Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein paar kurze Anmerkungen aus der Sicht der Staatsregierung zu diesem Thema, weil ich denke, dass nicht alles, was hier vorgetragen worden ist, auf der richtigen Basis vorgetragen wurde.
Vielleicht als Erstes nur ganz nüchtern, um deutlich zu machen, wie die formale Rechtsgrundlage ist: Die Gemeinden sind nach dem Sächsischen Gesetz für Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz Träger
des Brandschutzes. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind die Träger des Katastrophenschutzes.
Zu dem, was hier in der Debatte – bezogen auf die Aktivitäten des Freistaates Sachsen – eine Rolle gespielt hat, möchte ich zumindest ein paar Zahlen für die Jahre 2009 und 2010 noch einmal in die Runde bringen, damit deutlich wird, dass sich der Freistaat tatsächlich an der Aufgabenerfüllung beteiligt.
Sachsen hat in den Jahren 2009 und 2010 pro Jahr die noch nie dagewesene Summe von 26 Millionen Euro über den Haushalt der kommunalen Ebene für den Brandschutz zur Verfügung gestellt.
Dabei handelt es sich um staatliche Mittel. Diese sind im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber im Rahmen des Finanzausgleichs ausgereicht worden. Damit haben wir das Thema Fahrzeuge, Feuerwehr, Sanierung angesprochen und den Stau in einem deutlichen Maß abgebaut.
Weiterhin – obwohl ich weiß, dass darin nur in geringem Maße Landesmittel enthalten sind, aber von der Wirkung her ist es im Lande deutlich zu sehen – sind 25,5 Millionen Euro für den Brandschutz aus dem Konjunkturpaket II geflossen, um diese wichtige Aufgabe zu unterstützen. Ich denke, das kann man auch im Lande sehen. Das sind im vergangenen und im laufenden Jahr knapp 78 Millionen Euro für diesen Bereich.
Das Zweite: Es ist bereits sehr deutlich angesprochen worden, dass die Aussage im Koalitionsvertrag deutlich breiter angelegt ist, nämlich
die Unterstützung der Kommunen bei ihren Aufgaben bezüglich der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft,
Nun ist kritisiert worden, dass die Beteiligung der kommunalen Ebene bei den Verhandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt ist. Das ist ein Thema, das kann man klar aussprechen. Es hätte anders laufen können, und es wird sich in Zukunft, was kommunale Themen betrifft, auch deutlich ändern. Das Verfahren ändert aber am Ergebnis selbst nichts, dass nämlich mit dem Kommunalen Versorgungsverband und dem Sparkassenverband, der übrigens Partner des Landesfeuerwehrverbandes für alle Versicherungsleistungen, auch Lebensversicherungen, ist, ein Rahmenvertrag ausgehandelt worden ist, der günstigere Konditionen für den Einzelnen und für die Kommunen darstellt. Es ist ein individueller Versicherungsvertrag eben auf der Basis des Rahmenvertrages. Der bietet jetzt – ich will noch einmal klar und deutlich sagen, die Städte können es annehmen, müssen es aber nicht – die Möglichkeit einer individuellen Lösung für die einzelnen
Kameradinnen und Kameraden. Denn der Vertrag ist so ausgestaltet, dass er auch riesterfähig ist oder andere staatliche Fördermöglichkeiten zulässt. Damit kann der individuelle Beitrag des jeweiligen Feuerwehrkameraden für seine Vorsorge für die Rentenzeit entsprechend ausgestaltet werden.
Zum Thema kommunale Ebene: Ich weiß, dass es mehrere Städte gibt, unter anderem auch Zwönitz seit Mitte der Neunzigerjahre – aber ich spreche jetzt über die Stadt Pirna, in der ich Oberbürgermeister noch bis zum vergangenen Jahr war –, wo seit 1992 für jede Kameradin und jeden Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, ohne dass es dazu eine staatliche Diskussion oder eine Debatte gegeben hat, ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen worden ist, weil es die Stadt Pirna für sinnvoll erachtet hat, das Ehrenamt, das nämlich von den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in besonderem Maße ausgeübt wird, zu unterstützen und damit einen deutlichen Beitrag zu leisten.
Wenn man allein nur einmal an diesem Beispiel deutlich macht, welche Konsequenzen diese 100 Euro hätten, dann wären das bei 150 Kameradinnen und Kameraden in der Stadt Pirna 15 000 Euro pro Jahr, und das bei einem Haushaltsvolumen von 46 bis 47 Millionen Euro.
Letzte Bemerkung aus meiner Sicht: Sie haben davon gesprochen, die Kampagne „Helden gesucht“ kann nicht alles sein. Darin gebe ich Ihnen recht. Aber wir haben mit Herrn Bossack gesprochen, der 47 000 Kameradinnen und Kameraden im Ehrenamt vertritt. Er hat ganz klar und deutlich artikuliert und gesagt: Für uns ist wichtig, dass wir endlich auch diese Würdigung im Ehrenamt deutlich wahrnehmen und erfahren.
