Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

In dem Moment, in dem Sie sich auf den Deal einließen, war von vornherein völlig klar, dass Sie nie im Leben klar und vollstreckbar wissen würden, was Sie von den Vorständen, die jetzt gewissermaßen vergleichsgegenständlich waren – –

Herr Bartl, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Sie haben vorhin selber überzogen! Unglaublich!)

Herr Bartl, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich halte mich daran.

(Beifall bei den LINKEN)

Sie haben die Möglichkeit, in der dritten Runde noch einmal das Wort zu ergreifen.

(Karl Nolle, SPD: Die haben doch alle ihre Leichen im Keller!)

Meine Damen und Herren! Wir sind noch in der zweiten Runde der 2. Aktuellen Debatte. Redezeit hat noch die CDU-Fraktion. – Kein Bedarf. Auch die FDP hat noch Redezeit. – Sie winkt auch ab.

Dann rufe ich die dritte Runde auf. Gibt es vonseiten der Fraktion DIE LINKE noch Redebedarf?

(Zuruf von der NPD: Wir haben noch Redebedarf!)

Ach, die NPD.

(Jürgen Gansel, NPD: Ja!)

Sie waren nicht gemeldet. Wenn Sie das Wort wünschen, haben Sie natürlich Gelegenheit, noch in der zweiten Runde zu sprechen.

Sie haben das Wort, Herr Schimmer.

Danke, Herr Präsident! Ich kann mit meiner Kritik an der Sächsischen Staatsregierung und ihrem Kurs dort fortfahren, wo ich vorhin unterbrochen wurde.

Wir erinnern uns sehr genau, dass auch vor zehn Jahren, als die ganzen strategischen Fehlentscheidungen getroffen wurden, die internationale Ausrichtung der Landesbank letzten Endes so zustande kam, dass man eine Vorgabe der EU-Kommission umsetzen wollte; es ging damals um die Abschaffung der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast für die Träger von öffentlich-rechtlichen Banken. Im Grunde genommen stand dahinter die Forderung der EUKommission, alle Geld- und Kapitalkreisläufe, die noch an regional oder national gebundenen Strukturen orientiert waren, ebenso zu beseitigen wie das noch an regionalen Finanzierungsbedürfnissen orientierte deutsche

Sparkassen- und Landesbankensystem. Natürlich hat die Sächsische Staatsregierung, auch damals schon von der

CDU geführt, diese Vorgaben der EU-Kommission in der üblichen Musterschülerattitüde mit Begeisterung umgesetzt. Deswegen sind wir doch heute in dieser Situation, und deswegen gehören eigentlich viel mehr Personen auf die Anklagebank als nur die unmittelbar beteiligten Manager.

(Beifall bei der NPD)

Darüber hinaus möchte die NPD, dass die Abweisung der Haftungsklagen gegen die früheren Sachsen-LB

Vorstände Hans-Jürgen Klumpp, Michael Weiss und Jürgen Fuchs, die vor einigen Wochen durch das Landgericht Leipzig erfolgte, nicht hingenommen, sondern dagegen in Berufung gegangen wird. Aber auch hier geht es der NPD nicht darum, einzelne Personen zu bestrafen, sondern einem allgemeinen Prinzip Geltung zu verschaffen, dass endlich wieder im Bankenbereich Entscheidung und Haftung zusammengeführt werden müssen, sodass es einzelnen Managern nicht möglich ist, den Wohlstand ganzer Volkswirtschaften zu verspekulieren, ohne sich dafür verantworten zu müssen.

