Lassen Sie mich zunächst in meinem Redebeitrag auf das Problem der Pflichtversicherung für Elementarschäden eingehen. Das ist ein Thema, das immer wieder dann auftaucht, wenn gerade wieder ein Hochwasser Sachsen
heimgesucht hat. Zuletzt war das 2010 nach dem NeißeHochwasser der Fall. Damals veranstaltete der Ministerpräsident einen Versicherungsgipfel. Daneben liefen noch verschiedene Gespräche im Hintergrund. Herausgekommen ist dabei leider sehr wenig.
Durch die Einführung des Informationssystems ZÜRS public, mit dem man grundstücksgenau die Hochwassergefährdung ermitteln kann, haben zwar einige Grundstückseigentümer wieder die Möglichkeit zum Abschluss von Elementarschadensversicherungen erhalten; andere haben aber daraufhin Kündigungen erhalten, weil nun offiziell feststeht, dass ihre Grundstücke stark hochwassergefährdet sind und öffentliche Schutzmaßnahmen fehlen. Insofern ist dieses Informationsportal, das die Staatsregierung sehr gefeiert hat, weil Sachsen hier Vorreiter war, leider eine sehr zweischneidige Angelegenheit. Vor allem stellt es keine Alternative zu einer Pflichtversicherung für Elementarschäden dar, weil es letztendlich der Versicherungswirtschaft überlassen bleibt, entsprechende Verträge abzuschließen oder eben auch nicht.
Einigermaßen erstaunt waren viele Beobachter – bei Weitem nicht nur die NPD-Fraktion –, als Ministerpräsident Tillich nach einem Besuch in Döbeln am 6. Juni
erklärte, er sei überrascht, wie wenige Bürger Versicherungsschutz bekommen hätten. Nach dem NeißeHochwasser hatte Herr Tillich die Hauptschuld für fehlenden Versicherungsschutz noch bei den betroffenen Bürgern gesehen. Diese seien oft unwillig, Geld für eine Versicherung gegen Elementarschäden auszugeben, hieß es damals.
Nun gab es offenbar einen Sinneswandel beim Ministerpräsidenten und er kündigte an, das Thema einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf die politische Agenda zu setzen. Natürlich ist klar, dass Normalbürger nicht für jeden Preis eine Versicherung abschließen können. Insofern nutzt eine reine Pflichtversicherung noch gar nichts; denn sie muss auch bezahlbar sein.
Bedenklich ist in diesem Zusammenhang der Unwille der deutschen Versicherungswirtschaft, wirklich konstruktiv an der Lösung des Problems mitzuarbeiten. Stattdessen werden Scheinargumente verbreitet, so etwa: Eine allgemeine Pflichtversicherung würde dazu führen, dass niemand mehr in den Hochwasserschutz investiere. Solche Behauptungen sind natürlich allzu durchsichtig.
Es erweist sich jetzt als Nachteil, dass die zumeist in manchen alten Bundesländern existierenden Monopolversicherungen schon vor vielen Jahren abgeschafft wurden. Diese boten bezahlbaren Versicherungsschutz für alle Gebäudeeigentümer an. Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass seit den Achtzigerjahren die Häufigkeit der Naturkatastrophen gestiegen ist, wäre eine allgemeine öffentliche Versicherung sicherlich ein guter Lösungsansatz. Doch selbst innerhalb der bestehenden Versicherungslandschaft gibt es durchaus bezahlbare Ansätze.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat am vergangenen Freitag Vorschläge für eine Pflichtversicherung unterbreitet. Das Institut betonte, dass es wichtig sei, alle Grundstückseigentümer mit in die Verantwortung zu nehmen, um die Versicherung bezahlbar zu machen. Deshalb darf es auch keine reine Versicherung gegen Hochwasserschäden werden, sondern allgemein, wie in unserem Antrag bereits zuvor gefordert, gegen Elementarschäden. Der Umweltforscher Reimund Schwarze vom Leipziger Helmholtz-Institut, der Mitautor des Vorschlags ist, stellt deshalb auch ganz klar, dass das Risiko auf viele Schultern verteilt werden müsse.
