Sie mögen ja diesen Antrag als strategisch geschickt betrachten, aber in Wahrheit ist er – wie fast alles, was Sie tun – durch und durch verlogen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung für eine zweite Runde vor, Herr Schimmer für die einreichende Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der öffentlichen Wahrnehmung gilt Graffiti oft als eine Art Kavaliersdelikt, weil sich hier angeblich verhinderte Künstler ausleben. Damit wird aber ein bestehendes Problem verharmlost und in den Bereich des rein Ästhetischen verschoben. Die Wirklichkeit sieht auch in Sachsen völlig anders aus.
Das Ordnungsamt Leipzig stellte bei einer Untersuchung aus dem Jahre 2009 fest, dass es sich bei den meisten Graffiti eben nicht um großflächige illegale Kunstwerke, sondern um Schmierereien in Form von Meinungsäußerungen oder von Symbolen handelt.
Für Graffitisprayer mit künstlerischem Anspruch stellt die Stadt Leipzig beispielsweise schon seit Langem GraffitiFlatrate-Verträge für ausgewählte städtische Brückenbauwerke und Anlagen zur Verfügung. Viele Sprayer suchen aber gerade den Adrenalinkick der Illegalität. Das geht so weit, dass im vergangenen Jahr Sprayergangs mit Namen wie Radicals und ORG Eisenbahnzüge und Straßenbahnen regelrecht überfielen und in kürzester Zeit diese mit bis zu zehn Tätern besprühten. Hier – und das ist uns allen natürlich klar – handelt es sich nicht um Kunst, sondern um reine Schmierereien.
Darüber hinaus muss deutlich festgestellt werden, dass auch ein neuer Rafael oder Leonardo da Vinci nicht das Recht hätten, von sich aus das Eigentum anderer Leute umzugestalten. Die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit hört eben dort auf, wo sie in die Rechte anderer Personen einzugreifen beginnt.
276 000 Euro für die Beseitigung von hingeschmierten Symbolen und Parolen auf öffentlichem Eigentum ausgeben. Das ist eine Summe, mit der man auch ein bis zwei Kindertagesstätten hätte renovieren können. Eigentlich müssten die Verhältnisse ganz anders sein. In der Antwort des damaligen Innenministers Hardraht auf den bereits erwähnten Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Vorgehen gegen Graffiti-Schmierereien und Vandalismus“ aus dem Jahr 2000 lese ich Folgendes: „Graffiti-Straftaten werden konsequent und schnell verfolgt. Bei den Staatsanwaltschaften bestehen Sonderzuständigkeiten für die Verfolgung dieser Delikte, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird grundsätzlich bejaht. Die Staatsanwaltschaften erteilen den Geschädigten schnell und unmittelbar im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften Auskunft über die ermittelten Straftäter, damit diese möglichst unverzüglich ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können.“
In diesem Spiel wurden und werden von den politisch Verantwortlichen des Freistaates Sachsen seither in unregelmäßigen Abständen weitere ebenso vollmundige wie folgenlose Erklärungen produziert. So erhielt fünf Jahre später unser leider viel zu früh verstorbener Kollege Winfried Petzold auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Wirtschaftlicher Schaden für Privatpersonen und Unternehmen durch Graffitischmierereien im Freistaat Sachsen“ eine Antwort der Staatsregierung, in der es hieß, dass sie die bewährten Präventionsmaßnahmen gegen illegales Graffiti fortführen werde. Man sieht es – oder, besser gesagt, man sieht es nicht –, denn die Delikte in diesem Bereich steigen weiter an.
Schneller gehandelt – damit komme ich zu Herrn Jennerjahn – wird eigentlich nur gegen alles, was sich irgendwie in die Schublade Rechts stecken lässt. Um es gleich klarzustellen: Auch diese Art der Schmierereien lehnt die NPD natürlich strikt ab. Die NPD-Fraktion stellt fest: Die Achtung von fremdem Eigentum und der Schutzanspruch vor allem der potenziell geschädigten privaten Haus- und Grundstücksbesitzer verlangen nach einer deutlichen
Eine Graffiti-Attacke kann über Nacht eine gepflegt wirkende Straße in eine heruntergekommene verwandeln. Je stärker ein Stadtteil mit Graffiti „verschönert“ wird, desto eher wirkt er so, als wäre er von seinen Bewohnern aufgegeben worden. Tatsächlich haben die beiden amerikanischen Sozialforscher James Q. Wilson und George L. Kelling schon in den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts herausgefunden, dass der Weg zu schweren Straftaten und zu öffentlicher Verwahrlosung mit relativ kleinen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, mit zerbrochenen Fensterscheiben oder eben mit illegalen Graffiti beginnt. Entschlossene Prävention ist da der bessere Weg.
In Skandinavien und den Vereinigten Staaten müssen illegale Graffiti-Sprayer mit harten Strafen und zivilrechtlichen Maßnahmen rechnen, die ganz bewusst auch einer gewissen Abschreckung dienen. Die NPD-Fraktion fordert – jetzt kommt eine Ansprache an Sie, Herr Staatsminister, wir haben nämlich einige Vorschläge zur juristischen Verbesserung der Situation –, dass renitenten Sprayern vor Gericht eine empfindliche Strafe drohen muss, denn zu oft verlassen mehrfach in Erscheinung getretene Sprayer den Gerichtssaal ohne erkennbare Sanktionen. Dies müsste nicht sein, denn für schwere Sachbeschädigung sieht der § 303 StGB bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor. Denkbar wäre auch, dass die Polizei, vergleichbar mit dem jetzt gerade durchgeführten Blitzmarathon, in besonders von Graffiti betroffenen Stadtteilen schwerpunktmäßig kontrolliert. So befindet sich in Leipzig bereits der überwiegende Großteil der illegalen Graffiti in sozialen oder subkulturellen Brennpunkten wie den Stadteilen Zentrum-Süd, Südvorstadt, Connewitz, Stötteritz, Plagwitz, Großzschocher, Schönefeld-Abtnaundorf und Mockau-Nord.
