Gut. Dann frage ich, ob noch jemand zu diesem Änderungsantrag sprechen möchte. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf wieder artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann beginne ich mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch ist die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 1 – Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Waldgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde Artikel 2 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Errichtung von Förderfonds.
Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen und auch wieder Stimmen dafür, dennoch wurde Artikel 3 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 4 – Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Beteiligung der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsvertretung in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen und in Verfahren zur ländlichen Neuordnung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde dennoch Artikel 4 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 5 – Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch Artikel 5 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Nachdem alle Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Gesetzentwurf keine Schlussabstimmung mehr statt. Damit ist die zweite Beratung geschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 14 Jahre ist es nun her, dass sich 29 europäische Staaten in Bologna auf eine transnationale Hochschulreform geeinigt haben. Die vier Hauptziele des danach benannten Bologna-Prozesses waren und sind: Qualitätssicherung aller Studienangebote, die Steigerung der Berufsbefähigung, die Verstärkung der Mobilität von Lehrenden und Lernenden und die Ausbildung eines europäischen Hochschulraumes.
Dieser seitdem nun andauernde Prozess hat vielfältig massive Kritik nicht nur von Studierenden, sondern auch Widerstände unter den Lehrenden und Akzeptanzprobleme in der Wirtschaft hervorgerufen. Auch 2009, zu Beginn dieser Legislaturperiode, schwappte eine Welle von Studierendenprotesten durchs Land. Die Studierenden wiesen auf Probleme bei der Studierbarkeit, fehlende Mitbestimmung, Verschulung und Mobilitätshindernisse hin.
Es ist also Aufgabe der Politik, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen und – wo notwendig – anzupassen. Fast sieben Jahre nach Einleitung der Bologna-Reform in Sachsen hielt es die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag daher für geboten, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Mit der Großen Anfrage haben wir von der Staatsregierung wissen wollen, wie weit die Stufung der Studiengänge mit Modularisierung sowie Bachelor und Master vorangeschritten ist, welche Fortschritte es auf dem Gebiet der Qualitätssicherung und -entwicklung gibt, wie es um den Studienerfolg und die Studierbarkeit der Studiengänge bestellt ist und wie es mit den Fragen der Internationalität, Berufsbefähigung und sozialen Dimension steht. Die Ergebnisse – so viel sei vorweggenommen – zeigen Licht und Schatten.
Zunächst möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen, in der Fraktion und im Staatsministerium herzlich danken, die in fast sechs Monaten die Daten zusammengetragen und ausgewertet haben.
Hat es wohl. – Auf den uns vom Wissenschaftsministerium übersandten 580 Seiten findet sich so manches, was nicht nur zur Einschätzung des Bologna-Prozesses taugt, sondern auch Basis für Zielvereinbarungen und Vergleiche zwischen den Hochschulen und dem Stand in Sachsen 2007 sein kann und für uns war. Die sächsischen Hochschulen haben in den letzten Jahren einen enormen Beitrag geleistet, den wir zu würdigen wissen. Dennoch ist es unsere Aufgabe, den Prozess insgesamt kritisch zu begleiten. Daher werde ich im Folgenden nicht nur positive Bilanz ziehen können, sondern auch auf Schwachstellen hinweisen.
Denn auch in Zeiten der Hochschulautonomie ist es notwendig, dass der ausgestaltbare Rahmen durch die politischen Institutionen gesetzt wird.
Wir können nach Auswertung feststellen: Die Modularisierung und die Umstellung der Studiengänge auf die gestuften Abschlüsse Bachelor und Master sowie modularisierte Diplomstudiengänge sind weitgehend erfolgt. Dennoch fällt zweierlei bei den Studiengangstrukturen auf: Es gibt in Sachsen nicht nur einen deutlich höheren Anteil von Diplomstudiengängen als im Bundesvergleich, sondern diese bestehen neben fachgleichen Bachelor- und Masterstudiengängen bzw. werden hier teilweise sogar neu eingeführt. Diese Mehrfachangebote an der gleichen Hochschule sind sowohl aus didaktischer als auch hochschulplanerischer Perspektive kaum wünschenswert.
Zum Zweiten müssen wir angesichts der in Sachsen vorhandenen Studienplatzkapazitäten feststellen, dass nicht einmal für jeden dritten Bachelorabsolventen ein Masterplatz vorhanden ist. Hier ist heute schon ein eklatanter Mangel zu verzeichnen. Das Verhältnis unter den Studienanfängern von 4 zu 1 lässt keine Besserung erwarten. So kamen in Sachsen im Erhebungszeitraum auf 46 000 Bachelorstudierende gerade einmal 11 000 Masterstudierende. Bundesweite Erhebungen, aber auch Umfragen auf meiner Tour an neun verschiedenen Hochschulen und der Studienakademie in Sachsen zeigen, dass das Interesse unter den Bachelorstudierenden mindestens doppelt so hoch ist.
