Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abg. Kosel, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zu den beiden Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Einschlägig ist das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, das Gräbergesetz. In dem Gräbergesetz wird eine Reihe von Personenkreisen aufgezählt, die als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu gelten haben. Dazu gehören unter anderem gefallene Soldaten, getötete Zivilpersonen des Zweiten Weltkrieges, durch Euthanasie ermordete Menschen, Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen und Opfer rechtsstaatswidriger Maßnahmen des kommunistischen Regimes.

In Sachsen gibt es mehr als 900 Kriegsgräberstätten. Eine weitere Klassifizierung der einzelnen Grabstätten nach Opfergruppen erfolgt nicht. Für die Erhaltung der Grabstätten sind nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz die Kommunen, also die Stadt- und Gemeindeverwaltungen vor Ort, zuständig. Die Kommunen haben zu prüfen, welchen der Tatbestände des Gräbergesetzes der Tote erfüllt, und entsprechende Gräberlisten über die öffentlich gepflegten Gräber zu erstellen.

Der Bund erstattet die Aufwendungen für die Erhaltung dieser Grabstätten in einer Pauschale. Zuständig für die Weiterleitung dieser Bundesmittel ist die Landesdirektion Sachsen. Die Landesdirektion Sachsen reicht auf Basis der von den Kommunen erstellten Gräberlisten einen Teil der Bundesmittel als jährliche Pauschale für die regelmäßige Pflege und Instandhaltung aus.

Des Weiteren werden auf Antrag Kosten für Maßnahmen zur Instandsetzung der Gräber übernommen. Diesen kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprochen werden. Die dem Freistaat Sachsen jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel decken nur einen Teil des noch erforderlichen Aufwandes ab.

Um bis zum Jahr 2015, in dem sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal jährt, die erforderlichen Investitionen für besonders dringliche Maßnahmen sicherstellen zu können, hat die Staatsregierung in den Haushalt des SMS für 2013 und 2014 zusätzliche Mittel eingestellt. So werden erstmalig neben den Bundesmitteln Landesmittel in Höhe von 505 500 Euro bzw. 605 500 Euro für die landesweite gleichmäßige Umsetzung von Kriegsgräberstätten im Freistaat Sachsen bis zum 70. Jahrestag des

Kriegsendes bereitgestellt. Ich gehe davon aus, dass es so gelingt, mit der Bündelung der Ressourcen aus Bund und Freistaat die wichtigsten sächsischen Kriegsgräberstätten bis 2015 in einen zumindest befriedigenden Zustand zu bringen.

Herr Kosel, haben Sie noch Nachfragen?

Ja, Frau Präsidentin, ich habe Nachfragen.

Bitte.

Frau Staatsministerin, hat sich die Staatsregierung einen Überblick verschafft, ob das aktuelle Hochwasser zu Schäden an Gräbern und Denkmälern von Angehörigen der Anti-Hitler-Koalition geführt hat?

Die Meldung hat gerade erst begonnen; sie wird dann sicherlich auch in den Aufbaustab eingebracht.

Wann rechnen Sie mit einem abschließenden Überblick?

So, wie es generell auch für die anderen Meldungen gilt. Die entsprechende Frist ist dort gesetzt. Ich kann Ihnen das noch genauer sagen.

Vielen Dank.

Bitte.

Die nächste Frage stellt Herr Jurk von der SPD-Fraktion; Frage Nr. 3.

Ich hätte gern Informationen zur Verlegung der Staatsstraße S 127 nördlich Weißkeißel; es geht um den zweiten Bauabschnitt.

Seit zwei Jahrzehnten ist bekannt, dass mit der Öffnung des Grenzüberganges nach Polen in Krauschwitz ein Straßenneubau durch den Ortsteil Kaupen der Gemeinde Weißkeißel erforderlich ist. Die Planungen für die vorgesehene Verlegung der S 127 nördlich Weißkeißel, zweiter Bauabschnitt, ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. Nachdem im Jahr 2012 die Auslegung der Planunterlagen für April 2013 in Aussicht gestellt wurde, geht man nach Presseberichten nunmehr beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr davon aus, dass eventuell noch 2013 die Auslegung erfolgt.

Ich frage die Staatsregierung:

Erstens. Warum hat sich die Planung erneut verzögert?

Zweitens. Was wird derzeit getan, um die Planung zu beschleunigen?

Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Morlok, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Jurk, im August 2012 wurde durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bei der Landesdirektion das Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Landesdirektion hat im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr ergänzende bzw. geänderte Unterlagen abgefordert; diese werden derzeit durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erstellt und dann der Landesdirektion übergeben. Ich gehe davon aus, dass danach die Landesdirektion das Planfeststellungsverfahren entsprechend ihren Fristvorgaben durchführen wird.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja. – Ich vermute, Sie haben beide Fragen zusammen beantwortet. Können Sie konkretisieren, um welche Unterlagen es sich gehandelt hat, die offensichtlich von der Landesdirektion erneut beim Landesamt angefordert wurden?

Herr Kollege, das kann ich nicht. Ich habe hier nur die Information, dass ergänzende Unterlagen angefordert wurden, und würde die Antwort auf Ihre Nachfrage gern nachreichen.

Danke schön.

