Uta Windisch
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erfolg im Tourismus ist kein Zufall, sondern das Ergebnis der richtigen Strategie und das Ergebnis der engagierten Arbeit und innovativer Gedanken vieler Einzelner in Vereinen, Institutionen und Unternehmen.
Dass sich Sachsen im Jahr 2014 auf dem nationalen und internationalen Tourismusparkett als hochwertiges Reiseziel mit hoher Produktqualität, mit authentischer, stilvoller und weltoffener Lebensart positionieren, seinen Ruf als Kulturreiseziel Nummer 1 festigen konnte und dass es dank der inzwischen wieder intakten Natur im Gesundheits-, Wellness- und Aktivtourismus punktet, ist das Ergebnis von beidem.
Meine Damen und Herren, dies wird nach 20 Jahren Landespolitik und 18 Jahren als tourismuspolitische Sprecherin meiner, der CDU-Fraktion, meine letzte Debatte zum Tourismus sein. Es war ein spannender Politikbereich und wird es auch weiterhin bleiben. Dass Tourismus keine Spaßbranche ist, habe ich auch persönlich beim Suchen nach guten politischen Lösungen für die berechtigten Anliegen dieses Wirtschaftsbereiches erfahren. Aber ich habe mich gern und intensiv mit diesem Thema befasst, nicht zuletzt auch wegen der prägenden Begegnungen mit tollen Menschen im Land, die für den
Sachsentourismus brennen. Ihnen allen einen herzlichen Dank dafür.
Tourismuspolitik in Sachsen beginnt nicht erst mit dem Berichtszeitraum dieses Antrags. Deshalb rufe ich die Ausgangslage zu Beginn der statistischen Erfassung 1992 ins Gedächtnis. Angefangen haben wir mit 48 000 Betten. Heute werden täglich über 120 000 Betten für unsere Touristen aufgeschüttelt. Wir konnten 1992 2,1 Millionen Gäste in Sachsen zählen. Gegenwärtig sind jährlich über sieben Millionen Menschen neugierig auf das, was der Freistaat zu bieten hat.
Meine Damen und Herren, die Tourismusstrategie 2020, verabschiedet vor fast drei Jahren, wurde unter Federführung von Herrn Staatssekretär Fiedler nach einem intensiven Diskussionsprozess mit allen beteiligten Partnern aus der Tourismuspolitik erarbeitet und stellt gegenüber früheren Konzepten eine deutliche Zäsur dar. Sie sollte zeitgemäße Antworten geben auf sich rasant verändernde Rahmenbedingungen durch den weltweiten Wettbewerb der Destinationen, zunehmende Digitalisierung und Web 2.0 mit allen seinen veränderten Marketing- und Informationsmöglichkeiten.
Mit dem vorliegenden Koalitionsantrag wollten wir prüfen, ob die Strategie stimmt, und eine erste Bilanz ziehen. Der umfassende Bericht zum Koalitionsantrag – Dank an alle, die ihn erstellt und die dafür zugearbeitet haben – zeigt: Wir haben für die Tourismuswirtschaft in Sachsen die richtigen Handlungsoptionen gesetzt.
Wo stehen wir? Wie weit sind wir in der Umsetzung dieser Ziele?
Zunächst hard facts: Die Entwicklung der Gäste- und Übernachtungszahlen zeigt, dass die Strategie Wachstum erzeugt, und das ist nicht selbstverständlich in einem Markt, der Zuwächse nur noch durch Abwerben von Gästen aus anderen deutschen Reisegebieten oder die Steigerung ausländischer Besuche möglich macht. Nicht zu vergessen: Wir hatten im Vorjahr in ganz Sachsen erneut ein Hochwasser, das uns im Juni ein landesweites Minus von 138 000 Gästen gegenüber dem Vorjahresmonat bescherte.
Dennoch haben sich trotz der Verluste im Vorjahr die Gästezahlen von 2009 bis 2013 um eine knappe Million – man muss sich die Dimension einmal vor Augen führen – und die Übernachtungen um reichlich 2,02 Millionen erhöht. Das entspricht einem Zuwachs aus dem Inland von 14,3 % und bei ausländischen Gästen von beachtlichen 28,3 %.
Weitere hard facts weist die Umsatzsteuerstatistik aus. Die Umsätze der Tourismuswirtschaft sind um 13,9 % von 4,215 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2011 gestiegen. Zuwächse von 2,3 % gibt es auch bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, deren Zahl im Berichtszeitraum um 1 500 über dem Niveau von 2009 lag. Beide Indikatoren untermauern die große beschäftigungspolitische Bedeutung der Tourismuswirtschaft in unserem Land mit ortsfesten und nicht importierbaren Arbeitsplätzen. Dies hat besondere Bedeutung für den ländlichen Raum.
Weitere hard facts zeigen sich in der Stärkung der Destinationen. Das ist ein etwas sperriger Begriff. Der Begriff Destination umschreibt die touristischen Regionen.
Das einheitliche Punktesystem, das endlich auch Vergleichbarkeit zwischen den Destinationen schafft, hat dazu geführt, dass in den Regionen der Anteil der eigenerwirtschafteten Mittel, das Marketingbudget insgesamt, der Anteil an Fachkräften und an klassifizierten und qualitätszertifizierten Betrieben deutlich gewachsen sind. Erfreulich ist hierbei, dass Regionen zur Stärkung ihrer Marktposition zusammenrücken. Die Stadt Leipzig und das Sächsische Burgen- und Heideland kooperieren eng miteinander. Dresden und das Elbland haben Ähnliches vor. Das sächsische Vogtland will mit dem Thüringer Teil eine größere Destination bilden.
Dafür, dass bis 2020 der Prozess der Bildung wettbewerbsfähiger Destinationen weiter und schneller vorankommt, müssen weiter geeignete Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren! Auch hier gibt es nicht nur positive Beispiele. Aus der Zeit fällt hier jedoch das „Zeitsprungland“ – so bezeichnet sich die ehemalige Tourismusregion Westsachsen um Zwickau herum –, die keines der Destinationskriterien auch nur annähernd erfüllt, aber eigene Wege gehen will. Auch die Stadt Chemnitz wird zukünftig nicht umhin kommen, sich um
einen Kooperationspartner zu bemühen, denn die Erfüllung der Destinationskriterien wird künftig die Höhe der Förderung bestimmen.
Die Förderung von Marketingaktivitäten ist die eine, die investive Förderung von öffentlicher und privater Infrastruktur die andere Voraussetzung für einen attraktiven Tourismusstandort. Diese kann nach wie vor in Sachsen auf hohem Niveau erfolgen.
Mir ist es leider nicht gelungen zu ermitteln, welche Summen seit den frühen Neunzigerjahren in touristische Attraktionen und Infrastruktur geflossen sind, weil zu unterschiedliche Fachförderprogramme hineingespielt
haben. Sanierte Stadtensembles und Dorferneuerungsmaßnahmen, Schlösser und Museen, Theater, Straßen, touristische Wege, Sportstätten, Freizeitanlagen, urige Gasthöfe und moderne Hotels, National- und Naturparks, neue Seenlandschaften – die Aufzählung ist immer noch unvollständig, aber all das bildet das bunte Mosaik des Sachsentourismus ab.
Für die wenigen Jahre des Berichtszeitraums gibt es exakte Zahlen. Diese sind im Bericht der Staatsregierung nachzulesen. Über 80 Maßnahmen für touristische Basiseinrichtungen sind mit 64 Millionen Euro aus der GAW Infra gefördert worden, und 100 Maßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft haben ein Investvolumen von über 120 Millionen Euro erzeugt. Aus dem Bereich SMUL sind in den ILE-Regionen zur Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und landtouristischem Marketing für die sogenannte kleine touristische Infrastruktur sowie Investitionen in Beherbergungsbetriebe mit hohen Qualitätsstandards 68 Maßnahmen mit über 60 Millionen Euro gefördert worden. Genannt seien hier wegen ihrer überregionalen Bedeutung der Lutherweg in Sachsen mit einer Fördersumme von rund 800 000 Euro sowie der Qualitätswanderweg „Kammweg Erzgebirge-Vogtland“.
Eine letzte Bemerkung zum Berichts- bzw. Bilanzteil des Antrages. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Zusammenarbeit der Akteure, die den Wirtschafts- und Tourismusstandort nach außen präsentieren und vermarkten, im Berichtszeitraum verbessert hat. Das war dringend erforderlich und insbesondere im internationalen Standortmarketing unumgänglich. TMGS und WFS haben hier Synergien gehoben. Aber es gibt noch viele Spielräume, auch und gerade in Verbindung mit den sächsischen Potenzialen als Wissenschafts-, als Kultur- und als Musikland. Gerade die letztgenannten weichen Standortfaktoren werben für Sachsen auch als attraktive Regionen zum Arbeiten und zum Leben.
Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen zunächst für das Zuhören. Zum Teil Schlussfolgerungen bzw. Aufträge an die Staatsregierung komme ich in der zweiten Runde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der freundlichen Enthaltung und des auch sonst vorgetragenen vielen Lobes seitens der Opposition denke ich, dass wir in der Tourismuspolitik in Sachsen bisher nicht viel falsch gemacht haben. Dass wir alles richtig gemacht hätten, behaupte nicht einmal ich.
