Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der Hauptproblematiken der eingegangenen Schreiben im Jahr 2012 war der Justizvollzug. Hier erreichten unseren Ausschuss insgesamt 81 Petitionen und auffällig viele davon aus der JVA Torgau.
Zum ersten Mal nahmen fast alle Mitglieder des Petitionsausschusses gemeinsam an einem Vor-Ort-Termin teil. Wir besichtigten die Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit Vertretern des Staatsministeriums der Justiz, dem Leiter der JVA, einer Mitarbeiterin des Psychologischen Dienstes und dem Vorsitzenden des Anstaltsbeirats. Der bauliche Zustand und die daraus resultierenden Problematiken waren offensichtlich zu erkennen.
Ein halbes Jahr nach unserem Termin konnten schon die ersten Ergebnisse der besprochenen Änderungen in einer Stellungnahme des Staatsministeriums der Justiz und für Europa bekanntgegeben werden. Zudem wurden im aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 4,5 Millionen Euro für den Umbau und die Sanierung der Anstalt eingestellt. Ferner wurde ein sozial- und suchttherapeutischer Schwerpunkt errichtet. Dem Anliegen vieler Petitionen
An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn Staatsminister Dr. Jürgen Martens für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weitere wesentliche Themenschwerpunkte für Petitionen waren das neue Finanzierungsmodell des Rundfunkbeitrages sowie
Fragen zur Bildungspolitik. Zahlreiche Petitionen betrafen auch die Gewährung von Sozialleistungen und die Infragestellung von medizinischen Gutachten.
Von allen Petitionen aus dem Jahr 2012 ist mir eine in Erinnerung geblieben. Stellen Sie sich vor, eine alleinerziehende Mutter bat bei der Überprüfung der Mitarbeiterin eines Jugendamtes und deren Arbeitsweise um Hilfe. Verschwundene Unterlagen, unsachgemäße Forderungen standen im Raum. Ebenjene Mutter traf in dem Jugendamt auf eine zuständige Sachbearbeiterin, die über längere Zeit ein intensives Beziehungsverhältnis zu ihrem eigenen Partner, zum Vater ihrer Kinder hatte. Auch wenn die fachliche Eignung und die Arbeitsbereitschaft der Mitarbeiterin nicht anzuzweifeln waren, bestand doch zumindest – auch aus Sicht des Ausschusses – eine gewisse zwischenmenschliche Befangenheit. Diese konnten wir durch Absprache und Rücksprache mit dem Jugendamt vorerst beheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Instrument der Petition ist ein sehr wichtiges Instrument in unserer Gesellschaft und hat einen berechtigten Grund, auch in der Verfassung garantiert zu werden. Es wird wahrgenommen, wie der vorliegende Bericht zeigt.
Ich danke auch im Namen meines Kollegen Tino Günther den Mitarbeitern der Ministerien und des Referates Petitionsdienst sehr herzlich.
Vielen Dank für die bisherige gute Zusammenarbeit. Diesen Dank möchte ich auch explizit an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss richten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu dem vorgelegten Jahresbericht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jahr für Jahr nutzen viele Bürger die in unserer Demokratie geschaffenen Möglichkeiten, ihnen vermeintlich geschehenes Unrecht prüfen zu lassen, aber auch Bitten an die Entscheidungsträger zu richten. Petitionen spielen dabei eine wichtige Rolle und tragen so wesentlich zum Vertrauen der Bürger in den Staat und die gewählten Parlamente bei.
Meine Damen und Herren! Mit dem heute dem Plenum vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2012 trägt der Sächsische Landtag der Bedeutung der Petitionen und damit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wieder einmal Rechnung. Eingereichte Petitionen waren zum Jahr 2011 rückläufig. Insgesamt wurden 901 Schreiben eingereicht. Die Ausschussvorsitzende, Frau Jonas, hat dazu gerade Ausführungen gemacht.
In den 654 als Petition eingestuften Schreiben ist die Bandbreite der angesprochenen Themen sehr breit und vielfältig gefächert. So befasste sich der Ausschuss zum Beispiel im vergangenen Jahr mit dem Anliegen „Bananen ins Jagdrecht“ – ein Thema, das im Zusammenhang mit der Diskussion, den Wolf nicht dem Jagdrecht zu unterstellen, aufkam.
Weitere Themen, die in den Petitionen wiederholt angesprochen wurden, betrafen die Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft, die Nichterbringung von Leistungen im Heil- und Hilfsmittelbereich, die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung bis hin zu diversen Straßenbaumaßnahmen, Fragen zur Abwasserregulierung und auch demokratische Institutionen selbst betreffende Anliegen, wie die Verkleinerung des Sächsischen Landtages.
