Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, wollen wir noch einmal zur Ausgangssituation zurückkommen. Die Ausgangssituation war doch eine andere. Der Ministerpräsident hatte zu Beginn der Legislaturperiode verkündet, wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst noch sein sollen. Daraufhin erhielt jedes Ressort einen Auftrag, auch Sie als Innenminister. Das war die Ausgangssituation. Ich habe schon einige Male gesagt: Wenn wir diese Ausgangsposition nehmen, können Sie gar nicht zu anderen Zahlen kommen. Da gebe ich Ihnen sogar recht. Danach haben Sie nämlich die Aufgabenkritik gemacht. Hätten Sie erst die Aufgabenkritik erledigt und nachgesehen, was wir tatsächlich noch brauchen, dann wäre das eine andere. Stimmt es also, dass die Ausgangssituation die gewesen ist, dass der Ministerpräsident eine Zahl verkündet hat, die Sie angepasst haben?
Ich will es Ihnen gerne noch einmal erklären. Für den Bereich der sächsischen Polizei war für mich die Ausgangsposition folgende: Wenn wir nichts gemacht hätten, hätten wir eine deutliche Reduzierung der Personalstellen im Bereich der
Polizei hinnehmen müssen. Das hätten wir überhaupt nicht verkraftet. Deshalb war der Einstellungskorridor von 300 nötig.
Jetzt haben Sie gefragt, warum der Innenminister auf die Idee gekommen ist, sich im Jahr 2015 mit dem Thema Evaluation zu befassen und nicht, wie vielleicht einmal im Konzept vorgesehen, im Jahr 2016. Ich habe Ihnen gesagt, wir haben jetzt drei Jahre – das letzte Jahr, dieses Jahr und nächstes Jahr – im gesamten Personalkörper der Polizei weniger als 100 in der Differenz. Danach haben wir einen Anstieg zu verzeichnen. Deshalb ist es sehr vernünftig, dass wir, nachdem am 01.01.2013 die neue Struktur eingenommen worden ist, jetzt ein erstes Jahr haben, in dem man in dieser neuen Struktur gearbeitet hat, dann das Jahr 2014 hernimmt, nämlich das letzte, wo man in der Größenordnung unter 100 Reduzierung ist, uns das anschauen, und dann ist es doch sehr vernünftig zu sagen: Ja, 2015 gibt es eine Evaluation, um gegebenenfalls an der einen oder anderen Stelle nachzubessern.
Aber es wird nicht darum gehen – das will ich deutlich sagen –, eine komplette Veränderung vorzunehmen, denn das war auch eine klare Forderung der Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Polizei. Sie haben gesagt, Herr Minister, dass wir noch einmal eine Reform machen werden, das war uns von Anfang an klar. Aber Sie müssen gewährleisten, dass diese Reform nicht von Haushaltsplan zu Haushaltsplan ausgerichtet ist, sondern dass es eine langfristige Reform ist und man sich darauf entsprechend einrichten kann. Das ist mit diesem Konzept Polizei 2020 sichergestellt.
Noch zwei Dinge aus der Diskussion heraus. Das eine ist das Thema der Straftaten. Ich warne sehr davor, nur zahlengläubig zu sein und von PKS zu PKS zu springen und damit alles zu begründen. Wenn man sich nämlich mit Kriminalstatistik und Zeitstrahl befasst, wird natürlich deutlich, dass es davon abhängig ist, wie zum Beispiel Kontrollen durchgeführt werden. Wir haben zum Thema Crystal und Drogenkriminalität hier eine deutliche Diskussion gehabt. Wenn man natürlich in diesem Bereich den Kontrollschwerpunkt setzt, werden auch Straftaten zutage gefördert, die es bisher in der Kriminalstatistik nicht gab. Oder wenn wir wie im letzten Jahr einen Anstieg im Bereich der Fahrraddiebstähle von über 5 000 hatten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die in die PKS gekommen sind, dann hat das zugegebenermaßen sehr wenig damit zu tun, wie viel Polizei auf der Straße präsent ist oder nicht, sondern das ist auch ein deutliches Zeichen dafür, dass es da offenkundig kriminelle Truppen gibt. Was das Thema Eigensicherung anbetrifft, das könnte der eine oder andere vielleicht ein Stück mehr machen.
Ich will jetzt nicht über den Krankenstand reden, weil der sich in Sachsen zu anderen Ländern nicht unterscheidet. Aber ich will Ihnen zum Thema Digitalfunk etwas sagen. Dazu sollten Sie wenigstens einmal mit den Kollegen im Innenausschuss reden, wenn Sie argumentieren. Wir haben gesagt, dass wir im Jahr 2013 den Netzaufbau
flächendeckend abschließen werden. Wir werden alle Standorte präsentieren, und das wird auch so sein, Herr Gebhardt.
Dann werden wir uns Ende dieses Jahres wieder sprechen, aber ich warne davor, solche Behauptungen hier aufzustellen.
Aber ich habe Ihnen einen Bericht vorgelegt, und in diesem Bericht wird das entsprechend dokumentiert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Letztes Thema. Ich möchte auf den sogenannten 15Punkte-Plan eingehen. Das war eine erste Reaktion auf das Thema Wegfall der Grenzen. Welche Maßnahmen mittlerweile eingeleitet worden sind, ist angesprochen worden. Ich bin durchaus froh, Frau Jähnigen, weil Sie das Thema Bundespolizei- und Landespolizeikooperation angesprochen haben, dass wir im Freistaat Sachsen ein solches Modellprojekt angepackt haben, unabhängig davon, dass wir Föderalismus haben und dass die Landespolizei eigentlich andere Zuständigkeiten hat als die Bundespolizei. Aber darauf zu kommen und zu sagen, wenn auf der Autobahn A 17 oder A 4 Bundespolizei und Landespolizei unterwegs sind, dann ist es nicht sinnvoll, dass sie in getrennten Fahrzeugen unterwegs sind, sondern dass man, unabhängig von der Zuständigkeit, sich auch gemeinsam in ein Auto setzen und da entsprechende Kontrollen durchführen kann, das ist meines Erachtens ein innovativer Ansatz. Ich bin überzeugt davon, dass aus diesem Konzept auch etwas Vernünftiges für die Zukunft erwachsen wird.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir diesen Antrag nicht, sondern das, was derzeit vorgesehen ist, ist vernünftig, und die Evaluation im Jahr 2015 wird das Notwendige bringen, um die Reform 2020 zu bestätigen und den Veränderungsbedarf aufzuzeigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Polizeikonzept 2020 sollte eigentlich auf Basis von Interventionszeiten erarbeitet werden. So steht es im Papier, Herr Minister. Die Einzigen, die Interventionszeiten öffentlich erheben, sind allerdings wir, nämlich mit den Kleinen Anfragen.
Wenn Sie sich jetzt die Antworten auf unsere Anfragen für den grenznahen Raum ansehen, sehen Sie teilweise bedenkliche Fälle von sehr langen Interventionszeiten. In Altenberg eine Interventionszeit auf eine Körperverletzung im Januar: 30 Minuten, in Löbau eine Interventionszeit auf eine Bedrohung: 26 Minuten, Ebersbach/ Neugersdorf eine Interventionszeit zur Gefahrenabwehr: 50 Minuten, Löbau, besonders schwerer Diebstahl: 56 Minuten. Das ist viel zu lang. Mag sein, dass das Einzelfälle sind. Wir haben keine Statistik.
Es ist die Aufgabe von Evaluationen und Statistiken, auch über Interventionszeiten Kausalitäten zu klären. Das wäre gerade im Interesse der Kriminalitätsbekämpfung im ländlichen Raum, nämlich Kausalitäten zu klären und die Situation zu beschreiben, Herr Kollege Hartmann. Dafür brauchen wir Sie, und zwar jetzt.
Jetzt haben Sie auf die Kreis- und Ortspolizeibehörden verwiesen. Na klar, die Kommunen sollen es wieder richten. Dabei war doch mit dem Konzept versprochen worden, dass wir keine Aufgaben kommunalisieren wollen. Erinnern Sie sich?
Ein Gefahrenschwerpunkt zum Beispiel sind die Autobahnen. Sollen die kommunalen Ordnungsämter jetzt Kontrollen auf den Autobahnen vornehmen?
Sollen die kommunalen Ordnungsämter nach Crystal suchen? Sollen sie unmittelbaren Zwang anwenden? Gerade die Kommunen im grenznahen Raum sind nicht die einkommensstarken. Sie werden sich keine Schlagstöcke und Diensthunde anschaffen wie die Landeshauptstadt Dresden. Was ist das nur für eine Debatte?!
Frau Jähnigen, vielleicht könnten Sie für mein Verständnis noch einmal erläutern, was die jetzige Gesetzeslage des Freistaates Sachsen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung der Orts- und Kreispolizeibehörden seit 1993 regelt. Das wäre für mich wichtig, um zu verstehen, worüber Sie gerade reden. – Herzlichen Dank.
Lieber Herr Kollege, ich will Ihnen keinen Vortrag halten über Gesetze, die Sie kennen wie ich. Ich habe die wesentlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr benannt, die aus unserer Sicht in der Wahrnehmung evaluiert werden können, und habe beschrieben, dass das von kommunalen Behörden nicht geschehen kann.
Frau Jähnigen, vielleicht noch eine Nachfrage: Geben Sie mir recht, dass seit 1993 die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend der Regelung der Zuständigkeit von Polizeibehörden für die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheit schon verantwortlich sind?
und die Spezialausbildung für die Bekämpfung der grenznahen Kriminalität. Weder machen sie Kontrollen auf Autobahnen noch arbeiten sie mit dem Zoll zusammen, noch suchen sie nach Drogen, noch dürfen sie unmittelbaren Zwang anwenden.
Ich glaube, ich habe es Ihnen jetzt anhand der Gefahrenschwerpunkte belegt. Sie haben gesagt: Wir brauchen eine konsequente Verstetigung der Evaluation – Kompliment! –, aber erst später, aber nach der Wahl! Ich frage mich, warum drücken Sie sich vor diesem Thema, wenn die Situation so gut ist? Haben Sie aus dem Dilemma um die Lehrer immer noch nicht gelernt? Je stärker man wartet, um den Personalabbau zu bremsen, umso schwerer ist es dann, das Dilemma aufzuheben.
Herr Minister, natürlich sind wir für die Neueinstellungen, auch wenn in der Tat die anderen Stellen wegfallen. Deshalb gibt es zu wenige Beförderungsposten. Die
Ich sage es nach wie vor: Wir als GRÜNE wollen sie vergrößern. Deshalb stimmen Sie diesem Antrag zu!