Frau Apostel, noch eine kurze Anmerkung: Ich weiß nicht, wer Ihnen die Rede aufgeschrieben hat. Aber was die Äußerungen des Geschäftsführers der TMGS zur Imagekampagne betrifft, so hat er diese – Sie können das auf Seite 22 des Protokolls der Anhörung nachlesen – als erforderlich erachtet, um Sachsen mittelfristig auf dem touristischen Markt stabil positionieren zu können. Wir wollen jetzt keine Diskussion über die Imagekampagne führen; aber dass sie dem Tourismus in Sachsen hilft, ist wohl inzwischen jedem klar geworden, auch wenn hin
und wieder von Leuten, die es immer noch nicht verstanden haben, herumgestänkert wird.
Zum Thema Barrierefreiheit: Lieber Michael Weichert, du warst bei der Anhörung dabei und hast gehört, was HansJürgen Goller dort gesagt hat: Wir müssen nicht aus den Startlöchern kommen, sondern wir sind in dem Bereich Marktführer in Deutschland. Wir haben einen riesigen Angebotskatalog, den kein anderes Land vorweisen kann. Dort gibt es vielleicht ein Gesetz, Herr Tischendorf. Aber mit einem Gesetz allein kann man es nicht regeln. Dazu braucht man auch die Unternehmen und die Organisationen. Barrierefreier Tourismus heiß nicht nur, dass das Hotelzimmer barrierefrei ist. Es bedarf vielmehr einer durchgängigen Leistungskette vom Transport über die kulturellen Angebote bis hin zu Freizeitangeboten usw. usf. Ich denke, insoweit sind wir besser, als es manchmal dargestellt ist.
Es ist aber noch nicht so gut, dass es nicht noch besser sein könnte.
Damit bin ich bei der Frage: Wohin wollen wir? Wo müssen wir nachsteuern? Auf den bisherigen, durchaus beachtlichen Ergebnissen können wir uns nicht ausruhen, das ist richtig. Hier gilt wie überall in der Wirtschaft: Stillstand ist Rückschritt.
Wie sieht die Tourismuswelt von morgen aus? Unsere Gesellschaft ist geprägt von rasanten Entwicklungen. Tempo und Schnelllebigkeit erzeugen den Wunsch nach Gesundheit und Lebensqualität. Die Digitalisierung lässt neue Gemeinschaften entstehen Die echte Welt wird von der virtuellen überlagert. Das Web 2.0 beschleunigt unser Leben und führt – als Gegenreaktion – zu neuen Wünschen nach Sinnsuche und nach Entschleunigung. Hier sind unternehmerische Kreativität und Innovation gefragt. Ja, gerade auch unsere kleinen Unternehmen können innovativ sein.
Was für die Industrie die Forschung ist, sind in den KMU die Unternehmer, die Mitarbeiter und Netzwerke als praktische Herausforderung für die Zukunft. Und das ist auch so ein Stück – ich sage mal – fachpolitisches Vermächtnis, was ich einmal meinen Nachfolgern in der Fraktion, die sich dann darum kümmern müssen, mitgebe.
Zur erfolgreichen Umsetzung der Tourismusstrategie ist eine professionelle Steuerung von essenzieller Bedeutung. Tourismus als Querschnittsaufgabe benötigt eine ressortübergreifende Koordinierung und eine weitere Aufwertung der interministeriellen Arbeitsgruppe, um die Abstimmung zwischen den an konkreten Projekten beteiligten Ministerien verbindlicher als bisher zu regeln. Ebenso setzt die Komplexität größerer Vorhaben manchmal Grenzen, wenn es um die Koordinierung und Abstimmung auf unterschiedlichen Ebenen, also auf Landes- und Kommunalebene, geht. Die anspruchsvolle Aufgabe der Aufwertung und des Lückenschlusses touristischer Wege
und da meine ich die Gesamtheit der Radwege, Wanderwege, Reitwege, Loipen, auch die Wasserwege gehören dazu – ist ein solches Beispiel.
Das SMWA hat kürzlich die Radwegekonzeption verabschiedet. Ein qualitativ hochwertiges touristisches Radwegenetz braucht eine eindeutige lückenlose und wiedererkennbare Wegweisung. Aber das Radwegenetz können wir nicht losgelöst von anderen touristischen Wegen sehen. Die Konzipierung von Wanderwegen ist größtenteils in Zuständigkeit des SMUL aus ILE-Mitteln erfolgt. All diese Netze – Radnetz, Wanderwegenetz, Loipen – müssen quasi an einem Tisch oder in einer Zuständigkeit koordiniert werden, soll ein sinnvolles Ganzes für den Aktivtourismus daraus entstehen. Den Arbeitstitel Landeswegewart lasse ich einmal stehen. Ich meine aber nicht eine Person oder eine neue Behörde, sondern die Koordinierungsaufgabe.
Weiter ist es mir ein großes Anliegen, so erfreulich die Gästezahlen sich in Dresden mit einer Steigerung um 28 % und in Leipzig um 40 % entwickeln, darüber dringend nachzudenken, wie daran die ländlichen Regionen partizipieren können. Ich rede nicht der Förderung mit der Gießkanne das Wort oder will unsere touristischen Leuchttürme schwächen, aber es gibt Synergien zwischen Großstädten und den ländlichen Räumen, die wir im Interesse des ländlichen Raumes fördern sollten, denn dort hat der Tourismus eine existenzielle Bedeutung für Erwerbsarbeitsplätze.
Die weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ist uns wichtig. Neben der aktiven Förderung der KMU müssen wir Maßnahmen zur Netzwerkbildung und Fachkräftesicherung ergreifen. Im Gastgewerbe ist das ein Problem. Das ist keine Frage der angebotenen Ausbildungsstellen, Frau Apostel, sondern der Bewerber. Es gibt jetzt noch 65 unbesetzte Stellen im Bereich der Gastronomie und Hotellerie. Die Qualitätssteigerung ist im Wettbewerb wichtig und die Unternehmen müssen weiter finanziell entlastet werden.
Last but not least: Ein wichtiges Ziel der Tourismusstrategie 2020 ist die Anpassung des Förderrahmens, die Unterstützung der Destinationen, der TMGS und auch des Landestourismusverbandes Sachsen, was im Haushalt weiter in ausreichender Höhe und mit mittelfristiger Perspektive aufrechterhalten werden muss. Ich appelliere an die, die den nächsten Haushalt ausformen: Wir müssen finanziellen Spielraum für Zukunftsprojekte behalten. Ich erinnere daran, dass wir im Doppelhaushalt 2007/08 jährlich 300 000 Euro für die Projekte, für Destinationsentwicklung sowie die künftige Finanzierung des Tourismus eingestellt haben. Die Ergebnisse dieser beiden Zukunftsprojekte bilden heute die tragenden Säulen der Tourismusstrategie 2020.
Meine Damen und Herren! Die Tourismusstrategie 2020 hat die richtigen Impulse für Wachstum und Beschäfti
gung in diesem wichtigen Wirtschaftszweig gesetzt. Haben wir weiter mehr Mut für Innovationen und neue Wege. Dann ist mir auch in Zukunft um den Tourismusstandort Sachsen nicht bange.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte und die Antworten der Staatsregierung zum Antrag der Koalitionsfraktionen haben erneut bestätigt, dass der Tourismus in Sachsen zu den bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren gehört. Die richtigen Wachstumsimpulse zu geben wird zur alles entscheidenden Aufgabe. Perspektiven, planbare Finanzen und verlässliches Handeln sind erforderlich, jedoch kann die Politik nicht regeln, was der Markt nicht hergibt. Aber sie kann Rahmenbedingungen schaffen, und diese sind nicht nur auf Förderung beschränkt.
Wichtigste Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wirtschaft, also auch für die Tourismuswirtschaft, sind klare, stabile und mittelstandsorientierte politische Verhältnisse im Lande. Diese haben wir in Sachsen seit 1990. Mein Herzenswunsch ist, dass wir sie auch ab September weiter haben werden.
Eine weitere Voraussetzung für die erfolgreiche Tourismusentwicklung war und ist aber auch die langjährige Stabilität, personelle Kontinuität und ein zielorientiertes Miteinander der handelnden Personen. Da wäre aus meiner Sicht zu nennen: der Thinktank des sächsischen Tourismus, unsere Denkfabrik, der Landestourismusverband Sachsen mit Verbandsdirektor Manfred Böhme und
seiner kleinen, aber effizienten Mannschaft. Da wäre zu nennen die Tourismus-Marketing-Gesellschaft Sachsen mit der professionellen Marktbeobachtung und -bearbeitung durch das Team um Geschäftsführer HansJürgen Goller und natürlich auch unser Wirtschaftsministerium, insbesondere in Person des langjährigen und erfahrenen Referatsleiters Frank Ortmann. Ihnen allen möchte ich persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion danken.
Beim Antrag erklären wir den Teil 1 mit dem umfassenden Bericht der Staatsregierung für erledigt. Über Teil 2 mit den Aufträgen bitte ich abzustimmen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich aber bitte abschließend noch ein paar Worte sagen, die eigentlich nicht auf meinem Manuskript standen. „Sachsen – Land von Welt“, damit werben wir, weltoffen und mit hoher Willkommenskultur, Kulturreiseziel Nummer 1.