Deshalb, denke ich, ist der Ansatz, der hier vorgetragen worden ist, nämlich Jugendfeuerwehren zukünftig finanziell noch besser zu stellen, eine sinnvolle und wirksame Fortführung dieser Kampagne. Mithin ist die Initiative ergriffen worden. Mit der Aufstockung der Mittel wird dafür gesorgt, dass die Jugendfeuerwehren zukünftig eine bessere Arbeit leisten können.
Ich denke, es ist auch vernünftig, bei der Würdigung von Jubiläen – wie ich es jetzt gehört habe 10, 25 und 40 Jahre, also der Rhythmus, in dem die Kameradinnen und Kameraden bisher einen Orden an die Brust bekommen haben und eine Urkunde – einen finanziellen Beitrag zu leisten, damit unmittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass das Ehrenamt wichtig ist. Das ist ein guter Beitrag, und das sollte nicht wegdiskutiert werden.
Ich denke, wir werden uns auch zu den anderen Themen, die angesprochen worden sind, verständigen. Denn es ist ja nicht nur die Leistung des Ministerpräsidenten, wenn er erklärt, dass er beim Tag der Feuerwehr in Leipzig, der übrigens erstmals in einer ostdeutschen Stadt stattfindet, die Schirmherrschaft übernimmt, sondern mit der Kampagne sollen die Aktivitäten für die Kameradinnen und Kameraden sichtbar gebündelt werden.
Ich denke, bis dahin muss zumindest das Thema Führerschein bis 4,75 Tonnen ausgeräumt sein. Ich habe mich mit Kollegen Morlok verständigt, dass wir im Innenministerium die Zuständigkeit haben und damit die Voraussetzungen dafür schaffen können. Das Thema Feuerwehrverordnung und damit die Aufwandsentschädigung wird geklärt werden. Ich gehe davon aus, dass das noch im ersten Quartal dieses Jahres passiert.
Wir werden uns auch einem Thema nicht nur widmen, sondern Lösungen dafür vorschlagen, das bisher immer eine Rolle gespielt hat, nämlich dem Thema Feuerwehrschule in Nardt und Aufstocken der dortigen Lehrgangskapazitäten. Das kann mit Sicherheit so nicht hingenommen werden. Dazu sind wir aber im Gespräch. Ich sage klar und deutlich, dass wir in diesem Jahr nicht das Gesamtproblem lösen werden, aber wir werden ein
Vor diesem Hintergrund ist mir um die staatlichen Aktivitäten bezüglich der Anerkennung des Ehrenamtes überhaupt nicht bange, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Für die Staatsregierung sprach Herr Innenminister Ulbig. Wir sind am Ende der 2. Aktuellen Debatte angekommen. Diese Debatte ist abgeschlossen, und damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Sie hat dafür 8 Minuten zur Verfügung. Bitte, Herr Kollege.
(Holger Mann, SPD: Ich spreche nicht für die Fraktion DIE LINKE, zumindest nicht allein für die Fraktion DIE LINKE!)
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Oppositionsfraktionen DIE LINKE, GRÜNE und SPD bringen heute gemeinsam einen Gesetzentwurf ein, in dem es darum geht, die Förderung der freien Radios in Sachsen als eine Pflichtaufgabe der Sächsischen Landesmedienanstalt zu definieren und sie somit in die Lage zu versetzen, diese aus ihrem Haushalt zu fördern.
Warum das Ganze? Wir hatten bis jetzt in Sachsen ein Modell der Förderung von freien Radios, wie es in Deutschland einmalig war. Der kommerzielle Rundfunkanbieter Apollo war bisher bereit, jährliche Sende- und Leitungskosten in Höhe von 40 000 Euro für den Betrieb der drei freien, nichtkommerziellen Bürgerradios mitzutragen. Dies geschah nicht ganz uneigennützig, sondern vor dem Hintergrund eines Kompensationsgeschäftes. Verschiedene sächsische Privatsender wollten keine weitere Konkurrenz im Radiomarkt. Sie haben deshalb das Gemeinschaftsradio Apollo gegründet und mussten im Gegenzug gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Seit Ende letzten Jahres aber wird dieses sächsische Modell infrage gestellt. Die Oppositionsfraktionen hatten bis zuletzt darauf gehofft, dass es zu einem Kompromiss zwischen den zwei Partnern kommt. Kompromiss – und ich hoffe, darin sind wir uns alle einig – bedeutet jedoch, dass beide Seiten aufeinander zugehen, und nicht, dass der verhandlungsstärkere Partner nach dem Motto „Friss oder stirb!“ Angebote unterbreitet.
