Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die länderübergreifende Kooperation von Kultureinrichtungen.
Unter dem Titel „Theater geht tanzen“ wurde ein deutschpolnisches EU-Projekt zwischen Kultureinrichtungen von Bautzen und Jelenia Góra gestartet. Das mit rund 2,7 Millionen Euro geförderte EU-Projekt „ Von Fundamenten zu Gipfeln“ wird vom Europäischen Fonds für regionale Zusammenarbeit gefördert.
1. Wie viele andere gemeinsame, länderübergreifende Projekte werden insgesamt und auf welchen Gebieten in Sachsen von EU-Mitteln gefördert?
2. Wie wird den Kultureinrichtungen, die eine Kooperation anstreben, bei der recht umfangreichen Antragsstellung seitens des Freistaates Unterstützung gegeben?
Sehr geehrter Herr Kosel! Die Kollegin Frau Prof. von Schorlemer hat mich gebeten, die Frage im Namen der Staatsregierung zu beantworten.
Zu Ihrer 1. Frage. Mit dem Ziel-3-Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 bis 2013 werden seit 2007 insgesamt 71 Projekte gefördert, davon 51 in der Priorität 1, das ist die Entwicklung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Fördergebiet, zehn in der Priorität 2, Entwicklung der Wirtschaft und des Tourismus, und ebenfalls zehn in der Priorität Verbesserung der Situation von Natur und Umwelt.
Innerhalb der Priorität 2 werden im Vorhabensbereich Förderungen von Maßnahmen in den Bereichen Museen, zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen, Rezeption von Kunst und Kultur acht Projekte und im Vorhabensbereich Förderung der Revitalisierung und Erhaltung von Kunst- und Kulturobjekten von grenzüberschreitender Bedeutung drei Projekte gefördert.
Mit dem operationellen Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Sachsen/Polen 2007 bis 2013 werden seit 2007 insgesamt 19 Projekte gefördert, davon eines in der Priorität 1, 18 in der Priorität 2. Der zur Priorität 2 gehörende Vorhabensbereich Kunst und Kultur umfasst drei Projekte.
Weiterhin werden aus den Mitteln der Ziel-3-Programme Projekte durch den sogenannten Kleinprojektefonds
gefördert, für den die Euroregionen zuständig sind. Dabei ist auch die Förderung von Kulturprojekten möglich. Dies wird jedoch von der Sächsischen Aufbaubank nicht erfasst.
Zur 2. Frage. Hier möchte ich vorausschicken, dass die Förderung von Kulturprojekten mit EU-Mitteln für uns eine sehr hohe Priorität hat, da der Kulturbereich aus unserer Sicht ganz besonders dafür geeignet ist, den länderübergreifenden Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Polen, Tschechien und Sachsen zu unterstützen und zu befördern. Aus diesem Grunde werden interessierte Kultureinrichtungen bei dem komplexen Prozess der Antragstellung von uns an verschiedenen Stellen unterstützt, zum Beispiel im gemeinsamen technischen Sekretariat, kurz GTS, angesiedelt bei der SAB. Dem obliegen unter anderem die Aufgaben der Projektakquise, Beratung von Antragstellern zu Finanzierungsmöglichkeiten der Ziel-3-Programme sowie der entsprechenden Projektratifizierung. Dazu führt die GTS regelmäßig Beratungstage durch. In Sachsen werden in Abstimmung mit den Euroregionen die Räume in den Geschäftsstellen Euroregion Neiße, Elbe, Erzgebirgsregion und Euregis genutzt. Darüber hinaus bietet das GTS in Abstimmung mit den Antragstellern individuelle Termine zur Beratung in der Sächsischen Aufbaubank an.
Die Antragsteller erhalten von der GTS unter anderem ausführliche Informationen über die Förderinhalte und Verfahren, die Kriterien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, den Finanzierungs- und Ausgabenplan sowie alle Angaben zu der Zuschussfähigkeit, dem Fördersatz und der Antragsberechtigung. Interessierte sowie Antragsteller können jederzeit ihre Fragen per Telefon und Schreiben oder E-Mail an das GTS übermitteln, die kurzfristig beantwortet werden.
