vor über sechs Wochen – titelte die „Leipziger Volkszeitung“ – ich zitiere „Garantiezahlungen für Sachsen LB nähern sich der Milliardengrenze“. In der Tat erklärte das Finanzministerium am 27. März 2013 Folgendes – ich zitiere wieder –: „Die Prüfung der Garantieziehungsanfragen wurde nunmehr im SMF abgeschlossen. Zum Ende des Quartals, am 28. März 2013, erfolgte eine Garantieauszahlung in Höhe von insgesamt 94 859 092,44 Euro. Bisher wurden aufgrund der durch den Freistaat Sachsen übernommenen Höchstbetragsgarantie zugunsten der Landesbank Sachsen AG Garantiezahlungen in Höhe von insgesamt
907 024 786,48 Euro geleistet.“ Das sind immerhin über 80 % mehr als die offenbar schon hoffnungslos veraltete Angabe in dem Bericht, der heute beraten wird. – So viel zur Aktualität der Regierungsberichte, die wir hier im Plenum zu beraten haben, meine Damen und Herren.
Es ist mir klar, dass es bei der schwer vorhersehbaren Entwicklung der vor sich hindümpelnden, bis gänzlich unverkäuflichen Wertpapiere der früheren Sächsischen Landesbank bzw. ihrer Zweckgesellschaften nicht ganz einfach ist, mit dem Berichtswesen über gelistete Garantiezahlungen hinterherzukommen. Das werfe ich dem Finanzminister und seinen Mitarbeitern auch gar nicht vor, zumal Herr Prof. Unland das Desaster nicht selbst verursacht, sondern nur geerbt hat.
Aber in rein politischer Hinsicht muss die NPD-Fraktion Folgendes in Erinnerung rufen: Es handelt sich bei den Garantiezahlungen um die Folgen einer früheren, nachweislich falschen, grob fahrlässigen und vielleicht sogar rechtswidrigen Regierungspolitik. Der bisherige Schaden für den Freistaat Sachsen ist schon erheblich. Er entspricht zum Beispiel ziemlich genau einem Drittel der Finanzausgleichsmasse des Jahres 2013 – nur so zum Vergleich, um die Größenordnungen zu sehen.
Quartal für Quartal werden weiterhin zweistellige – ja, inzwischen beinahe dreistellige – Millionenbeträge ausgegeben, Gelder, die der gestaltenden Politik in Sachsen verloren gehen, zum Beispiel bei den Familien oder aber auch im ländlichen Raum. Hält die Staatsregierung es unter diesen Umständen nicht für ihre Pflicht, wenigstens für eine absolut glasklare und widerspruchsfreie öffentliche Berichterstattung über die Zahlungen zu sorgen, und zwar so, dass die relativ wenigen erforderlichen Eckdaten im Parlament und der Öffentlichkeit zeitnah, vollständig und in eindeutiger, verständlicher Form zur Verfügung stehen?
Wenn ich mir die Zahlen anschaue, fällt mir aber noch mehr dazu ein. Die seit 2009 geleisteten Garantiezahlun
gen summieren sich, wie gesagt, zu circa 900 Millionen Euro, einem Drittel der maximalen Haftungssumme. Gleichzeitig ist dem Vernehmen nach das Portfoliovolumen von ursprünglich circa 18 Milliarden Euro auf ungefähr die Hälfte, also circa 9 Milliarden Euro, gesunken. 900 Millionen Euro haben also ausgereicht, um die Verluste beim Abbau von 9 Milliarden Euro abzudecken, der ersten Hälfte des ursprünglichen Portfoliovolumens. Das macht eine Verlustrate von 10 %.