(Beifall bei der NPD)

Wir als Nationaldemokraten versprechen uns von diesem Schritt der zukünftigen Zusammenführung von Entscheidung und Haftung eine Möglichkeit, künftige Finanzkrisen zu verhindern. Ich bin schon enttäuscht, wie heute insbesondere die Redner von CDU- und FDP-Fraktion auf diese Debatte reagiert haben. Wenn ich mir noch einmal vergegenwärtige, was zum Beispiel Prof. Schmalfuß oder Herr Michel hier gesagt haben, war die einzige Grundaussage, dass das Geld für die Verluste da ist. Gratuliere! Das kann doch wohl nicht der einzige Anspruch in so einer Debatte im Landtag sein. Es geht doch um viel mehr. Wir müssen weit in die Vergangenheit schauen, um zu sehen, wo die Gründe für dieses Debakel liegen. Damit fing das ganze Elend an.

Beim einzigen Volksentscheid, den der Freistaat Sachsen seit seiner Wiedergründung erlebt hat, nämlich dem Volksentscheid vom 21. Oktober 2001 zum Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen, stimmten 85,2 % der sächsischen Bürgerinnen und Bürger für diesen Gesetzentwurf und damit für die Vernunft, also für kommunal verankerte Sparkassen und nicht für eine größenwahnsinnige Sachsen-Finanzgruppe. Das hätte eigentlich nach unserer Verfassung sofort Gesetz werden müssen, denn der Gesetzentwurf wurde durch einen Volksentscheid bestätigt, aber durch einen Verfassungsbruch der damaligen CDU wurde einfach ein neues Sparkassengesetz erlassen, um so doch noch die Sparkassen-Finanzgruppe gründen zu können und eine große Bilanz mit hohen Milliardensummen zu schaffen, um damit am internationalen Kapitalmarkt spekulieren zu können. Das war doch der Sündenfall. Hätte man damals bei dem bislang einzigen Volksentscheid, der im Freistaat Sachsen abgehalten wurde, wirklich auf den Bürger gehört, hätte man damals sein Votum wirklich umgesetzt, dann wäre dem Freistaat Sachsen dieses 3 Milliarden Euro teure Debakel erspart geblieben.

(Beifall bei der NPD)

Es ist beschämend, dass damals die direkte Demokratie mit Füßen getreten wurde, dass sie heute mit Füßen getreten wird und die CDU bis heute nicht bereit ist, die Verantwortung für dieses Debakel zu übernehmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Das war der abschließende Redner der NPD-Fraktion in der zweiten Runde. Wer möchte in der dritten Runde sprechen? – Für die Fraktion DIE LINKE Herr Bartl.

(Jürgen Gansel, NPD: Wenn man daran denkt, wie viele Asylantenheime man mit dem eingesparten Geld hätte bauen können!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe noch einmal bei diesem Vergleich an, der am 18.11. in dem zweiten Schadenersatzprozess geschlossen worden ist, wo ich wegen des Endes der Redezeit aufhören musste. Das war ein bemerkenswerter Ausfallschritt unter dem Aspekt, den Deckel draufzubekommen und kurzerhand dafür zu sorgen, indem man sich mit den Haftpflichtversicherern und den betreffenden Vorständen einigt, dass nichts mehr – das hat Kollege Scheel bereits angedeutet – in irgendeiner justiziell korrekten Form mit Beweiserhebungsbeschluss usw., mit Zeugenaussagen von Beteiligten tatsächlich auf den Tisch öffentlich nachvollziehbarer Verhandlungen kommt.

Nun ist es nichts Unnormales, einen Vergleich zu schließen.

(Beifall der Abg. Kristin Schütz und Carsten Biesok, FDP)

