Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es
wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Damit kommen wir gleich zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen zur genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 5/13151 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt.
Meine Damen und Herren! Um es abzukürzen: Es gibt noch zwei Anfragen; alle anderen werden schriftlich beantwortet. Das ist so abgestimmt.
Frau Präsidentin! Die erste Frage wird auch schriftlich beantwortet. Ich möchte die zweite Frage stellen.
Das kann sein. Sie stehen nur als Erster hier. Deshalb habe ich gesagt, die erste Frage. Dann, bitte, die Frage 2.
für Groß Särchen und gegebenenfalls ähnlich betroffene Orte während der Zeitdauer der Sanierung des Knappensees. Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit, so wurde auch bei der Hochwassersituation im Frühjahr dieses Jahres – trotz des zwischenzeitlich errichteten Umfluters – eine akute Hochwassergefahr für Teile der Ortslage Groß Särchen nur durch das Öffnen des Wehres zum Knappensee abgewendet.
Nunmehr soll jedoch der Knappensee für acht Jahre gesperrt und in dieser Zeit saniert werden. Einwohner von Groß Särchen sorgen sich daher wegen der fast jährlich in diesem Bereich auftretenden Hochwassersituation um ihr Hab und Gut.
Erstens. Wird es auch während der Sperrung und Sanierung des Knappensees möglich sein, in Notfällen wie bisher das Wehr zum Knappensee zu öffnen, um dadurch
Zweitens. Welche alternativen Maßnahmen sind für den Fall, dass eine wie oben erläuterte Öffnung des Wehres zum Knappensee nicht möglich ist, durchführbar, um Hochwasserschäden von Bewohnern der Ortslage Groß Särchen bzw. ähnlich betroffenen Ortslagen am Knappensee abzuwenden?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Fragen wie folgt zusammenfassend beantworten: Die Landestalsperrenverwaltung als für den Hochwasserschutz zuständige Behörde und das Sächsische Oberbergamt, unter dessen Federführung die Sanierung des Knappensees erfolgt, haben bereits im Jahr 2011 die notwendigen Abstimmungen zur Bewirtschaftung getroffen. Dabei wurde festgehalten, dass ein temporärer Zwangseinstau des Knappensees bis in Höhe des höchsten Stauziels von 126 Normalhöhennull in einer Hochwassersituation nicht auszuschließen ist.
Ihre erste Frage kann daher mit Ja beantwortet werden. Hochwasser kann in den Knappensee abgeleitet werden. Dies ist auch während des Hochwassers im Mai/Juni 2013 so praktiziert worden. Damit entfällt die Beantwortung der zweiten Frage.
1. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Art und Weise wurden welche Akteure in die Fortschreibung der sächsischen Radverkehrskonzeption eingebunden (Kommunen, ADFC, VCD, Wirtschaft, Fachbehörden, Nachbarländer etc.)?
2. Welche Rückmeldungen gab es jeweils von den angesprochenen Akteuren über die Art und Weise der Einbeziehung durch die Staatsregierung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu der hier gestellten Frage kann ich für die Staatsregierung wie folgt antworten:
Die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen wird unter Einbeziehung sämtlicher genannter und weiterer
Akteure fortgeschrieben. Die kreisfreien Städte und Landkreise inklusive der kreisangehörigen Gemeinden wurden im September 2012 durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr gebeten, ihren Bedarf an Radwegen für die Bewertung im Rahmen der Erarbeitung der Radverkehrskonzeption anzumelden. Im September 2013 fand ein Workshop mit Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte statt, bei dem eine erste Arbeitsfassung für einen Entwurf erläutert und diskutiert wurde. Für schriftliche Stellungnahmen wurden auf Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte sechs Wochen bis zum 25. Oktober eingeräumt.
Den Verbänden ADFC und VCD wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Arbeitsfassung der Konzeption mit Schreiben vom Oktober 2013 und November 2013, jedenfalls an den VCD, durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingeräumt. Beide Verbände haben diese Möglichkeit wahrgenommen.
Die Einbindung der Wirtschaft erfolgte über die Tourismusverbände der Landkreise. Diese wurden über Gespräche mit dem Tourismusreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über den Stand der Radverkehrskonzeption informiert.
Auch unsere Nachbarländer und Nachbarstaaten sind beteiligt. Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Bayern sowie Polen wurden im Oktober 2013 und die Tschechische Republik mit Schreiben vom April 2013 und Oktober 2013 über die Erarbeitung der Konzeption informiert und um Anregungen gebeten.
Darüber hinaus wurden bisher drei öffentliche Radwegekonferenzen durchgeführt, auf denen jeweils ein sächsischer Fernradweg im Fokus stand, dessen weitere Entwicklungsmöglichkeiten mit allen Beteiligten diskutiert wurden. Die Konferenzen fanden statt am 14. November 2012 in Dresden zum Elberadweg, am 22. Mai 2013 in Grimma zum Mulderadweg und am 8. November 2013 in Pegau zum Elsterradweg. Auch dabei wurde die Erarbeitung der Radverkehrskonzeption stets thematisiert.
Zu 2.: Welche Rückmeldungen gab es von den angesprochenen Akteuren über die Art und Weise der Einbeziehung durch die Staatsregierung?
Die Rückmeldungen konzentrierten sich in der Regel auf inhaltliche Fragen. In den bisher ausgewerteten schriftlichen Stellungnahmen beklagt lediglich der VCD Elbe/ Saale, dass seine Einbeziehung erst auf Nachfrage erfolgte. Mit dem ADFC war bereits der bei Weitem größte relevante Verband seit Beginn der Fortschreibung in die Konzeption eingebunden.