Meine Damen und Herren! Hier müssen wir politisch reagieren, sonst riskieren wir, dass Studierende vor einer für die Forschung, aber auch für den Arbeitsmarkteinstieg relevanten Studienphase den Freistaat wieder verlassen. Das ist weder ökonomisch noch bildungspolitisch wünschenswert. Zudem untergräbt diese Situation die Akzeptanz des Bachelor und damit die Säule der gestuften Abschlüsse und den Bologna-Prozess selbst.
Positiv hingegen ist der deutliche Anstieg von in Teilzeit studierbaren Angeboten zu nennen. Bereits ein Drittel der Master- und mehr als ein Fünftel der Bachelorstudiengänge lassen sich heute in Sachsen in Teilzeit oder berufsbegleitend studieren. Das ist sowohl vor dem Hintergrund sich dynamisierender Bildungs- und Arbeitsbiografien als
auch gemessen am Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine sehr erfreuliche Entwicklung, die weiter ausgebaut werden sollte.
Zum Thema der Qualität. Für jeden Studierenden, aber zunehmend auch für die Attraktivität der Hochschule ist die Qualität von Lehre und Studium entscheidend. Qualität lässt sich nicht von oben verordnen und auch nur bedingt mit Indikatoren messen. Deshalb hat man schon 2008 die Aufgabe der Qualitätssicherung in die Hand der Hochschulen gelegt. Dies geschah mit der letzten großen Novelle des Hochschulgesetzes unter der Bedingung wachsender Hochschulautonomie, nicht jedoch ohne klare Maßgaben und Anforderungen.
In unserer Großen Anfrage haben wir deshalb unter anderem erhoben, inwieweit die Hochschulen die in § 9 des Hochschulfreiheitsgesetzes definierten Qualitätsinstrumente vorhalten. Kritisch muss an dieser Stelle konstatiert werden, dass die Hochschulen in der Breite noch keine Systeme zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit eingerichtet haben. Mangels von der Staatsregierung definierter Standard, oder Kriterien gibt es auch bis heute keine seit 2008 im Hochschulgesetz vorgesehenen Leistungsvergleiche.
Die Staatsregierung erklärt in der Antwort, dass sie zur Qualitätssicherung abseits der Zielvereinbarung keine Impulse setzen will. Das, meine Damen und Herren, ist insofern verwunderlich, als die Mehrzahl der Hochschulen auch fünf Jahre nach der Gesetzesnovelle keine Qualitätssicherungsordnung erlassen haben oder Lehrberichte als Basis für interne Evaluationen nutzen. Ergo werden seit sechs Jahren sogar die vom aktuellen Gesetz vorgeschriebenen Instrumente unterlaufen oder nicht erfüllt. Von einer Staatsregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir erwarten, dass sie zumindest das verbindlich einfordert.
Hinzu kommt, dass die Akkreditierung, welche die Modularisierung der Studiengänge begleitet und zur Sicherung von Mindeststandards und Qualität beitragen sollte, an den sächsischen Hochschulen nur lückenhaft ausgeführt wurde. Bis 2012 wurden für die Akkreditierung durch externe Agenturen insgesamt 1,77 Millionen Euro an Gebühren gezahlt. Wenngleich der Personalaufwand für Dokumentation und anderes nicht berücksichtigt wird, ist die niedrige Summe offenbar ein Indikator dafür, dass entweder die Verfahren nicht so teuer sind, wie gern und vielfach behauptet wird, oder wir in Sachsen ziemlich viele weiße Flecken haben und nacharbeiten sollten.
Die Akkreditierung ist kein Selbstzweck, sondern eine Möglichkeit, mit externem Feedback auf die Kontrolle der Mindeststandards zu achten. Insbesondere für die Lehramts- und Masterstudiengänge an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften muss beachtet werden, dass die Studiengänge bis zum Bestehen der Gesamtprüfung akkreditiert sein sollten, damit den Absolventen keine Nachteile erwachsen. Hier stehen die Staatsregierung und die Hochschulen gegenüber ihren Absolventen in der
Pflicht. Es bleibt also einiges zu tun und es ließen sich auch mit wenig finanziellen Mitteln die richtigen Anreize setzen.
Ein letzter Schwerpunkt der Großen Anfrage, den ich hier breiter darstellen möchte, waren Fragen der Mobilität und Studierbarkeit. Hier haben wir und die Staatsregierung in ihrer Antwort übereinstimmend festgestellt, dass es noch zahlreiche Probleme beim Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengängen sowie bei Studienortwechseln gibt. Insbesondere zu spät ausgehändigte Zeugnisse, aber auch die ungenügende Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Studienleistungen, als ECTS-Punkte, schränken die Mobilität wie die Studierbarkeit ein.
Hier ist der Landesgesetzgeber aufgerufen, die Zulassung zum Master unter Vorbehalt gesetzlich zu regeln und insbesondere auf die Beweislast der Hochschulen bei der Anerkennung der Studienleistungen, die sie an anderen Hochschulen erworben haben, zu drängen. Bundes- wie Landesebene gemeinsam müssen zudem die bestehenden Lücken beim BAföG beim Wechsel von Bachelor zum Master endlich schließen. Dies, meine Damen und Herren, kann dazu beitragen, dass die deutlich zurückgegangene Mobilität Studierender im Rahmen der Hochschulreform wie auch die Mobilität der Lehrenden wieder wächst und damit eines der Kernziele des Bologna-Prozesses doch noch erreicht wird.
Ob Studiengänge nun gut und erfolgreich studierbar sind, ist sicherlich eine subjektiv beantwortbare Frage.
Aber auch hier gab und gibt es verbindliche Standards und Vorgaben der Kultusministerkonferenz. So sollten im Zuge der Studienstrukturreform Module nicht mehr als fünf ECTS-Punkte enthalten und sich nur in Ausnahmefällen über mehrere Semester erstrecken. Zudem sollte kompetenzorientiertes Prüfen Einzug halten und auch deshalb im Regelfall nur eine Prüfungsleistung pro Modul vorgesehen werden.
Die Realität an Sachsens Hochschulen sieht in nicht wenigen Studiengängen deutlich anders aus: Eine zu hohe Prüfungslast pro Modul ist an der Mehrzahl der Hochschulen zu verzeichnen. So kommen an der Spitze zu mehr als drei Prüfungsleistungen auch noch bis zu zehn Prüfungsvorleistungen. Nicht zuletzt dieser Fakt trägt zur häufig beklagten Überfrachtung und Verschulung der neuen Studiengänge bei.
Auch die zu strikte Umstellung auf einen nur sechssemestrigen Bachelor dürfte dazu beigetragen haben. Insbesondere in den technischen Studiengängen setzt sich deshalb die richtige Erkenntnis durch, dass ein mindestens siebensemestriger Bachelor zielführender wäre.
Zusammenfassend: Das vielleicht beste Maß für Studierbarkeit ist sicherlich das Erreichen eines Studienabschlusses in der Regelstudienzeit. Hier können wir feststellen, dass sich der Anteil mit Studienabschluss in der Regelstudienzeit deutlich verbessert hat. An den meisten Universitäten ist dieser seit 2008 um fast die Hälfte auf 35 %
gestiegen und übertrifft so im Durchschnitt sogar die Quote der Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Dennoch gilt es auch hier, genau hinzuschauen. So liegen die Quoten des Studienabschlusses in Regelstudienzeit an den vier sächsischen Universitäten zwischen 12 und 45 %, bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften dagegen im sehr kleinen Korridor zwischen 24 und 27 %. Es gibt also durchaus Unterschiede. Insbesondere hier zeigt sich, dass Studiengänge, die konsequent begleitet werden und durch Akkreditierung und klare Qualitätsstandards eingeführt wurden, studierbarer sind und offensichtlich auch einen höheren Studienerfolg der Studierenden nach sich ziehen.
Anstrengung und Investition in Qualitätssicherung, meine sehr verehrten Damen und Herren, lohnen also. Zudem beginnen sich Initiativen in Hochschuldidaktik auszuzahlen. Das sollte uns allen Ansporn sein und ein Verweis auf notwendige politische Konsequenzen, die ich noch in der kommenden Runde vorstellen werde.
Erwähnen möchte und muss ich dennoch eines: dass die Staatsregierung in zwei zentralen Themenkomplexen der Großen Anfrage zur sozialen Dimension des Studiums und bei Fragen der Berufsbefähigung wie der Akzeptanz von Bachelor- und Masterstudiengängen auf dem Arbeitsmarkt nichts oder häufig nur ausweichend antwortet. Dass zu beiden Themen auch nach sechs Monaten Antwortfrist nichts Substanzielles vorliegt, ist nicht nur aus Sicht der Opposition zu kritisieren; denn der Bedarf der Studierenden an begleitenden Angeboten, sei es fachliche oder psychisch-soziale Beratung und Betreuung auch für ihren eigenen Nachwuchs, steigt. Das ist ein maßgeblicher Faktor für den Studienerfolg.
Dass die Staatsregierung nur wenig zur Akzeptanz der Bachelor- und Masterstudiengänge und Arbeitsmarktchancen weiß und noch weniger zu Fragen, was die Gründe für ein Scheitern im Studium sind, könnte sich für den sächsischen Arbeitsmarkt noch bitter rächen. Auch deshalb brauchen wir eine Langzeiterhebung zu Gründen für Studienabbruch und eine Reform des Hochschulstatistikgesetzes.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass es eine Menge zu tun gibt, und ich werde Ihnen unsere konkreten Vorschläge dann bei der Einbringung des Entschließungsantrages noch erläutern.