Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen den Vorschlag, dass wir jetzt erst einmal den Block – ich bitte um Aufmerksamkeit – der Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE abarbeiten. Der Änderungsantrag, über den jetzt gesprochen worden ist, wird natürlich nicht als erster, sondern als letzter aufgerufen.

Wir beginnen mit der Drucksache 5/13192. Es sind, wie gesagt, alles Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Ich würde das dann weglassen und nur die Drucksachennummer nennen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/13192 nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13193 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keine Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13194 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei mehreren Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13195 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und einigen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13196 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei vier Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13197 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthal

tungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13198 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13199 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13200 auf. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13201 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13202 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13203 auf. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13204 auf. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe die Drucksache 5/13205 auf. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten: Bei einigen Enthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe auf – das ist nun die Drucksache, zu der gesprochen worden ist – die Drucksache 5/13206. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und

zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache mehrheitlich nicht angenommen. – Das waren die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 5/13207, ist ebenfalls bereits eingebracht. Gibt es dazu noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich rufe die Drucksache 5/13207 auf. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Stimmenthaltungen? –

(Unruhe im Saal – Einige Abgeordnete der CDU- und der SPD-Fraktion stimmen nicht mit ab.)

Ich wiederhole es, weil die SPD-Fraktion auch nicht mit abgestimmt hat:

(Heiterkeit bei der CDU)

Wer der Drucksache der SPD-Fraktion, Drucksache 5/13207, Änderungsantrag der SPD-Fraktion – sie war eingebracht, kein Aussprachebedarf usw. –, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Jetzt die Stimmenthaltungen! – Danke. Und jetzt die Nein-Stimmen! – Vielen Dank. Damit ist dieser Änderungsantrag bei einigen Jastimmen und einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Nun haben wir drei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage: Frau Jähnigen, sind sie schon eingebracht? – Sie sind noch nicht eingebracht. Dann können Sie nun den ersten Antrag einbringen, Drucksache 5/13208.

Sehr geehrter Herr Präsident! Dazu möchte ich schon noch einmal einige Worte sagen. Lieber Herr Kollege Hartmann, Sie haben uns als GRÜNEN den schwerwiegenden Vorwurf gemacht, wir wollten die Mehrheitsrechte aushebeln. In der Tat geht es bei den Quoren für die Bürgerbegehren erst einmal um ein Minderheitsrecht.

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Das ist sicher unumstritten, und es ist sicher unumstritten, dass die Absenkung auf 5 % keine demokratischen Probleme in der Praxis bereitet hat. Deshalb sollten wir es angesichts der Vergrößerung der Kommunen jetzt auch im Gesetz klarmachen.

Nun aber zu den Erfolgsquoten für die Bürgerentscheide. Liebe Kollegen, beim Bürgerentscheid gilt das Recht der Mehrheitsentscheidung – immer. Eine Stimme mehr ist die Mehrheit. Beim Erfolgsquorum in der Gemeindeordnung – jetzt 25 % – ist die Frage, wie viele Menschen aus der Bürgerschaft mit Ja gestimmt haben müssen.

(Zuruf des Abg. Torsten Herbst, FDP)

25 % sind noch nicht die Mehrheit, das wissen Sie. Das Erfolgsquorum hat also nur die Aufgabe, eine Art Beschlussfähigkeit zu regeln. Beschlussfähigkeit im Gemeinderat muss die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder beinhalten. Beim Bürgerentscheid wird es genügen, wenn 25 % der Wahlberechtigten mit Ja stimmen,

auch wenn niemand mit Nein gestimmt hat. Sie sehen, es hat eine andere Funktion. Wir halten dieses Erfolgsquorum für notwendig, aber für zu hoch, weil 25 % aller Wahlberechtigten schon sehr viel ist; deutlich mehr, als die Antragsteller schreiben, aber auch so viel, dass man eine Entscheidungsfrage aussitzen kann: „Wir streiten uns da nicht groß, wir kämpfen beim Bürgerentscheid nicht um Ja oder Nein. Es werden schon nicht so viele hingehen.“

Wir wollen mit diesen 10 % ein Mindesterfolgsquorum setzen. Es sollte schon eine gewisse Mindestbeteiligung vorhanden sein. Aber es sollte auch im Abstimmungswahlkampf jede Seite – die Befürworter und die Gegner – motiviert sein, ihre Leute für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden auf die Straße und dann in die Wahllokale zu bringen. So funktioniert es aus unserer Sicht. So erreichen wir eine höhere Wahlbeteiligung. Das Mehrheitsrecht gilt bei der Bürgerentscheidung natürlich. Es wird nicht ausgehebelt. Es geht nur um das Erfolgsquorum.

