Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sächsische Innovation – darüber herrscht in diesem Haus seltene Einigkeit – ist nicht nur wünschenswert, sondern Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand im Freistaat Sachsen. Die Meinungen gehen jedoch bereits auseinander, wenn es darum geht, wie und in welchem Umfang mit Steuergeld versucht werden soll, Innovation zu fördern.
Steuermittel für eine an die Zahl der Mitarbeiter geknüpfte Grundforderung der sächsischen gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen, wie im Antrag der GRÜNEN gefordert, ist nicht der richtige Weg. Wir hatten gestern den Parlamentarischen Abend mit den Industrieforschungseinrichtungen hier im Hause. Sie haben sich überraschend auch dagegen ausgesprochen, dass sie eine Grundförderung erhalten. Im Gegenteil, sie haben gesagt, hätten sie 1990 eine Grundförderung bekommen, würde es die Industrieforschungseinrichtungen heute nicht mehr geben. Vielleicht so viel zur Forderung der GRÜNEN.
Meine Damen und Herren! Wenn wir uns gegen die Forderung der GRÜNEN aussprechen, ist dies keine Geringschätzung der Leistungen der Forschungseinrichtungen, sondern die externen Industrieforschungseinrichtungen sind ein wichtiger Baustein im sächsischen Innovationssystem. Durch Kooperation der Forschungseinrichtungen mit sächsischen Unternehmen wird die Innovationskraft der hiesigen Unternehmen gestärkt. Dass die Dienstleistungen bei den Unternehmen gut ankommen, zeigt sich unter anderem darin, dass sie zunehmend Mittel aus der Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen erwirtschaften können, auch wenn dieser Trend zeitweilig
durch die allgemeine Wirtschaftskrise gebrochen wurde. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die Forschungs- und Entwicklungsleistungen gut nachgefragt werden.
Bei Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen setzt auch die Förderpolitik des Freistaates Sachsen an. Auch wenn es keine Grundförderung gibt, profitieren die Forschungseinrichtungen durch Förderprogramme wie InnoPrämie, die Forschungstransferförderung, die FuE-Verbundförderung und sogar die GA-Förderung.
Meine Damen und Herren! Durch die projektbezogene Förderung ist sichergestellt, dass die externen Forschungseinrichtungen ihre Forschung an den Bedürfnissen der sächsischen Wirtschaft orientieren. Diese Dienstleistungsorientierung kommt bei den sächsischen Unternehmen gut an. Imreg hat in diesem Jahr Unternehmer befragt, die Forschungseinrichtungen nach verschiedenen Kriterien bewerten sollten. Gefragt wurde etwa nach Kommunikation in der Zusammenarbeit, der Qualität der Ergebnisse und dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen haben hier sehr gut abgeschnitten; insbesondere die Umsetzbarkeit der Ergebnisse wurde besonders positiv hervorgehoben.
Die sächsische Technologie-Enquete hat die Bedeutung der gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen anerkannt und sich dafür ausgesprochen, eine Grundfinanzierung durch den Freistaat Sachsen zu prüfen. Wichtig aus Sicht der FDP-Fraktion ist hierbei, dass die Anreize zur Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gewahrt bleiben und die Forschung und Entwicklung nachfrageorientiert erfolgt. Hier ist mehr Kreativität gefragt, als nur einfach nach mehr Steuergeld zu schreien. Wir könnten beispielsweise darüber nachdenken, ob es den gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen erlaubt sein soll, mehr private Mittel einzunehmen. Der Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen wäre das sicher zuträglich. Wir könnten, wenn wir über die institutionelle Förderung für die Einrichtungen sprechen, auch darüber nachdenken, ob es eine einheitliche klare Vergabe anhand von Kriterien für alle institutionell geförderten externen Industrieforschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen geben sollte. Auch hier muss die Kooperation mit den KMUs im Mittelpunkt stehen.
Ideen, meine Damen und Herren, gibt es sicher viele. Die Einführung einer Grundfinanzierung mit Kopfpauschale, wie es die GRÜNEN fordern, ist der falsche Weg. Sie ist nicht geeignet, die Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen stärker zu fördern und das Innovationssystem im Freistaat Sachsen zu verbessern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch 23 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es im mitteldeutschen Wirtschaftsraum noch strukturelle Defizite und Benachteiligungen. Das gilt vor allem für die Wettbewerbsfähigkeit des industriellen Sektors, der in Mitteldeutschland weitgehend von kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt wird. Das Fehlen von Großunternehmen bzw. Unternehmenszentralen in den fünf mitteldeutschen Ländern führt dazu, dass auch die Forschungsbereiche, die meistens den Zentralen von Großunternehmen angegliedert sind, hierzulande fehlen. Die Wettbewerbsfähigkeit und das Entwicklungspotenzial einer Region hängen aber nicht zuletzt von der Innovationskraft der Unternehmen und den sinnvollen Verwertungsmöglichkeiten von Forschungsergebnissen vor Ort ab.
Sachsen verfügt in dieser Hinsicht über eine Vielzahl außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, darunter 17 Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, sechs Institute der Max-Planck-Gesellschaft, sechs Leibniz-Institute, zwei Helmholtz-Zentren sowie etwa drei Dutzend Landesforschungseinrichtungen, überwiegend ingenieur- und
naturwissenschaftlicher Ausrichtung. Deren Aufgabenfeld ist im Wesentlichen die Grundlagenforschung. Die entwicklungsbezogene Arbeit findet in Sachsen vor allem in kleinen oder mittleren Unternehmen statt, die weder über eigene Forschungsabteilungen verfügen noch die Risiken finanzieller Art tragen können, die für Großunternehmen mit Sitz in Westdeutschland viel leichter zu stemmen sind.
Daher greifen sächsische Unternehmen bei entwicklungsrelevanten Forschungsaufträgen oft auf die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen zurück, von denen heute die Rede ist, die sich ja auch als Forschungsdienstleister verstehen. Diese stellen ihre Tätigkeiten gegen Entgelt der Allgemeinheit zur Verfügung, führen aber auch spezifische Aufträge der Privatwirtschaft aus. Die Bedeutung dieser Institute für die Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit wie auch der marktwirksamen Umsetzung der Forschungsergebnisse sind unbestritten. Die externen Erlöse, die bei Drittunternehmen erzielt werden, betragen oftmals ein Vielfaches der Projektförderung. Deswegen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Jahr 2009 im Rahmen der schon zitierten INNOKOM-Ost „Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur“ aufgelegt, die Ende dieses Jahres aber auslaufen.
Der vorliegende Antrag zielt also aus NPD-Sicht durchaus in die richtige Richtung, wenn es beim Ende der Bundesförderung für die 22 Standorte in Sachsen bleiben sollte. Bevor aber der Freistaat Sachsen diese Institute mit 8 000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr fördert, sollte der Antrag nach Auffassung der NPD um die Aufforderung erweitert werden, dass die Staatsregierung gemeinsam mit den vier anderen mitteldeutschen Ländern Verhandlungen mit dem Bund aufnimmt.
Ziel muss es natürlich sein, die Bundesförderung bis zum Jahr 2019 fortzusetzen, denn die Herstellung annähernd gleicher Wettbewerbs- und Entwicklungschancen in allen Landesteilen ist eine klare Bundesaufgabe. Erst wenn sich der Bund dem klipp und klar verweigert, sollte man sich in Sachsen konkrete Gedanken über die Förderhöhe machen. Die NPD-Fraktion wird unter dieser Voraussetzung dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Wird von den Fraktionen noch weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Die sogenannten externen Industrieforschungseinrichtungen bereichern seit über 20 Jahren die sächsische und auch die ostdeutsche Unternehmens- und Forschungslandschaft. Sie entstanden seinerzeit durch Verselbstständigung ehemaliger wissenschaftlicher Zentren oder auch Forschungsabteilungen früherer DDR-Kombinate sowie durch Ausgründungen aus Instituten der ehemaligen Akademie der Wissenschaften. Der Freistaat Sachsen und der Bund haben sich damals zum Ziel gesetzt, die Einrichtungen auf ihrem Weg in die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen, dabei auch das ingenieurwissenschaftliche Personal im Land zu halten und den Technologietransfer in kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen zu intensivieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wir dürfen heute gemeinsam feststellen, dass diese Ziele im Wesentlichen erreicht wurden. Mit über 900 FuE-Beschäftigten und – das ist noch viel wichtiger – mit über 100 Kooperationsprojekten mit sächsischen Unternehmen pro Jahr leisten die gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen einen spürbaren Beitrag zur FuE-Intensität und auch zum Innovationsgeschehen im Freistaat Sachsen.