Das mache ich auch, wo immer das meinen Mandanten hilft. Das Problem ist nur, was der soeben Beifall spendende Kollege Biesok als Anwalt und als Bankmann am allerbesten weiß: Der Vergleich muss vollstreckbar sein. Nun frage ich mich allen Ernstes, wenn ich einen Vergleich schließe, in dem steht, es werden 21 Millionen Euro von den Haftpflichtversicherern gezahlt und die dann noch Beteiligten werden einen persönlichen Beitrag leisten, ich zitiere jetzt einmal aus der wörtlichen Wiedergabe, wie sie die „Freie Presse“ bringt, „einen nicht unerheblichen Teil ihrer durch Wirtschaftsprüfer festzustellenden und zu prüfenden Vermögen als persönlichen Beitrag an den Freistaat Sachsen zu zahlen“ hätten sie sich verpflichtet. Was ist denn das für ein vollstreckbarer Vergleich? Wenn ich mit so einem Vergleich als Anwalt bei Gericht antrete, Herr Kollege Biesok, pfeift mich der Richter zurück und sagt: Schon was gehört von Vollstreckbarkeit? Wir haben ein neues Beschäftigungsprogramm für Wirtschaftsprüfer, die jetzt die Schatulle durchgehen von Leusder über Bellavite-Hövermann bis Süß. Am Ende ist in der Schatulle nichts drin und dann haben wir halt Pech gehabt und kriegen nichts.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Dann zahlen wir die Kosten für die Wirtschaftsprüfer. Wobei das die nächste Ungeheuerlichkeit ist. Ein Teil der Prozessvertreter des Freistaates Sachsen in diesen Zivilrechtsprozessen waren zum Beispiel beteiligt an der Konstruktion des Ormond Quay. Sie haben sich also Anwälte genommen, die vorher den Ormond Quay als den Hauptpunkt des Zusammenbruchs und der Einleitung des Crashs mit begleitet haben.

Nun noch ein Punkt zur Vermischung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Aspekte. In dem Moment, Herr Staatsminister, wo Sie diesen Vergleich geschlossen haben, wo Sie die 21 Millionen Euro von den ursprünglich geforderten 190 Millionen Euro allein in dem Prozess entgegengenommen haben, mussten Sie auch eingestehen, dass Sie den Vorständen maximal grobe Fahrlässigkeit zurechnen konnten, weil keine Haftpflichtversicherung bei Vorsatz zahlt. Also mussten Sie definitiv als Kläger davon ausgehen, dass es maximal grobe Fahrlässigkeit war. Damit war aber auch klar, dass die strafrechtlichen Anklagen der Staatsanwaltschaft durch sind, denn die werden von den Staatsanwälten, für den Freistaat Sachsen gewissermaßen, mit der Behauptung vorgetragen, sie hätten dort vorsätzlich gehandelt. Da sagt natürlich jeder geneigte Richter der Wirtschaftsstrafkammer, ja, bin ich jetzt im falschen Film. Im selben Haus, wo die Zivilkammer des Landgerichtes sitzt, sagt man „grob fahrlässig“ und in der Anklage behauptet die Staatsanwaltschaft „vorsätzlich“. Eines von beiden geht nur und im Zweifel zugunsten des Angeklagten. Machen wir mal den Sack zu, auch im strafrechtlichen Teil und insofern sind Zivilrecht und Strafrecht sehr wohl miteinander zu vermischen.

Deshalb sage ich Ihnen, Kollege Michel, Sie werden uns in dieser Frage – das hat der Herr Präsident vorhin im eigenen Redebeitrag schön gesagt, es haben sich in diesem Hause in unterschiedlicher Intensität Menschen an dem Geschäft Landesbank beteiligt bzw. an der Aufklärung der Geschäfte, je nachdem, auf welcher Seite – nicht vom Hals bekommen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das ist eine Last, die die öffentliche Hand zu tragen hat. Das war keine Privatbank. Das war eine öffentlichrechtliche Bank, die einen klaren gesetzlichen Auftrag hatte, der in diesem Hause geschlossen wurde und eindeutig nicht erfüllt worden ist. Statt Wirtschaftsförderung ist Spekulation das Kerngeschäft gewesen.

Herr Bartl, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Deshalb meinen wir, wird das, was wir heute getan haben, nur die Einleitung der weiteren Aufarbeitung dieser Prozesse sein.

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Beifall bei den LINKEN, des Abg. Karl Nolle, SPD, und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Die Fraktionen von CDU und FDP haben noch Redezeit. Ich kann keine Wortmeldung mehr erkennen.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Aktuelle Debatte geschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 2

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts