Protokoll der Sitzung vom 28.11.2013

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist Ihr Antrag nicht dringlich, weil schon die erste Voraussetzung nicht erfüllt ist, dass es einen Plenumsbeschluss braucht, um den Wahltermin zu bestimmen.

(Widerspruch des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Das Initiativrecht liegt bei der Staatsregierung. Das können Sie im Wahlgesetz nachlesen, Herr Bartl. Das Initiativrecht liegt bei der Staatsregierung, dann wird ein Einvernehmen mit dem Präsidium hergestellt. Dies ist nach wie vor in einem ganz normalen Verfahren in einer

der nächsten Präsidiumssitzungen möglich. Dazu braucht es keinen Plenumsbeschluss.

Im Übrigen, wenn Sie mit Chancengleichheit argumentieren und mit einer Verhinderung der Kandidatenaufstellung, erinnere ich an die Bundestagswahl. Sie fand am 22. September statt. Wann wurde der Wahltermin durch den Bundestagspräsidenten festgestellt? Am 8. Februar. Da haben Sie sich auch nicht beschwert, dass Sie nicht die Chance hatten, Kandidaten aufzustellen.

Wir werden daher den Antrag ablehnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Damit haben wir alle Stellungnahmen gehört.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zur Abstimmung, ob Sie die Dringlichkeit bejahen. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Dringlichkeit mit Mehrheit abgelehnt.

Ich sehe jetzt keine Änderungswünsche oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 87. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1

Wahlen zum 1. Untersuchungsausschuss

gemäß § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes

Thema: „Untersuchung der Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung

bei Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig

auf Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit

ausgerichteten Abfall-Kreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden

Verwaltung und Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und

Beseitigung von Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands-Enquete)“

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Drucksache 5/13110, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Nach § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Untersuchungsausschüssen durch den Landtag nach Vorschlägen der Fraktionen gewählt. § 5 schreibt vor, dass bei Ausscheiden eines Mitglieds nur ein Stellvertreter nachrücken kann.

Bekanntlich ist Herr Kollege Jurk mit seinem Ausscheiden aus dem Landtag auch nicht mehr Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses. Außerdem liegt mir die Erklärung von Frau Köpping, Fraktion der SPD, vor, dass sie auf ihre stellvertretende Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss zunächst verzichtet.

Mit den vorliegenden Wahlvorschlägen, über die nacheinander abzustimmen ist, damit wir den Wortlaut des Gesetzes erfüllen, sind diese frei gewordenen Positionen neu zu besetzen. Bei Wahlen findet nach § 104 unserer Geschäftsordnung eine geheime Abstimmung statt, aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann dies durch Handzeichen erfolgen. Widerspricht also jemand einer offenen Wahl? – Das erkenne ich nicht. Wir können also offen durch Handzeichen abstimmen.

Damit kommen wir zur ersten Abstimmung. Wer dem ersten Vorschlag aus der Drucksache 5/13110 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. –

Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist mit wenigen Stimmenthaltungen, aber großer Mehrheit, Frau Marie-Luise Apostel als stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage Sie, Frau Kollegin: Nehmen Sie die Wahl an?

(Marie-Luise Apostel, SPD: Ich nehme die Wahl an.)

Vielen Dank.

Damit kann ich den zweiten Vorschlag aus der genannten Drucksache zur Abstimmung bringen, wonach beantragt wird, das nunmehrige stellvertretende Mitglied Frau Apostel – sie muss auch vorher Stellvertreterin sein – als Mitglied zu wählen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wenige Stimmenthaltungen. Damit ist Frau Marie-Luise Apostel als Mitglied – jetzt schon –

(Heiterkeit)

im 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage Sie, Frau Kollegin, nehmen Sie die Wahl an?

(Marie-Luise Apostel, SPD: Ich nehme die Wahl an.)

Vielen Dank. Sie nehmen die Wahl an. Da Frau Kollegin Apostel nunmehr Mitglied ist, können wir über den letzten Vorschlag in der Drucksache 5/13110 abstimmen, wonach auch der somit frei gewordene Sitz eines stellvertretenden Mitglieds wieder besetzt werden soll.

Wer dem Vorschlag aus der Drucksache 5/13110, wonach Frau Köpping diese Aufgabe wieder übertragen werden soll, seine Zustimmung gibt,

(Heiterkeit)

das ist nun mal im Gesetz so geregelt –, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wenige. Damit ist Frau Köpping als stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage Sie, Frau Köpping, nehmen Sie diese Wahl an?

(Petra Köpping, SPD: Ja.)

Vielen Dank. Frau Kollegin Köpping nimmt die Wahl an und ist damit wieder in Amt und Würden. Der erste Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Den Meisterbrief als Qualitätssiegel

des sächsischen Handwerks erhalten

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

2. Aktuelle Debatte: Das Signal von Schneeberg

gegen Asylmissbrauch und Gewalt

Antrag der Fraktion der NPD

Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten,

GRÜNE 10 Minuten, NPD 15 Minuten und die Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.