Die Versicherungspflicht sollte deshalb auch Sturmfluten, Starkregen, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben umfassen. Dass das sinnvoll ist, zeigt auch die Zunahme extremer Wetterereignisse jenseits von Hochwasser. So hat die Häufigkeit von Tornados in Sachsen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hinzutreten muss bei diesem Modell – darüber ist die NPD-Fraktion mit dem DIW völlig einer Meinung – eine Staatsgarantie bei extremen Wetterereignissen. Das Institut schlägt vor, dass der Staat bei einer Schadenssumme von über 8 Milliarden Euro einspringen solle. Das entspricht also genau jener Summe, auf die sich Bund und Länder in der letzten Woche für den Nationalen Hilfsfonds geeinigt haben und der heute bestätigt wurde.
Noch kann niemand exakt die Schäden abschätzen, die durch das Hochwasser 2013 entstanden sind. Die AllianzVersicherung rechnet für sich europaweit mit
350 Millionen Euro Schaden. Auf jeden Fall darf es nicht wieder passieren, dass die Bürger beim Versicherungsschutz alleingelassen werden und man am Ende nur auf die Argumente der Versicherungswirtschaft hört.
Aus diesem Grunde sollte es nicht bei der allgemeinen Absichtserklärung der Staatsregierung bleiben, sondern der Landtag sollte ihr bei ihren Bemühungen auf Bundesebene politisch mit einem entsprechenden Beschluss den Rücken stärken. Deshalb bitte ich im Namen der NPDFraktion um Unterstützung zu diesem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute während der Regierungserklärung sehr intensiv mit den Themen, die im Zusammenhang mit dem unsäglichen Hochwasser im Freistaat Sachsen, aber auch in anderen deutschen Ländern stehen, und mit der Prüfung der Pflichtversicherung befasst.
Ich glaube, dass es sehr bitter für die betroffenen Menschen ist, die sich mit den Folgen des Hochwassers auseinandersetzen müssen. Ich verweise darauf, dass wir uns auch in unserem Entschließungsantrag, der die Mehrheit im Sächsischen Landtag erhalten hat, verständigt haben, dass wir die Frage der Pflichtversicherung sehr tief greifend prüfen werden.
Es bleibt für mich jetzt nur, mich dafür zu bedanken, dass die Staatsregierung dieses deutliche Signal heute durch den Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung gegeben hat. – Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man fragt sich wirklich, ob die EUKommission in Brüssel noch ganz bei Trost ist, wenn auf die erste Anfrage nach finanziellen Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Deutschland und weiteren EU-Staaten sofort erklärt wird, die Kasse sei leer, man könne da nicht zahlen. Ausgerechnet dem größten Nettozahler in der Europäischen Union will man die Hilfe verweigern, wenn er ausnahmsweise um eine gewisse Unterstützung nachsucht.
Haushaltskommissar Janusz Lewandowski etwas zurückgerudert und will angeblich falsch zitiert worden sein. Doch es dürfte nicht an den Journalisten gelegen haben,
Wie wir gehört haben, hat Ministerpräsident Tillich am 6. Juni einen Brief an Kommissionspräsident Barroso geschrieben, was wir als NPD-Fraktion ausdrücklich begrüßen. Inzwischen sind weitere Briefe nach Brüssel gegangen. Es ist also etwas in Bewegung geraten. Wir hoffen im Interesse unserer Bürger, dass die deutschen Regierungschefs nicht als devote Bittsteller auftreten, sondern ganz klar Hilfen von der EU einfordern. Es kann nicht sein, dass Jahr für Jahr Milliarden von Euro an die EU überwiesen werden, die Deutschen dann aber gezwungen sind, mehr oder weniger als Bettler aufzutreten.
Prof. Dr. Franz-Ulrich Willeke seine Studie mit dem Titel „Europäische Strategien zur Identifizierung von Nettozahlern und Nettoempfängern“. Unter Einbeziehung aller volkswirtschaftlichen Faktoren errechnete Willeke, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 1958 bis 2002 Nettozahlungen von mehr als 254 Milliarden Euro, also rund eine halbe Billion Mark, erst an die EWG und dann an deren Nachfolgeinstitutionen geleistet hat. Nach neueren Berechnungen Willekes hat Deutschland seit der Wiedervereinigung mehr als 200 Milliarden Euro Nettozahlungen geleistet. Das sind rund 45 % der gesamten Nettobeiträge aller EU-Nettozahler. Das ist weit überproportional zu Deutschlands Wirtschaftsleistung. Für den Zeitraum von 1991 bis 2008 errechnet Willeke so die gigantische Summe von 146 Milliarden Euro Nettozahlungen durch Deutschland, während Frankreich – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – im gleichen Zeitraum gerade einmal auf Nettozahlungen von 33,6 Milliarden Euro kam. Das heißt also, dass die viel beschworene solidarische Lastenteilung in der Europäischen Union so aussieht, dass Frankreich am Ende nicht einmal ein Viertel der deutschen Nettozahlungen leisten musste.