Wenn dieses nicht erreicht wird – das wissen Sie –, dann wird diese Frage wieder im Rat entschieden werden müssen. Wir wollen aber das Primat der Entscheidung bei den Bürgern belassen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die CDU-Fraktion möchte sich für die einreichenden Fraktionen noch einmal zu Wort melden. Herr Hartmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Jähnigen, noch einmal herzlichen Dank für die Einreichung und für die Erläuterung. Nun ist das so eine Sache mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Ich will noch einmal Folgendes deutlich machen: Als Erstes – so ist die Logik des Kommunalrechts – entscheidet der gewählte Stadtrat. Er ist gewählt und beauftragt – das ist nun einmal der mittelbaren Demokratie immanent –, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.

Wir haben in der Tat das Mittel des Bürgerentscheids – das ist ein gutes Mittel –, nämlich für Fälle, in denen die Bürgerschaft der Auffassung ist, etwas für sich entscheiden zu wollen. Dafür haben wir ein Verfahren, und zwar als Erstes klarzustellen, dass eine entsprechende Anzahl von Personen erst einmal ausdrückt, dass sie tatsächlich Interesse an dem Thema haben. Wir nennen im Entwurf 10 %, die Kommune kann es auf 5 % senken, es gibt auch Vorschläge, es noch weiter abzusenken. Wir halten aber 5 % bis 10 % für völlig okay. Diesbezüglich hat die Kommune Entscheidungsspielraum. Dann soll die Bürgerschaft darüber entscheiden, wie sie dieses besondere Thema sieht. Ich spare jetzt einmal aus, dass man auch anhand des Ergebnisses von Dresden sehen kann, wie der Umgang mit Mehrheitsentscheidungen bei Bürgerentscheiden sein kann, indem diese nicht respektiert, sondern durchgeklagt werden. Das ist aber ein anderes Thema.

Zurück zum Bürgerentscheid. Sie sagen, es gehe nur um ein Quorum. Das, was Sie vorrechnen, bedeutet, dass zum Schluss eine signifikante Minderheit der Bürger, wenn sie denn Ja gesagt haben, über die Mehrheit der Bürger entscheidet. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

25 % Zustimmung, die für ein Zustimmungsquorum erforderlich sind, setzen voraus, dass sich im Regelfall eine deutliche Mehrheit der Bürger mit dem Thema auseinandersetzen muss. Um 25 % Zustimmung zu erhalten, müssen wir unterstellen, dass sich mindestens 30 bis 40 %, im Regelfall sogar über 50 % der Bürgerschaft, an dem Entscheid beteiligt haben. Das ist dann wirklich etwas, was von der Bürgerschaft getragen wird.

Mit dem, was Sie, Frau Jähnigen, vorgerechnet haben, machen Sie es mir leicht: Sie sagen, wenn alle zur Abstimmung über einen Bürgerentscheid gehen und 25 % Ja gesagt haben, dann habe nur ein Viertel entschieden. An Ihrem Beispiel, Frau Jähnigen, gemessen, heißt das: Wenn 10 % der Bürgerschaft hingehen, haben sie über 90 % der Bürgerschaft entschieden. So verstehen wir Bürgerbeteiligung nicht.

(Zuruf des Abg. Miro Jennerjahn, GRÜNE)

Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir halten das Quorum beim Bürgerentscheid als solches für erforderlich, um dafür Sorge zu tragen, dass es um eine Mehrheitsentscheidung der Bürgerschaft geht. Insoweit lehnen wir den Antrag ab.

(Zuruf des Abg. Miro Jennerjahn, GRÜNE)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Marion Junge, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Frau Junge, bitte.

Ich wollte unsere Stellungnahme noch dazu abgeben. Wir hatten in unserem Antrag empfohlen, das Mindestzustimmungsquorum abzuschaffen. Wir sind der Ansicht, dass ein Bürgerentscheid eine wichtige Angelegenheit ist, bei der die Bürger die Entscheidung, ob sie sich beteiligen oder nicht, eigenverantwortlich treffen. Die Minderheit über die Mehrheit entscheiden zu lassen wäre ein Armutszeugnis für die Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht beteiligen. Demzufolge sagen wir: Alle, die sich an einer solchen Abstimmung beteiligen, deren Stimme wird gezählt. Die Mehrheit entscheidet dann vor Ort.

Man sollte bei Bürgerentscheiden die Bürgerinnen und Bürger mehr mobilisieren und ihnen auch mehr zutrauen. Ein künstlich eingezogenes Quorum halten wir für nicht gerechtfertigt.

Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung darüber der Stimme enthalten.