Ehe ich auf einzelne Punkte unserer Stellungnahme eingehe, möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, um den Vorwurf der „Volksverhetzung“, der in den Ausschüssen laut wurde, entschieden zurückzuweisen. Herr Stange, wenn man schon mit Begriffen wie „Blut- und BodenIdeologie“ operiert, sollte man das zumindest auch belegen können. Oder ist für Sie die „Wahrung heimischer Interessen“ wirklich schon etwas so Abscheuliches, oder die Formulierung „einiges und freies Europa der Völker und Vaterländer“?
Allein schon der Begriff „Landesentwicklung“ macht deutlich, worüber sich der Freistaat im Wesentlichen identifiziert. Dazu gehören zuerst seine den Staat prägenden Einwohner, die Struktur seiner Siedlungsgebiete sowie das Verhältnis zwischen urbanen und ländlichen Räumen. Und natürlich das Arbeits- und Kulturleben, die Naturräume, Infrastruktur, Bildungs- und Sozialwesen und nicht zuletzt die Struktur der Verantwortungsebenen. Landesentwicklungsplanung ist ein kollektiver Blick in die Zukunft, der, will er Kontinuität beanspruchen, auf einer Leitkultur basieren muss.
Hier setzt unsere Kritik an – die sächsische Politik besitzt kein solches Leitbild. Das Einzige, was die Staatsregierung, aber leider auch die meisten hier vertretenen Parteien besitzen, ist ein alles dominierender Leitzuchtmeister namens Europäische Union. Anstelle von Leitkultur herrscht dort Richtliniendiktatur – denken wir nur an die Wasserrahmenrichtlinie.
Wir Nationaldemokraten wollen, dass der Freistaat und seine Sachsen nicht gestalten lassen, sondern selbst gestalten, und da der Souverän und Gestalter für uns nach wie vor die einheimische Bevölkerung, also Deutsche und Sorben, darstellt, ist eine Debatte über die Landesentwicklung losgelöst von der Frage der Bevölkerungsentwicklung auch nicht denkbar.
Aufgabe und Inhalt des Landesentwicklungsplanes ist es daher, die Ziele und Grundsätze einer demografischen Trendumkehr im Sinne einer positiven Bevölkerungsentwicklung der Einheimischen festzulegen. Sämtliche Raumordnungs- und Entwicklungsüberlegungen müssen im Zusammenhang mit ihrer Wirkung für Bevölkerungszusammensetzung und Altersstruktur stehen. Insbesondere die Fragen der Daseinsvorsorge sollten unter Maßgaben der Strategien des demografischen Gegensteuerns betrachtet werden.
Die Veränderungen durch eine ältere, an Zahl abnehmende und räumlich zunehmend ungleich verteilte Bevölkerung wirken in alle Lebensbereiche hinein. Zudem ergeben sich für die öffentlichen Haushalte hohe Belastungen, während der Rückgang der Bevölkerung die Einnahmenseite des Landes und der Kommunen schmälert.
Die Politik muss sich dieser Herausforderung durch die Einleitung mittelfristiger Anpassungsprozesse einerseits und unmittelbar greifende und langfristig angelegte Strategien des Gegensteuerns andererseits stellen.
Notwendige Anpassungsprozesse sind somit nicht mit reinen Rückbauprozessen gleichzusetzen; sie müssen vielmehr der Erneuerung und Qualitätsverbesserung dienen. Die Erhaltung der Attraktivität ländlicher Räume spielt bei der aktiven Bewältigung der demografischen Prozesse eine wesentliche Rolle. Gegenstrategien müssen in erster Linie darauf abzielen, die Geburtenraten der Deutschen in Sachsen zu erhöhen und die Zuwanderung Deutscher zu steigern.
In diesem Zusammenhang erhält die Förderung der Rückkehrbereitschaft einstmals abgewanderter Sachsen
und Sorben Vorrang. Neben notwendigen bevölkerungspolitischen Impulsen auf nationaler Ebene, auf die der Freistaat Sachsen hinwirkt, dürfen auch lokale Wachstumsstrategien mit entsprechenden wirtschaftlichen
Maßnahmen nicht länger vernachlässigt werden. Hierzu gehören die Schaffung eines ausreichenden und attraktiven Arbeitsplatzangebotes, das auch Fernpendler dazu bewegt, wieder in den betroffenen Regionen Arbeit zu nehmen, Investitionen im Bildungsbereich und Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit sowie die Stärkung weiterer weicher Standortfaktoren, zum Beispiel in den Bereichen Kultur und Freizeit.
