Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/953, Antrag der Fraktion der SPD. Namentliche Abstimmung war gewünscht. Ich bitte meine Kollegen, ihres Amtes zu walten und die Namen aufzurufen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, ich frage, ob jemand der anwesenden Abgeordneten nicht aufgerufen wurde. – Frau Dr. Runge.
Ich habe mit Nein gestimmt, obwohl ich der Meinung bin, dass die Kommunal-Kombi ein gutes Instrument ist und ich in meiner Gemeinde selbst drei solcher Stellen habe. Ich anerkenne die finanziellen Zwänge des Freistaates Sachsen, bin aber der Meinung und auch der Hoffnung, dass Alternativen innerhalb der Koalition gefunden werden, diesen Menschen, die jetzt in der Kommunal-Kombi gut aufgehoben sind, zu helfen.
Auch ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe mich deshalb der Stimme enthalten, weil ich die Diskussion teilweise unwürdig fand – das muss ich eindeutig so sagen –, und teilweise wurde auch an den Problemen der Menschen vorbeigeredet.
Ich mache mich nicht zum Lackaffen – das sage ich ganz deutlich – von Polemik der linken Seite. Deshalb habe ich auch dagegen gestimmt. Herr Hahn, im Gegensatz zu Ihnen, der immer nur herumkräht, kann ich hier mitreden. Ich habe über 100 Personen in der letzten Zeit in diesem Programm begleitet.
Denen geht es im Wesentlichen um andere Dinge als um das, was Sie hier polemisch vortragen. – Danke.
(Beifall bei der CDU – Thomas Kind, Linksfraktion: Dann müssten Sie wissen, dass Sie im Unrecht sind!)
Das war Herr Abg. Hirche mit seiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht sehen, meine Damen und Herren. Ich unterbreche die Sitzung.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 5/953, Antrag der Fraktion der SPD, Fortsetzung des Kommunal-Kombi, vortragen. Mit Ja haben 55 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 66 Abgeordnete, zwei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.
Ich darf an dieser Stelle auf Nachfrage sagen, dass die Stimme von Frau Dr. Runge nicht mitgezählt worden ist.
Meine Damen und Herren! Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, es kommt eine wichtige Erklärung: Der gerade abgestimmte SPD-Antrag trifft sich in der Zielstellung und in wichtigen Einzelpunkten mit dem Antrag unserer Fraktion. Wir verzichten deshalb bei unserem Antrag auf die beantragte namentliche Abstimmung.
Vielen Dank. – Damit bringe ich den Antrag mit der Drucksache 5/713, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Langzeitarbeitslose integrieren – Kommunal-Kombi fortsetzen“, zur Abstimmung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür hat der Antrag trotzdem nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
Ich möchte nach § 89 Satz 1 der Geschäftsordnung sprechen und unseren Antrag mit der Drucksache 5/972, Einstellung des laufenden Genehmigungsverfahrens im Kommunal-Kombi-Programm, Tagesordnungspunkt 8, für erledigt erklären. Er ist im Wesentlichen identisch mit unserem Änderungsantrag. Wir wollen nicht, dass eine Doppelbehandlung dieses Themas stattfindet. Eine gemeinsame Behandlung mit den anderen Fraktionen war nicht möglich. Deshalb haben wir dieses Mittel gewählt.
Vielen Dank, Herr Dr. Müller. Ich denke, es erhebt sich kein Widerspruch, dass wir den Tagesordnungspunkt 8 nicht aufrufen.
