Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

Heute stellen Sie sich hin und wollen es abschaffen.

Und damit, sage ich, ist das, was Sie wollen, ein ganz, ganz glänzender Beleg dafür, dass Sie eine verfassungswidrige Partei sind und dass Sie verboten gehören!

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Das war eine Kurzintervention von Herrn Bartl. Die Reaktion darauf erfolgt durch Herrn Storr.

Wenn Sie die Überschrift unseres Antrages lesen, dann fordern wir in der Tat die Abschaffung eines einklagbaren Grundrechts auf Asyl.

Wenn man sich mit der Geschichte des Asylparagrafen beschäftigt hat, dann bezog sich das – und das lässt sich durchaus aus der Formulierung des Artikels 16a ableiten – ursprünglich nicht auf ein Asylrecht für die ganze Welt, sondern letztendlich auf die Deutschen, die außerhalb der Grenzen Deutschlands verfolgt worden sind. Das ist letztendlich Ausfluss einer Entwicklung, die dann zum Kalten Krieg geführt hat. Deutsche sind ja auch nach 1945 politisch Verfolgte gewesen. Es ist sicher keine übertriebene Behauptung, dass niemand im Jahre 1949 ahnen konnte, welche Dynamik dieses Grundrecht, das man postuliert hat, entwickeln könnte.

Wir müssen uns aber auch mit einer realen Entwicklung beschäftigen. Manch einer mag sagen, dass es übertrieben ist zu sagen, 7 Milliarden Menschen kommen nach Deutschland. Auch wenn das eine Überspitzung ist, zeigt es doch, dass wir hier ein Grundrecht postulieren, das wir im Grunde genommen gar nicht erfüllen können.

Ich habe die Diskussion gestern im Innenausschuss verfolgt und sehe, welche Probleme die Unterbringung von 5 000 Asylbewerbern in diesem Jahr hier in Sachsen verursacht. Es sind viele Probleme, die ich hier aus Zeitgründen nicht alle aufzählen möchte. Man muss doch erkennen, dass wir eine Grenze erreicht haben, wo wir zwar ein Grundrecht postuliert haben, aber was machen wir, wenn wir nächstes Jahr 10 000, 15 000 oder 20 000 Asylbewerber haben?

Der Zeitrahmen für die Reaktion läuft ab. Letzter Satz.

Diese Diskussion muss man auch führen, statt nur abstrakt von Grundrechten zu sprechen und eine Grundrechtsphilosophie anzustellen oder nur zu sagen: Das ist verfassungsfeindlich. Im Übrigen: Das Grundgesetz ist vielfach geändert worden, und man muss auch darüber diskutieren können.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen in dieser zweiten Runde des Tagesordnungspunktes 7? – Das kann ich nicht erkennen.

Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Auch nicht. Dann hat die Einbringerin, die Fraktion der NPD, jetzt noch die Möglichkeit, ein Schlusswort vorzutragen. Das Wort erhält Herr Schimmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der Gegenrede des Kollegen Bartl war ich überrascht, dass man teilweise doch Übereinstimmung gefunden hat. Wenn Herr Karabinski hier sagt, der Wohlfahrtsstaat kann Zuwanderung aus rein wirtschaftlichen Gründen auf die Dauer nicht verkraften, dann ist ja das angekommen, was wir heute hier anbringen wollten. Wenn selbst der Ausländerbeauftragte Martin Gillo scheinbar einen Realitätsschub erfahren hat und hier sagt, die Not der Welt sei zu groß für ein einzelnes Land und dass wir unsere humanitäre Hilfe abhängig von denen machen, die ihr Kapital aus der Not der Menschen schlagen, dann scheint das ja doch teilweise richtig zu sein, was wir hier sagen.

Eins ist doch ganz klar: Diese 45 Millionen Flüchtlinge, von denen Herr Gillo vorhin gesprochen hat, können wir gar nicht in Deutschland aufnehmen. Insofern ist doch Artikel 16 a des Grundgesetzes – politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl – so gar nicht haltbar, weil wir dieses Versprechen im Ernstfall gar nicht halten können. Darauf hat mein Fraktionskollege Andreas Storr soeben hingewiesen und wollte sich damit ein wenig ehrlich machen, denn wir können dieses Versprechen beim besten Willen nicht einhalten.

Herr Bartl, ich finde es schon kurios, wenn Sie uns gleich Verfassungsfeindlichkeit unterstellen. Sie wissen doch ganz genau als Verfassungsrechtler, dass der deutsche Sonderweg eines institutionell einklagbaren Asylrechts in der Verfassung von den meisten anderen westlichen Staaten nicht geteilt wird.

(Zurufe von den LINKEN)

Deshalb ist es nicht so, dass man Grundrechte ablehnt, sondern nur diesen deutschen Sonderweg eines einklagbaren Grundrechts auf Asyl.

Zu Herrn Homann: Rassismus geht immer – das wird uns unterstellt –, ist aber keinesfalls unsere Intention. Es geht

darum, dass jeder Kulturkreis auch die Möglichkeit haben muss, seine eigene Kultur zu bewahren.

(Zuruf des Abg. Henning Homann, DIE LINKE)

Sie, Herr Homann, gestehen es auch den Tibetern zu und sehen es wahrscheinlich auch kritisch, wenn dort massenhaft Chinesen zuwandern, und wir wollen eben unseren abendländisch-europäischen Kulturkreis bewahren. Das hat aber nichts mit Rassismus zu tun.

Zur Arbeitserlaubnis: In Artikel 16 des Grundgesetzes steht eindeutig: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Da ist keine Rede davon, dass über das Asylrecht dem Arbeitsmarkt Fachkräfte zugeführt werden sollen. Insofern hat sich Herr Ulbig völlig vergriffen, indem er gesagt hat, abgelehnte Asylbewerber sollen künftig auf ihre berufliche Qualifikation geprüft werden und dann in Deutschland bleiben dürfen.

Die Redezeit geht zu Ende.

Das würde nur zu einer weiteren Massenzuwanderung in die deutschen Sozialsysteme führen. Hier wollen wir rechtzeitig unsere Kritik anmelden und diesen falschen Weg verhindern.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Das war das Schlusswort der NPD-Fraktion, vorgetragen durch Herrn Schimmer.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/12858 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/12858 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt damit beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 8

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu

über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 5/12717, 5/12718, 5/12771 und 5/12791, Unterrichtungen

durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/12793, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter das Wort?

(Jens Michel, CDU: Nein, danke!)

Kollege Michel verzichtet.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus

schusses in der Drucksache 5/12793 ab. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/12793 einstimmig zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Die Heimaufsicht 2010/2011 im Freistaat Sachsen

Bericht nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz

Drucksache 5/9909, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium

für Soziales und Verbraucherschutz

Drucksache 5/12853, Beschlussempfehlung des