Das Leitmotiv der sächsischen Zukunftsentwicklung entspringt heute der Frage, ob wir Heimat oder Standort sein wollen. Für uns Nationaldemokraten heißt das: Der Freistaat Sachsen präsentiert sich im Jahr 2025 auf der Grundlage einer räumlich ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung als zukunftsfähiger Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum in einer intakten Ethnosphäre, als lebenswerte Heimat für alle Deutschen und Sorben, die auf seinem Gebiet leben.
Wirtschaftliche und Raumentwicklung dürfen natürlich auch die Grenzregionen nicht außer Acht lassen, in Abstimmung und Kooperation mit den Nachbarregionen, keine Frage. Doch wir sollten schon darauf achten, welche Auswirkungen die „Territoriale Agenda 2020“ zeigt, die eine Vereinheitlichung von Rechtsordnungen, politischen und sozialen Systemen in den Regionen der EU als reinen Selbstzweck anstreben.
Der Freistaat sollte nach nationaldemokratischer Auffassung Angleichungskonzepte nur dort unterstützen, wo diese zur Weiterentwicklung gewachsener Strukturen dienen. Eine EU-Kohäsionspolitik zulasten deutscher und sächsischer Regionen allerdings lehnen wir ab, wenn sie dem Staatsziel einer Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland – und damit auch in ganz Sachsen – entgegensteht.
Ohne Frage sind die Grenzregionen als Räume mit besonderem Handlungsbedarf anzusehen, jedoch nicht nur, was positive Zielsetzungen betrifft, wie etwa die Intensivierung des kulturellen und wirtschaftlichen Austausches, sondern auch, was die Abwehr von Gefahren für die einheimische Bevölkerung angeht. Der Freistaat Sachsen ist ein historisch bedeutsamer Teil des deutschen Sprach- und Kulturraumes und hat eine wichtige Brückenfunktion zum kulturelle Erbe der Deutschen in Osteuropa, was dementsprechend politisch zu gestalten ist.
Damit habe ich die Schwerpunkte unserer Stellungnahme umrissen: demografische Trendumkehr, Daseinsvorsorge unter den Bedingungen einer älter werdenden Bevölke
rung, regionale Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen hinweg unter Beachtung und Wahrung sächsischer Interessen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass der veränderte Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 nach wie vor einige Schwächen aufweist, deren Beseitigung im Interesse des Freistaates Sachsen und seiner Bürger nötig wäre, um Landesentwicklungsplanung unter den Gesichtspunkten einer demografischen Trendumkehr, einer kulturellen Traditionslinie, Subsidiarität sowie Souveränität und ausreichender Teilhabe zu gewährleisten.
Die Fortschreibung des sächsischen Landesentwicklungsplans ist eine Erfolgsstory. Ich erinnere nur: Die Beteiligung der Bürger und der öffentlichen Stellen zum ersten Entwurf hatte intensive Diskussionen ausgelöst. Erstmals konnten sich die Bürger auch online beteiligen. Die Resonanz war enorm, auch wenn es einige Missverständnisse gab zur Planung von Windkraftstandorten, Verkehrsvorhaben und zum Thema Rohstoffabbau.
Wir haben deshalb gemeinsam nachjustiert. Selbst über den Beschluss hinaus gab es zahlreiche konstruktive Beiträge aus den Fraktionen, Verbänden und von Bürgerinnen und Bürgern. Ich danke allen Beteiligten für die intensive und zielgerichtete Zusammenarbeit: dem Landtag, Innenausschuss, AK VI.
Der neue Entwurf hat bisher von allen Fraktionen viel Lob bekommen. Ich bin mir sicher: Damit ist uns ein wirklich großer Wurf gelungen. Die Resonanz bei der letzten öffentlichen Bürgerbeteiligung war wieder riesig. Rund 800 Stellungnahmen mit etwa 3 200 Hinweiskomplexen sind eingegangen. Diese rege Beteiligung ist für uns ein großer Erfolg. Die Auswertung steht jetzt kurz vor dem Abschluss.
Ich gehe davon aus, dass wir den neuen LEP – als LEP 2013 – Anfang des III. Quartals 2013 als Rechtsverordnung der Staatsregierung verabschieden können. Die heutige Stellungnahme des Landtags wird dabei selbstverständlich ebenso berücksichtigt wie beim letzten Mal.