Wenn nun für die zweite Hälfte des Portfoliovolumens die Verlustrate von 10 % beibehalten werden könnte, müssten nach Adam Riese weitere 900 Millionen Euro ausreichen, um auch für diese Hälfte die Verluste, also die erforderlichen Garantiezahlungen, abzudecken. Dies wird sich aber wohl leider nicht realisieren; denn wenn man hier die durchschnittlichen Steigerungsraten der Garantiezahlungen für das Jahr 2012 zugrundelegt bei angenommenen gleichmäßigem Portfolioabbau, so würde sogar innerhalb von zwei Jahren die maximale Haftungssumme, also 2,7 Milliarden Euro, fällig werden, zumal man davon ausgehen kann, dass es sich bei den im Depot verbliebenen Papieren um besonders schwer verkäufliche und wenig marktgängige Titel handelt.
Diese Überlegungen zeigen uns, meine Damen und Herren, dass wir als Abgeordnete – und natürlich auch die Bevölkerung – nicht nur die Mitteilung der jeweiligen Garantiezahlungen benötigen, um die Entwicklung beurteilen zu können, sondern auch die dazugehörigen abgebauten Teilvolumina des Portfolios. Auch hier mahne ich also im Namen der NPD-Fraktion mehr Transparenz an und denke auch, dass die CDU-geführte Staatsregierung dem Parlament und auch allen Bürgern diese Transparenz wirklich schuldet; denn sie hat nach Auffassung der NPD-Fraktion in den vergangenen Legislaturperioden die Sächsische Landesbank zu internationalen Finanzmarktgeschäften regelrecht gezwungen, und zwar gegen den Sinn und auch den Zweck von Regionalbanken und zumindest gegen deren Geist – wenn nicht auch gegen den Buchstaben des Sächsischen Gesetzes für öffentlichrechtliche Banken.
Da die NPD-Fraktion die erste war, die 2005 den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der damaligen Landesbank-Skandale stellte, und ich selbst daran als Mitarbeiter maßgeblich beteiligt war, bin ich der Letzte, der die ehemaligen Vorstände der Sachsen LB von jeder Schuld reinwaschen möchte. Trotzdem hat die NPD-Fraktion heute ein zwiespältiges Gefühl, wenn sie an die Regressforderungen gegen diese Leute denkt. Es widerspricht einfach dem Gerechtigkeitsgefühl der Nationaldemokraten, dass Politiker wie vor allem Georg Milbradt und Horst Metz nicht nur von jeder Regressforderung verschont bleiben, sondern dazu noch fast unwidersprochen jeden politischen Schuldvorwurf weit von sich weisen können, während die Bankvorstände, die wahrscheinlich kaum eine andere Wahl hatten als die Intention ebendieser politischen Führung umzusetzen, jahrelang mit Prozessen überzogen werden.
Meine Fraktionskollegen, die 2008 im Haushalts- und Finanzausschuss waren, haben mir erzählt, wie bei einer Anhörung des letzten Vorstandsvorsitzenden, Herrn Süß, dieser geradeheraus feststellte, dass er praktisch keinen Handlungsspielraum für eine andere Geschäftspolitik als die eben betriebene hatte. Der damalige Finanzminister Metz, der ihm genau gegenübersaß, nickte eifrig und machte nicht den geringsten Versuch, dem Banker zu widersprechen, wohl aus guten Grund; denn sonst hätte dieser womöglich in voller epischer Breite den politischen Druck geschildert, der zur Gründung der Zweckgesellschaften in Dublin, zum Aufbau eines spekulativen Zinsgeschäfts mit ABS-Papieren und Commercial Papers und letztlich zu einem außerbilanziellen Finanzmarktgeschäft führte, das die Bankbilanz um ein Vielfaches übertraf. Daran ist ja bekanntlich die Sachsen LB zerbrochen, nachdem der US-amerikanische Hypothekenmarkt zusammengebrochen und infolge dessen nicht nur das Interbankengeschäft, sondern vor allem auch der Anleihenmarkt versiegt war. Wir alle wissen, dass dies keineswegs unerwartet kam, wie die für die Sachsen LB Verantwortlichen geltend machen wollten, sondern wie es bereits von den sprichwörtlichen Spatzen von den Dächern gepfiffen wurde.