Die nächste Frage stellt bitte Frau Jähnigen; Frage Nr. 1.

Meine Frage betrifft die Umsetzung der Vereinbarung zwischen der sächsischen Regierung und dem Vorstand der DB AG auf dem „Bahngipfel“ in Chemnitz vor einem Jahr – hier: „Masterplan“.

Beim „Bahngipfel“ am 07.06.2012 in Chemnitz ist zwischen der sächsischen Regierung und den Vorständen der DB AG die Erarbeitung eines strategischen Konzeptes zum weiteren Ausbau der Schienenwege Sachsens vereinbart worden. Das damals als „Masterplan Bahn“ bezeichnete Konzept sollte bis Ende 2012 erarbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen an die Staatsregierung:

Erstens. Bis wann wird dieses strategische Konzept mit der sächsischen Regierung, den fünf Verkehrsverbänden als Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs in Sachsen sowie weiteren Trägern öffentlichen Interesses und der Bürgerschaft abgestimmt?

Zweitens. Sieht das Konzept den Ausbau des sächsischen Schienennetzes für einen Integralen Taktfahrplan vor?

Für die Staatsregierung Herr Minister Morlok, bitte.

Sehr geehrte Frau Jähnigen, die Staatsregierung ist folgender Auffassung: Wenn, wie von Bahnchef Grube angekündigt, ein solches Strategiepapier vereinbart wird, darf sich dieser „Masterplan“ nicht in Lippenbekenntnissen erschöpfen, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist, wo man nur das beschreibt, was man schon getan hat. Wenn seitens der Staatsregierung ein entsprechender „Masterplan“ abgeschlossen werden soll, setzt das voraus, dass wir Einvernehmen über die Vorhaben erzielen, die wir in Zukunft gemeinsam realisieren wollen. Die Vorhaben, die die Staatsregierung realisieren möchte, wurden im Rahmen der entsprechenden Anhörungen zum Landesverkehrsplan mit den Aufgabenträgern abgestimmt; das war auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion, auch im parlamentarischen Bereich.

Ich sage für die Staatsregierung sehr deutlich: Wir sind nicht bereit, mit der DB AG etwas anderes zu vereinbaren als das, was wir als Zielstellung in unserem Landesverkehrsplan niedergelegt haben. Insofern ist aus unserer Sicht eine weitere Abstimmung mit den Aufgabenträgern nicht erforderlich, weil diese bereits im Rahmen der Abläufe vor Erstellung des Landesverkehrsplans stattfand.

Aufgrund der Tatsache, dass – entgegen der Ankündigung auf dem „Bahngipfel“ in Chemnitz – das entsprechende Strategiepapier noch nicht vereinbart ist, können Sie ersehen, dass die Bahn offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten hat, auf der von mir formulierten Geschäftsgrundlage mit dem Freistaat Sachsen eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Ich bin aber der Auffassung: Im Zweifel sollte man lieber einen Dissens offen zutage treten lassen, als einen Minimalkonsens zu beschließen, der die Differenzen übertüncht.

Der Integrale Taktfahrplan ist nach gegenwärtigem Gesprächsstand mit der DB AG nicht Bestandteil des „Masterplans“.

Frau Jähnigen, haben Sie noch Nachfragen?

Verfolgt die Regierung in den weiteren Abstimmungen mit der Deutschen Bahn die Zielsetzung des vom Parlament in seinem Beschluss zum Landesverkehrsplan geforderten Integralen Taktfahrplans?

Wir haben das in den entsprechenden Gesprächen mit der DB AG nicht formuliert. Hintergrund ist, dass wir die fernverkehrsrelevanten Aspekte mit der DB AG besprechen. Letztlich ergibt sich eine Zuständigkeit der DB AG insbesondere für die Infrastruktur und den Fernverkehr. In diesem Zusammenhang haben wir angesichts der vielen anderen Probleme, die wir mit der Bahn besprochen haben, dieses Thema nicht zu einem wesentlichen Thema in dem Abstimmungsprozess gemacht.

Sie haben noch eine Nachfrage?

Wie will die Regierung den vom Parlament geforderten Integralen Taktfahrplan überhaupt umsetzen können, wenn sie ihn gegenüber der Deutschen Bahn und in den Planungen für den Fernverkehr jetzt nicht verfolgt?

Sehr geehrte Frau Jähnigen, ich denke, es ist Angelegenheit der Staatsregierung, im Rahmen der Vereinbarungen mit den entsprechenden Partnern zu entscheiden, welche Punkte im Einzelfall verhandelbar sind und welche nicht.

(Lachen der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie der Staatsregierung empfehlen, für den Fall, dass ein Integraler Taktfahrplan nicht vereinbart werden kann, keinen solchen „Masterplan“ mit der DB AG abzuschließen. Das ist sicherlich eine Auffassung, die man politisch haben kann.

Die Staatsregierung ist sich dessen bewusst, dass sie nicht alle Ziele, die sie im Rahmen der Gespräche mit der DB AG hat, in diesem „Masterplan“ wird durchsetzen können.

(Lachen der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Die nächste Frage stellt bitte Herr Abg. Jurk; Frage Nr. 4.

Ich möchte den Planungsstand der Maßnahme „Ausbau der B 115 nördlich Rietschen“ hinterfragen.