Natürlich werden jetzt immer noch einige Kritik üben wollen. Das kann bei einem solch komplexen Planwerk nicht ausbleiben und ist sogar erwünscht. Klar ist aber auch: Der LEP muss das bleiben, was er gesetzlich sein soll: ein landesweiter Raumordnungsplan und kein Kompendium aller Wünsche und Partikularinteressen.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Sächsischen Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie noch darüber informieren, dass die Fragen laufende Nrn. 3, 5 und 6 schriftlich beantwortet wurden. Ich komme nun zur Frage Nr. 1 und bitte Sie, Frau Abg. Dr. Stange, Ihre Fragen zu stellen. Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Es geht hier um Fragen und Antworten. Bitte seien Sie noch soweit geduldig und hören Sie zu, sonst können wir die Sitzung nicht ordentlich zu Ende bringen.
Nach dem Spitzengespräch zwischen SMF/SMK und GEW/dbb am 25. März 2013 wurde in den Medien berichtet, dass eine Expertenkommission Lösungsvorschläge zu drei identifizierten Handlungsfeldern des Generationenwechsels bei Lehrkräften erarbeiten soll. Ergebnisse sollen Anfang Juni 2013 vorliegen. Eines der Handlungsfelder ist dabei die Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufes in Sachsen.
1. Wie ist die Expertenkommission zusammengesetzt, wie oft hat sie bereits getagt und ist zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, dass es Anfang Juni 2013 Lösungsvorschläge geben wird, zu denen dann auch Verhandlungen mit den Gewerkschaften GEW und dbb geführt werden?
2. Ist die Eingruppierung der sächsischen Lehrkräfte in diesem Kontext ein Thema oder strebt die Staatsregierung dazu gesonderte Tarifverhandlungen auf Landesebene an, nachdem es mit der TdL in der Ländertarifrunde 2013 erneut zu keiner Einigung gekommen ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte beide Fragen zusammenfassend. Der am 25. März 2013 einberufenen gemeinsamen Expertenkommission von Staatsregierung und Gewerkschaften zum Generationswechsel im Lehrerbereich gehören jeweils drei Vertreter von SMF und SMK einschließlich der jeweiligen Staatssekretäre, ein Vertreter des SMWK sowie jeweils drei Vertreter von GEW und dbb an. Die Expertenkommission hat bislang in drei Sitzungen am 10.04.2013, am 24.04.2013 und am 08.05.2013 unter Leitung von Herrn Staatssekretär Wolf getagt. Eine weitere Sitzung ist für den 30.05.2013 vereinbart.
Die Atmosphäre in der Expertenkommission wird seitens der Staatsregierung als konstruktiv bewertet. Entsprechend ihrem Auftrag wird die Expertenkommission zu den drei in der Frage genannten Handlungsfeldern Lösungsvorschläge erarbeiten und zum nächsten Spitzengespräch im Juni aufbereiten. Ob und inwieweit auf dieser Grundlage konkrete Verhandlungen geführt werden, bleibt dem Ergebnis des nächsten Spitzengesprächs im Juni vorbehalten.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Frau Dr. Stange, die Fragen sind beantwortet? – Danke. Wir kommen nun zur Frage laufende Nr. 2 der Drucksache 5/11899. Frau Dr. Stange. – Die Fragen 3 und 5 sind schriftlich beantwortet und Sie sind wieder an der Reihe.
Die Elterninitiative „Fremdsprachenwahl“ der 5. Klasse am Gymnasium Luisenstift, Radebeul, hat sich am 29.04.2013 mit einem Protestschreiben an mich gewandt. Darin bringen die Eltern ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass am 6. März 2013 per Losentscheid neun Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen gegen ihren erklärten Willen dem Russischunterricht zugewiesen wurden. An der Schule hatten sich von 84 Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen 65 für Französisch und 19 für Russisch entschieden.
1. Warum wurde erneut das Losverfahren zur Fremdsprachenwahl angewandt und wieso wurden die Eltern nicht ausreichend vor der Schulwahl auf diese Notwendigkeit hingewiesen, wenn an der Schule Französisch und Russisch alternativ angeboten werden?
2. In wie vielen Gymnasien und Mittelschulen wurde für das kommende Schuljahr dieses Losverfahren zur Fremdsprachenwahl in Klasse 5 angewandt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Thematik des Angebots und der Wahl einer zweiten Fremdsprache beschäftigt mich und mein Haus sehr, und wir sind uns der Problematik bewusst. Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist im § 17 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien/Abiturprüfung (SoGyA) geregelt. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung von Unterricht in einer bestimmten zweiten Fremdsprache besteht nicht.