Weiterhin bietet auch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für Vorhaben mit europäischer Ausrichtung eine individuelle Projektberatung und regelmäßige Workshops an. Der monatliche Newsletter der Kulturstiftung übermittelt aktuelle Informationen zur EU-Förderung an derzeit rund 400 Kultureinrichtungen, Verbände und Künstler im Freistaat Sachsen. Zudem gewährleistet die Kulturstiftung seit mehreren Jahren eine umfassende Beratung und Unterstützung europäischer Vorhaben sächsischer Kultureinrichtungen zu formellen, inhaltlich-konzeptionellen und informellen Aspekten des Projektes und des Förderantrages von der Projektidee bis zur Antragseinreichung bei der Europäischen Kommission. Vermittelt werden in diesen Beratungen die verfügbaren EU-Programme und die anderen Förderinstitutionen, kulturpolitische Hintergründe, Ziele, Auswahlkriterien und Erfolgswahrscheinlichkeiten der Programme, Antragswege, Förderbedingungen und Finanzierungsmodalitäten.
Herr Staatsminister, nur eine Bitte: Wäre es Ihnen möglich, mir das teilweise recht umfangreiche Zahlenmaterial zeitnah bzw. gleich im Anschluss zukommen zu lassen?
Herr Kollege Kosel, da es sich hier um einen Sprechzettel der Kollegin von Schorlemer handelt, würde ich die Kollegin darum bitten, Ihnen das zur Verfügung zu stellen.
Herr Kosel, Sie können bitte gleich am Mikrofon stehen bleiben. Sie beschließen die Fragestunde. Ihre Fragen bitte; Frage Nr. 8.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf eine Richtigstellung der sachlich unzutreffenden Feststellung in der Stellungnahme des Chefs der Staatskanzlei vom 28.12.2009.
In ihrer Stellungnahme zum Antrag der Linkfraktion zum Thema „Vertretung der Sorben als ‚gesetzte’ Mitglieder im MDR-Rundfunkrat für die laufende Amtsperiode sicherstellen“ (Drucksache 5/494) vom 28.12.2009 traf die Sächsische Staatskanzlei folgende, der wirklichen Tatsachenlage in keiner Weise entsprechende und somit wahrheitswidrige Feststellung – Zitat: „Bis zur 4. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates wurde ein Vertreter der Verbände und Interessenvertretungen des sorbischen Volkes nach § 19 Abs. 1 Nr. 16 MDRStaatsvertrag (MDR-StV) durch den Sächsischen Landtag, nach Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, für den Rundfunkrat des MDR benannt.“
1. Auf welche konkreten Erkenntnisse und Erkenntnisquellen stützt sich diese, der wirklichen Tatsachenlage widersprechende und somit unwahre Feststellung der Sächsischen Staatskanzlei in der gegenüber einem Ausschuss des Landtages abgegebenen Stellungnahme bzw. des diese offizielle Stellungnahme unterzeichnenden Chefs der Staatskanzlei?
2. Ist der Staatsregierung bekannt bzw. kann sie bestätigen, dass entgegen der Darstellung in der oben genannten Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei – ausweislich der jeder Bürgerin und jedem Bürger öffentlich zugänglichen Datenbank des Sächsischen Landtags (Parlamentsdokumentation) – zum einen die Fraktion DIE LINKE in der 1. bis 3. Amtsperiode zu keinem Zeitpunkt einen Wahlvorschlag für den MDRRundfunkrat unterbreitet hat und dass zum anderen ein Vertreter der Verbände und Interessenvertretungen des sorbischen Volkes
zum Ersten in der 1. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates überhaupt nicht für den MDR-Rundfunkrat benannt worden ist, da es keinen diesbezüglichen förmlichen Wahlvorschlag einer der damaligen Landtagsfraktionen gegeben hatte und die damalige PDS-Fraktion kein eigenes Vorschlagsrecht für den Rundfunkrat hatte,
zum Zweiten für die 2. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates zuerst im Wahlvorschlag der SPD-Fraktion (Drucksache 2/7077) und danach im Wahlvorschlag der seinerzeitigen PDS-Fraktion (Drucksache 2/7078) sowie
zum Dritten für die 3. Amtsperiode des MDR-Rundunkrates allein im Wahlvorschlag der CDU-Fraktion (Druck- sache 3/9355) benannt worden war?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Kosel, die Darstellung des Fragestellers ist präzise und zutreffend.
Bedauerlicherweise ist es so, dass der Tagesordnungspunkt auf der letzten Ausschusssitzung von Ihrer Fraktion zurückgezogen wurde. Ansonsten hätte ich schon damals die Gelegenheit genutzt, das richtigzustellen.
Ich hätte noch eine Nachfrage: In welcher Weise und in welchem sonstigen Verfahren beabsichtigt die Sächsische Staatskanzlei gegenüber dem bekannten Empfänger- und Adressatenkreis der von der Staatskanzlei versandten Stellungnahme diese offensichtlich unwahre Stellungnahme richtigzustellen bzw. zurückzunehmen?
Da der Adressatenkreis die Stellungnahme im entsprechenden Ausschuss hätte behandeln sollen, wäre das auch der richtige Ort gewesen, um den umfangreichen Adressatenkreis zu erreichen. Durch Ihre Anfrage ist nunmehr die Gelegenheit gegeben, das im Vorhinein zu machen.
Und zwar möchte ich nachfragen, wie Sie diejenigen über die unrichtige Antwort der Staatsregierung informieren, die sich außerhalb des Landtages befinden, weil sie doch wohl wissen, dass die Fragen, die gestellt werden, und auch Stellungnahmen, die die Staatskanzlei über einen Presseverteiler abgibt, damit auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich werden. Wie stellen Sie hier die unrichtigen Angaben richtig?
Herr Abgeordneter, es sind von der Staatskanzlei keine Presseverteiler mit dieser entsprechenden Antwort bzw. Stellungnahme der Staatsregierung versorgt worden. Es handelt sich, wie gesagt, um eine interne Stellungnahme an den entsprechenden Ausschuss. In der letzten Ausschusssitzung ist der Tagesordnungspunkt von Ihrer Fraktion leider zurückgezogen worden; ich hätte ansonsten unmittelbar die Chance genutzt, im Ausschuss deutlich zu machen, dass diese Antwort, diese Stellungnahme doch höchst missverständlich hätte sein können.
Da Sie nunmehr diese große Öffentlichkeit des geschätzten Hohen Hauses genommen haben, um darauf hinzuweisen, denke ich mir, dass dadurch die geneigten Interessenten oder diejenigen, die möglicherweise durch die Pressearbeit, die nicht von der Staatskanzlei kam, mit dieser doch ganz erheblichen Tragweite beschäftigt waren, erfahren, dass die Staatskanzlei in der nächsten Sitzung des Ausschusses – wenn Ihre Fraktion den Tagesordnungspunkt nicht wieder zurückzieht – noch einmal deutlich macht, dass die Antwort hätte anders lauten müssen.
Eine kurze; vielen Dank, Herr Präsident. Ich konnte es in der Kürze der Zeit nicht prüfen. Es handelt sich ja um eine Drucksache: Ist diese bereits im Parlamentsdokumentationssystem des Sächsischen Landtags eingestellt und damit öffentlich abrufbar?
Es tut mir leid, ich bin der Chef der Staatskanzlei und nicht der Chef dieses Hauses, deswegen kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Frau Friedel, ich kann Ihre Frage beantworten: Es ist im Dokumentationssystem des Sächsischen Landtags schon eingestellt.
Meine Damen und Herren, ich sehe keine weitere Nachfrage zu der Frage von Herrn Kosel. Damit ist die Fragestunde beendet. Der Tagesordnungspunkt 14 ist abgearbeitet.