Aber wir müssen auch feststellen, dass gemeinnützige Einrichtungen zum Teil Probleme haben, sich zwischen den Erfordernissen und den Chancen des Marktes einerseits und den Bedingungen, die mit dem Status der Gemeinnützigkeit einhergehen, andererseits zu orientieren. Und hier liegt nach meinem Dafürhalten eine der wesentlichen Ursachen für die empfundene Benachteiligung den großen Forschungsgesellschaften oder auch Wissenschaftsgemeinschaften gegenüber.
Im August 2011 habe ich mir bei einem Besuch des Kunststoffzentrums in Leipzig selbst ein Bild von den Erfolgen und den Grenzen dieser Einrichtungen gemacht. Etliche Vertreter der externen Industrieforschung habe ich damals auch ermutigt, ihren unternehmerischen Weg fortzusetzen. Ich hatte bei diesem Gespräch den Eindruck, dass nur einige der Einrichtungen die Etablierung und
Finanzierung einer neuen Forschungsgemeinschaft und damit auch neue Abhängigkeiten, die aus einer institutionellen Förderung resultieren würden, gutheißen. Ich kann das auch wirklich nicht empfehlen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Thema und selbstverständlich auch die Überschrift Ihres Antrags möchte ich vollumfänglich unterstützen. Auch ich bin selbstverständlich für mehr angewandte Forschung in Sachsen. Ja, wir müssen dazu auch externe gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen fördern. Aber das tun wir doch längst, zum Beispiel mittels der Technologieförderung. So gab es allein in der sächsischen FuE-Verbundprojektförderung der laufenden Strukturperiode schon 35 Vorhaben, in denen die gemeinnützigen Einrichtungen hinsichtlich der Förderquote genauso behandelt werden wie unsere Hochschulen oder auch unsere renommierten Forschungseinrichtungen, etwa der Fraunhofer-Gesellschaft. Sie werden also auf Augenhöhe mit unseren renommierten Forschungseinrichtungen behandelt. Auch mittelbar profitieren sie sehr von der Technologieförderung. Das zeigt sich in der – allerdings von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlichen – Intensität der Beteiligung an unserer Innoprämie.
Angesichts dieser Fakten bin ich, was den Inhalt des hier in Rede stehenden Antrags angeht, über seine, mit Verlaub, Rückwärtsgewandtheit doch etwas verwundert.
Blicken wir auf Nummer 1: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen in Nummer 1 eine auslaufende Innovationsförderung des Bundes durch eine Förderung aus Landesmitteln ersetzen. Das mag noch gut gemeint sein, aber was glauben Sie eigentlich, welche Botschaft wir nach Berlin aussenden? Man traut uns Sachsen ja zu Recht viel zu. Aber wollen wir wirklich nach einem Vierteljahrhundert seit der friedlichen Revolution sozusagen die alleinige Spätfolgenverantwortung für eine ehemals zentral gelenkte Planwirtschaft übernehmen? Welche Leistungen des Bundes fallen denn dann als Nächstes weg nach dem Motto „Die Sachsen werden‘s dann schon richten!“?
In Nummer 2 – sicherlich wieder gut gemeint – wollen Sie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen beitragen. Ja, das wollen wir auch. Aber um welchen Preis? Sicherlich nicht um den Preis der Wettbewerbsverzerrung gegenüber den vielen anderen Forschungseinrichtungen im Land, die ihre Abschreibungen für Ausrüstungen und Gebäude selbst am Markt finanzieren müssen, und wohl auch nicht zulasten der Motivation in denjenigen Einrichtungen, die den Weg in die wirtschaftliche Selbstständigkeit in den letzten Jahren schon besonders erfolgreich beschritten haben.
Schließlich Nummer 3: 8 000 Euro pro Mitarbeiter, vonseiten der Politik bereits aufgeteilt in 70 % für Anlagen und 30 % für Gebäude. Rechnet man das zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ergibt das bei 900 Beschäftigten in diesen Einrichtungen ein Mittelvo
lumen von circa 7,2 Millionen Euro, die jährlich für eine quasi-institutionelle Förderung oder sagen wir Grundfinanzierung von eigentlich marktwirtschaftlich agierenden Akteuren ausgegeben werden. Ich denke, wir sind uns einig: Angesichts der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und auch der bevorstehenden Kürzung der Technologieförderung ab 2014 halte ich eine solche Forderung jedenfalls für technologiepolitisch nicht zielführend und finanziell für nicht realisierbar. Auch beihilferechtlich ist es, denke ich, höchst anspruchsvoll, hier die Auswirkungen auf wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten genau zu trennen. Und warum eigentlich 8 000 Euro und nicht 7 000, 9 000, 10 000, 15 000 Euro? Wer soll eigentlich über die Angemessenheit einer solchen Kopfpauschale entscheiden, und, wichtiger noch – und darauf kommt es mir an –, wer will eigentlich diese Wettbewerbsverzerrung verantworten, die so etwas mit sich bringt?
Deswegen kann ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, nur dafür plädieren, diese Liste der Planwirtschaft geschlossen zu halten. Ich würde auch empfehlen, davon die Finger zu lassen.
Es gibt auch einen anderen Weg. Gestern fand hier im Hohen Haus ein Parlamentarischer Abend statt. Gegenstand war die schon angesprochene Studie „Ökonomische Effekte der externen Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen“, die im Auftrag einer sächsischen gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtung vorgestellt wurde. Lassen Sie mich daraus nur zwei Punkte zitieren.
Erstens bezogen auf ihre Forschungsaufgaben: Im Vergleich zu anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen tragen gemeinnützige externe Industriefor
schungseinrichtungen überdurchschnittlich zur Steigerung der Innovationsfähigkeit sächsischer Unternehmen bei. Etwa ein Drittel der Unternehmenspartner kommt aus Sachsen. So wie sie also heute funktionieren, leisten sie etwas.
Zweitens. Die bestehenden Strukturen – so heißt es dort – der Industrieforschungseinrichtungen haben sich auch bezogen auf die fehlende Grundfinanzierung und die daraus resultierende Unternehmensausrichtung prinzipiell bewährt. Eine klare Aussage!
Auch die Staatsregierung ist der Auffassung, dass sich die externen Industrieforschungseinrichtungen am FuE-Markt gut etabliert haben. Dabei sind einige gemeinnützige Einrichtungen sogar so erfolgreich, dass sich ihre gewerblichen Einnahmen dem durch die Abgabenordnung bedingten Grenzwert von 50 % für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit angenähert haben. Allerdings müssen diese Einrichtungen ihre teilweise hervorragenden technologischen Potenziale, wo immer es geht, noch besser ausschöpfen, beispielsweise auch durch eine Verstärkung
der Aktivitäten ihrer gewerblichen Tochterunternehmen und auch durch einen intensiveren Technologietransfer in Sachsen. Richtig ist auch: Noch nicht alle Einrichtungen haben die Bedeutung und auch die Einnahmemöglichkeiten des Technologietransfers erkannt und genutzt.
Die Einrichtungen müssen auch weiterhin ihren Blick auf eine starke Marktorientierung richten. Sie befinden sich auf einem erfolgreichen Weg und profitieren natürlich auch künftig von der wachsenden Nachfrage der Wirtschaft nach FuE- und Transferdienstleistungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts dieser doch positiven ökonomischen Bilanz und auch der Perspektive fällt es mir im Grunde schwer, weiterhin von Einrichtungen zu sprechen. Diese selbst haben sich bereits 1992 in einem Verein organisiert, der den Namen Verband Innovativer Unternehmen VIU trägt. Diesem Verband sind auch immer mehr Unternehmen beigetreten. Inzwischen hat der VIU sogar schon Mitglieder in den alten Ländern – ein Erfolg, zu dem man dem Verband nur gratulieren und ihm wünschen kann, dass er weiter wachsen und gedeihen möge. Ich denke, genau dieser Namensbestandteil „Unternehmen“ sollte seinen Mitgliedern Programm sein und uns allen auch die Zielrichtung vorgeben.
Meine Damen und Herren! Ich lasse abstimmen über die Drucksache – – Ach so, ein Schlusswort haben wir noch. Entschuldigung! Es ist heute doch sehr warm. – Das Schlusswort, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Argumentation, die Diskussion, die Debatte. Ich glaube, es hat gezeigt, dass alle hier im Haus ein klares Bekenntnis zu unseren Industrieforschungseinrichtungen abgegeben haben.
Natürlich kann man Signale nach Berlin aussenden, und natürlich kann man die, Kollege Mackenroth, interpretieren. Es könnte auch das Signal ausgesendet werden: Die Sachsen halten die Unterstützung ihrer Industrieforschungseinrichtungen für nicht so wichtig, und warum sollen wir dann als Bund weiter fördern? Das ist eine Interpretationsfrage, und wenn die Bundesförderung weiter fließt, kann man in aller Ruhe mit den Mitteln andere Dinge machen.