Diese Aufzählung sowie die Darstellung der Themen finden Sie im Jahresbericht, und die genannten Beispiele für die einzelnen Beschlussempfehlungen geben ein grobes Beispiel wieder. Ich empfehle Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Bericht zu lesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vielfalt der Themen macht die Arbeit des Petitionsausschusses spannend, manchmal aber auch nicht so leicht. So gerät man einerseits bei Petitionen mit ähnlich gelagerten Sachverhalten sehr schnell in die Versuchung, eine Vorbewertung der Petition vorzunehmen und eine routinemäßige Antwort ohne nähere Prüfung zu erteilen.
Hier möchte ich auf die vielen Petitionen aus der JVA in Torgau, die wir im vergangenen Jahr erhalten haben, näher eingehen. Frau Jonas hat das ja auch schon getan, aber ich habe mir speziell dieses Thema noch einmal herausgesucht. Mit den 30 Petitionen, die wir im Jahr 2012 explizit zu der JVA in Torgau erhielten, lag das Aufkommen deutlich höher als in anderen Anstalten. Die in den Petitionen angegebenen Gründe betrafen vielfach
die bauliche Situation und die damit verbundenen Haftbedingungen vor Ort. Der Ausschuss hatte sich daher entschieden, Mitte Juli vergangenen Jahres einen Vor-OrtTermin durchzuführen und sich die baulichen Gegebenheiten einmal näher anzuschauen.
Im Ergebnis des Besuches kam es zu einem intensiven Austausch vor Ort mit der Anstaltsleitung, dem Anstaltsbeirat sowie dem Ministerium, um eine Verbesserung der Bedingungen in der Haftanstalt zu erreichen. Im Ergebnis wurde unter anderem die Entscheidung getroffen, die JVA zu erhalten, baulich auch weiter zu verändern und einen – sozial- und suchttherapeutischen Schwerpunkt zu errichten. Das dafür angestrebte Ziel erfordert jedoch eine umfassende Änderung der vorherigen Bauplanung für die JVA.
Für die Sanierung des Hafthauses und dessen Umbau zur Unterbringung der Sozialtherapie wurde mittlerweile der Bedarf erkannt, und die entsprechenden Haushaltsmittel wurden freigegeben. Des Weiteren wurden parallel dazu vorgezogene Leistungen genehmigt. So hat zum Beispiel die SIB in Absprache mit dem SMJus, also dem Staatsministerium der Justiz, den Austausch des veralteten Funksystems und die Sanierung des Kanalnetzes als vorgezogene Leistung in die Generalbaumaßnahme neu aufgenommen. Dafür auch einen herzlichen Dank.
Zudem hat das Staatsministerium der Justiz weiterhin als Thema den Bau der Turnhalle auf der Agenda und ist auch bestrebt, dies voranzubringen. Insgesamt sind für den Umbau und die Sanierung der Anstalt 4,5 Millionen Euro vorgeschlagen. Diese Mittel haben wir im Haushalt 2013/2014 eingestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit möchte ich Ihnen deutlich machen, dass sich der Ausschuss auch bei vielen gleichlautenden Petitionsthemen für eine umfassende Bearbeitung der Petitionen einsetzt. Andererseits – da spreche ich sicher für alle Mitglieder im Petitionsausschuss – hat man ab und zu eine Petition, deren Sachverhalt sehr interessant klingt oder ein sehr dramatisches Einzelschicksal enthält. In diesen Fällen gelangt man aber schnell in die Versuchung, zu einseitig zu agieren oder unter Umständen über das Ziel hinauszuschießen und sogar gegebenenfalls bei Petenten Hoffnung zu wecken. Bei der Beantwortung der Anliegen aber muss eine gewisse Balance gewahrt werden, und ab und zu vergeht darüber auch eine gewisse Zeit.
Artikel 35 der Sächsischen Verfassung macht sehr deutlich, dass der Anspruch des Petenten auf einen begründeten Bescheid in angemessener Zeit besteht. Aber manchmal ist es wirklich besser, wir holen noch eine ergänzende Stellungnahme ein, um damit eine Petition umfassend abzuschließen, als halbfertig dem Petenten eine Antwort zu geben.
Aufgeschlüsselt finden Sie die Bearbeitungszeiten alle im Bericht. Sie werden sehen, dass es Petitionen gibt, die in zwei Monaten abgeschlossen wurden. Es gibt aber auch Petitionen, die in sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen
An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeitern des Referates, den Mitarbeitern in den Ministerien, den parlamentarischen Bearbeitern in den Fraktionen und den vielen weiteren Beteiligten danken,
ohne die eine zügige Bearbeitung der Petitionen manchmal nicht möglich gewesen wäre. Danken möchte ich auch unserem Sächsischen Ausländerbeauftragten und seinem Referat, der nicht immer eine einfache Behandlung von Petitionen, die Frage des Ausländerrechts betreffend, bearbeitet. Aber mein Dank gilt auch allen Mitgliedern des Ausschusses für die gute Zusammenarbeit. Ich möchte mich ausdrücklich auch noch einmal bei Herrn Günther für seine Arbeit als Ausschussvorsitzender im vergangenen Jahr bedanken.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich zum Schluss kommen. Der vorliegende Jahresbericht unterstreicht sehr deutlich, dass es unsere Aufgabe sein muss, sehr gewissenhaft mit jedem einzelnen Anliegen der Bürger umzugehen, um das in uns gesetzte Vertrauen zu würdigen.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Es ist jedes Jahr eine Herausforderung, etwas Neues aus einem Jahr Arbeit des Petitionsausschusses zu berichten. Der Bericht des Petitionsausschusses ist zudem selbstredend, und die Qualität wird von Jahr zu Jahr besser. Es gibt alljährlich nur noch sehr wenige Diskussionspunkte im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichtes.
Warum ist das so? Natürlich sind wir uns im Laufe eines Jahres nicht immer einig, wie eine Petition beantwortet werden soll, muss oder kann. Aber eine Diskussion ist es immer wert, um das Beste für die Petenten zu sichern. Das können die Mitglieder des Petitionsausschusses oft auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Daran Anteil haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die zu jeder Petition eine Stellungnahme an den Petitionsausschuss geben. Das ist viel Arbeit.
Oft haben die Abgeordneten noch Fragen, ergänzende Stellungnahmen sind notwendig, Termine vor Ort haben weitere Nachfragen oder Akteneinsichten zur Folge. Das alles kommt dann bei den wenigen Mitarbeiterinnen des Petitionsdienstes an. Sie haben die Verbindung zwischen den Abgeordneten und den Ministerien zu halten und somit viel Papier zu bewältigen. Es geht nichts verloren.
Es sind Ortstermine zu planen, Akteneinsichten zu organisieren und Fragen über Fragen an die Ministerien zu kanalisieren. Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass etwas bei den Mitarbeiter(inne)n des Petitionsdienstes nicht geht. All dies sind Mitarbeiter, die hinter den Kulissen ganz selbstverständlich und immer nett und freundlich für uns Abgeordnete arbeiten. Von der Fraktion DIE LINKE, von meinen Mitstreitern im Ausschuss und von mir ein großes Dankeschön.
Werte Abgeordnete! Wie entsteht eine Petition, warum muss es Petitionen geben? Ein Beispiel, das Ihnen als Abgeordnete täglich in Ihren Büros begegnen kann. Herr R. kommt in mein Büro. Er ist selbstständig und hat ein Auto für seine Firma angemeldet, das er auch privat nutzt. Er hat nur das eine Auto. Er berichtet. Er zahlt Rundfunkgebühren als Firmeninhaber für die Firma, eingeschlossen das eine Auto, und er zahlt Rundfunkgebühr als Privatperson, eingeschlossen das eine Auto. Ist das gerecht?
Ein Steuersubjekt, das zweimal belastet wird? Er zahlt nur einmal. Er bekommt Mahnungen als Firmeninhaber, und er bekommt Mahnungen als Privatperson, wenn er eine Rechnung nicht bezahlt. Um das Problem zu klären, kommt er zu mir und sagt, wenn er das telefonisch klären will, dann endet er in der Warteschleife. Mehr geht nicht. Ich schlage ihm eine Petition vor. Was ist das? Ich kann Sessel polstern, Petitionen, das kann ich nicht. So oder so ähnlich kann eine Petition entstehen.
Jeder, der meint, die Entscheidung einer Behörde oder Institution ist falsch, kann sich schriftlich an den Petitionsausschuss wenden. Jedes einzelne Schreiben wird von den Mitarbeiterinnen des Petitionsdienstes geprüft und dem Petitionsausschuss vorgelegt.
Fakt ist, es muss nicht jede Entscheidung einer öffentlichen Verwaltung hingenommen werden. Es ist richtig und wichtig, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen an uns persönlich oder an den Petitionsdienst des Landtages wenden. Unsere Aufgabe ist es, die Probleme zu prüfen und die Fragen der Bürger zu beantworten.
Nehmen wir diese Anliegen ernst, bearbeiten wir nicht nur die Petitionen gewissenhaft, sondern arbeiten wir auch zielstrebig an der Beseitigung von möglichen Ursachen für die Petitionen. Dass Bürger dieses Recht nutzen und sich zu Massen- und Sammelpetitionen zusammenschließen, ist schon beeindruckend.