Noch einmal ein paar Worte an den Kollegen Jennerjahn. Selbst die durchaus linke Leipziger Internetzeitung stellt fest, dass die Graffiti-Schwerpunkte in Leipzig ganz klar auch in Bereichen liegen, die sehr stark von Linksextremisten mit geprägt werden, wie in Connewitz, und dass dort die Graffitidichte am höchsten ist.
Wenn man sich die Wandschmierereien im öffentlichen Raum in Connewitz anschaut, übertrifft das sicherlich bei Weitem das, was an rechten oder vermeintlich rechten Schmierereien in ganz Sachsen zu sehen ist. Insofern sollten Sie hier ein wenig auf die Größenverhältnisse und Dimensionen des Problems achten, wenn Sie so tun, als gäbe es in Sachsen nur rechte Schmierereien.
Sicherlich darf man über die Qualität der Erzeugnisse deutscher Architekten der Gegenwart geteilter Meinung sein. Illegale Graffiti sind darauf aber nicht die passende Antwort. In diesem Sinne hoffe ich auf die Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Somit frage ich die NPD-Fraktion, ob ein Schlusswort gewünscht ist. – Es ist kein Schlusswort gewünscht.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/12859 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenenthaltungen und einigen DafürStimmen ist dennoch mehrheitlich die Drucksa
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekanntgemacht worden. Der erste Fragesteller ist Herr Kosel, bitte; Frage Nr. 2
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Umsetzung des deutsch-tschechischen Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende
Am 4. April dieses Jahres wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik ein Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterzeichnet. Nach Artikel 4 dieses Rahmenabkommens sollen zur Konkretisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Befugt zum Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung ist auf deutscher Seite unter anderem das für den Rettungsdienst zuständige Ministerium des Freistaates Sachsen. Auf tschechischer Seite sind es unter anderem die an Sachsen angrenzenden Nachbarregionen Liberecký Kraj, Ùstecký Kraj und Karlovarský Kraj. Seit
Ich frage daher die Staatsregierung erstens: Welche Schritte hat die Sächsische Staatsregierung bisher unternommen, um zum Abschluss einer – wie bereits beschriebenen – Kooperationsvereinbarung zu kommen?
Zweitens: Mit welcher inhaltlichen Verhandlungsstrategie und in welchem konkreten Zeithorizont plant die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit den tschechischen Partnern zu einem Kooperationsabkommen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Ich möchte die Antworten auf die Fragen 1 und 2 gemeinsam geben. Gegenwärtig werden die Inhalte der Vereinbarung mit allen sächsischen Beteiligten – also den jeweils betroffenen Trägern des Rettungsdienstes sowie den jeweils betroffenen Kostenträgern – abgestimmt. Dazu werden der aktuelle Sachstand zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im sächsisch-tschechischen Grenzgebiet bei den Rettungsdienstträgern sowie die Organisation und der Ablauf des tschechischen Rettungsdienstes ermittelt.
Daneben wird eine Karte zum Einsatzgebiet in Abhängigkeit von der sächsischen Hilfsfrist erstellt. Der Freistaat Sachsen stimmt sich regelmäßig mit dem Freistaat Bayern über Inhalte und Ergebnisse der Kooperationsverhandlungen ab. Nach erfolgter Abstimmung mit allen Beteiligten auf sächsischer Seite werden erste Arbeitstreffen initiiert, um mit den einzelnen tschechischen Bezirken in Kooperationsverhandlungen zu treten. In diesem Zusammenhang wird in dem kommenden Jahr eine dritte Rettungsakademie in Tschechien unter der Beteiligung von Bayern und Sachsen stattfinden. Die Dauer der weiteren Verhandlung ist derzeit noch nicht abschätzbar. Jedoch ist der schnellstmögliche Abschluss der Kooperationsvereinbarungen oberstes Ziel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister, mir ist aus Ihrer Antwort Folgendes nicht deutlich geworden: Welche konkreten Versuche der Kontaktaufnahme seitens der Sächsischen Staatsregierung in Richtung der tschechischen Partner oder seitens der tschechischen Partner in Richtung der Sächsischen Staatsregierung hat es gegeben?
Ich habe Ihnen geschildert, dass wir ständig im Kontakt stehen. Ich bin aber nicht in der Lage, die einzelnen Termine, die gegebenenfalls dahinterliegen, bzw. – so wie Sie gefragt haben – die Termine der Kontaktanbahnung aufzuführen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf bestehende Sicherungen bezüglich der Kosten von bergbaubedingten Umsiedlungen und Rekultivierungsmaßnahmen in der Lausitz.
Auf der am 1. Oktober dieses Jahres in Bautzen stattgefundenen Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien ist dem Vernehmen nach die Frage nach Sicherungen bezüglich der Kosten von bergbaubedingten Umsiedlungen und Rekultivierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss zu Nochten II durch Vattenfall oder nach Garantien des schwedischen Staates gestellt worden. Die Vertreter von Vattenfall bzw. des Regionalen Planungsverbandes OberlausitzNiederschlesien haben – im Gegensatz zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Dr. Jana Pinka von den LINKEN mit der Drucksache 5/11731 – erklärt, dass es solche Sicherheiten oder Garantien nicht gebe.