Herr Kollege Thomas Jurk hat mir am 09.10.2013 mitgeteilt, dass er gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 des Wahlgesetzes mit sofortiger Wirkung auf seine Mitgliedschaft im Sächsischen Landtag verzichtet. Ich habe dies gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 des Wahlgesetzes schriftlich bestätigt und die Landeswahlleiterin gebeten, die Feststellung über die Listennachfolge zu treffen.
Nachfolgerin auf der Landesliste der SPD ist Frau MarieLuise Apostel. Frau Apostel hat gegenüber der Landeswahlleiterin schriftlich die Annahme des Mandats erklärt. Diese Erklärung ging der Landeswahlleiterin am 15.10.2013 zu. Somit ist Frau Apostel seit dem letztgenannten Datum Mitglied des Sächsischen Landtages.
Unsere Geschäftsordnung sieht in § 2 vor, dass die Mitglieder des Landtages in der konstituierenden Sitzung folgende Verpflichtungserklärung abgeben: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtages bezeugen vor dem Land, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“
Später eintretende Mitglieder werden in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet. Ich bitte also Frau Apostel zu mir nach vorn und die anderen Mitglieder des Landtages, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
(Verpflichtung der Abg. Marie-Luise Apostel, SPD, durch den Präsidenten – Die Abgeordneten aller Fraktionen und die Mitglieder der Staatsregierung erheben sich von den Plätzen.)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kliese, Frau Roth, Herr Günther, Frau Bonk, Frau Strempel, Frau Dr. Franke, Herr Hähnel, Herr Bandmann und Herr Schowtka.
Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 festgelegt: CDU bis zu 94 Minuten, DIE LINKE bis zu 66 Minuten, SPD bis zu 40 Minuten, FDP bis zu 40 Minuten, GRÜNE bis zu 36 Minuten, NPD bis zu 30 Minuten und die Staatsregierung 66 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe jetzt keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 84. Sitzung ist damit beschlossen.
Die Verteilung der Gesamtredezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP
14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten; die Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und FDP das Wort. In der ersten Runde ergreift das Wort Herr Kollege Hartmann für die CDU-Fraktion.
und Hass gegen Polizisten ächten – Rechtsstaat schützen“ ist das Thema der Aktuellen Debatte. Das Landeslagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ hat im vergangenen Jahr rein statistisch und nüchtern 1 669 Straftaten gegen Polizeibeamte festgestellt. Das ist eine Steigerung von 11,2 % zum Vorjahr um 128 Straftaten. Wenn man die versuchten Straftaten abzieht, bleiben 1 164 vollendete Straftaten gegen Polizeibeamte. Die Steigerung verzeichnen wir insbesondere im Bereich der gefährlichen Körperverletzung um 55 Straftaten und im Bereich Landfriedensbruch/schwerer Landfriedensbruch um 53 Straftaten.
Es zeigt sich deutlich, dass der Schwerpunkt der Kriminalität gegen Polizeibeamte in den kreisfreien Städten Leipzig und Dresden liegt. Einen Schwerpunkt bilden dabei Fußballeinsätze, aber auch Großdemonstrationen. Auch ein zeitlicher Schwerpunkt ist festzustellen, nämlich im Regelfall am Wochenende und dort am Sonnabend.
Insgesamt waren 2 360 Polizeibeamte im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr von Gewalt gegen Polizeibeamte betroffen! Dabei handelte es sich insbesondere um Widerstandshandlungen mit 1 786 Delikten und Körperverletzungsdelikte mit 331 Fällen. 445 verletzte Polizeibeamte bilden die Bilanz des vergangenen Jahres im Freistaat Sachsen. Wenn wir uns das im Vergleich aller anderen Bundesländer ansehen, so können wir konstatieren, dass insgesamt in Deutschland die Straftaten gegen Polizeibeamte zugenommen haben.
Aus unserer Sicht ist das Grund genug und Anlass, auch in diesem Hohen Hause eine Diskussion zu dem Thema zu führen
und die Frage zu stellen, wie wir mit dieser Entwicklung umgehen. Aus unserer Sicht bestehen hierbei drei wesentliche Handlungsfelder. Als Erstes sehen wir die Verantwortung des Dienstherrn. Sie bezieht sich auf die Frage der Aus- und Fortbildung, genauso wie auf die Frage der Ausstattung und die soziale und psychologische Betreuung von Polizeibeamten, die Opfer von Gewalt geworden sind.