Fachregierungserklärung des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema „Überwachung der Deponien, Lager und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Abfallimporte, illegalen Abfallablagerungen sowie diesbezüglicher verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Ermittlungen und ihres Abschlusses“
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Ich darf die Kollegen der Staatsregierung um die erforderliche Aufmerksamkeit bitten. Herr Abg. Krauß und Herr Staatsminister, das stört! Wenn, dann führen Sie Ihr Gespräch bitte außerhalb des Saales. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahre 1990 prägten drei Mülldeponien im Osten Deutschlands die Schlagzeilen vieler Medien: die Deponie Schönberg bei Schwerin sowie Vorketzin und Schöneiche bei Berlin. Alle drei hatten eines gemeinsam: Sie waren das Ziel von Abfallimporten. Die DDR versuchte mit den Müllimporten des Herrn Schalck-Golodkowski aus Deutschland West ihre klammen Kassen zu sanieren. Wer hätte damals gedacht, dass heute – 20 Jahre später – Sachsen wieder mit bedenklichen Müllimporten in Zusammenhang gebracht wird?
Im Vergleich der neuen Bundesländer ist der Freistaat Sachsen Spitzenreiter im Müllimport. Innerhalb eines bundesweiten Rankings der Müllimporteure belegt er Platz 2 – gleich nach dem viermal so großen NordrheinWestfalen. 2008 wurden – sage und schreibe – 783 220 Tonnen notifizierungspflichtige Abfälle nach Sachsen gebracht. Diese Menge entspricht ungefähr einem Zug mit mehr als 13 000 Eisenbahnwaggons.
Ich will nicht den Zustand der DDR-Deponien mit dem heutigen technischen Standard gleichsetzen. Das wäre total unangemessen. Ganz klar möchte ich mich im Namen meiner Fraktion gegen die Müllimporte nach Sachsen in dieser Dimension aussprechen. Bereits 2006 haben wir diesen Missstand hier im Plenum aufgegriffen. Der damalige Umweltminister Tillich, der heutige Ministerpräsident, hatte die Importe vehement verteidigt. Wir ahnen heute, wieso. Wir fragen: Warum?
Wir verfügen in Sachsen nur über einen begrenzten Deponieraum. In wenigen Jahren sind unsere Deponien gefüllt. Es ist dann notwendig, neue Deponien auszuweisen. Diese möchte natürlich kein Bürger vor seiner Haustür haben.
Ich denke, allen im Saal – auch meinen neoliberalen Kollegen – sollte klar sein: Wenn Hunderttausende Tonnen besonders überwachungspflichtiger Abfälle jährlich nach Sachsen eingeführt werden, dann bedarf es einer wirksamen Kontrolle und Überwachung der Abfallströme durch die Umweltverwaltungen. Denn mit nicht umweltgerechter Abfallablagerung kann man auch in der Bundesrepublik sehr, sehr viel Geld verdienen. Das belegen die Abfallskandale in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie ein Sonderbericht des Bundeskriminalamtes zur bundesweiten Abfallverschiebung vom April 2009.
Meine Damen und Herren! Ich kann ein Fazit vorwegnehmen: Die Kontrolle und Überwachung der Abfallimporte wie auch vieler Deponien und Abfallbehandlungsanlagen funktioniert im Freistaat Sachsen nicht.
Die Westsächsische Entsorgungs- und Abfallverwertungsgesellschaft WEV betreibt im Landkreis Leipzig seit April 1998 die Deponie Cröbern, die seit 1995 in Betrieb ist. Spätestens 2006 befand sich die WEV in akuten und existenzgefährdenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wie aus uns vorliegenden Unterlagen hervorgeht.
Mit welchen Mitteln versuchten nun die Betreiber das finanzielle Problem zu lösen? Man öffnete die Deponie Cröbern für Abfälle, für die sie eigentlich gar nicht vorgesehen war. Das gelang auf Basis eines öffentlichrechtlichen Vertrages vom Oktober 2003, der im Regierungspräsidium Leipzig abgeschlossen wurde – natürlich nicht vor den Augen der Öffentlichkeit.
2007 beseitigte das Regierungspräsidium Leipzig die letzten Hürden für die Ablagerung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle. Ohne Beteiligung der Umweltverbände und der Öffentlichkeit wurde per Plangenehmigung vom 02.07.2007 die Deponie Cröbern für viele Abfälle der Deponieklasse III geöffnet.