Inzwischen – das haben wir natürlich auch mitbekommen – wird die Reaktion von EU-Kommissar Lewandowski als Missverständnis dargestellt. Zunächst hatte schließlich der für die Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn aus Österreich Mittel in Aussicht gestellt, woraufhin ihm sein Kollege aus Polen widersprach.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Art der Kommunikation spricht doch auch Bände in Bezug darauf, was die Organisation des Politikbetriebs in Brüssel angeht. Offenbar weiß eben dort die rechte Hand nicht, was die linke macht.
Die Position der NPD in dieser Frage ist ganz klar: Die Hilfe für die deutschen und auch die anderen mitteleuropäischen Flutopfer darf nicht am Unwillen von EUBürokraten oder an den Haushaltsquerelen der EU scheitern.
Weil wir als NPD-Fraktion gerade nach der Neißeflut die Erfahrung gemacht haben, dass der Ministerpräsident gern vollmundige Ankündigungen abgibt, vieles davon
aber leider alsbald wieder in Vergessenheit gerät, wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass die Staatsregierung über beide Punkte, also die Pflichtversicherung für Elementarschäden und ihre Aktivitäten von EU
Meine Damen und Herren in der Staatsregierung, Sie beschwören die EU bei jeder Gelegenheit. Beweisen Sie jetzt endlich einmal, dass Sie sich im Ernstfall in Brüssel durchsetzen können, wenn es um deutsche und vor allem sächsische Interessen geht!
Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann rufe ich jetzt zum Schlusswort auf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussionsbereitschaft unter Ihnen ist heute wieder einmal gigantisch groß. Ich schiebe das nicht nur auf die Hitze, die uns allen zu schaffen macht.
An unseren dummen Anträgen? Aber Sie haben die doch fast identisch gestellt. Was ist denn so dumm an unseren Anträgen, Herr Scheel? Gehen Sie vor ans Mikrofon, fragen Sie mich und pöbeln Sie nicht immer einfach hinein.
Sie haben heute in Ihrem Entschließungsantrag genau das Gleiche gefordert, nämlich die Einführung einer Versicherung für Elementarschäden. Das ist auch völlig richtig. DIE LINKE hat besser erkannt als andere Parteien, dass natürlich beispielsweise Schäden durch große Naturkatastrophen gar nicht über den Markt versichert werden können und es völliger Unsinn ist, wenn die großen Versicherungskonzerne in den letzten Jahren auf Hochglanzpapier vor den Folgen des Klimawandels gewarnt und damit höhere Versicherungspolicen begründet haben, um jetzt nicht für entstandene Schäden einstehen zu wollen. Genau das hat heute die SPD gefordert. Das hat heute die CDU gefordert. Das hat heute, Herr Scheel, auch Ihre Fraktion gefordert. Deswegen verstehe ich heute Ihre Aufregung nicht. Aber wahrscheinlich werfen Sie uns wieder einmal Europafeindlichkeit vor.
Aber stellen Sie sich nicht auch gewisse Fragen: Warum funktioniert das denn nicht? Wenn man hört, dass Anträge beim Europäischen Solidaritätsfonds für Naturkatastrophen erst nach fünf Monaten Wartezeit bearbeitet werden, und wenn man dann noch hört, dass für jeden Antrag, der bewilligt wird, erst einmal die Zustimmung des Ministerrates sowie des Europäischen Parlamentes nötig ist, dann sieht man, dass in Notsituationen dieses viel beschworene Europa einfach nicht funktioniert.
In Notsituationen kann eben nur der Nationalstaat Hilfe leisten, und ich möchte Herrn Brangs fragen, ob er es nicht schäbig findet, dass zum gleichen Zeitpunkt, als Bundeskanzlerin Merkel gerade mal 100 Millionen Euro an Soforthilfen ankündigte, unser Finanzminister
Schäuble gleichzeitig über die KfW 800 Millionen Euro Kredit nach Spanien verschoben hat, wo, vom deutschen Steuerzahler abgesichert, mittelständische Unternehmer gefördert werden. Das ist einfach ein Missverhältnis, das niemandem mehr zu erklären ist. Das können Sie, Herr Scheel, auch nicht erklären.