Ich möchte hier ausdrücklich dem Staatsministerium des Innern für seine Arbeit in den vergangenen Jahren danken. Ich glaube, dass die Staatsregierung hier ihrer Verantwortung nachgekommen ist.
Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel in die Ausstattung im Bereich der Polizei investiert. Gleichwohl, die anstehenden Herausforderungen bedingen, dass wir uns dem ständigen Prozess stellen und Anpassungen vornehmen, das heißt, insbesondere auch in den Bereich der Aus- und Fortbildung der Polizei sowie in die Betreuung der betroffenen Polizeibeamten weitere Potenziale zu heben und die Verantwortung des Dienstherrn noch deutlicher wahrzunehmen.
Ein Baustein ist aus unserer Sicht dabei die weitere Gestaltung des Dienst- und Besoldungsrechts im Freistaat Sachsen.
Zweitens. Ein Handlungsfeld, das aus unserer Sicht ebenso geboten ist, ist die Frage der konsequenten und schnellen Ahndung von Straftaten gegen Polizeibeamte. Bei aller Wertschätzung gegenüber der unabhängigen Justiz sind aber auch wir der Auffassung, dass eine Ausschöpfung der möglichen Strafmaße und eine schnelle Verfahrensbearbeitung ein deutliches Signal sind, um gegen Gewalt gegen Polizeibeamte ein Signal zu setzen.
Wer das staatliche Gewaltmonopol des Staates infrage stellt und sich gegen Beamte, die dieses staatliche Gewaltmonopol ausüben, stellt, der muss auch die Konsequenzen des Gesetzes in aller Deutlichkeit und Härte spüren.
Das Dritte ist eine gesellschaftliche Diskussion um die Frage der Wertschätzung der Arbeit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst, die Frage, wie respektieren wir die Arbeit und wie gehen wir damit um. Das ist auch eine Frage des Hohen Hauses oder anderer Parlamentarier. Insoweit habe ich wenig Verständnis, wenn ich, wie gestern, in einer Tageszeitung lesen muss, dass Kritik geäußert wird und man Polizisten des Freistaates als „Ossi-Schweine“ bezeichnet. Das ist indiskutabel und insoweit fordern wir klare Wertschätzung auch für die Polizei.
Für die einbringende Fraktion der CDU war das Herr Kollege Hartmann. Jetzt ergreift für die miteinbringende Fraktion der FDP Herr Karabinski das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Dienstagabend kam es in Hamburg zu einer unangemeldeten Demonstration mit etwa 1 000 Teilnehmern, die sich gegen die Einwanderungspolitik des Hamburger Senats wandten. Es kam zu Ausschreitungen und es kam natürlich auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Am Dienstagabend hatten wir, zugegebenermaßen in Hamburg, einen verletzten Polizeibeamten zu beklagen. Das ist der aktuellste Fall. Wenn man dann liest, was die Demonstranten gefordert haben und wie sie die unangemeldete Demonstration organisierten und in welcher Art und Weise sie ihre Forderungen formulieren, da stellen sich einem doch schon die Nackenhaare auf. Sie fordern Änderungen in der Hamburger Flüchtlingspolitik, und „wenn das nicht geschieht, beschränken wir uns nicht länger auf legale Proteste.“
Meine Damen und Herren! Das sind Auffassungen in unserer Gesellschaft, die zu folgenden Zahlen führen: Im Jahr 2011 gab es noch 54 265 Übergriffe auf Polizeibeam
Meine Damen und Herren! Im Jahr 2012 kam es täglich bundesweit zu 165 Übergriffen auf Polizeibeamte.
In Sachsen sieht die Situation leider nicht besser aus. Waren es 2011 noch 1 171 Übergriffe, waren es 2012 schon 1 269. Auch das ist eine Steigerung von weit über 10 %.
Meine Damen und Herren! Im Jahr 2012 gab es in Sachsen 445 Beamte, die durch Übergriffe verletzt wurden.
Wir haben diese Debatte beantragt, um von hier aus noch einmal das Signal auszusenden, dass wir das nicht länger hinnehmen werden.