Die freien Radios sind Apollo bei der Sendezeit entgegengekommen, indem sie 5 Stunden Sendezeit in der Prime Time abgegeben hätten. Apollo erwartet jedoch offensichtlich, dass sie die gesamte Sendezeit zur Prime Time von Montag bis Freitag aufgeben. Zudem – das muss man sagen – ist dieses Angebot ein Angebot des Sterbens auf Zeit, weil es in seiner Laufzeit nur auf ein Jahr beschränkt ist. Aktuell stehen die freien Radios sogar vor der Situation, dass ihnen von Apollo per Mahnung zum 29. Januar die Abschaltung ihrer Übertragungen angekündigt wird.
Zusammenfassend: Apollo erwartet für ein Jahr Übernahme von Sende- und Leitungskosten in Höhe von 40 000 Euro, dass die freien Radios auf 530 Stunden Lizenzen und Sendezeit zur Prime Time unter der Woche verzichten. Die Perspektive danach ist unklar, und der Hebel zur Beendigung der Übertragung ist bereits angesetzt. Kurzum, der Ausverkauf der freien Radios in Sachsen hat begonnen.
Dabei gibt es in Sachsen seit mehr als zehn Jahren die freien Radios: Radio Blau in Leipzig, Radio T in Chem
nitz und coloRadio in Dresden. Diese Radios sind ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der sächsischen Medienlandschaft. Bei ihnen kann jeder mitmachen, und sie fördern Medienkompetenz, weil sie zum Beispiel im musikalischen Bereich auch jenseits des Mainstreams senden, weil sie die Auseinandersetzung mit kommunalen Themen befördern und weil sie von Bürgern für Bürger gemacht werden. Bürgermedien sind Partizipation. Sie stärken die Demokratie. Und genau deshalb sagen wir: Es ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die Existenz von Bürgermedien zu sichern, zu unterstützen und zu fördern.
Die Fraktionen SPD, GRÜNE und DIE LINKE haben den Regierungsfraktionen die Chance gegeben, selbst aktiv zu werden. Wir haben einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Regierung aufforderten, sich für den Erhalt des nichtkommerziellen lokalen Rundfunks in Sachsen einzusetzen – ein Antrag, mit dem wir den Regierungsfraktionen die Möglichkeit geben wollten, bürgerschaftliches Engagement in Sachsen zu stärken, Partizipation zu unterstützen und Medien- und Meinungsvielfalt zu fördern.
Was war die Reaktion der Regierung darauf? Sie hat dies unter Verweis auf vor allem drei Argumente abgelehnt.
Zum einen war das die europäische und ordnungspolitische Argumentation der Staatsregierung, in persona Herr Staatsminister Dr. Beermann. Diese kommt mir aber angesichts der Erklärungen auf europäischer Ebene sehr holzig daher. Im September 2008 erst hat das Europäische Parlament und im Februar 2009 der Europarat erklärt, dass Community Media, also die Bürgermedien, als nichtkommerzieller Rundfunk als eigener dritter Sektor des Rundfunksystems zu einem wichtigen Teil eines demokratischen Mediensystems gehört. Besonders gewürdigt wurden hierbei – ich zitiere – „dessen Leistungen für den sozialen Zusammenhalt und die Integration von Minderheiten, den interkulturellen Dialog, die Förderung von Kreativität und Medienkultur, der allgemeinen Medienkompetenz, der lokalen Berichterstattung und der publizistischen Vielfalt“. Während also in anderen europäischen Staaten der nichtkommerzielle Rundfunk eine Aufwertung erfährt, verfolgt man in Sachsen offensichtlich die Strategie der Ignoranz.
Als zweites Argument wurde das Kostenargument angeführt. Diese Aufgabenwahrnehmung der SLM würde ungeheure Kosten nach sich ziehen, die freien Bürgerradios würden wie Pilze aus dem Boden schießen, und diese Belastung wäre nicht mehr einzudämmen.
Gestatten Sie mir die persönliche Anmerkung, dass für mich diese 40 000 Euro im Jahr, über die wir hier reden und die sich ja auch deckeln ließen, gerade vor dem Hintergrund der gestern thematisierten Steuererleichterungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro für das Hotel- und Bordellgewerbe einen ganz anderen Klang und ein ganz anderes Niveau bekommen.
Um aber zu den Sachargumenten zurückzukommen: Nicht zuletzt deshalb, weil der letzte Bericht des Landesrechnungshofes darauf verwiesen hat, dass es bei der
Vor allem aber – und ich denke, das ist Ihnen bewusst – werden in vielen anderen Bundesländern, zum Beispiel – in unserer unmittelbaren Nachbarschaft – in SachsenAnhalt oder Thüringen, die Bürgermedien seit Langem von den Medienanstalten unterstützt.