Als ich am Dienstag an der Ecke Devrient-/Packhofstraße am Maritim-Hotel stand mit einigen Gästen aus dem Hotel, die fassungslos zugeschaut haben, was sich dort an diesem Punkt mit der Demonstration der ewig Gestrigen und den Gegendemonstranten abgespielt hat – ich weiß nicht, was sie gedacht haben, was Sachsen für ein Land ist, und mit welchen Bildern sie nach Hause fahren. Wenn sie dann auch noch die Fernsehbilder gesehen haben und die Schlagzeilen in der Presse „Neuer Skandal am rechten Rand – Pleite von Politik und Polizei!“ usw., dann frage ich die Opposition wirklich, nehmen Sie es mir nicht übel, es ist meine letzte Rede hier, es ist mir ein Anliegen: Ich hätte gern den Kollegen Dulig gefragt, aber der war den ganzen Tag nicht im Haus. So wichtig scheint die Sacharbeit im Landtag nicht zu sein. Meine Damen und Herren, ich frage ihn – er kann es im Protokoll nachlesen:
War es das wert, diese Schlagzeilen zu liefern, diese Bilder im Landtag aufzunehmen und zu posten?
Ja, ich komme zum Ende. Ist es nicht schlimm genug, dass die NPD im Landtag ist? Muss man sie noch durch solche Skandalisierung aufwerten?
Meine Damen und Herren! Die Vorgänger von Herrn Dulig, Herr Kunkel und Herr Jurk, hätten sich niemals so verhalten! Sie alle von der Opposition haben einen Eid geschworen, als Sie in den Landtag eingezogen sind, die Verfassung zu achten, den Nutzen für Sachsen zu mehren und Schaden vom Land abzuwenden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das damit in Einklang zu bringen ist!
Letzter Satz: Ob sich die Väter des Grundgesetzes, die das Demonstrations- und Gegendemonstrationsrecht ermöglicht haben, vorgestellt haben, dass das häufig in bürgerkriegsähnliche Zustände ausartet, ist eine Grundfrage, von der ich nicht weiß, ob sie noch beantwortet werden kann.
Bitte sorgen Sie in der nächsten Wahlperiode dafür, dass die Demokratie in Sachsen weiter geschützt wird!
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wohne gern im ländlichen Raum, und die überwiegende Mehrheit der Einwohner meines Wahlkreises sieht das ähnlich. Ich glaube, es ist hier insbesondere von der Opposition in dieses Plenum ein völlig verzerrtes Bild vom Leben im ländlichen Raum hineingetragen worden. Frau Kollegin Hermenau, ich muss Ihnen sagen: Sie sind der gefühlten oder veröffentlichten Wahrnehmung aufgesessen, was das Leben im ländlichen Raum betrifft. 39 % des Bruttoinlandsprodukts werden im Verdichtungsraum erschaffen, dagegen 61 % im ländlichen Raum. Das heißt, die Wirtschaft im ländlichen Raum ist diversifiziert und nicht nur auf die Landwirtschaft beschränkt. Nur 38,4 % der Erwerbstätigen wohnen in den drei kreisfreien Städten; der übergroße Anteil, nämlich 61 %, wohnt im ländlichen Raum. Das möchte ich hier einmal festgestellt haben.
Eine Bemerkung noch zur Feststellung von Frau Kollegin Deicke: „Was ist der ländliche Raum dem Freistaat Sachsen wert?“ Es sind nicht nur die von Ihnen genannten 50 Millionen Euro Landesmittel, sondern dank unserer soliden Staatsfinanzen können wir alle Strukturprogramme der Europäischen Union abnehmen, vollständig kofinanzieren und für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen in Wert setzen, der eben nicht die Schlafstätte oder das Potemkinsche Dorf ist, sondern ein lebendiger Wirtschafts- und Lebensraum für die Menschen im Land.
Die Dörfer und Kleinstädte präsentieren sich nicht mehr in Grau-Grau und sind von morbidem Verfall gekennzeichnet, sondern sie zeigen sich in frischen Farben, mit gesunder Umwelt und intakter Natur und sind anziehend für alle Sachsen, die lieber auf dem Land leben. Und: Sie ziehen Jahr für Jahr mehr Touristen an, die Natur- und Aktivurlaub zur Entspannung vom Alltagsstress, zur Entschleunigung und einfach des Landerlebnisses wegen suchen.
Auch wenn Sachsen als Kulturreiseziel Nummer eins wahrgenommen wird, lautet mein zweiter Satz immer: 11 Millionen der 18 Millionen Übernachtungen in
Sachsen finden im ländlichen Raum statt, und die Urlauber würden nicht in Scharen kommen, wenn nicht die Sachsen selbst in ihren Dörfern gern wohnen und dieses Gefühl auch ihren Gästen vermitteln würden; denn die Sachsenurlauber im ländlichen Raum wohnen nicht in austauschbaren Ressorts, wie in vielen Tourismushochburgen, sondern haben Kontakt zu den dort lebenden Menschen, besuchen regionale und kulturelle Höhepunkte, suchen die Naturerlebnisse, beobachten die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, kaufen in Hofläden, schauen den traditionellen Handwerkern, wie zum Beispiel den Musikinstrumentenbauern im Vogtland, über die Schulter, wandern durch die Weinberge im sächsischen Elbland, die Wälder und Berge von Erzgebirge und Lausitz, die Heidelandschaft, die Sächsische Schweiz und viele andere Regionen mehr. Dass dem so ist, ist der Initiative der Menschen überall im ländlichen Raum zu verdanken, die die Förderung durch den ELER vortrefflich in Wert gesetzt haben.
Um diese Aussagen noch ein klein wenig in Zahlen zu fassen: Der Rückblick auf die vergangene Förderperiode zeigt, dass von 2008 bis 2013 insgesamt 369 touristische Maßnahmen mit einem Fördermittelvolumen von über 21 Millionen Euro bewilligt worden sind. Davon entfielen auf 104 Maßnahmen zum Marketing landtouristischer Angebote über 8 Millionen Euro. Es sind unter anderem sehr große Projekte gefördert worden, zum Beispiel das von der TMGS vermarktete Projekt „Urlaub in Sachsens Dörfern“ – 21 Programmdörfer nehmen daran teil –, der Lutherweg Sachsen mit 27 beteiligten Gemeinden, der Kammweg ErzgebirgeVogtland; es ließe sich noch vieles mehr nennen.
Auch 200 Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur sind mit 6 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt worden. Daraus sind zum Beispiel 700 Kilometer Lehr- und Erlebnispfade angelegt worden, 1 400 Kilometer Wander- und Qualitätswanderwege und rund 100 Kilometer Reitwege ausgebaut und beschildert worden. Investitionen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten auf mindestens 9 bis 30 Gästebetten – das ist auch eine Form von Diversifizierung, Frau Hermenau – sind in 71 Fällen mit rund 7 Millionen Euro gefördert worden.
Der Tourismus im ländlichen Raum profitiert natürlich auch stark von anderen Förderbereichen wie Dorfgemeinschaftshäusern, die auch die Touristen für Informationsveranstaltungen nutzen können, Begegnungszentren, Sport- und Freizeitanlagen, um nur einige wenige zu nennen, natürlich auch von schnelleren Verkehrswegen und Datenautobahnen. Wenn keine Straße mehr in das Dorf führt, kommt auch kein Tourist mehr hin.
Was, meine Damen und Herren, sind die Herausforderungen der neuen Förderperiode? Fakt ist: Am alten Programm war die Lesbarkeit besser. Das neue hat uns
vor Herausforderungen gestellt, auch in der Vorbereitung auf diese Debatte. Die Inhalte des neuen sind den sich verändernden Bedingungen angepasst worden, also nicht weiter wie bisher, sondern neue Akzente setzen. Die Regionen werden in ihrer Entscheidungsfreiheit gestärkt. Sie können regionale Entwicklungsschwerpunkte, die durchaus unterschiedlich sein können, selbst setzen und auch die Förderhöhe selbst festlegen. Das heißt aber auch, dass die Regionen mehr Eigenverantwortung bekommen.
Frau Dr. Pinka, in diesem Punkt muss ich Ihnen vehement widersprechen: Auch ein Landkreis ist nicht homogen. Die LEADER-Region entlang der A72 im Erzgebirgskreis hat ganz andere wirtschaftliche und sonstige Voraussetzungen als die Kammlage im Erzgebirge. Also nur in der differenzierten Betrachtung einer Region können die Entwicklungsschwerpunkte auch richtig gesetzt werden.
Eines haben Sie – entweder wissentlich oder unwissentlich – falsch wiedergegeben: Die LEADERRegionen, die sich jetzt von 35 auf 27 selbst zusammenfinden, machen das freiwillig und bekommen das nicht vom SMUL diktiert. Je nach Debattenlage drehen Sie die Argumente um. Wird in Dresden etwas entschieden, was in den Regionen wirkt, dann sagen Sie: zentralistisch, dirigistisch. Geben wir Verantwortung in die Regionen, dann sagen Sie wieder, das Land nimmt seine Verantwortung nicht wahr, oder es wird KleinKlein daraus gemacht. Sie müssen sich einmal entscheiden, für welches Argument Sie stehen.
Meine Damen und Herren, Fakt ist aber auch – das ist zwar bedauerlich, aber auf der anderen Seite auch die Folge einer positiven Entwicklung im Freistaat –: In der neuen Förderperiode stehen uns insgesamt 11 % weniger Fördermittel gegenüber der vorherigen zur Verfügung. Für ILE-Maßnahmen, also für den ländlichen Raum, beträgt die Differenz sogar 22,3 %. Das könnte man jetzt beklagen, wenn man nicht wüsste, dass das Ergebnis für Sachsen wesentlich schlechter wäre, wären die ursprünglichen Vorstellungen von Kommission und Ländern – ich sage das noch einmal, Frau Hermenau – mit grüner Regierungsbeteiligung tatsächlich Realität geworden, denn dann hätten uns über 100 Millionen Euro zusätzlich gefehlt; Staatsminister Kupfer hat die Zahlen vorhin genannt. Ich möchte ihm ausdrücklich für das harte Verhandeln im sächsischen Interesse nochmals von meiner Fraktion ganz herzlich danken.
Auch wollte die Kommission ursprünglich den Tourismus im ländlichen Raum, insbesondere das Marketing, von einer weiteren Förderung ausschließen. Auch das ist dank der Verhandlungen vom Tisch. Es bedarf auch weiterhin Investitionen zur qualitativen Verbesserung des Tourismus und für dessen landesweite Vermark
tung. Der Tourismus schafft im ländlichen Raum wohnortnahe und nicht exportierbare Arbeitsplätze. Er hat daher eine hohe Bedeutung für die Wertschöpfung.
Einen oft unterschätzten Anteil haben daran die Tagestouristen und die Naherholung. Diese Investitionen dienen der Verbesserung der Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung genauso wie der Erhöhung der touristischen Attraktivität einer Region.
Herr Staatsminister Kupfer erwähnte, dass 100 % LEADER der beste Weg für eine erfolgreiche ländliche Entwicklung sei. Die Vorteile der damit gestärkten Entscheidungsfreiheit der Regionen habe ich bereits genannt. Allerdings wird dieses Herunterbrechen der Förderung auf die Regionen am Ende gerade bei größeren Projekten einen großen Koordinierungsaufwand erzeugen. Ich gehe davon aus, dass die Regionen bei Projekten, die in ihrem Interesse sind, gut kooperieren und zusammenarbeiten. Nicht passieren darf natürlich, dass sich im Tourismus kleinere Projekte autark entwickeln. Dafür wurde eine Bremse eingebaut, indem die Destinationsmarketingorganisationen, also die Regionalverbände, jeweils ihr positives Votum zur Maßnahme geben müssen.
Ich komme zum Schluss. Es ist begrüßenswert, dass das SMUL, nachdem erst Ende 2013 die einschlägige EU-Verordnung vorlag, das sächsische Programm nunmehr zügig erarbeitet hat und heute dem Landtag zur Kenntnis vorlegt. Der zuständige Landtagsausschuss für Umwelt und Landwirtschaft hat bereits am 28. März einstimmig die Kenntnisnahme beschlossen. Es wäre ein gutes Signal an die Kommission, das Programm mit einem ebenfalls einstimmigen Votum noch vor den anderen Bundesländern auf den Weg nach Brüssel zu schicken, damit wir möglichst zeitnah die Genehmigung erhalten und lückenlos und ohne zeitliche Verzögerung weiter unsere sächsische Heimat gestalten können. So sieht verlässliche Politik für Sachsen aus!
Ich danke Ihnen.
Frau Dr. Pinka, Verwaltungs- oder Gebietsstrukturen haben nichts mit Effektivität zu tun. Effektivität macht sich immer an der Erfüllung der Aufgabe fest.
Ich nenne ein Beispiel. Der Tourismusverband Sächsisches Vogtland arbeitet mit der angrenzenden Thüringer Region zusammen, ohne dass es dazu eines Staatsvertrages bedurft hätte. Das Erfordernis war da. Das wird in den LEADER-Regionen das Gleiche sein.
Wir haben keine neuen LEADER-Strukturen. Es sind im Wesentlichen die alten geblieben. Es haben sich nur einige wenige zusammengeschlossen.
Herr Präsident! Zunächst habe ich eine Frage: Darf ich, auch wenn er noch nicht eingebracht ist, im gleichen Atemzug auch auf den Entschließungsantrag der Linksfraktion eingehen oder muss dieser erst eingebracht werden?
Somit bringe ich unseren Entschließungsantrag der CDU/FDP-Fraktionen zur
Fachregierungserklärung ein.
Meine Damen und Herren! Was den Punkt I betrifft, die Feststellung der Tatsachen, so denke ich, dass in den einzelnen Debattenbeiträgen bereits darauf eingegangen wurde. Ich möchte nur Folgendes sagen und damit auf vorherige Debattenbeiträge eingehen, als die Forderung nach Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen thematisiert wurde: Das Wort Gleichwertigkeit impliziert Gleichheit. Dabei geht es um wesentlich andere Sachverhalte. Wenn Gleichheit gefordert wird, müssten wir zum Beispiel die naturräumlichen Voraussetzungen, wie sie im ländlichen Raum vorliegen, auch im städtischen Bereich schaffen.
Weiter ist das Wort Landflucht gefallen. Auch das Wort Landflucht kann ich so nicht stehen lassen. Der Bevölkerungsverlust im ländlichen Raum ergibt sich daraus, dass mehr Sterbefälle als Geburten zu verzeichnen sind. Die Zahl der Zuzüge ist oftmals höher als die Zahl der Wegzüge.
Ich würde noch gern auf den Punkt II eingehen. Uns ist es wichtig, dass insbesondere die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Fischereiwirtschaft in die Lage versetzt werden, zu investieren. Wenn die Betriebe expandieren, wachsen, Arbeitsplätze schaffen, dann ist das genau der Beitrag, der durch den EPLR erzeugt werden soll, dass in Sachsen auch die ländlichen Räume perspektivisch unabhängiger von Fördermitteln werden, weil damit die eigene Entwicklung gefördert wird. Wir müssen uns davon verabschieden, dass die Förderung auf ewige Jahre konstant ist. Ich denke, jeder kennt die Haushaltsvoraussetzungen.
Die Wirtschaft im ländlichen Raum ist uns wichtig. Das betrifft die Fachkräftefrage, aber auch die Gesamtentwicklung im Freistaat hinsichtlich der Ansiedlung von Unternehmen. Natürlich ist der Ort eine unternehmerische Entscheidung. Leider werden aus meiner Sicht viel zu oft die Oberzentren von den Investoren bevorzugt. Aber wir können in wirtschaftliche Entscheidungen nur schwer hineinregieren.
Falsch ist auch die Behauptung – und das soll mit unserem Entschließungsantrag noch einmal ein Stück weit klargestellt werden, –
– dass eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum besteht. Die Arbeitslosigkeit in meiner Region ist mit 7,8 % zum Beispiel niedriger als in manchem verdichtetem Raum.
Wir haben die wichtigen Punkte noch einmal aufgeführt. Ich bitte Sie ganz einfach – um die Entwicklung im ländlichen Raum auch positiv weiter zu begleiten – um Zustimmung zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Danke.
Unsere Fraktion hat zum Entschließungsantrag folgende Position: Die Feststellungen in Punkt I, die DIE LINKE zum EPLR gemacht hat, basieren auf falschen Voraussetzungen und dadurch auch die folgenden Ersuchen an die Staatsregierung. Ich will es an wenigen Punkten deutlich machen.
Erstens. Sie schreiben zum Beispiel in Punkt I, dass umweltbezogene Aspekte der nachhaltigen Entwicklung verfehlt würden. Hierzu muss ich feststellen: Die Mittel für den Naturschutz sind im neuen EPLR verdoppelt worden. In die Agrarumweltmaßnahmen sind gerade auch Naturschutzmaßnahmen integriert. Ein Beispiel: Bodenbrüter werden geschützt, indem zum Beispiel Lärchenfelder angelegt werden usw. Ich kann nicht alles aufzählen, was möglich sein wird.
Zweitens finde ich es schlichtweg eine Unterstellung an die kommunale Ebene, an die regionale Ebene, dass diese nicht in der Lage sei, die Anforderungen des EPLR entsprechend umzusetzen. Wir müssen schon ein Stück weit Vertrauen in unsere Regionen haben. Die regionalen Entwicklungsstrategien sind auch einzureichen und werden genehmigt. Dann wird von der Genehmigungsbe
hörde geprüft, ob die Kohärenz mit den EU
Fördervorgaben vorhanden ist.
Sie fordern weiter mehr Beratung der Landwirtschaftsbetriebe. Im Programm „Natürliches Erbe“ sind unabhängige Berater vorgesehen, also nicht Beratung durch die Landwirtschaftsämter, sondern durch Unabhängige, die insbesondere die Landwirte darin beraten, mehr Naturschutzmaßnahmen auf ihren Flächen umzusetzen. Sie fordern weiter, dass glyphosathaltige Totalherbizide nicht mehr eingesetzt werden sollten. Diese werden hauptsächlich dort eingesetzt, wo pfluglose Bodenbearbeitung stattfindet. Dieser Fördertatbestand ist jedoch gestrichen worden.
Das sind nur einige wenige Anmerkungen zum Entschließungsantrag. Gerade aus diesen Feststellungen heraus werden Ersuchen an die Staatsregierung abgeleitet, die nicht zielführend sind.
Ich möchte noch auf einen vierten Punkt eingehen: Sie fordern eine effektive Kontrolle der Wirkungen durch ein effektives Monitoring. Dazu sei nur so viel gesagt: Die Umsetzung des Monitorings wird künftig eine Herausforderung werden. Bisher sind 2 500 Indikatoren im Jahrestakt zu prüfen. Künftig werden 4 000 Indikatoren in einem wesentlich kürzeren Zeitintervall zu prüfen sein. Ich denke, das ist an Monitoringmaßnahmen eine ganze Menge.
Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an die äußerst kontrovers geführte Debatte zur Novelle des Sächsischen Wassergesetzes am 11. Juli vergangenen Jahres hier in diesem Hause? Ich rufe ins Gedächtnis: Die Staatsregierung hatte dem Landtag Ende 2012 den Entwurf der Novelle vorgelegt. Zwischen Einbringung und
Verabschiedung kam das Hochwasser von Anfang Juni 2013.
Der Gesetzentwurf zum Wassergesetz enthielt neben der Anpassung an das Bundesrecht bereits zahlreiche Neuerungen hinsichtlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes – Verfahrensbeschleunigungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und vieles mehr. Die vereinigte Opposition hat in der genannten abschließenden Gesetzesberatung unisono gezetert, dass man zu diesem Zeitpunkt kein Gesetz dieses Inhalts beschließen könne, dass man diverse Anträge, Anfragen und den Kirchbach-Bericht auswerten müsse, und was sonst alles noch manchmal regelrecht an den Haaren herbeigezogen wurde, um die Verabschiedung des Gesetzes im Juli zu verhindern. Ein weiteres Argument auf unsere Position, man könne zu einem späteren Zeitpunkt nach gründlicher
Auswertung des jüngsten Hochwassers bei Bedarf ein Artikelgesetz nachschieben, war, dass man dann binnen kurzer Zeit eine große Novelle der Novelle machen müsse.
Was liegt jetzt vor? Eine große Novelle? Nein, wir ändern im vorliegenden Gesetzentwurf kaum etwas am Wassergesetz. Das beweist, dass es richtig war, schnell zu handeln und Ihnen nicht auf den Leim zu gehen. Im Gegenteil, seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2013 war diese Novelle beim Wiederaufbau hilfreich und hat die Weichen in Richtung Prävention richtig gestellt. Der Landtag war also wieder einmal gut beraten, nicht auf Ihre Kassandrarufe zu hören, sondern ein Gesetz zu beschließen, nach dem bei der zügig aufgenommenen Schadensbeseitigung und im präventiven Hochwasserschutz bereits seit einem guten halben Jahr gearbeitet werden kann,
Aus den Erfahrungen des Vollzugs der neuen gesetzlichen Regelungen ergeben sich im Artikel 1 lediglich vier kleinere inhaltliche Änderungen im Wassergesetz, im Wesentlichen Klarstellungen. Die weiteren Änderungen waren rein redaktioneller Art. Die Änderungen betreffen unter anderem – ich will sie nicht alle aufzählen – Entbürokratisierungsmaßnahmen bei der Deichunterhaltung, indem gesetzliche Verbote an den Deichen nicht für die Träger der Unterhaltungslast, also im Wesentlichen die Landestalsperrenverwaltung, gelten. Bisher galt das nur für das Befahren mit Kraftfahrzeugen. Ansonsten waren jeweils Ausnahmegenehmigungen nötig. Diese Maßnahme dient der Gefahrenabwehr und der Beschleunigung von Deichsanierungs- und Deichbaumaßnahmen.
Aus der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen noch einige Anregungen zur Verfahrensbeschleunigung bzw. -vereinfachung in einen Änderungsantrag gepackt, der im Ausschuss beschlossen worden ist. Zum Beispiel soll der Vorhabenträger bei Erfordernis auch bei unwesentlichen Änderungen an einem Plan eine Planfeststellung beantragen können. Ebenso soll es auf Anregung des SSG bei unklaren Eigentumsverhältnissen künftig möglich sein, einen Vertreter zu bestellen.
Im Wirkungskreis des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes werden in Artikel 4 Regelungen aufgenommen, die bei der Wiederherstellung von Baudenkmalen nach Naturkatastrophen das Genehmigungsverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzen. Nach Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und denen des Hochwasserschutzes soll im Genehmigungsverfahren dem Hochwasserschutz ein gewisser Vorrang eingeräumt bzw. der bisher quasi Absolutheitsanspruch des Denkmalschutzes relativiert werden.
Im Landesplanungsgesetz wird in Artikel 5 nunmehr der Hochwasserschutz als Grundsatz der Raumordnung auch gesetzlich verankert. Im Landesentwicklungsplan, den wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, war diesem Kapitel ja schon wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt worden. Damit wird der vorbeugende Hochwas
serschutz als eine wichtige Aufgabe bei der Raumordnung gesetzlich fixiert.
Zur Anhörung des Gesetzentwurfs haben mehrere Sachverständige begrüßt, dass bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes das Zielabweichungsverfahren zeitlich parallel und in enger Abstimmung mit dem Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann.
Bekanntlich ist auch die Sächsische Gemeindeordnung einer Änderung unterzogen worden, und zwar im Hinblick darauf, dass Gemeinden vom Hochwasser betroffenen Bürgern, die umsiedeln möchten, auch unter Wert Grundstücke zur Verfügung stellen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ergebnisse der Anhörung, die Auswertungen der praktischen Erfahrungen seit dem Hochwasserereignis haben gezeigt, dass die Regelungen, die jetzt im Wiederaufbaubegleitgesetz vorgeschlagen werden, zielführend und richtig sind. Ein Sachverständiger hat in der Anhörung im Landtag im Hinblick darauf, dass Katastrophen nicht auf Verwaltungsverfahren warten, gesagt, eine schnelle Regelung sei doppelt gut. In diesem Sinne gibt es, denke ich, auch für die Opposition wenige oder keine Argumente, dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf mit den bereits im federführenden Ausschuss und auch in den anderen Ausschüssen beschlossenen Änderungen hier und heute zuzustimmen. Das wäre ein gutes Signal hinaus ins Land, damit die Wiederaufbauarbeiten zügig vorangehen können.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es nicht lassen und muss noch das eine oder andere richtigstellen. Den Debattenbeitrag der Linksfraktion kann ich überschreiben mit „Von den Linken nichts Neues“. Mehrfach wiedergekäute Argumente, die wiederholt in Anhörungen und anderen Runden ausgeräumt worden sind, werden immer wieder krampfhaft vorgetragen, um Kritikpunkte zu suchen und Einzelfälle zu pauschalisieren.
Sie sagten vorhin, den Bürgern wird angst. Nein, Sie machen den Bürgern Angst.
Sie haben ebenso wie Frau Kallenbach angesprochen: Die Bürger würden angeblich von Beteiligungsverfahren abgeschnitten. Das muss ich richtigstellen, denn das darf so nicht stehen bleiben. Bei der vorzeitigen Besitzeinweisung gibt es zwei Kriterien. Das eine ist die Dringlichkeit und das öffentliche Interesse. Das zweite Kriterium ist, dass der Plan bereits festgestellt worden ist, dass also alle Beteiligungsrunden bereits gelaufen sind. Wenn es sich um wesentliche Änderungen handelt, wird es als neues Verfahren wieder aufgerollt. – So viel dazu.
Der andere Aspekt ist zum Landesplanungsgesetz angesprochen worden: Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, kann im Regelfall von der Erörterung abgesehen werden, heißt es dort. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass bei Planänderungen bereits ein Auslegungsverfahren und eine Erörterung erfolgt sind. Der Rücklauf von den Betroffenen ist also schon eingearbeitet worden. Planänderungen setzen auch hier voraus, dass diese im Rahmen des ausgelegten Konzeptes bleiben. Dazu hat ein Sachverständiger gesagt: Das Hochwasser wartet nicht auf das Ende langwieriger Verwaltungsverfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Pinka, Sie haben den Denkmalschutz angesprochen
und nur Prof. Will zitiert. Prof. Will mag allein unter dem Aspekt des Denkmalschutzes recht haben. Dafür ist er der Fachmann und der Professor. Aber die Einlassungen der anderen beiden Professoren, die öffentliches Recht und Umweltplanungsrecht vertreten und die ebensolche Planungsvorgänge von allen Aspekten und allen Seiten her sehen, haben Sie wissentlich weggelassen. Das ist Ihre Taktik, um ein falsches Bild zu erzeugen.
Wenn Sie zitieren, dann zitiere ich Prof. Dammert: „Das Thema Denkmalschutz ist sehr wichtig, aber es geht nicht um die Frage ja oder nein, sondern es geht um die Frage des Wie und es geht darum, die Aspekte des Denkmalschutzes und die Aspekte des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes gleichzustellen und dann gegebenenfalls abzuwägen.“ Das sei zum Denkmalschutz gesagt.
Wie oft haben wir hier schon die Frage der Vorkaufsrechte diskutiert?
(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Und immer wieder werden wir das diskutieren! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Auch wenn Sie nicht mehr da sind, diskutieren wir noch darüber!)
Dann diskutieren Sie mal ruhig weiter und sehen zu, ob sich dadurch etwas ändert und ob sich daraus wirklich neue Aspekte im Bereich des Wasserrechtes und des Hochwasserschutzes ableiten lassen, die dann zielführender werden.
Selbst Herr Blazek, der im Anhörungsverfahren zum Wassergesetz noch für die Vorkaufsrechte gesprochen hat, hat gesagt: Das ist eine Grundsatzfrage – Vorkaufsrecht ja oder nein –, aber es hat für den Wiederaufbauprozess keine Folgen, ob es eingeführt wird oder nicht. Herr Prof. Dammert sagte: Die Streichung des Vorkaufsrechtes führt auf keinen Fall dazu, dass das Ziel des effektiven vorbeugenden Hochwasserschutzes erreicht werden kann.
Ja, bitte.
Ich erinnere mich daran. Wir haben beim Wassergesetz intensiv darüber diskutiert. Bei der Diskussion zum Vorkaufsrecht für Hochwasserschutzmaßnahmen ist doch aber deutlich geworden, dass der Grunderwerb für die benötigten Flächen – egal, ob es sich um Polder oder innerörtliche Überschwemmungsflächen handelt – mit dem Vorkaufsrecht eben nicht steuerbar ist, sondern eher mit dem Planungsrecht; denn es macht doch nur Sinn, wenn mehrere Flächen gleichzeitig erworben werden können. Das Vorkaufsrecht greift bekanntlich nur, wenn ein Grundstücksverkauf stattfindet.
Ja.
Man muss immer den Kontext zu dem jeweiligen Gesetz sehen.
Das Vorkaufsrecht ist ja in einigen Gesetzen auch weiterhin enthalten, gerade im Hinblick auf den Denkmalschutz und das Baurecht,
weil es dabei eben nur um einzelne Grundstücke geht, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Für den Hochwasserschutz hingegen brauchen wir eine Vielzahl.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kallenbach ist in ihrem Redebeitrag auf Herrn Kirchbach eingegangen. Wenn Sie den zweiten Kirchbach-Bericht richtig gelesen und interpretiert haben, dann stellen Sie fest, dass er die Forderungen zu den Gewässern I. und II. Ordnung nicht wieder aufgenommen und dem Freistaat insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt hat, was die Umsetzung der Anregungen aus dem ersten Bericht betrifft. Also bleiben Sie mal auf dem Boden der Tatsachen!
Noch eine wichtige Botschaft an Sie, Frau Dr. Pinka: Sie führen ja gern an, dass Sie Wissenschaftlerin sind. Wenn Sie in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit Tatsachen auch nur einseitig bewerten, dann möchte ich nicht auf Ihre Expertisen bauen. Ich freue mich schon auf den Tag, an dem die LINKEN endlich ihre Landesliste fertig haben, das Schaulaufen um die aggressivsten Reden hier endlich ein Ende hat und wir zur sachlichen Arbeit zurückkehren können.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ich weiß nicht, was soll es bedeuten“ habe ich mir gedacht, als ich diesen Antrag zur Kenntnis bekam. Ich will das Lied nicht singen und hier auf Frau Nahles machen. Das geht heute auch wegen der Stimme nicht.
Zuerst habe ich gedacht, dass das ein liegengebliebener Antrag ist. Aber nein, die Drucksachennummer ist aktuell und vom 14.11.2013.
Ich frage mich: Was soll ein solcher Antrag ein halbes Jahr nach dem Hochwasser, wo der Wiederaufbau auf Hochtouren läuft und die schlimmsten Schäden inzwischen beseitigt sind, wo die Soforthilfemaßnahmen, bei denen bereits Handgeld an die Betroffenen zur Beschaffung von Hausrat usw. ausgezahlt wurde – bereits vier Tage nach der Flut –, wo die Antragsbearbeitung bei der SAB für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kirchen und Kommunen auf Hochtouren nach bekannt gegebenen Richtlinien zur Verwendung der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds läuft? In diese Situation hinein kommt der Antrag, der zum Inhalt hat, die Förderkonditionen und
zwecke wieder umzukrempeln und auch noch die offenen Fälle von 2010 mit hineinzumischen.
Ich frage mich: Wie will man den Förderfällen aus dem Hochwasser von 2010, die nach den einschlägigen Fachförderrichtlinien abgearbeitet wurden, erklären, dass nun plötzlich andere Konditionen gelten?
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass in den Fällen, bei denen auch 2013 wieder Schäden an Infrastrukturen und baulichen Anlagen eingetreten sind, die 2010 auch schon betroffen waren, nach den Richtlinien von 2013 verfahren wird.
Gewiss ist es für eine Oppositionspartei legitim, den vom Hochwasser Betroffenen vermitteln zu wollen, dass sie die vermeintlich besseren Instrumente zur Schadensregulierung hat. Es ist ja heute nicht die erste Debatte zu diesem Thema. Aber man muss eben, wie so oft bei Oppositionsanträgen, genau hinschauen, was den Bürgern verkauft werden soll. Es fällt zumindest auf, dass die SPD in ihren Antrag Sachverhalte aufnimmt, die zum Beispiel in Sachsen-Anhalt gegenüber Sachsen entschädigt werden, wie eben zum Beispiel der Hausrat oder Fahrzeuge. Auf die Fälle, in denen die Entschädigung in Sachsen wesentlich günstiger geregelt ist, wird hingegen nicht eingegangen. Das betrifft zum Beispiel die Pauschalentschädigung für landwirtschaftliche Flächenschäden, die Förderung im Bereich der Kleingärten oder die Art und Weise, wie Unternehmen in Schwierigkeiten behandelt werden. Ich könnte noch mehr aufzählen.
Folgendes ist wichtig: Wir fördern in Sachsen – und das ist in anderen Bundesländern nicht der Fall – die Mehrkosten des nachhaltigen hochwassersicheren Wiederaufbaus zum Beispiel von Heizungs- und Energieversorgungsanlagen.
Meiner Meinung nach hat die SPD-Fraktion einen grundsätzlichen Denkfehler, was die Interpretation des Katalogs der in der Bund-Länder-Vereinbarung aufgenommenen Fördertatbestände betrifft. Richtig ist, dass in diese Vereinbarung auch Hausrat und Fahrzeuge aufgenommen worden sind. Richtig ist aber auch, Frau Köpping, dass die Länder freie Hand bei der Ausgestaltung des mit dem Bund verhandelten Rahmens hatten und es gewollt war, dass die Länder auf regionale Besonderheiten des Schadenbildes eingehen konnten. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen zielgenau und sparsam eingesetzt werden.
Das Volumen des Aufbauhilfefonds ist für Sachsen mit 1,7 Milliarden Euro festgesetzt worden. Das Volumen steht. Wenn Sie weitere Fördertatbestände aufmachen und zum Beispiel pauschal noch 6 000 Euro für Haushaltsschäden zahlen wollen, dann bin ich gespannt, wie die Umschichtung aussehen soll und wem Sie die Mehrausgaben wieder wegnehmen wollen. Irgendwoher muss das Geld ja kommen. Wollen Sie etwa den Prozentsatz in Höhe von 80 % vom Wiederherstellungsaufwand für Wohngebäude senken? Diese Erklärung sind Sie uns schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren! Es geht uns nicht darum, einigen Betroffenen, die immer noch übrig sind und für die es vielleicht keine individuelle Regelung gab, nicht etwas mehr Geld zu gönnen. Es geht uns darum, die richtigen Prioritäten zu setzen, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der Eigenvorsorge und der Berücksichtigung der Erfahrungen sowie der individuellen Schadensbilder, beim Wiederaufbau, sei es an Wohn- oder gewerblich genutzten Gebäuden. Wir wollten auch beim Hausrat und bei Fahrzeugen keine beweglichen Güter ersetzen und damit nicht die Kaskomentalität weiter befördern. Wir wollen zu vorausschauendem Handeln anregen.
Sachsen hat so schnell wie kein anderes Bundesland bereits am 6. Juni, wenige Tage nach der Flut, an Privatpersonen, Unternehmen, Hauseigentümer, Kommunen usw. insgesamt 85 Millionen Euro unbürokratische
Soforthilfe ausgezahlt. Das haben die anderen Bundesländer alle nicht getan. Jeder Haushalt hat bis zu 2 000 Euro Handgeld bekommen können. Insgesamt sind 30 Millionen Euro pauschal an die Haushalte gegangen. Das will ich hier noch einmal festhalten.
Hausrat und Fahrzeuge können versichert werden. Eine Hausratversicherung und eine Vollkaskoversicherung für ein Firmenfahrzeug kann jeder abschließen. Wer das nicht tut, sollte denen, die diese Beiträge zahlen, nicht durch Gelder des Steuerzahlers gleichgestellt werden. Es war auch in den engen Gebirgstälern, wo ich herkomme, ein bis zwei Tage vor dem Höchststand der Flut voraussehbar, dass die Gewässer anschwellen. Der größte Anteil der Bürger hat richtig gehandelt, die beweglichen Güter eine Etage höher geschafft oder anderweitig gerettet. Das trifft auch auf Fahrzeuge zu, die jeder noch vom Firmenhof fahren konnte.
Im Übrigen kann die Härtefallkommission in den wenigen schwierigen und meist unverschuldeten Einzelfällen weitere Hilfen gewähren. Dies ist auch in vielen Fällen erfolgt. Darüber hinaus ist in ebenso vielen Fällen mit Spendenmitteln geholfen worden. Niemand ist alleingelassen worden.
Auch über die Frage der Pflichtversicherung gegen Elementarschäden haben wir schon mehrfach gesprochen. Sie wissen – Sie haben diese Kommission angesprochen –, dass das nicht so einfach zu regeln ist und massive verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, die erst ausgeräumt werden müssen. Das kann aber nur bundesweit geregelt werden. Die Gespräche der Landesjustizminister und der Versicherungswirtschaft auf Bundesebene laufen ja. Sehr sorgfältige Abwägungen sind die Voraussetzung, bevor hier eine Gesetzgebungsinitiative auf Länder- und Bundesebene erfolgen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD! Bevor ich auf die Punkte 4 und 5 eingehe, ein Rat: Sie hätten vor dem Abfassen Ihres Antrages die Drucksache 5/13006, den Bericht der Staatsregierung zum Entschließungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion, Drucksache 5/12194, lesen sollen.
Dort finden Sie auf 22 Seiten bereits die Antworten und die Maßnahmen zu dem, was wir heute mit Ihrem Antrag noch einmal beschließen sollen. Darüber hinaus verweise ich, was Fragen der Gewässerunterhaltung I. Ordnung betrifft, auch auf die Ergebnisse der jüngst im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft durchgeführten Anhörung. Dort kam von einem der Sachverständigen der Begriff der Hochwasserdemenz. Das ist ein wichtiges Schlüsselwort, welches wir uns auch auf kommunaler Ebene immer wieder vor Augen führen müssen. Wir können nicht die Staatsregierung in die Pflicht nehmen, wenn auf kommunaler Ebene diese Aufgabe in manchen Kommunen – ich sage: in manchen – verschleppt wird.
Seit 2007, seit es die entsprechende Richtlinie gibt, werden diese Gewässerunterhaltungen mit mindestens 75 bis 90 % gefördert, und der Eigenanteil der Kommunen ist über das FAG in den Pauschalzuweisungen enthalten. Es kann niemand sagen, es sei kein Geld da. Aber wenn das nächste Hochwasser vorbei ist, ist vielleicht die eine oder andere kultur- oder imageträchtige Einrichtung in der Stadt oder der Gemeinde wichtiger. Die Instrumente haben wir, wir sollten sie nur nutzen.
Fazit: In diesem Antrag konnte ich nichts Neues entdecken. Er ist deshalb für unsere Fraktion entbehrlich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, keiner von uns wünscht sich das und keiner kann sich vorstellen, sein Hab und Gut im Hochwasser versinken zu sehen, und das vielleicht schon zum wiederholten Mal. Dabei ist es egal, ob der Betroffene in einer Mietwohnung wohnt oder im eigenen Haus, das er vorher mit viel Herzblut, mit Geld, Zeit und Liebe errichtet, restauriert, gehegt und gepflegt hat, und das oftmals schon über mehrere Generationen. Da bin ich bei Ihnen, Herr Dulig, mit Ihrer Empathie für die Betroffenen.
Ich wohne selbst in einer Gemeinde, die immer wieder vom Hochwasser heimgesucht wird, und habe auch im Juni wieder bei manchen Betroffenen gestanden, die zum zweiten oder dritten Mal das Wasser im Haus hatten – in unterschiedlicher Höhe, meist war das Erdgeschoss stark betroffen. Dort habe ich genau dieselben Gespräche geführt, und die Leute sagten: Nein, zweimal ist genug. Ich schaffe das nicht mehr.
Zunächst kann man da nicht viel sagen. Man kann auch nicht sagen: Ich mache das schon, ich regle das schon, wir werden das schon hinbekommen. Man versucht, die Leute zu trösten, ihnen Mut zuzusprechen, manchen einfach in den Arm zu nehmen oder ihm zu sagen: Komm zu mir und wir reden einmal darüber. Man versucht, beim Aufräumen zu helfen, Spenden zu sammeln und jetzt auch bei verschiedenen Antragstellungen und beim unabwendbaren Behördenkleinkrieg behilflich zu sein.
Diejenigen, die erste Überlegungen hatten, nicht wieder aufzubauen, sind doch wieder herangegangen, haben angepackt und haben diese Überlegungen fallen gelassen, weil man in dem gewohnten sozialen Umfeld bleiben möchte, weil man an dem Stück Heimaterde hängt, weil man künftig vielleicht bautechnisch oder anderweitig Vorsorge treffen will oder weil demnächst das Hochwasserschutzkonzept in der entsprechenden Region umgesetzt wird. Die Pläne wurden in Einzelfällen aber auch deshalb fallen gelassen, weil inzwischen geklärt ist, mit welchen Förderinstrumenten nach der Wiederaufbaurichtlinie
geholfen werden kann.
Herr Dulig, an diesem Punkt trennen sich unsere Wege. Mit den Instrumenten, die Sie bei der Frage des Wiederaufbaus an anderer Stelle benutzen wollen und vor allen Dingen mit der Finanzierung kann ich nicht ganz mitgehen. Aus meiner Sicht ist die ganze Sache nicht bis zum
Ende gedacht. Die Politik war und ist in vielen Fällen schlecht beraten, aus Einzelfällen allgemeingültige Regelungen abzuleiten.
Sie meinen, mit Ihrem pauschalen Antrag die Forderung nach Umsiedlung aufgreifen zu können. Ich sage aber, dieser Antrag ist insgesamt kein taugliches Mittel, die vielfältigen, differenzierten Betroffenheiten zu regeln; denn er stellt auf Einzelne ab und schafft damit auch Präzedenzfälle für Opfer von Naturereignissen. Ich erinnere nur an Tornados, an exponierte Lagen im Erzgebirge oder in anderen Gegenden, die sturmgefährdet sind.
Ich gebe auch zu bedenken, dass die Unterstützung von Umsiedlungswilligen gerade in den Überschwemmungsgebieten nur dann Sinn machen würde, wenn alle Bewohner eines Ortsteils oder einer Siedlung tatsächlich umsiedelten.
Sobald sich einige Bewohner gegen die Umsiedlung aussprächen, müsste der Freistaat oder eben auch die Kommune in die Verbesserung des Hochwasserschutzes eines oder weniger verbleibender Häuser weiter investieren. Im Rahmen der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge wäre auch die Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienste auch nur für wenige dort Verbliebene weiter in vollem Maße abzusichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen auch einen Blick darauf werfen, was das Baurecht dazu sagt. Aus planungsrechtlicher Sicht sind Einzellagen im Innenbereich für Absiedlungen wenig geeignet. Zum einen wird bei Abriss einzelner Gebäude innerhalb einer Bebauungszeile kaum wirksamer Reduktionsraum geschaffen werden können. Zum anderen wird die Aufhebung des bestehenden Baurechts selbst bei Einverständniserklärung des gegenwärtigen Grundstückseigentümers nicht ohne Weiteres möglich sein. Es gilt in der Tat, dass auch in Umsiedlungsfällen die allgemeinplanerischen Voraussetzungen sowohl für die bestehenden Grundstücke und Gebäude als auch für die neu zu suchenden Grundstücke gelten.
Herr Dulig, ich frage mich auch, was der kommunale Spitzenverband zu diesem Antrag sagen würde; denn Sie schreiben es unter Punkt 1.4 Ihres Antrages den Kommunen zu, die Kosten für den Rückbau der Gebäude zu tragen.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen sollen ebenfalls zurückgebaut werden – auf Kosten der Eigentümer dieser Infrastruktur. Ich gebe zu bedenken, dass diese Infrastruktur für Ver- und Entsorgung vom Gebührenzahler finanziert wird. Wir wälzen die Kosten also auf den Gebührenzahler ab.
Meine Damen und Herren! Seit dem Juni-Hochwasser sind inzwischen gut drei Monate vergangen. Die Staatsregierung hat sofort gehandelt. Nach den Soforthilfemaßnahmen sind in der Richtlinie Hochwasserschäden mit den Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds viele Instrumente für jeden individuellen Fall vorhanden. 80 % der Scha
denssumme wird ersetzt – für den Wiederaufbau an gleicher Stelle oder eben auch an einem anderen Ort. Das ist neu in diesem Programm. Der Lückenschluss in der Finanzierung kann über SAB- und KfW-Programme erfolgen. Die Versicherungsleistungen werden auf den Eigenanteil voll angerechnet. Im Idealfall bleibt kein Eigenanteil übrig.
Meine Damen und Herren! Ich gebe zu bedenken, dass eine solche flächendeckende oder auch nur über Sachsen verstreute Umsiedlung sowohl finanziell als auch organisatorisch – Sie haben es richtig gesagt, es sei nicht innerhalb kurzer Zeit zu leisten – kaum zu realisieren wäre. Die Summe von 50 Millionen Euro ist recht willkürlich gegriffen. Allein die Umsiedlung von Röderau-Süd hat damals 40 Millionen Euro gekostet. Sie haben diese Summe in den Raum gestellt, aber nicht untersetzt.
Sie haben in Ihrem Antrag zu Recht geschrieben, dass keiner der Einwohner gezwungen werden kann, sein Haus zu verlassen bzw. woanders eines aufzubauen. Also bliebe auch in diesen überschwemmungsgefährdeten Gebieten ein Flickenteppich übrig.
Jetzt möchte ich noch einmal auf den alten Mann zu sprechen kommen, den Sie zitiert haben, der noch Schulden vom vorherigen Hochwasser hat. Diesem könnte mit Ihrem Programm auch nicht geholfen werden, wenn der Wiederherstellungswert vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage wäre und er seine Schulden immer noch an der Backe hätte. Das ist ein klassischer Fall für die Härtefallkommission.
Für Härtefälle möchte ich nochmals Folgendes feststellen: In der Richtlinie Hochwasserschäden gibt es eine Reihe von Sicherheitsnetzen zur Vermeidung solcher unbilligen Härten. Insbesondere die Hilfsorganisationen sind in den Prozess der Antragsbearbeitung bei der SAB eingebunden. Vorhandene Spenden können zielgerichtet für solche Härtefälle eingesetzt werden.
Es wird jedoch damit gerechnet, dass es aufgrund des Fördersatzes von 80 % und der genannten Möglichkeit, Versicherungsleistungen zur Deckung des Eigenanteils einzusetzen, im Vergleich zu vorherigen Hochwasserereignissen recht wenige Härtefälle geben wird. Gleichwohl gilt – das will ich hier explizit sagen –: Sollten Menschen etwa aufgrund einer Behinderung oder ihres hohen Lebensalters einen Wiederaufbau bzw. eine Umsiedlung nicht mehr finanzieren können oder dazu einfach nicht mehr in der Lage sein, wird diesen Fällen nachgegangen. Dabei wird es sich jedoch wirklich um Einzelfälle und Einzelschicksale handeln. Eine pauschale Regelung, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann es dafür nicht geben.
Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Fonds ist kein taugliches Instrument für den Umgang mit hochwassergeschädigten Bürgern oder für das Hochwasserrisikomanagement der Zukunft. Vielmehr geht er an der Realität und an
den vom Hochwasser 2013 betroffenen Fallgruppen vorbei.
Lassen Sie uns den vom Freistaat Sachsen lange vor den anderen vom Hochwasser betroffenen Bundesländern eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen, den Betroffenen mit dem Instrumentenkasten der Richtlinie Hochwasserschadensregulierung individuell zu helfen, die Bürger über verbleibende Restrisiken aufzuklären, die Eigenvorsorge zu stärken und einzufordern, dort, wo noch Vollkasko-Mentalität gegenüber dem Steuerzahler
herrscht, und die Hochwasserschutzkonzepte zügig und gegen den Widerstand Einzelner umzusetzen.
Wenn wir das tun – und dabei können Sie von der Opposition uns unterstützen –, ist das zielführender als der vorliegende Antrag, den wir aus den vorgenannten grundsätzlichen und sachlichen Erwägungen heraus so nicht unterstützen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, nur ganz kurz. – Herr Lichdi, die zitierten Schreiben liegen mir nicht vor; ich kenne sie nicht. Ich gehe aber davon aus, dass eine Kommune, wenn sie denn ein Baugebiet in einem Gebiet ausweist, das als überschwemmungsgefährdet gilt, das Risiko kennt und es eigentlich bewerten müsste. Wenn das Baugebiet bautechnisch nicht den erforderlichen Auflagen entspricht, dann ist das eigentlich keine Amtshaftung gegenüber dem allgemeinen Steuerzahler, sondern gegenüber dem, der die Genehmigung erteilt hat oder als Bauherr nicht die Einhaltung der Auflagen kontrolliert hat.
In Nünchritz-West betrifft das, soweit ich weiß – darauf bin ich jetzt nicht konkret vorbereitet – circa 50 Grundstücke. Der eine Teil möchte weg.
Das weiß ich nicht. Ich weiß, dass viele für den Hochwasserschutz und für den Deich dort kämpfen; das ist mir bekannt. Man fordert ein, endlich diesen 3 Kilometer langen Deich zu bauen, der circa 7 Millionen Euro kosten und nicht nur die wenigen Einwohner dort schützen wird, sondern auch einen weiteren Ortsteil.
Wenn wir aber 48 Grundstücke absiedeln und woanders wieder aufbauen, dann würde das die 7 Millionen Euro des Deichbaus bei Weitem übersteigen, die Kommune mit den Rückbaukosten circa 40 000 Euro pro Grundstück belasten und, wie gesagt, auch die Versorgungsträger belasten. Ich weiß nicht, ob das wirtschaftlicher ist. Denn in der Antragsbegründung steht, –
– es seien wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzustreben. Ich denke, so einfach, wie Sie es genannt haben, ist das Ganze nicht. Man muss wirklich Für und Wider abwägen. Da kann man auch in Einzelfällen nach der Richtlinie vorgehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nähern uns mit diesem Tagesordnungspunkt einem konkreten, handfesten Aufgabenbereich des Sächsischen Landtages.
Ich sage, die Anwesenheit wird der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht.
Ich habe keine Fraktion genannt, Herr Storr! – Als zweites großes Umweltgesetz in diesem Jahr geht heute die Novelle des Sächsischen Wassergesetzes in die Zielgerade. Bereits vor einem Jahr sind in einem breit angelegten öffentlichen Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf vielfältige Anregungen gesammelt, ausgewertet und bereits in den Regierungsentwurf eingearbeitet worden. Dem Sächsischen Landtag ist der Regierungsentwurf Ende vergangenen Jahres zugeleitet und seitdem in den Gremien ausführlich beraten worden.
Als Gründe für die Novellierung sind im Wesentlichen drei Schwerpunkte zu nennen: erstens die infolge der Föderalismusreform veränderte Zuständigkeit des Bundes neben dem Umwelt- nun auch im Wasserrecht, zweitens die Auswertung der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen von 2002, 2006 und 2010, und drittens haben in bestimmten Zeitabständen ohnehin nötige Anpassungen an veränderte Anforderungen zu erfolgen, auch mit dem Ziel von Verwaltungsvereinfachungen und Verfahrensoptimierungen.
In der Kürze der Zeit kann deshalb nicht auf alle Regelungen eingegangen werden. Der Begriff „Novelle“ greift
hier ohnehin zu kurz. 17 Artikel und 126 Paragrafen mit zahlreichen Angaben umschreiben ein sehr umfängliches Regelwerk zu Fragen der Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, der öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgung, zu Talsperren und Hochwasserschutzanlagen und zu vielem anderen mehr. Bewährtes aus dem bisherigen Landesrecht wurde übernommen und angepasst.
Nach der eingangs der heutigen Beratung geforderten Verschiebung der Endberatung auf irgendwann sage ich noch einmal: Für den insbesondere von den Geschädigten erwarteten zügigen Wiederaufbau brauchen wir dieses Gesetz jetzt und nicht, wie die Opposition verlangt hat, nach einer weiteren Auswertung der jüngsten Hochwasserereignisse. Diesem Gesetz liegen – wie ich eingangs erwähnte – bereits die Analysen vorangegangener Hochwässer von 2002, 2006 und 2010 zugrunde. Diese Grundfeststellungen treffen auch auf das letzte Hochwasser zu. Es war nichts anderes als das vergangene. Das Wasser ist dieses Mal nicht die Elbe hinaufgelaufen.
Im Gesetzentwurf sind wesentliche Elemente des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Verfahrensbeschleunigung zum Wiederaufbau enthalten. Ich nenne nur einige der neuen Regelungen: erstens die Ausweisung der neuen Kategorie von überschwemmungsgefährdeten Gebieten, also Gebiete, wo seltener als HQ 100 eintritt. Damit gehen wir über das Bundesrecht hinaus, das bisher nur Überschwemmungsgebiete mit einer höheren statistischen Hochwasserwahrscheinlichkeit definiert hat. In Gefährdungsgebieten ist Bauen künftig nur noch mit Einschränkungen erlaubt, um mögliche Schäden, Schadenspotenziale zu minimieren, zum Beispiel der Verzicht auf Kellergeschosse, Einliegerwohnungen usw.
Zweitens. Wenn sich die Gewässer neue Betten suchen, soll deren Erhalt erleichtert werden. Damit kann den Flüssen mehr Raum eingeräumt werden. Drittens. Es sind jetzt auch Regelungen zum Rückbau bzw. zur Nichtwie
derherstellung beschädigter Ufermauern enthalten – dort, wo es fachlich geboten ist.
Weiterhin nenne ich zahlreiche Verbesserungen von verfahrensrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel – erstens –, dass künftig der Wiederaufbau der Deiche auf derselben Deichlinie ohne Planfeststellung oder Plangenehmigungsverfahren möglich sei.
Zweitens. Durch die Einführung einer sogenannten gebundenen Entscheidung soll im Planfeststellungsverfahren dem öffentlichen Interesse ein Vorrang vor Einzelinteressen eingeräumt werden.
Drittens wollen wir Einwendungen von Privatpersonen denen von Umweltverbänden gleichstellen. Damit soll deren bisherige Privilegierung eingeschränkt und eine Einwendungsfrist festgelegt werden.
Viertens möchte ich nennen, dass die Fristen für einzelne Verfahrensschritte verkürzt werden und die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzuges möglich sei.
Aus den vorgenannten Gründen werbe ich noch einmal bei der Opposition dafür – und damit nehme ich auch die Forderungen der kommunalen Familie auf, die vorige Woche zum Parlamentarischen Abend des Städte- und Gemeindetages vielfach vorgetragen wurden: Stellen Sie sich den Realitäten und machen auch Sie den Weg mit uns frei – für eine zügige Schadensbeseitigung und für die Abwehr künftig drohender Hochwässer in den betroffenen Gebieten!
Noch ein Wort zu den Vorkaufsrechten. Ja, wir haben darauf verzichtet, aber nicht, wie Sie dann in Ihren Beiträgen behaupten werden, um den Hochwasserschutz zu schwächen, sondern weil sie ein stumpfes Schwert und ein bürokratisches Monstrum waren.
Ja, bitte, Frau Jähnigen.
Ja. An der entsprechenden Stelle komme ich darauf, Frau Jähnigen.
Na gut, ich gehe einmal darauf ein, obwohl das bei Ihnen fachpolitisch etwas schwierig ist. Also: Wie das die Schadensbeseitigung und das Fortschreiten der Schadensbeseitigung beeinflusst – wir können damit beginnen,
wenn wir das Gesetz beschließen. Das ist der eigentliche Grund, wofür wir das brauchen.
Bitte.